#verstoß — Public Fediverse posts
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#Hybrider #Krieg iSv. #Einsatz #konventioneller und #irregulärer z.B. #terroristischer #Kampfweise als #Argument für die #Abwehr der #Legitimität eines #Anspruchs auf #Leistung von #Asyl. Gegenüber #Belarus: #Vorwurf des #Verstoßes gegen #Asyl als einem #Abwehrrechtes;
#Unterscheidung von #Leistungsrecht; #Abwehrrecht;
#Völkerrechtliche #Argumentation; #Völkerrecht; #Flüchtlingsrecht
#SZ, 13.11.21, #Meinung, S.6, Heribert #Prantl - Der #Ernstfall
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#Praxis des #Bundesnachrichtendienst #BND als #Verstoß gegen Art. 10 GG: #Briefgeheimnis; #Postgeheimnis; #Fernmeldegeheimnis;
#Frage nach #Anwendbarkeit des #persönlichen #Schutzbereiches; #Klage durch #Gesellschaft für #Freiheitsrechte, #GFF, #Buermeyer, vor #Bundesverfassungsgericht
#Bäcker, #Verfahrensbevollmächtigter: #Geltung des GG bei #Überwachung von #Ausländern im #Ausland.
#Welt, 09.05.20, #Politik, S.4, Dirk #Banse, Michael #Behrendt - Es ist eine #Wilde #Welt da #draussen.
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#Gleichheit; #Gleichheitssatz
Art. 3 Abs. 1 GG#Rechtfertigung von #Rechtsetzungsungleichheit
iSv #Ungleichbehandlung durch den #Gesetzgeber-> #grundsätzlich #notwendig
-> #Zulässig, wenn #realitätsgerecht #idealtypischer #Fall #zugrunde liegt
-> #Hinzunehmen:
#Härte nur unter #Schwierigkeiten #vermeidbar;
Nur #geringe #Fallzahl #betroffen;
Kein #intensiver #Verstoß gegen #Gleichheitssatz; -
#Allgemeine #Handlungsfreiheit
Art. 2 Abs. 1 GG#Rechtfertigung eines #Eingriffes in den #Schutzbereich
#Schrankentrias:
#Verstoß gegen #Sittengesetz
-> Trotz #verlorener #Bedeutung nach #Wortlaut #bestandteil; #Konsensuales #Verständnis #legitimierbarer #Handlungsweisen#Schrankenschranke #untergeordnet:
Kein #Zitiergebot, aber
#Wesentlichkeitstheorie: #Wesentlicher #Grundrechtseingriff #Parlament #vorbehalten; -
#Inwieweit kann die #Verfassung als #elastisches #Korsett #verstanden werden?
#Notwendigkeit der #Auslegung von #Begriffen, die #dynamischen #Änderungen #unterworfen sind, ohne als #Richter #gesetzeskorrigierend tätig zu werden.
#Auslegung #contra #legem ist ein #Verstoß gegen die #Gesetzesbindung eines #Richters nach Art. 20 Abs. 3 GG und den #Grundsatz der #Gewaltenteilung nach Art. 20 Abs. 2 S. 2 GG
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-> #Zuordnung von #Verhaltensfolge und #Fehlverhalten;
Das #Fehlverhalten, also der #Verstoß gegen eine #Verhaltensnorm im #Unterschied zur #Sanktionsnorm, ist zu #bestimmen, um die #Voraussetzungen zur #Zuordnung #spezifischer #Folgen des #Fehlverhaltens zu #erarbeiten.
Ein #schadensträchtiger #Verlauf muss sich #ereignet haben, der durch #richtiges #Verhalten hätte #vermieden werden #können und #sollen.
#Freund, #Rostalski - #Strafrecht #Allgemeiner #Teil, S. 77