#schutzpflicht — Public Fediverse posts
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Es geht um Ortskräfte, Richter:innen, Journalist:innen, Menschenrechtler:innen. Menschen, die wegen Deutschland verfolgt werden. Deutschland hat ihnen Schutz versprochen. Dieses Versprechen jetzt zu brechen ist moralisch erbärmlich.
#Ortskräfte #Afghanistan #Schutzpflicht #EinfacheSprache -
Die Wissenschaft sagt das klar und deutlich: Jede Tonne #CO2, die wir ab jetzt emittieren ist eine Tonne zu viel. Jede einzelne dieser Tonnen muss entweder woanders zusätzlich eingespart werden oder sie wird unweigerlich zu größeren #Umweltschäden führen. Wir sollten deshalb auch daran denken, entsprechenden #Schadensersatz zu zahlen. An die Länder, die zusätzlich einsparen bzw. an die Länder, die am schlimmsten vom #Klimawandel betroffen sind.
Vor allem sollten wir diese Nachricht als Chance begreifen. Endlich ist das Ereignis nicht mehr weit weg (2050 oder 2045 oder 2040). Es ist jetzt und greifbar. Damit könnten Politiker aller Parteien mit Recht #Notfallmaßnahmen nicht nur einfordern, sondern sie umsetzen. Das beginnt mit einem #Energiesparprogramm, so wie wir es nach dem Überfall Russlands auf die Ukraine und die damit einsetzende #Energiekrise konnten (Absenken der Heiztemperaturen bei Gebäuden und Warmwasser, Abschalten überflüssiger Beleuchtungen), oder wie wir es in der #Ölkrise 1973 konnten (#Sonntagsfahrverbote, #Tempolimit etc.). Alle Maßnahmen, die kurzfristig viele Emissionen einsparen könnten und müssten priorisiert und vorgezogen werden. Denn jede - durch jetzt durchgeführte Maßnahmen schnell eingesparte - Tonne an Emissionen zählt doppelt und dreifach, weil die Emissionen auch in den kommenden Jahren nicht mehr erfolgen auch in den nachfolgenden Jahren nicht mehr emittiert würden.
Wir könnten den Ausbau der Erneuerbaren Energien radikal beschleunigen. Natürlich mehr und schneller #Windkraftanlagen bauen oder #Photovoltaik auf die Dächer bringen. Wir und bestehende Parkplätze mit schattenspendender Photovoltaik überbauen. Wir könnten sehr viel schneller als bisher gedacht die Neuzulassungen von #Verbrennermotoren beenden uns so vieles mehr. Viele weitere Vorschläge hat #GermanZero bereits vorgelegt, zuletzt im #Klimanotstandspaket: https://germanzero.de/loesungen/klimanotstandspaket.
Und bei all dem könnten wir uns sicher sein, dass die #Verfassung und das #Bundesverfassungsgericht hinter den entschlossen agierenden Politikern stehen. Denn im viel zitierten Beschluss vom April 2021 steht, dass der Staat eine #Schutzpflicht auch für kommende Generationen hat, dass die Politik selbst ein Budget definieren sollte, um Transparenz herzustellen und um prüfen zu können, dass die Maßnahmen auch ausreichen, das Budget nicht zu schnell zu verbrauchen. Schließlich, so das Gericht weiter, gelte es, zukünftige dann schwerer wiegende #Freiheiteinbußen zu vermeiden. Und das Gericht hat vorausschauend geurteilt, indem es Regierung und Gesetzgeber dazu verpflichtet hat, immer die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse zu nutzen und zur Grundlage der Handlungen zu machen.
Ja, wir könnten, wenn wir wollten. Wir könnten, wenn wir nur auf die Wissenschaft hören würden und vernünftig handelten. Wir könnten, wenn wir wollten, zu Gunsten der Vielen handeln und nicht nur die Gier der Wenigen befriedigen. 2/3
#Klimanotstand #GutesKlimaGesetz
#BVerfG #Art20aGGDie Stellungnahme des Umweltrats:
https://www.umweltrat.de/SharedDocs/Downloads/DE/04_Stellungnahmen/2020_2024/2024_03_CO2_Budget.html -
#Objektive #Grundrechtsgehalte
-> #Grundrechtliche #Schutzpflichten
#Mehrpolige #Grundrechtsverhältnisse:
Indem die #Rechte einer #Person #geschützt werden, wird in #Rechte #anderer #Personen eingegriffen.
