#ausgestaltung — Public Fediverse posts
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#Gespräch mit @testa_alfred und @sms2sms über #Ribordo;
#Versachlichung von #Geld als #Ausdifferenzierung eines #Systems für #Solidarität jenseits #staatlicher #Institutionengarantien wie #Eigentum und #Existenzminimum iSv. #Ausgestaltung von #Würde.
#Aufzeichnung (YouTube):
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Eine #Problematik der #sachlichen #Zuschreibung auf #Ursachen und die #Analyse von #Konsequenzen des #Klimawandels durch #funktionale #Interessen lässt sich anhand des #Vergleichs des #Umgangs #unterschiedlicher #Sozialer #Systeme #beobachten, wie #Wirtschaft und der #Politik in ihrer #Ausgestaltung als #interventionistischer #militärischer #Sicherheitspolitik;
#FAZ, 27.09.21, #Gegenwart, S.8, Michael #Rühle - Die #Nato und der #Klimawandel
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Eine #Problematik der #sachlichen #Zuschreibung auf #Ursachen und die #Analyse von #Konsequenzen des #Klimawandels durch #funktionale #Interessen lässt sich anhand des #Vergleichs des #Umgangs #unterschiedlicher #Sozialer #Systeme #beobachten, wie #Wirtschaft und der #Politik in ihrer #Ausgestaltung als #interventionistischer #militärischer #Sicherheitspolitik;
#FAZ, 27.09.21, #Gegenwart, S.8, Michael #Rühle - Die #Nato und der #Klimawandel
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Art. 8 GG #Versammlungsfreiheit
Art. 9 Abs. 1 #Vereinigungsfreiheit
Art. 9 Abs. 3 #Koalitionsfreiheit#Koalitionsfreiheit
Art. 9 Abs. 3 GG#Normgeprägtes #Grundrecht
#Unterscheidung von #Eingriff und #gesetzlicher #Ausgestaltung der #Koalitionsfreiheit#Beispiel #Tarifeinheitsgesetz (2015): #Geltung des #Tarifvertrages der #Gewerkschaft mit den meisten #Mitgliedern.
#BVerfGE 146, 71
-> #Beeinträchtigung
#Wirkung als #Eingriff -
#Allgemeine #Handlungsfreiheit
Art. 2 Abs. 1 GG#Vertragsfreiheit
#Prvatautonomie als #Bedingung der #Selbstbestimmung im #Rechtsleben; Aber. #Notwendige #Einschränkung: #Schutzaspekt des Art. 2 Abs. 2 GG#Grunddiskussion zwischen #Handlungsfreiheit und #notwendiger #Einschränkungen
#Normgeprägtes #Grundrecht: #Verpflichtung des #Gesetzgebers zur #Ausgestaltung vor dem #Hintergrund #kollidierender #Grundrechtspositionen
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#Schutz von #Ehe, #Familie und nicht #eheliche #Kinder
Art. 6 Abs. 2 GG
#Rechte und #Pflichten der #Eltern
#Elternverantwortung#Schutzbereich:
#freie #Entscheidung über #Pflege und #Erziehung#Eingriff:
#Staatliche #Maßnahme, die das #Elternrecht im #Verhältnis zum #Kind oder im #Verhältnis zwischen den #Eltern #beschränkt.#Abgrenzung zum #Eingriff: #Ausgestaltung der #rechtlichen #Definition der #Elternposition.
