#formell — Public Fediverse posts
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#Hinweis auf #Essay: "Die #Tyrannei der #Strukturlosigkeit" von Jo #Freeman;
#Gruppen ohne #formelle #Strukturen bilden #informelle #Strukturen aus. Es würden dann #Beliebtheit, #persönliche #Netzwerke, die #Fähigkeit #Aufmerksamkeit zu #binden zählen - das #Gesetz des #Populismus;
#SZ, 14.11.23, S.3, Philipp #Bovermann - Wenn das Klima kippt
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#Hinweis auf #Essay: "Die #Tyrannei der #Strukturlosigkeit" von Jo #Freeman;
#Gruppen ohne #formelle #Strukturen bilden #informelle #Strukturen aus. Es würden dann #Beliebtheit, #persönliche #Netzwerke, die #Fähigkeit #Aufmerksamkeit zu #binden zählen - das #Gesetz des #Populismus;
#SZ, 14.11.23, S.3, Philipp #Bovermann - Wenn das Klima kippt
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#Hinweis auf #Essay: "Die #Tyrannei der #Strukturlosigkeit" von Jo #Freeman;
#Gruppen ohne #formelle #Strukturen bilden #informelle #Strukturen aus. Es würden dann #Beliebtheit, #persönliche #Netzwerke, die #Fähigkeit #Aufmerksamkeit zu #binden zählen - das #Gesetz des #Populismus;
#SZ, 14.11.23, S.3, Philipp #Bovermann - Wenn das Klima kippt
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#Hinweis auf #Essay: "Die #Tyrannei der #Strukturlosigkeit" von Jo #Freeman;
#Gruppen ohne #formelle #Strukturen bilden #informelle #Strukturen aus. Es würden dann #Beliebtheit, #persönliche #Netzwerke, die #Fähigkeit #Aufmerksamkeit zu #binden zählen - das #Gesetz des #Populismus;
#SZ, 14.11.23, S.3, Philipp #Bovermann - Wenn das Klima kippt
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#Materielles #Recht: #Inhaltliche #Festsetzungen;
#Formelles #Recht: #Durchsetzung; #Prozessuales #RechtPaul #Laband
#Formelles und #Materielles #Gesetz: #Gesetz als #Abgrenzung zum #Gewohnheitsrecht
#Formelles #Gesetz: #Beteiligung der #Legislative am #Gesetz iSv. #Zustimmung der #Volksvertretung; #Autorität der #Quelle#Materiell: #Rechtsverbindlicher #Rechtssatz
#Normentheorie; #Wesentlichkeitstheorie; #Budgetkonflikt
22.10.21 #Vorlesung #Rechtstheorie
Johanna #Croon-#Gestfeld -
#Materielles #Recht: #Inhaltliche #Festsetzungen;
#Formelles #Recht: #Durchsetzung; #Prozessuales #RechtPaul #Laband
#Formelles und #Materielles #Gesetz: #Gesetz als #Abgrenzung zum #Gewohnheitsrecht
#Formelles #Gesetz: #Beteiligung der #Legislative am #Gesetz iSv. #Zustimmung der #Volksvertretung; #Autorität der #Quelle#Materiell: #Rechtsverbindlicher #Rechtssatz
#Normentheorie; #Wesentlichkeitstheorie; #Budgetkonflikt
22.10.21 #Vorlesung #Rechtstheorie
Johanna #Croon-#Gestfeld -
§ 238 #StGB
#Gesetzlicher #Tatbestand / #Straftatbestand
#Beharrliches #Tun
#Begriff von #Beharrlichkeit: ein #andauerndes oder #wiederholtes #Verhalten, das darüber hinaus eine #Missachtung des #betreffenden #Gebots oder #Verbots oder eine #Gleichgültigkeit diesem #gegenüber #erkennen lässt. Es #muss in dem #Verhalten eine besondere #Hartnäckigkeit zum #Ausdruck kommen.
#Definition; #Formelle #Strafbarkeitsbedingungen
#Rostalski - #Strafrecht I
#Vorlesung 02 -
§ 238 #StGB
#Gesetzlicher #Tatbestand / #Straftatbestand
#Beharrliches #Tun
#Begriff von #Beharrlichkeit: ein #andauerndes oder #wiederholtes #Verhalten, das darüber hinaus eine #Missachtung des #betreffenden #Gebots oder #Verbots oder eine #Gleichgültigkeit diesem #gegenüber #erkennen lässt. Es #muss in dem #Verhalten eine besondere #Hartnäckigkeit zum #Ausdruck kommen.
