#eingriff — Public Fediverse posts
Live and recent posts from across the Fediverse tagged #eingriff, aggregated by home.social.
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Tochter von Renata und Valentin Lusin muss kurz nach der Geburt operiert werden
Vor einer Woche sind Renata und Valentin Lusin zum zweiten Mal Eltern geworden. Das aus dem Fern…
#Duesseldorf #Deutschland #Deutsch #DE #Schlagzeilen #Headlines #Nachrichten #News #Europe #Europa #EU #Düsseldorf #20Tessa #20Tochter #22Geburt #dance #Eingriff #Geburt #Geburtsklinik #Germany #Lusin #Nordrhein-Westfalen #operiert #Renata #Tänzer #Tänzerin #Tessa #Tochter #Valentin
https://www.europesays.com/de/949874/ -
@neuSoM @Bundesregierung @bundestag
Tut mir leid, aber jeder #Eingriff der #Obrigkeit in #SozialeMedien ist zu verurteilen, solange #PersönlichkeitsSchutz #Datenschutz #Privatsphäre beachtet werden.
Ohne #WennUndAber. Jeder kann selbst entscheiden, ob er diese #Medien nutzt oder nicht. Wer diese nutzt, muss auch #Hohn, #Spott, sogar #Hassrede ertragen lernen. Niemand zwingt ihn, dort einen #Account zu haben
#Staats-#GEZ-#Obrigkeit übt sowieso schon viel zu viel #Macht u. #Zwang aus. -
@neuSoM @Bundesregierung @bundestag
Tut mir leid, aber jeder #Eingriff der #Obrigkeit in #SozialeMedien ist zu verurteilen, solange #PersönlichkeitsSchutz #Datenschutz #Privatsphäre beachtet werden.
Ohne #WennUndAber. Jeder kann selbst entscheiden, ob er diese #Medien nutzt oder nicht. Wer diese nutzt, muss auch #Hohn, #Spott, sogar #Hassrede ertragen lernen. Niemand zwingt ihn, dort einen #Account zu haben
#Staats-#GEZ-#Obrigkeit übt sowieso schon viel zu viel #Macht u. #Zwang aus. -
@neuSoM @Bundesregierung @bundestag
Tut mir leid, aber jeder #Eingriff der #Obrigkeit in #SozialeMedien ist zu verurteilen, solange #PersönlichkeitsSchutz #Datenschutz #Privatsphäre beachtet werden.
Ohne #WennUndAber. Jeder kann selbst entscheiden, ob er diese #Medien nutzt oder nicht. Wer diese nutzt, muss auch #Hohn, #Spott, sogar #Hassrede ertragen lernen. Niemand zwingt ihn, dort einen #Account zu haben
#Staats-#GEZ-#Obrigkeit übt sowieso schon viel zu viel #Macht u. #Zwang aus. -
@neuSoM @Bundesregierung @bundestag
Tut mir leid, aber jeder #Eingriff der #Obrigkeit in #SozialeMedien ist zu verurteilen, solange #PersönlichkeitsSchutz #Datenschutz #Privatsphäre beachtet werden.
Ohne #WennUndAber. Jeder kann selbst entscheiden, ob er diese #Medien nutzt oder nicht. Wer diese nutzt, muss auch #Hohn, #Spott, sogar #Hassrede ertragen lernen. Niemand zwingt ihn, dort einen #Account zu haben
#Staats-#GEZ-#Obrigkeit übt sowieso schon viel zu viel #Macht u. #Zwang aus. -
@neuSoM @Bundesregierung @bundestag
Tut mir leid, aber jeder #Eingriff der #Obrigkeit in #SozialeMedien ist zu verurteilen, solange #PersönlichkeitsSchutz #Datenschutz #Privatsphäre beachtet werden.
