#grundrecht — Public Fediverse posts
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Wir brauchen in der #Schweiz dringend ein #Grundrecht darauf, nicht von einer #Maschine beurteilt zu werden und nicht ohne unser Einverständnis analysiert zu werden! #Überwachung #Privatsphäre #Datenschutz
https://www.srf.ch/news/dialog/smart-cities-wer-kontrolliert-die-systeme-und-unsere-daten
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Gegen Sprachverbote bei Demos: GFF verteidigt die Versammlungsfreiheit
Im Einsatz für die Versammlungsfreiheit unterstützt die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) / @Freiheitsrechte die Klage eines Demonstrierenden vor dem #Verwaltungsgericht #Berlin gegen eine polizeiliche #Sprachauflage bei einem pro-palästinensischen Protest im Februar. Immer häufiger erlässt die Berliner Polizei die Auflage, dass auf #Demonstrationen Redebeiträge und das Rufen von #Parolen lediglich auf Deutsch und Englisch erlaubt sind. In dem konkreten Fall zielte die Auflage auf die Untersagung von Äußerungen auf #Arabisch ab. Diese sogenannten Sprachverbote beschneiden das Recht auf Versammlungs- und #Meinungsfreiheit von Migrant*innen unzulässig und verstoßen gegen das #Diskriminierungsverbot. Dass Protestierende sich auf #Versammlungen in ihrer Erstsprache äußern können, ist die Voraussetzung, dass Menschen von ihrem Grundrecht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit Gebrauch machen können. Ziel der #Klage ist ein #Grundsatzurteil, das #Sprachverbote für rechtswidrig erklärt. Damit will die GFF dieser diskriminierenden Verwaltungspraxis ein Ende #setzen und die Versammlungsfreiheit verteidigen.
„Sprachverbote schaffen eine Zwei-Klassen-Versammlungsfreiheit. Sie sind nicht nur verfassungswidrig, sondern beschränken zudem die Sichtbarkeit marginalisierter Gruppen. Das verletzt klar das #Diskriminierungsverbot“, sagt Joschka Selinger, Rechtsanwalt und Verfahrenskoordinator bei der GFF.
Die Berliner #Polizei hatte dem Anmelder einer pro-palästinensischen Demonstration im Frühjahr 2025 in Berlin gegenüber eine Sprachauflage erlassen. Als Demonstrierende einen Redebeitrag auf Hebräisch hielten und Parolen auf Arabisch riefen, löste die Polizei die Demonstration auf. Dieses Vorgehen ist kein #Einzelfall: Auch bei Demonstrationen, die Frieden in der #Ukraine forderten, erließ die Berliner Polizei in der Vergangenheit Auflagen und verbot den Gebrauch der ukrainischen Sprache.
Die Berliner Polizei begründet den Erlass von Sprachauflagen damit, dass es bei pro-palästinensischen Demonstrationen in der Vergangenheit zu strafbaren antisemitischen Äußerungen kam. Zudem sollen Teilnehmer*innen Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen verwendet haben. Die pauschale Beschränkung auf den Gebrauch bestimmter Sprachen ist jedoch unverhältnismäßig. Um #Äußerungsstraftaten bei Versammlungen zu erkennen, kann die Polizei sprachmittelnde Beamt*innen oder Dolmetscher*innen einsetzen.
Gegen das Vorgehen der Polizei hat der Anmelder der Demonstration eine #Fortsetzungsfeststellungsklage erhoben, an der die GFF mitwirkt. Zuletzt wurden im Mai ein Schriftsatz zur Begründung der #Rechtswidrigkeit des Sprachverbots eingereicht. Vor Gericht wird der Kläger von Rechtsanwalt Roland Meister vertreten.
Weitere Informationen zum Verfahren
Quelle: Pressemitteilung, 12. Juni 2025, via trueten.de
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Mannheim beendet Streikwoche mit insgesamt über 34.000 Streikenden - Montag #Verkehrsstreik
Zum Abschluss einer Warnstreikwoche mit insgesamt über 34.000 streikenden Beschäftigten im öffentlichen Dienst in Baden-Württemberg haben heute in Mannheim 4.000 Streikende aus der Region Rhein-Neckar demonstriert.
Zur dritten und vorerst letzten Verhandlungsrunde, die ab Montag in Potsdam stattfindet, streiken am 27. März auch im Land Beschäftigte im kommunalen Nahverkehr, am Flughafen Stuttgart, bei Schleusen am Neckar und bei der Autobahn GmbH. Die EVG ruft parallel in ihren Tarifrunden bei der Bahn zum Streik auf.
