#rostalski — Public Fediverse posts
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#Arbeitsdefinition für #Fahrlässigkeit iSv #StGB
#Fahrlässig #verhält sich, wer #angesichts der von ihm #vorgefundenen #Sachlage, die nach seinem #individuellen #Verhältnissen #vorhersehbare, #vermeidbare und von #Rechts wegen zu #vermeidende #Möglichkeit der nicht #gerechtfertigten #Tatbestandsverwirklichung [bei #gegebener #Sonderverantwortlichkeit)] #schafft oder nicht #abwendet;
#Verhalten #Schaffen #Abwenden #Definition
#Freund, #Rostalski
#Strafrecht
#Allgemeiner #Teil S. 203 -
#Unterscheidung von #tatbestandsmäßiger #Verhaltensfolge und #sonstiger #gleichwertiger #Tatumstände;
Der #Tatumstand ist die #Folge des #tatsächlichen #erfolgreichen #Verhaltens und damit als #zusätzliche #Sanktionserfordernis #Kontrollinstanz für den #Erfolgssachverhalt im #Sinn der #Verhaltensnorm.
#Kontrolle; #Feedback; #Kohärenz;
#Freund, #Rostalski - #Strafrecht #Allgemeiner #Teil, S. 79 f.
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#Liegt vor bei #Maßnahme die #lege #artis, also #vorschriftsmäßig nach den #Regeln der #ärztlichen #Kunst, von einem #Arzt, #gerichtet auf #Heilung einer #Krankheit.
#Problematisierung bei #Schönheitsoperationen als #Fallgruppe zur #Körperverletzung nach § 223 #StGB;
#Heilungsfunktion, jedoch nicht im #klassischen #Sinn, insofern zu #thematisieren;§ 223 #StGB kann #verwirklicht werden, wegen #Selbstbestimmungsrecht;
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#Methodik der #Fallbearbeitung #Syllogismus
Wenn #Tatbestand T im #konkreten #Fall #Sachverhalt S #verwirklicht ist, gilt die #Rechtsfolge R.
T->R
S=T
S->R#Anwendung des #Syllogismus in #sprachlicher #Hinsicht ist #Gutachtenstil.
#Obersatz: #Aufwerfen, ob ein #bestimmter #Straftatbestand bzw. #Tatbestandsmerkmal #erfüllt ist.
#Definition: #Merkmal mit #Inhalt #füllen;
#Subsumtion: #Erörterung; #Kernstück des #Gutachten -
#Prüfungsschema an #Frage #orientiert, was eine #Tat im #Sinn einer #Straftat ist.
#Unrecht: #Verstoß gegen #Verhaltensnorm;
I. #Tatbestandsmäßigkeit: #Handlung, #Erfolg, #Kausalität, #Zurechnung, #Vorsatz
II. #Rechtswidrigkeit: #Fehlen von #Rechtfertigungsgrund
III. #Schuld: #Fehlen von #Schuldausschließungsgrund / #Entschuldigungsgrund#Mögliches #Ergebnis: #Erfüllung der #Sanktionsnorm
#Rostalski - #Strafrecht I
#Vorlesung 02 -
#Unterscheidung von #Tatstrafrecht und #Täterstrafrecht als #Möglichkeit der #Objektivierung von #Bestrafung.
#Tatstrafe: #Strafe für #Taten - #Handlung / #Handeln , #Unterlassen, #Objektivität der #Tatsache
#Täterstrafe: #Eigenschaft des #Täters, also #Zurechnung von #Beweggrund auf eine #Person, als #Alternative des #Denkens von #Strafbarkeit.
#Reentry der #Gesinnung über § 46 II #StGB bei #Strafzumessung
#Rostalski - #Strafrecht I
#Vorlesung 01