#verstoß — Public Fediverse posts
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#Löschung von #Videos aufgrund von #Verstoßes gegen #Richtlinien der #Plattform #Youtube als #Beschneidung des #Rechts auf #freie #Äußerung von #Meinung;
#Plattform für #Infrastruktur, auf der sich #Öffentlichkeit abspielt; #Privatrechtlicher #Anbieter einer #Dienstleistung, mit#Vertragsbedingungen iSv #AGB #festlegen darf.
#Landgericht #Köln #Aktenzeichen 28 0 351/21; #Meinungsäußerung;
#SZ, 13.10.21, #Medien, S.27, Moritz #Baumstieger, Claudia #Tieschky - Die grobe Art
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#Allgemeine #Handlungsfreiheit
Art. 2 Abs. 1 GG#Rechtfertigung eines #Eingriffes in den #Schutzbereich
#Schrankentrias:
-> #Rechte #anderer
-> #Verstoß gegen #Sittengesetz
-> #Verstoß gegen #verfassungsmäßige #Ordnung:-> #Formell und #materiell #verfassungsmäßige #Rechtsnormen
-> Hat #Prüfung #formeller und #materieller #Verfassungsmäßigkeit der #eingreifenden #Norm zur #Folge. -
#Inwieweit kann die #Verfassung als #elastisches #Korsett #verstanden werden?
#Notwendigkeit der #Auslegung von #Begriffen, die #dynamischen #Änderungen #unterworfen sind, ohne als #Richter #gesetzeskorrigierend tätig zu werden.
#Auslegung #contra #legem ist ein #Verstoß gegen die #Gesetzesbindung eines #Richters nach Art. 20 Abs. 3 GG und den #Grundsatz der #Gewaltenteilung nach Art. 20 Abs. 2 S. 2 GG
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-> #Zuordnung von #Verhaltensfolge und #Fehlverhalten;
Das #Fehlverhalten, also der #Verstoß gegen eine #Verhaltensnorm im #Unterschied zur #Sanktionsnorm, ist zu #bestimmen, um die #Voraussetzungen zur #Zuordnung #spezifischer #Folgen des #Fehlverhaltens zu #erarbeiten.
Ein #schadensträchtiger #Verlauf muss sich #ereignet haben, der durch #richtiges #Verhalten hätte #vermieden werden #können und #sollen.
#Freund, #Rostalski - #Strafrecht #Allgemeiner #Teil, S. 77
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#Unterscheidung von #Verhaltensunrecht und #Erfolgsunrecht.
Im #Unterschied zum #Verstoß gegen #deliktsspezifische #Verhaltensnormen werden die #Bedingungen zur #Voraussetzung der #Strafbarkeit beim #Erfolgsunrecht um die #Herbeiführung von #Konsequenzen jenseits des #Verhaltens des #Täters #erweitert.
#Freund, #Rostalski - #Strafrecht #Allgemeiner #Teil, S. 50
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#Reformation des #Codex #Iuris #Canonici #CIC;
#Strafrecht als #Bestandteil des #Kirchenrecht;
#Straftatbestand #Missbrauch #als #Verstoß gegen #Leben, #Würde und #Freiheit des #Menschen, statt nur #Zölibat; #Strafbarkeit der #heiligen #Weihe von #Frauen;#Reformiertes VI. #Buch #CIC; #Hamsterrad, #Vollnarkose
#SZ Annette #Zoch 02.06.2021 #Kirche #verschärft #Strafrecht, #Politik S. 6, #Meinung S. 4
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#Rechtsfolge #ungerechtfertigter #Benachteiligung
#Verstoß gegen #Benachteiligungsverbot des §7 Abs.1 #AGG#Unwirksamkeit / #Leistungsverweigerungsrecht / #Finanzieller #Ausgleich
= #Schadensersatz / #Entschädigung nach §15AGG
#Interessanterer #Fall: #immaterieller #Schaden nach §15 Abs. 2 #AGG: #Höhe des #Schadenersatz wenn bei #benachteiligungsfreier #Auswahl #eingestellt (!) worden wäre #unbegrenzt. #Regelmäßig max 1 #Jahresgehalt