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#Schutz von #Ehe, #Familie und nicht #eheliche #Kinder
Art. 6 Abs. 1 GG#Eingriff in den #Schutzbereich
-> #Staatliche #Maßnahmen, die die als #Familie #geschützte #Lebensgemeinschaft im #immateriell #persönlichen oder #materiell #wirtschaftlichen #Bereich #beeinträchtigen#Abgrenzung: #Ausgestaltung des #Instituts #Familie als #normgeprägtes #Grundrecht
#Rechtfertigung des #Eingriff:
#Vorbehaltlos; #Kollidierendes #Verfassungsrecht -
#Schutz von #Ehe, #Familie und nicht #eheliche #Kinder
Art. 6 Abs. 1 GG#Eingriff in den #Schutzbereich
-> #Staatliche #Maßnahmen, die die als #Familie #geschützte #Lebensgemeinschaft im #immateriell #persönlichen oder #materiell #wirtschaftlichen #Bereich #beeinträchtigen#Abgrenzung: #Ausgestaltung des #Instituts #Familie als #normgeprägtes #Grundrecht
#Rechtfertigung des #Eingriff:
#Vorbehaltlos; #Kollidierendes #Verfassungsrecht -
#Schutz von #Ehe, #Familie und nicht #eheliche #Kinder
Art. 6 GG#Schutzbereich
#BVerfGE 105, 313, 345 ff.#Grundgesetz enthält keine #Definition der #Ehe, sondern setzt sie als #Form #menschlichen #Zusammenlebens voraus.
#Gesetzgeber hat #Gestaltungsspielraum #Form & #Inhalt zu #bestimmen. Das #Grundgesetz #gewährleistet das #Institut der #Ehe in der #Ausgestaltung der #herrschenden #gesetzlichen #Regelungen.
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#Möglichkeit des #Eingriff in #Eigentumsgarantie
Art. 14 Abs. 1 S. 2 #GG: #Inhalt und #Schranken von #Eigentum und #Erbrecht werden durch #Gesetze #bestimmt.
#GesetzesvorbehaltArt. 14 Abs. 3 #GG: #Sonderregelung hinsichtlich #Enteignung
#Sozialisierung nach Art. 15 #GG bislang ohne #praktische #Bedeutung;
Die #Ausgestaltung durch den #Gesetzgeber einer #Inhaltsbestimmung wirkt für #bisherige #Eigentümer als #Schrankenbestimmung.
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#Struktur des Art. 14 #GG
#Eigentumsschutz
Art. 14 Abs. 1 S. 1: #Schutzbereich #Eigentum und #Erbrecht
Art. 14 Abs. 1 S. 2: #Inhaltsbestimmung & #Schrankenbestimmung
Art. 14 Abs. 2: #Leitlinien für #Gesetzgeber für #Ausgestaltung und #Beschränkung#Enteignung mit #Entschädigung
Art. 14 Abs. 3 #GG#Normengeprägtes #Grundrecht;
#Ausgleich #Freiheitsschutz und #Allgemeinwohlbelang -
#Direktionsrecht / #Weisungsrecht des #Arbeitgeber nach § 611a Abs. 1, S. 2 und 3 #BGB und § 106 #GewO
#Arbeitgeber #konkretisiert #einseitig die #Arbeitspflicht des #Arbeitnehmer und weist diesem #bestimmte #Aufgaben zu
#Ausgestaltung durch #Rechtsprechung: Muss sich im #Rahmen des #Arbeitsvertrages halten
Wurde #Vertrag nach #Nachweisgesetz #schriftlich #niedergelegt?
#Schwierigkeit #Arbeitsort: Ist #Umzug #geschuldet? Oft: #Versetzungsklausel#Arbeitsvertragsrecht #Körner 20.05.21
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#Direktionsrecht / #Weisungsrecht des #Arbeitgeber nach § 611a Abs. 1, S. 2 und 3 #BGB und § 106 #GewO
#Arbeitgeber #konkretisiert #einseitig die #Arbeitspflicht des #Arbeitnehmer und weist diesem #bestimmte #Aufgaben zu
#Ausgestaltung durch #Rechtsprechung: Muss sich im #Rahmen des #Arbeitsvertrages halten
Wurde #Vertrag nach #Nachweisgesetz #schriftlich #niedergelegt?
#Schwierigkeit #Arbeitsort: Ist #Umzug #geschuldet? Oft: #Versetzungsklausel#Arbeitsvertragsrecht #Körner 20.05.21
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Welche #Leitplanken sind #Intermediären bei der #Ausgestaltung von #Nutzungsbedingungen jenseits des #Strafrechts zu #setzen?
