#grundrecht — Public Fediverse posts
Live and recent posts from across the Fediverse tagged #grundrecht, aggregated by home.social.
-
#brd : #nato / #bundeswehr / #kriegsdienstverweigerung / #kirche / #eak / #grundrecht
„70 Jahre EAK: Kriegsdienstverweigerung bleibt ein Grundrecht
Seit 70 Jahren berät & begleitet die Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden (EAK) Menschen, die aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe verweigern. Ihr Jubiläum nimmt die EAK zum Anlass für eine öffentliche #Diskussionsveranstaltung am 23. Sept. 2026 in Stuttgart.
...
1/3
-
#brd : #nato / #bundeswehr / #kriegsdienstverweigerung / #kirche / #eak / #grundrecht
„70 Jahre EAK: Kriegsdienstverweigerung bleibt ein Grundrecht
Seit 70 Jahren berät & begleitet die Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden (EAK) Menschen, die aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe verweigern. Ihr Jubiläum nimmt die EAK zum Anlass für eine öffentliche #Diskussionsveranstaltung am 23. Sept. 2026 in Stuttgart.
...
1/3
-
#brd : #nato / #bundeswehr / #kriegsdienstverweigerung / #kirche / #eak / #grundrecht
„70 Jahre EAK: Kriegsdienstverweigerung bleibt ein Grundrecht
Seit 70 Jahren berät & begleitet die Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden (EAK) Menschen, die aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe verweigern. Ihr Jubiläum nimmt die EAK zum Anlass für eine öffentliche #Diskussionsveranstaltung am 23. Sept. 2026 in Stuttgart.
...
1/3
-
Gegen Sprachverbote bei Demos: GFF verteidigt die Versammlungsfreiheit
Im Einsatz für die Versammlungsfreiheit unterstützt die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) / @Freiheitsrechte die Klage eines Demonstrierenden vor dem #Verwaltungsgericht #Berlin gegen eine polizeiliche #Sprachauflage bei einem pro-palästinensischen Protest im Februar. Immer häufiger erlässt die Berliner Polizei die Auflage, dass auf #Demonstrationen Redebeiträge und das Rufen von #Parolen lediglich auf Deutsch und Englisch erlaubt sind. In dem konkreten Fall zielte die Auflage auf die Untersagung von Äußerungen auf #Arabisch ab. Diese sogenannten Sprachverbote beschneiden das Recht auf Versammlungs- und #Meinungsfreiheit von Migrant*innen unzulässig und verstoßen gegen das #Diskriminierungsverbot. Dass Protestierende sich auf #Versammlungen in ihrer Erstsprache äußern können, ist die Voraussetzung, dass Menschen von ihrem Grundrecht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit Gebrauch machen können. Ziel der #Klage ist ein #Grundsatzurteil, das #Sprachverbote für rechtswidrig erklärt. Damit will die GFF dieser diskriminierenden Verwaltungspraxis ein Ende #setzen und die Versammlungsfreiheit verteidigen.
„Sprachverbote schaffen eine Zwei-Klassen-Versammlungsfreiheit. Sie sind nicht nur verfassungswidrig, sondern beschränken zudem die Sichtbarkeit marginalisierter Gruppen. Das verletzt klar das #Diskriminierungsverbot“, sagt Joschka Selinger, Rechtsanwalt und Verfahrenskoordinator bei der GFF.
Die Berliner #Polizei hatte dem Anmelder einer pro-palästinensischen Demonstration im Frühjahr 2025 in Berlin gegenüber eine Sprachauflage erlassen. Als Demonstrierende einen Redebeitrag auf Hebräisch hielten und Parolen auf Arabisch riefen, löste die Polizei die Demonstration auf. Dieses Vorgehen ist kein #Einzelfall: Auch bei Demonstrationen, die Frieden in der #Ukraine forderten, erließ die Berliner Polizei in der Vergangenheit Auflagen und verbot den Gebrauch der ukrainischen Sprache.
Die Berliner Polizei begründet den Erlass von Sprachauflagen damit, dass es bei pro-palästinensischen Demonstrationen in der Vergangenheit zu strafbaren antisemitischen Äußerungen kam. Zudem sollen Teilnehmer*innen Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen verwendet haben. Die pauschale Beschränkung auf den Gebrauch bestimmter Sprachen ist jedoch unverhältnismäßig. Um #Äußerungsstraftaten bei Versammlungen zu erkennen, kann die Polizei sprachmittelnde Beamt*innen oder Dolmetscher*innen einsetzen.
Gegen das Vorgehen der Polizei hat der Anmelder der Demonstration eine #Fortsetzungsfeststellungsklage erhoben, an der die GFF mitwirkt. Zuletzt wurden im Mai ein Schriftsatz zur Begründung der #Rechtswidrigkeit des Sprachverbots eingereicht. Vor Gericht wird der Kläger von Rechtsanwalt Roland Meister vertreten.
