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KI in der Migrationsverwaltung
„Es geht um Entscheidungen über Menschenleben“
Ein geplantes Gesetz soll mehr Automatisierung in BAMF, Ausländerbehörden und Co. bringen. Die Integrationsbeauftragte begrüßt den KI-Einsatz in der Migrationsverwaltung. Doch Menschenrechtsorganisationen warnen vor Diskriminierung und Entscheidungen über Menschenleben.
Schneller, besser, sicherer – das wünscht sich die Bundesregierung für Asyl- und Aufenthaltsverfahren von ihrem geplanten Gesetz zum Einsatz von KI in der Migrationsverwaltung. Der Entwurf, auf den sich die Bundesregierung Ende Juli geeinigt hat, würde dabei neben Asylantragstellenden auch Menschen betreffen, die ein Visum in Deutschland beantragen. Oder solche, die zwar kein Asyl, aber eine Duldung oder Aufenthaltserlaubnis bekommen haben.
Das Gesetz führt vor allem drei Neuerungen ein: Erstens sollen Behörden, die mit dem Asyl- und Aufenthaltsgesetz zu tun haben, mit entsprechenden personenbezogenen Daten KI-Systeme etwa trainieren oder testen dürfen. Zweitens sollen sie damit auch ein „automatisiertes Verfahrensmonitoring“ einrichten können, etwa um Hinweise darauf zu bekommen, ob Antragstellende mit ähnlichen Eigenschaften besonders häufig abgelehnt werden. Drittens sollen BAMF und Ausländerbehörden bei Zweifeln an gemachten Angaben automatisiert Daten mit dem Internet abgleichen dürfen.
Im Vergleich zum ersten bekanntgewordenen Referentenentwurf finden sich in der abgestimmten Regierungsfassung kleine Nachbesserungen, etwa dass biometrische Daten explizit nicht für die automatisierten Abgleiche von BAMF und Ausländerbehörden genutzt werden dürfen. Der Kritik von Verbänden und verschiedenen Bundesbeauftragten wird das nicht gerecht.
Diskriminierung lässt sich nicht durch eine Vorschrift verhindern
Nach Informationen von netzpolitik.org hatte etwa die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes Ferda Ataman während der Regierungsberatungen deutliche Bedenken geäußert. Unter anderem hatte sie kritisiert, dass ein Verbot diskriminierender Algorithmen nicht ausreichend thematisiert werde. Der Gesetzentwurf postuliert an mehreren Stellen lediglich, dass die entsprechenden Behörden dafür sorgen müssten, dass „diskriminierende Algorithmen weder herausgebildet noch verwendet werden“. Dafür sollen sie die nötigen „technischen und organisatorischen Vorkehrungen“ treffen. Die Antidiskriminierungsbeauftragte forderte dazu nach Informationen von netzpolitik.org, unter anderem jährliche Transparenzberichte über die entwickelten und eingesetzten Systeme zu erstellen.
Auch mehrere Verbände haben einen zu schwachen Schutz vor Diskriminierung kritisiert. Nora Oppermann von der NGO AlgorithmWatch warnt davor, Menschen „unausgereiften KI-Systemen auszusetzen und ihre Schicksale für evidenzlose Forschung zu nutzen“.
Pro Asyl schreibt in seiner Stellungnahme, dass die Vorgaben zur „Nachvollziehbarkeit der Systeme, zum Schutz hochsensibler personenbezogener Daten und zur Verhinderung diskriminierender Entscheidungen“ nicht ausreichen. Wiebke Judith, rechtspolitische Sprecherin der Menschenrechtsorganisation, warnt in einer Pressemitteilung: „Ein Blankoschein für die Anwendung von KI für zig Behörden, wie es der Gesetzentwurf gerade vorsieht, ist höchst gefährlich“. Denn es gehe, so Judith, „um Entscheidungen über Menschenleben“.
Die Organisation fordert, dass der Bundestag den Gesetzentwurf nicht weiterverfolgt oder grundlegend überarbeitet. Nach der Sommerpause wird er mit den Beratungen über den Entwurf beginnen.
„Effizienz darf nicht zulasten verfassungsrechtlicher Grundsätze gehen“
Eine Überarbeitung wünscht sich auch die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Louisa Specht-Riemenschneider (BfDI). Ein Sprecher der Behörde schreibt gegenüber netzpolitik.org, die Behörde sehe zwar, dass KI-Einsatz „Verwaltungsverfahren effizienter machen“ könne und begrüße dieses Ziel. „Effizienz darf aber nicht zulasten verfassungsrechtlicher Grundsätze gehen“. Aus Sicht der BfDI gebe es im parlamentarischen Verfahren Nachbesserungsbedarf.
„Zum einen sollte der Gesetzentwurf klar regeln, welche Daten für Entwicklung und Einsatz von KI-Systemen genutzt werden dürfen“, so der BfDI-Sprecher. Wo anonymisierte Daten reichen, dürften auch keine personenbezogenen genutzt werden. Eine nächste Stufe wären pseudonymisierte Informationen. Nur wenn die nicht reichen, dürften personenbezogene Informationen für die Entwicklung und den Einsatz von KI-Systemen genutzt werden.
Außerdem stelle der automatisierte Abgleich mit öffentlich zugänglichen Daten „einen erheblichen Grundrechtseingriff“ dar. „Deshalb reicht es nicht aus, erst das Ergebnis eines solchen Abgleichs durch einen Menschen überprüfen zu lassen“, so der Sprecher. Schon vorher müsse geprüft werden, „ob tatsächlich konkrete Zweifel bestehen, die einen solchen Abgleich rechtfertigen. Ein rein algorithmischer Automatismus muss als Auslöser ausgeschlossen sein.“
Integrationsbeauftragte begrüßt KI-Pläne
Positiv sieht das Vorhaben die Integrationsbeauftragte des Bundes Natalie Pawlik. „Die Entwicklung und der Einsatz von KI in der Migrationsverwaltung haben das Potenzial, Engpässe bei der Antragsbearbeitung zu verringern und die Wartezeit auf einen Bescheid zu verkürzen“, so eine Sprecherin der Beauftragten. Sie begrüßt unter anderem das „strikte Diskriminierungsverbot“. So bliebe „die Balance zwischen technischer Innovation und Datenschutz gewahrt“.
In anderen Ländern, die bereits in größerem Maß automatisierte Systeme im Bereich der Migrationsverwaltung nutzen, zeigt sich, was schiefgehen kann: Im Jahr 2023 zeigten journalistische Recherchen Probleme und Diskriminierungen bei einer automatisierten Einstufung von Visumsantragstellenden in den Niederlanden: Das verwendete System stufte etwa nepalesische unverheiratete Männer bestimmten Alters in besondere Risikokategorien ein.
