#grundrecht — Public Fediverse posts
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@tagesschau
Frage in die Runde, ist dieser Artikel bekannt?§ 18 Abs. 2 Nr. 1 #Asylgesetz (AsylG), sieht ausdrücklich die Möglichkeit von #Zurückweisungen bei der Einreise aus einem sicheren #Drittstaat. Auch das deutsche #Grundrecht auf Asyl gilt seit der Verfassungsänderung 1993 nicht mehr bei einer Einreise aus einem sicheren Drittstaat, so Art. 16a Abs. 2 Grundgesetz. Deutschland ist umringt von sicheren Drittstaaten.
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@andiwaffeln
Die Unantastbarkeit der Würde des Menschen ist ein #Grundrecht ohne Abwägbarkeit.
Die Unantastbarkeit der #WürdeDesMenschen, ihre Unverhandelbarkeit
... stellte übrigens auch #FraukeBrosiusGersdorf unmissverständich klar!Die Frau, die weite Teile der #CDU #SCU in skandalöser Weise kurz vor ihrer abgestimmten Wahl zur #Verfassungsrichterin boycottierten und in Verruf brachten. Kein Anstand bei der #CXU, sondern #MedienInkompetenz gepaart mit #Populismus
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#noyb - Umfrage: Nur 7 % wollen, dass #Meta ihre persönlichen Daten für #KI verwendet
Meta begann Daten von Europäer:innen für KI-Training zu verwenden. Gegen die #DSGVO ohne #Einwilligung. Meta beruft sich „berechtigtes Interesse“, dass über dem #Grundrecht stehe. Wollen die Menschen das überhaupt?
Umfrage unter 1.000 Meta-Nutzer:innen in D - Fast 75% (mind. 68 Mio.) kennen Metas Pläne nicht. Nur 7% wollen, dass ihre Daten für KI-Training verwendet werden. https://noyb.eu/de/noyb-survey-only-7-users-want-meta-use-their-personal-data-ai
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#Kriegsdienstverweigerer ausgeliefert:
#Gericht gegen #Grundrecht
Durch einen Beschluss des #Bundesgerichtshofs sehen viele das Recht auf #Kriegsdienstverweigerung in Gefahr.Der #BGH entschied, dass ein #ukrainischer #Kriegsdienstverweigerer an sein Heimatland ausgeliefert werden darf, obwohl ihm dort der Dienst an der Waffe droht: Eine Auslieferung sei trotz Verweigerung aus Gewissensgründen möglich, wenn das Herkunftsland völkerrechtswidrig angegriffen wird...
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Zum #TagDerArbeit ein bisschen #Arbeitskampf auf die Ohren! Denn: Zur Arbeit gehören auch gute Arbeitsbedingungen - und wenn die fehlen, greift das #Grundrecht auf #Streik. Für unseren Podcast #Grundgesetzlich haben wir mit Arbeitsrechtlerin und Gewerkschafterin @Jo_Wenckebach gesprochen. Jetzt reinhören 🎧
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Erklärung von PRO ASYL zum Anschlag von Solingen
https://www.trueten.de/archives/13364-Erklaerung-von-PRO-ASYL-zum-Anschlag-von-Solingen.html #Rassismus #Antifa #IslamischerStaat #Asylrecht ist ein #Grundrecht
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#Bezahlkarten: Erste Beschwerden zu diskriminierender Praxis
Die seit April 2024 schrittweise von sächsischen Landkreisen eingeführte Bezahlkarte für Menschen im #Asylverfahren sollte auch Behörden entlasten – nun melden einige Regionen das Gegenteil. In der Theorie zur Eindämmung angeblicher „Pull-Faktoren“ eingeführt, kontrolliert und diskriminiert sie Betroffene in der Praxis. So stoßen die Karten auf erhebliche Kritik von Rechtsanwält*innen, NGOs, #Migrationsforschung und Geflüchteten selbst.
(...)
#asylrecht #sachsen #flüchtlingsrat #flucht #asyl ist #grundrecht und #menschenrecht #refugees
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#Bezahlkarten: Erste Beschwerden zu diskriminierender Praxis
Die seit April 2024 schrittweise von sächsischen Landkreisen eingeführte Bezahlkarte für Menschen im #Asylverfahren sollte auch Behörden entlasten – nun melden einige Regionen das Gegenteil. In der Theorie zur Eindämmung angeblicher „Pull-Faktoren“ eingeführt, kontrolliert und diskriminiert sie Betroffene in der Praxis. So stoßen die Karten auf erhebliche Kritik von Rechtsanwält*innen, NGOs, #Migrationsforschung und Geflüchteten selbst.
