#gesetzestext — Public Fediverse posts
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@feb Wenn man sich schon allein durch seine Fediverse Aktivität dazu berufen fühlt, Gesetze besser und richtiger als andere interpretieren zu können, dann ist das OK, und in der Sache hast Du wahrscheinlich hier recht(!), vielleicht sollte man dann allerdings einen Kontext anbringen und statt auf #Wikipedia auf einen #Gesetzestext oder so verlinken. #verwechselt -
@feb Wenn man sich schon allein durch seine Fediverse Aktivität dazu berufen fühlt, Gesetze besser und richtiger als andere interpretieren zu können, dann ist das OK, und in der Sache hast Du wahrscheinlich hier recht(!), vielleicht sollte man dann allerdings einen Kontext anbringen und statt auf #Wikipedia auf einen #Gesetzestext oder so verlinken. #verwechselt -
Wir halten eine strengere #Regulierung für einen erfolgversprechenden Weg, um das Problem mit der #Werbung mittelfristig zu lösen.
Bitte beachtet, dass der auf der Homepage veröffentlichte #Gesetzestext noch einmal überarbeitet wird, was die Regelung zu den Übergangsfristen (den neuen §84, den der Entwurf vorsah) betrifft.
Wir streben weiter an, dass bestehende Anlagen, die nach den neuen Bestimmungen nicht neu genehmigt werden dürfen, auch zeitnah abgebaut werden müssen.
In der derzeitigen Form wurde das vom Gericht beanstandet (Details siehe Urteil) - wir sind aber zuversichtlich, dass es sich reparieren lässt.
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Wir halten eine strengere #Regulierung für einen erfolgversprechenden Weg, um das Problem mit der #Werbung mittelfristig zu lösen.
Bitte beachtet, dass der auf der Homepage veröffentlichte #Gesetzestext noch einmal überarbeitet wird, was die Regelung zu den Übergangsfristen (den neuen §84, den der Entwurf vorsah) betrifft.
Wir streben weiter an, dass bestehende Anlagen, die nach den neuen Bestimmungen nicht neu genehmigt werden dürfen, auch zeitnah abgebaut werden müssen.
In der derzeitigen Form wurde das vom Gericht beanstandet (Details siehe Urteil) - wir sind aber zuversichtlich, dass es sich reparieren lässt.
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Wir halten eine strengere #Regulierung für einen erfolgversprechenden Weg, um das Problem mit der #Werbung mittelfristig zu lösen.
Bitte beachtet, dass der auf der Homepage veröffentlichte #Gesetzestext noch einmal überarbeitet wird, was die Regelung zu den Übergangsfristen (den neuen §84, den der Entwurf vorsah) betrifft.
Wir streben weiter an, dass bestehende Anlagen, die nach den neuen Bestimmungen nicht neu genehmigt werden dürfen, auch zeitnah abgebaut werden müssen.
In der derzeitigen Form wurde das vom Gericht beanstandet (Details siehe Urteil) - wir sind aber zuversichtlich, dass es sich reparieren lässt.
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Wir halten eine strengere #Regulierung für einen erfolgversprechenden Weg, um das Problem mit der #Werbung mittelfristig zu lösen.
Bitte beachtet, dass der auf der Homepage veröffentlichte #Gesetzestext noch einmal überarbeitet wird, was die Regelung zu den Übergangsfristen (den neuen §84, den der Entwurf vorsah) betrifft.
Wir streben weiter an, dass bestehende Anlagen, die nach den neuen Bestimmungen nicht neu genehmigt werden dürfen, auch zeitnah abgebaut werden müssen.
In der derzeitigen Form wurde das vom Gericht beanstandet (Details siehe Urteil) - wir sind aber zuversichtlich, dass es sich reparieren lässt.
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Wir halten eine strengere #Regulierung für einen erfolgversprechenden Weg, um das Problem mit der #Werbung mittelfristig zu lösen.
Bitte beachtet, dass der auf der Homepage veröffentlichte #Gesetzestext noch einmal überarbeitet wird, was die Regelung zu den Übergangsfristen (den neuen §84, den der Entwurf vorsah) betrifft.
