#regelung — Public Fediverse posts
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#Analytische- // #Kontinentalphilosophie
#Heidegger 1929:
#Erkenntnis, die #propositionale und #theoretische #Inhalte #tragen könne, sei in #präkognitiver #Praxis #begründet, was #impliziert, dass sie keiner #logischen #Regelung unterliegt.
#Ort der #Auseinandersetzung um #Hegemonie (#Gramsci), die #Zivilgesellschaft, vgl #Kultur #freiwilliger #Leistungen (#Baecker), als #Unterscheidungspraxis der #Einheit aus #Geltungsfragen und #Tatsachenfragen (#Popper).
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#Analytische- // #Kontinentalphilosophie
#Heidegger 1929:
#Erkenntnis, die #propositionale und #theoretische #Inhalte #tragen könne, sei in #präkognitiver #Praxis #begründet, was #impliziert, dass sie keiner #logischen #Regelung unterliegt.
#Ort der #Auseinandersetzung um #Hegemonie (#Gramsci), die #Zivilgesellschaft, vgl #Kultur #freiwilliger #Leistungen (#Baecker), als #Unterscheidungspraxis der #Einheit aus #Geltungsfragen und #Tatsachenfragen (#Popper).
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#Analytische- // #Kontinentalphilosophie
#Heidegger 1929:
#Erkenntnis, die #propositionale und #theoretische #Inhalte #tragen könne, sei in #präkognitiver #Praxis #begründet, was #impliziert, dass sie keiner #logischen #Regelung unterliegt.
#Ort der #Auseinandersetzung um #Hegemonie (#Gramsci), die #Zivilgesellschaft, vgl #Kultur #freiwilliger #Leistungen (#Baecker), als #Unterscheidungspraxis der #Einheit aus #Geltungsfragen und #Tatsachenfragen (#Popper).
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#Analytische- // #Kontinentalphilosophie
#Heidegger 1929:
#Erkenntnis, die #propositionale und #theoretische #Inhalte #tragen könne, sei in #präkognitiver #Praxis #begründet, was #impliziert, dass sie keiner #logischen #Regelung unterliegt.
#Ort der #Auseinandersetzung um #Hegemonie (#Gramsci), die #Zivilgesellschaft, vgl #Kultur #freiwilliger #Leistungen (#Baecker), als #Unterscheidungspraxis der #Einheit aus #Geltungsfragen und #Tatsachenfragen (#Popper).
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#Rechtsschutzgarantien
#JustizgrundrechteÜberblick #Regelungen GG
Art. 19 Abs. 4 GG: #Rechtsweggarantie
Art. 101 GG: #Recht auf #gesetzlichen #Richter
Art. 103 Abs. 1 GG: #Recht auf #rechtliches #Gehör
Art. 103 Abs. 2 GG: #Nulla #poena #sine #lege
Art. 103 Abs. 3 GG: #Verbot der #Doppelbestrafung#Auslegung des #Begriff der #öffentlichen #Gewalt bei Art. 19 Abs. 4 #abweichend von #sonstiger #Verwendung im GG;
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Art. 8 GG #Versammlungsfreiheit
Art. 9 Abs. 1 #Vereinigungsfreiheit
Art. 9 Abs. 3 #Koalitionsfreiheit#Koalitionsfreiheit
Art. 9 Abs. 3 GG#Sachlicher #Schutzbereich
#Gewährleistungen-> #Subjektives #Abwehrrecht gegen #staatliche #Beeinträchtigungen
-> #Objektiver #Gealt
#Mindestmaß an #Regelungen, um von #Koalitionsfreiheit #Gebrauch machen zu können#Eingriff
#Mindestlohn
#Bedingungen #öffentlicher #Ausschreibungen -
#Allgemeines #Persönlichkeitsrecht
Art. 2 Abs. 1 iVm Art. 1 Abs. 1 GG#Europäisches #Mehrebenensystem
-> #Konkretere #Regelungen
Art. 8 #EMRK: #Recht auf #Achtung des #Privatlebens & #Familienleben
Art. 7 EU #Grundrechtecharta: #Achtung des #Privatlebens & #Familienlebens#Allgemeines #Persönlichkeitsrecht als #Beispiel für #Rechtsfortbildung
#Abgeleitet aus #Recht auf #freie #Entfaltung der #Persönlichkeit Art. 2 Abs. 1 GG iVm #Menschenwürde -
#Entwicklung im #Naturrechtsdenken der #Stoa: #Strikte #Regelungen, #strenges #Recht, neben dem #naturrechtlichen #Ideal aufgrund der #Notwendigkeit von #Rechtsetzung im #historisch #gewachsenen #Kontext der #Entfernung vom #Paradiessischen #Idealzustand
Im #Zwischenmenschlichen #Verkehr, #Verkehrsrecht, #überwiegt #naturrechtliche #Vorstellung; #Prinzip #Vertrauensschutz
#Vorlesung #Römische #Rechtsgeschichte #Avenarius, 7. Sitzung
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Das #Eherecht der #Klassik, #Zeit bis 250 n.Chr. kannte #frei #scheidbare #Konsensehen
#Konsens #bedeutet #Übereinstimmung des #Willens beider #Seiten; #Grundlage der #bestehenden #Ehe;
#Wegfall des #Willens konnte #erklärt werden, #Konsens konnte also #weggefallen sein. Es brauchte zur #Scheidung nichts weiter#Neuinterpretation der #Regelungen des #Römischen #Rechts im #Hochmittelalter im #Lichte #neuer #Verhältnisse
#Vorlesung #Römische #Rechtsgeschichte #Avenarius 3. Sitzung