#gesundheitsdatennutzung — Public Fediverse posts
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#KRITIS Sektor #Gesundheit
#BfDI zu #Gesundheitsdatennutzung: Teilweise nicht mal grundlegende IT-Sicherheit
"Erkenntnis auf Basis von Gesundheitsdaten ermöglicht eine bessere Behandlung. Gleichzeitig dürfen sensible Informationen nicht in falsche Hände gelangen."
https://www.heise.de/news/BfDI-zu-Gesundheitsdatennutzung-Teilweise-nicht-mal-grundlegende-IT-Sicherheit-9638269.html -
#Stellungnahme des Paritätischen Gesamtverbandes zum Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten
(#Gesundheitsdatennutzungsgesetz – #GDNG)Auf Einladung des Bundesministeriums für Gesundheit hat der Paritätische Gesamtverband zum Referentenentwurf des Gesundheitsdatennutzungsgesetzes (GDNG) Stellung genommen.
Der Paritätische Gesamtverband begrüßt im Grundsatz die geplanten Neuregelungen zur #Gesundheitsdatennutzung als einen wichtigen ersten Schritt in Richtung der #Digitalisierung des #Gesundheitswesens und damit zur Verbesserung der #Versorgungsqualität in #Deutschland. Die Nutzung umfassender #Gesundheitsdaten, insbesondere aus elektronischen #Patientenakten (ePA), vermag einen Mehrwert sowohl für die medizinische #Forschung als auch für die Patient*innensicherheit zu schaffen.
Gleichwohl muss während des gesamten Prozesses die #Datenhoheit der Patient*innen sowie ihre informationelle #Selbstbestimmung oberste Maxime und Ausgangspunkt aller Entscheidungen sein. Demzufolge ist es unerlässlich, dass die Weitergabe und Verarbeitung von Gesundheitsdaten nur mit ausdrücklicher informierter Zustimmung der Patient*innen erfolgt. Diese Einwilligung sollte für jeden Verarbeitungszweck getrennt, barrierefrei und in leicht verständlicher Sprache eingeholt werden, ohne dass dies z.B. von der technischen #Ausstattung oder den digitalen #Fähigkeiten der #Versicherten abhängt.
Ferner ist grundsätzlich sicherzustellen, dass #Sozialdaten nur #anonymisiert verarbeitet werden dürfen. IT-Expert*innen kritisieren bereits seit längerem, dass sich auch pseudonymisierte Daten mit geringem Aufwand wieder einzelnen Personen zuordnen lassen. Die an unterschiedlichen Stellen im Entwurf vorgesehene Abkehr vom aktuell geltenden #Anonymisierungsgebot lehnen wir daher ab, um Versicherte vor jeglicher Form potenzieller #Diskriminierung aufgrund ihrer #Gesundheitshistorie zu schützen.
Zudem müssen die Auswirkungen des Gesetzes regelmäßig evaluiert werden, insbesondere in Bezug auf den zu gewährleistenden #Datenschutz und die #Prävention von #Datenmissbrauch. Die Aufnahme einer solchen #Evaluationsvorschrift im #Gesetzestext ist aus Sicht des Paritätischen daher dringend geboten.
Ausführliche Stellungnahme des @paritaet (pdf) https://www.der-paritaetische.de/fileadmin/user_upload/Schwerpunkte/Selbsthilfe-Forum-chronisch-Kranker/doc/2023-08-14_Stellungnahme_GDNG_Parit%C3%A4t_final.pdf
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#Stellungnahme des Paritätischen Gesamtverbandes zum Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten
(#Gesundheitsdatennutzungsgesetz – #GDNG)Auf Einladung des Bundesministeriums für Gesundheit hat der Paritätische Gesamtverband zum Referentenentwurf des Gesundheitsdatennutzungsgesetzes (GDNG) Stellung genommen.
Der Paritätische Gesamtverband begrüßt im Grundsatz die geplanten Neuregelungen zur #Gesundheitsdatennutzung als einen wichtigen ersten Schritt in Richtung der #Digitalisierung des #Gesundheitswesens und damit zur Verbesserung der #Versorgungsqualität in #Deutschland. Die Nutzung umfassender #Gesundheitsdaten, insbesondere aus elektronischen #Patientenakten (ePA), vermag einen Mehrwert sowohl für die medizinische #Forschung als auch für die Patient*innensicherheit zu schaffen.
Gleichwohl muss während des gesamten Prozesses die #Datenhoheit der Patient*innen sowie ihre informationelle #Selbstbestimmung oberste Maxime und Ausgangspunkt aller Entscheidungen sein. Demzufolge ist es unerlässlich, dass die Weitergabe und Verarbeitung von Gesundheitsdaten nur mit ausdrücklicher informierter Zustimmung der Patient*innen erfolgt. Diese Einwilligung sollte für jeden Verarbeitungszweck getrennt, barrierefrei und in leicht verständlicher Sprache eingeholt werden, ohne dass dies z.B. von der technischen #Ausstattung oder den digitalen #Fähigkeiten der #Versicherten abhängt.