#Definition; #Formelle #Strafbarkeitsbedingungen
#Rostalski - #Strafrecht I
#Vorlesung 02 -
#Normenpyramide #Normenhierarchie
#Gliederung des Rechts: #Mehrebenensystem
#Bedeutung der #Landesverfassungsgerichtbarkeit
#Rechtsschutz auf #Europäischer #Ebene;
#Stufenaufbau der #Rechtsordnung:
#Bund: #GG; #Formelle #Gesetze; #Untergesetzliche #Normen;
#Länder: #Verfassung; #Formelle #Gesetze; #Untergesetzliche #Normen;#Frage nach dem #Jenseits und #Diesseits von #Europarecht und #Völkerrecht
#Vorlesung 7,1 03.05.21 #Grundrechte #Nußberger
#Katz #Staatsrecht S. 5f.
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#Normenpyramide #Normenhierarchie
#Gliederung des Rechts: #Mehrebenensystem
#Bedeutung der #Landesverfassungsgerichtbarkeit
#Rechtsschutz auf #Europäischer #Ebene;
#Stufenaufbau der #Rechtsordnung:
#Bund: #GG; #Formelle #Gesetze; #Untergesetzliche #Normen;
#Länder: #Verfassung; #Formelle #Gesetze; #Untergesetzliche #Normen;#Frage nach dem #Jenseits und #Diesseits von #Europarecht und #Völkerrecht
#Vorlesung 7,1 03.05.21 #Grundrechte #Nußberger
#Katz #Staatsrecht S. 5f.
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#Freiheit der #Person
Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG
Art. 104 GG#Rechtfertigung des #Eingriffs in den #Schutzbereich
#Schranke: Art. 2 Abs. 2 S. 3: #Einfacher #Gesetzesvorbehalt
-> Art. 104: #Ergänzungen in #materieller und #formeller #Hinsicht u.a. #zwingend #förmliches #Gesetz; #Verordnung, Verwaltungsvorschriften nicht #ausreichend;
-> #Misshandlungsverbot Art. 104 Abs. 1 S. 2
-> #Verhältnismäßigkeit
-> #Bestimmtheitsgebot -
#Freiheit der #Person
Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG
Art. 104 GG#Rechtfertigung des #Eingriffs in den #Schutzbereich
#Schranke: Art. 2 Abs. 2 S. 3: #Einfacher #Gesetzesvorbehalt
-> Art. 104: #Ergänzungen in #materieller und #formeller #Hinsicht u.a. #zwingend #förmliches #Gesetz; #Verordnung, Verwaltungsvorschriften nicht #ausreichend;
-> #Misshandlungsverbot Art. 104 Abs. 1 S. 2
-> #Verhältnismäßigkeit
-> #Bestimmtheitsgebot -
#Allgemeine #Handlungsfreiheit
Art. 2 Abs. 1 GG#Einschränkungen aufgrund von #Corona
-> #Handlungen des #Bereiches #allgemeiner #Handlungsfreiheit im #Unterschied zu #Handlungen im #Bereich #speziellerer #Grundrechte, sind der #Möglichkeit von #Einschränkbarkeit #unterlegen, wenn die #Verhältnismäßigkeit gegeben ist und die #Einschränkung aufgrund eines #formell und #materiell #verfassungsmäßigen #Gesetzes erfolgt. -
#Allgemeine #Handlungsfreiheit
Art. 2 Abs. 1 GG#Einschränkungen aufgrund von #Corona
-> #Handlungen des #Bereiches #allgemeiner #Handlungsfreiheit im #Unterschied zu #Handlungen im #Bereich #speziellerer #Grundrechte, sind der #Möglichkeit von #Einschränkbarkeit #unterlegen, wenn die #Verhältnismäßigkeit gegeben ist und die #Einschränkung aufgrund eines #formell und #materiell #verfassungsmäßigen #Gesetzes erfolgt. -
#Allgemeine #Handlungsfreiheit
Art. 2 Abs. 1 GG#Rechtfertigung eines #Eingriffes in den #Schutzbereich
#Schrankentrias:
-> #Rechte #anderer
