#staatlich — Public Fediverse posts
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Der Staat hat das #Gewaltmonopol. Das ist richtig so. Die #Bahn, der #ÖPNV sind #staatlich oder #quasistaatlich. Das Gewaltmonopol ist nicht nur ein #Vorrecht, es ist auch eine #Verpflichtung. Der #Staat muss dafür sorgen, dass jeder in diesem Land sicher und körperlich #unversehrt leben kann. Egal, welches #Geschlecht man hat, wo man herkommt, was man verdient oder an was man glaubt oder auch nicht. In einem Land, in dem einzelne Gruppen #SafeSpaces brauchen, hat der Staat versagt, völlig. Denn #Sicherheit zu bieten, ist seine zentrale #Aufgabe.
Wer #Frauenabteile fordert, weist damit auf einen zweifellosen #Missstand hin. Aber er schaut nur auf seine #Bedürfnisse, er grenzt aus, er sicht das große Ganze nicht und was die eigentliche #Pflicht jener ist, die unser #Gemeinwesen regieren, organisieren und verwalten.
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#Abgrenzung von #Geheimhaltung von #Vertraulichkeit
Bei #Geheimhaltung werden gewisse #Tatsachen nicht nur der #Öffentlichkeit #vorenthalten, sondern auch #rechtsstaatlicher #Kontrolle und #Sanktionen #entzogen. Sie schaffe ein #Art #rechtsfreien #Raum. Eine #Sphäre #staatlichen #Handelns, die sich dem #Wissen und der #Kontrolle der #Öffentlichkeit entziehe, dürfe es nicht geben.
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Der Beginn der #Jagdzeit sei nach #Waldschaden durch #Dürre und #Schädlinge und wegen #notwendigen #Schutze für #nachwachsenden #Wald in einigen #Bundesländern vom 1. #Mai auf Anfang #April vorverlegt worden.
Für #revierlose #Jäger gäbe es #Begehungsscheine; In #staatlichem und #kommunalem #Wald dürfen #Gastjäger nur #bleifreie #Munition laden;
#FAZ, 09.04.22, #Deutschland und die #Welt, S. 7, Oliver #Bock - #Blattschuss, #bleifrei
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Die #Macht eines #Staates lasse sich daran #erkennen, ob seine #Nachbarn ihm #Subsidien #bezahlen.
Erinnert neben dem #Schutzgeld an die #Mafia an #Spenden an #lokale #Vereine oder die #Kirchengemeinde: Dem #mächtigen wird #gegeben ohne #verbindliche #Gegenleistung;
#Merkmale #staatlicher #Strukturen
#Machiavelli #Discorsi, S.277
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#Gespräch mit @testa_alfred und @sms2sms über #Ribordo;
#Versachlichung von #Geld als #Ausdifferenzierung eines #Systems für #Solidarität jenseits #staatlicher #Institutionengarantien wie #Eigentum und #Existenzminimum iSv. #Ausgestaltung von #Würde.
#Aufzeichnung (YouTube):
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#Gespräch am 17.11.21 per #Skype mit #Bashar, #Klaus, #Klaus und #Christian
#Hinweis auf #Zugriffsmöglichkeit jenseits von #Staat und #Markt auf #digitale #Infrastruktur:
#Kapern der #Website von Atilla #Hildmann als #Beispiel für die #Möglichkeit #destruktiven #Umwelteinflusses einer #sozialen #Bewegung; #Einwand gegen #begrenzte #Autarkie durch ein #Sich #Entziehen gegen #staatliche und #marktwirtschaftliche #Zudringlichkeiten; -
#Unterscheidung von #Stammesrecht und #Gottesfrieden, #Landfrieden
#Landfriede
Keine #Beteiligung der #Kirche;
Post #Investiturstreit; #Wormser #Konkordat: 1120#Entwicklung im #Hochmittelalter durch #Kaiser #heiligen #römischen #Reiches #Deutscher #Nationen;
Insb. #Staufer:
#Friedrich I. #Barbarossa
1122 - 1190
#Friedrich II.