#Intermediär als #Legaldefinition für #Plattform
Nach einer #Phase, in der #Medienintermediäre und #Politik ein #Experimentierfeld #wechselseitig #profitabel in #Erfahrung bringen konnten, geht es um #Etablierung von #Regulierung durch #Abwehr #geschäftsgefährdender #Gebahren.
#Medienstaatsvertrag #Bayern: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/MStV/true?AspxAutoDetectCookieSupport=1
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Welche #Leitplanken sind #Intermediären bei der #Ausgestaltung von #Nutzungsbedingungen jenseits des #Strafrechts zu #setzen?
#Intermediär als #Legaldefinition für #Plattform
Nach einer #Phase, in der #Medienintermediäre und #Politik ein #Experimentierfeld #wechselseitig #profitabel in #Erfahrung bringen konnten, geht es um #Etablierung von #Regulierung durch #Abwehr #geschäftsgefährdender #Gebahren.
#Medienstaatsvertrag #Bayern: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/MStV/true?AspxAutoDetectCookieSupport=1
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Welche #Leitplanken sind #Intermediären bei der #Ausgestaltung von #Nutzungsbedingungen jenseits des #Strafrechts zu #setzen?
#Intermediär als #Legaldefinition für #Plattform
Nach einer #Phase, in der #Medienintermediäre und #Politik ein #Experimentierfeld #wechselseitig #profitabel in #Erfahrung bringen konnten, geht es um #Etablierung von #Regulierung durch #Abwehr #geschäftsgefährdender #Gebahren.
#Medienstaatsvertrag #Bayern: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/MStV/true?AspxAutoDetectCookieSupport=1
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Welche #Leitplanken sind #Intermediären bei der #Ausgestaltung von #Nutzungsbedingungen jenseits des #Strafrechts zu #setzen?
#Intermediär als #Legaldefinition für #Plattform
Nach einer #Phase, in der #Medienintermediäre und #Politik ein #Experimentierfeld #wechselseitig #profitabel in #Erfahrung bringen konnten, geht es um #Etablierung von #Regulierung durch #Abwehr #geschäftsgefährdender #Gebahren.
#Medienstaatsvertrag #Bayern: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/MStV/true?AspxAutoDetectCookieSupport=1
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Welche #Leitplanken sind #Intermediären bei der #Ausgestaltung von #Nutzungsbedingungen jenseits des #Strafrechts zu #setzen?
#Intermediär als #Legaldefinition für #Plattform
Nach einer #Phase, in der #Medienintermediäre und #Politik ein #Experimentierfeld #wechselseitig #profitabel in #Erfahrung bringen konnten, geht es um #Etablierung von #Regulierung durch #Abwehr #geschäftsgefährdender #Gebahren.
#Medienstaatsvertrag #Bayern: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/MStV/true?AspxAutoDetectCookieSupport=1
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#Sichtbarmachung des #Machteffektes der #Ordnung unter einem #sozialen #Dispositiv der #Einschränkung von #Verhalten zu #Gunsten des #Versuches seiner #Steuerung, die niemand #explizit wollte. #Trotzdem kein #Zufall, dass #Corona in #China seinen #Ursprung nahm, in #Hinblick auf die #Ausgestaltung seines #exemplarischen #Umgangs.
#Superior #Hotel, 2. #Ausgabe #August 2020, S.34, #Hygienemaßnahmen, #Sicheres #Umfeld #schaffen
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#Sichtbarmachung des #Machteffektes der #Ordnung unter einem #sozialen #Dispositiv der #Einschränkung von #Verhalten zu #Gunsten des #Versuches seiner #Steuerung, die niemand #explizit wollte. #Trotzdem kein #Zufall, dass #Corona in #China seinen #Ursprung nahm, in #Hinblick auf die #Ausgestaltung seines #exemplarischen #Umgangs.
#Superior #Hotel, 2. #Ausgabe #August 2020, S.34, #Hygienemaßnahmen, #Sicheres #Umfeld #schaffen