-> #Verstoß gegen #Sittengesetz
-> #Verstoß gegen #verfassungsmäßige #Ordnung:-> #Formell und #materiell #verfassungsmäßige #Rechtsnormen
-> Hat #Prüfung #formeller und #materieller #Verfassungsmäßigkeit der #eingreifenden #Norm zur #Folge. -
#Allgemeine #Handlungsfreiheit
Art. 2 Abs. 1 GG#Rechtfertigung eines #Eingriffes in den #Schutzbereich
#Schrankentrias:
-> #Rechte #anderer
-> #Verstoß gegen #Sittengesetz
-> #Verstoß gegen #verfassungsmäßige #Ordnung:-> #Formell und #materiell #verfassungsmäßige #Rechtsnormen
-> Hat #Prüfung #formeller und #materieller #Verfassungsmäßigkeit der #eingreifenden #Norm zur #Folge. -
#Schuldgrundsatz: #Nulla #poena #sine #culpa im #Sinn von #Kausalität und #Zurechnung;
#Kehrseite: in #dubio pro #reo
#Schuld als #formelle #Strafbarkeitsbedingung
#Frage nach #Realisierung des #rechtlich #missbilligten #Risikos. #Schuldfrage;
#Mindermeinung: #kausalitätsersetzende #Risikoerhöhungslehre: #Erhöhung der #Wahrscheinlichkeit, dass sich ein #Risiko #erfüllt.
Aber: Wäre #Umwandlung in #Gefährdungsdelikt!#Rostalski - #Strafrecht I
#Vorlesung 03 -
#Schuldgrundsatz: #Nulla #poena #sine #culpa im #Sinn von #Kausalität und #Zurechnung;
#Kehrseite: in #dubio pro #reo
#Schuld als #formelle #Strafbarkeitsbedingung
#Frage nach #Realisierung des #rechtlich #missbilligten #Risikos. #Schuldfrage;
#Mindermeinung: #kausalitätsersetzende #Risikoerhöhungslehre: #Erhöhung der #Wahrscheinlichkeit, dass sich ein #Risiko #erfüllt.
Aber: Wäre #Umwandlung in #Gefährdungsdelikt!#Rostalski - #Strafrecht I
#Vorlesung 03 -
#Princeps mit #Schutzgewalt für #Erhalt der #Republik;
#Monarchie im #Gewand der #Republik; #Zeit nach #Bürgerkriegen ab 27 v.Chr bis 250 n.Chr.#Entmachtung der #Bürger:#Veränderung #bürgerlicher #Freiheit: #libertas und #Anteile an #Mitwirkungsbefugnis am #Gemeinwesen vgl. #Gemeinschaft;
#Unterscheidung von #formeller #Inanspruchnahme und #faktischer #Macht;
#Römische #Rechtsgeschichte #Avenarius, 9. Sitzung
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#Princeps mit #Schutzgewalt für #Erhalt der #Republik;
#Monarchie im #Gewand der #Republik; #Zeit nach #Bürgerkriegen ab 27 v.Chr bis 250 n.Chr.#Entmachtung der #Bürger:#Veränderung #bürgerlicher #Freiheit: #libertas und #Anteile an #Mitwirkungsbefugnis am #Gemeinwesen vgl. #Gemeinschaft;
#Unterscheidung von #formeller #Inanspruchnahme und #faktischer #Macht;
#Römische #Rechtsgeschichte #Avenarius, 9. Sitzung
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Die #Legitimität von #Strafe ist eine dem #Strafrecht #vorgelagert(e) #Frage, die sich nicht durch #Sanktionsnorm(en), sondern durch #Normentheoretisch(e) #Überlegung(en) #bearbeiten lässt.
#Formell(e) #Bindung der #Bestrafung an die #Grundsätze:
- #Gesetzlichkeitsgrundsatz
- ne bis in idem (Art. 103 Abs. 3 #GG)
- #Schuldprinzip#Rostalski - #Strafrecht I
#Vorlesung 03 -
Die #Legitimität von #Strafe ist eine dem #Strafrecht #vorgelagert(e) #Frage, die sich nicht durch #Sanktionsnorm(en), sondern durch #Normentheoretisch(e) #Überlegung(en) #bearbeiten lässt.
