#eingriff — Public Fediverse posts
Live and recent posts from across the Fediverse tagged #eingriff, aggregated by home.social.
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#news ⚡ Handwerksverband begrüßt Eingriff bei Spritpreisen: Der Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), Jörg Dittrich, hat das von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (C... https://hubu.de/?p=317935 | #eingriff #handwerksverband #spritpreisen #hubu
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#news ⚡ Tankstellenverband begrüßt Eingriff bei Preisen: Der Tankstellen-Interessenverband (TIV) begrüßt die von der Bundesregierung geplante Regelung, dass es Preiserhöhungen nur noch einmal... https://hubu.de/?p=317884 | #eingriff #preisen #tankstellenverband #hubu
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@neuSoM @Bundesregierung @bundestag
Tut mir leid, aber jeder #Eingriff der #Obrigkeit in #SozialeMedien ist zu verurteilen, solange #PersönlichkeitsSchutz #Datenschutz #Privatsphäre beachtet werden.
Ohne #WennUndAber. Jeder kann selbst entscheiden, ob er diese #Medien nutzt oder nicht. Wer diese nutzt, muss auch #Hohn, #Spott, sogar #Hassrede ertragen lernen. Niemand zwingt ihn, dort einen #Account zu haben
#Staats-#GEZ-#Obrigkeit übt sowieso schon viel zu viel #Macht u. #Zwang aus. -
Die Stadt hat verboten, nachts in Parks Musik zu spielen – sei es über Boxen oder mit Instrumenten und egal, in welcher Lautstärke. Dieser #Eingriff in den öffentlichen Raum ist nicht nur überzogen und rechtswidrig – er ebnet den Weg für die Umgehung von #Polizeirecht!
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Die Stadt hat verboten, nachts in Parks Musik zu spielen – sei es über Boxen oder mit Instrumenten und egal, in welcher Lautstärke. Dieser #Eingriff in den öffentlichen Raum ist nicht nur überzogen und rechtswidrig – er ebnet den Weg für die Umgehung von #Polizeirecht!
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Keine #Musik ab 23 Uhr! Die Stadt Freiburg erlässt in einer Satzung ein unverhältnismäßiges nächtliches #Verbot in öffentlichen Parkanlagen Musik zu spielen - sei es über Boxen oder mit Instrumenten und egal, in welcher Lautstärke. Dieser #Eingriff in den öffentlichen Raum ist nicht nur überzogen und rechtswidrig – er ebnet den Weg für die Umgehung von #Polizeirecht! Wir gehen gemeinsam mit dem Arbeitskreis kritischer Jurist*innen mit einem #Eilantrag dagegen vor! https://freiheitsrechte.org/themen/demokratie/musikverbot
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Keine #Musik ab 23 Uhr! Die Stadt Freiburg erlässt in einer Satzung ein unverhältnismäßiges nächtliches #Verbot in öffentlichen Parkanlagen Musik zu spielen - sei es über Boxen oder mit Instrumenten und egal, in welcher Lautstärke. Dieser #Eingriff in den öffentlichen Raum ist nicht nur überzogen und rechtswidrig – er ebnet den Weg für die Umgehung von #Polizeirecht! Wir gehen gemeinsam mit dem Arbeitskreis kritischer Jurist*innen mit einem #Eilantrag dagegen vor! https://freiheitsrechte.org/themen/demokratie/musikverbot
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Die Bundesregierung will, dass mehr Op-Leistungen ambulant statt in der Klinik erbracht werden. Warum es dennoch nicht mit der Ambulantisierung vorangeht, erläutert Robert Schneider vom SpiFa im »ÄrzteTag«-Podcast. 🎙️#Ambulantisierung #SpiFa #Krankenhaus #Klinikreform #SpitzenverbandFachärzteDeutschlands #Eingriff #Op #Operation #Klinik #Arztpraxis #ÄrzteTag #Medizin
ÄrzteTag: Wer sind eigentlich die Bremser bei der Ambulantisierung, Herr Schneid -
Die Bundesregierung will, dass mehr Op-Leistungen ambulant statt in der Klinik erbracht werden. Warum es dennoch nicht mit der Ambulantisierung vorangeht, erläutert Robert Schneider vom SpiFa im »ÄrzteTag«-Podcast. 🎙️#Ambulantisierung #SpiFa #Krankenhaus #Klinikreform #SpitzenverbandFachärzteDeutschlands #Eingriff #Op #Operation #Klinik #Arztpraxis #ÄrzteTag #Medizin
ÄrzteTag: Wer sind eigentlich die Bremser bei der Ambulantisierung, Herr Schneid -
Behörden sollen künftig auf #Handydaten von #Asylsuchenden zugreifen können. Die Auswertung stellt einen #unverhältnismässigen #Eingriff in das Grundrecht auf Schutz der #Privatsphäre dar. Daher lehnen wir auch die Verordnung ab.