#Corona: Für den #Schutz des #Lebens #älterer #Bevölkerungsgruppen wird gesamte #Bevölkerung in #Bewegungsfreiheit #eingeschränkt;#Untermaßverbot: #Mindestmaß an #Schutz muss #garantiert sein
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#Objektive #Grundrechtsgehalte
-> #Grundrechtliche #Schutzpflichten
Aus #Abwehrrechten kann eine darüber #hinausgehende #Schutzpflicht des #Staates entstehen
-> #Problem der #Gewaltenteilung:
#Grundrechte sind zunächst als #Freiheitsrechte #konzipiert iSv. #Abwehrrechten gegenüber dem #Staat. Die #Konzeption von #Leistungsrechten und #Schutzpflichten #verpflichtet den #Staat in #Konkurrenz zur #Legislative -
#Objektive #Grundrechtsgehalte
-> #Grundrechtliche #Schutzpflichten
Aus aus #Abwehrrechten kann eine darüber #hinausgehende #Schutzpflicht des #Staates entstehen;
#Corona: Wie weit geht die #Schutzpflicht des #Staates?
-> z.B. Wieviele #Krankenhausbetten müssen zur #Verfügung stehen?
Grds.: Welche #Schutzpflichten entstehen als #objektive #Schutzpflichten des #Staates gegenüber seinen #Bürgern; -
Zur #Frage der #Verwechslung von #Menschen und #Rechtssubjekten.
#Grundgedanke: #Schutzwürdigkeit und #Schutzbedürftigkeit von #grundrechtlich #geschützten #Werten #unabhängig von ihrer #subjektiven #Inanspruchnahme;
#Grundrechte als
#Einrichtungsgarantien
#objektive #Wertentscheidungen
#Schutzpflichten des #Staates#Schutzzweck der #Institution ist der #Einzelne #Grundrechtsträger, nicht die #Institution als solche.
#Vorlesung 3,2 vom 16.04.2021 #Grundrechte, #Nußberger
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#Objektive #Grundrechtsgehalte
#Grundrechte als
-> #Einrichtungsgarantien
-> #objektive #Wertentscheidungen
-> #Grundrechtliche #Schutzpflichten
-> #Drittwirkung#Grundgedanke: Es besteht #Schutzwürdigkeit und #Schutzbedürftigkeit der #grundrechtlich #geschützten #Werte #unabhängig von ihrer #subjektiven #Verteidigung durch #Einzelnen.
#Institution; #Institutsgarantie; Carl #Schmitt
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#Objektive #Grundrechtsgehalte
#Grundrechte als
-> #Einrichtungsgarantien
-> #objektive #Wertentscheidungen
-> #Grundrechtliche #Schutzpflichten
-> #Drittwirkung#Grundgedanke: Es besteht #Schutzwürdigkeit und #Schutzbedürftigkeit der #grundrechtlich #geschützten #Werte #unabhängig von ihrer #subjektiven #Verteidigung durch #Einzelnen.
#Institution; #Institutsgarantie; Carl #Schmitt
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Art. 10 GG
#Briefgeheimnis, #Postmeldegeheimnis, #Fernmeldegeheimnis#Eingriff in den #Sachlichen #Schutzbereich
-> #Erlass von #Regelungen, die das #Recht der #individuellen #Kommunikation #beeinträchtigen
-> #Aufzeichnung der #Übermittlungsdaten durch eine #staatliche #Stelle
-> #Anordnung der #Speicherung der #Telekommunikationsdaten durch #Private; #Vorratsdatenspeicherung#Schutzpflicht des #Staates gegenüber #Eingriffen #Privater
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Art. 10 GG
#Briefgeheimnis, #Postmeldegeheimnis, #Fernmeldegeheimnis#Eingriff in den #Sachlichen #Schutzbereich
-> #Erlass von #Regelungen, die das #Recht der #individuellen #Kommunikation #beeinträchtigen
-> #Aufzeichnung der #Übermittlungsdaten durch eine #staatliche #Stelle
-> #Anordnung der #Speicherung der #Telekommunikationsdaten durch #Private; #Vorratsdatenspeicherung#Schutzpflicht des #Staates gegenüber #Eingriffen #Privater
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Art. 8 GG #Versammlungsfreiheit
Art. 9 Abs. 1 #Vereinigungsfreiheit
Art. 9 Abs. 2 #Koalitionsfreiheit#Sachlicher #Schutzbereich; #Besondere #Schutzfunktion
#Objektive #Schutzpflicht;
#Institutionelle #Garantie: #Institution des #Zusammenschlusses;
#Originäre #Leistungsrechte: #Privatschulen #Ausnahmefall;
