#sachlich — Public Fediverse posts
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Kurze Erinnerung
#links bedeutet:
#human #menschlich #sozial #tugendhaft #liebevoll #gerechtigkeit #vielfalt #demut #respekt #sparsam #ethik #sachlich #ehrlich #selbstkritik #mitdenken #mitfühlen #moral #ehrlichkeit #liebe usw
Was noch?
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Gestern ist mir so durch den Kopf gegangen, wie es wäre, wenn von Staatsseite keine Geschlechter mehr erhoben und eingetragen werden (bei Neugeborenen) und alle Geschlechtseintragungen aus den Registern und Gesetzen gelöscht werden würden.
Würden wir damit nicht quasi alle Probleme in dieser Richtung beseitigen?
Wie sich ein Mensch persönlich fühlt, ist dann seine Privatsache. Und wenn ein Vater lieber Mutter genannt sein will, warum auch nicht? Und wenn ein Moderator lieber Zuschauerin sagt, soll sie, Wörter haben nunmal grammatikalische Geschlechter, die aber völlig egal sind, insbesondere im Bezug: "Der Bauer fährt einen Trakor. Sie hat viel Erfahrung." Ungewohnt? Klar! Egal! Mach wie Du willst!
#gendern #männlich #weiblich #sächlich #gleichberechtigung #selbstbewusstsein #ichbinjetztmutter
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#Johari #Fenster und #Gefangenendilemma
Wenn man ein #Geheimnis einer #anderen #Person in #Erfahrung bringt ist es gut, diese #Information #öffentlich #zugänglich werden zu lassen, weil dies in seiner #sachlichen #Form nichts anderes ist als die #Entstehung eines #Kartell bzw. einer #Kartellabsprache.
https://de.wikipedia.org/wiki/Johari-Fenster
https://de.wikipedia.org/wiki/Gefangenendilemma#Kronzeuge #Kronzeugenregelung
Absprache -
#Johari #Fenster und #Gefangenendilemma
Wenn man ein #Geheimnis einer #anderen #Person in #Erfahrung bringt ist es gut, diese #Information #öffentlich #zugänglich werden zu lassen, weil dies in seiner #sachlichen #Form nichts anderes ist als die #Entstehung eines #Kartell bzw. einer #Kartellabsprache.
https://de.wikipedia.org/wiki/Johari-Fenster
https://de.wikipedia.org/wiki/Gefangenendilemma#Kronzeuge #Kronzeugenregelung
Absprache -
#Johari #Fenster und #Gefangenendilemma
Wenn man ein #Geheimnis einer #anderen #Person in #Erfahrung bringt ist es gut, diese #Information #öffentlich #zugänglich werden zu lassen, weil dies in seiner #sachlichen #Form nichts anderes ist als die #Entstehung eines #Kartell bzw. einer #Kartellabsprache.
https://de.wikipedia.org/wiki/Johari-Fenster
https://de.wikipedia.org/wiki/Gefangenendilemma#Kronzeuge #Kronzeugenregelung
Absprache -
#Johari #Fenster und #Gefangenendilemma
Wenn man ein #Geheimnis einer #anderen #Person in #Erfahrung bringt ist es gut, diese #Information #öffentlich #zugänglich werden zu lassen, weil dies in seiner #sachlichen #Form nichts anderes ist als die #Entstehung eines #Kartell bzw. einer #Kartellabsprache.
https://de.wikipedia.org/wiki/Johari-Fenster
https://de.wikipedia.org/wiki/Gefangenendilemma#Kronzeuge #Kronzeugenregelung
Absprache -
#Gewalt #Schlägereien #Hass #Betrug #faschismus
Das alles wollen wir nicht.
Das #wählen wir nicht für unsere #Zukunft.Wir sind #freundlich #gewaltlos #respektvoll #aufnahmebereit #sachlich #demokratisch #liebevoll.