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#asylrecht #sachsen #flüchtlingsrat #flucht #asyl ist #grundrecht und #menschenrecht #refugees
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#Bezahlkarten: Erste Beschwerden zu diskriminierender Praxis
Die seit April 2024 schrittweise von sächsischen Landkreisen eingeführte Bezahlkarte für Menschen im #Asylverfahren sollte auch Behörden entlasten – nun melden einige Regionen das Gegenteil. In der Theorie zur Eindämmung angeblicher „Pull-Faktoren“ eingeführt, kontrolliert und diskriminiert sie Betroffene in der Praxis. So stoßen die Karten auf erhebliche Kritik von Rechtsanwält*innen, NGOs, #Migrationsforschung und Geflüchteten selbst.
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#asylrecht #sachsen #flüchtlingsrat #flucht #asyl ist #grundrecht und #menschenrecht #refugees
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#Bezahlkarten: Erste Beschwerden zu diskriminierender Praxis
Die seit April 2024 schrittweise von sächsischen Landkreisen eingeführte Bezahlkarte für Menschen im #Asylverfahren sollte auch Behörden entlasten – nun melden einige Regionen das Gegenteil. In der Theorie zur Eindämmung angeblicher „Pull-Faktoren“ eingeführt, kontrolliert und diskriminiert sie Betroffene in der Praxis. So stoßen die Karten auf erhebliche Kritik von Rechtsanwält*innen, NGOs, #Migrationsforschung und Geflüchteten selbst.
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#asylrecht #sachsen #flüchtlingsrat #flucht #asyl ist #grundrecht und #menschenrecht #refugees
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Die Informationsstelle Militarisierung (IMI) e.V. @imi hat eine Studie zur Aufrüstung der türkisch-bulgarischen Grenze im Kontext des bulgarischen #Schengenraum-Beitritts veröffentlicht. Die Autorin Yasmina Dahm untersucht, inwiefern das so genannte „Pilotprojekt für schnelle Asyl- und Rückführungsverfahren“ 2023 und der Diskurs um den partiellen bulgarischen Schengen-Beitritt mit dem Diskurs um die Aufrüstung der EU-Außengrenzen und den systematischen #Menschenrechtsverletzungen durch die #Grenzpolizei in #Bulgarien in Verbindung gebracht werden können. Die türkisch-bulgarische Grenze wird von der #Nichtregierungsorganisation No Name Kitchen, die vor Ort immer wieder Grenzgewalt und illegale #Pushbacks dokumentiert, als „die tödlichste Grenze entlang der #Balkanroute“ bezeichnet, während die Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in ihr eine „Schlüsselgrenze“ für großzügige Investitionen in den #Grenzschutz sieht:
https://www.imi-online.de/2024/05/02/aufruestung-unter-dem-stern-desschengen-beitritts/ #Asylrecht ist ein #Grundrecht
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Mannheim beendet Streikwoche mit insgesamt über 34.000 Streikenden - Montag #Verkehrsstreik
Zum Abschluss einer Warnstreikwoche mit insgesamt über 34.000 streikenden Beschäftigten im öffentlichen Dienst in Baden-Württemberg haben heute in Mannheim 4.000 Streikende aus der Region Rhein-Neckar demonstriert.
Zur dritten und vorerst letzten Verhandlungsrunde, die ab Montag in Potsdam stattfindet, streiken am 27. März auch im Land Beschäftigte im kommunalen Nahverkehr, am Flughafen Stuttgart, bei Schleusen am Neckar und bei der Autobahn GmbH. Die EVG ruft parallel in ihren Tarifrunden bei der Bahn zum Streik auf.