Bei einem aktuellen Fall aus Großbritannien berief sich das dortige Innenministerium bei der Ablehnung eines Asylgesuchs auf ein Dokument, dessen Existenz nicht zweifelsfrei gezeigt werden konnte. Ein Richter wirft dem Ministerium daher vor, sich bei der Ablehnung auf „KI-halluzinierte“ Informationen zu stützten. Das jedoch verweist auf die individuelle Prüfung aller Anträge.
Neu eingeführt werden soll in Großbritannien eine Alterserkennungtechnologie. Kritiker:innen fürchten, dass dadurch noch mehr unbegleitete, minderjährige Geflüchtete als bislang als Erwachsene eingestuft werden.
Anna Biselli ist Co-Chefredakteurin bei netzpolitik.org. Sie interessiert sich vor allem für staatliche Überwachung und Dinge rund um digitalisierte Migrationskontrolle. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon, Telefon: +49-30-5771482-42 (Montag bis Freitag jeweils 8 bis 18 Uhr). Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.
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Ihr wisst das etwas stinkt, wenn Behörden vor einer möglichen Ausweitung ihrer "Zuständigkeiten" warnen.
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Vorbereitung für den Ausnahmezustand
Mit der geplanten Geheimdienstreform sollen BND und Verfassungsschutz viele neue Befugnisse bekommen.
In einem Krieg würden noch mehr Schranken fallen. Doch die Machtverschiebung zugunsten der Spion:innen kann schon deutlich vorher beginnen.
Im September 2025 verkündete Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU): „Wir sind nicht im Krieg, aber wir sind auch nicht mehr im Frieden.“ In der gleichen Woche forderte der CDU-Abgeordnete Roderich Kiesewetter mit Blick auf russische Drohnen in europäischem Luftraum, man müsse den Spannungsfall ausrufen. Das ist die Vorstufe des Verteidigungsfalls, bei der bereits eine Wehrpflicht wieder in Kraft treten würde. Ein in der Geschichte der Bundesrepublik noch nie eingetretener Zustand, der Vorbereitungen zur Landesverteidigung ermöglichen soll.
Die Botschaft beider Äußerungen: Der lange angenommene friedliche Normalzustand existiert nicht mehr, Gesellschaft und Politik müssen sich darauf einstellen.
Eine Mehrheit, die Kiesewetters Schlagzeilen-trächtige Forderung unterstützte, fand sich nicht. Schon gar keine Zweidrittelmehrheit im Bundestag, der einen solchen Spannungsfall feststellen müsste. Doch Wehr- und Kriegstüchtigkeit als wichtiges Ziel ist seitdem nicht nur in Reden und Interviews von Sicherheitspolitiker:innen eingesickert. Sie findet sich auch in neuen Gesetzen. Darunter die geplante Geheimdienstreform, ein fast 700 Seiten schwerer Koloss, die zivilgesellschaftliche Verbände und andere Fachleute etwa als „uferlos“ und „in Teilen verfassungswidrig“ kommentieren.
Einige der neuen Regelungen für den Bundesnachrichtendienst (BND) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) drehen sich darum, was passiert, wenn es zu einen Verteidigungs‑, Spannungs- oder Zustimmungsfall kommt. Denn dann sollen die deutschen Geheimdienste noch mehr dürfen als von der Reform sowieso schon vorgesehen – während die zugehörige Kontrolle gegen Null geht. Besonders dem BND würde in diesem Fall ein immenser Befugnisaufwuchs zuteil. „Der Bundesnachrichtendienst wird unmittelbar in die (aktive) Verteidigung der Bundesrepublik Deutschland eingebunden“, heißt es in der Begründung zu dem Gesetzentwurf. Um „technische, strukturelle oder organisatorische Voraussetzungen“ soll er sich auch schon vorher kümmern.
Im Ernstfall dürfte der Auslandsgeheimdienst dann öffentliche und nicht-öffentliche Stellen zur Mitwirkung verpflichten. Das heißt einerseits, er könnte – so steht es in der Begründung als Beispiel – das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik bitten, ihm „bei der Umleitung von Telekommunikationsverkehren zu unterstützen“. Auf der anderen Seite kann der BND Unternehmen verpflichten, ihm zu helfen. Eine solche Hilfe kann viele Formen annehmen. Der Geheimdienst könnte Personal aus der Privatwirtschaft in Anspruch nehmen, wenn er etwa IT-Fachleute oder Sprachmittler:innen braucht. Er könnte auch IT-Systeme von Tech-Unternehmen und die darüber fließenden Daten mitnutzen. Oder gleich in Räumlichkeiten der Privatwirtschaft einziehen.
Auch der Bundesverfassungsschutz bekäme neue Möglichkeiten. Privatunternehmen müssten ihm „Auskünfte und technische Unterstützung“ geben, er dürfte Minderjährige als V‑Personen anwerben und wird mehr und mehr zur Polizei.
Schranken und Kontrolle fallen weg
Schwellen für den Einsatz von Geheimdienstinstrumenten fallen im Verteidigungs‑, Spannungs- oder Zustimmungsfall weitgehend weg. Der BND dürfte dann auch direkt Daten aus der Kommunikation mit Anwält:innen, Journalist:innen oder Seelsorger:innen verarbeiten. Das ist sonst grundsätzlich verboten. Außerdem fallen Schranken für Daten mit Inlandsbezug, während er sonst rein innerdeutsche Kommunikation in der Regel nicht überwachen darf.
Um dem BND zusätzlich Arbeit zu ersparen, würden auch fast alle Protokollierungs- und Dokumentationspflichten sowie große Teile des Kontrollapparats abgeschaltet. Im Verteidigungsfall entfallen sogar jegliche Vorabkontrolle und jegliche Mitteilungspflicht an den Unabhängigen Kontrollrat.
Auch der Bundesverfassungsschutz dürfte im Ernstfall die „Datenpflege in Dateisystemen“ großteils links liegen lassen, „wenn sie mit zusätzlichen Verwaltungsaufwänden verbunden sind.“ Datenschutzkontrollen können eingeschränkt werden und der Unabhängige Kontrollrat könnte dem Inlandsgeheimdienst Pauschalfreigaben für Maßnahmen erteilen, die sich ähneln.
Hendrik Hegemann, der am Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik an der Universität Hamburg unter anderem zu innerer Sicherheit forscht, sieht in der Kontrolleinschränkung ein Problem. „Die Kontrolle von Nachrichtendiensten ist sowieso schon eine herausfordernde Tätigkeit“, so der Politikwissenschaftler. Das liege zum einen an der personellen Ausstattung der Kontrollgremien, die nicht mit dem Apparat der Geheimdienste mithalten kann. Zum anderen aber auch an der riesigen Menge an Daten, die die Dienste verarbeiten. Wenn dann noch viele Protokollierungs– und Berichtspflichten wegfallen, käme das „on top zu schon bestehenden Herausforderungen“.
