#abgrenzung — Public Fediverse posts
Live and recent posts from across the Fediverse tagged #abgrenzung, aggregated by home.social.
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Ich werde in unregelmäßigen Abständen Songs posten, die auf verschieden Arten und Weisen gut tun: die Mut machen, Kraft geben, die einem das vermitteln, nicht alleine zu sein, die aus „Leid“ „geteiltes Leid" machen können.
Heute: Die https://bit.ly/3Gbkun2 #Abgrenzung #DieÄrzte #onetwothreetHHerapie #psychotHHerapie
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#Historische #Pseudomorphose nach Oswald #Spengler (#Untergang des #Abendlandes): Wenn eine #unterworfene #Kultur ihre #transzendentalen #Motive in den #Kulturformen der #dominanten Kultur weiterhin #pflegt, in #Abgrenzung zu den Motiven der #Herrscher.
Günther #argumentiert, dass es dies in #Bezug auf Kulturen des #amerikanischen #Kontinent nicht gegeben habe, ergo keine #Hochkulturen;
Gotthard #Günther - Die #amerikanische #Apokalypse, S.8f
urspr. 28.08.19
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#Rechtsschutzgarantien
#Justizgrundrechte#Grundrechtsgleiche #Rechte; #Grundwissen
Art 103 Abs. 1 GG
-> #Begriff des #rechtlichen #Gehörs
-> #Anhörungsrüge iVm #Rechtsstaatsprinzip: #Recht auf #Überprüfung der #Behauptung einer #Verletzung-> #Abgrenzung zu Art. 19 Abs. 4 GG
-> #Ausnahmen zum #Vorliegen eines #EingriffsArt 103 Abs. 2 GG
#Begriff der #StrafbarkeitArt 103 Abs. 3 GG
#Tatbegriff -
#Menschenwürde
Art. 1 GG#Normstruktur
#Kombination #ethisch-#pilosophischer #Aussagen und #konkreter #rechtlicher #VerpflichtungenArt. 1 Abs. 1 GG:
Die #Würde des #Menschen ist #unantastbar. Sie zu #achten und zu #schützen ist #Verpflichtung aller #staatlichen #Gewalt -> #Gebot (S.1 & #schützen) und #Verbot (#achten) iSv. #VerhaltensnormArt. 1 Abs. 2 GG
#BekenntnisformelArt. 1 Abs. 3 GG
#Gewaltenteilung;
#Unmittelbar als #Abgrenzung zu WRV -
#Abgrenzung von #Eingriff in #Eigentumsgarantie Art. 14 Abs. 1 und 2 #GG und #Enteignung nach Art. 14 Abs. 3 #GG;
#Relevanz durch #Junktimklausel: #Entschädigung nur bei #Enteignung #zwingend;
#Enteignung: #Vollständiger oder #teilweiser #Entzug #konkreter und #vermögenswerter #Rechtspositionen durch #gezielten #hoheitlichen #Rechtsakt zur #Erfüllung #öffentlicher #Aufgaben.
#Unterscheidung von #Administrativenteignung und #Legalenteignung.