Aber #Derivative #Leistungsrechte: #Förderung #bestimmter #Vereine-> Kein #Leistungsgrundrecht
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#Freiheit der #Person
Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG
Art. 104 GG#Gewährleistung
-> #Abwehrrecht
-> #Schutzpflicht
z.B. Bei #Geiselnahme; #Schutz bei #Straßenblockade
-> #Objektive #Wertentscheidung#Eingriff in den #Schutzbereich
-> #Gerichtet gegen #körperliche #Bewegungsfreiheit#Hinderung durch #öffentliche #Gewalt gegen #Willen #Ort oder #Raum #aufzusuchen oder sich dort #aufzuhalten
#BVerfGE 94, 166, 189 -
#Unverletzlichkeit der #Wohnung
Art. 13 GG#Räumliche #Abschirmung; #allgemeiner #Zugänglichkeit #entzogen
#Elementarer #Lebensraum, in dem der #Einzelne das #Recht hat, in #Ruhe #gelassen zu werden.#Gewährleistung:
-> #Abwehrrecht gegen #Eindringlinge
-> #Schutzpflicht vor #Beeinträchtigung z.B. #Hausfriedensbruch § 123 #StGB;
-> #Objektive #WertentscheidungNicht: #Anspruch auf #Zuweisung von #Wohnraum;
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#Unverletzlichkeit der #Wohnung
Art. 13 GG#Räumliche #Abschirmung; #allgemeiner #Zugänglichkeit #entzogen
#Elementarer #Lebensraum, in dem der #Einzelne das #Recht hat, in #Ruhe #gelassen zu werden.#Gewährleistung:
-> #Abwehrrecht gegen #Eindringlinge
-> #Schutzpflicht vor #Beeinträchtigung z.B. #Hausfriedensbruch § 123 #StGB;
-> #Objektive #WertentscheidungNicht: #Anspruch auf #Zuweisung von #Wohnraum;
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#Allgemeines #Persönlichkeitsrecht
Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG-> #Abwehrrecht
in #Bezug auf #Erhebung von #Daten-> #Schutzpflicht
#Staatlicher #Schutzauftrag; #Weiter #Entscheidungsspielraum des #Gesetzgebers, aber #Untermaßverbot: u.a. #Schutz gegen #Schmähkritik; #immaterieller #Schadensersatz: #Wunderwurzel #BGHZ 35,363-> #Leistungsrecht
#Auskunftsanspruch: #Einsicht in #Unterlagen zur #eigenen #Abstammung -
#Allgemeines #Persönlichkeitsrecht
Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG-> #Abwehrrecht
in #Bezug auf #Erhebung von #Daten-> #Schutzpflicht
#Staatlicher #Schutzauftrag; #Weiter #Entscheidungsspielraum des #Gesetzgebers, aber #Untermaßverbot: u.a. #Schutz gegen #Schmähkritik; #immaterieller #Schadensersatz: #Wunderwurzel #BGHZ 35,363-> #Leistungsrecht
#Auskunftsanspruch: #Einsicht in #Unterlagen zur #eigenen #Abstammung -
#Menschenwürde
Art. 1 GG#Persönlicher #Schutzbereich: #Natürliche #Personen
#Jeder #Mensch als #Person, ohne #Rücksicht auf seine #Eigenschaften, seinen #körperlichen oder #geistigen #Zustand, seine #Leistungen und seinen #sozialen #Status.#Leben als #Grenze zur #Bestimmung der #Unterscheidung
#Nasciturus: #objektive (!) #Schutzpflicht statt #subjektiv;
Je #mehr, #desto #Regel#Menschenwürde #Verstorbener als #Angelegenheit #Angehöriger
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#Menschenwürde
Art. 1 GG#Persönlicher #Schutzbereich: #Natürliche #Personen
#Jeder #Mensch als #Person, ohne #Rücksicht auf seine #Eigenschaften, seinen #körperlichen oder #geistigen #Zustand, seine #Leistungen und seinen #sozialen #Status.#Leben als #Grenze zur #Bestimmung der #Unterscheidung
#Nasciturus: #objektive (!) #Schutzpflicht statt #subjektiv;
Je #mehr, #desto #Regel#Menschenwürde #Verstorbener als #Angelegenheit #Angehöriger
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#Schutz von #Ehe, #Familie und nicht #eheliche #Kinder
Art. 6 GG #Normstruktur#Geltung #jeweils für #Ehe und #Familie
#Subjektive #Strukturelemente:
-> #Abwehrrecht gegen #Eingriffe des #Staates
-> #Schutzpflicht des #Staates
-> #Leistungsrechte für #Ehepartner, die sich aus der #Normierung #ableiten#Objektive #Strukturelemente:
-> #Wertentscheidung
