#inhalt — Public Fediverse posts
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#Analytische- // #Kontinentalphilosophie
#Heidegger 1929:
#Erkenntnis, die #propositionale und #theoretische #Inhalte #tragen könne, sei in #präkognitiver #Praxis #begründet, was #impliziert, dass sie keiner #logischen #Regelung unterliegt.
#Ort der #Auseinandersetzung um #Hegemonie (#Gramsci), die #Zivilgesellschaft, vgl #Kultur #freiwilliger #Leistungen (#Baecker), als #Unterscheidungspraxis der #Einheit aus #Geltungsfragen und #Tatsachenfragen (#Popper).
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#Möglichkeit des #Eingriff in #Meinungsfreiheit #beschränkt = #Schrankenschranken durch #Zensurverbot:
#Betrifft lediglich #Vorzensur
#Definition: #Einschränkende #Maßnahme vor #Herstellung oder #Verbreitung eines #Geisteswerkes, insb. #Abhängigmachen von #behördlicher #Vorprüfung oder #Genehmigung eines #Inhalts; #Verbot des #Verbietens mit #Erlaubnisvorbehalt; #Stattdessen: #Erlaubnis mit #Verbotsvorbehalt; -
#Unterscheidung von #Dienstvertrag, #Werkvertrag und #Beamtenverhältnis
#Dienstvertrag §611 #BGB: #Schuldverhältnis in #Bezug auf #Leistung.
#Unterscheidung zu #Arbeitsvertrag §611a: #persönliche #Abhängigkeit. Der #Arbeitnehmer ist nicht #frei in seiner #Entscheidungsbefugnis bzgl. #Ort, #Zeit und #Inhalt der #Arbeitsleistung.#Werkvertrag §631 BGB: #Schuldverhältnis in #Bezug auf #Erfolg
#Beamtenverhältnis / #Beamtentum: #Öffentliches #Recht; Kein #Vertrag.
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Das #Tafelbild auf einer #Wand kann wie ein #Fenster in einer #Wand #dienen.
#Hinweis auf #Theorie #Albertis;
#Trialog #Tafel #Windows#Neue #Technologie lässt sich zur #Gewinnung neuer #Aussagen und #Inhalte #nutzen, wenn sie sich #inhaltlich mit #alten #Technologien #beschäftigt.
#Bazon #Brock, #Gaunerprüfung für #Medienkompetenz in: #Fleischmann, #Reinhard - Digitale #Transformationen, S.25
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Dem #Mittel der #satirisch(en) #Verfremdung kommt ein #größerer #Freiraum zu, als ihrem eigentlichen #Inhalt.
#Pladoyer für #enge #Auslegung des #Inhaltswert(es) von #Satire; Möglicherweise #übertragbar auf #massenmedial(e) #Äußerung(en) insgesamt. #Verstanden werden #müssen als #Kennzeichen von #Kommunikation die #unbekannt(e) #adressiert.
#Adresse #Übertragung #Kommunikation #Auslegung
#BVerfGE 81, 278 (295 f.)