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#ehds — Public Fediverse posts

Live and recent posts from across the Fediverse tagged #ehds, aggregated by home.social.

  1. Voortzetting moetiknaardedokter.nl

    Bovenaan gebruiksvoorwaarden (moetiknaardedokter.nl/gebruike):

    Voor meer informatie over onze naleving van de Medical Device Regulation (MDR) en relevante certificeringen, verwijzen wij u naar het MDR-label onderaan deze pagina.

    In de screenshot daarvan (links) is het "CE" logo te zien en dat is verboden (zie security.nl/posting/872017 en bovenaan die pagina).

    Samenwerking Topicus en VCare: moetiknaardedokter.nl/nieuws/v

    De *ABSURDE* ISO 27001 en NEN 7510 certificaten kon ik slechts vinden met Googlen naar bijv.
    -ai site:moetiknaardedokter "7510"

    27001: moetiknaardedokter.nl/wp-conte

    7510: moetiknaardedokter.nl/wp-conte

    *ABSURD* want aan "gebruik makend van externe hosting" heeft HELEMAAL NIEMAND iets (naast dat zo'n certificaat niets zegt zonder "SoA" = Statement of Applicability en een toelichting op de Scope).

    Beide certificaten bevatten tevens:

    De certificering omvat tevens de volgende handelsnamen:
    MINDD
    Moet ik naar de dokter
    Magikmeekijken.nl
    Mag ik meekijken?
    Ikwileenafspraakmaken.nl
    Ik wil een afspraak maken
    Moetiknaardedokter.nl
    Moetiknaardedokter.be
    Locatie: Abe Lenstra Boulevard 18, 8448 JB Heerenveen, Nederland

    Laatstgenoemde vestiging wijkt af van die in het linker plaatje.

    #ISO27001 #NEN7510 #BullShitCerts #Topicus #PGO #MedischeGegevens #EHDS #AVG

  2. Voortzetting moetiknaardedokter.nl

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    In de screenshot daarvan (links) is het "CE" logo te zien en dat is verboden (zie security.nl/posting/872017 en bovenaan die pagina).

    Samenwerking Topicus en VCare: moetiknaardedokter.nl/nieuws/v

    De *ABSURDE* ISO 27001 en NEN 7510 certificaten kon ik slechts vinden met Googlen naar bijv.
    -ai site:moetiknaardedokter "7510"

    27001: moetiknaardedokter.nl/wp-conte

    7510: moetiknaardedokter.nl/wp-conte

    *ABSURD* want aan "gebruik makend van externe hosting" heeft HELEMAAL NIEMAND iets (naast dat zo'n certificaat niets zegt zonder "SoA" = Statement of Applicability en een toelichting op de Scope).

    Beide certificaten bevatten tevens:

    De certificering omvat tevens de volgende handelsnamen:
    MINDD
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    Magikmeekijken.nl
    Mag ik meekijken?
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  3. Voortzetting moetiknaardedokter.nl

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    De *ABSURDE* ISO 27001 en NEN 7510 certificaten kon ik slechts vinden met Googlen naar bijv.
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    De *ABSURDE* ISO 27001 en NEN 7510 certificaten kon ik slechts vinden met Googlen naar bijv.
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    27001: moetiknaardedokter.nl/wp-conte

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    *ABSURD* want aan "gebruik makend van externe hosting" heeft HELEMAAL NIEMAND iets (naast dat zo'n certificaat niets zegt zonder "SoA" = Statement of Applicability en een toelichting op de Scope).

    Beide certificaten bevatten tevens:

    De certificering omvat tevens de volgende handelsnamen:
    MINDD
    Moet ik naar de dokter
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    Moetiknaardedokter.be
    Locatie: Abe Lenstra Boulevard 18, 8448 JB Heerenveen, Nederland

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  5. Bei der Debatte um ePA und EHDS fällt vor allem auf, wie selten der konkrete Nutzen für Patienten benannt wird, während die Interessen von Pharmaunternehmen, Krankenkassen und Forschungseinrichtungen klar im Vordergrund stehen. Gesundheitsdaten gelten als wertvolle Ressource und die ePA macht sie in großem Umfang verfügbar. Opt-out statt Opt-in, intransparente Weitergabewege und ein Ansatz nach dem Motto: »Vertraut uns einfach«. Gerade bei sensiblen Gesundheitsdaten ist das fehl am Platz. Wer davon profitiert, ist ziemlich klar. Der Patient jedenfalls nicht.

    #ePA #EHDS #Datenschutz #Gesundheitsdaten #DigitaleSelbstbestimmung

    /kuk

  6. Hier der Beweis, dass eine ePA nicht notwendig ist:

    Die elektronische Patientenakte (ePA) ist eine versichertengeführte Akte.
    Sie kann die Anamnese,
    Befunderhebung und Behandlung des Arztes oder Psychotherapeuten unterstützen.

    Sie ersetzt aber nicht die Behandlungsdokumentation des Arztes oder Psychotherapeuten
    im Praxisverwaltungssystem.

    Ärzte und Psychotherapeuten sind nach Gesetz und Berufsordnung verpflichtet,
    alle medizinisch relevanten Informationen für die Behandlung eines Patienten
    zeitnah zu dokumentieren – elektronisch oder auf Papier.
    An dieser Pflicht ändert sich mit der ePA nichts.

    Wozu dient dann die ePA ?
    Zur Befüllung der EHDS - Datenbank !