Wir streben weiter an, dass bestehende Anlagen, die nach den neuen Bestimmungen nicht neu genehmigt werden dürfen, auch zeitnah abgebaut werden müssen.
In der derzeitigen Form wurde das vom Gericht beanstandet (Details siehe Urteil) - wir sind aber zuversichtlich, dass es sich reparieren lässt.
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@[email protected] ja, leider. Das gilt auch für andere Minderheiten, wie z.B. Menschen mit trans* Biografie: da berichtet man zwar gerne über das Coming out, aber fast nie über die Folgen des #minoritystress auf die #Gesundheit und Themen wie das #Selbstbestimmungsgesetz werden oft so dargestellt, dass man wenigen radikalen #Feministinnen dabei das gleiche Gewicht gibt, wie den Betroffenen. Dann aber wundern die sich, wenn im #Gesetzestext mit einem Mal irrationale "Argumente" auftauchen. Und der Gesetzgeber schafft es nicht, die #Desinformation solcher HaterInnen rauszufiltern, weil es etliche #medien auch nicht schaffen bzw. Gegen entsprechende #Hetze bei X, #Facebook und #Tiktok zu wenig passiert. @[email protected] @[email protected] @[email protected]
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@[email protected] ja, leider. Das gilt auch für andere Minderheiten, wie z.B. Menschen mit trans* Biografie: da berichtet man zwar gerne über das Coming out, aber fast nie über die Folgen des #minoritystress auf die #Gesundheit und Themen wie das #Selbstbestimmungsgesetz werden oft so dargestellt, dass man wenigen radikalen #Feministinnen dabei das gleiche Gewicht gibt, wie den Betroffenen. Dann aber wundern die sich, wenn im #Gesetzestext mit einem Mal irrationale "Argumente" auftauchen. Und der Gesetzgeber schafft es nicht, die #Desinformation solcher HaterInnen rauszufiltern, weil es etliche #medien auch nicht schaffen bzw. Gegen entsprechende #Hetze bei X, #Facebook und #Tiktok zu wenig passiert. @[email protected] @[email protected] @[email protected]
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#Stellungnahme des Paritätischen Gesamtverbandes zum Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten
(#Gesundheitsdatennutzungsgesetz – #GDNG)Auf Einladung des Bundesministeriums für Gesundheit hat der Paritätische Gesamtverband zum Referentenentwurf des Gesundheitsdatennutzungsgesetzes (GDNG) Stellung genommen.
Der Paritätische Gesamtverband begrüßt im Grundsatz die geplanten Neuregelungen zur #Gesundheitsdatennutzung als einen wichtigen ersten Schritt in Richtung der #Digitalisierung des #Gesundheitswesens und damit zur Verbesserung der #Versorgungsqualität in #Deutschland. Die Nutzung umfassender #Gesundheitsdaten, insbesondere aus elektronischen #Patientenakten (ePA), vermag einen Mehrwert sowohl für die medizinische #Forschung als auch für die Patient*innensicherheit zu schaffen.
Gleichwohl muss während des gesamten Prozesses die #Datenhoheit der Patient*innen sowie ihre informationelle #Selbstbestimmung oberste Maxime und Ausgangspunkt aller Entscheidungen sein. Demzufolge ist es unerlässlich, dass die Weitergabe und Verarbeitung von Gesundheitsdaten nur mit ausdrücklicher informierter Zustimmung der Patient*innen erfolgt. Diese Einwilligung sollte für jeden Verarbeitungszweck getrennt, barrierefrei und in leicht verständlicher Sprache eingeholt werden, ohne dass dies z.B. von der technischen #Ausstattung oder den digitalen #Fähigkeiten der #Versicherten abhängt.
Ferner ist grundsätzlich sicherzustellen, dass #Sozialdaten nur #anonymisiert verarbeitet werden dürfen. IT-Expert*innen kritisieren bereits seit längerem, dass sich auch pseudonymisierte Daten mit geringem Aufwand wieder einzelnen Personen zuordnen lassen. Die an unterschiedlichen Stellen im Entwurf vorgesehene Abkehr vom aktuell geltenden #Anonymisierungsgebot lehnen wir daher ab, um Versicherte vor jeglicher Form potenzieller #Diskriminierung aufgrund ihrer #Gesundheitshistorie zu schützen.
