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#sozialdaten — Public Fediverse posts

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  1. Frauen haben in der Deindustrialisierung nur selten Archivquellen hinterlassen, sie blieben in archivalischen Quellen oft unsichtbar. Helena Schwinghammer wollte ihre Lebenswege dennoch beleuchten: Dank historischer Sozialdaten konnte sie die weibliche Deindustrialisierung überhaupt erst greifbar machen.

    In unserem #Slider verrät die Historikerin, wie sie den Sprung ins Digitale wagte und was sie dabei gerne eher gewusst hätte 👇

    href.hypotheses.org/5722

    #DigitalHumanities #SOEP #Sozialdaten

  2. Frauen haben in der Deindustrialisierung nur selten Archivquellen hinterlassen, sie blieben in archivalischen Quellen oft unsichtbar. Helena Schwinghammer wollte ihre Lebenswege dennoch beleuchten: Dank historischer Sozialdaten konnte sie die weibliche Deindustrialisierung überhaupt erst greifbar machen.

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  5. LfDI Pressestelle @lfdi_pressestelle@bawü.social ·

    Neue BIDIB-Seminare - 1x Datenschutz, 2x Informationsfreiheit!

    ✨ Mit dabei ein neues, interaktives Format:
    In kleiner Gruppe werden anhand von (anonymisierten) Originalfällen Kenntnisse in der Rechtsanwendung rund um das #LIFG erarbeitet.

    ➡️Sozialdatenschutz - Grundlagen
    ➡️ Das Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) verstehen & anwenden – Teil 2: Vertiefungsphase
    ➡️ Aus der Praxis für die Praxis – Fallbeispiele zur Anwendung des LIFG BW

    Alle Infos und Anmeldelinks gibt's hier 👇

    baden-wuerttemberg.datenschutz

    #Datenschutz #Informationsfreiheit #BIDIB #Sozialdaten #Fortbildung

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    #Datenschutz #Informationsfreiheit #BIDIB #Sozialdaten #Fortbildung

  10. #Stellungnahme des Paritätischen Gesamtverbandes zum Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten
    (#Gesundheitsdatennutzungsgesetz#GDNG)

    Auf Einladung des Bundesministeriums für Gesundheit hat der Paritätische Gesamtverband zum Referentenentwurf des Gesundheitsdatennutzungsgesetzes (GDNG) Stellung genommen.

    Der Paritätische Gesamtverband begrüßt im Grundsatz die geplanten Neuregelungen zur #Gesundheitsdatennutzung als einen wichtigen ersten Schritt in Richtung der #Digitalisierung des #Gesundheitswesens und damit zur Verbesserung der #Versorgungsqualität in #Deutschland. Die Nutzung umfassender #Gesundheitsdaten, insbesondere aus elektronischen #Patientenakten (ePA), vermag einen Mehrwert sowohl für die medizinische #Forschung als auch für die Patient*innensicherheit zu schaffen.

    Gleichwohl muss während des gesamten Prozesses die #Datenhoheit der Patient*innen sowie ihre informationelle #Selbstbestimmung oberste Maxime und Ausgangspunkt aller Entscheidungen sein. Demzufolge ist es unerlässlich, dass die Weitergabe und Verarbeitung von Gesundheitsdaten nur mit ausdrücklicher informierter Zustimmung der Patient*innen erfolgt. Diese Einwilligung sollte für jeden Verarbeitungszweck getrennt, barrierefrei und in leicht verständlicher Sprache eingeholt werden, ohne dass dies z.B. von der technischen #Ausstattung oder den digitalen #Fähigkeiten der #Versicherten abhängt.

    Ferner ist grundsätzlich sicherzustellen, dass #Sozialdaten nur #anonymisiert verarbeitet werden dürfen. IT-Expert*innen kritisieren bereits seit längerem, dass sich auch pseudonymisierte Daten mit geringem Aufwand wieder einzelnen Personen zuordnen lassen. Die an unterschiedlichen Stellen im Entwurf vorgesehene Abkehr vom aktuell geltenden #Anonymisierungsgebot lehnen wir daher ab, um Versicherte vor jeglicher Form potenzieller #Diskriminierung aufgrund ihrer #Gesundheitshistorie zu schützen.

    Zudem müssen die Auswirkungen des Gesetzes regelmäßig evaluiert werden, insbesondere in Bezug auf den zu gewährleistenden #Datenschutz und die #Prävention von #Datenmissbrauch. Die Aufnahme einer solchen #Evaluationsvorschrift im #Gesetzestext ist aus Sicht des Paritätischen daher dringend geboten.

    Ausführliche Stellungnahme des @paritaet (pdf) der-paritaetische.de/fileadmin

  11. #Stellungnahme des Paritätischen Gesamtverbandes zum Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten
    (#Gesundheitsdatennutzungsgesetz#GDNG)

    Auf Einladung des Bundesministeriums für Gesundheit hat der Paritätische Gesamtverband zum Referentenentwurf des Gesundheitsdatennutzungsgesetzes (GDNG) Stellung genommen.

