#haferkamp — Public Fediverse posts
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#Praktische #Rezeption in #Deutschland
#Problem der #Sinnhaftigkeit einer #geltenden #Vorschrift;
#Interpretation des #Ssp #LdR 52 §1 so, dass #Erbschaft nicht erfasst ist, sondern nur #Schenkung; Eigentlich #sinnwidrige #Auslegung; Andernfalls #Inkohärenz mit #römischen #Recht und #Widerspruch zu #kirchlichem #Machtanspruch;
#Statutentheorie;
#Quaestio entspricht #Leitsatz;#Sachsenspiegel;
#Durchsetzung #römischen #Rechts;#Deutsche #Rechtsgeschichte
02.11.21 Hans-Peter #Haferkamp -
#Mittelalter
#Gleichzeitigkeit des #Ungleichzeitigen
#Römisches #Recht zur #Zeit der #Lex #Allemanorum#Corpus #Iuris #Civilis
#Entstanden 528-534
#Recht auf #Entwicklungsniveau der #mittelalterlichen #Entwicklung als #Warenverkehrsgesellschaft: #Möglichkeit der #Rechtswahl; #Kloster als #Hort der #Wissenschaft#Bestandteile: #Codex, #Digesten / #Pandecten, #Institutionen, #Überarbeitungen, #Novellen
vgl https://ifwo.eu/@sozialwelten/106217217514538063
#Deutsche #Rechtsgeschichte
26.10.21 Hans-Peter #Haferkamp -
#Einführung #Deutsche #Rechtsgeschichte;
#Deutschland; #Recht; #Geschichte
-> #Recht: #Erkenntnistheoretischer #Relativismus: Die #Idee der #Demokratie ist, dass #niemand weiß, was #Recht ist. Weil dies niemand #beurteilen kann, ist es #sinnvoll zu #streiten, zu #diskutieren, #Parteien zu #bilden und die #Mehrheit #entscheiden zu lassen;
-> #Geschichte: #Selektion von #Quellen; #Schriftform
Bsp.: #Interpretation #Weltgericht
#Deutsche #Rechtsgeschichte, 19.10.21 Hans-Peter #Haferkamp
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#Leistunsgsausschluss bei #Leistungspflicht in #Person;
#Anspruch #entstanden?
§§611, 611a
#Anspruch #erloschen?
§275 (-)
#Durchsetzbar?
§275 III - #Persönliche #Leistungspflicht: §613#Abwägung #Rechtsgüter: #Einhaltung von #Verträgen; #pacta #sunt #servanda;
#Gewissensfreiheit;#Gegenleistung #Vergütung: §611 Abs. 1 Hs. 2;
#Anspruch auf #Gegenleistung #entfällt iFv §326 Abs. 1 #BGB#Haferkamp, #Vorlesung #Schuldrecht #Allgemeiner #Teil am #Beispiel des #Kaufvertrages 29.07.21
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#Gegenleistung im #Fall der #Unmöglichkeit der #Restleistung im #Fall einer #Teilleistung;
#Soweit #Teilbarkeit nach #faktischer #Möglichkeit und nach #Parteiwillen #bejaht:
#Berechnungsgrundlage der #Gegenleistung nach §326 Abs. 1 S. 1 HS. 2 iVm § 441 Abs. 2; #Dreisatz:
#Mindestpreis = #Wert der #Teilleistung #geteilt durch #Wert der #Gesamtleistung #multipliziert mit dem #ursprünglichen #Kaufpreis#Haferkamp, #Vorlesung #Schuldrecht #Allgemeiner #Teil am Bsp. #Kaufvertrag 29.07.21