Weitere Informationen zum Verfahren
Quelle: Pressemitteilung, 12. Juni 2025, via trueten.de
-
Unsere Petition für ein kantonales #Grundrecht auf #DigitaleIntegrität wurde vom #Kantonsrat #Zug ohne Gegenstimme an die zuständige Kommission überwiesen.
https://zg.parat.swiss/2023/06/parat-fordert-grundrecht-auf-digitale-integritaet-in-zuger-verfassung/ -
Unsere #Petition für ein kantonale #Grundrecht auf #DigitaleIntegrität erreicht am Donnerstag den #Kantonsrat #Zug:
https://kr-geschaefte.zug.ch/gast/geschaefte/2581 -
#Gemein machen mit einer #Abrede als #Verweigerung eines #Anspruchs;
#Forderung nach einem #Recht, z.B. #sinnvolle #Beschäftigung, #erscheint als #hoffnungsloses #Unterfangen;Der #sozialstaatliche #Gestaltungsauftrag, ist ggü #sozialer #Grundrechte in #WRV zu #Gunsten von #Abwehrrechten #unterrepräsentiert;
#intertemporale #Freiheitssicherung; #Flickschusterei; #Sozialstaatsprinzip
-
#Frage nach der #Unterscheidung von #Normbindung und #Normprägung;
------
Das #normgeprägte #Grundrecht
Die #normgeprägte #Institution
------
Der #normgebundene #Kontext
------#Unterschied anhand der #Relation des #Beobachters: #Kontingenz und #Selbstverständlichkeit iSv. #Eindeutigkeit;
-
#Verletzung eines #abwehrrechtlichen #Grundrechtes iSv. #Freiheitsrecht durch die #Impfpflicht;
-> #Schutzbereich: #körperliche #Unversehrtheit
-> #Eingriff: #Beeinträchtigung der #körperlichen #Unversehrtheit; #Gesundheit;
-> #Rechtfertigung: #Einfacher #Gesetzesvorbehalt nach Art.2 Abs.2 S.3 #GG; #Parlamentsvorbehalt, #legitimer #Zweck#Zeit, 25.11.21, #Politik, S.2, Heinrich #Wefing #Interview mit Christoph #Möllers - Man sollte das #Dramatische nicht #kleinreden;
-
#Historische #Entwicklung der #Grundrechte: #ursprünglich #individuelle und #parallele #Entwicklung, dann #Verdichtung, zunehmende #Verrechtlichung;
#Unterscheidung von #Menschenrechten und #Grundrechten entlang des #Rechtssubjekt; #Staat / #Institution / #Organisation wie #Parteien / #Individuum ergo #Mensch
#Verfassungsgeschichte;
#Geschichte der #Menschenrechte#Vorlesung 2,1 #Grundrechte, Angelika #Nußberger
-
#Volksentscheid #Berlin
#Vergesellschaftung nach Art. 15 GG von #Immobilienunternehmen mit mehr als 3000 #Wohnungen beträfe ca. 15 #Unternehmen#Hinweis auf 3 #Gutachten des #Senat, u.a. Reiner #Geulen.
#Frage nach #Grenze eines #radikalen #Eingriff in #marktwirtschaftliche #Ordnung
#Konzeption des #Grundrecht auf #unternehmerische #Freiheit
Art. 2 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1 GG#FAS, 05.09.21, #Wirtschaft, #Wohnungskonzerne #entmachten, #Huemer
-
Was in der #Pandemie geschehe sei eine #permanente #Abwägung sich #widersprechender #Grundrechte, die als #Freiheitsrechte in #Form #praktischer #Konkordanz per se #eingeschränkt sind.
Die #Kontingenz von #Freiheit wird also #erfahrbar weil sie nicht mehr #selbstverständlich ist.
#Frage nach der #Möglichkeit eines #Entziehens eines #Sichs iSv. #Körper, #Selbst.
#SZ, 04.09.21, #Feuilleton, S. 15, Adrian #Kreye - #Raus aus der #Seuche
-
#Besondere #Diskriminierungsverbote
Art. 3 Abs. 3 GGFrage nach #Katalog an #Merkmalen: Kein #Numerus #Clausus;
-> #Staatsangehörigkeit
Aufnahme des #Kriteriums als #Problem, weil die #Differenzierung nach #Staatsangehörigkeit #Teil der #Grundrechte ist.Dennoch #Subsumption unter Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG: #Strenger #Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nach #neuer #Formel;
(2/3)
-
#Besondere #Diskriminierungsverbote
Art. 3 Abs. 3 GGFrage nach #Katalog an #Merkmalen: Kein #Numerus #Clausus;
-> #Staatsangehörigkeit
Aufnahme des #Kriteriums als #Problem, weil die #Differenzierung nach #Staatsangehörigkeit #Teil der #Grundrechte ist.Dennoch #Subsumption unter Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG: #Strenger #Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nach #neuer #Formel;
(2/3)
-
#Menschenwürde
Art. 1 GG#Prüfungsrelevanz von Art. 1 GG
-> #Einschlägig nur bei #spezifisch #menschenwürdigem #Gehalt des #Eingriffs.