#Formell(e) #Bindung der #Bestrafung an die #Grundsätze:
- #Gesetzlichkeitsgrundsatz
- ne bis in idem (Art. 103 Abs. 3 #GG)
- #Schuldprinzip#Rostalski - #Strafrecht I
#Vorlesung 03 -
#Formelle #Strafbarkeitsbedingungen
Ne bis in idem
Art. 103 Abs. 3 GG
#Niemand darf wegen #derselben #Tat auf #Grund der #allgemeinen #Strafgesetze #mehrmals #bestraft werden#Pro: #Frage nach der #Eigenständigkeit eines #Unrecht; #Orientierung an #naturalistischen #Lebenssachverhalten ist #notwendig #willkürlich
#Contra: #Möglichkeit der #Missbrauchsgefahr, wenn #Strafverfolgung nicht #umfänglich #ablaufen muss
#Rostalski - #Strafrecht I
#Vorlesung 02 -
#Formelle #Strafbarkeitsbedingungen
Ne bis in idem
Art. 103 Abs. 3 GG
#Niemand darf wegen #derselben #Tat auf #Grund der #allgemeinen #Strafgesetze #mehrmals #bestraft werden#Pro: #Frage nach der #Eigenständigkeit eines #Unrecht; #Orientierung an #naturalistischen #Lebenssachverhalten ist #notwendig #willkürlich
#Contra: #Möglichkeit der #Missbrauchsgefahr, wenn #Strafverfolgung nicht #umfänglich #ablaufen muss
#Rostalski - #Strafrecht I
#Vorlesung 02 -
#Unterscheidung der #Prüfung der #formellen #Verfassungsmäßigkeit eines #einschränkenden #Gesetzes nach #Kompetenz und #Verfahren.
Bei #Gesetzen wird die #Kompetenzordnung für #Gesetzgebung #zwischen #Bund und #Ländern in den #Art. 70 - 82 #Grundgesetz #geregelt.
Bezüglich #Erlass von #Rechtsverordnungen: Art. 80 #Grundgesetz
#Vorlesung 5,3 26.04.21 #Grundrechte #Nußberger
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#Unterscheidung der #Prüfung der #formellen #Verfassungsmäßigkeit eines #einschränkenden #Gesetzes nach #Kompetenz und #Verfahren.
Bei #Gesetzen wird die #Kompetenzordnung für #Gesetzgebung #zwischen #Bund und #Ländern in den #Art. 70 - 82 #Grundgesetz #geregelt.
Bezüglich #Erlass von #Rechtsverordnungen: Art. 80 #Grundgesetz
#Vorlesung 5,3 26.04.21 #Grundrechte #Nußberger
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#Unterscheidung der #verfassungsmäßigen #Schrankenschranken in
#Formelle #Verfassungsmäßigkeit und
#Materielle #Verfassungsmäßigkeit
#Prüfung erfordert #Berücksichtigung:
#spezieller #Schrankenschranken wie #Zensurverbot und #Verbot der #Todesstrafe
#Verhältnismäßigkeit der #Norm
#Anforderungen des #Art. 19 #Grundgesetz
#Bestimmtheitsgebot
#Parlamentsvorbehalt
Kein #Verstoß gegen sonstiges #Verfassungsrecht#Vorlesung 5,3 26.04.21 #Grundrechte #Nußberger
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#Unterscheidung der #verfassungsmäßigen #Schrankenschranken in
#Formelle #Verfassungsmäßigkeit und
#Materielle #Verfassungsmäßigkeit
#Prüfung erfordert #Berücksichtigung:
#spezieller #Schrankenschranken wie #Zensurverbot und #Verbot der #Todesstrafe
#Verhältnismäßigkeit der #Norm
#Anforderungen des #Art. 19 #Grundgesetz
#Bestimmtheitsgebot
#Parlamentsvorbehalt
Kein #Verstoß gegen sonstiges #Verfassungsrecht#Vorlesung 5,3 26.04.21 #Grundrechte #Nußberger
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Weitere Grundsätze
#Zulässigkeit #Verfassungsbeschwerde#Rechtswegerschöpfung
§90 Abs. 2 S. 1 #BVerfGG#Gegen #formelles #Gesetz kein #Rechtsweg bei #BVerfG, weil keine #unmittelbare #Betroffenheit: #Einzelner nicht von #Gesetzen #adressiert.