    Dh, wer die ePA widerspricht, hat keine medizinischen Nachteile !!!

    bundesgesundheitsministerium.d

    bundesgesundheitsministerium.d

    #epa #ePatientenakte #EHDS

  7. Hier der Beweis, dass eine ePA nicht notwendig ist:

    Die elektronische Patientenakte (ePA) ist eine versichertengeführte Akte.
    Sie kann die Anamnese,
    Befunderhebung und Behandlung des Arztes oder Psychotherapeuten unterstützen.

    Sie ersetzt aber nicht die Behandlungsdokumentation des Arztes oder Psychotherapeuten
    im Praxisverwaltungssystem.

    Ärzte und Psychotherapeuten sind nach Gesetz und Berufsordnung verpflichtet,
    alle medizinisch relevanten Informationen für die Behandlung eines Patienten
    zeitnah zu dokumentieren – elektronisch oder auf Papier.
    An dieser Pflicht ändert sich mit der ePA nichts.

    Wozu dient dann die ePA ?
    Zur Befüllung der EHDS - Datenbank !

    Dh, wer die ePA widerspricht, hat keine medizinischen Nachteile !!!

    bundesgesundheitsministerium.d

    bundesgesundheitsministerium.d

    #epa #ePatientenakte #EHDS

  8. Hier der Beweis, dass eine ePA nicht notwendig ist:

    Die elektronische Patientenakte (ePA) ist eine versichertengeführte Akte.
    Sie kann die Anamnese,
    Befunderhebung und Behandlung des Arztes oder Psychotherapeuten unterstützen.

    Sie ersetzt aber nicht die Behandlungsdokumentation des Arztes oder Psychotherapeuten
    im Praxisverwaltungssystem.

    Ärzte und Psychotherapeuten sind nach Gesetz und Berufsordnung verpflichtet,
    alle medizinisch relevanten Informationen für die Behandlung eines Patienten
    zeitnah zu dokumentieren – elektronisch oder auf Papier.
    An dieser Pflicht ändert sich mit der ePA nichts.

    Wozu dient dann die ePA ?
    Zur Befüllung der EHDS - Datenbank !

    Dh, wer die ePA widerspricht, hat keine medizinischen Nachteile !!!

    bundesgesundheitsministerium.d

    bundesgesundheitsministerium.d

    #epa #ePatientenakte #EHDS

  9. Hier der Beweis, dass eine ePA nicht notwendig ist:

    Die elektronische Patientenakte (ePA) ist eine versichertengeführte Akte.
    Sie kann die Anamnese,
    Befunderhebung und Behandlung des Arztes oder Psychotherapeuten unterstützen.

    Sie ersetzt aber nicht die Behandlungsdokumentation des Arztes oder Psychotherapeuten
    im Praxisverwaltungssystem.

    Ärzte und Psychotherapeuten sind nach Gesetz und Berufsordnung verpflichtet,
    alle medizinisch relevanten Informationen für die Behandlung eines Patienten
    zeitnah zu dokumentieren – elektronisch oder auf Papier.
    An dieser Pflicht ändert sich mit der ePA nichts.

    Wozu dient dann die ePA ?
    Zur Befüllung der EHDS - Datenbank !

    Dh, wer die ePA widerspricht, hat keine medizinischen Nachteile !!!

    bundesgesundheitsministerium.d

    bundesgesundheitsministerium.d

    #epa #ePatientenakte #EHDS

  10. Hier der Beweis, dass eine ePA nicht notwendig ist:

    Die elektronische Patientenakte (ePA) ist eine versichertengeführte Akte.
    Sie kann die Anamnese,
    Befunderhebung und Behandlung des Arztes oder Psychotherapeuten unterstützen.

    Sie ersetzt aber nicht die Behandlungsdokumentation des Arztes oder Psychotherapeuten
    im Praxisverwaltungssystem.

    Ärzte und Psychotherapeuten sind nach Gesetz und Berufsordnung verpflichtet,
    alle medizinisch relevanten Informationen für die Behandlung eines Patienten
    zeitnah zu dokumentieren – elektronisch oder auf Papier.
    An dieser Pflicht ändert sich mit der ePA nichts.

    Wozu dient dann die ePA ?
    Zur Befüllung der EHDS - Datenbank !

    Dh, wer die ePA widerspricht, hat keine medizinischen Nachteile !!!

    bundesgesundheitsministerium.d

    bundesgesundheitsministerium.d

    #epa #ePatientenakte #EHDS

  11. @TheDutchChief : het gaat inderdaad om véél verschillende gegevens.

    Maar ik vermoed zomaar dat elk ziekenhuis haar eigen workflow wil handhaven en niets voelt voor een landelijke standaard - klopt mijn aanname?

    Naast dat #EHDS een privacy-drama wordt, zie ik ook niet hoe Europa-breed medische patiëntgegevens kunnen worden gestandaardiseerd. Elke (handmatige maar ook automatische) vertaalslag leidt tot interpretatiefouten.

    Terzijde, ken je de columns van voormalig huisarts Wim J. Jongejan in zorgictzorgen.nl ? (bijvoorbeeld zorgictzorgen.nl/?s=ehds of zorgictzorgen.nl/?s=pgo).

    @wiert @pascaline

    #EHDS #PGO

  12. @TheDutchChief : het gaat inderdaad om véél verschillende gegevens.

    Maar ik vermoed zomaar dat elk ziekenhuis haar eigen workflow wil handhaven en niets voelt voor een landelijke standaard - klopt mijn aanname?