-> #Institutsgarantie#Einzelgarantien: Art. 6 #Abs. 2 und 3 GG #lex #specialis zu Abs. 1;
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#Gewährleistung #Religionsfreiheit, #Gewissensfreiheit, #Glaubensfreiheit
#Abwehrrecht;
#Verbot des #Glockenläutens
#Verbot der #Missionierung#Schutzpflicht;
#Schutz vor #Verfolgung bei #Austritt aus einer #Religionsgemeinschaft
#Schutz der #Sonntagsruhe#Objektiv-#Rechtliche #Pflichten;
#Staatliche #Neutralität; #Identifikationsverbot
#Verleihung des #Status #öffentlich #rechtlicher #Körperschaft; -
#Recht auf #Leben und #körperliche #Unversehrtheit
#Unterscheidung #Schutzpflicht und #Abwehrrecht
#Schutzpflicht des #Staates ist #grundsätzlich #unbestimmt im #Unterschied zur #Funktion von #Grundrechten als #subjektive #Abwehrrechte
#Frage nach #Anspruch auf #strafrechtliche #Verfolgung #Dritter wegen #grundgesetzlicher #Schutzpflicht
#BVerfGE 115, 118 (159) #Luftsicherheitsgesetz
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#Recht auf #Leben und #körperliche #Unversehrtheit
#Unterscheidung #Schutzpflicht und #Abwehrrecht
#Schutzpflicht des #Staates ist #grundsätzlich #unbestimmt im #Unterschied zur #Funktion von #Grundrechten als #subjektive #Abwehrrechte
#Frage nach #Anspruch auf #strafrechtliche #Verfolgung #Dritter wegen #grundgesetzlicher #Schutzpflicht
#BVerfGE 115, 118 (159) #Luftsicherheitsgesetz
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#Entscheidung #Bundesverfassungsgericht
#BVerfGE #Klimaschutzgesetz#Argumentation für #Schutzpflicht des #Staates / #Schutzrecht gegenüber #Staat aus #Art. 2 Abs. 2 S. 1 auf #körperliche #Unversehrtheit und #Art 14 auf #Schutz des #Eigentums im #Sinn #intertemporaler #Freiheitssicherung i.V.m. #Art. 20a GG: #Schutz #natürlicher #Lebensgrundlagen
#zukünftige #Freiheitssrechte
vgl. #Folgenorientierung
#BVerfG, #Beschluss des Ersten #Senats vom 24.03.21 - 1 BvR 2656/18 -, Rn. 1-270
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#Frage #Anspruch auf #Schutz zur #Verhinderung der #Selbsttötung?
#Schutzpflicht nach Art. 2 Abs. 2 S. 2
#Schutz derer, die #potenziell darunter #leiden, dass nun die #Selbsttötung mit #Hilfe #Dritter im weiteren #Umfang #zugelassen wird.#Rechtsgut: #Staat muss #Selbsttötungen #entgegenwirken, die nicht von #freier #Selbstbestimmung und #Eigenverantwortung #getragen sind.
#Gefährdungslage / #Untermaßverbot / #Erforderlich / #Angemessenheit
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#Relevanz der #Unterscheidung nach #Freiheitsrecht und #Schutzpflicht im #Sinn von #Grundrechtsdogmatik:
#Analyse und #Gutachten #folgen je anderem #Schema.
#Freiheitsrecht = #Abwehrrecht
I. #Eröffnung des #Schutzbereiches
II. #Eingriff in den #Schutzbereich
III. #Verfassungsrechtliche #Rechtfertigung#Vorlesung 8,1 11.5.21 #Grundrechte #Nußberger
Uwe #Volkmann, #Staatsrecht II, #Checkliste zur #Prüfung der #Verletzung eines #Freiheitsrechts, §4 -
#Unterscheidung von #Abwehrrecht, #Schutzpflicht / #Schutzrecht und #Gleichheitsrecht am #Beispiel des #Art 2 Abs. 2 #GG.
#Formulierungen als #Hinweise:
#gegen #staatliche #Eingriffe: #Hinweis auf #Abwehrrechtliche #Dimension;
zu #schützen: #Hinweis auf #Schutzpflicht
#gleich #wertvoll: #Gleichheitsrechtliche #Dimension
#Verfassungsrecht #Jurisprudenz #Systematik
#Vorlesung 8,1
11.5.21 #Grundrechte #Nußberger -
#Unterscheidung von #Abwehrrecht, #Schutzpflicht / #Schutzrecht und #Gleichheitsrecht am #Beispiel des #Art 2 Abs. 2 #GG.
#Formulierungen als #Hinweise:
#gegen #staatliche #Eingriffe: #Hinweis auf #Abwehrrechtliche #Dimension;
zu #schützen: #Hinweis auf #Schutzpflicht
#gleich #wertvoll: #Gleichheitsrechtliche #Dimension
#Verfassungsrecht #Jurisprudenz #Systematik
#Vorlesung 8,1
11.5.21 #Grundrechte #Nußberger