#versicherten — Public Fediverse posts
Live and recent posts from across the Fediverse tagged #versicherten, aggregated by home.social.
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Eine #Patientenakte für alle: Das gebrochene Versprechen
Die „ #ePA für alle“ wird nun für #Praxen und Co. verpflichtend, trotz fortbestehender #Sicherheitsbedenken und anhaltender technischer Probleme. Die Misere ist hausgemacht und geht zulasten der Versicherten.
Als „größtes #Digitalisierungsprojekt“ der bundesdeutschen Geschichte hatte Karl #Lauterbach ( #SPD ) sein Herzensprojekt beworben. Die elektronische Patientenakte ( #ePA ) werde den #Versicherten viele...
https://netzpolitik.org/2025/eine-patientenakte-fuer-alle-das-gebrochene-versprechen/#netzpolitik-pw
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Fast alle #gesetzlich #Versicherten haben eine
Fast alle gesetzlich Versicherten verfügen inzwischen über eine elektronische Patientenakte. Bei vielen Versicherten kommt es jedoch zu Problemen.
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Im Januar ist es so weit: Alle gesetzlich #Versicherten bekommen eine elektronische #Patientenakte #ePA. Welche Vorteile hat die #Akte, wie sicher sind deine #Daten und lohnt sich ein Widerspruch? Ein Überblick von @SilkJag. #FAQ https://www.riffreporter.de/de/wissen/elektronische-patientenakte-epa-vorteile-nachteile-datenschutz-sicherheit-entscheiden
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#Stellungnahme des Paritätischen Gesamtverbandes zum Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten
(#Gesundheitsdatennutzungsgesetz – #GDNG)Auf Einladung des Bundesministeriums für Gesundheit hat der Paritätische Gesamtverband zum Referentenentwurf des Gesundheitsdatennutzungsgesetzes (GDNG) Stellung genommen.
Der Paritätische Gesamtverband begrüßt im Grundsatz die geplanten Neuregelungen zur #Gesundheitsdatennutzung als einen wichtigen ersten Schritt in Richtung der #Digitalisierung des #Gesundheitswesens und damit zur Verbesserung der #Versorgungsqualität in #Deutschland. Die Nutzung umfassender #Gesundheitsdaten, insbesondere aus elektronischen #Patientenakten (ePA), vermag einen Mehrwert sowohl für die medizinische #Forschung als auch für die Patient*innensicherheit zu schaffen.
Gleichwohl muss während des gesamten Prozesses die #Datenhoheit der Patient*innen sowie ihre informationelle #Selbstbestimmung oberste Maxime und Ausgangspunkt aller Entscheidungen sein. Demzufolge ist es unerlässlich, dass die Weitergabe und Verarbeitung von Gesundheitsdaten nur mit ausdrücklicher informierter Zustimmung der Patient*innen erfolgt. Diese Einwilligung sollte für jeden Verarbeitungszweck getrennt, barrierefrei und in leicht verständlicher Sprache eingeholt werden, ohne dass dies z.B. von der technischen #Ausstattung oder den digitalen #Fähigkeiten der #Versicherten abhängt.
Ferner ist grundsätzlich sicherzustellen, dass #Sozialdaten nur #anonymisiert verarbeitet werden dürfen. IT-Expert*innen kritisieren bereits seit längerem, dass sich auch pseudonymisierte Daten mit geringem Aufwand wieder einzelnen Personen zuordnen lassen. Die an unterschiedlichen Stellen im Entwurf vorgesehene Abkehr vom aktuell geltenden #Anonymisierungsgebot lehnen wir daher ab, um Versicherte vor jeglicher Form potenzieller #Diskriminierung aufgrund ihrer #Gesundheitshistorie zu schützen.
Zudem müssen die Auswirkungen des Gesetzes regelmäßig evaluiert werden, insbesondere in Bezug auf den zu gewährleistenden #Datenschutz und die #Prävention von #Datenmissbrauch. Die Aufnahme einer solchen #Evaluationsvorschrift im #Gesetzestext ist aus Sicht des Paritätischen daher dringend geboten.
Ausführliche Stellungnahme des @paritaet (pdf) https://www.der-paritaetische.de/fileadmin/user_upload/Schwerpunkte/Selbsthilfe-Forum-chronisch-Kranker/doc/2023-08-14_Stellungnahme_GDNG_Parit%C3%A4t_final.pdf
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#Stellungnahme des Paritätischen Gesamtverbandes zum Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten
(#Gesundheitsdatennutzungsgesetz – #GDNG)Auf Einladung des Bundesministeriums für Gesundheit hat der Paritätische Gesamtverband zum Referentenentwurf des Gesundheitsdatennutzungsgesetzes (GDNG) Stellung genommen.
Der Paritätische Gesamtverband begrüßt im Grundsatz die geplanten Neuregelungen zur #Gesundheitsdatennutzung als einen wichtigen ersten Schritt in Richtung der #Digitalisierung des #Gesundheitswesens und damit zur Verbesserung der #Versorgungsqualität in #Deutschland. Die Nutzung umfassender #Gesundheitsdaten, insbesondere aus elektronischen #Patientenakten (ePA), vermag einen Mehrwert sowohl für die medizinische #Forschung als auch für die Patient*innensicherheit zu schaffen.
