#verstoß — Public Fediverse posts
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Verstoß gegen Grundrechte
Notbremse gegen unverhältnismäßige Verfahrensdauer
Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/Lange-Datentraegerauswertung-Gerichte-erkennen-Verstoss-gegen-Grundrechte-11080063.html
a-fsa.de/d/3LK
Link zu dieser Seite: https://www.a-fsa.de/de/articles/9365-20251204-verstoss-gegen-grundrechte.html
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/9365-20251204-verstoss-gegen-grundrechte.html
Tags: #Grundrechte #Verstoß #Verfahrensdauer #Sicherstellung #Beschlagnahme #Datenträger #Handy #Smartphone #Laptop #PC #Auswertung #Rechtsschutz #Eigentumsrecht #RechtaufinformationelleSelbstbestimmung #Transparenz #Informationsfreiheit -
#Hybrider #Krieg iSv. #Einsatz #konventioneller und #irregulärer z.B. #terroristischer #Kampfweise als #Argument für die #Abwehr der #Legitimität eines #Anspruchs auf #Leistung von #Asyl. Gegenüber #Belarus: #Vorwurf des #Verstoßes gegen #Asyl als einem #Abwehrrechtes;
#Unterscheidung von #Leistungsrecht; #Abwehrrecht;
#Völkerrechtliche #Argumentation; #Völkerrecht; #Flüchtlingsrecht
#SZ, 13.11.21, #Meinung, S.6, Heribert #Prantl - Der #Ernstfall
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#Löschung von #Videos aufgrund von #Verstoßes gegen #Richtlinien der #Plattform #Youtube als #Beschneidung des #Rechts auf #freie #Äußerung von #Meinung;
#Plattform für #Infrastruktur, auf der sich #Öffentlichkeit abspielt; #Privatrechtlicher #Anbieter einer #Dienstleistung, mit#Vertragsbedingungen iSv #AGB #festlegen darf.
#Landgericht #Köln #Aktenzeichen 28 0 351/21; #Meinungsäußerung;
#SZ, 13.10.21, #Medien, S.27, Moritz #Baumstieger, Claudia #Tieschky - Die grobe Art
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#Gleichheit; #Gleichheitssatz
Art. 3 Abs. 1 GG#Rechtfertigung von #Rechtsetzungsungleichheit
iSv #Ungleichbehandlung durch den #Gesetzgeber-> #grundsätzlich #notwendig
-> #Zulässig, wenn #realitätsgerecht #idealtypischer #Fall #zugrunde liegt
-> #Hinzunehmen:
#Härte nur unter #Schwierigkeiten #vermeidbar;
Nur #geringe #Fallzahl #betroffen;
Kein #intensiver #Verstoß gegen #Gleichheitssatz; -
-> #Zuordnung von #Verhaltensfolge und #Fehlverhalten;
Das #Fehlverhalten, also der #Verstoß gegen eine #Verhaltensnorm im #Unterschied zur #Sanktionsnorm, ist zu #bestimmen, um die #Voraussetzungen zur #Zuordnung #spezifischer #Folgen des #Fehlverhaltens zu #erarbeiten.
Ein #schadensträchtiger #Verlauf muss sich #ereignet haben, der durch #richtiges #Verhalten hätte #vermieden werden #können und #sollen.
#Freund, #Rostalski - #Strafrecht #Allgemeiner #Teil, S. 77
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#Reformation des #Codex #Iuris #Canonici #CIC;
#Strafrecht als #Bestandteil des #Kirchenrecht;
#Straftatbestand #Missbrauch #als #Verstoß gegen #Leben, #Würde und #Freiheit des #Menschen, statt nur #Zölibat; #Strafbarkeit der #heiligen #Weihe von #Frauen;#Reformiertes VI. #Buch #CIC; #Hamsterrad, #Vollnarkose
#SZ Annette #Zoch 02.06.2021 #Kirche #verschärft #Strafrecht, #Politik S. 6, #Meinung S. 4
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#Bestimmtheitsgebot
#Bestimmtheitsgrundsatz#Möglichkeit des #Verstoßes des #Gewaltenteilungsgrundsatzes; Die #Anforderung an #Bestimmtheit der #Gesetze steigen mit #Höhe der #angedrohten #Strafe;
#Grenze der #Wortsinngrenze: #Möglichkeit der #Einzelfallgerechtigkeit muss #gegeben bleiben.
#Rostalski #Strafrecht I, 03a
#Jura 1996 S. 505, #Scheffler - Die #Wortsinngrenze bei der #auslegung -
#Prüfungsschema an #Frage #orientiert, was eine #Tat im #Sinn einer #Straftat ist.
#Unrecht: #Verstoß gegen #Verhaltensnorm;
I. #Tatbestandsmäßigkeit: #Handlung, #Erfolg, #Kausalität, #Zurechnung, #Vorsatz
II. #Rechtswidrigkeit: #Fehlen von #Rechtfertigungsgrund
III. #Schuld: #Fehlen von #Schuldausschließungsgrund / #Entschuldigungsgrund#Mögliches #Ergebnis: #Erfüllung der #Sanktionsnorm
#Rostalski - #Strafrecht I
#Vorlesung 02 -
#Unterscheidung der #verfassungsmäßigen #Schrankenschranken in
#Formelle #Verfassungsmäßigkeit und
#Materielle #Verfassungsmäßigkeit
#Prüfung erfordert #Berücksichtigung:
#spezieller #Schrankenschranken wie #Zensurverbot und #Verbot der #Todesstrafe
#Verhältnismäßigkeit der #Norm
#Anforderungen des #Art. 19 #Grundgesetz
#Bestimmtheitsgebot
#Parlamentsvorbehalt
Kein #Verstoß gegen sonstiges #Verfassungsrecht#Vorlesung 5,3 26.04.21 #Grundrechte #Nußberger