#konkret — Public Fediverse posts
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Überlegung zur #ökonomischen #Krise;
#Anreicherung einer #Marke in der #Phase ihrer #Institutionalisierung mit #Wert, der als #Überschuss einen #Vorrat darstellt, selbst wenn die #Elemente, die ihn #physisch, als #Unterscheidung #physisch #konkret zu #ideell #konkret, ausmachen, durch #Einsparung #vermindert wurden.
#Sichtbarkeit des #Unterschiedes #vernetzter #Information zu #individuellem #Konzept;
#Wertschöpfung - #Rationalisierung;
https://steadyhq.com/en/realitatsabzweig/posts/c4e426d5-b65f-4873-8e02-ffffca986eb8
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#Tatbestandsvoraussetzungen der #Willenserklärung und #Folge des #Fehlens von #Elementen des #Inneren #Tatbestand;
#WE: auf #Rechtsfolge #gerichtet.
#Unterscheidung in #innerer und #äußerer #Tatbestand;
#Handlungswille: #Wille mit #Bezug zur #Handlung
#Erklärungswille: #Wille mit #Bezug zur #Erklärung
#Geschäftswille: #Bezug zum #konkreten #Rechtsgeschäft, #Wille, eine #bestimmte #Rechtsfolge herbeizuführen.
#Brox, #Walker - #Allgemeiner #Teil des #BGB, S. 44ff.
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#Allgemeines #Persönlichkeitsrecht
Art. 2 Abs. 1 iVm Art. 1 Abs. 1 GG#Europäisches #Mehrebenensystem
-> #Konkretere #Regelungen
Art. 8 #EMRK: #Recht auf #Achtung des #Privatlebens & #Familienleben
Art. 7 EU #Grundrechtecharta: #Achtung des #Privatlebens & #Familienlebens#Allgemeines #Persönlichkeitsrecht als #Beispiel für #Rechtsfortbildung
#Abgeleitet aus #Recht auf #freie #Entfaltung der #Persönlichkeit Art. 2 Abs. 1 GG iVm #Menschenwürde -
#Gefährliche #Körperverletzung § 224 #StGB
Abs. 1 Nr. 2 #StGB mittels einer #Waffe oder eines #anderen #gefährlichen #Werkzeugs
#Definitionen
#Werkzeug: Für #bestimmte #Zwecke #geformter #Gegenstand, mit dessen #Hilfe etwas #bearbeitet wird.
#Gegenstand: Nur #feste #Körper
#Gefährlich: Nach den #konkreten #Umständen der #Verwendung #Eignung zur #Verursachung #erheblicher #Verletzung
#Waffe: Zur #Beibringung von #Verletzungen #bestimmt.
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#Sprachliche #Gestaltung des #Obersatzes:
-> #Wegen ... #strafbar gemacht
-> #Konkretes #Verhalten als #Anknüfpungspunkt für die #Prüfung muss #benannt werden.
-> #Empfehlung #Indikativ;#Einstieg in #Tatbestandsvoraussetzungen; Bsp. #Tatbestand #fremder #Sache bei #Sachbeschädigung nach § 303 #StGB
#Klassischer #Vierschritt -
#Abgrenzung von #Eingriff in #Eigentumsgarantie Art. 14 Abs. 1 und 2 #GG und #Enteignung nach Art. 14 Abs. 3 #GG;
#Relevanz durch #Junktimklausel: #Entschädigung nur bei #Enteignung #zwingend;
#Enteignung: #Vollständiger oder #teilweiser #Entzug #konkreter und #vermögenswerter #Rechtspositionen durch #gezielten #hoheitlichen #Rechtsakt zur #Erfüllung #öffentlicher #Aufgaben.
#Unterscheidung von #Administrativenteignung und #Legalenteignung.
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Das #Naturrecht als eine #Richtung der #Rechtsphilosophie wird durch ihr #hervorstechendes #Merkmal #charakterisiert: Die #Ausschaltung der #Frage nach #Sittlichkeit eines #Mittels, #unabhängig vom #Zwecke, dem sie #dienen. #Betreffend #konkret #Gewalt.
#Lernresistenz #Vollnarkose #Recht #Theorie #Jurisprudenz
Walter #Benjamin - Zur #Kritik der #Gewalt, in: #Gesammelte #Schriften, Band II Vol.1, S.180