#tauschung — Public Fediverse posts
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211.2026: SchrägDer mißlungene Versuch, die Wahrheit zu erkennen.
Da fiel mir vor einigen Tagen etwas auf: So manches erscheint schräg oder schief, aber nicht, weil es selbst schräg oder schief ist, sondern weil eine Bezugslinie das ist. Und dann erscheint der Winkel zwischen Ding und dieser einen Bezugslinie (selbst bei mehreren vorhandenen) nicht ganz ein rechter Winkel zu sein […]
#Bezug #Linie #Schief #Schräg #Senkrecht #Täuschung #Wahrheit https://deremil.blogda.ch/2026/09/09/211-schraeg/ -
211.2026: SchrägDer mißlungene Versuch, die Wahrheit zu erkennen.
Da fiel mir vor einigen Tagen etwas auf: So manches erscheint schräg oder schief, aber nicht, weil es selbst schräg oder schief ist, sondern weil eine Bezugslinie das ist. Und dann erscheint der Winkel zwischen Ding und dieser einen Bezugslinie (selbst bei mehreren vorhandenen) nicht ganz ein rechter Winkel zu sein […]
#Bezug #Linie #Schief #Schräg #Senkrecht #Täuschung #Wahrheit https://deremil.blogda.ch/2026/09/09/211-schraeg/ -
HAIR
#boulognesurmer #nordpasdecalais #france #frankreich #europe #europa #fastfashion #fashion #hair #haare #hairstyle #haircut #friseur #frisur #perücke #filmset #hollywood #humor #täuschung #edwardscissorhands #film #streetphotography #streetphoto #photooftheday #photography #fotografie #photo #foto #raumstadtion
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#Wirkung einer #Anfechtung
§ 142 I #BGB Wird ein #anfechtbares #Rechtsgeschäft #angefochten, so ist es als von #Anfang an #nichtig #anzusehen
#Ausnahme bei #Anfechtung eines #Arbeitsvertrag: #Rechtsfolge ex #nunc
#Irrtumsproblematik verzwickt: Nur unter ganz #eng(en) #Voraussetzungen. Man muss sich #geirrt haben, einen #Arbeitsvertrag #abschließen zu #wollen. Ist #regelmäßig nicht der #Fall
#Eigenschaftsirrtum nicht #gängig
#Arglistige #Täuschung §123 #BGB #gängiger -
#Wirkung einer #Anfechtung
§ 142 I #BGB Wird ein #anfechtbares #Rechtsgeschäft #angefochten, so ist es als von #Anfang an #nichtig #anzusehen
#Ausnahme bei #Anfechtung eines #Arbeitsvertrag: #Rechtsfolge ex #nunc
#Irrtumsproblematik verzwickt: Nur unter ganz #eng(en) #Voraussetzungen. Man muss sich #geirrt haben, einen #Arbeitsvertrag #abschließen zu #wollen. Ist #regelmäßig nicht der #Fall
#Eigenschaftsirrtum nicht #gängig
#Arglistige #Täuschung §123 #BGB #gängiger -
#Anfechtung eines #Arbeitsvertrages im #Unterschied zur #Kündigung des #Vertrages #möglich bei #Arglistiger #Täuschung nach § 123 #BGB und #Eigenschaftsirrtum nach § 119 II #BGB.
§119 II betrifft insb. #Kompetenzen wie #Fremdsprachenkenntnisse.
#Besonderheit #Wirkung als #Unwirksamkeit der #Anfechtung #ex #nunc im #Unterschied zu ex #ante;
#Grund: #Enge #Bindung und #Dauerschuldverhältnis
#Vorlesung #Arbeitsvertragsrecht, Marita #Körner, 06.05.2021
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#Anfechtung eines #Arbeitsvertrages im #Unterschied zur #Kündigung des #Vertrages #möglich bei #Arglistiger #Täuschung nach § 123 #BGB und #Eigenschaftsirrtum nach § 119 II #BGB.
§119 II betrifft insb. #Kompetenzen wie #Fremdsprachenkenntnisse.
#Besonderheit #Wirkung als #Unwirksamkeit der #Anfechtung #ex #nunc im #Unterschied zu ex #ante;
#Grund: #Enge #Bindung und #Dauerschuldverhältnis
#Vorlesung #Arbeitsvertragsrecht, Marita #Körner, 06.05.2021