#entscheiden — Public Fediverse posts
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https://www.europesays.com/at/383107/ Wie sieht die Tracht der Oberösterreicherin in Zukunft aus? Jetzt selbst im Linzer Schlossmuseum mitentscheiden #AT #Ausstellung #Austria #Dirndl #entscheiden #Gewinnen #LandOÖ #Linz #Oberösterreich #OÖ #Österreich #Schlossmuseum #Tracht
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"Ich betete #zwanghaft. Im Alltag unter Menschen und vor dem Schlafengehen "
[ .. und nach dem Ausstieg .. ]
Ich merke, dass ich selber #denken und #entscheiden kann, ohne #Wertekodex der Gemeinde"Mariana, ehem. Evangelikale #Christin,
wurde mit der #Gottesillusion erzogen(Aus dem Samstag #Standard, online Artikel nicht auffindbar)
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Das #Diskutieren, als ob es eine #Handlungsmacht gebe, die #nutzbar zu machen sei, verkennt die #Fragilität, auf der die #scheinbare #Stabilität #juridisch #politischer #Ordnung von #Nationalstaaten beruht.
Es kommt daher für den #Staat nicht darauf an, #Probleme zu #durchdringen und in #reiflicher #Abwägung zu #entscheiden, weil dafür #Stabilität als #Voraussetzung fehlt, sondern nicht zu #zögern.
Vgl. https://ifwo.eu/@sozialwelten/106975322518100713
#Machiavelli #Discorsi, S.219 ff.
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#Kunstfreiheit
Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 1 #GG#Verfassungsimmanente #Schranken,
#Abwägung: So #entscheiden, dass die #jeweiligen #involvierten #Grundrechte in #maximal #guter #Weise zur #Entfaltung kommen.
===> #Praktische #Konkordanz
#Argumentationsmöglichkeiten:
#Berücksichtigung der #Besonderheiten #Einzelner #Kunstformen;
#Unterscheidung von #Aussagekern und #Einkleidung (str.) -
#Frage nach #Unterscheidung von #offline und #online im #Hinblick auf #Regelungsbedarf von #Freiheitsrechten i.S.v. #Grundrechten. #Auslegung eines #Begriff von #Versammlung zur #Bestimmung der #Möglichkeit der #Subsumtion unter #Art. 8 #Grundgesetz.
#Ordnungssuche läuft noch, #Ordnungsfindung noch nicht #absehbar. Das #Entscheidende ist nicht #bekannt.
#Vorlesung 6,2 27.04.21 #Grundrechte #Nußberger
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#Auslegungsmethoden für das #Grundgesetz
#Übung zu #Fallbearbeitung in #Arbeitsgemeinschaft zu Art. 54 Abs. 2 S. 2
#Auslegung der #anschließenden #Wiederwahl. #Gesetzeskommentar zu GG gibt zwar #Falllösung vor, #entscheidend jedoch #Begründung entlang #Auslegung nach #Jurisprudenz.
#Vorlesung 4,1 vom 19.04.2021 #Grundrechte, Angelika #Nußberger
#Jarass #Pieroth GG #Kommentar Art 54, 9. Auflage 2007