(Korrektur: Im kommunalen Nahverkehr wird am Montag in acht Städten gestreikt: #Stuttgart, #Karlsruhe, #Freiburg, #Baden-Baden, #Ulm, #Heilbronn, #Esslingen und #Mannheim, nicht jedoch in Konstanz)Martin Gross, ver.di Landesbezirksleiter, sagte in Mannheim bei der Abschlusskundgebung: „Die höchste #Inflation seit 70 Jahren ist eine historische Herausforderung an die #Tarifpolitik. Die #Arbeitgeber hatten mit ihrem viel zu niedrigen und sozial ungerechten Angebot gezeigt, dass sie den Ernst der Lage nicht im Ansatz verstanden haben. In dieser Woche waren wir deshalb mit unseren #Warnstreiks laut und deutlich unterwegs, um unseren Forderungen, insbesondere der nach einem hohen #Mindestbetrag, Gehör zu verschaffen. Am Montag werden wir zum Abschluss den öffentlichen #Verkehr bundesweit bestreiken. Um zu zeigen, dass in diesem Land ohne den öffentlichen Dienst nichts läuft. Mit dieser #Warnstreikwelle haben wir den Arbeitgebern hoffentlich unmissverständlich klargemacht, was wir nächste Woche von ihnen erwarten, wie stark wir sind und wozu wir bereit sind, wenn es sein muss.“
Zum Vorwurf von Steffen #Kampeter, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände ( #BDA ), die Warnstreiks seien unverhältnismäßig und würden die Akzeptanz für das #Streikrecht gefährden, sagte Gross auf der #Kundgebung: "Wir erleben eine beispiellose #Solidarität mit den Streikenden. Weil die Menschen im Land wissen, dass diese Tarifrunden in der #Inflationskrise auch ihre sind. Wenn wir jetzt nicht verhindern, dass #Kaufkraft dauerhaft zerstört wird, hat das für die Menschen und die #Wirtschaft gleichermaßen schwerwiegende Folgen. Ein Akzeptanzproblem mit dem #Grundrecht auf Streik haben offensichtlich vor allem die Spitzen der #Arbeitgeber. Herr Kampeter sollte lieber Unternehmen zur Ordnung rufen, die ihre #Preise im Windschatten der Inflation rücksichtslos erhöht haben, nur um ihre #Gewinne zu steigern."
Heutiger #Warnstreik im Bezirk Rhein-Neckar:
Großer Warnstreiktag im Bezirk am Freitag, 24.3., in Mannheim: Die komplette Stadt Mannheim, die Landkreisgemeinden #Ilvesheim, #Schwetzingen, #Neckargemünd, #Eppelheim und #Hemsbach, die #Sparkassen Rhein-Neckar-Nord und #Heidelberg, das #Theater Heidelberg, die #RNV und die #UMM, die #APH, die Heidelberger #Werkstätten, die# BA und die #DRV.
Treffen 8:00 Uhr am Gewerkschaftshaus, anschließend Demo durch die Stadt, gegen 10:30 Kundgebung am Alten Messplatz.Der Verkehrsstreik am Montag in Baden-Württemberg:
In Baden-Württemberg ruft allein ver.di in insgesamt acht Tarifrunden zu #Arbeitsniederlegungen auf. Der Schwerpunkt liegt im öffentlichen Dienst: bestreikt wird der kommunale Nahverkehr in Stuttgart, Karlsruhe, Baden-Baden, Freiburg, Ulm, Mannheim, Esslingen und Heilbronn. Am #Flughafen Stuttgart streiken sowohl Beschäftigte des öffentlichen Dienstes als auch der #Bodenverkehrsdienste (drei eigene Tarifrunden) und des #Sicherheitspersonal|s. Weiter sind #Beschäftigte der #Autobahn GmbH sowie der #Wasserstraßen (TV ÖD) aufgerufen. Die Streikenden an den Schleusen versammeln sich zentral an der Schleuse in Heidelberg. Schließlich wird bei der #AVG in Karlsruhe zum Solidaritätsstreik aufgerufen. Die #EVG wird in ihrer Tarifrunde mit der Deutschen #Bahn sowie vielen weiteren Bahnen zu Warnstreiks aufrufen.
Die Gewerkschaften rechnen damit, dass ein Großteil des Nah- und #Fernverkehr|s in Baden-Württemberg am Montag auf der #Schiene, auf der #Straße, in der #Luft und auf dem #Wasser zum Erliegen kommt.ver.di fordert für die rund 2,5 Millionen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von #Bund und #Kommunen eine #Anhebung der #Einkommen um 10,5 Prozent, mindestens aber 500 Euro monatlich bei einer #Laufzeit von zwölf Monaten. Die #Ausbildungsvergütungen und #Praktikantenentgelte sollen um 200 Euro monatlich angehoben werden. Das Ergebnis soll später zeit- und wirkungsgleich auf Beamt:innen, Richter:innen, Soldat:innen und Soldaten sowie Versorgungsempfänger:innen übertragen werden. ver.di führt die Tarifverhandlungen gemeinsam mit der #GdP, der #GEW, der IG #BAU und dem #dbb #beamtenbund und# tarifunion. Die erste von drei verabredeten V#erhandlungsrunden war am 24. Januar in #Potsdam, die zweite Runde am 22. und 23. Februar 2023. Die dritte und letzte verabredete ist vom 27. bis voraussichtlich 29. März 2023.