(Korrektur: Im kommunalen Nahverkehr wird am Montag in acht Städten gestreikt: #Stuttgart, #Karlsruhe, #Freiburg, #Baden-Baden, #Ulm, #Heilbronn, #Esslingen und #Mannheim, nicht jedoch in Konstanz)Martin Gross, ver.di Landesbezirksleiter, sagte in Mannheim bei der Abschlusskundgebung: „Die höchste #Inflation seit 70 Jahren ist eine historische Herausforderung an die #Tarifpolitik. Die #Arbeitgeber hatten mit ihrem viel zu niedrigen und sozial ungerechten Angebot gezeigt, dass sie den Ernst der Lage nicht im Ansatz verstanden haben. In dieser Woche waren wir deshalb mit unseren #Warnstreiks laut und deutlich unterwegs, um unseren Forderungen, insbesondere der nach einem hohen #Mindestbetrag, Gehör zu verschaffen. Am Montag werden wir zum Abschluss den öffentlichen #Verkehr bundesweit bestreiken. Um zu zeigen, dass in diesem Land ohne den öffentlichen Dienst nichts läuft. Mit dieser #Warnstreikwelle haben wir den Arbeitgebern hoffentlich unmissverständlich klargemacht, was wir nächste Woche von ihnen erwarten, wie stark wir sind und wozu wir bereit sind, wenn es sein muss.“
Zum Vorwurf von Steffen #Kampeter, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände ( #BDA ), die Warnstreiks seien unverhältnismäßig und würden die Akzeptanz für das #Streikrecht gefährden, sagte Gross auf der #Kundgebung: "Wir erleben eine beispiellose #Solidarität mit den Streikenden. Weil die Menschen im Land wissen, dass diese Tarifrunden in der #Inflationskrise auch ihre sind. Wenn wir jetzt nicht verhindern, dass #Kaufkraft dauerhaft zerstört wird, hat das für die Menschen und die #Wirtschaft gleichermaßen schwerwiegende Folgen. Ein Akzeptanzproblem mit dem #Grundrecht auf Streik haben offensichtlich vor allem die Spitzen der #Arbeitgeber. Herr Kampeter sollte lieber Unternehmen zur Ordnung rufen, die ihre #Preise im Windschatten der Inflation rücksichtslos erhöht haben, nur um ihre #Gewinne zu steigern."
Heutiger #Warnstreik im Bezirk Rhein-Neckar:
Großer Warnstreiktag im Bezirk am Freitag, 24.3., in Mannheim: Die komplette Stadt Mannheim, die Landkreisgemeinden #Ilvesheim, #Schwetzingen, #Neckargemünd, #Eppelheim und #Hemsbach, die #Sparkassen Rhein-Neckar-Nord und #Heidelberg, das #Theater Heidelberg, die #RNV und die #UMM, die #APH, die Heidelberger #Werkstätten, die# BA und die #DRV.
Treffen 8:00 Uhr am Gewerkschaftshaus, anschließend Demo durch die Stadt, gegen 10:30 Kundgebung am Alten Messplatz.Der Verkehrsstreik am Montag in Baden-Württemberg:
In Baden-Württemberg ruft allein ver.di in insgesamt acht Tarifrunden zu #Arbeitsniederlegungen auf. Der Schwerpunkt liegt im öffentlichen Dienst: bestreikt wird der kommunale Nahverkehr in Stuttgart, Karlsruhe, Baden-Baden, Freiburg, Ulm, Mannheim, Esslingen und Heilbronn. Am #Flughafen Stuttgart streiken sowohl Beschäftigte des öffentlichen Dienstes als auch der #Bodenverkehrsdienste (drei eigene Tarifrunden) und des #Sicherheitspersonal|s. Weiter sind #Beschäftigte der #Autobahn GmbH sowie der #Wasserstraßen (TV ÖD) aufgerufen. Die Streikenden an den Schleusen versammeln sich zentral an der Schleuse in Heidelberg. Schließlich wird bei der #AVG in Karlsruhe zum Solidaritätsstreik aufgerufen. Die #EVG wird in ihrer Tarifrunde mit der Deutschen #Bahn sowie vielen weiteren Bahnen zu Warnstreiks aufrufen.
Die Gewerkschaften rechnen damit, dass ein Großteil des Nah- und #Fernverkehr|s in Baden-Württemberg am Montag auf der #Schiene, auf der #Straße, in der #Luft und auf dem #Wasser zum Erliegen kommt.ver.di fordert für die rund 2,5 Millionen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von #Bund und #Kommunen eine #Anhebung der #Einkommen um 10,5 Prozent, mindestens aber 500 Euro monatlich bei einer #Laufzeit von zwölf Monaten. Die #Ausbildungsvergütungen und #Praktikantenentgelte sollen um 200 Euro monatlich angehoben werden. Das Ergebnis soll später zeit- und wirkungsgleich auf Beamt:innen, Richter:innen, Soldat:innen und Soldaten sowie Versorgungsempfänger:innen übertragen werden. ver.di führt die Tarifverhandlungen gemeinsam mit der #GdP, der #GEW, der IG #BAU und dem #dbb #beamtenbund und# tarifunion. Die erste von drei verabredeten V#erhandlungsrunden war am 24. Januar in #Potsdam, die zweite Runde am 22. und 23. Februar 2023. Die dritte und letzte verabredete ist vom 27. bis voraussichtlich 29. März 2023.