1194 - 1250#Landfriede 1495: #staatliches #Gewaltmonopol
#Zeittafel;
#Reichstag zu #Worms#Deutsche #Rechtsgeschichte
26.10.21 Hans-Peter #Haferkamp -
Das #Misstrauen gegenüber dem #Staat und #staatlicher #Intervention aufgrund einer #massenmedial #kommunizierten #Gefahrenlage wird im #Fall der #Verweigerung #differenzierter #Beobachtung zu einer #Selbstexklusion vom #Verstehen #wirkmächtiger #Verteilung von #Lebenschancen deren #Reflexionswert #Missbrauch ist, deren #Enthüllung durch #Whistleblower #gelingen kann.
#Begründung #Ausnahmezustand
#Terrorismus #EpidemieSlavoj #Zizek - #Pandemie I, #Chronik einer #verlorenen #Zeit, S.61ff.
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#Unverletzlichkeit der #Wohnung
Art. 13 GG#Eingriff in den #Schutzbereich
Jede #staatliche oder dem #Staat #zurechenbare #Beeinträchtigung der #räumlichen #Privatsphäre durch #körperliches oder #unkörperliches #Eindringen gegen den #Willen des #Berechtigten.
#Intrusives #Eindringen; #Durchsuchung, #Lauschangriff; #Infiltration
#Differenzierung von #Eingriffsarten durch #Reform 1998;
#Art der #Schranke durch #Eingriffsart #bestimmt;
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#Allgemeines #Persönlichkeitsrecht
Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG#Sachlicher #Schutzbereich
#Fallgruppen #abgeleitet aus #Selbstbewahrung, #Selbstbestimmung, #Selbstdarstellung#Selbstbestimmung
-> #Recht auf #selbstbestimmtes #Sterben
#BVerfG Urt. 26.02.20: unter #Einschluss des #Recht auf #Selbsttötung, insofern es sich #verbietet, den #Menschen als #bloßes #Objekt #staatlichen Handelns #werden zu lassen. -
#Menschenwürde
Art. 1 GG#Normstruktur
#Kombination #ethisch-#pilosophischer #Aussagen und #konkreter #rechtlicher #VerpflichtungenArt. 1 Abs. 1 GG:
Die #Würde des #Menschen ist #unantastbar. Sie zu #achten und zu #schützen ist #Verpflichtung aller #staatlichen #Gewalt -> #Gebot (S.1 & #schützen) und #Verbot (#achten) iSv. #VerhaltensnormArt. 1 Abs. 2 GG
#BekenntnisformelArt. 1 Abs. 3 GG
#Gewaltenteilung;
#Unmittelbar als #Abgrenzung zu WRV -
#Menschenwürde
Die #Würde des #Menschen ist #unantastbar#Funktionen des #Verweises auf die #Menschenwürde in #Rechtstexten:
-> #Allgemeine #Begründung für die #Zuerkennung von #Grundrechten und #Menschenrechten;
-> #Grundlegendes #Konstruktionsprinzip für #staatliche #Gemeinschaften zur #Entwicklung eines #normativen #Konzepts
-> #Ableitung #konkreter #Verbote: #Unmenschliche #Behandlung; #Zwangsarbeit; #Sklaverei -
#Schutz von #Ehe, #Familie und nicht #eheliche #Kinder
Art. 6 Abs. 2 GG
#Rechte und #Pflichten der #Eltern
#Elternverantwortung#Schutzbereich:
#freie #Entscheidung über #Pflege und #Erziehung#Eingriff:
#Staatliche #Maßnahme, die das #Elternrecht im #Verhältnis zum #Kind oder im #Verhältnis zwischen den #Eltern #beschränkt.#Abgrenzung zum #Eingriff: #Ausgestaltung der #rechtlichen #Definition der #Elternposition.
