#verstoß — Public Fediverse posts
Live and recent posts from across the Fediverse tagged #verstoß, aggregated by home.social.
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Die #Beilegung von #Streitigkeiten vor #privaten #Schiedsgerichten kann gegen #Prinzipien #demokratischer #Selbstbestimmung und #rechtsstaatlicher #Ausübung #hoheitlicher #Gewalt #verstoßen.
#EGMR 2018: #Anwendbarkeit des #Prinzip, dass der #Ausschluss der #Öffentlichkeit bei der #Verhandlung auch durch #Schiedsgericht #Revisionsgrund ist. #Faires #Verfahren Art. 6 Abs 1 #EMRK
#Völkerrecht; #Parastaatlichkeit
#FAZ, 11.08.22, #Staat und #Recht, Gerhard #Wagner - Ende auf Raten?
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#Hybrider #Krieg iSv. #Einsatz #konventioneller und #irregulärer z.B. #terroristischer #Kampfweise als #Argument für die #Abwehr der #Legitimität eines #Anspruchs auf #Leistung von #Asyl. Gegenüber #Belarus: #Vorwurf des #Verstoßes gegen #Asyl als einem #Abwehrrechtes;
#Unterscheidung von #Leistungsrecht; #Abwehrrecht;
#Völkerrechtliche #Argumentation; #Völkerrecht; #Flüchtlingsrecht
#SZ, 13.11.21, #Meinung, S.6, Heribert #Prantl - Der #Ernstfall
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#Praxis des #Bundesnachrichtendienst #BND als #Verstoß gegen Art. 10 GG: #Briefgeheimnis; #Postgeheimnis; #Fernmeldegeheimnis;
#Frage nach #Anwendbarkeit des #persönlichen #Schutzbereiches; #Klage durch #Gesellschaft für #Freiheitsrechte, #GFF, #Buermeyer, vor #Bundesverfassungsgericht
#Bäcker, #Verfahrensbevollmächtigter: #Geltung des GG bei #Überwachung von #Ausländern im #Ausland.
#Welt, 09.05.20, #Politik, S.4, Dirk #Banse, Michael #Behrendt - Es ist eine #Wilde #Welt da #draussen.
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#Gleichheit; #Gleichheitssatz
Art. 3 Abs. 1 GG#Rechtfertigung von #Rechtsetzungsungleichheit
iSv #Ungleichbehandlung durch den #Gesetzgeber-> #grundsätzlich #notwendig
-> #Zulässig, wenn #realitätsgerecht #idealtypischer #Fall #zugrunde liegt
-> #Hinzunehmen:
#Härte nur unter #Schwierigkeiten #vermeidbar;
Nur #geringe #Fallzahl #betroffen;
Kein #intensiver #Verstoß gegen #Gleichheitssatz; -
-> #Zuordnung von #Verhaltensfolge und #Fehlverhalten;
Das #Fehlverhalten, also der #Verstoß gegen eine #Verhaltensnorm im #Unterschied zur #Sanktionsnorm, ist zu #bestimmen, um die #Voraussetzungen zur #Zuordnung #spezifischer #Folgen des #Fehlverhaltens zu #erarbeiten.
Ein #schadensträchtiger #Verlauf muss sich #ereignet haben, der durch #richtiges #Verhalten hätte #vermieden werden #können und #sollen.
#Freund, #Rostalski - #Strafrecht #Allgemeiner #Teil, S. 77
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#Unterscheidung von #Verhaltensunrecht und #Erfolgsunrecht.
Im #Unterschied zum #Verstoß gegen #deliktsspezifische #Verhaltensnormen werden die #Bedingungen zur #Voraussetzung der #Strafbarkeit beim #Erfolgsunrecht um die #Herbeiführung von #Konsequenzen jenseits des #Verhaltens des #Täters #erweitert.
#Freund, #Rostalski - #Strafrecht #Allgemeiner #Teil, S. 50
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#Reformation des #Codex #Iuris #Canonici #CIC;
#Strafrecht als #Bestandteil des #Kirchenrecht;
#Straftatbestand #Missbrauch #als #Verstoß gegen #Leben, #Würde und #Freiheit des #Menschen, statt nur #Zölibat; #Strafbarkeit der #heiligen #Weihe von #Frauen;#Reformiertes VI. #Buch #CIC; #Hamsterrad, #Vollnarkose
#SZ Annette #Zoch 02.06.2021 #Kirche #verschärft #Strafrecht, #Politik S. 6, #Meinung S. 4
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#Kunstfreiheit
Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 1 #GG#Typische #Verbote und #Sanktionen:
#Bestrafung bei #Karikatur für #Beleidigung #BVerfGE 75, 369 #Strauß #Karikatur;
#Verbot der #Publikation eines #Buches #BVerfGE 119, 1 #Esra;#Kunst ist #frei: #Keine #Schranken #ergo #verfassungsimmanente #Schranken: #Abwägung! #Echter #Mord in #Shakespeare #Aufführung #Verstoß gegen #Recht auf #Leben, #etc.
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#Unechte #Formvorschrift: §2 Abs. 1 S. 1 #NachwG:
Der #Arbeitgeber hat #spätestens einen #Monat NACH dem #vereinbarten #Beginn des #Arbeitsverhältnisses die #wesentlichen #Vertragsbedingungen #schriftlich #niederzulegen, die #Niederschrift zu #unterzeichnen und dem #Arbeitnehmer auszuhändigen.
#Verstoß ohne #Rechtsfolge.
Wird in der #Regel auch nicht #eingeklagt, weil im #bestehenden #Arbeitsverhältnis kaum #arbeitsrechtlich #geklagt wird.
#Arbeitsvertragsrecht, #Körner, 06.05.21
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#Unechte #Formvorschrift: §2 Abs. 1 S. 1 #NachwG:
Der #Arbeitgeber hat #spätestens einen #Monat NACH dem #vereinbarten #Beginn des #Arbeitsverhältnisses die #wesentlichen #Vertragsbedingungen #schriftlich #niederzulegen, die #Niederschrift zu #unterzeichnen und dem #Arbeitnehmer auszuhändigen.
#Verstoß ohne #Rechtsfolge.
Wird in der #Regel auch nicht #eingeklagt, weil im #bestehenden #Arbeitsverhältnis kaum #arbeitsrechtlich #geklagt wird.
#Arbeitsvertragsrecht, #Körner, 06.05.21
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#Prüfungsschema an #Frage #orientiert, was eine #Tat im #Sinn einer #Straftat ist.
#Unrecht: #Verstoß gegen #Verhaltensnorm;
I. #Tatbestandsmäßigkeit: #Handlung, #Erfolg, #Kausalität, #Zurechnung, #Vorsatz
II. #Rechtswidrigkeit: #Fehlen von #Rechtfertigungsgrund
III. #Schuld: #Fehlen von #Schuldausschließungsgrund / #Entschuldigungsgrund#Mögliches #Ergebnis: #Erfüllung der #Sanktionsnorm
#Rostalski - #Strafrecht I
#Vorlesung 02