Ohne #WennUndAber. Jeder kann selbst entscheiden, ob er diese #Medien nutzt oder nicht. Wer diese nutzt, muss auch #Hohn, #Spott, sogar #Hassrede ertragen lernen. Niemand zwingt ihn, dort einen #Account zu haben
#Staats-#GEZ-#Obrigkeit übt sowieso schon viel zu viel #Macht u. #Zwang aus. -
Keine #Musik ab 23 Uhr! Die Stadt Freiburg erlässt in einer Satzung ein unverhältnismäßiges nächtliches #Verbot in öffentlichen Parkanlagen Musik zu spielen - sei es über Boxen oder mit Instrumenten und egal, in welcher Lautstärke. Dieser #Eingriff in den öffentlichen Raum ist nicht nur überzogen und rechtswidrig – er ebnet den Weg für die Umgehung von #Polizeirecht! Wir gehen gemeinsam mit dem Arbeitskreis kritischer Jurist*innen mit einem #Eilantrag dagegen vor! https://freiheitsrechte.org/themen/demokratie/musikverbot
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#Unterscheidung von #Defensivnotstand §228 #BGB und #Aggressivnotstand §904 #BGB
-> Woher rührt #Gefahr
§228 BGB: Von #Sache
§904 BGB: Nicht von der #Sache, #Gefahrenabwehr macht #Eingriff in #Sache #notwendig, von der #Gefahr nicht ausgeht.#Abwägungskriterium entsprechend #unterscheidbar:
#Aggressivnotstand #eindeutig #überwiegendes #geschütztes #Interesse des #Rechtsgutes, das #verteidigt wird. -
Eine #Ursache wird zur #Gewalt durch #Eingriff in #sittliche #Verhältnisse; Ihre #funktionale #Wirkung bestehe darin #Beziehungen, #Verhältnisse, #Strukturen zu #verändern oder der #Veränderung #Nachdruck zu #verleihen. #Gewalt sei am #wirkungsvollsten, wenn sie sich in #Ordnungen, #Sitten, #Gesetzen und #Regierungen #verbergen lässt.
#Schauspiel #Köln #Magazin Nr.3 #Spielzeit 2019/20, S.14ff. Georg #Seeßlein - Eine #gewaltfreie #Gesellschaft ist eine #unmenschliche #Gesellschaft
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#Diskussion um #Ausweitung von #Rechtfertigungen für #Eingriffe in #Form von #Vorratsdatenspeicherung in den #Schutzbereich von Art. 10 GG #Fernmeldegeheimnis
#Sachlicher #Schutzbereich
#Schutz der #Umstände #unkörperlicher #Informationsübermittlung#Grundlage #EuGH:
Art. 8 Abs. 1 #EU #Grundrechtecharta: #Jede #Person hat das #Recht auf #Schutz der sie #betreffenden #personenbezogenen #Daten#SZ, 14.09.21, #Politik, S.6, Wolfgang #Janisch - #Polit #Thriller mit #Überlänge;
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#Rechtsschutzgarantien
#Justizgrundrechte#Grundrechtsgleiche #Rechte; #Grundwissen
Art 103 Abs. 1 GG
-> #Begriff des #rechtlichen #Gehörs
-> #Anhörungsrüge iVm #Rechtsstaatsprinzip: #Recht auf #Überprüfung der #Behauptung einer #Verletzung-> #Abgrenzung zu Art. 19 Abs. 4 GG
-> #Ausnahmen zum #Vorliegen eines #EingriffsArt 103 Abs. 2 GG
#Begriff der #StrafbarkeitArt 103 Abs. 3 GG
#Tatbegriff -
#Rechtsschutzgarantien
#JustizgrundrechteArt. 101 Abs. 1 S. 2 GG
#Recht auf #gesetzlichen #Richter#Eingriff in den #Schutzbereich
-> #Entzug des #gesetzlichen #Richters-> #Legislative: #Regelung der #Zuständigkeit in nicht #eindeutiger #Weise
-> #Exekutive: #Einflussnahme auf #Frage, wer einen #Fall #entscheidet
-> #Judikative: #Verletzung der #Zuständigkeitsvorschriften -
#Rechtsschutzgarantien
#JustizgrundrechteArt. 19 Abs. 4
-> #Vollständige #richterliche #Nachprüfung in #tatsächlicher & #rechtlicher #Hinsicht
-> #Angemessene #Verfahrensdauer
-> #Durchsetzbarkeit der #gerichtlichen #Entscheidung
-> #Wirksamer #Schutz vor #vollendeten #Tatsachen durch #vorläufige #Gerichtsbarkeit#Eingriff
#Ausschluss oder #wesentliche #Beeinträchtigung oder #Erschwerung des #Zugang zu #Gerichtsbarkeit -
Art. 8 GG #Versammlungsfreiheit
Art. 9 Abs. 1 #Vereinigungsfreiheit
Art. 9 Abs. 3 #Koalitionsfreiheit#Koalitionsfreiheit
Art. 9 Abs. 3 GG#Normgeprägtes #Grundrecht
#Unterscheidung von #Eingriff und #gesetzlicher #Ausgestaltung der #Koalitionsfreiheit#Beispiel #Tarifeinheitsgesetz (2015): #Geltung des #Tarifvertrages der #Gewerkschaft mit den meisten #Mitgliedern.
