#vorliegen — Public Fediverse posts
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#Unterscheidung von #Rechtsakt und #Realakt;
#Rechtsakt: #Rechtshandlung, iSv. #Handlung, die auf #Erzeugung der #Rechtsfolge #abzielt;
#Realakt: #Faktisch #wirkende #Rechtsfolge, deren #Rechtshandlung iSv. #Handlung bei #Vorliegen #bestimmter #Bedingungen als #vollzogen #vorausgesetzt wird.
#Arten von #EU #Rechtsakten: #Verordnungen, #Richtlinien, #Beschluss; #Empfehlungen, #Stellungnahmen;
https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsakt
https://eur-lex.europa.eu/collection/eu-law/legislation/recent.html -
#Befristung ab #Alter von 52:
§ 620 Abs. 3 BGB
Für #Arbeitsverträge, die auf #bestimmte #Zeit #abgeschlossen werden, gilt das #Teilzeit- und #Befristungsgesetz§ 14 Abs. 3 #TzBfG
Die #kalendermäßige #Befristung eines #Arbeitsvertrages ohne #Vorliegen eines #sachlichen #Grundes ist bis zu einer #Dauer von #fünf #Jahren #zulässig, wenn der #Arbeitnehmer bei #Beginn des #befristeten #Arbeitsverhältnisses das 52. #Lebensjahr #vollendet hat...#Arbeitsvertragsrecht #Körner 03.06.21
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#Anspruchsgrundlage für #Aufwendungsersatz § 284 #BGB;
Früher ging #Rechtsprechung #regelmäßig von #Rentabilitätsvermutung aus, wonach #Aufwendung als #vermuteter #Schaden #behandelt wurde;
#Zusätzliche #Anspruchsgrundlage seit #Schuldrechtsreform: #Aufwendung im #Vertrauen auf #Erhalt der #Leistung bei #Vorliegen der #Voraussetzungen für #Schadensersatz #statt #Leistung §§ 280 I, III, 283 S. 1 #BGB nach § 284 #BGB;
#Haferkamp, #Schuldrecht #Allgemeiner #Teil, 14.06.21