#staatlich — Public Fediverse posts
Live and recent posts from across the Fediverse tagged #staatlich, aggregated by home.social.
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#Befreiung von #Insolvenzgeldumlage U3 für von der #öffentlichen #Hand #beherrschte #Unternehmen, bei denen der #Staat eine #Verlusttragungsvereinbarung übernommen hat.
#Staatliche #Organisation als #Bedingung der #Möglichkeit von #Ineffizienz durch #Unterwerfung von #Effizienz unter #politischen #Willen = #Organisationszwang;
vgl. #Public #Private #Partnership
https://www.flughafen-berlin-kosten.de/
#Organisation #Organisationstheorie #Insolvenz #Organisationssoziologie
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#Befreiung von #Insolvenzgeldumlage U3 für von der #öffentlichen #Hand #beherrschte #Unternehmen, bei denen der #Staat eine #Verlusttragungsvereinbarung übernommen hat.
#Staatliche #Organisation als #Bedingung der #Möglichkeit von #Ineffizienz durch #Unterwerfung von #Effizienz unter #politischen #Willen = #Organisationszwang;
vgl. #Public #Private #Partnership
https://www.flughafen-berlin-kosten.de/
#Organisation #Organisationstheorie #Insolvenz #Organisationssoziologie
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#Befreiung von #Insolvenzgeldumlage U3 für von der #öffentlichen #Hand #beherrschte #Unternehmen, bei denen der #Staat eine #Verlusttragungsvereinbarung übernommen hat.
#Staatliche #Organisation als #Bedingung der #Möglichkeit von #Ineffizienz durch #Unterwerfung von #Effizienz unter #politischen #Willen = #Organisationszwang;
vgl. #Public #Private #Partnership
https://www.flughafen-berlin-kosten.de/
#Organisation #Organisationstheorie #Insolvenz #Organisationssoziologie
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#Befreiung von #Insolvenzgeldumlage U3 für von der #öffentlichen #Hand #beherrschte #Unternehmen, bei denen der #Staat eine #Verlusttragungsvereinbarung übernommen hat.
#Staatliche #Organisation als #Bedingung der #Möglichkeit von #Ineffizienz durch #Unterwerfung von #Effizienz unter #politischen #Willen = #Organisationszwang;
vgl. #Public #Private #Partnership
https://www.flughafen-berlin-kosten.de/
#Organisation #Organisationstheorie #Insolvenz #Organisationssoziologie
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Der Staat hat das #Gewaltmonopol. Das ist richtig so. Die #Bahn, der #ÖPNV sind #staatlich oder #quasistaatlich. Das Gewaltmonopol ist nicht nur ein #Vorrecht, es ist auch eine #Verpflichtung. Der #Staat muss dafür sorgen, dass jeder in diesem Land sicher und körperlich #unversehrt leben kann. Egal, welches #Geschlecht man hat, wo man herkommt, was man verdient oder an was man glaubt oder auch nicht. In einem Land, in dem einzelne Gruppen #SafeSpaces brauchen, hat der Staat versagt, völlig. Denn #Sicherheit zu bieten, ist seine zentrale #Aufgabe.
Wer #Frauenabteile fordert, weist damit auf einen zweifellosen #Missstand hin. Aber er schaut nur auf seine #Bedürfnisse, er grenzt aus, er sicht das große Ganze nicht und was die eigentliche #Pflicht jener ist, die unser #Gemeinwesen regieren, organisieren und verwalten.
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#Abgrenzung von #Geheimhaltung von #Vertraulichkeit
Bei #Geheimhaltung werden gewisse #Tatsachen nicht nur der #Öffentlichkeit #vorenthalten, sondern auch #rechtsstaatlicher #Kontrolle und #Sanktionen #entzogen. Sie schaffe ein #Art #rechtsfreien #Raum. Eine #Sphäre #staatlichen #Handelns, die sich dem #Wissen und der #Kontrolle der #Öffentlichkeit entziehe, dürfe es nicht geben.