Auch der frühere Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber kritisiert die weitreichenden Ausnahmen im Kontrollregime: „In einer akuten Krise ist sicherlich Flexibilität im Handeln notwendig“, schreibt er. „Doch ohne verlässliche Aufzeichnungen ist nicht nur die laufende Aufsicht erschwert. Auch eine spätere Prüfung durch Gerichte, Parlament und Untersuchungsausschüsse wird unmöglich.“ Das heißt: Was der BND im Ernstfall täte, würden sowohl die Öffentlichkeit als auch Kontrollinstanzen wohl niemals erfahren. Nicht einmal eine nachträgliche Diskussion wäre dann möglich.
Doch was sind eigentlich die Voraussetzungen dafür, dass die rechtsstaatlichen Hürden für den Geheimdienst derart abgebaut werden?
Was sind Verteidigungs‑, Spannungs- und Zustimmungsfall?
Der Verteidigungsfall tritt dann ein, wenn Deutschland „mit Waffengewalt angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar droht“. Im Regelfall braucht es eine Zweidrittelmehrheit des Bundestages, um den Verteidigungsfall auszurufen. Er beschert dem Bundeskanzler etwa die Befehls- und Kommandogewalt über das Militär, Bundestag und Bundesrat schrumpfen im Krieg auf ein Notparlament mit dem Namen „Gemeinsamer Ausschuss“ zusammen, wenn der Bundestag nicht mehr arbeitsfähig ist. Das alles und mehr regelt das Grundgesetz.
Weniger genau beschreibt die Verfassung den Spannungsfall, die Vorstufe des Verteidigungsfalls. „Was das genau ist und was daraus folgt, ist gar nicht so klar“, sagt Politikwissenschaftler Hegemann. „Die Logik dahinter ist: Man muss nicht warten, bis feindliche Armeen mit ihren Panzern die Grenze überschreiten. Sondern man darf bestimmte Schritte davor schon einleiten: Etwa dafür sorgen, dass Lebensmittel und Energie vorgehalten werden oder Krankenhäuser sich vorbereiten.“
Welche Voraussetzungen dafür genau gelten, definiert das Grundgesetz nicht. Doch auch hier müssen zwei Drittel der Abgeordneten zustimmen.
Anders sieht das beim Zustimmungsfall aus, vereinfacht gesagt ist das so etwas wie ein teilweiser Spannungsfall. „Der Zustimmungsfall wird dann relevant, wenn der Bundestag einzelne Regelungen in Kraft setzen will, die im Spannungsfall gelten würden, aber den Spannungsfall insgesamt noch nicht ausrufen will“, sagt Hegemann. Für diese einzelnen Regeln reicht dann wie bei regulären Gesetzen grundsätzlich eine einfache Mehrheit im Parlament.
„Orientierung“ am Grundgesetz
Das geplante BND-Gesetz formuliert für alle drei Fälle Regeln. Vor allem aber ändert es den Mechanismus, wie der Zustimmungsfall für das BND-Gesetz ausgelöst werden kann. Das soll sich am Zustimmungsfall aus dem Grundgesetz „orientieren“, aber umgeht dabei das Plenum des Bundestags.
An die Stelle eines regulären parlamentarischen Verfahrens soll nämlich ein Vorschlag der Bundesregierung treten, dem das Parlamentarische Kontrollgremium zustimmen müsste. Dann könnten einzelne oder alle Regelungen des Gesetzes zum Spannungs- und Verteidigungsfall „freigeschaltet“ werden. Dass der Bundestag als Ganzes dabei außen vor bliebe, hat noch einen weiteren Effekt: „Eine Veröffentlichung ist nicht vorgesehen. Eine öffentliche politische Diskussion findet damit auch nicht statt“, schreibt der frühere Ministerialdirektor Peter Schantz in einer Stellungnahme auf Bitte der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF).
Das heißt: Es könnten Kontrollen wegfallen und Kompetenzen in Kraft treten, ohne dass es jemand mitbekäme. Schantz bewertet die Konstruktion als verfassungswidrig. „Derart weite und unbestimmte Befugnisse und Grundrechtseinschränkungen sind daher nicht mit dem Grundgesetz vereinbar“, so Schantz.
Auch Ulrich Kelber bezeichnet den eigens für den BND formulierten Zustimmungsfall als „verfassungsrechtlich fragwürdige Machtverschiebung weg vom gewählten Parlament“.
Doch was wäre eine gute Lösung für den Ernstfall? Hegemann sieht das grundsätzliche Problem, dass Notstandsgesetze nicht gut zu hybriden Angriffen wie etwa Attacken auf IT-Systeme, Sabotage oder Desinformationskampagnen passen. „Hybride Angriffe haben keinen klaren Anfang und kein klares Ende“, so Hegemann. „Das ist anders, als es bei den Notstandsregeln gedacht war. Da ging man davon aus: Ein Notstand tritt ein und irgendwann endet er.“ Er glaubt daher nicht, dass es die Antwort sein kann, Notstandsregelungen, die für den Fall klassischer bewaffneter Konflikte gedacht waren, im Fall derartiger Bedrohungen zu nutzen. Aber – so der Forscher – man befinde sich da in einem Dilemma. „Wir müssen uns unterhalb dieser Schwelle Möglichkeiten überlegen, die gleichzeitig nicht der Normalzustand sind.“ Dann aber mit geregelter Kontrolle und Dokumentation.
Die geplanten Änderungen für die Geheimdienste befinden sich derzeit im Stadium eines Referentenentwurfs. Das bedeutet, sie sind innerhalb der Regierung noch nicht final abgestimmt. Ein Kabinettsbeschluss ist derzeit für Mitte August geplant. Dann kann die Bundesregierung ihren Entwurf dem Bundestag übergeben, der nach der parlamentarischen Sommerpause seine Arbeit am Entwurf beginnen kann.
Anmerkung d. Redaktion, 29. Juli: Halbsatz zur Rolle des Gemeinsamen Ausschusses zwecks Korrektur ergänzt.
Anna Biselli ist Co-Chefredakteurin bei netzpolitik.org. Sie interessiert sich vor allem für staatliche Überwachung und Dinge rund um digitalisierte Migrationskontrolle. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon, Telefon: +49-30-5771482-42 (Montag bis Freitag jeweils 8 bis 18 Uhr). Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.
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RE: https://mastodon.social/@tazgetroete/116969472887645500
#BfDI: Mit dem vorliegenden Entwurf geht eine massive Ausweitung von Befugnissen für das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und den Bundesnachrichtendienst (BND) einher, die wiederum in deutlichem Widerspruch zur Einschränkung von Betroffenenrechten steht. Dies ist gepaart mit einer Einschränkung der effektiven Kontrolle.“
#Politik #Datenschutz #Überwachung #BND #BfV -
Und...
"Bei schwerwiegenden Verstößen könnten die Behörden Zwangsmaßnahmen ergreifen, um das Datenschutzrecht durchzusetzen."
So, wie das die Behörden bei Sozialen Medien der großen Konzerne bisher schon tun?