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Behörden sollen künftig auf #Handydaten von #Asylsuchenden zugreifen können. Die Auswertung stellt einen #unverhältnismässigen #Eingriff in das Grundrecht auf Schutz der #Privatsphäre dar. Daher lehnen wir auch die Verordnung ab.
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#Unterscheidung von #Defensivnotstand §228 #BGB und #Aggressivnotstand §904 #BGB
-> Woher rührt #Gefahr
§228 BGB: Von #Sache
§904 BGB: Nicht von der #Sache, #Gefahrenabwehr macht #Eingriff in #Sache #notwendig, von der #Gefahr nicht ausgeht.#Abwägungskriterium entsprechend #unterscheidbar:
#Aggressivnotstand #eindeutig #überwiegendes #geschütztes #Interesse des #Rechtsgutes, das #verteidigt wird. -
Eine #Ursache wird zur #Gewalt durch #Eingriff in #sittliche #Verhältnisse; Ihre #funktionale #Wirkung bestehe darin #Beziehungen, #Verhältnisse, #Strukturen zu #verändern oder der #Veränderung #Nachdruck zu #verleihen. #Gewalt sei am #wirkungsvollsten, wenn sie sich in #Ordnungen, #Sitten, #Gesetzen und #Regierungen #verbergen lässt.
#Schauspiel #Köln #Magazin Nr.3 #Spielzeit 2019/20, S.14ff. Georg #Seeßlein - Eine #gewaltfreie #Gesellschaft ist eine #unmenschliche #Gesellschaft
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#Verletzung eines #abwehrrechtlichen #Grundrechtes iSv. #Freiheitsrecht durch die #Impfpflicht;
-> #Schutzbereich: #körperliche #Unversehrtheit
-> #Eingriff: #Beeinträchtigung der #körperlichen #Unversehrtheit; #Gesundheit;
-> #Rechtfertigung: #Einfacher #Gesetzesvorbehalt nach Art.2 Abs.2 S.3 #GG; #Parlamentsvorbehalt, #legitimer #Zweck#Zeit, 25.11.21, #Politik, S.2, Heinrich #Wefing #Interview mit Christoph #Möllers - Man sollte das #Dramatische nicht #kleinreden;
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#Verletzung eines #abwehrrechtlichen #Grundrechtes iSv. #Freiheitsrecht durch die #Impfpflicht;
-> #Schutzbereich: #körperliche #Unversehrtheit
-> #Eingriff: #Beeinträchtigung der #körperlichen #Unversehrtheit; #Gesundheit;
-> #Rechtfertigung: #Einfacher #Gesetzesvorbehalt nach Art.2 Abs.2 S.3 #GG; #Parlamentsvorbehalt, #legitimer #Zweck#Zeit, 25.11.21, #Politik, S.2, Heinrich #Wefing #Interview mit Christoph #Möllers - Man sollte das #Dramatische nicht #kleinreden;
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#Gleichheitsrechte: #Aufgenommen wegen #Ungleichheitserfahrungen;
#Zentral: #Gleichheitsrechte des Art. 3 GG;
#Strukturell #anders als #Freiheitsrechte: Statt #Aufbau über #Schutzbereich, #Eingriff und #Rechtfertigung ist darauf abzustellen, ob eine #bestimmte #Differenzierung einem #Gleichheitsgebot oder dem #allgemeinen #Gleichheitssatz #widerspricht;
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#Streit um das #Rechtsinstitut #epidemischer #Lage #nationaler #Tragweite
Einerseits #normgeprägtes #Rechtsinstitut, andererseits #unbestimmter #Rechtsbegriff
#Symbolpolitik iSv. #Symbol für #politischen #Möglichkeitsraum, ohne #tatsächliche #Durchsetzung von #Eingriffen in #Freiheitsrechte & #Symbol für #Durchsetzungsfähigkeit von #Einschränkungen durch #Selbstbeschränkung aufgrund (#symbolischer) #Resonanz #massenmedialer #Berichterstattungvgl. #Jena
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#Auslegungsmethode im #öffentlichen #Recht im #Bereich #Grundrechte
1) #Auslegung des #Grundgesetz als #hierarchisch #vorgeordneter #Verfassungstext
-> #Schutzbereich; #Eingriff / #Beeinträchtigung; #Rechtfertigung / #Schranken / #Schrankenschranken;2) #Auslegung #gesetzlichen #Bestimmung bzw. #inwieweit diese iS ihrer #Auslegung (nicht) im #Einklang mit den #Grundrechten sind;
vgl. #Regeln der #Gesetzesauslegung
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#Objektive #Grundrechtsgehalte
-> #Grundrechtliche #Schutzpflichten
#Mehrpolige #Grundrechtsverhältnisse:
Indem die #Rechte einer #Person #geschützt werden, wird in #Rechte #anderer #Personen eingegriffen.
