#verstoß — Public Fediverse posts
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#Schlappe für #Bundesregierung:
#Karlsruhe betrachtet #pauschale #Ablehnung von #Visa für #Afghanen als #Verstoß gegen #Willkürverbot
Eine Afghanin hatte geklagt, nachdem die Bundesregierung Zusagen für eine Aufnahme pauschal als erloschen wertete. 👇 -
Verstoß gegen Grundrechte
Notbremse gegen unverhältnismäßige Verfahrensdauer
Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/Lange-Datentraegerauswertung-Gerichte-erkennen-Verstoss-gegen-Grundrechte-11080063.html
a-fsa.de/d/3LK
Link zu dieser Seite: https://www.a-fsa.de/de/articles/9365-20251204-verstoss-gegen-grundrechte.html
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/9365-20251204-verstoss-gegen-grundrechte.html
Tags: #Grundrechte #Verstoß #Verfahrensdauer #Sicherstellung #Beschlagnahme #Datenträger #Handy #Smartphone #Laptop #PC #Auswertung #Rechtsschutz #Eigentumsrecht #RechtaufinformationelleSelbstbestimmung #Transparenz #Informationsfreiheit -
#Löschung von #Videos aufgrund von #Verstoßes gegen #Richtlinien der #Plattform #Youtube als #Beschneidung des #Rechts auf #freie #Äußerung von #Meinung;
#Plattform für #Infrastruktur, auf der sich #Öffentlichkeit abspielt; #Privatrechtlicher #Anbieter einer #Dienstleistung, mit#Vertragsbedingungen iSv #AGB #festlegen darf.
#Landgericht #Köln #Aktenzeichen 28 0 351/21; #Meinungsäußerung;
#SZ, 13.10.21, #Medien, S.27, Moritz #Baumstieger, Claudia #Tieschky - Die grobe Art
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#Praxis des #Bundesnachrichtendienst #BND als #Verstoß gegen Art. 10 GG: #Briefgeheimnis; #Postgeheimnis; #Fernmeldegeheimnis;
#Frage nach #Anwendbarkeit des #persönlichen #Schutzbereiches; #Klage durch #Gesellschaft für #Freiheitsrechte, #GFF, #Buermeyer, vor #Bundesverfassungsgericht
#Bäcker, #Verfahrensbevollmächtigter: #Geltung des GG bei #Überwachung von #Ausländern im #Ausland.
#Welt, 09.05.20, #Politik, S.4, Dirk #Banse, Michael #Behrendt - Es ist eine #Wilde #Welt da #draussen.
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-> #Zuordnung von #Verhaltensfolge und #Fehlverhalten;
Das #Fehlverhalten, also der #Verstoß gegen eine #Verhaltensnorm im #Unterschied zur #Sanktionsnorm, ist zu #bestimmen, um die #Voraussetzungen zur #Zuordnung #spezifischer #Folgen des #Fehlverhaltens zu #erarbeiten.
Ein #schadensträchtiger #Verlauf muss sich #ereignet haben, der durch #richtiges #Verhalten hätte #vermieden werden #können und #sollen.
#Freund, #Rostalski - #Strafrecht #Allgemeiner #Teil, S. 77
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#Unterscheidung von #Verhaltensunrecht und #Erfolgsunrecht.
Im #Unterschied zum #Verstoß gegen #deliktsspezifische #Verhaltensnormen werden die #Bedingungen zur #Voraussetzung der #Strafbarkeit beim #Erfolgsunrecht um die #Herbeiführung von #Konsequenzen jenseits des #Verhaltens des #Täters #erweitert.
#Freund, #Rostalski - #Strafrecht #Allgemeiner #Teil, S. 50
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#Reformation des #Codex #Iuris #Canonici #CIC;
#Strafrecht als #Bestandteil des #Kirchenrecht;
#Straftatbestand #Missbrauch #als #Verstoß gegen #Leben, #Würde und #Freiheit des #Menschen, statt nur #Zölibat; #Strafbarkeit der #heiligen #Weihe von #Frauen;#Reformiertes VI. #Buch #CIC; #Hamsterrad, #Vollnarkose
#SZ Annette #Zoch 02.06.2021 #Kirche #verschärft #Strafrecht, #Politik S. 6, #Meinung S. 4
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#Bestimmtheitsgebot
#Bestimmtheitsgrundsatz#Möglichkeit des #Verstoßes des #Gewaltenteilungsgrundsatzes; Die #Anforderung an #Bestimmtheit der #Gesetze steigen mit #Höhe der #angedrohten #Strafe;
#Grenze der #Wortsinngrenze: #Möglichkeit der #Einzelfallgerechtigkeit muss #gegeben bleiben.
#Rostalski #Strafrecht I, 03a
#Jura 1996 S. 505, #Scheffler - Die #Wortsinngrenze bei der #auslegung -
#Unechte #Formvorschrift: §2 Abs. 1 S. 1 #NachwG:
Der #Arbeitgeber hat #spätestens einen #Monat NACH dem #vereinbarten #Beginn des #Arbeitsverhältnisses die #wesentlichen #Vertragsbedingungen #schriftlich #niederzulegen, die #Niederschrift zu #unterzeichnen und dem #Arbeitnehmer auszuhändigen.
#Verstoß ohne #Rechtsfolge.
Wird in der #Regel auch nicht #eingeklagt, weil im #bestehenden #Arbeitsverhältnis kaum #arbeitsrechtlich #geklagt wird.
#Arbeitsvertragsrecht, #Körner, 06.05.21
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#Unechte #Formvorschrift: §2 Abs. 1 S. 1 #NachwG:
Der #Arbeitgeber hat #spätestens einen #Monat NACH dem #vereinbarten #Beginn des #Arbeitsverhältnisses die #wesentlichen #Vertragsbedingungen #schriftlich #niederzulegen, die #Niederschrift zu #unterzeichnen und dem #Arbeitnehmer auszuhändigen.
#Verstoß ohne #Rechtsfolge.
Wird in der #Regel auch nicht #eingeklagt, weil im #bestehenden #Arbeitsverhältnis kaum #arbeitsrechtlich #geklagt wird.
#Arbeitsvertragsrecht, #Körner, 06.05.21
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#Unterscheidung der #verfassungsmäßigen #Schrankenschranken in
#Formelle #Verfassungsmäßigkeit und
#Materielle #Verfassungsmäßigkeit
#Prüfung erfordert #Berücksichtigung:
#spezieller #Schrankenschranken wie #Zensurverbot und #Verbot der #Todesstrafe
#Verhältnismäßigkeit der #Norm
#Anforderungen des #Art. 19 #Grundgesetz
#Bestimmtheitsgebot
#Parlamentsvorbehalt
Kein #Verstoß gegen sonstiges #Verfassungsrecht#Vorlesung 5,3 26.04.21 #Grundrechte #Nußberger