Liebe @bfdi
solche Aussagen sind für mich einfach nur noch lachhaft. Sie untergraben unser eigentlich gutes Datenschutzrecht, die #DSGVO und schaden damit dem Vertrauen in den #DatenschutzSorry, aber für so etwas brauchen wir keine #BFDI in Deutschland.
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#BfDI sieht bei der neuen Innenraumüberwachung in Autos keinen generellen Verstoß gegen den #Datenschutz.
https://www.handelsblatt.com/technik/it-internet/digitaler-aufpasser-datenschuetzer-geben-entwarnung-bei-kameras-im-auto/100241257.html -
Innenministerium lässt Datenkäufe in der Grauzone
Die Bundesregierung verrät nicht, ob deutsche Geheimdienste bei Databrokern Daten aus der Werbeindustrie kaufen. Vieles spricht dafür, doch auch die neue Geheimdienst-Reform soll keine klare Rechtsgrundlage schaffen. Kritiker:innen wie die Bundesdatenschutzbeauftragte haben verfassungsrechtliche Bedenken.
Das Haus von Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat gerade einen Entwurf für eine tiefgreifende Geheimdienstreform vorgelegt. Das Bundesamt für Verfassungsschutz und der Bundesnachrichtendienst sollen weitreichende neue Befugnisse bekommen und auch technisch aufrüsten, etwa bei staatlichem Hacking, KI und Videoüberwachung.
Nach einer anderen Form der Überwachung sucht man im Gesetzestext jedoch vergeblich: Die Überwachung mit kommerziell gehandelten Daten. Insbesondere Daten, die angeblich nur für Werbezwecke gesammelt werden, sind inzwischen zur Handelsware geworden. Databroker haben beispielsweise metergenaue Standortdatenvon Smartphones im Angebot. Auch Informationen zu Vorlieben von Personen oder ihrem Online-Verhalten lassen sich erwerben.
Der Fachbegriff für Überwachung auf Grundlage von Werbedaten ist ADINT. Der Begriff steht für Advertising-Based Intelligence, also werbebasierte Aufklärung, und taucht lediglich in der Begründung für das neue BND-Gesetz auf. Expert*innen sehen darin den Hinweis, dass deutsche Dienste durchaus ADINT nutzen könnten – allerdings ohne saubere Rechtsgrundlage.
Staatliche Überwachung mit kommerziellen Daten
Recherchen von netzpolitik.org und dem Bayerischen Rundfunk zeigen seit 2024, dass sich mit Standortdaten aus der Werbeindustrie auch hochrangige Beamte der Bundesregierung und der EU-Kommission, NATO-Militärstützpunkte und sogar Mitarbeitende von Geheimdiensten ausspionieren lassen.
Seit Längerem ist bekannt, dass US-Behörden wie das FBI oder die Abschiebe-Miliz ICEADINT einsetzen. Zuletzt hatten Recherchen aufgedeckt, dass auch die ungarische und die österreichische Regierung Produkte eines ADINT-Dienstleisters erworben haben. Die Bundesregierung hatte Fragen von Journalist:innen dazu in der Vergangenheit nicht beantwortet.
Strittig ist, ob die Nutzung von ADINT-Daten durch deutsche Geheimdienste legal wäre. Ein Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages weckte daran Zweifel. Auch die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider und andere Expert:innen hatten wiederholt betont, dass es dafür eine ausdrückliche Grundlage im Gesetz brauche. Staatliche Stellen könnten sich nicht auf allgemeine Generalklauseln stützen, die es ihnen erlauben, Daten zu erheben.
Eingeständnis durch die Hintertür?
Eine klare Regelung für Datenkäufe konnte auch die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) im neuen Gesetzentwurf nicht finden. Behördensprecher Karsten Füllhaase erklärt auf Anfrage von netzpolitik.org:
Der aktuelle Gesetzesentwurf enthält weder für das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) noch für den Bundesnachrichtendienst (BND) eine explizite Rechtsgrundlage für den Ankauf und die Nutzung kommerzieller Daten, insbesondere von Werbedatenbanken. Die Bundesregierung stützt bereits nach der aktuell geltenden Rechtslage den Datenkauf auf die Generalklauseln nach § 8 Bundesverfassungsschutzgesetz bzw. § 5 BND-Gesetz. Diese Normen werden durch den vorgelegten Gesetzentwurf nur unwesentlich geändert.
Dennoch taucht das Wort „ADINT“ im Gesetzentwurf auf, und zwar in den Erläuterungen zu Paragraf 88 des neuen BND-Gesetzes. Dort geht es darum, unter welchen Bedingungen der deutsche Auslandsgeheimdienst Daten an andere Stellen weitergeben darf. Zitat: „Unter diese Norm fällt auch die Übermittlung von angekauften Datensammlungen z.B. von umfänglichen Werbedaten (sog. ADINT-Daten), oder von im Internet verfügbaren Datenleaks.“
Solche Daten können dem Entwurf zufolge auch automatisiert und in Gänze an andere übermittelt werden. Die Vermutung liegt nahe: Darf der BND solche Daten weitergeben, dann geht die Bundesregierung offenbar auch davon aus, dass er sie haben kann – und möglicherweise auch erwerben.
Auch an anderen Stellen taucht Ankauf von Daten in der Begründung des Gesetzes auf. „Damit wird deutlich, dass es sich um einen üblichen modus operandi des BND handelt“, schlussfolgert der Jurist Peter Schantz. Der ehemalige Ministerialdirektor im Bundesjustizministerium hat eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf verfasst und kritisiert darin das Fehlen einer gesetzlichen Regelung. Für notwendig hält er sie unter anderem deshalb, weil Dienste auch sensible Daten kaufen könnten.
Bundesdatenschutzbeauftragte kritisiert Entwurf
„Hätte der Staat diese Daten auch selbst erheben dürfen?“ Diese Frage nach dem sogenannten “hypothetischen Ersatzeingriff“ müsse sich der Gesetzgeber stellen, so Schantz. Dabei müsse berücksichtigt werden, ob die Verkäufer die Daten selbst überhaupt rechtmäßig verarbeiten.
Im Fall von Werbedaten bezweifeln viele Fachleute – von Datenschutzbehörden über Jurist*innen bis hin zum Verbraucherschutzministerium –, dass deren Verarbeitung und Verkauf durch Databroker legal ist. Ursprünglich wurden die Daten in der Regel für Werbezwecke erhoben, nicht für Datenhandel oder Überwachung; die Einwilligung der Betroffenen kann allein deshalb nicht wirksam sein.
