#tzbfg — Public Fediverse posts
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📌 17 JAHRE SPÄTER: BEFRISTUNG KIPPT
Das LAG Niedersachsen: Eine sachgrundlose Befristung ist unwirksam, wenn beim selben Arbeitgeber früher schon ein Arbeitsverhältnis bestand – auch nach 17 Jahren und trotz anderer Stellenbezeichnung. Für Betroffene kann das den Anspruch auf einen unbefristeten Job sichern; Prüfung binnen 3 Wochen nach Vertragsende. #Arbeitsrecht #Befristung #Kündigung #TzBfGhttps://www.arbeitsrechtsiegen.de/artikel/sachgrundlose-befristung-17-jahre-vorbeschaftigung/
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📌 17 JAHRE SPÄTER: BEFRISTUNG KIPPT
Das LAG Niedersachsen: Eine sachgrundlose Befristung ist unwirksam, wenn beim selben Arbeitgeber früher schon ein Arbeitsverhältnis bestand – auch nach 17 Jahren und trotz anderer Stellenbezeichnung. Für Betroffene kann das den Anspruch auf einen unbefristeten Job sichern; Prüfung binnen 3 Wochen nach Vertragsende. #Arbeitsrecht #Befristung #Kündigung #TzBfGhttps://www.arbeitsrechtsiegen.de/artikel/sachgrundlose-befristung-17-jahre-vorbeschaftigung/
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Wichtiges #Urteil des #Bundesarbeitsgericht|s: Wer einen #Minijob macht, hat bei gleicher #Arbeit und Qualifikation Anspruch auf den gleichen #Stundenlohn wie eine Vollzeitkraft
#Vergütung #Gleichbehandlung #TzBfG -
#Befristung ab #Alter von 52:
§ 620 Abs. 3 BGB
Für #Arbeitsverträge, die auf #bestimmte #Zeit #abgeschlossen werden, gilt das #Teilzeit- und #Befristungsgesetz§ 14 Abs. 3 #TzBfG
Die #kalendermäßige #Befristung eines #Arbeitsvertrages ohne #Vorliegen eines #sachlichen #Grundes ist bis zu einer #Dauer von #fünf #Jahren #zulässig, wenn der #Arbeitnehmer bei #Beginn des #befristeten #Arbeitsverhältnisses das 52. #Lebensjahr #vollendet hat...#Arbeitsvertragsrecht #Körner 03.06.21
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#Befristung ab #Alter von 52:
§ 620 Abs. 3 BGB
Für #Arbeitsverträge, die auf #bestimmte #Zeit #abgeschlossen werden, gilt das #Teilzeit- und #Befristungsgesetz§ 14 Abs. 3 #TzBfG
Die #kalendermäßige #Befristung eines #Arbeitsvertrages ohne #Vorliegen eines #sachlichen #Grundes ist bis zu einer #Dauer von #fünf #Jahren #zulässig, wenn der #Arbeitnehmer bei #Beginn des #befristeten #Arbeitsverhältnisses das 52. #Lebensjahr #vollendet hat...#Arbeitsvertragsrecht #Körner 03.06.21
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#Unterscheidung #unechte und #echte #Formvorschrift
#Formvorschriften:
#Abschluss eines #Arbeitsvertrages -> #formlos
#Einschränkung §2 Abs. 1 S. 1 #NachwG (#unechte #Formvorschrift)#Auflösungsvertrag & #Kündigung § 623 #BGB
#Schriftform; die #elektronische #Form ist #ausgeschlossen;
#echte #Formvorschrift: #Rechtsfolge bei #Nichteinhaltung: § 125 #BGB: #Nichtig#Befristung § 620 #BGB, §§ 14ff. #TzBfG
#Schriftform nach § 14 Abs. 4 #TzBfG#Arbeitsvertragsrecht #Körner 03.06.21
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#Unterscheidung #unechte und #echte #Formvorschrift
#Formvorschriften:
#Abschluss eines #Arbeitsvertrages -> #formlos
#Einschränkung §2 Abs. 1 S. 1 #NachwG (#unechte #Formvorschrift)#Auflösungsvertrag & #Kündigung § 623 #BGB
#Schriftform; die #elektronische #Form ist #ausgeschlossen;
#echte #Formvorschrift: #Rechtsfolge bei #Nichteinhaltung: § 125 #BGB: #Nichtig#Befristung § 620 #BGB, §§ 14ff. #TzBfG
#Schriftform nach § 14 Abs. 4 #TzBfG#Arbeitsvertragsrecht #Körner 03.06.21