Zudem müssen die Auswirkungen des Gesetzes regelmäßig evaluiert werden, insbesondere in Bezug auf den zu gewährleistenden #Datenschutz und die #Prävention von #Datenmissbrauch. Die Aufnahme einer solchen #Evaluationsvorschrift im #Gesetzestext ist aus Sicht des Paritätischen daher dringend geboten.
Ausführliche Stellungnahme des @paritaet (pdf) https://www.der-paritaetische.de/fileadmin/user_upload/Schwerpunkte/Selbsthilfe-Forum-chronisch-Kranker/doc/2023-08-14_Stellungnahme_GDNG_Parit%C3%A4t_final.pdf
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#Stellungnahme des Paritätischen Gesamtverbandes zum Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten
(#Gesundheitsdatennutzungsgesetz – #GDNG)Auf Einladung des Bundesministeriums für Gesundheit hat der Paritätische Gesamtverband zum Referentenentwurf des Gesundheitsdatennutzungsgesetzes (GDNG) Stellung genommen.
Der Paritätische Gesamtverband begrüßt im Grundsatz die geplanten Neuregelungen zur #Gesundheitsdatennutzung als einen wichtigen ersten Schritt in Richtung der #Digitalisierung des #Gesundheitswesens und damit zur Verbesserung der #Versorgungsqualität in #Deutschland. Die Nutzung umfassender #Gesundheitsdaten, insbesondere aus elektronischen #Patientenakten (ePA), vermag einen Mehrwert sowohl für die medizinische #Forschung als auch für die Patient*innensicherheit zu schaffen.
Gleichwohl muss während des gesamten Prozesses die #Datenhoheit der Patient*innen sowie ihre informationelle #Selbstbestimmung oberste Maxime und Ausgangspunkt aller Entscheidungen sein. Demzufolge ist es unerlässlich, dass die Weitergabe und Verarbeitung von Gesundheitsdaten nur mit ausdrücklicher informierter Zustimmung der Patient*innen erfolgt. Diese Einwilligung sollte für jeden Verarbeitungszweck getrennt, barrierefrei und in leicht verständlicher Sprache eingeholt werden, ohne dass dies z.B. von der technischen #Ausstattung oder den digitalen #Fähigkeiten der #Versicherten abhängt.
Ferner ist grundsätzlich sicherzustellen, dass #Sozialdaten nur #anonymisiert verarbeitet werden dürfen. IT-Expert*innen kritisieren bereits seit längerem, dass sich auch pseudonymisierte Daten mit geringem Aufwand wieder einzelnen Personen zuordnen lassen. Die an unterschiedlichen Stellen im Entwurf vorgesehene Abkehr vom aktuell geltenden #Anonymisierungsgebot lehnen wir daher ab, um Versicherte vor jeglicher Form potenzieller #Diskriminierung aufgrund ihrer #Gesundheitshistorie zu schützen.
Zudem müssen die Auswirkungen des Gesetzes regelmäßig evaluiert werden, insbesondere in Bezug auf den zu gewährleistenden #Datenschutz und die #Prävention von #Datenmissbrauch. Die Aufnahme einer solchen #Evaluationsvorschrift im #Gesetzestext ist aus Sicht des Paritätischen daher dringend geboten.
Ausführliche Stellungnahme des @paritaet (pdf) https://www.der-paritaetische.de/fileadmin/user_upload/Schwerpunkte/Selbsthilfe-Forum-chronisch-Kranker/doc/2023-08-14_Stellungnahme_GDNG_Parit%C3%A4t_final.pdf
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#Stellungnahme des Paritätischen Gesamtverbandes zum Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten
(#Gesundheitsdatennutzungsgesetz – #GDNG)Auf Einladung des Bundesministeriums für Gesundheit hat der Paritätische Gesamtverband zum Referentenentwurf des Gesundheitsdatennutzungsgesetzes (GDNG) Stellung genommen.