Auch die Bundesdatenschutzbeauftragte ist der Auffassung, „dass die Nutzung kommerzieller Werbedaten einer inhaltlich bestimmten und normenklaren gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage bedarf“, erklärt deren Sprecher. Er weist auf das „potentiell sehr hohe Eingriffsgewicht“ der Überwachung mit Werbedaten hin. Das erfordere nach Auffassung der BfDI „verfassungsrechtlich neben erhöhten Anforderungen an Zweckbindung und Dokumentation auch ausreichende Kontrollmechanismen“. Schließlich würden die Maßnahmen heimlich erfolgen und betroffenen Menschen wäre eine nachträgliche Rechtsverfolgung kaum möglich. Der vorgelegte Gesetzentwurf erfülle diese Anforderungen nicht.
Ähnlich argumentiert Jurist Schantz: Kontrolle und Rechtsschutz müssten gewährleistet sein. Ihm zufolge müsse einbezogen werden, welcher Personenkreis betroffen ist, schließlich enthalten Pakete von Databrokern oft Daten über Millionen Menschen. Es drohe „die Umgehung der gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Eingriffsvoraussetzungen, die an die staatliche Datenerhebung zu stellen wären“, warnt er.
In Großbritannien werden Datenkäufe kontrolliert
Politikwissenschaftler Thorsten Wetzling von der Stiftung Interface kritisiert den Gesetzentwurf mit Blick auf ADINT ebenso als unzureichend. Er und sein Co-Autor Corbinian Ruckerbauer gehörten zu den ersten, die in Deutschland den Blick auf die „Informationsbeschaffung mit der Kreditkarte“ gelenkt haben.
„Die Regierung pocht weiterhin auf größtmögliche Beinfreiheit bei ihren Datenkäufen“, kommentiert Wetzling heute. Andere Länder würden das anders handhaben. Ein Beispiel sei das Vereinigte Königreich, „wo zumindest ein Genehmigungsverfahren unter Beteiligung der unabhängigen Rechtskontrolle erforderlich wird, wenn ein Nachrichtendienst dort gekaufte Daten in seine eigenen IT-Systeme einverleiben will.“
In Deutschland hingegen sei bisher nicht geplant, dass der Unabhängige Kontrollrat auch bei der kommerziellen Datenbeschaffung tätig wird. Die Bundesbehörde soll bei der Kontrolle der Geheimdienste künftig grundsätzlich wichtiger werden – aber nicht im Bereich ADINT. Wetzling zufolge müsste der Kontrollrat eigentlich Verträge mit privaten Dienstleistern vor Kaufentscheidungen sichten dürfen oder die Nutzung gekaufter Daten in den Systemen des BND genehmigen.
Der Staat müsse nachrichtendienstliche Datenkäufe stärker begrenzen und wirksamer kontrollieren, sagt der Forscher. Dafür sprächen „gewichtige Argumente des Grundrechtsschutzes, aber auch der nationalen Sicherheit“, so Wetzling mit Blick auf das Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages. Sie hätten hervorgehoben, dass „beim Ankauf von Daten aus Werbedatenbanken eine besondere Gefahr von Eingriffen in den Kernbereich der privaten Lebensgestaltung“ besteht und das „Erfordernis ausdrücklicher gesetzlicher Schutzvorkehrungen“ ins Spiel gebracht.
Keine harmlosen Daten
Kritik haben die Fachleute an einem weiteren Aspekt: In der Begründung für das Gesetz stellt das Innenministerium ADINT in Zusammenhang mit „allgemein zugänglichen Quellen“. Forscher Wetzling und Jurist Schantz finden das nicht überzeugend.
„Offenbar werden die Daten als wenig sensibel eingestuft, weil fälschlich angenommen wird, sie seien allgemein zugänglich“, schreibt Jurist Schantz in seiner Stellungnahme. Dies sei erstens nicht zutreffend, weil sie zwar käuflich seien, aber nicht frei abrufbar. Zweitens seien auch allgemein zugängliche Daten nicht per se schutzlos.
„Unverfroren“ findet das Thorsten Wetzling von Interface. Einerseits gebe es „den millionenfachen Ankauf von Datensätzen mit erstaunlich granularen personenbezogenen Daten“, andererseits offen zugängliche Infos wie Presseveröffentlichungen. Die Bundesregierung setze das gleich. ADINT stelle jedoch einen grundlegenden Paradigmenwechsel in der nachrichtendienstlichen Informationsbeschaffung dar. Dass dieser „verzwergt“, also kleingeredet werden soll, ist Wetzling zufolge „nicht vertrauensfördernd“.
Ingo Dachwitz ist Journalist und Kommunikationswissenschaftler. Seit 2016 ist er Redakteur bei netzpolitik.org und u.a. Ko-Host des Podcasts Off/On. Seine Themen sind Daten, Macht und die digitale Öffentlichkeit. Ingos Veröffentlichungen wurden mehrfach ausgezeichnet, unter anderem mit dem European Press Prize, dem Alternativen Medienpreis, dem Datenschutz-Medienpreis und zwei Grimme-Online-Awards. Sein Buch “Digitaler Kolonialismus: Wie Tech-Konzerne und Großmächte die Welt unter sich aufteilen” war für den Deutschen Sachbuchpreis nominiert und wurde als eines der Wissensbücher des Jahres 2025 geehrt. Ingo ist Mitglied des Vereins Digitale Gesellschaft, der Evangelischen Kirche und des Netzwerk Recherche. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon, Bluesky, FragDenStaat. Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.
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RE: https://bonn.social/@ulrichkelber/116928743668855173
Wir brauchen mehr in dieser Art engagierte Menschen wie @ulrichkelber
Doch alle, die ich bisher kennengelernt habe, sind über kurz oder lang "abgesägt" worden, so wie Ulrich Kelber als #BfDI
Und der Sumpf an der Spitze wird immer größer und tiefer. 🙄
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Es ist ja richtig und auch wichtig das die @bfdi und auch die vorherigen #BfDI, @ulrichkelber & @PWS_1 sich vehement zu Wort melden. Danke Dafür! Aber noch wichtiger, hat auch mal jemand dem Neuen BfDI ein Mikro hingehalten? Was sagt der denn dazu? Klar noch ist er nicht im Amt, aber das ist einfach zu wichtig um stillzuhalten... #TeamDatenschutz #TeamInformationsfreiheit
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Schwarz-roterAngriff auf Informationsfreiheit https://robertkoop.wordpress.com/2026/07/05/angriff-auf-informationsfreiheit/ #BfDI, #Campact, #Demokratie, #IFG, #Informationsfreiheitsgesetz, #JensSpahn, #Kampagne, #KatherinaReiche, #LouisaSpecht-Riemenschneider, #NGO, #PhilippAmthor, #Schwarz-roteKoalition, #SPD-Bundestagsfraktion, #Unterschriftenkampagne, #Zivilgesellschaft
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Angriff auf Informationsfreiheit
Staatliche Transparenz: Angriff auf Informationsfreiheit sorgt weiter für heftige Kritik
Die Bundesdatenschutzbeauftragte hält die Pläne der Bundesregierung für „undemokratisch“, Journalisten warnen vor einem Vertrauensverlust. Sie verweisen zudem auf Machenschaften von Koalitionspolitikern, die nur dank des Informationsfreiheitsgesetzes ans Licht kamen.
