#immateriell — Public Fediverse posts
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#Basisinnovationen müssen #zukünftig nicht #zwangsläufig aus der #klassischen #Sachgüterindustrie kommen, sondern #immaterielle #Werte stünden im #Vordergrund. Daraus lasse sich ablesen, dass #Dienstleistungsinnovationen #zukünftige #volkswirtschaftliche #Entwicklungstreiber sein könnten, die immer mehr an #Bedeutung gewinnen.
#Innovation #Innovationsforschung #Kondratieff #Zyklus #Lebenszyklus #Tourismus
#Schreyer #Innovationsmanagement #Hotellerie S.12 ff.
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#Basisinnovationen müssen #zukünftig nicht #zwangsläufig aus der #klassischen #Sachgüterindustrie kommen, sondern #immaterielle #Werte stünden im #Vordergrund. Daraus lasse sich ablesen, dass #Dienstleistungsinnovationen #zukünftige #volkswirtschaftliche #Entwicklungstreiber sein könnten, die immer mehr an #Bedeutung gewinnen.
#Innovation #Innovationsforschung #Kondratieff #Zyklus #Lebenszyklus #Tourismus
#Schreyer #Innovationsmanagement #Hotellerie S.12 ff.
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#Basisinnovationen müssen #zukünftig nicht #zwangsläufig aus der #klassischen #Sachgüterindustrie kommen, sondern #immaterielle #Werte stünden im #Vordergrund. Daraus lasse sich ablesen, dass #Dienstleistungsinnovationen #zukünftige #volkswirtschaftliche #Entwicklungstreiber sein könnten, die immer mehr an #Bedeutung gewinnen.
#Innovation #Innovationsforschung #Kondratieff #Zyklus #Lebenszyklus #Tourismus
#Schreyer #Innovationsmanagement #Hotellerie S.12 ff.
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#Basisinnovationen müssen #zukünftig nicht #zwangsläufig aus der #klassischen #Sachgüterindustrie kommen, sondern #immaterielle #Werte stünden im #Vordergrund. Daraus lasse sich ablesen, dass #Dienstleistungsinnovationen #zukünftige #volkswirtschaftliche #Entwicklungstreiber sein könnten, die immer mehr an #Bedeutung gewinnen.
#Innovation #Innovationsforschung #Kondratieff #Zyklus #Lebenszyklus #Tourismus
#Schreyer #Innovationsmanagement #Hotellerie S.12 ff.
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#Allgemeines #Persönlichkeitsrecht
Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG-> #Abwehrrecht
in #Bezug auf #Erhebung von #Daten-> #Schutzpflicht
#Staatlicher #Schutzauftrag; #Weiter #Entscheidungsspielraum des #Gesetzgebers, aber #Untermaßverbot: u.a. #Schutz gegen #Schmähkritik; #immaterieller #Schadensersatz: #Wunderwurzel #BGHZ 35,363-> #Leistungsrecht
#Auskunftsanspruch: #Einsicht in #Unterlagen zur #eigenen #Abstammung -
#Allgemeines #Persönlichkeitsrecht
Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG-> #Abwehrrecht
in #Bezug auf #Erhebung von #Daten-> #Schutzpflicht
#Staatlicher #Schutzauftrag; #Weiter #Entscheidungsspielraum des #Gesetzgebers, aber #Untermaßverbot: u.a. #Schutz gegen #Schmähkritik; #immaterieller #Schadensersatz: #Wunderwurzel #BGHZ 35,363-> #Leistungsrecht
#Auskunftsanspruch: #Einsicht in #Unterlagen zur #eigenen #Abstammung -
#Schutz von #Ehe, #Familie und nicht #eheliche #Kinder
Art. 6 Abs. 1 GG#Eingriff in den #Schutzbereich
-> #Staatliche #Maßnahmen, die die als #Familie #geschützte #Lebensgemeinschaft im #immateriell #persönlichen oder #materiell #wirtschaftlichen #Bereich #beeinträchtigen#Abgrenzung: #Ausgestaltung des #Instituts #Familie als #normgeprägtes #Grundrecht
#Rechtfertigung des #Eingriff:
#Vorbehaltlos; #Kollidierendes #Verfassungsrecht -
#Schutz von #Ehe, #Familie und nicht #eheliche #Kinder
Art. 6 Abs. 1 GG#Eingriff in den #Schutzbereich
-> #Staatliche #Maßnahmen, die die als #Familie #geschützte #Lebensgemeinschaft im #immateriell #persönlichen oder #materiell #wirtschaftlichen #Bereich #beeinträchtigen#Abgrenzung: #Ausgestaltung des #Instituts #Familie als #normgeprägtes #Grundrecht
#Rechtfertigung des #Eingriff:
#Vorbehaltlos; #Kollidierendes #Verfassungsrecht -
#Schutz von #Ehe, #Familie und nicht #eheliche #Kinder
Art. 6#Eingriff in den #Gewährleistungsbereich von Art. 6 GG:
#Staatliche #Maßnahmen, die die #Ehe im #immateriell #persönlichen oder #materiell #wirtschaftlichen #Bereich #beeinträchtigen.
#Fallgruppen:
#Erschwerung #Vereinbarkeit von #Ehe und #Beruf
#Ehelosigkeit als #rechtliche #Voraussetzung für #Geschlechtsumwandlung
#Ungleichbehandlung #Eheleuten und #Ledigen -
#Rechtsfolge #ungerechtfertigter #Benachteiligung
#Verstoß gegen #Benachteiligungsverbot des §7 Abs.1 #AGG#Unwirksamkeit / #Leistungsverweigerungsrecht / #Finanzieller #Ausgleich
= #Schadensersatz / #Entschädigung nach §15AGG
#Interessanterer #Fall: #immaterieller #Schaden nach §15 Abs. 2 #AGG: #Höhe des #Schadenersatz wenn bei #benachteiligungsfreier #Auswahl #eingestellt (!) worden wäre #unbegrenzt. #Regelmäßig max 1 #Jahresgehalt