#vorrang — Public Fediverse posts
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Weil Autofahrer von der Bundesstraße abbiegen können wollen, macht der begleitende Fahrradweg, der den Ortsteil Tiengen mit Freiburg verbindet und daher sehr rege genutzt wird, einen "Verschlenker" mit Übergang ohne Vorfahrtsberechtigung.
Soweit nicht schön, aber _irgendwie_ nachvollziehbar und bestimmt irgendwann verbesserbar. Verständlich ist mir sowas nie - Autofahrer müssen wegen ihres Abbiegevorgangs _sowieso_ (fast stoppen). Da wäre der Vorrang für uns Radler nullproblemo umsetzbar.
Was mir aber VÖLLIG unverständlich ist, dass man a) so rücksichtlos parken kann und das b) nicht verhindert wird. Als Fahrradfahrer muss ich STOPPEN, um sicher die Fahrbahn queren zu können (auf der effektiv nur sehr wenige Fahrzeuge farhen). Also von Tempo 20 oder 30 runter auf NULL. Mitten in einer 180°Wende vorsichtig queren, wieder beschleunigen (an wegen Gebünsch auch unübersichtlicher Stelle)
Die Lageskizze zeigt die Position von Foto No.1. Man sieht: Genau nichts.
#bundesstraße #einmündung #fahrradweg #fahrradroute #vorrang #vorfahrt #verkehrswende #sicherheitimStraßenverkehr #autolagerfläche
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#Juristische #Personen aus der #EU können sich auf #Grundrechte #berufen, #Grundrechtsträger sein;
-> EU-#Recht hat #Vorrang vor dem GG;
-> Art. 18 #AEUV: #innerhalb der #EU darf niemand wegen der #Staatsangehörigkeit #diskriminiert werden
-> #begünstigt auch #juristische #Personen#Voraussetzung: #Inlandsbezug des #Sachverhalts
#Allgemeine #Grundrechtslehren; #Anwendungserweiterung; #BVerfGE 129, 78
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#Rückblick im Mai 2020:
Der #Lockdown habe seinen #Namen nicht #verdient im #Gegensatz zu dem #anderer #Staaten.
Während für #Politik und #Medizin die #Verwaltung des #Lebens #Vorrang habe, sei für #Theater die #Verhandlung mit der #Vorstellung vom #Tod #vorrangig;
Die #Verwechslung von #Zeichen und #Ding berufe sich auf den #deutschen #Idealismus und die #Postmoderne;
#Welt, 09.05.20, #Feuilleton, S.30, Jan #Küveler: Geht doch nach Hause mit eurem #Ausnahmezustand
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Art. 8 GG #Versammlungsfreiheit
Art. 9 Abs. 1 #Vereinigungsfreiheit
Art. 9 Abs. 3 #Koalitionsfreiheit#Rechtfertigung von #Eingriffen in den #sachlichen #Schutzbereich;
-> #Apriori kein #Gesetzesvorbehalt;
-> #Vereinsverbot Art. 9 Abs. 2 GG als #verfassungsimmanente #Schranke#Verbot als #schwerster #Eingriff #restriktiv zu #handhaben; #Mildere #Mittel haben #Vorrang;
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#Digitalisierung als #Kündigungsgrund
#Marktleiter im #Lebensmittelmarkt ist #Hindernis für #Online-#Strategie; Darf ihm #gekündigt werden?
#Betriebsbedingte #Kündigung wenn: #Anforderung nicht nur #wünschenswert, sondern #nachvollziehbares #arbeitsplatzbezogenes #Kriterium für eine #Stellenprofilierung
#Vorrang der #Fortbildung für #Stelleninhaber als #milderes #Mittel
#FAS, #Beruf & #Chance, Joachim #Wichert: Was #droht mir wenn ich mich #digital #verweigere,S.49
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Weitere Grundsätze
#Zulässigkeit #Verfassungsbeschwerde#Rechtswegerschöpfung
§90 Abs. 2 S. 1 #BVerfGG#Gegen #formelles #Gesetz kein #Rechtsweg bei #BVerfG, weil keine #unmittelbare #Betroffenheit: #Einzelner nicht von #Gesetzen #adressiert.
Aber #§93 Abs. 3 #BVerfGG #Jahresfrist ab #Inkrafttreten#Subsidiarität der #Verfassungsbeschwerde: #Vorrang der #Fachgerichtsbarkeit
#Allgemeines #Rechtsschutzbedürfnis
#Vorlesung 4,3 19.04.21 #Grundrechte, #Nußberger
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Weitere Grundsätze
#Zulässigkeit #Verfassungsbeschwerde#Rechtswegerschöpfung
§90 Abs. 2 S. 1 #BVerfGG#Gegen #formelles #Gesetz kein #Rechtsweg bei #BVerfG, weil keine #unmittelbare #Betroffenheit: #Einzelner nicht von #Gesetzen #adressiert.
Aber #§93 Abs. 3 #BVerfGG #Jahresfrist ab #Inkrafttreten#Subsidiarität der #Verfassungsbeschwerde: #Vorrang der #Fachgerichtsbarkeit
#Allgemeines #Rechtsschutzbedürfnis
#Vorlesung 4,3 19.04.21 #Grundrechte, #Nußberger
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#Auslegung des #Grundgesetzes #Völkerrechtsfreundlich.
Im #Sinn der #Normenhierarchie ist #Völkervertragsrecht #Vertragsrecht und als solches #unterhalb des #Grundgesetz. Das #Grundgesetz hat #Vorrang.
Dennoch #Völkerrecht #Maßstab für #Auslegung hergeleitet aus Art. 24, 25, #Präambel, Art. 1 Abs. 2 GG
Die #Auslegung folgt damit #politischer #Erwünschtheit und keiner #juristischen #Systematik;
#Vorlesung 4,2 vom 19.04.21 #Grundrechte, #Nußberger
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Die #Bedingung der #Möglichkeit des #Umsturzes #parlamentarischer #Demokratie in #totalitären #Staat ist die #Verwandlung von #Politik in #Biopolitik mit der entweder dem #Privaten der #Vorrang gegenüber dem #öffentlichen, oder dem #kollektiv dem #Vorrang gegenüber #individueller #Freiheit gewährt wird.
#Totalitarismus #Bürgertum #Souveränität
Giorgio #Agamben: #Homo #Sacer, Die #souveräne #Macht und das #nackte #Leben, S.129 f.
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#Hinweis auf #Giambattista #Vico: #Vorrangigkeit der #Ausnahme als #letzte #Konfiguration der #Fakten.
Nicht das #positive #Recht noch #Rechtsprinzipien #helfen die #Jurisprudenz zu #meistern, sondern die #Betrachtung vom #Grenzfall oder #Umstand (#Umwelt) aus auf die #Ordnung.
Jedoch gebe es im #Bereich der #Rechtswissenschaft keine #Theorie der #Ausnahme.
Giorgio #Agamben: #Homo #Sacer, Die #souveräne #Macht und das #nackte #Leben, S.26f.