Gleichwohl muss während des gesamten Prozesses die #Datenhoheit der Patient*innen sowie ihre informationelle #Selbstbestimmung oberste Maxime und Ausgangspunkt aller Entscheidungen sein. Demzufolge ist es unerlässlich, dass die Weitergabe und Verarbeitung von Gesundheitsdaten nur mit ausdrücklicher informierter Zustimmung der Patient*innen erfolgt. Diese Einwilligung sollte für jeden Verarbeitungszweck getrennt, barrierefrei und in leicht verständlicher Sprache eingeholt werden, ohne dass dies z.B. von der technischen #Ausstattung oder den digitalen #Fähigkeiten der #Versicherten abhängt.
Ferner ist grundsätzlich sicherzustellen, dass #Sozialdaten nur #anonymisiert verarbeitet werden dürfen. IT-Expert*innen kritisieren bereits seit längerem, dass sich auch pseudonymisierte Daten mit geringem Aufwand wieder einzelnen Personen zuordnen lassen. Die an unterschiedlichen Stellen im Entwurf vorgesehene Abkehr vom aktuell geltenden #Anonymisierungsgebot lehnen wir daher ab, um Versicherte vor jeglicher Form potenzieller #Diskriminierung aufgrund ihrer #Gesundheitshistorie zu schützen.
Zudem müssen die Auswirkungen des Gesetzes regelmäßig evaluiert werden, insbesondere in Bezug auf den zu gewährleistenden #Datenschutz und die #Prävention von #Datenmissbrauch. Die Aufnahme einer solchen #Evaluationsvorschrift im #Gesetzestext ist aus Sicht des Paritätischen daher dringend geboten.
Ausführliche Stellungnahme des @paritaet (pdf) https://www.der-paritaetische.de/fileadmin/user_upload/Schwerpunkte/Selbsthilfe-Forum-chronisch-Kranker/doc/2023-08-14_Stellungnahme_GDNG_Parit%C3%A4t_final.pdf
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#Stellungnahme des Paritätischen Gesamtverbandes zum Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten
(#Gesundheitsdatennutzungsgesetz – #GDNG)Auf Einladung des Bundesministeriums für Gesundheit hat der Paritätische Gesamtverband zum Referentenentwurf des Gesundheitsdatennutzungsgesetzes (GDNG) Stellung genommen.
Der Paritätische Gesamtverband begrüßt im Grundsatz die geplanten Neuregelungen zur #Gesundheitsdatennutzung als einen wichtigen ersten Schritt in Richtung der #Digitalisierung des #Gesundheitswesens und damit zur Verbesserung der #Versorgungsqualität in #Deutschland. Die Nutzung umfassender #Gesundheitsdaten, insbesondere aus elektronischen #Patientenakten (ePA), vermag einen Mehrwert sowohl für die medizinische #Forschung als auch für die Patient*innensicherheit zu schaffen.
Gleichwohl muss während des gesamten Prozesses die #Datenhoheit der Patient*innen sowie ihre informationelle #Selbstbestimmung oberste Maxime und Ausgangspunkt aller Entscheidungen sein. Demzufolge ist es unerlässlich, dass die Weitergabe und Verarbeitung von Gesundheitsdaten nur mit ausdrücklicher informierter Zustimmung der Patient*innen erfolgt. Diese Einwilligung sollte für jeden Verarbeitungszweck getrennt, barrierefrei und in leicht verständlicher Sprache eingeholt werden, ohne dass dies z.B. von der technischen #Ausstattung oder den digitalen #Fähigkeiten der #Versicherten abhängt.
Ferner ist grundsätzlich sicherzustellen, dass #Sozialdaten nur #anonymisiert verarbeitet werden dürfen. IT-Expert*innen kritisieren bereits seit längerem, dass sich auch pseudonymisierte Daten mit geringem Aufwand wieder einzelnen Personen zuordnen lassen. Die an unterschiedlichen Stellen im Entwurf vorgesehene Abkehr vom aktuell geltenden #Anonymisierungsgebot lehnen wir daher ab, um Versicherte vor jeglicher Form potenzieller #Diskriminierung aufgrund ihrer #Gesundheitshistorie zu schützen.
Zudem müssen die Auswirkungen des Gesetzes regelmäßig evaluiert werden, insbesondere in Bezug auf den zu gewährleistenden #Datenschutz und die #Prävention von #Datenmissbrauch. Die Aufnahme einer solchen #Evaluationsvorschrift im #Gesetzestext ist aus Sicht des Paritätischen daher dringend geboten.
Ausführliche Stellungnahme des @paritaet (pdf) https://www.der-paritaetische.de/fileadmin/user_upload/Schwerpunkte/Selbsthilfe-Forum-chronisch-Kranker/doc/2023-08-14_Stellungnahme_GDNG_Parit%C3%A4t_final.pdf