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Ne bis in #idem
#Rechtsgrundsatz
Art. 103 Abs. 3 GG: #Niemand darf wegen derselben #Tat auf #Grund der #allgemeinen #Strafgesetze #mehrmals #bestraft werden#Verbot der #Doppelverfolgung sei #Bollwerk gegen #staatliche #Willkür
vgl. #Inquisition als #Dauerermittlung gegen #Unschuldige#Diskurs habe sich weg von #Rechtssicherheit durch #formale #Regeln / #Rechtspositivismus hin zu #materieller #Gerechtigkeit #verschoben
#SZ, 22.04.22, #Politik, S.8, #Janisch - Die #Wucht der #Emotionen
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#Telekommunikation (#unkörperliche #Übermittlung) unterliegt in #Russland dem #staatlichen #Zugriff in #Form von #Blockierung, #Filterung und #Verlangsamung über #schwarze #Boxen, die bei #Telekommunikationsunternehmen #installiert wurden.
#Freies #Internet als #jenseits der #Unterscheidung von #Staat und #Markt.
#NewYork #Times, 23.10.21, Adam #Satariano, Paul #Mozur - The #Kremlin puts a #leash on the #web in #Russia, #FP & S.7
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Erste Schritte mit #Monero
#Forschung im #Bereich #Versachlichung von #Geld; Ein #Zahlungsmittel, das weder, wie bei #Giralgeld, über #staatlich #garantierte #Institutionen iSv. #Bankrecht auf #Personen #zugerechnet wird, noch wie #Bargeld #gesetzliches #Zahlungsmittel, also ebenfalls #staatlich #legitimiert, ist.
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#Gespräch am 17.11.21 per #Skype mit #Bashar, #Klaus, #Klaus und #Christian
#Hinweis auf #Zugriffsmöglichkeit jenseits von #Staat und #Markt auf #digitale #Infrastruktur:
#Kapern der #Website von Atilla #Hildmann als #Beispiel für die #Möglichkeit #destruktiven #Umwelteinflusses einer #sozialen #Bewegung; #Einwand gegen #begrenzte #Autarkie durch ein #Sich #Entziehen gegen #staatliche und #marktwirtschaftliche #Zudringlichkeiten; -
#Renaissance des 12. #Jahrhundert.
#Entdeckung der #Florentina#Entwicklung der #Juristenausbildung in #Bologna;
#Verbreitung #römischen #Rechts über #Universitätsgründungen;
-> #Geltung ist dem #Bildungsgut #nachgelagert: #Theoretische #Rezeption;#Universitas: #Römische #privatrechtliche #Gesellschaftsform;
#Universität als #staatliche #Einrichtung erst im 18. Jhd.#Deutsche #Rechtsgeschichte
26.10.21 Hans-Peter #Haferkamp -
#Kritik aus einer #autopoietischen #Selbstbeobachtung der #Rechtswissenschaft an ihrer #Straftheorie der #Generalprävention auf #Grundlage der #Zweckformel nach #Kant: Der #Einzelne darf nicht zum bloßen #Objekt #staatlichen #Handelns gemacht werden
#Objektformel des #BVerfG als nähere #Bestimmung der #Menschenwürde nach #Art. 1 #Grundgesetz
#Generalprävention: #Strafen zum #Selbstzweck der #Fortsetzung des #staatlichen #Gewaltmonopols
#Rostalski - #Strafrecht I
#Vorlesung 01 -
#Kritik aus einer #autopoietischen #Selbstbeobachtung der #Rechtswissenschaft an ihrer #Straftheorie der #Generalprävention auf #Grundlage der #Zweckformel nach #Kant: Der #Einzelne darf nicht zum bloßen #Objekt #staatlichen #Handelns gemacht werden
#Objektformel des #BVerfG als nähere #Bestimmung der #Menschenwürde nach #Art. 1 #Grundgesetz
#Generalprävention: #Strafen zum #Selbstzweck der #Fortsetzung des #staatlichen #Gewaltmonopols
#Rostalski - #Strafrecht I
#Vorlesung 01 -
#SZ 17.03.21: #Drohung mit #harten #Gegenmaßnahmen wegen #Ablehung der #Eröffnung eines #Geschäftskontos #angeblich auf #Behördendruck
#Tagesschau 29.09.21: #Drohung gegenüber #Youtube / #Deutsche #Journalisten in #Russland wegen #Sperrung / #Blockieren von #RT #Kanal; Ebenfalls #Vorwurf #staatlicher #Einflussnahme #Deutschlands;
#Medienfreiheit #Medienkrieg
#Pressefreiheit #Informationsfreiheithttps://www.sueddeutsche.de/medien/russland-staatsmedien-rt-russia-today-1.5237890
https://www.tagesschau.de/ausland/asien/russland-youtube-101.html
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#Kommentar zum #EZB #Urteil des #Bundesverfassungsgericht; #Rückblick auf #Lissabon #Urteil, bei dem es um #Frage ging, ob #EU #Vertrag mit dem #Grundgesetz #vereinbar seien.
