#entgelt — Public Fediverse posts
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#Kommunen sind von der #NIS2-Umsetzung grundsätzlich ausgenommen!?
Trotzdem kann es Ausnahmen geben: Einzelne Organisationseinheiten können unter das #BSIG fallen, wenn sie (1) einer Einrichtungsart nach Anlage 1 BSIG zuzuordnen sind UND (2) in diesem Zusammenhang entgeltliche Leistungen an Dritte anbieten (Vertrag, Rechnung, Umlage).
Beispiele aus der kommunalen Praxis:
#Rettungsdienst: zusätzlich Krankentransport gegen #Entgelt/Abrechnung (außerhalb der Gefahrenabwehr).
#Feuerwehr-/Rettungsleitstelle: übernimmt Leistungen für umliegende Kommunen gegen Umlage/Entgelt.
#Straßenverkehrsamt: betreibt intelligente Verkehrssysteme und verkauft/lizenziert Verkehrsdaten oder bietet Datenservices entgeltlich an.
Wichtig: Gebühren im hoheitlichen Vollzug sind nicht automatisch „Entgelt“.
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#Kommunen sind von der #NIS2-Umsetzung grundsätzlich ausgenommen!?
Trotzdem kann es Ausnahmen geben: Einzelne Organisationseinheiten können unter das #BSIG fallen, wenn sie (1) einer Einrichtungsart nach Anlage 1 BSIG zuzuordnen sind UND (2) in diesem Zusammenhang entgeltliche Leistungen an Dritte anbieten (Vertrag, Rechnung, Umlage).
Beispiele aus der kommunalen Praxis:
#Rettungsdienst: zusätzlich Krankentransport gegen #Entgelt/Abrechnung (außerhalb der Gefahrenabwehr).
#Feuerwehr-/Rettungsleitstelle: übernimmt Leistungen für umliegende Kommunen gegen Umlage/Entgelt.
#Straßenverkehrsamt: betreibt intelligente Verkehrssysteme und verkauft/lizenziert Verkehrsdaten oder bietet Datenservices entgeltlich an.
Wichtig: Gebühren im hoheitlichen Vollzug sind nicht automatisch „Entgelt“.
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#Kommunen sind von der #NIS2-Umsetzung grundsätzlich ausgenommen!?
Trotzdem kann es Ausnahmen geben: Einzelne Organisationseinheiten können unter das #BSIG fallen, wenn sie (1) einer Einrichtungsart nach Anlage 1 BSIG zuzuordnen sind UND (2) in diesem Zusammenhang entgeltliche Leistungen an Dritte anbieten (Vertrag, Rechnung, Umlage).
Beispiele aus der kommunalen Praxis:
#Rettungsdienst: zusätzlich Krankentransport gegen #Entgelt/Abrechnung (außerhalb der Gefahrenabwehr).
#Feuerwehr-/Rettungsleitstelle: übernimmt Leistungen für umliegende Kommunen gegen Umlage/Entgelt.
#Straßenverkehrsamt: betreibt intelligente Verkehrssysteme und verkauft/lizenziert Verkehrsdaten oder bietet Datenservices entgeltlich an.
Wichtig: Gebühren im hoheitlichen Vollzug sind nicht automatisch „Entgelt“.
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#Kommunen sind von der #NIS2-Umsetzung grundsätzlich ausgenommen!?
Trotzdem kann es Ausnahmen geben: Einzelne Organisationseinheiten können unter das #BSIG fallen, wenn sie (1) einer Einrichtungsart nach Anlage 1 BSIG zuzuordnen sind UND (2) in diesem Zusammenhang entgeltliche Leistungen an Dritte anbieten (Vertrag, Rechnung, Umlage).
Beispiele aus der kommunalen Praxis:
#Rettungsdienst: zusätzlich Krankentransport gegen #Entgelt/Abrechnung (außerhalb der Gefahrenabwehr).
#Feuerwehr-/Rettungsleitstelle: übernimmt Leistungen für umliegende Kommunen gegen Umlage/Entgelt.
#Straßenverkehrsamt: betreibt intelligente Verkehrssysteme und verkauft/lizenziert Verkehrsdaten oder bietet Datenservices entgeltlich an.
Wichtig: Gebühren im hoheitlichen Vollzug sind nicht automatisch „Entgelt“.