#BVerfGE 146, 71
-> #Beeinträchtigung
#Wirkung als #Eingriff -
Art. 8 GG #Versammlungsfreiheit
Art. 9 Abs. 1 #Vereinigungsfreiheit
Art. 9 Abs. 3 #Koalitionsfreiheit#Eingriff in den #sachlichen #Schutzbereich;
-> #Verbot
Art. 9 Abs. 2 GG - zu #lesen als: dürfen #verboten werden - ebenfalls als #Eingriff zu werten;
-> #Regelungen die #Ausübung der #Vereinigungsfreiheit #behindern
-> #Gesetzliche #Anforderungen an eine #Vereinsgründung
-> #Faktische #Beeinträchtigung, z.B. #Unterwanderung -
#Unverletzlichkeit der #Wohnung
Art. 13 GG#Eingriff in den #Schutzbereich
Jede #staatliche oder dem #Staat #zurechenbare #Beeinträchtigung der #räumlichen #Privatsphäre durch #körperliches oder #unkörperliches #Eindringen gegen den #Willen des #Berechtigten.
#Intrusives #Eindringen; #Durchsuchung, #Lauschangriff; #Infiltration
#Differenzierung von #Eingriffsarten durch #Reform 1998;
#Art der #Schranke durch #Eingriffsart #bestimmt;
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#Allgemeine #Handlungsfreiheit
Art. 2 Abs. 1 GG#Eingriff in den #Schutzbereich
#Klassischer #Eingriffsbegriff:
-> #Rechtliche #Beeinträchtigung
-> #Unmittelbare #Beeinträchtigung
-> #Gezielte #Beeinträchtigung#Jedes #staatliche #Gebot oder #Verbot
#Adressatentheorie: #Adressat eines #belastenden #Verwaltungsaktes zumindest in #Handlungsfreiheit #beeinträchtigt; #Klagebefugnis nach Art. 42 Abs. 2 #VwGO iVm. Art. 19 Abs.4 GG
Nicht #Bagatelle
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#Schutz von #Ehe, #Familie und nicht #eheliche #Kinder
Art. 6 Abs. 1 GG#Eingriff in den #Schutzbereich
-> #Staatliche #Maßnahmen, die die als #Familie #geschützte #Lebensgemeinschaft im #immateriell #persönlichen oder #materiell #wirtschaftlichen #Bereich #beeinträchtigen#Abgrenzung: #Ausgestaltung des #Instituts #Familie als #normgeprägtes #Grundrecht
#Rechtfertigung des #Eingriff:
#Vorbehaltlos; #Kollidierendes #Verfassungsrecht -
#Schutz von #Ehe, #Familie und nicht #eheliche #Kinder
Art. 6#Eingriff in den #Gewährleistungsbereich von Art. 6 GG:
#Staatliche #Maßnahmen, die die #Ehe im #immateriell #persönlichen oder #materiell #wirtschaftlichen #Bereich #beeinträchtigen.
#Fallgruppen:
#Erschwerung #Vereinbarkeit von #Ehe und #Beruf
#Ehelosigkeit als #rechtliche #Voraussetzung für #Geschlechtsumwandlung
#Ungleichbehandlung #Eheleuten und #Ledigen -
#Möglichkeit des #Eingriff in #Meinungsfreiheit #beschränkt = #Schrankenschranken durch #Wechselwirkungslehre:
Die #allgemeinen #Gesetze, die das #Grundrecht der #Meinungsfreiheit #einschränken müssen ihrerseits aus der #Erkenntnis der #wertsetzenden #Bedeutung des #Grundrechts #ausgelegt und so in ihrer das #Grundrecht #beschränkenden #Wirkung selbst wieder #eingeschränkt werden
#Auslegung;
#Abwägung zwischen #Rechtsgütern -
#Möglichkeit des #Eingriff in #Meinungsfreiheit;
Art. 5 Abs. 2 #GG:
- #Vorschriften der #allgemeinen #Gesetze
- #Gesetzliche #Bestimmungen zum #Schutze der #Jugend
- #Recht der #persönlichen #Ehre#Problematisch insb. #Auslegung von #Allgemeine #Gesetze; hM: #Sonderrechtslehre; Nur #reflexive #Auswirkung des #einschränkenden #Gesetzes auf #Meinungsfreiheit;
#Schrankenschranken: #Wechselwirkungslehre + #Zensurverbot;
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#Staatlicher #Eingriff in das #Recht auf #Leben nach Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG
#Grundsätzlich #möglich im #Sinn des #Gesetzesvorbehalt nach Art. 2 Abs. 2 S. 3 im #Unterschied zu Art. 1 Abs. 1 S. 1 Alt. 1.