    Naast dat #EHDS een privacy-drama wordt, zie ik ook niet hoe Europa-breed medische patiëntgegevens kunnen worden gestandaardiseerd. Elke (handmatige maar ook automatische) vertaalslag leidt tot interpretatiefouten.

    Terzijde, ken je de columns van voormalig huisarts Wim J. Jongejan in zorgictzorgen.nl ? (bijvoorbeeld zorgictzorgen.nl/?s=ehds of zorgictzorgen.nl/?s=pgo).

    @wiert @pascaline

    #EHDS #PGO

  13. @TheDutchChief : het gaat inderdaad om véél verschillende gegevens.

    Maar ik vermoed zomaar dat elk ziekenhuis haar eigen workflow wil handhaven en niets voelt voor een landelijke standaard - klopt mijn aanname?

    Naast dat #EHDS een privacy-drama wordt, zie ik ook niet hoe Europa-breed medische patiëntgegevens kunnen worden gestandaardiseerd. Elke (handmatige maar ook automatische) vertaalslag leidt tot interpretatiefouten.

    Terzijde, ken je de columns van voormalig huisarts Wim J. Jongejan in zorgictzorgen.nl ? (bijvoorbeeld zorgictzorgen.nl/?s=ehds of zorgictzorgen.nl/?s=pgo).

    @wiert @pascaline

    #EHDS #PGO

  14. @TheDutchChief : het gaat inderdaad om véél verschillende gegevens.

    Maar ik vermoed zomaar dat elk ziekenhuis haar eigen workflow wil handhaven en niets voelt voor een landelijke standaard - klopt mijn aanname?

    Naast dat #EHDS een privacy-drama wordt, zie ik ook niet hoe Europa-breed medische patiëntgegevens kunnen worden gestandaardiseerd. Elke (handmatige maar ook automatische) vertaalslag leidt tot interpretatiefouten.

    Terzijde, ken je de columns van voormalig huisarts Wim J. Jongejan in zorgictzorgen.nl ? (bijvoorbeeld zorgictzorgen.nl/?s=ehds of zorgictzorgen.nl/?s=pgo).

    @wiert @pascaline

    #EHDS #PGO

  15. Od preprečevanja do inovacij & oskrbe.

    Naš cilj je omogočiti Evropejcem zdravo & dolgo življenje.

    Od 🇪🇺zdr. podatkovnega prostora #EHDS do akta o kritičnih zdravilih & načrta #SafeHeartsPlan – krepimo naš skupni🇪🇺 pristop #OneHealth.

    🔗health.ec.europa.eu/one-health
    #WorldHealthDay

    Od preprečevanja do inovacij & oskrbe.

    Naš cilj je omogočiti Evropejcem zdravo & dolgo življenje.

    Od 🇪🇺zdr. podatkovnega prostora #EHDS do akta o kritič...
    ---
    nitter.net/EKvSloveniji/status

  16. Od preprečevanja do inovacij & oskrbe.

    Naš cilj je omogočiti Evropejcem zdravo & dolgo življenje.

    Od 🇪🇺zdr. podatkovnega prostora #EHDS do akta o kritičnih zdravilih & načrta #SafeHeartsPlan – krepimo naš skupni🇪🇺 pristop #OneHealth.

    🔗health.ec.europa.eu/one-health
    #WorldHealthDay

    Od preprečevanja do inovacij & oskrbe.

    Naš cilj je omogočiti Evropejcem zdravo & dolgo življenje.

    Od 🇪🇺zdr. podatkovnega prostora #EHDS do akta o kritič...
    ---
    nitter.net/EKvSloveniji/status

  17. This #WorldHealthDay, we stand with science 🧬
    From the European Health Data Space #EHDS to the Critical Medicines Act and #SafeHeartsPlan, evidence drives how we protect health, save lives, and strengthen our #OneHealth approach.
    💚 #TogetherForHealth #SavingLivesWithScience
    ---
    nitter.net/EU_Health/status/20

  18. This #WorldHealthDay, we stand with science 🧬
    From the European Health Data Space #EHDS to the Critical Medicines Act and #SafeHeartsPlan, evidence drives how we protect health, save lives, and strengthen our #OneHealth approach.
    💚 #TogetherForHealth #SavingLivesWithScience
    ---
    nitter.net/EU_Health/status/20

  19. RT by @EU_HaDEA: This #WorldHealthDay, we stand with science 🧬
    From the European Health Data Space #EHDS to the Critical Medicines Act and #SafeHeartsPlan, evidence drives how we protect health, save lives, and strengthen our #OneHealth approach.
    💚 #TogetherForHealth #SavingLivesWithScience
    ---
    nitter.net/EU_Health/status/20

  20. RT by @EU_UNGeneva: This #WorldHealthDay, we stand with science 🧬
    From the European Health Data Space #EHDS to the Critical Medicines Act and #SafeHeartsPlan, evidence drives how we protect health, save lives, and strengthen our #OneHealth approach.
    💚 #TogetherForHealth #SavingLivesWithScience
    ---
    nitter.net/EU_Health/status/20

  21. RT by @EU_UNGeneva: This #WorldHealthDay, we stand with science 🧬
    From the European Health Data Space #EHDS to the Critical Medicines Act and #SafeHeartsPlan, evidence drives how we protect health, save lives, and strengthen our #OneHealth approach.
    💚 #TogetherForHealth #SavingLivesWithScience
    ---
    nitter.net/EU_Health/status/20

  22. @pascaline en @TheDutchChief : ik heb de docu grotendeels (nogmaals) bekenen, nu via npo.nl/start/afspelen/dodelijk.

