#eingriff — Public Fediverse posts
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#Verletzung eines #abwehrrechtlichen #Grundrechtes iSv. #Freiheitsrecht durch die #Impfpflicht;
-> #Schutzbereich: #körperliche #Unversehrtheit
-> #Eingriff: #Beeinträchtigung der #körperlichen #Unversehrtheit; #Gesundheit;
-> #Rechtfertigung: #Einfacher #Gesetzesvorbehalt nach Art.2 Abs.2 S.3 #GG; #Parlamentsvorbehalt, #legitimer #Zweck#Zeit, 25.11.21, #Politik, S.2, Heinrich #Wefing #Interview mit Christoph #Möllers - Man sollte das #Dramatische nicht #kleinreden;
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Art. 10 GG
#Briefgeheimnis, #Postmeldegeheimnis, #Fernmeldegeheimnis#Rechtfertigung von #Eingriffen in den #Schutzbereich
Art. 10 Abs. 2 S. 1 GG
-> #Einfacher #Gesetzesvorbehalt#Anforderungen an die #Normenbestimmtheit und #Normenklarheit #streng (!)
#Vereinbarkeit mit dem #Übermaßverbot; #Schutz des #allgemeinen #Persönlichkeitsrechts
-> #Übertragung der #Schranken, die für #Eingriff in #Computergrundrecht #entwickelt wurden (#BVerfG)
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Art. 16a
#Recht auf #Asyl; #Asylrecht-> #Verfolgung: #gezielte #Übergriffe auf #Grundrechtsgüter, die in ihrer #Intensität die #Menschenwürde #beeinträchtigen
-> #Anknüpfung an #asylerhebliche #Merkmale
-> Keine #Einreise aus #sicherem #Drittstaat#Eingriff: #Aufenthaltsbeendende und #aufenthaltsverweigernde #Maßnahmen
#Rechtfertigung für #Eingriff:
#Einreise aus #EU #Mitgliedsstaat -
#Rechtsschutzgarantien
#Justizgrundrechte#Grundrechtsgleiche #Rechte; #Grundwissen
Art 103 Abs. 1 GG
-> #Begriff des #rechtlichen #Gehörs
-> #Anhörungsrüge iVm #Rechtsstaatsprinzip: #Recht auf #Überprüfung der #Behauptung einer #Verletzung-> #Abgrenzung zu Art. 19 Abs. 4 GG
-> #Ausnahmen zum #Vorliegen eines #EingriffsArt 103 Abs. 2 GG
#Begriff der #StrafbarkeitArt 103 Abs. 3 GG
#Tatbegriff -
#Rechtsschutzgarantien
#Justizgrundrechte#Grundrechtsgleiche #Rechte; #Grundwissen
Art 103 Abs. 1 GG
-> #Begriff des #rechtlichen #Gehörs
-> #Anhörungsrüge iVm #Rechtsstaatsprinzip: #Recht auf #Überprüfung der #Behauptung einer #Verletzung-> #Abgrenzung zu Art. 19 Abs. 4 GG
-> #Ausnahmen zum #Vorliegen eines #EingriffsArt 103 Abs. 2 GG
#Begriff der #StrafbarkeitArt 103 Abs. 3 GG
#Tatbegriff -
#Rechtsschutzgarantien
#JustizgrundrechteArt. 19 Abs. 4
-> #Vollständige #richterliche #Nachprüfung in #tatsächlicher & #rechtlicher #Hinsicht
-> #Angemessene #Verfahrensdauer
-> #Durchsetzbarkeit der #gerichtlichen #Entscheidung
-> #Wirksamer #Schutz vor #vollendeten #Tatsachen durch #vorläufige #Gerichtsbarkeit#Eingriff
#Ausschluss oder #wesentliche #Beeinträchtigung oder #Erschwerung des #Zugang zu #Gerichtsbarkeit -
#Rechtsschutzgarantien
#JustizgrundrechteArt. 19 Abs. 4
-> #Vollständige #richterliche #Nachprüfung in #tatsächlicher & #rechtlicher #Hinsicht
-> #Angemessene #Verfahrensdauer
-> #Durchsetzbarkeit der #gerichtlichen #Entscheidung
