#abgrenzung — Public Fediverse posts
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Ich trage mich mit dem Gedanken in Zukunft auf WhatsApp aus meiner digitalen Welt zu verbannen. Objektiv erst mal keine besonders große Entscheidung. Ich habe mich in den letzten Jahren von vielen weit verbreiteten Diensten getrennt, FOMO gab es nur ein paar Tage, Entspannung und Vergessen des Bedürfnisses setzten erstaunlich schnell ein. Kommuniziert man jedoch die Absicht vorsichtig nach […]
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Die #Arbeit an der #Identität des #BVerfG geschehe über #Selbstvergewisserung und #Selbstdarstellung zur #Sichtbarmachung von #Position als #Einheit einer #Unterscheidung von #Verbundenheit und #Abgrenzung. #Kritik ist nur #wirksam, wenn sie #anerkannt werden muss.
#SZ, 13.11.21, #Politik, S.8, Wolfgang #Janisch - #Mahnung aus #Karlsruhe
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#Materielles #Recht: #Inhaltliche #Festsetzungen;
#Formelles #Recht: #Durchsetzung; #Prozessuales #RechtPaul #Laband
#Formelles und #Materielles #Gesetz: #Gesetz als #Abgrenzung zum #Gewohnheitsrecht
#Formelles #Gesetz: #Beteiligung der #Legislative am #Gesetz iSv. #Zustimmung der #Volksvertretung; #Autorität der #Quelle#Materiell: #Rechtsverbindlicher #Rechtssatz
#Normentheorie; #Wesentlichkeitstheorie; #Budgetkonflikt
22.10.21 #Vorlesung #Rechtstheorie
Johanna #Croon-#Gestfeld -
#Was ist #Rechtstheorie
-> #Normentheorie als #Untersuchung der #Probleme des #positiven #Rechts;
Wie #funktioniert der #Aufbau einer #Rechtsordnung.
#Frage nach dem #Begriff von #Gesetz, #Geltung einer #Norm und #Rechtserzeugung;
Hans #Kelsen: #Reine #Rechtslehre-> #Bestandteil der #Systemtheorie, der sich mit dem #System #Recht beschäftigt; #Code #Recht / #Unrecht
-> #Abgrenzung: #Rechtsdogmatik; #Rechtsphilosophie
15.10.21 #Vorlesung #Rechtstheorie
Johanna #Croon-#Gestfeld -
#Rechtsschutzgarantien
#Justizgrundrechte#Grundrechtsgleiche #Rechte; #Grundwissen
Art 103 Abs. 1 GG
-> #Begriff des #rechtlichen #Gehörs
-> #Anhörungsrüge iVm #Rechtsstaatsprinzip: #Recht auf #Überprüfung der #Behauptung einer #Verletzung-> #Abgrenzung zu Art. 19 Abs. 4 GG
-> #Ausnahmen zum #Vorliegen eines #EingriffsArt 103 Abs. 2 GG
#Begriff der #StrafbarkeitArt 103 Abs. 3 GG
#Tatbegriff -
#Feststellbare #Fakten: #Empirische #Referenz, die sich von #Ideenwelt und #Normativität abgrenzt, ohne auf #Ebene #formulierter #Aussagen auf #empirisch #testbare #Hypothesen #beschränkt zu sein;
#Abgrenzung von allem anderen, also #Gegenstand, statt #Bestimmung im #Unterschied zu etwas #bestimmten, also #Begriff;
Die #Empirizität ist das darüber #sprechen können und die #Frage nach den #Möglichkeiten, die sich daran #anschließen.
Niklas #Luhmann - #Recht der #Gesellschaft, S.31