In Baden-Württemberg arbeiten nach Zahlen des Statistischen Landesamtes von 2022 rund 236.000 Tarifbeschäftigte bei den Kommunen. Etwa 67 Prozent der Beschäftigten sind #Frauen, die T#eilzeitquote beträgt rund 44 Prozent (insgesamt inklusive Beamt:innen). Außerdem haben die bundesweiten Verhandlungen unter anderem Auswirkungen auf den Verlauf der Tarifrunde von rund 10.000 Beschäftigten bei der Agentur für Arbeit und über 3.000 Beschäftigten bei der Deutschen Rentenversicherung im Land.
Quelle: #verdi PM 24. März 2023
https://bawue.verdi.de/presse/pressemitteilungen/++co++43ba4a66-ca29-11ed-8d7b-001a4a160111 -
#Fortsetzung der #Idee eines #Naturrechtes iSd #Konstruktion eines #persönlichen #Schutzbereiches für #Grundrechte, der #Natur als #Rechtssubjekt neben #natürlichen und #juristischen #Personen #umfasst;
#Hinweis auf #rechtswissenschaftliche #Analyse "Can #Nature get it #Right" des #EU #Parlament;
#Subjekt / #Objekt #Dualismus; #Subjektivität; #Anthropozän
vgl. https://ifwo.eu/@sozialwelten/106687890700154218
#FAZ, 16.10.21, #Feuilleton, S.14, Katja #Gelinsky - #Mutter #Erde als #Rechtsperson
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#Auslegungsmethode im #öffentlichen #Recht im #Bereich #Grundrechte
1) #Auslegung des #Grundgesetz als #hierarchisch #vorgeordneter #Verfassungstext
-> #Schutzbereich; #Eingriff / #Beeinträchtigung; #Rechtfertigung / #Schranken / #Schrankenschranken;2) #Auslegung #gesetzlichen #Bestimmung bzw. #inwieweit diese iS ihrer #Auslegung (nicht) im #Einklang mit den #Grundrechten sind;
vgl. #Regeln der #Gesetzesauslegung
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#Unterscheidung von #Menschenrecht, #Bürgerrecht und #Grundrecht am #Beispiel der #Paulskirchenverfassung von 1849.
#Beispiele für #Bürgerrechte auch im #Grundgesetz unter anderem: Art. 8: "Alle #Deutschen"
#Tradition der #Grundrechte zurückgehend auf § 130 #Paulskirchenverfassung
#Frühkonstitutionalismus nach #französischer #Revolution / #Menschenrechtserklärung;
#Verfassung Bayern 1818, #Baden 1818, #Württemberg 1819#Vorlesung 2,3 vom 13.04.2021 #Grundrechte, Angelika #Nußberger
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Der #Vorwurf der #Verletzung #elementarer #Grundrechte, wie dem einer #Medienfreiheit, die es auch in #Europa bislang so nicht gab, könnte der #Integration von #Nationalität zu einer #Organisation dienen.
#Kontrolle als #Gelingen der #Gewährung von #Rechten, nach der #Abschaffung ihrer #Selbstverständlichkeit.
#Medienfreiheitsgesetz; #Gewähr
#FAS, 19.09.21, #Politik, S.6, Um den #Finger #gewickelt - Vor zwanzig Jahren sprach Wladimir #Putin im #Bundestag...
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Art. 8 GG #Versammlungsfreiheit
Art. 9 Abs. 1 #Vereinigungsfreiheit
Art. 9 Abs. 3 #Koalitionsfreiheit#Koalitionsfreiheit
Art. 9 Abs. 3 GG#Normgeprägtes #Grundrecht
#Unterscheidung von #Eingriff und #gesetzlicher #Ausgestaltung der #Koalitionsfreiheit#Beispiel #Tarifeinheitsgesetz (2015): #Geltung des #Tarifvertrages der #Gewerkschaft mit den meisten #Mitgliedern.
