#inhalt — Public Fediverse posts
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Hans #Kelsen
#Reine #Rechtslehre#Kombination der #Unterscheidungen:
-> #Sein und #Sollen
-> #Recht und #Moral: #Unterscheidungskriterium #Zwangscharakter
#gemeinsames #Element: #Soziale #Bedingungen der #Entstehung als #Abgrenzung zu #Kant
#Moral ist keine #Legitimation für #Recht-> #Grundnorm
#Statische und #dynamische #Normsysteme; #Statisch: #Inhalt; #Dynamisch: #Geltungsgrund29.10.21 #Vorlesung #Rechtstheorie
Johanna #Croon-#Gestfeld -
Art. 10 GG
#Briefgeheimnis
#Schutz des #Inhalts des #Kommunikationsmediums und der #Umstände der #körperlichen #Informationsübermittlung;#Postmeldegeheimnis; #Postfreiheit
#Schutz der #körperlichen #Informationsübermittlung durch #Postdienstleister
-> Aber #Privatisierung: #Post AG ist über Art. 1 Abs. 3 GG nicht an #Grundrechte #gebunden#Fernmeldegeheimnis
#Schutz des #Inhalts und der #Umstände der #unkörperlichen #Informationsübermittlung -
#Wissenschaftsfreiheit
Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 2 #GG#Sachlicher #Schutzbereich: #Jede #Tätigkeit, die nach #Inhalt und #Form als #ernsthafter und #planmäßiger #Versuch zur #Ermittlung der #Wahrheit #anzusehen ist. #BVerfGE 35, 79/113; 47, 327/367; 90, 1/12
#Ernsthaft, #Planmäßig, #Wahrheitssuche; #Definition
#Fraglich: #Theologie, #Homöopathie;
#Gewährleistungsumfang: #Oranisatorische #Vorleistungen; #Ermöglichungsbedingungen für #Wissenschaft
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#Unterscheidung von #Dienstvertrag, #Werkvertrag und #Beamtenverhältnis
#Dienstvertrag §611 #BGB: #Schuldverhältnis in #Bezug auf #Leistung.
#Unterscheidung zu #Arbeitsvertrag §611a: #persönliche #Abhängigkeit. Der #Arbeitnehmer ist nicht #frei in seiner #Entscheidungsbefugnis bzgl. #Ort, #Zeit und #Inhalt der #Arbeitsleistung.#Werkvertrag §631 BGB: #Schuldverhältnis in #Bezug auf #Erfolg
#Beamtenverhältnis / #Beamtentum: #Öffentliches #Recht; Kein #Vertrag.
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#Unterscheidung von #Dienstvertrag, #Werkvertrag und #Beamtenverhältnis
#Dienstvertrag §611 #BGB: #Schuldverhältnis in #Bezug auf #Leistung.
#Unterscheidung zu #Arbeitsvertrag §611a: #persönliche #Abhängigkeit. Der #Arbeitnehmer ist nicht #frei in seiner #Entscheidungsbefugnis bzgl. #Ort, #Zeit und #Inhalt der #Arbeitsleistung.#Werkvertrag §631 BGB: #Schuldverhältnis in #Bezug auf #Erfolg
#Beamtenverhältnis / #Beamtentum: #Öffentliches #Recht; Kein #Vertrag.
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Dem #Mittel der #satirisch(en) #Verfremdung kommt ein #größerer #Freiraum zu, als ihrem eigentlichen #Inhalt.
#Pladoyer für #enge #Auslegung des #Inhaltswert(es) von #Satire; Möglicherweise #übertragbar auf #massenmedial(e) #Äußerung(en) insgesamt. #Verstanden werden #müssen als #Kennzeichen von #Kommunikation die #unbekannt(e) #adressiert.
#Adresse #Übertragung #Kommunikation #Auslegung
#BVerfGE 81, 278 (295 f.)