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Was man hat, das hat man selig? – Das stimmt weder #sprachlich noch #sachlich. Eine Portion sprachlicher Entmythologisierung gibt es im Artikel des Tages https://www.dwds.de/wb/Habseligkeit
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Eine #Problematik der #sachlichen #Zuschreibung auf #Ursachen und die #Analyse von #Konsequenzen des #Klimawandels durch #funktionale #Interessen lässt sich anhand des #Vergleichs des #Umgangs #unterschiedlicher #Sozialer #Systeme #beobachten, wie #Wirtschaft und der #Politik in ihrer #Ausgestaltung als #interventionistischer #militärischer #Sicherheitspolitik;
#FAZ, 27.09.21, #Gegenwart, S.8, Michael #Rühle - Die #Nato und der #Klimawandel
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#Diskussion um #Ausweitung von #Rechtfertigungen für #Eingriffe in #Form von #Vorratsdatenspeicherung in den #Schutzbereich von Art. 10 GG #Fernmeldegeheimnis
#Sachlicher #Schutzbereich
#Schutz der #Umstände #unkörperlicher #Informationsübermittlung#Grundlage #EuGH:
Art. 8 Abs. 1 #EU #Grundrechtecharta: #Jede #Person hat das #Recht auf #Schutz der sie #betreffenden #personenbezogenen #Daten#SZ, 14.09.21, #Politik, S.6, Wolfgang #Janisch - #Polit #Thriller mit #Überlänge;
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#Diskussion um #Ausweitung von #Rechtfertigungen für #Eingriffe in #Form von #Vorratsdatenspeicherung in den #Schutzbereich von Art. 10 GG #Fernmeldegeheimnis
#Sachlicher #Schutzbereich
#Schutz der #Umstände #unkörperlicher #Informationsübermittlung#Grundlage #EuGH:
Art. 8 Abs. 1 #EU #Grundrechtecharta: #Jede #Person hat das #Recht auf #Schutz der sie #betreffenden #personenbezogenen #Daten#SZ, 14.09.21, #Politik, S.6, Wolfgang #Janisch - #Polit #Thriller mit #Überlänge;
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Art. 17 GG
#Petitionsrecht#Petition
-> #schriftlich
-> #Bestimmtheit des #Anliegens
-> #Bezug zu #staatlichem #Handeln#Aufmerksam machen auf #Anliegen; #Problematisierung
-> #Recht auf #Antwort iSv. #Behandlung und #Bescheidung
-> #Strittig: #Notwendigkeit der #qualitativen #Begründung#Schutzbereich
#Jedermann; Aber: Art. 17a GG: #Einschränkbar für #Streitkräfte und #Ersatzdienst #leistende; -
Art. 10 GG
#Briefgeheimnis, #Postmeldegeheimnis, #Fernmeldegeheimnis#Eingriff in den #Sachlichen #Schutzbereich
-> #Erlass von #Regelungen, die das #Recht der #individuellen #Kommunikation #beeinträchtigen
-> #Aufzeichnung der #Übermittlungsdaten durch eine #staatliche #Stelle
-> #Anordnung der #Speicherung der #Telekommunikationsdaten durch #Private; #Vorratsdatenspeicherung#Schutzpflicht des #Staates gegenüber #Eingriffen #Privater
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Art. 10 GG
#Briefgeheimnis, #Postmeldegeheimnis, #Fernmeldegeheimnis#Sachlicher #Schutzbereich
-> #Briefbeförderung
#Brief: Jede #mündlichen #Verkehr #ersetzende #schriftliche #Nachricht in #beliebiger #Schriftart und #Vervielfältigungsart
#Beförderung: #Körperliche #Übermittlung vom #Absender zum #Empfänger-> #Postverkehr
#Kommunikationsübermittlung durch die #Post, #körperliche #Beförderung -
Art. 10 GG
#Briefgeheimnis, #Postmeldegeheimnis, #Fernmeldegeheimnis#Sachlicher #Schutzbereich
-> #Briefbeförderung
#Brief: Jede #mündlichen #Verkehr #ersetzende #schriftliche #Nachricht in #beliebiger #Schriftart und #Vervielfältigungsart
#Beförderung: #Körperliche #Übermittlung vom #Absender zum #Empfänger-> #Postverkehr
#Kommunikationsübermittlung durch die #Post, #körperliche #Beförderung -
Art. 16a
#Recht auf #Asyl; #Asylrecht-> #Verfolgung: #gezielte #Übergriffe auf #Grundrechtsgüter, die in ihrer #Intensität die #Menschenwürde #beeinträchtigen
-> #Anknüpfung an #asylerhebliche #Merkmale
-> Keine #Einreise aus #sicherem #Drittstaat#Eingriff: #Aufenthaltsbeendende und #aufenthaltsverweigernde #Maßnahmen
#Rechtfertigung für #Eingriff:
#Einreise aus #EU #Mitgliedsstaat -
Art. 16 Abs. 2 GG
#AuslieferungArt. 16 Abs. 2 S. 2 wurde mit #Reform 2000 hinzugefügt. Vorher galt entsprechend S.1 ein #absolutes #Auslieferungsverbot für #Deutsche.