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#Kommunen sind von der #NIS2-Umsetzung grundsätzlich ausgenommen!?
Trotzdem kann es Ausnahmen geben: Einzelne Organisationseinheiten können unter das #BSIG fallen, wenn sie (1) einer Einrichtungsart nach Anlage 1 BSIG zuzuordnen sind UND (2) in diesem Zusammenhang entgeltliche Leistungen an Dritte anbieten (Vertrag, Rechnung, Umlage).
Beispiele aus der kommunalen Praxis:
#Rettungsdienst: zusätzlich Krankentransport gegen #Entgelt/Abrechnung (außerhalb der Gefahrenabwehr).
#Feuerwehr-/Rettungsleitstelle: übernimmt Leistungen für umliegende Kommunen gegen Umlage/Entgelt.
#Straßenverkehrsamt: betreibt intelligente Verkehrssysteme und verkauft/lizenziert Verkehrsdaten oder bietet Datenservices entgeltlich an.
Wichtig: Gebühren im hoheitlichen Vollzug sind nicht automatisch „Entgelt“.
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#Rahmenbedingungen des freiwilligen Engagements
für Schutzsuchende(*.PDF)Der Informationsverbund #Asyl & #Migration hat die vierte Ausgabe ihrer Reihe „Basisinformationen für die Beratungspraxis“ zum Thema „Rahmenbedingungen des freiwilligen Engagements für #Schutzsuchende“ in völlig überarbeiteter Neuauflage veröffentlicht. Die #Handreichung umfasst die Themen #Pflichten und #Standards des freiwilligen Engagements ( #Rechtsdienstleistungsgesetz, #Datenschutz, #Selbstreflexion beim #Engagement, #Sorgfaltspflichten etc.), #Rechte, #Versicherungsschutz und #Entgelt im Rahmen ehrenamtlicher Tätigkeiten sowie Umgang mit #Anfeindungen
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#Gesetzliche #Anspruchsgrundlage für #Entgelt ohne #Arbeitsleistung iSv.
#Erholungsurlaub§ 1 #Bundesurlaubsgesetz #BUrlG
#Jeder #Arbeitnehmer hat in jedem #Kalenderjahr #Anspruch auf #bezahlten #Erholungsurlaub#Urlaub #Urlaubsanspruch #Entgeltfortzahlung
#Arbeitsvertragsrecht #Körner 03.06.21
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#Gesetzliche #Anspruchsgrundlage für #Entgelt ohne #Arbeitsleistung iSv.
#Erholungsurlaub§ 1 #Bundesurlaubsgesetz #BUrlG
#Jeder #Arbeitnehmer hat in jedem #Kalenderjahr #Anspruch auf #bezahlten #Erholungsurlaub#Urlaub #Urlaubsanspruch #Entgeltfortzahlung
#Arbeitsvertragsrecht #Körner 03.06.21
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#Entgelt ohne #Arbeitsleistung
§ 611a #BGB #Arbeitsvertrag: #Vertrag zwischen Arbeitnehmer der #leisten muss und einem #anderen der zu #Gegenleistung nach § 326 Abs. 1 S. 1 #BGB #verpflichtet ist
#Wechselseitige #Verpflichtung;
#Wegrisiko als #Risiko des #Schuldners #Arbeitnehmerangelegenheit;
#Betriebsrisiko #Angelegenheit des #Arbeitgeber#Sonderfall: § 616 #BGB #Vorübergehende #Verhinderung; #Vergütung nicht #verlustig; teils laut #Tarifvertrag
#Körner #Arbeitsvertragsrecht 27.05.21
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#Entgelt ohne #Arbeitsleistung
§ 611a #BGB #Arbeitsvertrag: #Vertrag zwischen Arbeitnehmer der #leisten muss und einem #anderen der zu #Gegenleistung nach § 326 Abs. 1 S. 1 #BGB #verpflichtet ist
#Wechselseitige #Verpflichtung;
#Wegrisiko als #Risiko des #Schuldners #Arbeitnehmerangelegenheit;
#Betriebsrisiko #Angelegenheit des #Arbeitgeber#Sonderfall: § 616 #BGB #Vorübergehende #Verhinderung; #Vergütung nicht #verlustig; teils laut #Tarifvertrag
#Körner #Arbeitsvertragsrecht 27.05.21