#rostalski — Public Fediverse posts
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#Liegt vor bei #Maßnahme die #lege #artis, also #vorschriftsmäßig nach den #Regeln der #ärztlichen #Kunst, von einem #Arzt, #gerichtet auf #Heilung einer #Krankheit.
#Problematisierung bei #Schönheitsoperationen als #Fallgruppe zur #Körperverletzung nach § 223 #StGB;
#Heilungsfunktion, jedoch nicht im #klassischen #Sinn, insofern zu #thematisieren;§ 223 #StGB kann #verwirklicht werden, wegen #Selbstbestimmungsrecht;
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#Grenze der #Kausalität:
Ein #Verhalten ist dann nicht als #ursächlich für einen #Erfolg anzusehen, wenn es von einem anderen #Geschehensverlauf dergestalt #überholt wird, dass es für die #Erklärung des #Erfolgseintritts keinerlei #Bedeutung mehr hat.
#BGH #NStZ 1989, 431#Unterscheidung #Erfolgsstraftat und #Versuchsstraftat; bzw. #Erfolg und #Versuch;
#Rostalski - #Strafrecht I
#Vorlesung 07a -
#Prüfungspunkt
#Tatbestandsmäßige #Handlung#Jenseits der wenigen #Fälle, in denen #Handlungsbegriff (->) #relevant ist, idR in #Fallbearbeitung nicht weiter zu #erwähnen
#Grundlegend #theoretische #Erwägung (2):
#Unterscheidung von #Rechtsgüterschutz und #Sonderverantwortlichkeit#Schutzinteresse eines #Rechtsgutes als #Causa ex #post; #Besondere #Verantwortlichkeit als #Rechtsschutz ex #ante;
#Freund, #Rostalski - #Strafrecht #Allgemeiner #Teil, S. 56 f.
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#Prüfungspunkt
#Tatbestandsmäßige #Handlung#Jenseits der wenigen #Fälle, in denen #Handlungsbegriff (->) #relevant ist, idR in #Fallbearbeitung nicht weiter zu #erwähnen
#Grundlegend #theoretische #Erwägung:
#Zusammenhang des #Verhalten eines #Täters mit dem #Rechtsgut einer #Sanktionsnorm iSv. #intendierten #Schutz von #Leben #Körper #Freiheit #Vermögen#binär #gegeben / nicht #gegeben.
#Schutzinteresse als #Causa ex #post
#Freund, #Rostalski - #Strafrecht #Allgemeiner #Teil, S. 53f
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#Ursächlich ist jede #Bedingung eines #Erfolges, die nicht #hinweggedacht werden kann, ohne dass der #konkrete #Erfolg #entfällt.
#Conditio #sine #qua #non #Formel;
vgl. #Bedingungstheorie; #Äquivalenztheorie
#Wegdenken #Ursache #Bedingungen #Hypothese #Ursächlichkeit
#Kritik im #Bereich der #Unerheblichkeit #hypothetischer #Erwägung, wenn das #Hinwegdenken der #Kausalität trotzdem zur #Verwirklichung #führt. #Engisch
#Rostalski - #Strafrecht I
#Vorlesung 04 -
#Prüfungsschema;
#Frage: Wann liegt eine #Handlung vor?
#Tatbestandsmäßige #Handlung:#Fälle, in denen #Handlungsbegriff #relevant ist:
1) #Abgrenzung zum Nicht- #Handeln - #Denken, #Wollen
2) #Abgrenzung zu #Willkür - #Unwillkürliche #Schreckreaktion, #Reflexbewegungen, #Krampfanfall, #Bewegung im #Schlaf, #Bewusstlosigkeit wegen #Unterscheidung zu #Willkür
3) #Zurechenbare #Willkürhandlung aber ohne #Schuld#Rostalski 04 #Strafrecht I
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#Methodik der #Fallbearbeitung #Syllogismus
Wenn #Tatbestand T im #konkreten #Fall #Sachverhalt S #verwirklicht ist, gilt die #Rechtsfolge R.
T->R
S=T
S->R#Anwendung des #Syllogismus in #sprachlicher #Hinsicht ist #Gutachtenstil.
#Obersatz: #Aufwerfen, ob ein #bestimmter #Straftatbestand bzw. #Tatbestandsmerkmal #erfüllt ist.
#Definition: #Merkmal mit #Inhalt #füllen;
#Subsumtion: #Erörterung; #Kernstück des #Gutachten -
#Grundlegende #Fragen der #Legitimierung des #Strafrecht.
Lässt sich #Strafe #legitimieren?
Unter welchen #Voraussetzungen lässt sich #Strafe #legitimieren?
Wie #dürfen wir #bestrafen?Frauke #Rostalski - #Strafrecht I #Vorlesung 01