Am gestrigen Donnerstag hatte die schwarz-rote Koalition ihre Pläne aus dem Koalitionsausschuss vorgestellt. Mit dabei: Ein Frontalangriff auf die Informationsfreiheit, den zahlreiche Medien- und Journalistenverbände scharf verurteilen. Vom „schwersten Angriff auf staatliche Transparenz in der Geschichte der Bundesrepublik“ ist da die Rede und davon, dass die Bundesregierung die Informationsfreiheit in die Tonne trete.
Mit ihrem Urteil sind die zivilgesellschaftlichen Organisationen nicht allein. Auch Louisa Specht-Riemenschneider, die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) teilt die Kritik. „Einige der vom Koalitionsausschuss genannten Anpassungen hätten eine erhebliche Tragweite, die im Ergebnis einer Abschaffung der seit zwanzig Jahren bestehenden Informationsfreiheit nahekämen“, sagte Specht-Riemenschneider gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND).
Aus ihrer Sicht werde der Grundgedanke eines grundsätzlich voraussetzungslosen Zugangs zu amtlichen Informationen in sein Gegenteil verkehrt. Denn in Zukunft sollen Anfragende ein „berechtigtes Interesse“ an den abgefragten Dokumenten darlegen. Bislang muss der Staat begründen, wenn er Informationen nicht herausgeben will. „Hier sollte daran festgehalten werden, dass der Staat im Einzelfall darlegen muss, dass das öffentliche Interesse der Transparenz entgegensteht“, so Specht-Riemenschneider gegenüber dem RND.
„Undemokratisch“
Specht-Riemenschneider kritisiert zudem, dass die Pläne in Zukunft eine große Anzahl von Menschen in Deutschland ausschließen würde. Die Koalition plant das Auskunftsrecht auf Deutsche und EU-Bürger:innen zu beschränken. Die Bundesdatenschutzbeauftragte sagt, dies führe zu einer undemokratischen Zwei-Klassen-Informationsfreiheit.
Kritik an den Plänen kommt auch von der Linkspartei. Die Digitalpolitikerin Sonja Lemke kritisiert, dass die Koalition die Informationsfreiheit de facto abschaffen will. „Mit den Angriffen auf das Informationsfreiheitsgesetz will die Bundesregierung ihre Hinterzimmerpolitik durchsetzen. Dabei ist Transparenz gegenüber den Bürger*innen in einer Demokratie Pflicht! Denn nur so können Interessenkonflikte und geheime Machenschaften aufgedeckt werden“, so Lemke gegenüber netzpolitik.org.
Sie verweist darauf, dass durch IFG-Anfragen „rechtswidrige Machenschaften“ von Regierungspolitikern aufgedeckt worden seien. „Sei es bei Spahn und seinen Maskendeals oder seiner Villa, Katharina Reiche mit ihrer Wirtschaftskumpanei oder bei Phillip Amthors Werbung für Augustus Intelligence: Diese Personen machen deutlich, warum es eine staatliche Transparenz mit einer klaren Benennung der Verantwortlichen braucht.“
Auf einen solchen Zusammenhang verweist auch der investigative Journalist Markus Grill auf Bluesky: „Die von der CDU/SPD-Regierung geplante massive Einschränkung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) wird die Arbeit investigativer Journalisten, und damit die Aufklärung über Missstände bzw. die Kontrolle der Regierung, sehr behindern. Viele Spahn-Enthüllungen z.B. wären ohne IFG unmöglich gewesen.“
Bundesregierung will zentrale demokratische Rechte beschneiden
Yannick Müller von D64 verweist gegenüber netzpolitik.org darauf, dass unter der Ampel-Regierung sogar ein bundesdeutsches Transparenzgesetz geplant war, das die Informationsfreiheit ausbauen sollte. „Die Einschränkung des IFG ergibt sich also nicht aus der Verwaltungspraxis heraus, sondern aus dem politischen Willen gegen mehr Transparenz“, sagt Müller.
Manfred Redelfs aus dem Investigativteam bei Greenpeace spricht von einem „massiven Schlag gegen Transparenz und Beteiligungsrechte“. Er schreibt: „Ausgerechnet in Zeiten, in denen viele Menschen mit den demokratischen Institutionen hadern, versucht die Bundesregierung, zentrale demokratische Rechte zu beschneiden. Vertrauen schafft man aber nicht durch Abschottung und Geheimhaltung, sondern nur durch Transparenz.“
Auf das Vertrauensproblem weist auch Lilli Iliev von Wikimedia Deutschland hin: „Das Vertrauen in Politik und Demokratie ist auf einem Rekordtief. Mit dem Rückbau in Sachen Transparenz wird das Misstrauen weiter zunehmen.“ Sie fordert deswegen: „Wir brauchen mehr Transparenz, nicht weniger – für alle.“
Markus Reuter recherchiert und schreibt zu Digitalpolitik, Desinformation, Zensur und Moderation sowie Überwachungstechnologien. Darüber hinaus beschäftigt er sich mit der Polizei, Grund- und Bürgerrechten sowie Protesten und sozialen Bewegungen. Für eine Recherchereihe zur Polizei auf Twitter erhielt er 2018 den Preis des Bayerischen Journalistenverbandes, für eine TikTok-Recherche 2020 den Journalismuspreis Informatik. Bei netzpolitik.org seit März 2016 als Redakteur dabei. Er ist erreichbar unter markus.reuter | ett | netzpolitik.org, sowie auf Mastodon und Bluesky. Kontakt: E-Mail (OpenPGP). Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.
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RE: https://chaos.social/@fragdenstaat/116850955754654544
Abschaffung des #IFG
Jetzt spätestens weiß ich, warum die #BfDI / @bfdi den Job aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr packt: Während sie vor einem Monat noch die Verankerung der #Informationsfreiheit im #GG, die Einführung proaktiver #Transparenz|pflichten sowie eine Aufsicht "mit Zähnen" forderte, wird das ganze jetzt abgewickelt. Das macht wirklich krank, nicht nur sie...
Wo sind wir nur hingeraten?! -
Ihr wählt euch auch den #bfdi wie ihr ihn gerade braucht. Ich dachte immer "im Namen des Volkes", und nicht "im Sinne der Wirtschaft"
Ich wünsche mir einen wirklich unabhängigen @bfdi
und keine Lobbyistinnen und Lobbyisten, möglichst noch mit Posten in der Wirtschaft ( #wsocial )Warum durfte eigentlich @ulrichkelber , der einen herausragenden Job gemacht hat, nicht bleiben?
