#lebenssachverhalt — Public Fediverse posts
Live and recent posts from across the Fediverse tagged #lebenssachverhalt, aggregated by home.social.
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#Allgemeines #Persönlichkeitsrecht
Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG#Sachlicher #Schutzbereich
#Fallgruppen: #Selbstbewahrung, #Selbstbestimmung, #Selbstdarstellung#Informationelle #Selbstbestimmung
-> #Befugnis des #Einzelnen zu #entscheiden, #wann und innerhalb welcher #Grenzen #persönliche #Lebenssachverhalte #offenbart werden
-> #Schutz #personenbezogener #Daten
-> #Schutz vor #automatischer #Datenverarbeitung -
#Allgemeines #Persönlichkeitsrecht
Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG#Sachlicher #Schutzbereich
#Fallgruppen: #Selbstbewahrung, #Selbstbestimmung, #Selbstdarstellung#Informationelle #Selbstbestimmung
-> #Befugnis des #Einzelnen zu #entscheiden, #wann und innerhalb welcher #Grenzen #persönliche #Lebenssachverhalte #offenbart werden
-> #Schutz #personenbezogener #Daten
-> #Schutz vor #automatischer #Datenverarbeitung -
#Formelle #Strafbarkeitsbedingungen
Ne bis in idem
Art. 103 Abs. 3 GG
#Niemand darf wegen #derselben #Tat auf #Grund der #allgemeinen #Strafgesetze #mehrmals #bestraft werden#Pro: #Frage nach der #Eigenständigkeit eines #Unrecht; #Orientierung an #naturalistischen #Lebenssachverhalten ist #notwendig #willkürlich
#Contra: #Möglichkeit der #Missbrauchsgefahr, wenn #Strafverfolgung nicht #umfänglich #ablaufen muss
#Rostalski - #Strafrecht I
#Vorlesung 02 -
#Formelle #Strafbarkeitsbedingungen
Ne bis in idem
Art. 103 Abs. 3 GG
#Niemand darf wegen #derselben #Tat auf #Grund der #allgemeinen #Strafgesetze #mehrmals #bestraft werden#Pro: #Frage nach der #Eigenständigkeit eines #Unrecht; #Orientierung an #naturalistischen #Lebenssachverhalten ist #notwendig #willkürlich
#Contra: #Möglichkeit der #Missbrauchsgefahr, wenn #Strafverfolgung nicht #umfänglich #ablaufen muss
#Rostalski - #Strafrecht I
#Vorlesung 02 -
Der #Begriff des #Scheinselbstständigen ist kein #Rechtsbegriff
#Scheinselbstständigkeit dient im #Sinn eines #Hinweises dafür, die #Unterscheidung zwischen #Arbeitnehmer und #Selbstständiger zu #berücksichtigen, und dazu, dass die #Bezeichnung auf einen #Lebenssachverhalt verweist
#falsa #demonstratio #non #nocet;
§611a S. 5 #BGB Für die #Feststellung, ob ein #Arbeitsvertrag vorliegt, ist eine #Gesamtbetrachtung aller #Umstände vorzunehmen
#Vorlesung #Arbeitsvertragsrecht #Körner, 6.5.21
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Der #Begriff des #Scheinselbstständigen ist kein #Rechtsbegriff
#Scheinselbstständigkeit dient im #Sinn eines #Hinweises dafür, die #Unterscheidung zwischen #Arbeitnehmer und #Selbstständiger zu #berücksichtigen, und dazu, dass die #Bezeichnung auf einen #Lebenssachverhalt verweist
#falsa #demonstratio #non #nocet;
§611a S. 5 #BGB Für die #Feststellung, ob ein #Arbeitsvertrag vorliegt, ist eine #Gesamtbetrachtung aller #Umstände vorzunehmen
#Vorlesung #Arbeitsvertragsrecht #Körner, 6.5.21