Die #gerichtliche #Beschneidung #EU- #staatlicher #Handlungsmacht basiert auf der #Dogmatik der #Notwendigkeit der #Aufrechterhaltung einer #Legitimationskette vom #Souverän bis zur #Maßnahme.
#Demokratiedefizit #Verfassung #Staat
#Welt, 14.05.20, #Forum, S.3, Eva Marie #Kogel - Am #Ende gibt es nur #Verlierer
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Art. 10 GG
#Briefgeheimnis, #Postmeldegeheimnis, #Fernmeldegeheimnis#Eingriff in den #Sachlichen #Schutzbereich
-> #Erlass von #Regelungen, die das #Recht der #individuellen #Kommunikation #beeinträchtigen
-> #Aufzeichnung der #Übermittlungsdaten durch eine #staatliche #Stelle
-> #Anordnung der #Speicherung der #Telekommunikationsdaten durch #Private; #Vorratsdatenspeicherung#Schutzpflicht des #Staates gegenüber #Eingriffen #Privater
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#Rechtsschutzgarantien
#JustizgrundrechteArt 103 Abs. 2
#nulla #poena #sine #lege#Strafbarkeit
-> #Festlegung einer #staatlichen #Maßnahme zum #Ausgleich von #Schuld; #Sanktionen im #allgemeinen #Strafrecht, #Ordnungswidrigkeitenrecht, #Disziplinarrecht und #Standesrecht
Nicht: #Präventive #Maßnahmen
-> #Festlegung des #Straftatbestandes und #Strafandrohung -
Art. 8 GG #Versammlungsfreiheit
Art. 9 Abs. 1 #Vereinigungsfreiheit
Art. 9 Abs. 3 #Koalitionsfreiheit#Koalitionsfreiheit
Art. 9 Abs. 3 GG#Sachlicher #Schutzbereich
#Gewährleistungen-> #Subjektives #Abwehrrecht gegen #staatliche #Beeinträchtigungen
-> #Objektiver #Gealt
#Mindestmaß an #Regelungen, um von #Koalitionsfreiheit #Gebrauch machen zu können#Eingriff
#Mindestlohn
#Bedingungen #öffentlicher #Ausschreibungen -
#Unverletzlichkeit der #Wohnung
Art. 13 GG#Eingriff in den #Schutzbereich
Jede #staatliche oder dem #Staat #zurechenbare #Beeinträchtigung der #räumlichen #Privatsphäre durch #körperliches oder #unkörperliches #Eindringen gegen den #Willen des #Berechtigten.