Der Paritätische Gesamtverband begrüßt im Grundsatz die geplanten Neuregelungen zur #Gesundheitsdatennutzung als einen wichtigen ersten Schritt in Richtung der #Digitalisierung des #Gesundheitswesens und damit zur Verbesserung der #Versorgungsqualität in #Deutschland. Die Nutzung umfassender #Gesundheitsdaten, insbesondere aus elektronischen #Patientenakten (ePA), vermag einen Mehrwert sowohl für die medizinische #Forschung als auch für die Patient*innensicherheit zu schaffen.
Gleichwohl muss während des gesamten Prozesses die #Datenhoheit der Patient*innen sowie ihre informationelle #Selbstbestimmung oberste Maxime und Ausgangspunkt aller Entscheidungen sein. Demzufolge ist es unerlässlich, dass die Weitergabe und Verarbeitung von Gesundheitsdaten nur mit ausdrücklicher informierter Zustimmung der Patient*innen erfolgt. Diese Einwilligung sollte für jeden Verarbeitungszweck getrennt, barrierefrei und in leicht verständlicher Sprache eingeholt werden, ohne dass dies z.B. von der technischen #Ausstattung oder den digitalen #Fähigkeiten der #Versicherten abhängt.
Ferner ist grundsätzlich sicherzustellen, dass #Sozialdaten nur #anonymisiert verarbeitet werden dürfen. IT-Expert*innen kritisieren bereits seit längerem, dass sich auch pseudonymisierte Daten mit geringem Aufwand wieder einzelnen Personen zuordnen lassen. Die an unterschiedlichen Stellen im Entwurf vorgesehene Abkehr vom aktuell geltenden #Anonymisierungsgebot lehnen wir daher ab, um Versicherte vor jeglicher Form potenzieller #Diskriminierung aufgrund ihrer #Gesundheitshistorie zu schützen.
Zudem müssen die Auswirkungen des Gesetzes regelmäßig evaluiert werden, insbesondere in Bezug auf den zu gewährleistenden #Datenschutz und die #Prävention von #Datenmissbrauch. Die Aufnahme einer solchen #Evaluationsvorschrift im #Gesetzestext ist aus Sicht des Paritätischen daher dringend geboten.
Ausführliche Stellungnahme des @paritaet (pdf) https://www.der-paritaetische.de/fileadmin/user_upload/Schwerpunkte/Selbsthilfe-Forum-chronisch-Kranker/doc/2023-08-14_Stellungnahme_GDNG_Parit%C3%A4t_final.pdf
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Vielleicht sollten wir bei ein paar mehr Gesetzen da draußen einfach #Ziel gegen #Verpflichtung und #Erreichung zu #Erfüllung ändern. Wir wären einen Schritt weiter
#Gesetzestext
https://www.berlin2030.org/wp-content/uploads/2023/01/Berlin-2030-Klimaneutral-Gesetzestext.pdfund alles zum #Volksentscheid
https://www.berlin2030.org/alles-zum-volksentscheid/ -
Der Plan stammt schon aus 2018, jetzt hat ihn das Bundeskabinett auf den Weg gebracht: Gesetze und Rechtsverordnungen werden bald im Internet ausgegeben.
Bundesregierung: Gesetze sollen rein elektronisch verkündet werden -
Der Plan stammt schon aus 2018, jetzt hat ihn das Bundeskabinett auf den Weg gebracht: Gesetze und Rechtsverordnungen werden bald im Internet ausgegeben.
Bundesregierung: Gesetze sollen rein elektronisch verkündet werden -
#Hinweis von Prof. Dr. Marita #Körner: Die #Überschriften #stammen nicht aus dem #Gesetzestext. Im #Bundesgesetzblatt stehen nur die #Paragraphen und dann geht es gleich mit dem #Text los.
Es wäre #gedruckt sehr #unübersichtlich, weshalb #juristische #Verlage #Überschriften #hinzufügen.
#Beispiel § 99 #BetrVG: "#Mitbestimmung bei #personellen #Einzelmaßnahmen."
Eigentlich: #Zustimmungsverweigerungsrecht