Ferner ist grundsätzlich sicherzustellen, dass #Sozialdaten nur #anonymisiert verarbeitet werden dürfen. IT-Expert*innen kritisieren bereits seit längerem, dass sich auch pseudonymisierte Daten mit geringem Aufwand wieder einzelnen Personen zuordnen lassen. Die an unterschiedlichen Stellen im Entwurf vorgesehene Abkehr vom aktuell geltenden #Anonymisierungsgebot lehnen wir daher ab, um Versicherte vor jeglicher Form potenzieller #Diskriminierung aufgrund ihrer #Gesundheitshistorie zu schützen.
Zudem müssen die Auswirkungen des Gesetzes regelmäßig evaluiert werden, insbesondere in Bezug auf den zu gewährleistenden #Datenschutz und die #Prävention von #Datenmissbrauch. Die Aufnahme einer solchen #Evaluationsvorschrift im #Gesetzestext ist aus Sicht des Paritätischen daher dringend geboten.
Ausführliche Stellungnahme des @paritaet (pdf) https://www.der-paritaetische.de/fileadmin/user_upload/Schwerpunkte/Selbsthilfe-Forum-chronisch-Kranker/doc/2023-08-14_Stellungnahme_GDNG_Parit%C3%A4t_final.pdf
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#Stellungnahme des Paritätischen Gesamtverbandes zum Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten
(#Gesundheitsdatennutzungsgesetz – #GDNG)Auf Einladung des Bundesministeriums für Gesundheit hat der Paritätische Gesamtverband zum Referentenentwurf des Gesundheitsdatennutzungsgesetzes (GDNG) Stellung genommen.
Der Paritätische Gesamtverband begrüßt im Grundsatz die geplanten Neuregelungen zur #Gesundheitsdatennutzung als einen wichtigen ersten Schritt in Richtung der #Digitalisierung des #Gesundheitswesens und damit zur Verbesserung der #Versorgungsqualität in #Deutschland. Die Nutzung umfassender #Gesundheitsdaten, insbesondere aus elektronischen #Patientenakten (ePA), vermag einen Mehrwert sowohl für die medizinische #Forschung als auch für die Patient*innensicherheit zu schaffen.
Gleichwohl muss während des gesamten Prozesses die #Datenhoheit der Patient*innen sowie ihre informationelle #Selbstbestimmung oberste Maxime und Ausgangspunkt aller Entscheidungen sein. Demzufolge ist es unerlässlich, dass die Weitergabe und Verarbeitung von Gesundheitsdaten nur mit ausdrücklicher informierter Zustimmung der Patient*innen erfolgt. Diese Einwilligung sollte für jeden Verarbeitungszweck getrennt, barrierefrei und in leicht verständlicher Sprache eingeholt werden, ohne dass dies z.B. von der technischen #Ausstattung oder den digitalen #Fähigkeiten der #Versicherten abhängt.
Ferner ist grundsätzlich sicherzustellen, dass #Sozialdaten nur #anonymisiert verarbeitet werden dürfen. IT-Expert*innen kritisieren bereits seit längerem, dass sich auch pseudonymisierte Daten mit geringem Aufwand wieder einzelnen Personen zuordnen lassen. Die an unterschiedlichen Stellen im Entwurf vorgesehene Abkehr vom aktuell geltenden #Anonymisierungsgebot lehnen wir daher ab, um Versicherte vor jeglicher Form potenzieller #Diskriminierung aufgrund ihrer #Gesundheitshistorie zu schützen.
Zudem müssen die Auswirkungen des Gesetzes regelmäßig evaluiert werden, insbesondere in Bezug auf den zu gewährleistenden #Datenschutz und die #Prävention von #Datenmissbrauch. Die Aufnahme einer solchen #Evaluationsvorschrift im #Gesetzestext ist aus Sicht des Paritätischen daher dringend geboten.
Ausführliche Stellungnahme des @paritaet (pdf) https://www.der-paritaetische.de/fileadmin/user_upload/Schwerpunkte/Selbsthilfe-Forum-chronisch-Kranker/doc/2023-08-14_Stellungnahme_GDNG_Parit%C3%A4t_final.pdf
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#Gesundheitsdatennutzungsgesetz: "Datenschutz besser, aber noch immer ungenügend"
Der Gesetzesentwurf für die #Gesundheitsdatennutzung enttäuscht. Betroffenenrechte seien weithin ungeregelt, kritisieren Ärzteverbände und Datenschützer. https://www.heise.de/news/Gesundheitsdatennutzungsgesetz-Datenschutz-besser-aber-noch-immer-ungenuegend-9195768.html #gdng #gesundheit #ehds #dsgvo #datenschutz
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Gesundheitsminister Manne Lucha diskutierte heute in #Berlin mit Expertinnen und Experten die Frage „Elektronische Patientenakte (#ePA) und Datennutzung, welche konkreten Schritte zum #Erfolg in der Praxis braucht es?“.
Durch die #Digitalisierung des #Gesundheitswesens könnten #Effizienz und #Qualität der medizinischen #Versorgung wesentlich verbessert werden.
Voraussetzung dafür: Ausreichende #Akzeptanz in der Bevölkerung für die #Gesundheitsdatennutzung.