#Sachlicher #Schutzbereich
-> #Amtliche #Überstellung einer #Person aus dem #Hoheitsbereich der #BRD auf #Ersuchen der und an die #Organe eines #auswärtigen #Staates;-> #Problem der #Rechtsstaatlichkeit #Ungarn; #Polen, #Bulgarien: #Grundsatz des #Vertrauens in #EU #widerlegbar
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#Rechtsschutzgarantien
#JustizgrundrechteArt. 101 Abs. 1 S. 2 GG
#Recht auf #gesetzlichen #Richter-> #Sachlicher #Schutzbereich
#Der #Richter ist nach #abstrakten (!) #Kriterien #vorbestimmt
betrifft: #Gericht, #Spruchkörper, #Einzelrichter
#Vorbestimmung durch #Gesetz oder #untergesetzlichen #Akt z.B. #Geschäftsverteilungsplan#Unabhängigkeit & #Überparteilichkeit
Art. 97 GG#Vorlesung 24,2; 24,3
#Grundrechte #Nußberger -
#Rechtsschutzgarantien
#JustizgrundrechteArt. 19 Abs. 4 GG
#Persönlicher #Schutzbereich
-> #Natürliche und #Juristische #Personen;
#jemand im #Unterschied zu #jedermann#Sachlicher #Schutzbereich
-> #Subjektive #öffentliche #Rechte
#Verhältnis #Bürger #Staat
-> #potenzielle #Rechtsverletzung
-> #Öffentliche #Gewalt: Hier nur #Exekutive iSv Art. 1 Abs. 3 GG#Rechtsfolge: #Offenstehen des #Rechtsweges
#NJW 2015, 2100
#Subjektionstheorie -
Art. 8 GG #Versammlungsfreiheit
Art. 9 Abs. 1 #Vereinigungsfreiheit
Art. 9 Abs. 3 #Koalitionsfreiheit#Koalitionsfreiheit
Art. 9 Abs. 3 GG#Streikverbot für #Beamte;
#Verfassungsrechtliche #Schranke Art. 33 Abs. 5
-> #Sachlicher und #persönlicher #Schutzbereich Art. 9 Abs. 3 GG #eröffnet
-> #Eingriff wegen #Streikverbot#Rechtfertigung:
#Grundsätze: #Alimentationsprinzip, #Treuepflicht, #Lebenszeitprinzip -
Art. 8 GG #Versammlungsfreiheit
Art. 9 Abs. 1 #Vereinigungsfreiheit
Art. 9 Abs. 3 #Koalitionsfreiheit#Koalitionsfreiheit
Art. 9 Abs. 3 GG#Sachlicher #Schutzbereich
#Gewährleistungen-> #Subjektives #Abwehrrecht gegen #staatliche #Beeinträchtigungen
-> #Objektiver #Gealt
#Mindestmaß an #Regelungen, um von #Koalitionsfreiheit #Gebrauch machen zu können#Eingriff
#Mindestlohn
#Bedingungen #öffentlicher #Ausschreibungen -
Art. 8 GG #Versammlungsfreiheit
Art. 9 Abs. 1 #Vereinigungsfreiheit
Art. 9 Abs. 3 #Koalitionsfreiheit#Koalitionsfreiheit
Art. 9 Abs. 3 GG#Sachlicher #Schutzbereich
#Recht, #Koalitionen iSv. #Vereinigungen zum #Zweck der #Wahrung und #Förderung der #Arbeitsbedingungen und #Wirtschaftsbedingungen zu bilden#Bedingung:
-> #Frei #gebildet
-> #Gegnerfrei: #Nur #Arbeitnehmer oder nur #Arbeitgeber
-> #Überbetrieblich -
Art. 8 GG #Versammlungsfreiheit
Art. 9 Abs. 1 #Vereinigungsfreiheit
Art. 9 Abs. 3 #Koalitionsfreiheit#Rechtfertigung von #Eingriffen in den #sachlichen #Schutzbereich;
-> #Apriori kein #Gesetzesvorbehalt;
-> #Vereinsverbot Art. 9 Abs. 2 GG als #verfassungsimmanente #Schranke#Verbot als #schwerster #Eingriff #restriktiv zu #handhaben; #Mildere #Mittel haben #Vorrang;
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Art. 8 GG #Versammlungsfreiheit