#Corona: Für den #Schutz des #Lebens #älterer #Bevölkerungsgruppen wird gesamte #Bevölkerung in #Bewegungsfreiheit #eingeschränkt;#Untermaßverbot: #Mindestmaß an #Schutz muss #garantiert sein
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#Diskussion um #Ausweitung von #Rechtfertigungen für #Eingriffe in #Form von #Vorratsdatenspeicherung in den #Schutzbereich von Art. 10 GG #Fernmeldegeheimnis
#Sachlicher #Schutzbereich
#Schutz der #Umstände #unkörperlicher #Informationsübermittlung#Grundlage #EuGH:
Art. 8 Abs. 1 #EU #Grundrechtecharta: #Jede #Person hat das #Recht auf #Schutz der sie #betreffenden #personenbezogenen #Daten#SZ, 14.09.21, #Politik, S.6, Wolfgang #Janisch - #Polit #Thriller mit #Überlänge;
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Art. 10 GG
#Briefgeheimnis, #Postmeldegeheimnis, #Fernmeldegeheimnis#Rechtfertigung von #Eingriffen in den #Schutzbereich
Art. 10 Abs. 2 S. 1 GG
-> #Einfacher #Gesetzesvorbehalt#Anforderungen an die #Normenbestimmtheit und #Normenklarheit #streng (!)
#Vereinbarkeit mit dem #Übermaßverbot; #Schutz des #allgemeinen #Persönlichkeitsrechts
-> #Übertragung der #Schranken, die für #Eingriff in #Computergrundrecht #entwickelt wurden (#BVerfG)
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Art. 10 GG
#Briefgeheimnis, #Postmeldegeheimnis, #Fernmeldegeheimnis#Eingriff in den #Sachlichen #Schutzbereich
-> #Erlass von #Regelungen, die das #Recht der #individuellen #Kommunikation #beeinträchtigen
-> #Aufzeichnung der #Übermittlungsdaten durch eine #staatliche #Stelle
-> #Anordnung der #Speicherung der #Telekommunikationsdaten durch #Private; #Vorratsdatenspeicherung#Schutzpflicht des #Staates gegenüber #Eingriffen #Privater
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Art. 10 GG
#Briefgeheimnis, #Postmeldegeheimnis, #Fernmeldegeheimnis#Problem der #Abgrenzung des #Schutzbereich zu anderen #Grundrechten
#Sicherstellung und #Beschlagnahmung von #Emails bei #Strafverfolgung
#Unterscheidung nach #Speicherort: #Provider oder #Computer bzw. #Festplatte
-> #Computergrundrecht#Lauschangriff: #Überwachung dessen, was #innerhalb eines #geschlossenen #Raum #gesprochen wird
-> #Eingriff in #Unverletzlichkeit der #Wohnung -
Art. 16a
#Recht auf #Asyl; #Asylrecht-> #Verfolgung: #gezielte #Übergriffe auf #Grundrechtsgüter, die in ihrer #Intensität die #Menschenwürde #beeinträchtigen
-> #Anknüpfung an #asylerhebliche #Merkmale
-> Keine #Einreise aus #sicherem #Drittstaat#Eingriff: #Aufenthaltsbeendende und #aufenthaltsverweigernde #Maßnahmen
#Rechtfertigung für #Eingriff:
#Einreise aus #EU #Mitgliedsstaat -
#Volksentscheid #Berlin
#Vergesellschaftung nach Art. 15 GG von #Immobilienunternehmen mit mehr als 3000 #Wohnungen beträfe ca. 15 #Unternehmen#Hinweis auf 3 #Gutachten des #Senat, u.a. Reiner #Geulen.