-> #Wirksamer #Schutz vor #vollendeten #Tatsachen durch #vorläufige #Gerichtsbarkeit#Eingriff
#Ausschluss oder #wesentliche #Beeinträchtigung oder #Erschwerung des #Zugang zu #Gerichtsbarkeit -
#Gleichheit; #Gleichheitssatz
Art. 3 Abs. 1 GG#Frage nach #struktureller #Unterscheidung von #Freiheitsrecht und #Gleichheitsrecht
#Freiheitsrechte -> #Eingriff in einen #Schutzbereich
#Gleichheitsrechte -> #Verletzung in der #Relation zu #Rechten #Anderer#Prüfungsaufbau:
-> #Dreistufiger #Aufbau bei #Freiheitsrechten
-> #Zweistufiger #Aufbau bei #Gleichheitsrechten
a) #Ungleichbehandlung
b) #Rechtfertigung -
#Schutz von #Ehe, #Familie und nicht #eheliche #Kinder
Art. 6 Abs. 1 GG#Eingriff in den #Schutzbereich
-> #Staatliche #Maßnahmen, die die als #Familie #geschützte #Lebensgemeinschaft im #immateriell #persönlichen oder #materiell #wirtschaftlichen #Bereich #beeinträchtigen#Abgrenzung: #Ausgestaltung des #Instituts #Familie als #normgeprägtes #Grundrecht
#Rechtfertigung des #Eingriff:
#Vorbehaltlos; #Kollidierendes #Verfassungsrecht -
#Schutz von #Ehe, #Familie und nicht #eheliche #Kinder
Art. 6 Abs. 1 GG#Eingriff in den #Schutzbereich
-> #Staatliche #Maßnahmen, die die als #Familie #geschützte #Lebensgemeinschaft im #immateriell #persönlichen oder #materiell #wirtschaftlichen #Bereich #beeinträchtigen#Abgrenzung: #Ausgestaltung des #Instituts #Familie als #normgeprägtes #Grundrecht
#Rechtfertigung des #Eingriff:
#Vorbehaltlos; #Kollidierendes #Verfassungsrecht -
#Schutz von #Ehe, #Familie und nicht #eheliche #Kinder
Art. 6 GG #Normstruktur#Geltung #jeweils für #Ehe und #Familie
#Subjektive #Strukturelemente:
-> #Abwehrrecht gegen #Eingriffe des #Staates
-> #Schutzpflicht des #Staates
-> #Leistungsrechte für #Ehepartner, die sich aus der #Normierung #ableiten#Objektive #Strukturelemente:
-> #Wertentscheidung
-> #Institutsgarantie#Einzelgarantien: Art. 6 #Abs. 2 und 3 GG #lex #specialis zu Abs. 1;
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#Berufsfreiheit
#Verhältnismäßigkeit
von #Eingriffen in die #Berufsfreiheit, #Schrankenschranken#Stufe #Berufsausübung
#Zweck: #Schutz eines #Gemeinschaftsgutes#Stufe #Subjektive #Zulassungsvoraussetzungen
#Zweck: #Schutz eines #besonders #wichtigen #Gemeinschaftsgutes#Stufe #Objektive #Zulassungsvoraussetzungen
#Abwehr #schwerer #nachweisbarer bzw. höchst #wahrscheinlicher #Gefahren -
#Berufsfreiheit
#Verhältnismäßigkeit
von #Eingriffen in die #Berufsfreiheit, #Schrankenschranken#Stufe #Berufsausübung
#Zweck: #Schutz eines #Gemeinschaftsgutes#Stufe #Subjektive #Zulassungsvoraussetzungen
#Zweck: #Schutz eines #besonders #wichtigen #Gemeinschaftsgutes#Stufe #Objektive #Zulassungsvoraussetzungen
#Abwehr #schwerer #nachweisbarer bzw. höchst #wahrscheinlicher #Gefahren -
#Berufsfreiheit
#Verhältnismäßigkeit
von #Eingriffen in die #Berufsfreiheit - #Schrankenschranken#Voraussetzungen für die #Rechtfertigung eines #Eingriffs #steigen, je #stärker in die #Berufswahlfreiheit #eingegriffen wird.