In Baden-Württemberg arbeiten nach Zahlen des Statistischen Landesamtes von 2022 rund 236.000 Tarifbeschäftigte bei den Kommunen. Etwa 67 Prozent der Beschäftigten sind #Frauen, die T#eilzeitquote beträgt rund 44 Prozent (insgesamt inklusive Beamt:innen). Außerdem haben die bundesweiten Verhandlungen unter anderem Auswirkungen auf den Verlauf der Tarifrunde von rund 10.000 Beschäftigten bei der Agentur für Arbeit und über 3.000 Beschäftigten bei der Deutschen Rentenversicherung im Land.
Quelle: #verdi PM 24. März 2023
https://bawue.verdi.de/presse/pressemitteilungen/++co++43ba4a66-ca29-11ed-8d7b-001a4a160111 -
#Gemein machen mit einer #Abrede als #Verweigerung eines #Anspruchs;
#Forderung nach einem #Recht, z.B. #sinnvolle #Beschäftigung, #erscheint als #hoffnungsloses #Unterfangen;Der #sozialstaatliche #Gestaltungsauftrag, ist ggü #sozialer #Grundrechte in #WRV zu #Gunsten von #Abwehrrechten #unterrepräsentiert;
#intertemporale #Freiheitssicherung; #Flickschusterei; #Sozialstaatsprinzip
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#Lüth #Urteil 1958;
#Verfassungsbeschwerde gegen dass #Urteil des #Landgericht #Hamburg
(#Meinungsäußerung, bzw. #Boykottaufruf als #sittenwidrige #Handlung nach § 826 #BGB);-> Zwar sind #Grundrechte #Abwehrrechte des #Bürgers gegen den #Staat zum #Schutz der #Freiheitssphäre des #einzelnen; Das #Grundgesetz will jedoch keine #wertneutrale #Ordnung sein, woraus sich eine #objektive #Wertordnung #aufgerichtet hat.
#BVerfGE, 7, 198, 204ff.
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#Frage nach der #Unterscheidung von #Normbindung und #Normprägung;
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Das #normgeprägte #Grundrecht
Die #normgeprägte #Institution
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Der #normgebundene #Kontext
------#Unterschied anhand der #Relation des #Beobachters: #Kontingenz und #Selbstverständlichkeit iSv. #Eindeutigkeit;
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#Grundrechtsadressaten, #Grundrechtsverpflichtete
#Private sind nicht #Grundrechtsadressaten
Aber: #mittelbare #Drittwirkung der #Grundrechte;
#Erweiterung: #Stadionverbot
#Recht auf #Zugang aufgrund der #Monopolartigen #Machtstellung: #besondere #rechtliche #Verantwortung
-> #Bindung bei #Monopolen #Privater an #Grundrechte;#Allgemeine #Grundrechtslehren
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#Objektive #Grundrechtsgehalte
-> #Grundrechtliche #Schutzpflichten
Aus #Abwehrrechten kann eine darüber #hinausgehende #Schutzpflicht des #Staates entstehen
-> #Problem der #Gewaltenteilung:
#Grundrechte sind zunächst als #Freiheitsrechte #konzipiert iSv. #Abwehrrechten gegenüber dem #Staat. Die #Konzeption von #Leistungsrechten und #Schutzpflichten #verpflichtet den #Staat in #Konkurrenz zur #Legislative -
#Objektive #Grundrechtsgehalte
#Grundrechte als #objektive #Wertentscheidungen
#Entwickelt von Konrad #Hesse
#Verfassung als #rechtliche #Grundordnung des #Gemeinwesens#Anwendung des #Gedankens des #Grundgesetzes als #objektiver #Wertentscheidung für die #Rechtsordnung: #Auslegung der #zivilrechtlichen #Gesetze vor dem #Hintergrund der #Wertentscheidungen des GG
#BVerfGE 7, 198 #Lüth #Urteil vom 15.01.1958 -
#Mitwirkungsrechte & #Verfahrensrechte
#Status #Activus
#Grundrechte als #Mitwirkungsrechte: Art. 38, Art. 17 GG;#Status #Activus #Procederalis
#Verfahrensgrundrechte 103 GG, 19 Abs. 4 GG -
#Hinweis auf #Statuslehre nach #Jellinek
#status #negativus
#Grundrecht als #Abwehrrecht (= #Freiheitsrecht)#status #positivus
#Grundrecht als #Schutzrecht, #Teilhaberecht #Leistungsrecht u. #Verfahrensrecht#status #activus
#Grundrecht als #MitwirkungsrechtHat sich durch #Staatsrechtslehre #durchgezogen aber #Wandel #Ausdifferenzierung und #Verwechslung.