#Frage nach #Grenze eines #radikalen #Eingriff in #marktwirtschaftliche #Ordnung
#Konzeption des #Grundrecht auf #unternehmerische #Freiheit
Art. 2 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1 GG#FAS, 05.09.21, #Wirtschaft, #Wohnungskonzerne #entmachten, #Huemer
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Nach #Zwangsmaßnahmen zur #Kontaktbeschränkung als #Eingriff in die #allgemeine #Handlungsfreiheit, #Versammlungsfreiheit und die #Unverletzlichkeit der #Wohnung wäre die #Durchsetzung der #Impfung mit #Zwang #konsequent gewesen.
#Interview von Sandra #Schulz mit Christian #Drosten: "Mit dieser #Impfquote können wir nicht in den #Herbst gehen."
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#Rechtsschutzgarantien
#Justizgrundrechte#Grundrechtsgleiche #Rechte; #Grundwissen
Art 103 Abs. 1 GG
-> #Begriff des #rechtlichen #Gehörs
-> #Anhörungsrüge iVm #Rechtsstaatsprinzip: #Recht auf #Überprüfung der #Behauptung einer #Verletzung-> #Abgrenzung zu Art. 19 Abs. 4 GG
-> #Ausnahmen zum #Vorliegen eines #EingriffsArt 103 Abs. 2 GG
#Begriff der #StrafbarkeitArt 103 Abs. 3 GG
#Tatbegriff -
#Rechtsschutzgarantien
#Justizgrundrechte#Grundrechtsgleiche #Rechte; #Grundwissen
Art 103 Abs. 1 GG
-> #Begriff des #rechtlichen #Gehörs
-> #Anhörungsrüge iVm #Rechtsstaatsprinzip: #Recht auf #Überprüfung der #Behauptung einer #Verletzung-> #Abgrenzung zu Art. 19 Abs. 4 GG
-> #Ausnahmen zum #Vorliegen eines #EingriffsArt 103 Abs. 2 GG
#Begriff der #StrafbarkeitArt 103 Abs. 3 GG
#Tatbegriff -
#Rechtsschutzgarantien
#JustizgrundrechteArt. 101 Abs. 1 S. 2 GG
#Recht auf #gesetzlichen #Richter#Eingriff in den #Schutzbereich
-> #Entzug des #gesetzlichen #Richters-> #Legislative: #Regelung der #Zuständigkeit in nicht #eindeutiger #Weise
-> #Exekutive: #Einflussnahme auf #Frage, wer einen #Fall #entscheidet
-> #Judikative: #Verletzung der #Zuständigkeitsvorschriften -
#Rechtsschutzgarantien
#JustizgrundrechteArt. 19 Abs. 4
-> #Vollständige #richterliche #Nachprüfung in #tatsächlicher & #rechtlicher #Hinsicht
-> #Angemessene #Verfahrensdauer
-> #Durchsetzbarkeit der #gerichtlichen #Entscheidung
-> #Wirksamer #Schutz vor #vollendeten #Tatsachen durch #vorläufige #Gerichtsbarkeit#Eingriff
#Ausschluss oder #wesentliche #Beeinträchtigung oder #Erschwerung des #Zugang zu #Gerichtsbarkeit -
#Rechtsschutzgarantien
#JustizgrundrechteArt. 19 Abs. 4
-> #Vollständige #richterliche #Nachprüfung in #tatsächlicher & #rechtlicher #Hinsicht
-> #Angemessene #Verfahrensdauer
-> #Durchsetzbarkeit der #gerichtlichen #Entscheidung
-> #Wirksamer #Schutz vor #vollendeten #Tatsachen durch #vorläufige #Gerichtsbarkeit#Eingriff
#Ausschluss oder #wesentliche #Beeinträchtigung oder #Erschwerung des #Zugang zu #Gerichtsbarkeit -
Art. 8 GG #Versammlungsfreiheit
Art. 9 Abs. 1 #Vereinigungsfreiheit
Art. 9 Abs. 3 #Koalitionsfreiheit#Koalitionsfreiheit
Art. 9 Abs. 3 GG#Streikverbot für #Beamte;
#Verfassungsrechtliche #Schranke Art. 33 Abs. 5
-> #Sachlicher und #persönlicher #Schutzbereich Art. 9 Abs. 3 GG #eröffnet
-> #Eingriff wegen #Streikverbot#Rechtfertigung:
#Grundsätze: #Alimentationsprinzip, #Treuepflicht, #Lebenszeitprinzip -
Art. 8 GG #Versammlungsfreiheit
Art. 9 Abs. 1 #Vereinigungsfreiheit
Art. 9 Abs. 3 #Koalitionsfreiheit#Koalitionsfreiheit
Art. 9 Abs. 3 GG#Normgeprägtes #Grundrecht
#Unterscheidung von #Eingriff und #gesetzlicher #Ausgestaltung der #Koalitionsfreiheit#Beispiel #Tarifeinheitsgesetz (2015): #Geltung des #Tarifvertrages der #Gewerkschaft mit den meisten #Mitgliedern.