1. #Stufe
#Gewöhnliche #Verhältnismäßigkeitsprüfung2. #Stufe
#Erforderlichkeit wird #anhand #Möglichkeit #milderen #Eingriffs in #Berufsausübung in #Frage gestellt.13,3 #Grundrechte #Nußberger
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#Berufsfreiheit
#Verhältnismäßigkeit
von #Eingriffen in die #Berufsfreiheit - #Schrankenschranken#Voraussetzungen für die #Rechtfertigung eines #Eingriffs #steigen, je #stärker in die #Berufswahlfreiheit #eingegriffen wird.
1. #Stufe
#Gewöhnliche #Verhältnismäßigkeitsprüfung2. #Stufe
#Erforderlichkeit wird #anhand #Möglichkeit #milderen #Eingriffs in #Berufsausübung in #Frage gestellt.13,3 #Grundrechte #Nußberger
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#Berufsfreiheit
#Verhältnismäßigkeit
von #Eingriffen in die #Berufsfreiheit, #SchrankenschrankenDrei-#Stufen-#Theorie
#Apothekenurteil, #BVerfGE 7, 377
#Stufen nach #Möglichkeit der #Intensität des #Eingriff1. #Stufe
#Berufsausübung
#Art und #Weise, in denen sich die #berufliche #Tätigkeit #vollzieht.2.und 3. #Stufe: #Berufswahl
#Subjektive #Zulassungsvoraussetzungen 2. #Stufe
#Objektive #Zulassungsvoraussetzungen 3. #Stufe -
#Berufsfreiheit
#Verhältnismäßigkeit
von #Eingriffen in die #Berufsfreiheit, #SchrankenschrankenDrei-#Stufen-#Theorie
#Apothekenurteil, #BVerfGE 7, 377
#Stufen nach #Möglichkeit der #Intensität des #Eingriff1. #Stufe
#Berufsausübung
#Art und #Weise, in denen sich die #berufliche #Tätigkeit #vollzieht.2.und 3. #Stufe: #Berufswahl
#Subjektive #Zulassungsvoraussetzungen 2. #Stufe
#Objektive #Zulassungsvoraussetzungen 3. #Stufe -
#Möglichkeit des #Eingriff in #Meinungsfreiheit #beschränkt = #Schrankenschranken durch #Zensurverbot:
#Betrifft lediglich #Vorzensur
#Definition: #Einschränkende #Maßnahme vor #Herstellung oder #Verbreitung eines #Geisteswerkes, insb. #Abhängigmachen von #behördlicher #Vorprüfung oder #Genehmigung eines #Inhalts; #Verbot des #Verbietens mit #Erlaubnisvorbehalt; #Stattdessen: #Erlaubnis mit #Verbotsvorbehalt; -
#Rechtfertigung
#Eingriffs in #Recht auf #Leben und #körperlicher #Unversehrtheit#Einfacher #Gesetzesvorbehalt nach Art. 2 Abs. 2 S. 3 GG
Aber: #Parlamentsvorbehalt und #legitimer #Zweck; #Entsprechend #allgemeiner #Grundrechtslehren#Schrankenschranke:
#Verbot der #Todesstrafe, Art. 102 GG
#Verhältnismäßigkeit: #Enge #Grenzen bei #körperlicher #Unversehrtheit
#Einschränkbarkeit der #Schranken des #Recht auf #Leben nur #begrenzte #Ausnahmen bei #Rechtsgut von #gleichem #Gewicht -
#Grundrechtsverzicht ist #Möglich in #Kenntnis aller #Umstände, jedoch nicht #pauschal;
#Frage nach dem #Schutzziel de #Recht auf #körperliche #Unversehrtheit:
#Möglichkeit: #Erhaltung von #Leben, um seiner #selbst #willen; -> #Zwangsernährung darauf #gerichtet;
#Möglichkeit: #Autonomes #Bestimmung über den #eigenen #Körper, #inklusive #Recht zu #Leben und zu #Sterben -> #Zwangsernährung #Eingriff#Bestimmung des #Schutzzieles; #Argumentation
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#Staatlicher #Eingriff in das #Recht auf #Leben nach Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG
#Grundsätzlich #möglich im #Sinn des #Gesetzesvorbehalt nach Art. 2 Abs. 2 S. 3 im #Unterschied zu Art. 1 Abs. 1 S. 1 Alt. 1.