#Intrusives #Eindringen; #Durchsuchung, #Lauschangriff; #Infiltration
#Differenzierung von #Eingriffsarten durch #Reform 1998;
#Art der #Schranke durch #Eingriffsart #bestimmt;
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#Allgemeines #Persönlichkeitsrecht
Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG-> #Abwehrrecht
in #Bezug auf #Erhebung von #Daten-> #Schutzpflicht
#Staatlicher #Schutzauftrag; #Weiter #Entscheidungsspielraum des #Gesetzgebers, aber #Untermaßverbot: u.a. #Schutz gegen #Schmähkritik; #immaterieller #Schadensersatz: #Wunderwurzel #BGHZ 35,363-> #Leistungsrecht
#Auskunftsanspruch: #Einsicht in #Unterlagen zur #eigenen #Abstammung -
#Menschenwürde
Die #Würde des #Menschen ist #unantastbar#Funktionen des #Verweises auf die #Menschenwürde in #Rechtstexten:
-> #Allgemeine #Begründung für die #Zuerkennung von #Grundrechten und #Menschenrechten;
-> #Grundlegendes #Konstruktionsprinzip für #staatliche #Gemeinschaften zur #Entwicklung eines #normativen #Konzepts
-> #Ableitung #konkreter #Verbote: #Unmenschliche #Behandlung; #Zwangsarbeit; #Sklaverei -
#Allgemeine #Handlungsfreiheit
Art. 2 Abs. 1 GG#Eingriff in den #Schutzbereich
#Klassischer #Eingriffsbegriff:
-> #Rechtliche #Beeinträchtigung
-> #Unmittelbare #Beeinträchtigung
-> #Gezielte #Beeinträchtigung#Jedes #staatliche #Gebot oder #Verbot
#Adressatentheorie: #Adressat eines #belastenden #Verwaltungsaktes zumindest in #Handlungsfreiheit #beeinträchtigt; #Klagebefugnis nach Art. 42 Abs. 2 #VwGO iVm. Art. 19 Abs.4 GG
Nicht #Bagatelle
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#Schutz von #Ehe, #Familie und nicht #eheliche #Kinder
Art. 6 Abs. 1 GG#Eingriff in den #Schutzbereich
-> #Staatliche #Maßnahmen, die die als #Familie #geschützte #Lebensgemeinschaft im #immateriell #persönlichen oder #materiell #wirtschaftlichen #Bereich #beeinträchtigen#Abgrenzung: #Ausgestaltung des #Instituts #Familie als #normgeprägtes #Grundrecht
#Rechtfertigung des #Eingriff:
#Vorbehaltlos; #Kollidierendes #Verfassungsrecht -
#Schutz von #Ehe, #Familie und nicht #eheliche #Kinder
Art. 6#Eingriff in den #Gewährleistungsbereich von Art. 6 GG:
#Staatliche #Maßnahmen, die die #Ehe im #immateriell #persönlichen oder #materiell #wirtschaftlichen #Bereich #beeinträchtigen.
#Fallgruppen:
#Erschwerung #Vereinbarkeit von #Ehe und #Beruf
#Ehelosigkeit als #rechtliche #Voraussetzung für #Geschlechtsumwandlung
#Ungleichbehandlung #Eheleuten und #Ledigen -
#Staatlicher #Eingriff in das #Recht auf #Leben nach Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG
#Grundsätzlich #möglich im #Sinn des #Gesetzesvorbehalt nach Art. 2 Abs. 2 S. 3 im #Unterschied zu Art. 1 Abs. 1 S. 1 Alt. 1.
#Insofern ist #staatlich #praktizierte #Folter #grundgesetzlich nicht #möglich, ein #finaler #Rettungsschuss (#Erschießen eines #Geiselnehmer) jedoch schon.
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#Schutzbereich des iSv #zentraler #Fragestellungen zu #Art. 2 Abs. 1 #GG
#Schutz der #biologischen #physischen #Existenz #jedes #Menschen vom #Zeitpunkt ihres #Entstehens bis zum #Eintritt des #Todes #unabhängig von den #Lebensumständen des #Einzelnen, seiner #körperlichen und #seelischen #Befindlichkeit, #gegen #staatliche #Eingriffe #geschützt.
#Bio #Biologie #Jedermann #Schutzrecht
#Vorlesung 8,1
11.5.21 #Grundrechte #Nußberger