#BVerfGE 146, 71
-> #Beeinträchtigung
#Wirkung als #Eingriff -
Art. 8 GG #Versammlungsfreiheit
Art. 9 Abs. 1 #Vereinigungsfreiheit
Art. 9 Abs. 3 #Koalitionsfreiheit#Koalitionsfreiheit
Art. 9 Abs. 3 GG#Sachlicher #Schutzbereich
#Gewährleistungen-> #Subjektives #Abwehrrecht gegen #staatliche #Beeinträchtigungen
-> #Objektiver #Gealt
#Mindestmaß an #Regelungen, um von #Koalitionsfreiheit #Gebrauch machen zu können#Eingriff
#Mindestlohn
#Bedingungen #öffentlicher #Ausschreibungen -
Art. 8 GG #Versammlungsfreiheit
Art. 9 Abs. 1 #Vereinigungsfreiheit
Art. 9 Abs. 3 #Koalitionsfreiheit#Rechtfertigung von #Eingriffen in den #sachlichen #Schutzbereich;
-> #Apriori kein #Gesetzesvorbehalt;
-> #Vereinsverbot Art. 9 Abs. 2 GG als #verfassungsimmanente #Schranke#Verbot als #schwerster #Eingriff #restriktiv zu #handhaben; #Mildere #Mittel haben #Vorrang;
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Art. 8 GG #Versammlungsfreiheit
Art. 9 Abs. 1 #Vereinigungsfreiheit
Art. 9 Abs. 3 #Koalitionsfreiheit#Rechtfertigung von #Eingriffen in den #sachlichen #Schutzbereich;
-> #Apriori kein #Gesetzesvorbehalt;
-> #Vereinsverbot Art. 9 Abs. 2 GG als #verfassungsimmanente #Schranke#Verbot als #schwerster #Eingriff #restriktiv zu #handhaben; #Mildere #Mittel haben #Vorrang;
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Art. 8 GG #Versammlungsfreiheit
Art. 9 Abs. 1 #Vereinigungsfreiheit
Art. 9 Abs. 3 #Koalitionsfreiheit#Eingriff in den #sachlichen #Schutzbereich;
-> #Verbot
Art. 9 Abs. 2 GG - zu #lesen als: dürfen #verboten werden - ebenfalls als #Eingriff zu werten;
-> #Regelungen die #Ausübung der #Vereinigungsfreiheit #behindern
-> #Gesetzliche #Anforderungen an eine #Vereinsgründung
-> #Faktische #Beeinträchtigung, z.B. #Unterwanderung -
#Gleichheit; #Gleichheitssatz
Art. 3 Abs. 1 GG#Frage nach #struktureller #Unterscheidung von #Freiheitsrecht und #Gleichheitsrecht
#Freiheitsrechte -> #Eingriff in einen #Schutzbereich
#Gleichheitsrechte -> #Verletzung in der #Relation zu #Rechten #Anderer#Prüfungsaufbau:
-> #Dreistufiger #Aufbau bei #Freiheitsrechten
-> #Zweistufiger #Aufbau bei #Gleichheitsrechten
a) #Ungleichbehandlung
b) #Rechtfertigung -
#Freiheit der #Person
Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG
Art. 104 GG#Rechtfertigung des #Eingriffs in den #Schutzbereich
#Schranke: Art. 2 Abs. 2 S. 3: #Einfacher #Gesetzesvorbehalt
-> Art. 104: #Ergänzungen in #materieller und #formeller #Hinsicht u.a. #zwingend #förmliches #Gesetz; #Verordnung, Verwaltungsvorschriften nicht #ausreichend;
-> #Misshandlungsverbot Art. 104 Abs. 1 S. 2
-> #Verhältnismäßigkeit
-> #Bestimmtheitsgebot -
#Freiheit der #Person
Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG
Art. 104 GG#Rechtfertigung des #Eingriffs in den #Schutzbereich
#Schranke: Art. 2 Abs. 2 S. 3: #Einfacher #Gesetzesvorbehalt
-> Art. 104: #Ergänzungen in #materieller und #formeller #Hinsicht u.a. #zwingend #förmliches #Gesetz; #Verordnung, Verwaltungsvorschriften nicht #ausreichend;
-> #Misshandlungsverbot Art. 104 Abs. 1 S. 2
-> #Verhältnismäßigkeit
-> #Bestimmtheitsgebot -
#Freiheit der #Person
Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG
Art. 104 GG#Gewährleistung
-> #Abwehrrecht
-> #Schutzpflicht
z.B. Bei #Geiselnahme; #Schutz bei #Straßenblockade
-> #Objektive #Wertentscheidung#Eingriff in den #Schutzbereich
-> #Gerichtet gegen #körperliche #Bewegungsfreiheit#Hinderung durch #öffentliche #Gewalt gegen #Willen #Ort oder #Raum #aufzusuchen oder sich dort #aufzuhalten
#BVerfGE 94, 166, 189 -
#Freiheit der #Person
Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG
Art. 104 GG#Gewährleistung
-> #Abwehrrecht
-> #Schutzpflicht
z.B. Bei #Geiselnahme; #Schutz bei #Straßenblockade
-> #Objektive #Wertentscheidung#Eingriff in den #Schutzbereich
-> #Gerichtet gegen #körperliche #Bewegungsfreiheit#Hinderung durch #öffentliche #Gewalt gegen #Willen #Ort oder #Raum #aufzusuchen oder sich dort #aufzuhalten
#BVerfGE 94, 166, 189 -
#Freiheit der #Person
Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG
Art. 104 GGDie #Freiheit der #Person ist #unverletzlich
Art. 104 #Besonderer #Schutz gegen #Verhaftung und #Festsetzung
-> #grundrechtsgleiches #Recht#Schutzbereich: #Unterscheidung von #Freiheitsentziehung und #Freiheitsbeschränkung
#Mehrebenensystem:
Art. 5 Abs. 1 #EMRK: #Einwirkung auf #Auslegung GG:
#Katalog von #Bedingungen iSv #Fallgruppen für #Eingriffe
-> #Maßstab für #Sicherungsverwahrung -
#Unverletzlichkeit der #Wohnung
Art. 13 GG#Rechtfertigung von #Eingriffen in den #Schutzbereich
#Abhängig von #Art der #Beeinträchtigung, #Verwendung #technischer #Hilfsmittel und #verfolgtem #Zweck;
#Durchsuchung; #Verwendung #technischer #Hilfsmittel;
-> #Schrankenschranke je #Richtervorbehalt#Absolute #Grenze: #Schutz des #Intimbereichs, #geschützt durch #Menschenwürde Art. 1 GG
#Unterscheidung #präventiver und #repressiver #Schutz
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#Unverletzlichkeit der #Wohnung
Art. 13 GG#Eingriff in den #Schutzbereich
Jede #staatliche oder dem #Staat #zurechenbare #Beeinträchtigung der #räumlichen #Privatsphäre durch #körperliches oder #unkörperliches #Eindringen gegen den #Willen des #Berechtigten.
#Intrusives #Eindringen; #Durchsuchung, #Lauschangriff; #Infiltration
#Differenzierung von #Eingriffsarten durch #Reform 1998;
#Art der #Schranke durch #Eingriffsart #bestimmt;
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#Allgemeines #Persönlichkeitsrecht
Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG#Rechtfertigung von #Eingriffen in den #Schutzbereich / #Schrankenschranken
#Prüfung der #Verhältnismäßigkeit
#Besonderheiten bei #Teilbereichen#Sphärentheorie / #Sphärenunterscheidung:
Je enger #Eingriff in #Intimsphäre, desto höher #Anforderungen an #Rechtfertigung
#Eingriffe in die #Intimsphäre selbst nicht zu #rechtfertigen -
#Allgemeines #Persönlichkeitsrecht
Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG#Rechtfertigung von #Eingriffen in den #Schutzbereich / #Schrankenschranken
#Prüfung der #Verhältnismäßigkeit
#Besonderheiten bei #Teilbereichen#Sphärentheorie / #Sphärenunterscheidung:
Je enger #Eingriff in #Intimsphäre, desto höher #Anforderungen an #Rechtfertigung
#Eingriffe in die #Intimsphäre selbst nicht zu #rechtfertigen