#BVerfGE 146, 71
-> #Beeinträchtigung
#Wirkung als #Eingriff -
#Besondere #Diskriminierungsverbote
Art. 3 Abs. 3 GGFrage nach #Katalog an #Merkmalen: Kein #Numerus #Clausus;
-> #Staatsangehörigkeit
Aufnahme des #Kriteriums als #Problem, weil die #Differenzierung nach #Staatsangehörigkeit #Teil der #Grundrechte ist.Dennoch #Subsumption unter Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG: #Strenger #Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nach #neuer #Formel;
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#Diskriminierungsverbote
Art. 3 Abs. 2 und 3 GG
#Gleichheit#Unterscheidung von Art. 3 Abs. 2 S. 1 GG und Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG;
#Ansicht seit #BVerfGE 147,1: #Geschlecht als #Kategorie #sui #generis: #Erfassung zusätzlicher Fälle, die #binäre #Zuordnung zu #Mann oder #Frau #ablehnen;
Für das #Vorliegen #rechtlich #relevanter #Ungleichbehandlung ist #Finalität nicht #erforderlich;
#Grundsatz: #Ungleichbehandlung = #Verletzung von #Grundrecht;
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#Diskriminierungsverbote
Art. 3 Abs. 2 und 3 GG
#Gleichheit#Unterscheidung von Art. 3 Abs. 2 S. 1 GG und Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG;
#Ansicht seit #BVerfGE 147,1: #Geschlecht als #Kategorie #sui #generis: #Erfassung zusätzlicher Fälle, die #binäre #Zuordnung zu #Mann oder #Frau #ablehnen;
Für das #Vorliegen #rechtlich #relevanter #Ungleichbehandlung ist #Finalität nicht #erforderlich;
#Grundsatz: #Ungleichbehandlung = #Verletzung von #Grundrecht;
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#Allgemeine #Handlungsfreiheit
Art. 2 Abs. 1 GG#Vertragsfreiheit
#Prvatautonomie als #Bedingung der #Selbstbestimmung im #Rechtsleben; Aber. #Notwendige #Einschränkung: #Schutzaspekt des Art. 2 Abs. 2 GG#Grunddiskussion zwischen #Handlungsfreiheit und #notwendiger #Einschränkungen
#Normgeprägtes #Grundrecht: #Verpflichtung des #Gesetzgebers zur #Ausgestaltung vor dem #Hintergrund #kollidierender #Grundrechtspositionen
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#Allgemeine #Handlungsfreiheit
Art. 2 Abs. 1 GG#Ausgangspunkt: #Freiheit zu #tun und zu #lassen, was man #will;
#Auffanggrundrecht;
#Grundlage für die #Gewährung von #gleichberechtigtem #Schutz für #EU #Bürger unter #Beibehaltung der #Differenzierung der #Schrankenregelungen;#Bei #Prüfung der #Verhältnismäßigkeit #Prüfung wie #sonstige #Grundrechte
Art. 18 #AEUV #Diskriminierungsverbot; #Gleichbehandlungsgrundsatz
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#Schutz von #Ehe, #Familie und nicht #eheliche #Kinder
Art. 6 Abs. 1 GG#Eingriff in den #Schutzbereich
-> #Staatliche #Maßnahmen, die die als #Familie #geschützte #Lebensgemeinschaft im #immateriell #persönlichen oder #materiell #wirtschaftlichen #Bereich #beeinträchtigen#Abgrenzung: #Ausgestaltung des #Instituts #Familie als #normgeprägtes #Grundrecht
#Rechtfertigung des #Eingriff:
#Vorbehaltlos; #Kollidierendes #Verfassungsrecht -
#Struktur des Art. 14 #GG
#Eigentumsschutz
Art. 14 Abs. 1 S. 1: #Schutzbereich #Eigentum und #Erbrecht
Art. 14 Abs. 1 S. 2: #Inhaltsbestimmung & #Schrankenbestimmung
Art. 14 Abs. 2: #Leitlinien für #Gesetzgeber für #Ausgestaltung und #Beschränkung#Enteignung mit #Entschädigung
Art. 14 Abs. 3 #GG#Normengeprägtes #Grundrecht;
#Ausgleich #Freiheitsschutz und #Allgemeinwohlbelang -
#Berufsfreiheit
#Rechtfertigung von #Eingriffen in die #Berufsfreiheit, #Schranken#Auslegung der #Schranken #entspricht nicht dem #Wortlaut von Art. 12 Abs. 1 #GG;
Art. 12 Abs. 1 #GG ist #einheitlich #Grundrecht der #Berufsfreiheit#Regelungsvorbehalt des Art. 12 Abs. 1 S. 2 #GG wird auf #Berufswahlfreiheit #ausgedehnt;
#Wertung von #geregelt werden als #einfacher #Gesetzesvorbehalt; #Zitiergebot des Art. 19 Abs. 1 S. 2 #GG #entfällt (!); -
"Vor #Corona hätten wir uns nicht #vorstellen können, dass wir uns so #intensiv #einschränken #lassen #würden #müssen."
#Einschränkung; #Grundrechte in #Zeiten des #Coronavirus
#Einführungswoche #Rechtswissenschaften; Angelika #Nußberger - #Einführung: Das #öffentliche #Recht in #Studium und #Lehre