Art. 9 Abs. 1 #Vereinigungsfreiheit
Art. 9 Abs. 3 #Koalitionsfreiheit#Eingriff in den #sachlichen #Schutzbereich;
-> #Verbot
Art. 9 Abs. 2 GG - zu #lesen als: dürfen #verboten werden - ebenfalls als #Eingriff zu werten;
-> #Regelungen die #Ausübung der #Vereinigungsfreiheit #behindern
-> #Gesetzliche #Anforderungen an eine #Vereinsgründung
-> #Faktische #Beeinträchtigung, z.B. #Unterwanderung -
Art. 8 GG #Versammlungsfreiheit
Art. 9 Abs. 1 #Vereinigungsfreiheit
Art. 9 Abs. 2 #Koalitionsfreiheit#Sachlicher #Schutzbereich; #Besondere #Schutzfunktion
#Objektive #Schutzpflicht;
#Institutionelle #Garantie: #Institution des #Zusammenschlusses;
#Originäre #Leistungsrechte: #Privatschulen #Ausnahmefall;
Aber #Derivative #Leistungsrechte: #Förderung #bestimmter #Vereine-> Kein #Leistungsgrundrecht
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Art. 8 GG #Versammlungsfreiheit
Art. 9 Abs. 1 #Vereinigungsfreiheit
Art. 9 Abs. 2 #Koalitionsfreiheit#Sachlicher #Schutzbereich
#Geschütztes #Verhalten-> #Prinzip #freier #sozialer #Gruppenbildung
-> #Vereinsautonomie: #Gründung, #Zweck, #Rechtsform, #Name, #Satzung, #Sitz der #Vereinigung
-> #Beitritt und #Verbleib
-> #Vereinsspezifische #Betätigung; #Vereinsleben#Kernbereich des #Vereinsbestandes
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Art. 8 GG #Versammlungsfreiheit
Art. 9 Abs. 1 #Vereinigungsfreiheit
Art. 9 Abs. 2 #Koalitionsfreiheit#Sachlicher #Schutzbereich
#Verein
#Rückgriff auf #Vereinsgesetz als #Merkhilfe
#Jede #Vereinigung zu der sich eine #Mehrheit #natürlicher oder #juristischer #Personen für längere #Zeit zu #gemeinsamen #Zweck #freiwillig #zusammengeschlossen und einer #organisierten #Willensbildung #unterworfen hat -
Art. 8 GG #Versammlungsfreiheit
Art. 9 Abs. 1 #Vereinigungsfreiheit
Art. 9 Abs. 2 #Koalitionsfreiheit#Sachlicher #Schutzbereich
#Verein
#Rückgriff auf #Vereinsgesetz als #Merkhilfe
#Jede #Vereinigung zu der sich eine #Mehrheit #natürlicher oder #juristischer #Personen für längere #Zeit zu #gemeinsamen #Zweck #freiwillig #zusammengeschlossen und einer #organisierten #Willensbildung #unterworfen hat -
#Besondere #Diskriminierungsverbote
Art. 3 Abs. 3 GG#Sachlicher #Schutzbereich;
#Untersuchungsschritt #rechtliche #Relevanz:#Benachteiligung oder #Bevorzugung:
#Positives #Tun oder #Unterlassen;
#Ungleichbehandlung aufgrund des #verbotenen #Kriteriums auch #mittelbare #Ungleichbehandlung; -
#Besondere #Diskriminierungsverbote
Art. 3 Abs. 3 GG#Prüfung einer #Verletzung von Art. 3 Abs. 3 GG
#Persönlicher #Schutzbereich
#Jedermann - #Natürliche #Personen;
Art. 19 Abs. 3 GG: #Personenvereinigung #fraglich; Ja, wenn dem #Wesen nach #anwendbar;
#Beispiel #Frauenvereinigung#Sachlicher #Schutzbereich: #Einzelne #Untersuchungsschritte:
-> #Ungleichbehandlung
-> #Rechtliche #Relevanz
-> Im #Katalog #enthaltenes #persönliches #Merkmal -
#Besondere #Diskriminierungsverbote