    Anti-Chipsoft maar tegelijkertijd zéér pro-EPD. Probleem: alle patiënteninformatie snel en eenvoudig toegankelijk maken voor betrouwbare mensen betekent automatisch ook dat die info eenvoudig toegankelijk wordt voor onbetrouwbare mensen.

    Dus leuk om de kijker bang te maken met enkele (afschuwelijke) incidenten, maar blind vertrouwen op digitale info kan ook misplaatst zijn. Veel veiliger is het als iedereen die speciale medicijnen gebruikt en/of gevaarlijke allergiën heeft, een kaartje (evt. met chip, digitaal gesigneerd door een vertrouwde zorgverlener) bij zich draagt waarop die info te vinden is.

    Binnenkort wordt ons het #EHDS door de strot gedrukt waarbij ook commerciële partijen (mogelijk ook doodenge clubs zoals #Palantir ) toegang krijgen tot medische records van alle patiënten in de EU.

    Over een paar jaar lachen we om datalekjes zoals bij Odido en nu ChipSoft.

    Voor mij is de mate van #Privacy die je hebt, omgekeerd evenredig met de risico's die je loopt indien vertrouwelijke gegevens van/over jou in handen van personen en/of systemen vallen die misbruik van die informatie kunnen maken.

    In elk geval is privacy niks om lacherig over te doen of iets dat je kunt inwisselen.

  23. Digitalisierung im Gesundheitswesen

    Gesetzentwurf: So will Gesundheitsministerin Warken ihre Digitalstrategie umsetzen

    Das Bundesgesundheitsministerium will die Digitalisierung im Gesundheitswesen rasch voranbringen. Ein Gesetzentwurf definiert dafür die Rolle der elektronischen Patientenakte um, weitet die Nutzung von Gesundheitsdaten erheblich aus und gibt der Gematik neue weitreichende Befugnisse. Wir veröffentlichen den Gesetzentwurf.

    Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat einen ersten Entwurf für das „Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen“ (GeDIG) vorgelegt. Das rund 200-seitige Dokument soll die Weichen für eine digital gestützte Gesundheitsversorgung stellen und wird derzeit zwischen den Bundesministerien abgestimmt. Wir veröffentlichen den Entwurf (PDF).

    Das Fundament für das Gesetz hatte Warken bereits Mitte Februar mit ihrer Digitalisierungsstrategie gebaut. Darin formuliert die Ministerin das Ziel, die elektronische Patientenakte (ePA) nicht nur zum „zentralen Dreh- und Angelpunkt“ der ärztlichen Versorgung zu machen, sondern auch zur „Gesundheits(daten)plattform“ auszubauen.

    Dementsprechend soll das GeDIG unter anderem die Grundlagen für ein „digitales Primärversorgungssystem“ schaffen, indem es die Rolle der ePA erheblich erweitert. Außerdem will das Ministerium mehr Gesundheitsdaten für die Forschung bereitstellen und die Befugnisse der Gematik umfassend ausbauen.

    Die elektronische Patientenakte als erste Anlaufstelle

    Die ePA-App soll den Versicherten künftig einen „digitalen Versorgungseinstieg“ ermöglichen. Sie wäre dann nicht mehr nur ein digitaler Dokumentenspeicher, sondern die erste digitale Anlaufstelle für die gesundheitliche Grundversorgung.

    Mit Hilfe der App sollen Versicherte künftig zunächst eine Ersteinschätzung einholen. Diese Einschätzung soll spätestens ab dem 1. Februar 2028 nach einheitlichen Standards durch die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen erfolgen. Versicherte sollen dann über die ePA-App direkt an deren standardisierte Ersteinschätzungsverfahren weitergeleitet werden. Wird dabei ein Behandlungsbedarf festgestellt, können die Versicherten über die App digital einen Termin für eine ärztliche Behandlung buchen. Damit der Prozess möglichst reibungsfrei abläuft, müssen Arztpraxen ab dem 1. September 2029 die elektronische Überweisung anbieten.

    Bei der Terminvergabe sollen ebenfalls einheitliche Standards gelten. Buchungsplattformen wie Doctolib müssen sich laut Gesetzentwurf auf strengere Vorgaben einstellen, die die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband festlegen. Sie sollen unter anderem sicherstellen, dass Dritte den Terminbuchungsprozess nicht kommerziell nutzen.

    Krankenkassen sollen Gesundheitsdaten auswerten dürfen

    Das GeDIG zielt außerdem darauf ab, dass im Gesundheitswesen mehr Daten für „Versorgung, Forschung und Innovation“ bereitstehen.

    Dafür sollen die Krankenkassen deutlich mehr Befugnisse erhalten, um bei ihren Versicherten individuelle Gesundheitsrisiken auszumachen. Mit Zustimmung der Versicherten sollen sie auf Daten zugreifen dürfen, die in der ePA hinterlegt sind. Zudem sollen sie selbst Gesundheitsdaten erheben können, die unter anderem „Ernährungsgewohnheiten“, den „Raucherstatus“ oder das Körpergewicht der Versicherten erfassen. Mit den gewonnenen Informationen dürfen die Versicherungen dann auf „gesunde Lebensverhältnisse“ laut Gesetzentwurf bei ihren Versicherten hinwirken.

