#adressat — Public Fediverse posts
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#Allgemeine #Handlungsfreiheit
Art. 2 Abs. 1 GG#Eingriff in den #Schutzbereich
#Klassischer #Eingriffsbegriff:
-> #Rechtliche #Beeinträchtigung
-> #Unmittelbare #Beeinträchtigung
-> #Gezielte #Beeinträchtigung#Jedes #staatliche #Gebot oder #Verbot
#Adressatentheorie: #Adressat eines #belastenden #Verwaltungsaktes zumindest in #Handlungsfreiheit #beeinträchtigt; #Klagebefugnis nach Art. 42 Abs. 2 #VwGO iVm. Art. 19 Abs.4 GG
Nicht #Bagatelle
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#Allgemeine #Handlungsfreiheit
Art. 2 Abs. 1 GG#Eingriff in den #Schutzbereich
#Klassischer #Eingriffsbegriff:
-> #Rechtliche #Beeinträchtigung
-> #Unmittelbare #Beeinträchtigung
-> #Gezielte #Beeinträchtigung#Jedes #staatliche #Gebot oder #Verbot
#Adressatentheorie: #Adressat eines #belastenden #Verwaltungsaktes zumindest in #Handlungsfreiheit #beeinträchtigt; #Klagebefugnis nach Art. 42 Abs. 2 #VwGO iVm. Art. 19 Abs.4 GG
Nicht #Bagatelle
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#Folge der #Constitutio #Antoniniana für die #Rechtsentwicklung im #Reich;
#Anwendbarkeit des #Rechts als #Unterscheidung von #Ius #Gentium und #Ius #Civile #Proprium:
#Freie #Reichsbürger #insgesamt #Adressaten des #vormals #spezifisch #römischen #Ius #Civile #Proprium;#Prominente #Forschungsfrage: #Eingang #fremder #Rechtsformen in #römisches #Recht oder #Romanisierung #lokaler #Rechte.
#Römische #Rechtsgeschichte #Avenarius, 12. Sitzung
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#Folge der #Constitutio #Antoniniana für die #Rechtsentwicklung im #Reich;
#Anwendbarkeit des #Rechts als #Unterscheidung von #Ius #Gentium und #Ius #Civile #Proprium:
#Freie #Reichsbürger #insgesamt #Adressaten des #vormals #spezifisch #römischen #Ius #Civile #Proprium;#Prominente #Forschungsfrage: #Eingang #fremder #Rechtsformen in #römisches #Recht oder #Romanisierung #lokaler #Rechte.
#Römische #Rechtsgeschichte #Avenarius, 12. Sitzung
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#Unterscheidung #Verhaltensnorm / #Sanktionsnorm nach #Binding.
#Adressat #Verhaltensnorm: #Rechtsgut #allgemeine #Handlungsfreiheit auf #Seite des #Täters; #Gesundheit auf #Seite des #Opfers.
#Adressat #Sanktionsnorm: #Justizorgan, #Staatsanwalt, #Gericht.
#Grundsatz der #Bildung von #Verhaltensnorm:
#Verhältnismäßigkeit
#Zweck
#Geeignetheit
#Erforderlichkeit
#Verhältnismäßigkeit#Deliktsaufbau: #Tatbestandsmäßigkeit; #Rechtswidrigkeit; #Schuld
#Rostalski - #Strafrecht I
#Vorlesung 01a -
#Erziehungsversuche, #Mahnungen und #Argumentationen aufgrund eines #bekannten #Informationsstandes #erreichen wenig. Dem #Adressat werden seine ihm #bekannten #Einstellungen #erinnert und er wird in ihr #gefestigt. Mehr #Erfolg #versprechen #Überraschungen, also #Irritationen zu nicht #direktiv #vorgegebenen #Umgestaltung des #Kontextes, in dem er die #Welt und ihr #Risiko (pl.) #beobachtet.
N. #Luhmann, Die #Moral der #Gesellschaft, S. 359
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#Erziehungsversuche, #Mahnungen und #Argumentationen aufgrund eines #bekannten #Informationsstandes #erreichen wenig. Dem #Adressat werden seine ihm #bekannten #Einstellungen #erinnert und er wird in ihr #gefestigt. Mehr #Erfolg #versprechen #Überraschungen, also #Irritationen zu nicht #direktiv #vorgegebenen #Umgestaltung des #Kontextes, in dem er die #Welt und ihr #Risiko (pl.) #beobachtet.
N. #Luhmann, Die #Moral der #Gesellschaft, S. 359