#Insofern ist #staatlich #praktizierte #Folter #grundgesetzlich nicht #möglich, ein #finaler #Rettungsschuss (#Erschießen eines #Geiselnehmer) jedoch schon.
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#Aktueller #Fall (2020) zu #Corona und #Versammlungsfreiheit:
#Versammlungsrechtliche #Auflage #materiell #rechtlicher #Eingriff?
Die #Demonstrationsteilnehmer sollten sich in eine #Liste Eintragen, #Zwecks #Nachverfolgung der #Kontakte wegen #Corona;
#Verstoß gegen #Schrankenschranken des Art. Art. 19 Abs. 1 u. 2 iVm. 8 Abs. 2 GG;
#Probleme
#Erforderlichkeit (#Ausschluss von #Ansteckung durch #Abstand / #Maskengebot)
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#Entwerfen wie es #gewesen sein #könnte auf #Grundlage der #Hinweise, die wir #haben.
#Arbeiten / #Herstellen / #Handeln
#Siedlungsgeschichte: #Ordnung unter #Protorömern: #Augurale #Ordnung.
#Latiner: #Ackerbau & #Viehwirtschaft; #Jungsteinzeit
#Problem: #Eingriff in #Natur müsste #Strafe zur #Folge haben.#Augur: #Beamter, der durch #Beobachtung von #Vögeln und #anderen #Tieren den #Willen der #Götter #deutet.
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#Entwerfen wie es #gewesen sein #könnte auf #Grundlage der #Hinweise, die wir #haben.
#Arbeiten / #Herstellen / #Handeln
#Siedlungsgeschichte: #Ordnung unter #Protorömern: #Augurale #Ordnung.
#Latiner: #Ackerbau & #Viehwirtschaft; #Jungsteinzeit
#Problem: #Eingriff in #Natur müsste #Strafe zur #Folge haben.#Augur: #Beamter, der durch #Beobachtung von #Vögeln und #anderen #Tieren den #Willen der #Götter #deutet.
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#Relevanz der #Unterscheidung nach #Freiheitsrecht und #Schutzpflicht im #Sinn von #Grundrechtsdogmatik:
#Analyse und #Gutachten #folgen je anderem #Schema.
#Freiheitsrecht = #Abwehrrecht
I. #Eröffnung des #Schutzbereiches
II. #Eingriff in den #Schutzbereich
III. #Verfassungsrechtliche #Rechtfertigung#Vorlesung 8,1 11.5.21 #Grundrechte #Nußberger
Uwe #Volkmann, #Staatsrecht II, #Checkliste zur #Prüfung der #Verletzung eines #Freiheitsrechts, §4 -
#Unterscheidung von #Abwehrrecht, #Schutzpflicht / #Schutzrecht und #Gleichheitsrecht am #Beispiel des #Art 2 Abs. 2 #GG.