#Vorlesung 3,1 vom 16.04.2021 #Grundrechte, Angelika #Nußberger
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#Unterscheidung von #Menschenrecht, #Bürgerrecht und #Grundrecht am #Beispiel der #Paulskirchenverfassung von 1849.
#Beispiele für #Bürgerrechte auch im #Grundgesetz unter anderem: Art. 8: "Alle #Deutschen"
#Tradition der #Grundrechte zurückgehend auf § 130 #Paulskirchenverfassung
#Frühkonstitutionalismus nach #französischer #Revolution / #Menschenrechtserklärung;
#Verfassung Bayern 1818, #Baden 1818, #Württemberg 1819#Vorlesung 2,3 vom 13.04.2021 #Grundrechte, Angelika #Nußberger
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#Historische #Entwicklung der #Grundrechte: #ursprünglich #individuelle und #parallele #Entwicklung, dann #Verdichtung, zunehmende #Verrechtlichung;
#Unterscheidung von #Menschenrechten und #Grundrechten entlang des #Rechtssubjekt; #Staat / #Institution / #Organisation wie #Parteien / #Individuum ergo #Mensch
#Verfassungsgeschichte;
#Geschichte der #Menschenrechte#Vorlesung 2,1 #Grundrechte, Angelika #Nußberger
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#Bundesverfassungsgericht
#Beschluss vom 10. April 2020 - 1 BvQ 28/20#Folgenabwägung als #Eilentscheidung bzgl. #Corona #Verordnung
Das #vollständige #Zurücktreten des #Grundrechts der #Glaubensfreiheit... hinter das #kollidierende #Grundrecht auf #Leben... hält der #Antragsteller für #unverhältnismäßig.
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Der #Vorwurf der #Verletzung #elementarer #Grundrechte, wie dem einer #Medienfreiheit, die es auch in #Europa bislang so nicht gab, könnte der #Integration von #Nationalität zu einer #Organisation dienen.
#Kontrolle als #Gelingen der #Gewährung von #Rechten, nach der #Abschaffung ihrer #Selbstverständlichkeit.
#Medienfreiheitsgesetz; #Gewähr
#FAS, 19.09.21, #Politik, S.6, Um den #Finger #gewickelt - Vor zwanzig Jahren sprach Wladimir #Putin im #Bundestag...
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#Vorsitz der #Gesellschaft für #Freiheitsrechte: Ulf #Buermeyer;
auch #Podcast #Host: #Lage der #Nation;
#Strategisch #geführte #Gerichtsverfahren zur #Verteidigung von #Grundrechten und #Menschenrechten;
https://www.tagesschau.de/inland/sicherheitspolitik-nach-11-september-101.html
#tagesschau, 11.09.21, Mit #Sicherheit weniger #Freiheit, Philipp #Eckstein
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Art. 10 GG
#Briefgeheimnis
#Schutz des #Inhalts des #Kommunikationsmediums und der #Umstände der #körperlichen #Informationsübermittlung;#Postmeldegeheimnis; #Postfreiheit
#Schutz der #körperlichen #Informationsübermittlung durch #Postdienstleister
-> Aber #Privatisierung: #Post AG ist über Art. 1 Abs. 3 GG nicht an #Grundrechte #gebunden#Fernmeldegeheimnis
#Schutz des #Inhalts und der #Umstände der #unkörperlichen #Informationsübermittlung -
Art. 16a
#Recht auf #Asyl; #Asylrecht#Entwicklung in #Deutschland.
#Ursprünglich Art. 16 Abs. 2 S. 2 GG: #Politisch #Verfolgte #genießen #Asyl#Reform 1993: #Fassung Art. 16a GG in #gegenwärtiger #Form
-> #Grundrechtsverhinderungsrecht#Relativierung der #Bedeutung:
-> #Deteilregelungen auf #EU #Ebene
-> #EGMR #Rechtsprechung: #Einheitliches #Schutzsystem für #Europa; #EMRK
-> #Komplementärer #Schutz durch andere #Grundrechte-> 002 (Folien) <-
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Art. 16a
#Recht auf #Asyl; #Asylrecht#Entwicklung in #Deutschland.