Aber #§93 Abs. 3 #BVerfGG #Jahresfrist ab #Inkrafttreten#Subsidiarität der #Verfassungsbeschwerde: #Vorrang der #Fachgerichtsbarkeit
#Allgemeines #Rechtsschutzbedürfnis
#Vorlesung 4,3 19.04.21 #Grundrechte, #Nußberger
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Weitere Grundsätze
#Zulässigkeit #Verfassungsbeschwerde#Rechtswegerschöpfung
§90 Abs. 2 S. 1 #BVerfGG#Gegen #formelles #Gesetz kein #Rechtsweg bei #BVerfG, weil keine #unmittelbare #Betroffenheit: #Einzelner nicht von #Gesetzen #adressiert.
Aber #§93 Abs. 3 #BVerfGG #Jahresfrist ab #Inkrafttreten#Subsidiarität der #Verfassungsbeschwerde: #Vorrang der #Fachgerichtsbarkeit
#Allgemeines #Rechtsschutzbedürfnis
#Vorlesung 4,3 19.04.21 #Grundrechte, #Nußberger
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#Erscheinungsformen des #Rechts im #Medienwechsel:
#Sprache - #Naturrecht
#Schrift - #göttliches #Recht
#Buchdruck - #Positives #Recht
#Computer - ???Zu #denken ist an:
#Schwarmintelligenz
Aber: #Bias #Anthropologie;#Durchsetzungsfähigkeit jenseits der #Antizipation durch #materielle und #formelle #Normen: #Selbstkonfrontation mit #sozialen #Institutionen; #Aufklärung
Reinhard #Bork: #Allgemeiner #Teil des #Bürgerlichen #Gesetzbuchs, S. 4
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#Erscheinungsformen des #Rechts im #Medienwechsel:
#Sprache - #Naturrecht
#Schrift - #göttliches #Recht
#Buchdruck - #Positives #Recht
#Computer - ???Zu #denken ist an:
#Schwarmintelligenz
Aber: #Bias #Anthropologie;#Durchsetzungsfähigkeit jenseits der #Antizipation durch #materielle und #formelle #Normen: #Selbstkonfrontation mit #sozialen #Institutionen; #Aufklärung
Reinhard #Bork: #Allgemeiner #Teil des #Bürgerlichen #Gesetzbuchs, S. 4
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Die #Verfassungsbeschwerde ist regelmäßig #formell nicht #zulässig, wenn sie sich gegen #Normen richtet (#Gesetz, #Rechtsverordnung, #Satzung), weil diese #Rechtsvorschriften eines #Vollzuges bedürfen und als solcher #unmittelbar und #gegenwärtig betreffen.
Ausnahme: Wenn die #Rechtsnorm die #beschwerdeführende #Person selbst, gegenwärtig und unmittelbar beschwert.
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Die #Verfassungsbeschwerde ist regelmäßig #formell nicht #zulässig, wenn sie sich gegen #Normen richtet (#Gesetz, #Rechtsverordnung, #Satzung), weil diese #Rechtsvorschriften eines #Vollzuges bedürfen und als solcher #unmittelbar und #gegenwärtig betreffen.
Ausnahme: Wenn die #Rechtsnorm die #beschwerdeführende #Person selbst, gegenwärtig und unmittelbar beschwert.
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Die #Verfassungsbeschwerde ist regelmäßig #formell nicht #zulässig, wenn sie sich gegen #Normen richtet (#Gesetz, #Rechtsverordnung, #Satzung), weil diese #Rechtsvorschriften eines #Vollzuges bedürfen und als solcher #unmittelbar und #gegenwärtig betreffen.
Ausnahme: Wenn die #Rechtsnorm die #beschwerdeführende #Person selbst, gegenwärtig und unmittelbar beschwert.
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Die #Verfassungsbeschwerde ist regelmäßig #formell nicht #zulässig, wenn sie sich gegen #Normen richtet (#Gesetz, #Rechtsverordnung, #Satzung), weil diese #Rechtsvorschriften eines #Vollzuges bedürfen und als solcher #unmittelbar und #gegenwärtig betreffen.
Ausnahme: Wenn die #Rechtsnorm die #beschwerdeführende #Person selbst, gegenwärtig und unmittelbar beschwert.