    Darüber hinaus sollen die Kassen personenbezogene Sozialdaten, die ihnen vorliegen, anonymisieren und auswerten dürfen. Nach der Anonymisierung weisen die Daten keinen Personenbezug mehr auf. Aus Datenschutzsicht dürfen sie damit „zur Erfüllung gesetzlicher Aufgaben“ weiterverarbeitet und an Dritte übermittelt werden.

    Auch mit nicht-anonymisierten Daten sollen die Kassen hantieren dürfen. Eine neue Experimentierklausel soll es ihnen ermöglichen, sogenannte Reallabore einzurichten. Hier können die Versicherungen zeitlich befristet die „innovative Nutzung von personenbezogenen Daten“ erproben, etwa um eine „bessere Einschätzung von Erkrankungsrisiken (z. B. Demenz, Herzerkrankungen)“ zu erhalten.

    Damit kommt der Gesetzentwurf den Erwartungen der Krankenkassen weitgehend entgegen. Ende vergangenen Jahres hatte der GKV-Spitzenverband gefordert, die Präventionsangebote der Kassen „durch den Ausbau der datengestützten Früherkennung von Krankheiten“ ausbauen zu dürfen. Die Ärzteschaft hatte vor einem solchen Schritt gewarnt, weil sie die Aushöhlung des Patientengeheimnisses und der ärztlichen Schweigepflicht befürchtet. Offenkundig setzt sich das BMG über derlei Bedenken nun tendenziell hinweg.

    Eine Forschungskennziffer gegen Datensilos und für Widerspruchsrechte

    Damit auch die Forschung von den Gesundheitsdaten profitiert, sieht der Gesetzentwurf die Einführung einer „eindeutigen Forschungskennziffer“ vor. Diese pseudonyme Kennziffer wird aus dem unveränderlichen Teil der Krankenversichertennummer (KVNR) abgeleitet und soll „die Verknüpfung von Daten verschiedener Datensilos“ ermöglichen.

    Damit will das BMG zugleich die Umsetzung der EU-Verordnung über den Europäischen Gesundheitsdatenraum) (EHDS) vorbereiten. Die Verordnung trat im März 2025 in Kraft und findet in den kommenden Jahren sukzessive Anwendung. Der EHDS wird der erste sektorenspezifische Datenraum in der EU sein und soll als Blaupause für weitere sogenannte Datenräume dienen. Künftig sollen hier die Gesundheitsdaten von rund 450 Millionen EU-Bürger:innen zusammenlaufen und grenzüberschreitend ausgetauscht werden.

    Auch Forschende und Behörden sollen diese Daten unter bestimmten Voraussetzungen nutzen dürfen. Möchten Versicherte das nicht, können sie von ihrem Widerspruchsrecht (Opt-out) Gebrauch machen. Die Forschungskennziffer soll laut BMG als technischer Schlüssel dienen, um die entsprechenden Datensätze gezielt herauszufiltern.

    „Trotz der Funktion als ‚unique identifier‘ ist es gerade nicht das Ziel der Forschungskennziffer, einer Identifizierung von Einzelpersonen zu ermöglichen“, betont das BMG in dem Gesetzentwurf. „Im Gegenteil dient die Forschungskennziffer gerade dazu, bei der Zurverfügungstellung von Daten solche Merkmale zu ersetzen, über die Betroffene leichter re-identifiziert werden können.“

    Fachleute weisen jedoch darauf hin, dass eine derartige Pseudonymisierung insbesondere bei Gesundheitsdaten keinen ausreichenden Schutz vor Re-Identifikation biete. Das Risiko steige zudem an, wenn ein Datensatz mit weiteren Datensätzen zusammengeführt wird, die weitere personenbezogene Daten der gleichen Person enthalten.

    Gematik erhält deutlich mehr Befugnisse

    Um das „hohe Tempo bei der Digitalisierung im Gesundheitswesen und der Pflege […] aufrecht zu erhalten“ ist laut BMG auch „die Fortentwicklung der Gesellschaft für Telematik (gematik) erforderlich“. Die Gematik ist in Deutschland für die technischen Vorgaben bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens verantwortlich. Betrieben wird die Firma gemeinschaftlich von Ministerien wie dem BMG sowie privaten Organisationen aus dem Gesundheitsbereich, darunter Krankenkassen-Verbände oder die Bundesärztekammer. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Gematik neue Befugnisse erhält.

    Das Ministerium verfolgt damit insbesondere das Ziel, die Betriebsstabilität der Telematikinfrastruktur (TI) zu verbessern. Die TI ist das digitale Netzwerk des deutschen Gesundheitswesens, über das Arztpraxen, Kliniken, Apotheken und Krankenkassen Informationen austauschen. Sie erwies sich in den vergangenen Jahren allerdings als überaus instabil. Unter anderem KBV-Vorstandsmitglied Sibylle Steiner hatte zu Jahresbeginn gefordert, dass die Technik „geräuschlos und reibungslos im Hintergrund laufen“ müsse. „Das muss 2026 das Ziel sein“, so Steiner.

    Um das zu erreichen, will das BMG die Gematik von einer Zulassungsbehörde zu einer aktiv steuernden Digitalagentur mit Durchsetzungsbefugnissen ausbauen. Das wäre ein erheblicher Machtzuwachs für die vielfach kritisierte Gematik, ohne dass das Gesetz eine entsprechende unabhängige Kontrolle vorsieht – zumal das BMG nicht nur Auftraggeber, sondern auch Gesellschafter der gematik ist.