#Ursprünglich Art. 16 Abs. 2 S. 2 GG: #Politisch #Verfolgte #genießen #Asyl#Reform 1993: #Fassung Art. 16a GG in #gegenwärtiger #Form
-> #Grundrechtsverhinderungsrecht#Relativierung der #Bedeutung:
-> #Deteilregelungen auf #EU #Ebene
-> #EGMR #Rechtsprechung: #Einheitliches #Schutzsystem für #Europa; #EMRK
-> #Komplementärer #Schutz durch andere #Grundrechte-> 002 (Folien) <-
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Art. 16a
#Recht auf #Asyl; #Asylrecht#Entwicklung in #Deutschland.
#Ursprünglich Art. 16 Abs. 2 S. 2 GG: #Politisch #Verfolgte #genießen #Asyl#Reform 1993: #Fassung Art. 16a GG in #gegenwärtiger #Form
-> #Grundrechtsverhinderungsrecht#Relativierung der #Bedeutung:
-> #Deteilregelungen auf #EU #Ebene
-> #EGMR #Rechtsprechung: #Einheitliches #Schutzsystem für #Europa
-> #Komplementärer #Schutz durch andere #Grundrechte -
Art. 16a
#Recht auf #Asyl; #Asylrecht#Entwicklung in #Deutschland.
#Ursprünglich Art. 16 Abs. 2 S. 2 GG: #Politisch #Verfolgte #genießen #Asyl#Reform 1993: #Fassung Art. 16a GG in #gegenwärtiger #Form
-> #Grundrechtsverhinderungsrecht#Relativierung der #Bedeutung:
-> #Deteilregelungen auf #EU #Ebene
-> #EGMR #Rechtsprechung: #Einheitliches #Schutzsystem für #Europa
-> #Komplementärer #Schutz durch andere #Grundrechte -
Was in der #Pandemie geschehe sei eine #permanente #Abwägung sich #widersprechender #Grundrechte, die als #Freiheitsrechte in #Form #praktischer #Konkordanz per se #eingeschränkt sind.
Die #Kontingenz von #Freiheit wird also #erfahrbar weil sie nicht mehr #selbstverständlich ist.
#Frage nach der #Möglichkeit eines #Entziehens eines #Sichs iSv. #Körper, #Selbst.
#SZ, 04.09.21, #Feuilleton, S. 15, Adrian #Kreye - #Raus aus der #Seuche
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Art. 8 GG #Versammlungsfreiheit
Art. 9 Abs. 1 #Vereinigungsfreiheit
Art. 9 Abs. 3 #Koalitionsfreiheit#Koalitionsfreiheit
Art. 9 Abs. 3 GG#Persönlicher #Schutzbereich
#Jedermann und alle #Berufe: #Arbeitnehmer und #Arbeitgeber
- #Juristische #Personen des #Privatrechts;
-> #Fraglich ob #unmittelbar oder Art. 19 Abs. 3; #Doppelgrundrecht; #Arbeitskampf ist #kollektive #Ausübung des #Grundrechtes; -
#Besondere #Diskriminierungsverbote
Art. 3 Abs. 3 GG#Schutz #strukturell #diskriminierungsgefährdeter #Gruppen vor #Benachteiligung
-> #Abwehrrechte im #klassischen #Sinn
-> #Objektive #Wertentscheidung mit #Ausstrahlungswirkung für die #gesamte #Rechtsordnung;
Wichtig für #mittelbare #Drittwirkung der #Grundrechte über #Generalklauseln
-> #Derivativer #Teilhabe- und #Leistungsanspruch iVm #Freiheitsrechten
-> #Objektive #Schutzfunktion -
#Allgemeine #Handlungsfreiheit
Art. 2 Abs. 1 GG#Wortlaut nicht #aussagekräftig: #Recht auf #freie #Entfaltung der #Persönlichkeit
#Mögliche #Auslegung:
-> #Programmsatz (-)
-> #Beschränkung auf #Kernbereich der #Persönlichkeitsentfaltung (-)
-> #BVerfG: #Auffanggrundrecht: #Subsidiär zu #anderen #Grundrecht (+)#Grundsatzentscheidung #BVerfGE 6, 32 ff. #Elfes
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#Schutz von #Ehe, #Familie und nicht #eheliche #Kinder