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#Schutz von #Ehe, #Familie und nicht #eheliche #Kinder
Art. 6 Abs. 1 GG#Eingriff in den #Schutzbereich
-> #Staatliche #Maßnahmen, die die als #Familie #geschützte #Lebensgemeinschaft im #immateriell #persönlichen oder #materiell #wirtschaftlichen #Bereich #beeinträchtigen#Abgrenzung: #Ausgestaltung des #Instituts #Familie als #normgeprägtes #Grundrecht
#Rechtfertigung des #Eingriff:
#Vorbehaltlos; #Kollidierendes #Verfassungsrecht -
#Schutz von #Ehe, #Familie und nicht #eheliche #Kinder
Art. 6 Abs. 1 GG#Eingriff in den #Schutzbereich
-> #Staatliche #Maßnahmen, die die als #Familie #geschützte #Lebensgemeinschaft im #immateriell #persönlichen oder #materiell #wirtschaftlichen #Bereich #beeinträchtigen#Abgrenzung: #Ausgestaltung des #Instituts #Familie als #normgeprägtes #Grundrecht
#Rechtfertigung des #Eingriff:
#Vorbehaltlos; #Kollidierendes #Verfassungsrecht -
#Schutz von #Ehe, #Familie und nicht #eheliche #Kinder
Art. 6 Abs. 1 GG#Sachlicher #Schutzbereich:
-> #natürliche #Lebensgemeinschaft und #Erziehungsgemeinschaft von #Eltern und #Kindern, durch #Geburt oder #staatliche #Anerkennung.
-> #tatsächliche #Lebens- und #Erziehungsgemeinschaft zwischen #Elternteil und #Kind
-> #sozial #familiäre #Lebensgemeinschaft #Lebenspartnerschaft#Definition #BVerfGE 127, 263, 287; 80, 81, 90; 133, 59
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#Schutz von #Ehe, #Familie und nicht #eheliche #Kinder
Art. 6 Abs. 1 GG#Sachlicher #Schutzbereich:
-> #natürliche #Lebensgemeinschaft und #Erziehungsgemeinschaft von #Eltern und #Kindern, durch #Geburt oder #staatliche #Anerkennung.
-> #tatsächliche #Lebens- und #Erziehungsgemeinschaft zwischen #Elternteil und #Kind
-> #sozial #familiäre #Lebensgemeinschaft #Lebenspartnerschaft#Definition #BVerfGE 127, 263, 287; 80, 81, 90; 133, 59
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#Christentum als #Ordnungskriterium für #Recht ab 4. Jhd
#Zitiergesetz von 426:
Von #Kaiser #Theodosius II. an den #Anfang des #Codes #Theodosianus #gesetzt#Staatliche #Festlegung auf welche #Autoren es für das #Recht #verbindlich ankommen soll.
#Zitierfähige #Juristen: #Marginalisierung von #Argumenten5 #wichtigste #Juristen: #Papinian, #Paulus, #Ulpian, #Modestin, #Gaius
#Mehrheitsprinzip bei #Meinungsdivergenz
#Römische #Rechtsgeschichte #Avenarius, 12. Sitzung
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#Schutzbereich:
#Verlängerung der #Eigentumsgarantie in #zeitlicher #Hinsicht: #Möglichkeit über #Eigentum über den #Tod hinweg zu #verfügen;#Abwehrrechtliche #Dimension:
#Testierfreiheit des #Erblassers; #Geltendmachung des #Erbrechts#Institutsgarantie: #Schutz der #Grundstrukturen in #Form der §§ 1922 ff. #BGB; #Wesensmerkmale #staatlicher #Veränderung #entzogen
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#Unterscheidung von #Abwehrrecht, #Schutzpflicht / #Schutzrecht und #Gleichheitsrecht am #Beispiel des #Art 2 Abs. 2 #GG.