Art. 3 Abs. 3 GG#Prüfung einer #Verletzung von Art. 3 Abs. 3 GG
#Persönlicher #Schutzbereich
#Jedermann - #Natürliche #Personen;
Art. 19 Abs. 3 GG: #Personenvereinigung #fraglich; Ja, wenn dem #Wesen nach #anwendbar;
#Beispiel #Frauenvereinigung#Sachlicher #Schutzbereich: #Einzelne #Untersuchungsschritte:
-> #Ungleichbehandlung
-> #Rechtliche #Relevanz
-> Im #Katalog #enthaltenes #persönliches #Merkmal -
#Freizügigkeit
Art. 11 GG#Eingriffe in den #sachlichen #Schutzbereich
-> #Behinderung oder #Beeinträchtigung eines #Umzugs / #Ortswechsels
auch #faktische #Grundrechtsbeeinträchtigungen, wenn sie nach #Intention und #Intensität mit einem #klassischen #Grundrechtseingriff #vergleichbar sind; Wäre bei #Entzug von #Sozialhilfe bei #Wegzug #erfüllt;#Rechtfertigung von #Eingriffen und #Schranken
-> Art. 11 Abs. 2 GG
-> Art. 17a Abs. 2 GG -
#Freizügigkeit
Art. 11 GG#Freizügigkeit: Das #Recht, als #Ausdruck #selbstbestimmter #Lebensgestaltung, an jedem #Ort innerhalb des #Bundesgebietes #Aufenthalt und #Wohnsitz zu #nehmen.
#Wohnsitz: #Ständige #Niederlassung an einem #Ort;
#Aufenthaltsnahme mit #rechtsgeschäftlichem #Willen, nicht nur #vorübergehend zu bleiben, sondern den #Ort zum #Mittelpunkt oder #Schwerpunkt seiner #Lebensverhältnisse zu machen. -
#Freiheit der #Person
Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG
Art. 104 GG#Persönlicher #Schutzbereich
#Jedermann: #Natürliche #Personen
Nicht #juristische #Personen#Sachlicher #Schutzbereich:
-> #Körperliche #Fortbewegungsfreiheit;
#eng zu #verstehen, kein #allgemeiner #Freiheitsbegriff;
#Tradition von #habeas #corpus: #Begrenzung der #Möglichkeit von #Freiheitsbeschränkung durch #Verfahren#Recht sich in einem #Raum #aufzuhalten oder sich in einen zu #begeben
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#Befristung ab #Alter von 52:
§ 620 Abs. 3 BGB
Für #Arbeitsverträge, die auf #bestimmte #Zeit #abgeschlossen werden, gilt das #Teilzeit- und #Befristungsgesetz§ 14 Abs. 3 #TzBfG
Die #kalendermäßige #Befristung eines #Arbeitsvertrages ohne #Vorliegen eines #sachlichen #Grundes ist bis zu einer #Dauer von #fünf #Jahren #zulässig, wenn der #Arbeitnehmer bei #Beginn des #befristeten #Arbeitsverhältnisses das 52. #Lebensjahr #vollendet hat...#Arbeitsvertragsrecht #Körner 03.06.21
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#Unverletzlichkeit der #Wohnung
Art. 13 GG#Räumliche #Abschirmung; #allgemeiner #Zugänglichkeit #entzogen
#Elementarer #Lebensraum, in dem der #Einzelne das #Recht hat, in #Ruhe #gelassen zu werden.#Gewährleistung:
-> #Abwehrrecht gegen #Eindringlinge
-> #Schutzpflicht vor #Beeinträchtigung z.B. #Hausfriedensbruch § 123 #StGB;
-> #Objektive #WertentscheidungNicht: #Anspruch auf #Zuweisung von #Wohnraum;
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#Allgemeines #Persönlichkeitsrecht
Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG#Sachlicher #Schutzbereich
#Fallgruppen: #Selbstbewahrung, #Selbstbestimmung, #Selbstdarstellung#Informationelle #Selbstbestimmung
-> #Befugnis des #Einzelnen zu #entscheiden, #wann und innerhalb welcher #Grenzen #persönliche #Lebenssachverhalte #offenbart werden
-> #Schutz #personenbezogener #Daten
-> #Schutz vor #automatischer #Datenverarbeitung -
#Allgemeines #Persönlichkeitsrecht
Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG#Sachlicher #Schutzbereich
#Fallgruppen #abgeleitet aus #Selbstbewahrung, #Selbstbestimmung, #Selbstdarstellung#Selbstdarstellung
#Darstellung der #Person in der #Öffentlichkeit
-> #Recht am #eigenen #Bild
-> #Recht am #eigenen #Wort
-> #Schutz der #persönlichen #EhreKeine heimliche #Aufzeichnung von #Gesprächen und #Veröffentlichung
#BVerfGE 34, 238 (246) #Tonband -
#Allgemeines #Persönlichkeitsrecht
Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG#Sachlicher #Schutzbereich
#Fallgruppen #abgeleitet aus #Selbstbewahrung, #Selbstbestimmung, #Selbstdarstellung#Selbstbestimmung
-> #Recht auf #selbstbestimmtes #Sterben
#BVerfG Urt. 26.02.20: unter #Einschluss des #Recht auf #Selbsttötung, insofern es sich #verbietet, den #Menschen als #bloßes #Objekt #staatlichen Handelns #werden zu lassen. -
#Allgemeines #Persönlichkeitsrecht
Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG#Sachlicher #Schutzbereich
#Fallgruppen #abgeleitet aus #Selbstbewahrung, #Selbstbestimmung, #Selbstdarstellung#Selbstbestimmung
-> #Recht auf #selbstbestimmtes #Sterben
#BVerfG Urt. 26.02.20: unter #Einschluss des #Recht auf #Selbsttötung, insofern es sich #verbietet, den #Menschen als #bloßes #Objekt #staatlichen Handelns #werden zu lassen. -
#Allgemeines #Persönlichkeitsrecht
Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG#Fallgruppen #abgeleitet aus #Selbstbewahrung, #Selbstbestimmung, #Selbstdarstellung
#Selbstbestimmung
-> #Kenntnis der #eigenen #Abstammung; #Familienbeziehungen, #Sexuelle #Selbstbestimmung;
#Babyklappe; #Samenspende; #Inzest;#Sexualkundeunterricht
#BVerfGE 47, 46 (73f.)#Dritte #Option / #Geschlecht #divers
#BVerfGE 147, 1 -
#Allgemeines #Persönlichkeitsrecht
Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG#Fallgruppen #abgeleitet aus #Selbstbewahrung, #Selbstbestimmung, #Selbstdarstellung
#Selbstbestimmung
-> #Kenntnis der #eigenen #Abstammung; #Familienbeziehungen, #Sexuelle #Selbstbestimmung;
#Babyklappe; #Samenspende; #Inzest;#Sexualkundeunterricht
#BVerfGE 47, 46 (73f.)#Dritte #Option / #Geschlecht #divers
#BVerfGE 147, 1 -
#Allgemeines #Persönlichkeitsrecht
Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG#Sachlicher #Schutzbereich
-> #Offener #Schutzbereich
-> Mehr als #bloße #Handlungsfreiheit, im #Person-#Sein #wurzelnd;
-> #Ziel der #Sicherung eines #Bereiches #privater #Lebensgestaltung den #Einzelne in #eigener #Verantwortung #frei #bestimmen #können.
