#konkret — Public Fediverse posts
Live and recent posts from across the Fediverse tagged #konkret, aggregated by home.social.
-
Überlegung zur #ökonomischen #Krise;
#Anreicherung einer #Marke in der #Phase ihrer #Institutionalisierung mit #Wert, der als #Überschuss einen #Vorrat darstellt, selbst wenn die #Elemente, die ihn #physisch, als #Unterscheidung #physisch #konkret zu #ideell #konkret, ausmachen, durch #Einsparung #vermindert wurden.
#Sichtbarkeit des #Unterschiedes #vernetzter #Information zu #individuellem #Konzept;
#Wertschöpfung - #Rationalisierung;
https://steadyhq.com/en/realitatsabzweig/posts/c4e426d5-b65f-4873-8e02-ffffca986eb8
-
#Menschenwürde
Art. 1 GG#Sachlicher #Schutzbereich &
#Eingriff in den #Schutzbereich;
-> #Dreistufigkeit nicht #anwendbar;#Objektformel
Art 1 Abs. 1 GG: #Verbot, dass der #konkrete #Mensch zum #Objekt, zum #bloßen #Mittel, zur #vertretbaren #Größe #herabgewürdigt wird.#Unterscheidung von #Würde und #Herabwürdigung;
Günter #Dürig in #Rückgriff auf #Kant
#Anwendung: #Identifizierung einer #Verletzung der #Menschenwürde
#BVerfGE 144, 20 (207) -
#Schwere #Körperverletzung §226 #StGB
Abs.1 Nr.2 #StGB
#Verlust oder #dauernde #Unbrauchbarkeit eines #wichtigen #Körpergliedes
#Körperglied: #Körperteil, der durch ein #Gelenk mit dem #Rumpf oder einem #anderen #Körperglied #verbunden ist.
#Wichtiges #Körperglied:
#wesentliche #Beeinträchtigung des #Körpers in seinen #regelmäßigen #Verrichtungen;
#Abstellen auf #konkreten #Körper -
#Gefährliche #Körperverletzung § 224 #StGB
Abs. 1 Nr. 2 #StGB mittels einer #Waffe oder eines #anderen #gefährlichen #Werkzeugs
#Definitionen
#Werkzeug: Für #bestimmte #Zwecke #geformter #Gegenstand, mit dessen #Hilfe etwas #bearbeitet wird.
#Gegenstand: Nur #feste #Körper
#Gefährlich: Nach den #konkreten #Umständen der #Verwendung #Eignung zur #Verursachung #erheblicher #Verletzung
#Waffe: Zur #Beibringung von #Verletzungen #bestimmt.
-
#Gefährliche #Körperverletzung
§224 #StGB Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2#Definition #Gefährliches #Werkzeug
#Gegenstand, der aufgrund seiner #objektiven #Beschaffenheit und der #Art seiner #Verwendung im #konkreten #Fall #geeignet ist, #erhebliche #Verletzungen herbeizuführen. -
#Abgrenzung von #Eingriff in #Eigentumsgarantie Art. 14 Abs. 1 und 2 #GG und #Enteignung nach Art. 14 Abs. 3 #GG;
#Relevanz durch #Junktimklausel: #Entschädigung nur bei #Enteignung #zwingend;
#Enteignung: #Vollständiger oder #teilweiser #Entzug #konkreter und #vermögenswerter #Rechtspositionen durch #gezielten #hoheitlichen #Rechtsakt zur #Erfüllung #öffentlicher #Aufgaben.
#Unterscheidung von #Administrativenteignung und #Legalenteignung.
-
1. #Konkrete #Fragestellung:
Wer will was von wem woraus?
2. #Anspruchsgrundlage
3. #Feststellung #rechtlicher #Tatbestandsmerkmale; keine vgl. #Gegenrechte
4. #Feststellung des #Sachverhalts
5. #Subsumtion im #Wege des #logischen #Schlusses, #Syllogismus
6. #Rechtsfolge #ermitteln; #Ergebnis#Prütting 07; 20.04.21
#Allgemeiner #Teil des #Bürgerlichen #Rechts #Kaufvertrag