#haferkamp — Public Fediverse posts
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Ein #Gesetz ist die #Entscheidung eines #Falles zu einem #Zeitpunkt, zu dem er noch nicht #passiert ist.
Die #Mischordnung der #Gewaltenteilung mit #Gesetzgeber und #Rechtsprechung bietet die #Einheit der #Unterscheidung von #dynamisch und #statisch;
Das #Gelingen der #Erfahrbarkeit von #Recht kommt nicht durch #Lesen, sondern durch #Erleben zustande;
#OralHistory; #Mittelalter; #Schrift & #Sprache;
#Deutsche #Rechtsgeschichte
02.11.21 Hans-Peter #Haferkamp -
#Praktische #Rezeption in #Deutschland
#Rechtsquellenhierarchie in der #Reichskammergerichtsordnung 1495;
#Offiziell: Das #Recht des #engeren #Rechtskreises geht dem des #weiteren #Rechtskreises vorAber: #Curia #novit #Jura;
#Reichskammergericht #ausgebildet in #römischen #Recht & #Kirchenrecht; Auch: Durch #Instanzenzug #Wirkmächtigkeit der #Art und #Weise der #Interpretation des #höchsten #Gerichtes;#Deutsche #Rechtsgeschichte
02.11.21 Hans-Peter #Haferkamp -
#Praktische #Rezeption in #Deutschland
#Problem der #Sinnhaftigkeit einer #geltenden #Vorschrift;
#Interpretation des #Ssp #LdR 52 §1 so, dass #Erbschaft nicht erfasst ist, sondern nur #Schenkung; Eigentlich #sinnwidrige #Auslegung; Andernfalls #Inkohärenz mit #römischen #Recht und #Widerspruch zu #kirchlichem #Machtanspruch;
#Statutentheorie;
#Quaestio entspricht #Leitsatz;#Sachsenspiegel;
#Durchsetzung #römischen #Rechts;#Deutsche #Rechtsgeschichte
02.11.21 Hans-Peter #Haferkamp -
#Unterscheidung von #theoretischer und #praktischer #Rezeption
-> #Anwendung #antiken #Rechts als #geltendes #Recht bereits durch #Glossatoren;
#Expertenwissen ist #Durchsetzungsfähig durch die #Beeindruckung #schwacher iSv. #ordnender #Ordnung;#Praktische #Rezeption: ab 13./14. Jhd; #Expertenwissen; #Rechtsgutachten
#Deutsche #Rechtsgeschichte
02.11.21 Hans-Peter #Haferkamp -
#Renaissance des 12. #Jahrhundert.
#Entdeckung der #Florentina#Entwicklung der #Juristenausbildung in #Bologna;
#Verbreitung #römischen #Rechts über #Universitätsgründungen;
-> #Geltung ist dem #Bildungsgut #nachgelagert: #Theoretische #Rezeption;#Universitas: #Römische #privatrechtliche #Gesellschaftsform;
#Universität als #staatliche #Einrichtung erst im 18. Jhd.#Deutsche #Rechtsgeschichte
26.10.21 Hans-Peter #Haferkamp -
#Rechtsfolgen der #Unmöglichkeit
#Bezeichnung von #Schuldner und #Gläubiger jeweils #entsprechend der #Anspruchsgrundlage;
iSv §433 II #BGB: #Käufer #schuldner der #Zahlung des #Kaufpreises und #Abnahme der #gekauften Sache;#Unterscheidung von #Gattungsschuld nach § 243 #BGB und #Stückschuld; #Konkretisierung § 243 II #BGB;
#Annahmeverzug durch §294; #Ausschluss der #Leistungspflicht bei #Unmöglichkeit §275 #BGB#Haferkamp #Vorlesung #Schuldrecht #AT #Kaufvertrag 05.07.21
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#Rechtsfolgen der #Unmöglichkeit
#Bezeichnung von #Schuldner und #Gläubiger jeweils #entsprechend der #Anspruchsgrundlage;
iSv §433 II #BGB: #Käufer #schuldner der #Zahlung des #Kaufpreises und #Abnahme der #gekauften Sache;#Unterscheidung von #Gattungsschuld nach § 243 #BGB und #Stückschuld; #Konkretisierung § 243 II #BGB;
#Annahmeverzug durch §294; #Ausschluss der #Leistungspflicht bei #Unmöglichkeit §275 #BGB#Haferkamp #Vorlesung #Schuldrecht #AT #Kaufvertrag 05.07.21
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#Gegenleistung im #Fall der #Unmöglichkeit der #Restleistung im #Fall einer #Teilleistung;
#Soweit #Teilbarkeit nach #faktischer #Möglichkeit und nach #Parteiwillen #bejaht:
#Berechnungsgrundlage der #Gegenleistung nach §326 Abs. 1 S. 1 HS. 2 iVm § 441 Abs. 2; #Dreisatz:
#Mindestpreis = #Wert der #Teilleistung #geteilt durch #Wert der #Gesamtleistung #multipliziert mit dem #ursprünglichen #Kaufpreis#Haferkamp, #Vorlesung #Schuldrecht #Allgemeiner #Teil am Bsp. #Kaufvertrag 29.07.21
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#Anspruchsgrundlage für #Aufwendungsersatz § 284 #BGB;
Früher ging #Rechtsprechung #regelmäßig von #Rentabilitätsvermutung aus, wonach #Aufwendung als #vermuteter #Schaden #behandelt wurde;
#Zusätzliche #Anspruchsgrundlage seit #Schuldrechtsreform: #Aufwendung im #Vertrauen auf #Erhalt der #Leistung bei #Vorliegen der #Voraussetzungen für #Schadensersatz #statt #Leistung §§ 280 I, III, 283 S. 1 #BGB nach § 284 #BGB;
#Haferkamp, #Schuldrecht #Allgemeiner #Teil, 14.06.21
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#Unterscheidung von #Aufwendungsersatz und #Schadensersatz
#Frage nach #Schaden:
§ 249 Abs. 1 #BGB
#Vergleich #Hypothetische #Lage ohne #Leistungsstörung mit #realen #Lage mit #Leistungsstörung: #Differenzhypothese zur #Schadensermittlung#Frage nach #Aufwendungen:
#Freiwillige #Vermögensopfer, die der #Gläubiger im #Vertrauen auf #ordnungsgemäße #Vertragsdurchführung gemacht hat; #frustriert#freiwilliges / #unfreiwilliges #Opfer
#Haferkamp, #Schuldrecht #Allgemeiner #Teil, 14.06.21