#haferkamp — Public Fediverse posts
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#Scholastische #Methode der #Texterläuterung
#Handschrift auf #Pergament aus #Schafhaut;
#Herstellung eines #Buches benötigt 200 #Schafe;#Accursius zu D. 12,1,18
#Diskussion #verschiedener #Stellen in den #Digesten, #Abstrahierung als #automatischer #Prozess des #Vergleiches und #Abgleiches durch #Pro & #Contra: #Solutio als #eindeutiges #Ergebnis; Bsp: #Irrtümer machen #Verträge #unwirksam#Deutsche #Rechtsgeschichte
26.10.21 Hans-Peter #Haferkamp -
#Unterscheidung von #Stammesrecht und #Gottesfriede & #Landfriede
Gruppe #Leges / #Stammesrechte
-> #Entstehung während #Völkerwanderung durch #Berührung mit #Schriftkultur des #römischen #Rechts;
#Lex #Visigothorum, 6 Jhdt.
#Lex #Salica, 510-> #Entstehung Mitte des 8. Jhdt, #christlicher #Einfluss
#Lex #Baiuvariorum, 740
#Lex #Alamannorum, 725-> #Rechtaufzeichnungen #Karl der Große, #Aachener #Reichstag 802,803
#Deutsche #Rechtsgeschichte
26.10.21 Hans-Peter #Haferkamp -
#Rechtsfolgen der #Unmöglichkeit
#Bezeichnung von #Schuldner und #Gläubiger jeweils #entsprechend der #Anspruchsgrundlage;
iSv §433 II #BGB: #Käufer #schuldner der #Zahlung des #Kaufpreises und #Abnahme der #gekauften Sache;#Unterscheidung von #Gattungsschuld nach § 243 #BGB und #Stückschuld; #Konkretisierung § 243 II #BGB;
#Annahmeverzug durch §294; #Ausschluss der #Leistungspflicht bei #Unmöglichkeit §275 #BGB#Haferkamp #Vorlesung #Schuldrecht #AT #Kaufvertrag 05.07.21
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#Gegenleistung im #Fall der #Unmöglichkeit der #Restleistung im #Fall einer #Teilleistung;
#Soweit #Teilbarkeit nach #faktischer #Möglichkeit und nach #Parteiwillen #bejaht:
#Berechnungsgrundlage der #Gegenleistung nach §326 Abs. 1 S. 1 HS. 2 iVm § 441 Abs. 2; #Dreisatz:
#Mindestpreis = #Wert der #Teilleistung #geteilt durch #Wert der #Gesamtleistung #multipliziert mit dem #ursprünglichen #Kaufpreis#Haferkamp, #Vorlesung #Schuldrecht #Allgemeiner #Teil am Bsp. #Kaufvertrag 29.07.21
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#Gegenleistung im #Fall der #Unmöglichkeit der #Restleistung im #Fall einer #Teilleistung;
#Soweit #Teilbarkeit nach #faktischer #Möglichkeit und nach #Parteiwillen #bejaht:
#Berechnungsgrundlage der #Gegenleistung nach §326 Abs. 1 S. 1 HS. 2 iVm § 441 Abs. 2; #Dreisatz:
#Mindestpreis = #Wert der #Teilleistung #geteilt durch #Wert der #Gesamtleistung #multipliziert mit dem #ursprünglichen #Kaufpreis#Haferkamp, #Vorlesung #Schuldrecht #Allgemeiner #Teil am Bsp. #Kaufvertrag 29.07.21