-> #Recht auf #Selbstfindung im #Alleinsein; #Gegenbild zum #Leben im #Totalitarismus -
#Allgemeines #Persönlichkeitsrecht
Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG#Sachlicher #Schutzbereich
-> #Offener #Schutzbereich
-> Mehr als #bloße #Handlungsfreiheit, im #Person-#Sein #wurzelnd;
-> #Ziel der #Sicherung eines #Bereiches #privater #Lebensgestaltung den #Einzelne in #eigener #Verantwortung #frei #bestimmen #können.
-> #Recht auf #Selbstfindung im #Alleinsein; #Gegenbild zum #Leben im #Totalitarismus -
#Menschenwürde
Art. 1 GG#Sachlicher #Schutzbereich &
#Eingriff in den #Schutzbereich;
-> #Dreistufigkeit nicht #anwendbar;#Objektformel
Art 1 Abs. 1 GG: #Verbot, dass der #konkrete #Mensch zum #Objekt, zum #bloßen #Mittel, zur #vertretbaren #Größe #herabgewürdigt wird.#Unterscheidung von #Würde und #Herabwürdigung;
Günter #Dürig in #Rückgriff auf #Kant
#Anwendung: #Identifizierung einer #Verletzung der #Menschenwürde
#BVerfGE 144, 20 (207) -
#Menschenwürde
Art. 1 GG#Sachlicher #Schutzbereich &
#Eingriff in den #Schutzbereich;
-> #Dreistufigkeit nicht #anwendbar;#Objektformel
Art 1 Abs. 1 GG: #Verbot, dass der #konkrete #Mensch zum #Objekt, zum #bloßen #Mittel, zur #vertretbaren #Größe #herabgewürdigt wird.#Unterscheidung von #Würde und #Herabwürdigung;
Günter #Dürig in #Rückgriff auf #Kant
#Anwendung: #Identifizierung einer #Verletzung der #Menschenwürde
#BVerfGE 144, 20 (207) -
#Menschenwürde
Art. 1 GG#Sachlicher #Schutzbereich #Würde
#Theorien:
-> #Mitgifttheorie
#Unwandelbarkeit und #Unverfügbarkeit des #Menschen, da ihm durch #Ordnung #göttlicher #Schöpfung die #Qualität des #Menschseins #eingehaucht ist. #Transzendentale #Bedingung der #Würde;
-> #Leistungstheorie / #Autonomie
#Möglichkeit der #Selbstbestimmung und #Selbstentfaltung als #Bedingung
-> #Kommunikationstheorie
#Gemeinschaft als #Bedingung -
#Allgemeine #Handlungsfreiheit
Art. 2 Abs. 1 GG#Wortlaut nicht #aussagekräftig: #Recht auf #freie #Entfaltung der #Persönlichkeit
#Mögliche #Auslegung:
-> #Programmsatz (-)
-> #Beschränkung auf #Kernbereich der #Persönlichkeitsentfaltung (-)
-> #BVerfG: #Auffanggrundrecht: #Subsidiär zu #anderen #Grundrecht (+)#Grundsatzentscheidung #BVerfGE 6, 32 ff. #Elfes
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#Allgemeine #Handlungsfreiheit
Art. 2 Abs. 1 GGEs ist #alles #erlaubt, was nicht #ausdrücklich #verboten ist und nicht #grundsätzlich #verboten, was nicht #besonders #erlaubt wurde
#Grundrechtsschutz für #Banalitäten?
-> #Reiten im #Walde
#BVerfGE 80, 137#Problematik der #Auslegung des #Wortlaut von Art. 2 Abs. 1 GG
-> #Mehrheitsmeinung: Ja, #vorbehaltlich Art. 2 Abs. 1 HS. 2 GG: #Rechte #Anderer, #Ordnung, #Sitte -
#Allgemeine #Handlungsfreiheit
Art. 2 Abs. 1 GGEs ist #alles #erlaubt, was nicht #ausdrücklich #verboten ist und nicht #grundsätzlich #verboten, was nicht #besonders #erlaubt wurde.
#Ausnahmen: #Präventives #Erlaubnisverfahren bei #bestimmter #Gefahrenlage:
#Autofahren nur mit #Führerschein; #Baugenehmigung, #BerufszulassungNur #Ausnahmebewilligung bei #Waffen
#Grundsatzentscheidung #BVerfGE 6, 32 ff. #Elfes