    Laut Gesetzentwurf soll die Gematik kritische Kernkomponenten der Telematikinfrastruktur künftig selbst beschaffen und bereitstellen. Bislang verkaufen Anbieter ihre Komponenten eigenständig an Arztpraxen und Kliniken, nachdem die Digitalagentur diese zugelassen hat. Nach Einschätzung des Ministeriums hat das jedoch zu hoher Komplexität, schlechter Betriebsstabilität und mangelnder Servicequalität geführt. Um Störungen und Sicherheitsprobleme zu beseitigen, soll die Digitalagentur außerdem zusätzliche Durchgriffsrechte erhalten.

    Auf diesem Wege will das Gesundheitsministerium auch mehr Interoperabilität im Gesundheitswesen erreichen. Verschiedene IT-Systeme, Programme und Plattformen sollen nahtlos zusammenarbeiten und untereinander Daten austauschen können, auch wenn sie von unterschiedlichen Herstellern stammen.

    Als konkreter Anwendungsfall soll hier die digitale Impfdokumentation als Vorstufe des digitalisierten Impfprozesses eingeführt werden. Der sogenannte digitale Impfpass soll als eine „nutzenstiftende Mehrwert-Anwendung“ auch dazu beitragen, dass mehr Versicherte die ePA aktiv nutzen. Bislang tut das nämlich nur ein sehr kleiner Teil der Versicherten.

    Daniel Leisegang ist Politikwissenschaftler und Co-Chefredakteur bei netzpolitik.org. Zu seinen Schwerpunkten zählen die Gesundheitsdigitalisierung, Digital Public Infrastructure und die sogenannte Künstliche Intelligenz. Daniel war einst Redakteur bei den “Blättern”. 2014 erschien von ihm das Buch »Amazon – Das Buch als Beute«; 2016 erhielt er den Alternativen Medienpreis in der Rubrik “Medienkritik”. Er gehört dem Board of Trustees von Eurozine und dem Kuratorium der Stiftung Warentest an. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon, Bluesky, Threema ENU3SC7K, Telefon: +49-30-5771482-28‬ (Montag bis Freitag, jeweils 8 bis 18 Uhr). Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

  24. Digitalisierung im Gesundheitswesen

    Gesetzentwurf: So will Gesundheitsministerin Warken ihre Digitalstrategie umsetzen

    Das Bundesgesundheitsministerium will die Digitalisierung im Gesundheitswesen rasch voranbringen. Ein Gesetzentwurf definiert dafür die Rolle der elektronischen Patientenakte um, weitet die Nutzung von Gesundheitsdaten erheblich aus und gibt der Gematik neue weitreichende Befugnisse. Wir veröffentlichen den Gesetzentwurf.

    Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat einen ersten Entwurf für das „Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen“ (GeDIG) vorgelegt. Das rund 200-seitige Dokument soll die Weichen für eine digital gestützte Gesundheitsversorgung stellen und wird derzeit zwischen den Bundesministerien abgestimmt. Wir veröffentlichen den Entwurf (PDF).

    Das Fundament für das Gesetz hatte Warken bereits Mitte Februar mit ihrer Digitalisierungsstrategie gebaut. Darin formuliert die Ministerin das Ziel, die elektronische Patientenakte (ePA) nicht nur zum „zentralen Dreh- und Angelpunkt“ der ärztlichen Versorgung zu machen, sondern auch zur „Gesundheits(daten)plattform“ auszubauen.

    Dementsprechend soll das GeDIG unter anderem die Grundlagen für ein „digitales Primärversorgungssystem“ schaffen, indem es die Rolle der ePA erheblich erweitert. Außerdem will das Ministerium mehr Gesundheitsdaten für die Forschung bereitstellen und die Befugnisse der Gematik umfassend ausbauen.

    Die elektronische Patientenakte als erste Anlaufstelle

    Die ePA-App soll den Versicherten künftig einen „digitalen Versorgungseinstieg“ ermöglichen. Sie wäre dann nicht mehr nur ein digitaler Dokumentenspeicher, sondern die erste digitale Anlaufstelle für die gesundheitliche Grundversorgung.

    Mit Hilfe der App sollen Versicherte künftig zunächst eine Ersteinschätzung einholen. Diese Einschätzung soll spätestens ab dem 1. Februar 2028 nach einheitlichen Standards durch die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen erfolgen. Versicherte sollen dann über die ePA-App direkt an deren standardisierte Ersteinschätzungsverfahren weitergeleitet werden. Wird dabei ein Behandlungsbedarf festgestellt, können die Versicherten über die App digital einen Termin für eine ärztliche Behandlung buchen. Damit der Prozess möglichst reibungsfrei abläuft, müssen Arztpraxen ab dem 1. September 2029 die elektronische Überweisung anbieten.

    Bei der Terminvergabe sollen ebenfalls einheitliche Standards gelten. Buchungsplattformen wie Doctolib müssen sich laut Gesetzentwurf auf strengere Vorgaben einstellen, die die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband festlegen. Sie sollen unter anderem sicherstellen, dass Dritte den Terminbuchungsprozess nicht kommerziell nutzen.

    Krankenkassen sollen Gesundheitsdaten auswerten dürfen

    Das GeDIG zielt außerdem darauf ab, dass im Gesundheitswesen mehr Daten für „Versorgung, Forschung und Innovation“ bereitstehen.

