#nichtig — Public Fediverse posts
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#Unterscheidung #unechte und #echte #Formvorschrift
#Formvorschriften:
#Abschluss eines #Arbeitsvertrages -> #formlos
#Einschränkung §2 Abs. 1 S. 1 #NachwG (#unechte #Formvorschrift)#Auflösungsvertrag & #Kündigung § 623 #BGB
#Schriftform; die #elektronische #Form ist #ausgeschlossen;
#echte #Formvorschrift: #Rechtsfolge bei #Nichteinhaltung: § 125 #BGB: #Nichtig#Befristung § 620 #BGB, §§ 14ff. #TzBfG
#Schriftform nach § 14 Abs. 4 #TzBfG#Arbeitsvertragsrecht #Körner 03.06.21
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#Prüfungspunkt #Feststellung #rechtlicher #Tatbestandsmerkmale; Zu #prüfende #Gegenrechte sofern #einschlägig:
Wenn #wirksamer #Kaufvertrag
-> #Nichtig wegen §138 Abs.1 #BGB #Sittenwidrigkeit; §134 #Gesetzeswidrig, etc.
- >#Rechtsvernichtung: Zunächst #wirksamer #Kaufvertrag #erloschen z.B. weil #Kaufpreis #bezahlt? §362 #BGB, etc.
-> #Rechtshemmung: #Einreden, #Verjährung, #Stundung, etc.#Prütting 07; 20.04.21
#Allgemeiner #Teil #Bürgerlichen #Rechts -
#Prüfungspunkt #Feststellung #rechtlicher #Tatbestandsmerkmale; Zu #prüfende #Gegenrechte sofern #einschlägig:
Wenn #wirksamer #Kaufvertrag
-> #Nichtig wegen §138 Abs.1 #BGB #Sittenwidrigkeit; §134 #Gesetzeswidrig, etc.
- >#Rechtsvernichtung: Zunächst #wirksamer #Kaufvertrag #erloschen z.B. weil #Kaufpreis #bezahlt? §362 #BGB, etc.
-> #Rechtshemmung: #Einreden, #Verjährung, #Stundung, etc.#Prütting 07; 20.04.21
#Allgemeiner #Teil #Bürgerlichen #Rechts -
#Wirkung einer #Anfechtung
§ 142 I #BGB Wird ein #anfechtbares #Rechtsgeschäft #angefochten, so ist es als von #Anfang an #nichtig #anzusehen
#Ausnahme bei #Anfechtung eines #Arbeitsvertrag: #Rechtsfolge ex #nunc
#Irrtumsproblematik verzwickt: Nur unter ganz #eng(en) #Voraussetzungen. Man muss sich #geirrt haben, einen #Arbeitsvertrag #abschließen zu #wollen. Ist #regelmäßig nicht der #Fall
#Eigenschaftsirrtum nicht #gängig
#Arglistige #Täuschung §123 #BGB #gängiger -
#Wirkung einer #Anfechtung
§ 142 I #BGB Wird ein #anfechtbares #Rechtsgeschäft #angefochten, so ist es als von #Anfang an #nichtig #anzusehen
#Ausnahme bei #Anfechtung eines #Arbeitsvertrag: #Rechtsfolge ex #nunc
#Irrtumsproblematik verzwickt: Nur unter ganz #eng(en) #Voraussetzungen. Man muss sich #geirrt haben, einen #Arbeitsvertrag #abschließen zu #wollen. Ist #regelmäßig nicht der #Fall
#Eigenschaftsirrtum nicht #gängig
#Arglistige #Täuschung §123 #BGB #gängiger -
Die #Einrichtung von #Vormundschaft durch #geistige #Obrigkeit die ein #Volk sich selbst als #Gesetz #auferlegen kann, wäre dann #nicht #nichtig, wenn sie auf kurze #Zeit, um eine #Ordnung #einführen zu #können und unter der #Bedingung der #Möglichkeit der #Falsifikation bzw. #öffentlichen #Diskussion um eigene #Irrtümer und #Vereinigung von #Stimme gegenüber dem #Herrscher erfolgt. #Irrtum
#Essay: #Beantwortung der #Frage: Was ist #Aufklärung?; Immanuel #Kant 1784
https://korpora.zim.uni-duisburg-essen.de/Kant/aa08/038.html -
Die #Einrichtung von #Vormundschaft durch #geistige #Obrigkeit die ein #Volk sich selbst als #Gesetz #auferlegen kann, wäre dann #nicht #nichtig, wenn sie auf kurze #Zeit, um eine #Ordnung #einführen zu #können und unter der #Bedingung der #Möglichkeit der #Falsifikation bzw. #öffentlichen #Diskussion um eigene #Irrtümer und #Vereinigung von #Stimme gegenüber dem #Herrscher erfolgt. #Irrtum
#Essay: #Beantwortung der #Frage: Was ist #Aufklärung?; Immanuel #Kant 1784
https://korpora.zim.uni-duisburg-essen.de/Kant/aa08/038.html