#Formulierungen als #Hinweise:
#gegen #staatliche #Eingriffe: #Hinweis auf #Abwehrrechtliche #Dimension;
zu #schützen: #Hinweis auf #Schutzpflicht
#gleich #wertvoll: #Gleichheitsrechtliche #Dimension
#Verfassungsrecht #Jurisprudenz #Systematik
#Vorlesung 8,1
11.5.21 #Grundrechte #Nußberger -
#Bundesministerium für #Gesundheit
#Verordnung zum #Anspruch auf #Schutzimpfung gegen das #Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-#Impfverordnung-#CoronaImpfV)
Vom 8. Februar 2021
Kein #Widerspruch zum #Gesetzesvorbehalt nach Art. 2 Abs. 2 S. 3 #Grundgesetz ;
#Überlastung des #Rechts wäre als #Indiz für #Auswirkungen von #Internet auf #Staatliche #Ordnungsfähigkeit jedoch #denkbar; #Ordnung und #Resilienz durch #Selbstimmunisierung; #Autoimmunabwehr; -
#Unterscheidung von #Öffentlichem und #Staatlichem #Handeln in der #Praxis.
#Privatrecht: #Willenserklärung / #Vertrag
#Staat / #Öffentliches #Recht: #Verwaltungsakt#Unterscheidung von #dogmatischer und #praktischer und #didaktischer #Abgrenzung.
#Vorlesung 02 #Allgemeiner #Teil es #Bürgerlichen #Rechts am #Beispiel des #Kaufvertrages, Hanns #Prütting, #BGB
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#Verfassungskrise: #Gefährdung des #Geltungsanspruches einer #Verfassung.
#Herstellen von #Verunsicherung über die #Stabilität der #Geltung.
#Phänomen der #Resonanz: #Erwartung auf #Anschlussfähigkeit durch #Abbildung der #Reproduktion der #Selektion von #Information im #Medium für #Massenmedien.
#Staatliches #Handeln ist für eine #Verfassungskrise als #Bild des #Abbildes #geeignet.
#Gläß: #Bundesverfassungsgericht #Hüter der #Verfassung in #Krisenzeiten #DÖV 2020, S. 263
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#Künstlerische #Tätigkeiten #leben so wie #Meinungsäußerungen von #Resonanz der #Öffentlichkeit;
#Fallübergreifende #Wirkung der #Verfassungsrechtsprechung;
Soll die #Freiheit der #Lebensäußerung nicht in der #Substanz #getroffen werden, muss #wirksame #Kontrolle Platz greifen, angesichts #einschüchternder #Wirkung #staatlicher #Eingriffe
#Kommunikationsgrundrecht #Kunstfreiheit #Bundesflagge
#BVerfGE 81, 278 (289ff.)
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... in den #Worte(n) des #Bundesverfassungsgericht(s) (!) dazu #verpflichtet, in #grundlegend(en) #normativ(en) #Bereich(en), zumal im #Bereich der #Grundrechtsausübung, soweit diese #staatlich(er) #Regelung #zugänglich ist, alle #wesentlich(en) #Entscheidung(en) #selbst zu treffen.
#Fußnote 5: #BVerfGE 49, 89 (126). Vgl. auch #BVerfGE 98, 218 (251); #BVerfGE 101, 1 (34).
Hans-Jürgen #Papier
#Verfassungsrecht(liche) #Perspektive(n); https://www.bpb.de/apuz/314341/verfassungsrechtliche-perspektiven -
#Hinweis auf #Parlamentsvorbehalt: #BVerfGE 61, 260/275; 95, 267/307
In #grundlegend #normativ(en) #Bereich(en), wie der #Ausübung derjenigen #Grundrecht(e), die #staatlich(er) #Regelung #zugänglich ist, müssen #wesentlich(e) #Entscheidung(en) vom #Gesetzgeber selbst getroffen werden.
#Verbot von #Delegieren; #Delegation
Thorsten #Kingreen, #Stellungnahme als #Sachverständiger zum #Entwurf eines #Gesetz(es) zur #Priorisierung bei der #Schutzimpfung gegen #Corona