    Dafür sollen die Krankenkassen deutlich mehr Befugnisse erhalten, um bei ihren Versicherten individuelle Gesundheitsrisiken auszumachen. Mit Zustimmung der Versicherten sollen sie auf Daten zugreifen dürfen, die in der ePA hinterlegt sind. Zudem sollen sie selbst Gesundheitsdaten erheben können, die unter anderem „Ernährungsgewohnheiten“, den „Raucherstatus“ oder das Körpergewicht der Versicherten erfassen. Mit den gewonnenen Informationen dürfen die Versicherungen dann auf „gesunde Lebensverhältnisse“ laut Gesetzentwurf bei ihren Versicherten hinwirken.

    Darüber hinaus sollen die Kassen personenbezogene Sozialdaten, die ihnen vorliegen, anonymisieren und auswerten dürfen. Nach der Anonymisierung weisen die Daten keinen Personenbezug mehr auf. Aus Datenschutzsicht dürfen sie damit „zur Erfüllung gesetzlicher Aufgaben“ weiterverarbeitet und an Dritte übermittelt werden.

    Auch mit nicht-anonymisierten Daten sollen die Kassen hantieren dürfen. Eine neue Experimentierklausel soll es ihnen ermöglichen, sogenannte Reallabore einzurichten. Hier können die Versicherungen zeitlich befristet die „innovative Nutzung von personenbezogenen Daten“ erproben, etwa um eine „bessere Einschätzung von Erkrankungsrisiken (z. B. Demenz, Herzerkrankungen)“ zu erhalten.

    Damit kommt der Gesetzentwurf den Erwartungen der Krankenkassen weitgehend entgegen. Ende vergangenen Jahres hatte der GKV-Spitzenverband gefordert, die Präventionsangebote der Kassen „durch den Ausbau der datengestützten Früherkennung von Krankheiten“ ausbauen zu dürfen. Die Ärzteschaft hatte vor einem solchen Schritt gewarnt, weil sie die Aushöhlung des Patientengeheimnisses und der ärztlichen Schweigepflicht befürchtet. Offenkundig setzt sich das BMG über derlei Bedenken nun tendenziell hinweg.

    Eine Forschungskennziffer gegen Datensilos und für Widerspruchsrechte

    Damit auch die Forschung von den Gesundheitsdaten profitiert, sieht der Gesetzentwurf die Einführung einer „eindeutigen Forschungskennziffer“ vor. Diese pseudonyme Kennziffer wird aus dem unveränderlichen Teil der Krankenversichertennummer (KVNR) abgeleitet und soll „die Verknüpfung von Daten verschiedener Datensilos“ ermöglichen.

    Damit will das BMG zugleich die Umsetzung der EU-Verordnung über den Europäischen Gesundheitsdatenraum) (EHDS) vorbereiten. Die Verordnung trat im März 2025 in Kraft und findet in den kommenden Jahren sukzessive Anwendung. Der EHDS wird der erste sektorenspezifische Datenraum in der EU sein und soll als Blaupause für weitere sogenannte Datenräume dienen. Künftig sollen hier die Gesundheitsdaten von rund 450 Millionen EU-Bürger:innen zusammenlaufen und grenzüberschreitend ausgetauscht werden.

    Auch Forschende und Behörden sollen diese Daten unter bestimmten Voraussetzungen nutzen dürfen. Möchten Versicherte das nicht, können sie von ihrem Widerspruchsrecht (Opt-out) Gebrauch machen. Die Forschungskennziffer soll laut BMG als technischer Schlüssel dienen, um die entsprechenden Datensätze gezielt herauszufiltern.

    „Trotz der Funktion als ‚unique identifier‘ ist es gerade nicht das Ziel der Forschungskennziffer, einer Identifizierung von Einzelpersonen zu ermöglichen“, betont das BMG in dem Gesetzentwurf. „Im Gegenteil dient die Forschungskennziffer gerade dazu, bei der Zurverfügungstellung von Daten solche Merkmale zu ersetzen, über die Betroffene leichter re-identifiziert werden können.“

    Fachleute weisen jedoch darauf hin, dass eine derartige Pseudonymisierung insbesondere bei Gesundheitsdaten keinen ausreichenden Schutz vor Re-Identifikation biete. Das Risiko steige zudem an, wenn ein Datensatz mit weiteren Datensätzen zusammengeführt wird, die weitere personenbezogene Daten der gleichen Person enthalten.

    Gematik erhält deutlich mehr Befugnisse

    Um das „hohe Tempo bei der Digitalisierung im Gesundheitswesen und der Pflege […] aufrecht zu erhalten“ ist laut BMG auch „die Fortentwicklung der Gesellschaft für Telematik (gematik) erforderlich“. Die Gematik ist in Deutschland für die technischen Vorgaben bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens verantwortlich. Betrieben wird die Firma gemeinschaftlich von Ministerien wie dem BMG sowie privaten Organisationen aus dem Gesundheitsbereich, darunter Krankenkassen-Verbände oder die Bundesärztekammer. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Gematik neue Befugnisse erhält.

    Das Ministerium verfolgt damit insbesondere das Ziel, die Betriebsstabilität der Telematikinfrastruktur (TI) zu verbessern. Die TI ist das digitale Netzwerk des deutschen Gesundheitswesens, über das Arztpraxen, Kliniken, Apotheken und Krankenkassen Informationen austauschen. Sie erwies sich in den vergangenen Jahren allerdings als überaus instabil. Unter anderem KBV-Vorstandsmitglied Sibylle Steiner hatte zu Jahresbeginn gefordert, dass die Technik „geräuschlos und reibungslos im Hintergrund laufen“ müsse. „Das muss 2026 das Ziel sein“, so Steiner.

