#grundrecht — Public Fediverse posts
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Für die @RDL Sendung “Radio Ech” habe ich den #Freiburg’er Rechtsanwalt, #Jesuitenschüler, #Reserveoffizier, #CDU Mitglied und Angehörigen des Verfassungsrechtsausschus der Bundesrechtsanwaltskammer, Patrick Heinemann gefragt:
- Ab wann sind wir mit #Russland im #Krieg?
- Gibt es ein #Grundrecht auf eine #kriegstüchtige #Bundeswehr?
- Ist die Zerstörung der #Kertsch-Brücke bauplanungsrechtlich geboten?
- Wird man durch #Waffenlieferungen #Kriegspartei? -
#Frage nach der #Unterscheidung von #Normbindung und #Normprägung;
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Das #normgeprägte #Grundrecht
Die #normgeprägte #Institution
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Der #normgebundene #Kontext
------#Unterschied anhand der #Relation des #Beobachters: #Kontingenz und #Selbstverständlichkeit iSv. #Eindeutigkeit;
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#Frage nach der #Unterscheidung von #Normbindung und #Normprägung;
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Das #normgeprägte #Grundrecht
Die #normgeprägte #Institution
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Der #normgebundene #Kontext
------#Unterschied anhand der #Relation des #Beobachters: #Kontingenz und #Selbstverständlichkeit iSv. #Eindeutigkeit;
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Art. 8 GG #Versammlungsfreiheit
Art. 9 Abs. 1 #Vereinigungsfreiheit
Art. 9 Abs. 3 #Koalitionsfreiheit#Koalitionsfreiheit
Art. 9 Abs. 3 GG#Persönlicher #Schutzbereich
#Jedermann und alle #Berufe: #Arbeitnehmer und #Arbeitgeber
- #Juristische #Personen des #Privatrechts;
-> #Fraglich ob #unmittelbar oder Art. 19 Abs. 3; #Doppelgrundrecht; #Arbeitskampf ist #kollektive #Ausübung des #Grundrechtes; -
#Gewissensfreiheit /
#Glaubensfreiheit#Abgrenzung von #Glaubensfreiheit und #Allgemeiner #Handlungsfreiheit
#Besonderer #Rechtfertigungszwang für #Zugehörigkeit zur #Glaubensfreiheit entsprechend der #Definitionen von #Gewissen und #Religion / #Weltanschauung.
#Schächten: #Kompromiss #BVerfG: Art. 2 Abs. 1 durch #Grundrecht der #Religionsfreiheit aus Art. 4 #GG #verstärkt.
#BVerfGE 104, 337
#Religionsausübung -
Das #Grundrecht auf #freie #Meinungsäußerung sei der #unmittelbarste #Ausdruck der #menschlichen #Persönlichkeit in der #Gesellschaft;
Für #freiheitlich #demokratische #Staatsordnung sei es #schlechthin #konstituierend, denn es ermögliche #geistige #Auseinandersetzung.
Es sei die #Grundlage jeder #Freiheit #überhaupt;
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Der #Grundrechtseingriff:
Ein #Grundrechtseingriff liegt vor, wenn dem #Einzelnen ein #Verhalten, das vom #Schutzbereich des #Grundrechts #umfasst wird, durch den #Staat #unmöglich #gemacht oder #wesentlich #erschwert wird.
#Klassischer #Eingriffsbegriff: #enger: #final, #unmittelbar, #rechtliche #Wirkung, #Anordnung mit #Befehl und #Zwang, #Durchgesetzt.
#Unterscheidung: #Schrankenlose / #Eingeschränkte #Garantie
#Vorlesung 5,2 26.04.21 #Grundrechte, #Nußberger
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#Hinweis auf #Parlamentsvorbehalt: #BVerfGE 61, 260/275; 95, 267/307
In #grundlegend #normativ(en) #Bereich(en), wie der #Ausübung derjenigen #Grundrecht(e), die #staatlich(er) #Regelung #zugänglich ist, müssen #wesentlich(e) #Entscheidung(en) vom #Gesetzgeber selbst getroffen werden.
#Verbot von #Delegieren; #Delegation
Thorsten #Kingreen, #Stellungnahme als #Sachverständiger zum #Entwurf eines #Gesetz(es) zur #Priorisierung bei der #Schutzimpfung gegen #Corona