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Prof. Dr. Moritz Hennemann: Bundestag hat neuen Datenschutzbeauftragten gewählt https://www.computerbase.de/news/netzpolitik/prof-dr-moritz-hennemann-bundestag-hat-neuen-datenschutzbeauftragten-gewaehlt.98121/ #bfdi #datenschutz
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Wir wünschen uns @ulrichkelber zurück.
https://squeet.me/display/962c3e10-08e63cdf-d7ae920e781e9856 -
Zum neuen #BfDI nur so viel: Er hat die Ehre in dem Kapitel zur Digitalregulierung im Buch von @alineblankertz und mir kritisch ob seiner neo-kolonialen Sichtweise auf die #DSGVO erwähnt zu sein.
#DigitaleSolidarität" -
Weißer Rauch steigt über der Graurheindorferstraße in #Bonn und über dem Bundestag auf!
Ein neuer @bfdi wurde heute gewählt: Prof. Dr. Moritz Hennemann
#BfdI #TeamDatenschutz #DSGVO -
Der neue Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit war vorher Jura-Professor und gilt als Verfechter eines wirtschaftsorientierten Datenschutzes. Moritz Hennemann wurde heute vom Bundestag gewählt. #BfDI
netzpolitik.org/2026/moritz-...
Neuer Bundesbeauftragter für D... -
Der neue Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit war vorher Jura-Professor und gilt als Verfechter eines wirtschaftsorientierten Datenschutzes. Moritz Hennemann wurde heute vom Bundestag gewählt. #BfDI
netzpolitik.org/2026/moritz-...
Neuer Bundesbeauftragter für D... -
Habemus #BfDI! 🙌
Herzlichen Glückwunsch an Prof. Dr. Moritz Hennemann zur Wahl als Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, @bfdi!
Klare Position der GI: Der Datenschutz steht vor einer Vielzahl neuer Herausforderungen. Hierfür braucht es einen starken und unabhängigen BfDI, der auch die Informationsfreiheit klar im Blick behält. Denn beide Aspekte sind essenziell, damit Menschen ihre Freiheitsrechte auch in einer digitalen Gesellschaft selbstbestimmt ausüben können. Und das ist in Zeiten eines steigenden globalen Autoritarismus wichtiger denn je!
Die GI freut sich auf die konstruktive Zusammenarbeit mit dem neuen BfDI, wünscht ihm viel Erfolg für seine Aufgabe und dankt zugleich Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider für ihr Engagement und wünscht ihr für die Zukunft Gesundheit und alles Gute!
Was die GI sich sonst noch vom neuen BfDI wünscht? Hier entlang: https://gi.de/meldung/menschenzentrierte-digitalisierung-braucht-einen-starken-bfdi
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#NRW-Ministerpräsident Wüst „bekennt sich zur ... Föderalen Modernisierungsagenda“ und will die Landesdatenschutzbeauftragten abschaffen.
In einer Sachverständigen-Anhörung im Landtag nehmen der ehemalige #BfDI Ulrich Kelber ([email protected]) und die amtierende Landesbeauftragte für #Datenschutz, Bettina Gayk, Stellung dazu.
Die Sitzung am 25.06.2026, 10 Uhr, wird im Livestream übertragen.
Alle Informationen zur Sitzung finden Sie hier:
https://www.landtag.nrw.de/home/der-landtag/ausschusse-und-gremien-1/fachausschusse-1/a05-hauptausschuss/anhorungen-1.html -
@andre_meister Egal ob Polizei oder Gesundheitswesen es gibt massive Verstöße gegen die DSGVO und wie klein Fallen die Strafen aus?
Sorry aber die DSGVO war für mich schon immer eine Lachnummer & ein Scheingespenst.
Dank #CDU von der Leyen #eukommission sind selbst die Strafgelder verhandelbar ob sie gezahlt werden müssen oder nicht.
Ihr wollt Datenschutz dann kümmert euch selbst darum dass eure Daten bei euch blieben!
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Im aktuellen Blog-Beitrag findet sich wieder eine üppige Zahl von Informationen rund um den #Datenschutz.
An 1. Stelle geht es um die Nachfolge der #BfDI. Die Datenschutzaufsichten der Länder informieren u. a. über Videoüberwachung, Social Media, Bußgeldzuständigkeiten und Ausweiskopien, bieten aber auch wie Aufsichten anderer Nationen hilfreiche Praxishilfen, Leitfäden etc.
Lesen Sie u.a. auch zum #Medizinregistergesetz, KI-Halluzination oder Entgelttransparenzgesetz:
https://www.datenschutzverein.de/2026/06/menschen-daten-sensationen-rudis-bericht-aus-dem-datenzirkus-ergaenzt-um-franks-zugabe-kw-2324-2026-die-dvd-edition/ -
Sorry, aber das geht in meinen Augen gar nicht. Eine #bfdi die Werbung und Beratung für ein kommerzielles Social Media Unternehmen macht. Das ist ja fast so, als wenn unser Bundeskanzler für BlackRock arbeiten würde.
Ein @ulrichkelber hätte so etwas nie gemacht. Würde mich interessieren, was er dazu meint, und ob er darin nicht auch einen Interessenskonflikt sieht.
#wsocial #wsocialausweispflicht #LouisaSpechtRiemenschneider #spechtriemenschneider
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„Ein lebenslanges, unverhältnismäßiges Risiko“
Im Gesundheitsausschuss des Bundestages musste die Regierung massive Kritik für ihren Entwurf des Medizinregistergesetzes einstecken. Er beschränke den Datenschutz, beschneide das Widerspruchsrecht und gefährde die Grundrechte der Patient:innen. Zuspruch gab es für einen Änderungsantrag der Grünen.
In rund 350 verschiedenen Datenbanken lagern Gesundheitsdaten aus Deutschland. Zu den größten dieser sogenannten Medizinregister zählen das „Deutsche Herzschrittmacher-Register“ mit den Daten von mehr als einer Million Patient:innen oder das „TraumaRegister DGU“, das Daten von über 100.000 Personen enthält.
Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will diese Daten für Forschende zugänglich machen. Dafür soll es einheitliche Vorgaben und Qualitätsstandards geben, das steht im Regierungsentwurf des Medizinregistergesetzes, der derzeit im Bundestag verhandelt wird. Ein neues Zentrum für Medizinregister (ZMR) soll die Register auf Datenschutz und Datenqualität prüfen. Qualifizierte Register werden dann in einem Verzeichnis aufgeführt, dürfen zu einem festgelegten Zweck kooperieren und auch anlassbezogen Daten zusammenführen.
In einer Anhörung des Gesundheitsausschusses am vergangenen Mittwoch äußerten verschiedene Verbände und Fachleute deutliche Kritik an den Regierungsplänen: Der Entwurf verstoße gegen europäisches Recht, es drohe die Gefahr einer Reidentifizierung von Personen und die Widerspruchsmöglichkeiten der Patient:innen seien unzureichend. Abhilfe könne teilweise ein Änderungsantrag der Grünen schaffen, für den sich einige der Sachverständigen aussprachen.