    Um das zu erreichen, will das BMG die Gematik von einer Zulassungsbehörde zu einer aktiv steuernden Digitalagentur mit Durchsetzungsbefugnissen ausbauen. Das wäre ein erheblicher Machtzuwachs für die vielfach kritisierte Gematik, ohne dass das Gesetz eine entsprechende unabhängige Kontrolle vorsieht – zumal das BMG nicht nur Auftraggeber, sondern auch Gesellschafter der gematik ist.

    Laut Gesetzentwurf soll die Gematik kritische Kernkomponenten der Telematikinfrastruktur künftig selbst beschaffen und bereitstellen. Bislang verkaufen Anbieter ihre Komponenten eigenständig an Arztpraxen und Kliniken, nachdem die Digitalagentur diese zugelassen hat. Nach Einschätzung des Ministeriums hat das jedoch zu hoher Komplexität, schlechter Betriebsstabilität und mangelnder Servicequalität geführt. Um Störungen und Sicherheitsprobleme zu beseitigen, soll die Digitalagentur außerdem zusätzliche Durchgriffsrechte erhalten.

    Auf diesem Wege will das Gesundheitsministerium auch mehr Interoperabilität im Gesundheitswesen erreichen. Verschiedene IT-Systeme, Programme und Plattformen sollen nahtlos zusammenarbeiten und untereinander Daten austauschen können, auch wenn sie von unterschiedlichen Herstellern stammen.

    Als konkreter Anwendungsfall soll hier die digitale Impfdokumentation als Vorstufe des digitalisierten Impfprozesses eingeführt werden. Der sogenannte digitale Impfpass soll als eine „nutzenstiftende Mehrwert-Anwendung“ auch dazu beitragen, dass mehr Versicherte die ePA aktiv nutzen. Bislang tut das nämlich nur ein sehr kleiner Teil der Versicherten.

    Daniel Leisegang ist Politikwissenschaftler und Co-Chefredakteur bei netzpolitik.org. Zu seinen Schwerpunkten zählen die Gesundheitsdigitalisierung, Digital Public Infrastructure und die sogenannte Künstliche Intelligenz. Daniel war einst Redakteur bei den “Blättern”. 2014 erschien von ihm das Buch »Amazon – Das Buch als Beute«; 2016 erhielt er den Alternativen Medienpreis in der Rubrik “Medienkritik”. Er gehört dem Board of Trustees von Eurozine und dem Kuratorium der Stiftung Warentest an. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon, Bluesky, Threema ENU3SC7K, Telefon: +49-30-5771482-28‬ (Montag bis Freitag, jeweils 8 bis 18 Uhr). Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

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  25. @BavariaNephro @BR24

    Es sollte doch jetzt klar werden, dass es nur um das Befülen der Gesundheits-/Krankheitsdaten in die ePA und weiter ausgeleitet in die EHDS ging.
    Der Rest ist "lästig".
    Dafür fehlt wahrscheinlich auch das Geld.

    #EHDS #ePA #ePatientenakte

  26. @BavariaNephro @BR24

    Es sollte doch jetzt klar werden, dass es nur um das Befülen der Gesundheits-/Krankheitsdaten in die ePA und weiter ausgeleitet in die EHDS ging.
    Der Rest ist "lästig".
    Dafür fehlt wahrscheinlich auch das Geld.

    #EHDS #ePA #ePatientenakte

  27. @BavariaNephro @BR24

    Es sollte doch jetzt klar werden, dass es nur um das Befülen der Gesundheits-/Krankheitsdaten in die ePA und weiter ausgeleitet in die EHDS ging.
    Der Rest ist "lästig".
    Dafür fehlt wahrscheinlich auch das Geld.

    #EHDS #ePA #ePatientenakte

  28. 2/2
    Hier einige Themen:
    ▶️ neuartige „Genehmigung“ von Verarbeitungen durch die Aufsichtsbehörde;
    ▶️ weitergehende Verknüpfung von Daten der klinischen Krebsregister;
    ▶️ Vereinfachungen für die Kooperation mehrerer Aufsichtsbehörden;
    ▶️ Bezüge zwischen dem #GDNG und der europäischen #EHDS-Verordnung;
    ▶️ Verhältnis des GDNG zu bereits vorhandenen Regeln auf Landesebene.

  29. "Die Akte sei nur eingeschränkt praxistauglich.
    Die Hausärzte äußern Kritik an der Umsetzung und fordern Nachbesserungen.

    Derzeit sei die ePA vor allem "eine unsortierte PDF-Sammlung, mit der Praxen im Alltag nur wenig anfangen können", sagte Baier weiter.

    Mühsam müssten sich die Ärzte durch unzählige Dokumente arbeiten, es fehle eine Volltextsuche."

    tagesschau.de/wirtschaft/krank

    27.09.2025 stellt Tagesschau fest:
    Erst erst knapp 1,5 Millionen Versicherte - das sind drei Prozent - haben sich einen Zugang zu ihrer ePA verschafft.

    tagesschau.de/inland/gesellsch

    Jeder kannder ePA zu jeder Zeit
    (bei deiner der Krankenkasse) WIDERSPRECHEN.

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    #Datenschutz #Gesundheitswesen
    #Pharmaindustrie