#Formulierungen als #Hinweise:
#gegen #staatliche #Eingriffe: #Hinweis auf #Abwehrrechtliche #Dimension;
zu #schützen: #Hinweis auf #Schutzpflicht
#gleich #wertvoll: #Gleichheitsrechtliche #Dimension
#Verfassungsrecht #Jurisprudenz #Systematik
#Vorlesung 8,1
11.5.21 #Grundrechte #Nußberger -
Das #Grundgesetz ist keine #wertneutrale #Ordnung.
Jenseits der #Sicherung der #Freiheitssphäre des #Einzelnen vor #Eingriffen der #öffentlichen #Gewalt:
Das #Wertsystem des GG hat seinen #Mittelpunkt innerhalb #sozialer #Gemeinschaft freier #Entfaltung #menschlicher #Persönlichkeit und #Würde und muss daher für alle #Bereiche des #Rechts #gelten.#Unterscheidung von #Werteordnung und #Menschenbild der #Verfassung;
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#Verfassungsmäßigkeit von #Eingriffen in #Grundrechte werden #geprüft entlang der #Frage nach #Verhältnismäßigkeit.
#Verhältnismäßig ist ein #Eingriff wenn er #entlang folgender #Parameter einer #Prüfung standhält:
#Zweck
#Geeignetheit
#Erforderlichkeit
#Angemessenheit = #Verhältnismäßigkeit im #engeren #Sinn.https://dejure.org/gesetze/StPO/81a.html
#BVerfGE 16, 194 (200ff.); #Liquorentnahme; #Zulässigkeit #körperlicher #Eingriffe § 81a #StPO
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#Unterscheidung der #Prüfung der #materiellen #Verfassungsmäßigkeit eines #einschränkenden #Gesetzes nach #Art der #Verhältnismäßigkeit im #Sinn des #Übermaßverbot:
#Zweck des #Eingriff
#Geeignetheit
#Erforderlichkeit
#Angemessenheit (#Verhältnismäßigkeitsgrundsatz im #engeren #Sinn)#Prüfung #Schemata #Strukturierung #Bundesverfassungsgericht #Systematisierung #Fallbearbeitung #Grundgesetz
#Vorlesung 5,3 26.04.21 #Grundrechte #Nußberger
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#Paradoxie #funktional #differenzierter #Systemlogik: #Wachstum des #Anspruches an #Rechtfertigung von #Eingriffen trotz #Fehlens #rechtlicher #Bedenken gegen #erlassene #Maßnahmen;
Das #Erlebnis der #Wahrnehmung von #Resonanz führt zunächst zu einem #Zwang zu #Geduld.
#Verfassungsrechtliche #Perspektiven; https://www.bpb.de/apuz/314341/verfassungsrechtliche-perspektiven
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#Frage nach der #Herrschaft über die #Natur.
Es geht nicht um #Naturbeherrschung, #Sperren, #Schonung oder #Tabus. #Folgeprobleme aus #technischen #Eingriffen in die #Natur machen ein #mehr statt #weniger an #Eingriffskompetenz #erforderlich, die unter #Kriterien #praktiziert werden, die #Rückbetroffenheit #einschließen.
#Technische #Kompetenz als #soziale #Ressource für #selektives #Verhalten gegenüber #Natur.
Niklas #Luhmann, #Ökologische #Kommunikation, 4. Auflage, S. 39
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#Frage nach der #Herrschaft über die #Natur.
Es geht nicht um #Naturbeherrschung, #Sperren, #Schonung oder #Tabus. #Folgeprobleme aus #technischen #Eingriffen in die #Natur machen ein #mehr statt #weniger an #Eingriffskompetenz #erforderlich, die unter #Kriterien #praktiziert werden, die #Rückbetroffenheit #einschließen.
#Technische #Kompetenz als #soziale #Ressource für #selektives #Verhalten gegenüber #Natur.
Niklas #Luhmann, #Ökologische #Kommunikation, 4. Auflage, S. 39