Art. 6 Abs. 1 GG#Eingriff in den #Schutzbereich
-> #Staatliche #Maßnahmen, die die als #Familie #geschützte #Lebensgemeinschaft im #immateriell #persönlichen oder #materiell #wirtschaftlichen #Bereich #beeinträchtigen#Abgrenzung: #Ausgestaltung des #Instituts #Familie als #normgeprägtes #Grundrecht
#Rechtfertigung des #Eingriff:
#Vorbehaltlos; #Kollidierendes #Verfassungsrecht -
#Eigentumsgarantie
Art. 14 #GG3 #Dimensionen des #Grundrecht:
#Institutsgarantie: #Schutz von #Eigentum als #solches
#Abwehrrecht: #Niemand darf in #Eigentum eines #anderen #eingreifen
#Schutzrecht: #Staat muss #Maßnahmen #ergreifen, um #Eigentum zu #schützen
#Hinweis auf #BVerfGE 58, 300 #Nassauskiesungsbeschluss;
#Begriff der #Enteignung, #Ausbuchstabieren des #Verständnis von Art. 14 #GG -
#Struktur des Art. 14 #GG
#Eigentumsschutz
Art. 14 Abs. 1 S. 1: #Schutzbereich #Eigentum und #Erbrecht
Art. 14 Abs. 1 S. 2: #Inhaltsbestimmung & #Schrankenbestimmung
Art. 14 Abs. 2: #Leitlinien für #Gesetzgeber für #Ausgestaltung und #Beschränkung#Enteignung mit #Entschädigung
Art. 14 Abs. 3 #GG#Normengeprägtes #Grundrecht;
#Ausgleich #Freiheitsschutz und #Allgemeinwohlbelang -
#Berufsfreiheit
#Rechtfertigung von #Eingriffen in die #Berufsfreiheit, #Schranken#Auslegung der #Schranken #entspricht nicht dem #Wortlaut von Art. 12 Abs. 1 #GG;
Art. 12 Abs. 1 #GG ist #einheitlich #Grundrecht der #Berufsfreiheit#Regelungsvorbehalt des Art. 12 Abs. 1 S. 2 #GG wird auf #Berufswahlfreiheit #ausgedehnt;
#Wertung von #geregelt werden als #einfacher #Gesetzesvorbehalt; #Zitiergebot des Art. 19 Abs. 1 S. 2 #GG #entfällt (!); -
#Berufsfreiheit
#Rechtfertigung von #Eingriffen in die #Berufsfreiheit, #Schranken#Auslegung der #Schranken #entspricht nicht dem #Wortlaut von Art. 12 Abs. 1 #GG;
Art. 12 Abs. 1 #GG ist #einheitlich #Grundrecht der #Berufsfreiheit#Regelungsvorbehalt des Art. 12 Abs. 1 S. 2 #GG wird auf #Berufswahlfreiheit #ausgedehnt;
#Wertung von #geregelt werden als #einfacher #Gesetzesvorbehalt; #Zitiergebot des Art. 19 Abs. 1 S. 2 #GG #entfällt (!); -
#Klassischer #Eingriffsbegriff zu eng da #Grundrechte auch durch #faktisch-mittelbare #Auswirkungen #staatlichen #Handelns #beeinträchtigt werden können
#Erweiterter #Eingriffsbegriff:
#Zurechenbarkeit statt #Unmittelbarkeit
#Vorhersehbarkeit statt #Finalität#Problem. #Nudging; #Freie #Entscheidungsfreiheit bleibt #erhalten, dennoch #Einflussnahme!
-> #Additiv(er) #Eingriffsbegriff
#Gesamtwirkung
#BVerfGE 141, 220 -
#Frage nach #Unterscheidbarkeit von #Berufswahl und #Berufsausübung
#BVerfGE 7, 377: #Einheitlicher #Schutzbereich, #Einheitliches #Grundrecht;
Durch #Ausübung des #Berufes wird die #Wahl #bestätigt.Aber: #Unterschiede bei der #Rechtfertigung!
#Gewährleistungsumfang #unterscheidbar nach
#Freiheit der #Berufswahl (ob)
#Freiheit der #Berufsausübung (wie) -
#Frage nach #Unterscheidbarkeit von #Berufswahl und #Berufsausübung
#BVerfGE 7, 377: #Einheitlicher #Schutzbereich, #Einheitliches #Grundrecht;
Durch #Ausübung des #Berufes wird die #Wahl #bestätigt.Aber: #Unterschiede bei der #Rechtfertigung!
