#konkret — Public Fediverse posts
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Freiabos für Gefangene e.V. - 40 Jahre Freiabos- eine Zwischenbilanz
Ein Blick hinter Gefängnismauern: wie steht es um den Zugang der Gefangenen zu Tageszeitungen und Zeitschriften? Im September 1985 gründete sich in Berlin der Verein „Freiabonnements für Gefangene“. Denn in der Regel können Gefangene sich die Kosten für ein Abo nicht leisten.
Bundesweit vermittelt seit 1985 der Verein, inhaftierten Menschen Freiabos von Zeitungen und Zeitschriften. Es werden Spenden gesammelt um solche Abos zu finanzieren, aber es werden auch Bücher und zu Weihnachten Päckchen verschickt.
Ohne die @tazgetroete von 1985 gäbe es der Verein wohl nicht.
Zahlreiche Zeitungen und Zeitschriften kann der Verein hinter die Mauern vermitteln: von der #taz, über #jungewelt, #Süddeutsche, #FAZ, bis hin zur Monatszeitung #konkret oder dem #SPIEGEL.
Über all das sprach Mara, eine Mitarbeiterin im Verein Freiabonnements für Gefangene, in Berlin, heute mit mir für @RDL
https://rdl.de/Freiabonnements_f%C3%BCr_Gefangene_wird_vierzig_RDL
#freiabos #gefangene #strafvollzug #jubilaeum #jva #taz #zeitung #zeitschrift #montag #deutschland #bayern #forenisk #psychiatrie
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Überlegung zur #ökonomischen #Krise;
#Anreicherung einer #Marke in der #Phase ihrer #Institutionalisierung mit #Wert, der als #Überschuss einen #Vorrat darstellt, selbst wenn die #Elemente, die ihn #physisch, als #Unterscheidung #physisch #konkret zu #ideell #konkret, ausmachen, durch #Einsparung #vermindert wurden.
#Sichtbarkeit des #Unterschiedes #vernetzter #Information zu #individuellem #Konzept;
#Wertschöpfung - #Rationalisierung;
https://steadyhq.com/en/realitatsabzweig/posts/c4e426d5-b65f-4873-8e02-ffffca986eb8
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#Tatbestandsvoraussetzungen der #Willenserklärung und #Folge des #Fehlens von #Elementen des #Inneren #Tatbestand;
#WE: auf #Rechtsfolge #gerichtet.
#Unterscheidung in #innerer und #äußerer #Tatbestand;
#Handlungswille: #Wille mit #Bezug zur #Handlung
#Erklärungswille: #Wille mit #Bezug zur #Erklärung
#Geschäftswille: #Bezug zum #konkreten #Rechtsgeschäft, #Wille, eine #bestimmte #Rechtsfolge herbeizuführen.
#Brox, #Walker - #Allgemeiner #Teil des #BGB, S. 44ff.
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#Schwere #Körperverletzung §226 #StGB
Abs.1 Nr.2 #StGB
#Verlust oder #dauernde #Unbrauchbarkeit eines #wichtigen #Körpergliedes
#Körperglied: #Körperteil, der durch ein #Gelenk mit dem #Rumpf oder einem #anderen #Körperglied #verbunden ist.
#Wichtiges #Körperglied:
#wesentliche #Beeinträchtigung des #Körpers in seinen #regelmäßigen #Verrichtungen;
#Abstellen auf #konkreten #Körper -
#Gefährliche #Körperverletzung § 224 #StGB
Abs. 1 Nr. 2 #StGB mittels einer #Waffe oder eines #anderen #gefährlichen #Werkzeugs
#Definitionen
#Werkzeug: Für #bestimmte #Zwecke #geformter #Gegenstand, mit dessen #Hilfe etwas #bearbeitet wird.
#Gegenstand: Nur #feste #Körper
#Gefährlich: Nach den #konkreten #Umständen der #Verwendung #Eignung zur #Verursachung #erheblicher #Verletzung
#Waffe: Zur #Beibringung von #Verletzungen #bestimmt.
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#Gefährliche #Körperverletzung
§224 #StGB Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2#Definition #Gefährliches #Werkzeug
#Gegenstand, der aufgrund seiner #objektiven #Beschaffenheit und der #Art seiner #Verwendung im #konkreten #Fall #geeignet ist, #erhebliche #Verletzungen herbeizuführen. -
#Sprachliche #Gestaltung des #Obersatzes:
-> #Wegen ... #strafbar gemacht
-> #Konkretes #Verhalten als #Anknüfpungspunkt für die #Prüfung muss #benannt werden.
-> #Empfehlung #Indikativ;#Einstieg in #Tatbestandsvoraussetzungen; Bsp. #Tatbestand #fremder #Sache bei #Sachbeschädigung nach § 303 #StGB
#Klassischer #Vierschritt -
#Abgrenzung von #Eingriff in #Eigentumsgarantie Art. 14 Abs. 1 und 2 #GG und #Enteignung nach Art. 14 Abs. 3 #GG;
#Relevanz durch #Junktimklausel: #Entschädigung nur bei #Enteignung #zwingend;
#Enteignung: #Vollständiger oder #teilweiser #Entzug #konkreter und #vermögenswerter #Rechtspositionen durch #gezielten #hoheitlichen #Rechtsakt zur #Erfüllung #öffentlicher #Aufgaben.
#Unterscheidung von #Administrativenteignung und #Legalenteignung.
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#Abgrenzung von #Eingriff in #Eigentumsgarantie Art. 14 Abs. 1 und 2 #GG und #Enteignung nach Art. 14 Abs. 3 #GG;
#Relevanz durch #Junktimklausel: #Entschädigung nur bei #Enteignung #zwingend;
#Enteignung: #Vollständiger oder #teilweiser #Entzug #konkreter und #vermögenswerter #Rechtspositionen durch #gezielten #hoheitlichen #Rechtsakt zur #Erfüllung #öffentlicher #Aufgaben.
#Unterscheidung von #Administrativenteignung und #Legalenteignung.
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1. #Konkrete #Fragestellung:
Wer will was von wem woraus?
2. #Anspruchsgrundlage
3. #Feststellung #rechtlicher #Tatbestandsmerkmale; keine vgl. #Gegenrechte
4. #Feststellung des #Sachverhalts
5. #Subsumtion im #Wege des #logischen #Schlusses, #Syllogismus
6. #Rechtsfolge #ermitteln; #Ergebnis#Prütting 07; 20.04.21
#Allgemeiner #Teil des #Bürgerlichen #Rechts #Kaufvertrag -
Das #Naturrecht als eine #Richtung der #Rechtsphilosophie wird durch ihr #hervorstechendes #Merkmal #charakterisiert: Die #Ausschaltung der #Frage nach #Sittlichkeit eines #Mittels, #unabhängig vom #Zwecke, dem sie #dienen. #Betreffend #konkret #Gewalt.
#Lernresistenz #Vollnarkose #Recht #Theorie #Jurisprudenz
Walter #Benjamin - Zur #Kritik der #Gewalt, in: #Gesammelte #Schriften, Band II Vol.1, S.180