#Ständige #Rechtsprechung:
-> #Verstärkung #anderer #Grundrechte
-> #Schrankenschranke bei #Rechtfertigung von #Eingriffen in #Freiheitsrechte
-> #Schranke #anderer #Grundrechte -
#Menschenwürde
Die #Würde des #Menschen ist #unantastbar#Funktionen des #Verweises auf die #Menschenwürde in #Rechtstexten:
-> #Allgemeine #Begründung für die #Zuerkennung von #Grundrechten und #Menschenrechten;
-> #Grundlegendes #Konstruktionsprinzip für #staatliche #Gemeinschaften zur #Entwicklung eines #normativen #Konzepts
-> #Ableitung #konkreter #Verbote: #Unmenschliche #Behandlung; #Zwangsarbeit; #Sklaverei -
#Klassischer #Eingriffsbegriff zu eng da #Grundrechte auch durch #faktisch-mittelbare #Auswirkungen #staatlichen #Handelns #beeinträchtigt werden können
#Erweiterter #Eingriffsbegriff:
#Zurechenbarkeit statt #Unmittelbarkeit
#Vorhersehbarkeit statt #Finalität#Problem. #Nudging; #Freie #Entscheidungsfreiheit bleibt #erhalten, dennoch #Einflussnahme!
-> #Additiv(er) #Eingriffsbegriff
#Gesamtwirkung
#BVerfGE 141, 220 -
Der #Grundrechtseingriff IV
Die #Schranken des #vorbehaltlosen #Grundrechts, also dem #Grundrecht, das nicht mit einem #geschriebenen #Gesetzesvorbehalt #ausgestattet ist, ergeben sich aus #anderen #Grundrechten.
Sog. #verfassungsimmanente #Schranken. #Ungeschriebene #Schranken, die sich aus der #systematischen #Auslegung des #Grundgesetzes ergeben im #Sinn der #Einheit der #Verfassung.
#Schrankenschranke #Grundrechtsschranke
#Vorlesung 6,3 27.04.21 #Grundrechte #Nußberger
-
Die #Fundamentalnormen der #Staatsorganisation als #Unterscheidung vom #Fokus des #Staatsorganisationsrecht zum #Staatsrecht der #Grundrechte:
Art. 20 Abs. 1 GG: #Republik, #Demokratie, #Sozialstaat, #Bundesstaat
Art. 20 Abs. 3 GG: #Rechtsstaat#Vorlesung 1,2 #Einführung #Grundrechte, Angelika #Nußberger,
-
#Unterscheidung von #Interaktion und #Kommunikation in #Bezug zu #grundgesetzlich #gewährleisteter #Versammlungsfreiheit nach Art. 8 GG
Eine #Versammlung setzt #körperliche #Versammlung der #Teilnehmer voraus. Die #körperliche #Versammlung #begründet die #Schutzwürdigkeit (doppelt).
Thorsten #Kingreen, Ralf #Poscher - #Grundrechte #Staatsrecht II, #Lehrbuch, Rn. 813, S. 346
-
Der #Besuch #kultureller und #sportlicher #Veranstaltung ist dann eine #Versammlung i.S.v. Art. 8 GG, wenn eine #innere #Verbindung mit #anderen vorliegt.
Das #Zusammenkommen mit #anderen ist bei #bestimmten #Veranstaltungen von #besonderer #Bedeutung;
Treten #Teilnehmer nicht als #Akteure, sondern als bloße #Konsumenten in #Erscheinung, bilden sie keine #Versammlung.
Thorsten #Kingreen, Ralf #Poscher, #Grundrechte #Staatsrecht II #Lehrbuch; S. 345, Rn. 812
-
#Grenzen der #negativen #Bekenntnisfreiheit bezüglich #grundgesetzlich #gewährleisteter #Religionsfreiheit durch #Wechselwirkungen #verschiedener #Ausübungsarten von #Denken, #Reden und #Handeln.
Die #Bedingung der #Möglichkeit ein #Recht #einfordern zu können, erfordert #Explikation durch #Artikulation des #Rechts.#Kingreen, #Poscher - #Grundrechte #Staatsrecht II, #Lehrbuch, 2019, Rn 631, S. 268
#BVerfGE 52, 223 (245ff.) -
#Hinweis auf #Parlamentsvorbehalt: #BVerfGE 61, 260/275; 95, 267/307
In #grundlegend #normativ(en) #Bereich(en), wie der #Ausübung derjenigen #Grundrecht(e), die #staatlich(er) #Regelung #zugänglich ist, müssen #wesentlich(e) #Entscheidung(en) vom #Gesetzgeber selbst getroffen werden.
#Verbot von #Delegieren; #Delegation
Thorsten #Kingreen, #Stellungnahme als #Sachverständiger zum #Entwurf eines #Gesetz(es) zur #Priorisierung bei der #Schutzimpfung gegen #Corona