Regelungen zum Datenschutz seien „mangelhaft“
Am deutlichsten fiel die Kritik von Thilo Weichert vom Netzwerk Datenschutz Expertise aus. Er bescheinigte dem Regierungsentwurf, „gegen Europarecht sowie nationales Verfassungsrecht“ zu verstoßen. Als Grund führte der ehemalige Landesdatenschutzbeauftragte von Schleswig-Holstein an, dass die Regierung zentrale grundrechtliche Vorgaben und deren Konkretisierung in der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) missachte. Der Entwurf sei daher „mangelhaft“.
Die DSGVO sieht vor, dass Betroffene bei jeder sie betreffenden Datenverarbeitung informiert werden müssen. Die Bundesregierung will die Betreiber von Medizinregister jedoch nur dazu verpflichten, allgemein und einmalig über die Zwecke ihrer Datenbank zu informieren. Die Betroffenen könnten so nicht nachvollziehen, was mit ihren Daten passiert, so Weichert: „Ich bin sehr skeptisch, dass diese Regelung dann vor dem Europäischen Gerichtshof oder auch vorm Bundesverfassungsgericht standhält.“
Außerdem seien die Schutzvorkehrungen für die Register unzureichend, was für die Betroffenen „ein lebenslanges, unverhältnismäßiges Risiko“ bedeute. Dass das Gesetz eine Speicherdauer der Gesundheitsdaten von bis zu 100 Jahren vorsehe, vergrößere dieses Problem noch, sagte Weichert. Angesichts einer solchen Zeitspanne könne die Regierung nicht ernsthaft von einer Löschfrist sprechen.
Auch die Bundesärztekammer kritisiert in ihrer Stellungnahme den unzureichenden Datenschutz.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Daten qualifizierter Medizinregister miteinander verknüpft werden können. Die Betreiber sollen dafür registerübergreifende Pseudonyme auf Grundlage des unveränderbaren Teils der Krankenversichertennummer von Versicherten (KVNR) erstellen. Damit aber lägen den Registerbetreibern faktisch sowohl die identifizierenden Klardaten der Betroffenen als auch die pseudonymisierten Daten vor. Medizinregister sollten jedoch grundsätzlich nur mit pseudonymisierten Daten arbeiten, so die Forderung der Bundesärztekammer. Außerdem sollte die Registerarchitektur konsequent dem Grundsatz der Datenminimierung folgen.
Auch Thilo Weichert warnte vor der Gefahr der Reidentifizierung. Der Entwurf trage dazu bei, dass die Krankenversichertennummer zu einem „Kennzeichen von allgemeiner Bedeutung“ für den Gesundheitsbereich werde. Damit erhöhe sich das Risiko der Reidentifizierung massiv. Es bedürfe dann nur noch „eines geringen Zusatzwissens“, so Weichert in der Anhörung, um festzustellen, zu wem ein Datensatz gehört.
Bei der Krankenversichertennummer handele es sich gemäß der DSGVO zudem um eine „nationale Kennziffer“. Eine solche Ziffer ist aber nur dann zulässig, wenn der Persönlichkeitsschutz der Betroffenen gewahrt bleibt, erklärte Weichert. Garantien dafür sehe der Gesetzentwurf nicht vor.
Widerspruchsrechte stärken
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe unterstrich, dass der Datenschutz insbesondere für vulnerable Gruppen wichtig ist. „Wir haben Menschen, die HIV-infiziert sind, unter unseren Mitgliedern. Da ist natürlich der Datenschutz ein ganz großes Thema“, sagte Siiri Ann Doka vom Dachverband, der bundesweit mehr als einhundert Selbsthilfeverbände behinderter und chronisch kranker Menschen vertritt.
Die BAG Selbsthilfe sehe sich in einem Zwiespalt, sagte Doka. Einerseits begrüße ihr Verband es, wenn Medizinregister eingerichtet werden. Andererseits gebe es „erhebliche Risiken für die Daten der Patienten“. Dieses Spannungsverhältnis ließe sich auflösen, wenn Patient:innen stärker eingebunden werden. Alle stehen vor der gleichen Frage: „Will ich die Forschung fördern und im Grunde anderen auch Hilfestellung für ihre Erkrankung geben? Oder muss ich mich auf den Schutz meiner Daten konzentrieren?“
Zur Patientenbeteiligung zähle auch, dass Betroffene eine Möglichkeit erhalten, sich möglichst barrierearm darüber zu informieren, was mit ihren Daten passiert, und deren Nutzung gegebenenfalls differenziert widersprechen zu können, sagte Doka. Die BAG Selbsthilfe spreche sich daher für eine zentrale Vertrauensstelle aus, die auch die Widersprüche von Patient:innen aufnehme.
Forderung nach einer unabhängigen Vertrauensstelle
Der Verband greift damit einen Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf. Er sieht vor, eine unabhängige Vertrauensstelle beim Robert Koch-Institut einzurichten. Sie soll unter anderem Pseudonymisierungsverfahren vereinheitlichen und Widersprüche von Patient:innen entgegennehmen.
Auch die Bundesdatenschutzbeauftragte stellt sich hinter diesen Vorschlag. Die Vertrauensstelle könne „einen wesentlichen Beitrag zu einer einheitlichen und transparenten Registerlandschaft leisten“ und zugleich die Betroffenenrechte stärken, schreibt Louisa Specht-Riemenschneider in ihrer Stellungnahme. Allerdings betont sie, dass dann geklärt werden müsse, wie die Vertrauensstelle finanziell und personell ausgestattet wäre.
Das hier mit Blick auf den Regierungsentwurf grundsätzlich Klärungsbedarf besteht, hat die Anhörung ebenfalls gezeigt. Denn für das neue Zentrum für Medizinregister sieht das Gesetz bislang gerade einmal vier Personen vor. „Wie wollen Sie so die notwendige fachliche Kompetenz zusammenbekommen“, fragte der sichtlich entgeisterte Thilo Weichert am Mittwoch, „um die zahlreichen Aufgaben zu erfüllen, die ein solches Zentrum wahrnehmen muss?“
Auch diese Frage sollte der Bundestag noch klären, bevor er im Plenum über den Gesetzentwurf abstimmt.
Daniel Leisegang ist Politikwissenschaftler und Co-Chefredakteur bei netzpolitik.org. Zu seinen Schwerpunkten zählen die Gesundheitsdigitalisierung, Digital Public Infrastructure und die sogenannte Künstliche Intelligenz. Daniel war einst Redakteur bei den “Blättern”. 2014 erschien von ihm das Buch “Amazon – Das Buch als Beute”; 2016 erhielt er den Alternativen Medienpreis in der Rubrik “Medienkritik”. Er gehört dem Board of Trustees von Eurozine und dem Kuratorium der Stiftung Warentest an. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon, Bluesky, Threema ENU3SC7K, Telefon: +49-30-5771482-28 (Montag bis Freitag, jeweils 8 bis 18 Uhr). Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.