    Der Paritätische Gesamtverband begrüßt im Grundsatz die geplanten Neuregelungen zur #Gesundheitsdatennutzung als einen wichtigen ersten Schritt in Richtung der #Digitalisierung des #Gesundheitswesens und damit zur Verbesserung der #Versorgungsqualität in #Deutschland. Die Nutzung umfassender #Gesundheitsdaten, insbesondere aus elektronischen #Patientenakten (ePA), vermag einen Mehrwert sowohl für die medizinische #Forschung als auch für die Patient*innensicherheit zu schaffen.

    Gleichwohl muss während des gesamten Prozesses die #Datenhoheit der Patient*innen sowie ihre informationelle #Selbstbestimmung oberste Maxime und Ausgangspunkt aller Entscheidungen sein. Demzufolge ist es unerlässlich, dass die Weitergabe und Verarbeitung von Gesundheitsdaten nur mit ausdrücklicher informierter Zustimmung der Patient*innen erfolgt. Diese Einwilligung sollte für jeden Verarbeitungszweck getrennt, barrierefrei und in leicht verständlicher Sprache eingeholt werden, ohne dass dies z.B. von der technischen #Ausstattung oder den digitalen #Fähigkeiten der #Versicherten abhängt.

    Ferner ist grundsätzlich sicherzustellen, dass #Sozialdaten nur #anonymisiert verarbeitet werden dürfen. IT-Expert*innen kritisieren bereits seit längerem, dass sich auch pseudonymisierte Daten mit geringem Aufwand wieder einzelnen Personen zuordnen lassen. Die an unterschiedlichen Stellen im Entwurf vorgesehene Abkehr vom aktuell geltenden #Anonymisierungsgebot lehnen wir daher ab, um Versicherte vor jeglicher Form potenzieller #Diskriminierung aufgrund ihrer #Gesundheitshistorie zu schützen.

    Zudem müssen die Auswirkungen des Gesetzes regelmäßig evaluiert werden, insbesondere in Bezug auf den zu gewährleistenden #Datenschutz und die #Prävention von #Datenmissbrauch. Die Aufnahme einer solchen #Evaluationsvorschrift im #Gesetzestext ist aus Sicht des Paritätischen daher dringend geboten.

    Ausführliche Stellungnahme des @paritaet (pdf) der-paritaetische.de/fileadmin

  12. #Stellungnahme des Paritätischen Gesamtverbandes zum Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten
    (#Gesundheitsdatennutzungsgesetz#GDNG)

    Auf Einladung des Bundesministeriums für Gesundheit hat der Paritätische Gesamtverband zum Referentenentwurf des Gesundheitsdatennutzungsgesetzes (GDNG) Stellung genommen.

    Der Paritätische Gesamtverband begrüßt im Grundsatz die geplanten Neuregelungen zur #Gesundheitsdatennutzung als einen wichtigen ersten Schritt in Richtung der #Digitalisierung des #Gesundheitswesens und damit zur Verbesserung der #Versorgungsqualität in #Deutschland. Die Nutzung umfassender #Gesundheitsdaten, insbesondere aus elektronischen #Patientenakten (ePA), vermag einen Mehrwert sowohl für die medizinische #Forschung als auch für die Patient*innensicherheit zu schaffen.

    Gleichwohl muss während des gesamten Prozesses die #Datenhoheit der Patient*innen sowie ihre informationelle #Selbstbestimmung oberste Maxime und Ausgangspunkt aller Entscheidungen sein. Demzufolge ist es unerlässlich, dass die Weitergabe und Verarbeitung von Gesundheitsdaten nur mit ausdrücklicher informierter Zustimmung der Patient*innen erfolgt. Diese Einwilligung sollte für jeden Verarbeitungszweck getrennt, barrierefrei und in leicht verständlicher Sprache eingeholt werden, ohne dass dies z.B. von der technischen #Ausstattung oder den digitalen #Fähigkeiten der #Versicherten abhängt.

    Ferner ist grundsätzlich sicherzustellen, dass #Sozialdaten nur #anonymisiert verarbeitet werden dürfen. IT-Expert*innen kritisieren bereits seit längerem, dass sich auch pseudonymisierte Daten mit geringem Aufwand wieder einzelnen Personen zuordnen lassen. Die an unterschiedlichen Stellen im Entwurf vorgesehene Abkehr vom aktuell geltenden #Anonymisierungsgebot lehnen wir daher ab, um Versicherte vor jeglicher Form potenzieller #Diskriminierung aufgrund ihrer #Gesundheitshistorie zu schützen.

    Zudem müssen die Auswirkungen des Gesetzes regelmäßig evaluiert werden, insbesondere in Bezug auf den zu gewährleistenden #Datenschutz und die #Prävention von #Datenmissbrauch. Die Aufnahme einer solchen #Evaluationsvorschrift im #Gesetzestext ist aus Sicht des Paritätischen daher dringend geboten.

    Ausführliche Stellungnahme des @paritaet (pdf) der-paritaetische.de/fileadmin