#Insofern ist #staatlich #praktizierte #Folter #grundgesetzlich nicht #möglich, ein #finaler #Rettungsschuss (#Erschießen eines #Geiselnehmer) jedoch schon.
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#Relevanz der #Unterscheidung nach #Freiheitsrecht und #Schutzpflicht im #Sinn von #Grundrechtsdogmatik:
#Analyse und #Gutachten #folgen je anderem #Schema.
#Freiheitsrecht = #Abwehrrecht
I. #Eröffnung des #Schutzbereiches
II. #Eingriff in den #Schutzbereich
III. #Verfassungsrechtliche #Rechtfertigung#Vorlesung 8,1 11.5.21 #Grundrechte #Nußberger
Uwe #Volkmann, #Staatsrecht II, #Checkliste zur #Prüfung der #Verletzung eines #Freiheitsrechts, §4 -
#Schutzbereich des iSv #zentraler #Fragestellungen zu #Art. 2 Abs. 1 #GG
#Schutz der #biologischen #physischen #Existenz #jedes #Menschen vom #Zeitpunkt ihres #Entstehens bis zum #Eintritt des #Todes #unabhängig von den #Lebensumständen des #Einzelnen, seiner #körperlichen und #seelischen #Befindlichkeit, #gegen #staatliche #Eingriffe #geschützt.
#Bio #Biologie #Jedermann #Schutzrecht
#Vorlesung 8,1
11.5.21 #Grundrechte #Nußberger -
Das #Grundgesetz ist keine #wertneutrale #Ordnung.
Jenseits der #Sicherung der #Freiheitssphäre des #Einzelnen vor #Eingriffen der #öffentlichen #Gewalt:
Das #Wertsystem des GG hat seinen #Mittelpunkt innerhalb #sozialer #Gemeinschaft freier #Entfaltung #menschlicher #Persönlichkeit und #Würde und muss daher für alle #Bereiche des #Rechts #gelten.#Unterscheidung von #Werteordnung und #Menschenbild der #Verfassung;
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#Verfassungsmäßigkeit von #Eingriffen in #Grundrechte werden #geprüft entlang der #Frage nach #Verhältnismäßigkeit.
#Verhältnismäßig ist ein #Eingriff wenn er #entlang folgender #Parameter einer #Prüfung standhält:
#Zweck
#Geeignetheit
#Erforderlichkeit
#Angemessenheit = #Verhältnismäßigkeit im #engeren #Sinn.https://dejure.org/gesetze/StPO/81a.html
#BVerfGE 16, 194 (200ff.); #Liquorentnahme; #Zulässigkeit #körperlicher #Eingriffe § 81a #StPO
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Die #Verordnung / #Rechtsverordnung wird durch die #Exekutive auf #Grund einer #gesetzlichen #Ermächtigung erlassen.
Im #Fall der #Verordnung zum #Anspruch auf #Schutzimpfung, = #Impfverordnung, #Normen aus dem #Sozialgesetzbuch;
#Gesetzesvorbehalt nach Art. 2 Abs 2 S.3 GG meint NICHT, dass eine #Verordnung zum #Eingriff in #Grundrechte auf #Leben, #körperliche #Unversehrtheit und #Freiheit nicht genügt.
#Köhler, #BGB #Allgemeiner Teil, §1. #Recht- und #Rechtsquellen
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#Paradoxie #funktional #differenzierter #Systemlogik: #Wachstum des #Anspruches an #Rechtfertigung von #Eingriffen trotz #Fehlens #rechtlicher #Bedenken gegen #erlassene #Maßnahmen;
Das #Erlebnis der #Wahrnehmung von #Resonanz führt zunächst zu einem #Zwang zu #Geduld.
#Verfassungsrechtliche #Perspektiven; https://www.bpb.de/apuz/314341/verfassungsrechtliche-perspektiven