#Gewährleistungsumfang #unterscheidbar nach
#Freiheit der #Berufswahl (ob)
#Freiheit der #Berufsausübung (wie) -
#Gewissensfreiheit /
#Glaubensfreiheit#Abgrenzung von #Glaubensfreiheit und #Allgemeiner #Handlungsfreiheit
#Besonderer #Rechtfertigungszwang für #Zugehörigkeit zur #Glaubensfreiheit entsprechend der #Definitionen von #Gewissen und #Religion / #Weltanschauung.
#Schächten: #Kompromiss #BVerfG: Art. 2 Abs. 1 durch #Grundrecht der #Religionsfreiheit aus Art. 4 #GG #verstärkt.
#BVerfGE 104, 337
#Religionsausübung -
Eine #Gemeinschaft wird nicht durch das #Grundrecht der #Religionsfreiheit und #Weltanschauungsfreiheit geschützt, wenn ihre #religiösen oder #weltanschaulichen #Lehren nur als #Vorwand für die 'Verfolgung #wirtschaftlicher #Ziele #dienen.
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#Persönlicher #Schutzbereich
#Jedermann
Auch #Juristische #Personen
Art. 19 Abs.3 #GG;
#Körperschaften des #Öffentlichen #Rechts (!)
-> #Fraglich: Auf #Gewinnerzielung #ausgerichtete #Vereinigungen#Sachlicher #Schutzbereich
#Glaube
#Gewissen, #Verweigerung #Kriegsdienst
#Religiöse & #Weltanschauliche #Bekenntnis
Aber: Art. 4 Abs. 2 #GG: #Religionsausübung -> #Weltanschauung?
-> #Einheitliches #Grundrecht12,1 #Grundrechte #Nußberger
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#Persönlicher #Schutzbereich
#Jedermann
Auch #Juristische #Personen
Art. 19 Abs.3 #GG;
#Körperschaften des #Öffentlichen #Rechts (!)
-> #Fraglich: Auf #Gewinnerzielung #ausgerichtete #Vereinigungen#Sachlicher #Schutzbereich
#Glaube
#Gewissen, #Verweigerung #Kriegsdienst
#Religiöse & #Weltanschauliche #Bekenntnis
Aber: Art. 4 Abs. 2 #GG: #Religionsausübung -> #Weltanschauung?
-> #Einheitliches #Grundrecht12,1 #Grundrechte #Nußberger
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#Wichtige #Probleme bei der #Auslegung der #Glaubensfreiheit & #Religionsfreieit:
#Interpretation als #einheitliches #Grundrecht
#Definition von #Religion
#Abgrenzung von #forum #internum und #forum #externum -
#Wichtige #Probleme bei der #Auslegung der #Glaubensfreiheit & #Religionsfreieit:
#Interpretation als #einheitliches #Grundrecht
#Definition von #Religion
#Abgrenzung von #forum #internum und #forum #externum -
#Recht auf #Leben und #körperliche #Unversehrtheit
#Unterscheidung #Schutzpflicht und #Abwehrrecht
#Schutzpflicht des #Staates ist #grundsätzlich #unbestimmt im #Unterschied zur #Funktion von #Grundrechten als #subjektive #Abwehrrechte
#Frage nach #Anspruch auf #strafrechtliche #Verfolgung #Dritter wegen #grundgesetzlicher #Schutzpflicht
#BVerfGE 115, 118 (159) #Luftsicherheitsgesetz
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#Europäischer #Gerichtshof für #Menschenrechte #EGMR
#Rechtsprechungsorgan des #Europarat und #Organ das #EMRK umsetzt
#Rechtsprechungsorgan zu #Fragen der #Grundrechte neben dem #Bundesverfassungsgericht
#Funktion - #Art. 19 #EMRK
#Ständiger #Gerichtshof zur #Sicherstellen der #Einhaltung der #Verpflichtungen, welche #Vertragsparteien #übernommen haben#Aktuelles #Beispiel für #Relevanz: #Impfentscheidung
https://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/strafrecht-oeffentl-recht/der-egmr-haelt-nationalen-impfpflicht-fuer-zulaessig_204_540662.html#Vorlesung 7,2 3.5.21 #Grundrechte #Nußberger