#regelung — Public Fediverse posts
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Art. 116 GG
#Deutscher im #Sinne dieses #Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger #gesetzlicher #Regelung, wer die #deutsche #Staatsangehörigkeit besitzt...#Erwerb der #Staatsangehörigkeit #geregelt im #Reichsangehörigengesetz & #Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913
-> #Ius #Sanguinis (#Blut); #Abstammungsprinzip
-> #Ius #Soli; #Territorialprinzip
Wurde durch #Reform am 5. Juli 1999 -BGBl. I S. 1618 hinzugefügt -
Art. 8 GG #Versammlungsfreiheit
Art. 9 Abs. 1 #Vereinigungsfreiheit
Art. 9 Abs. 3 #Koalitionsfreiheit#Eingriff in den #sachlichen #Schutzbereich;
-> #Verbot
Art. 9 Abs. 2 GG - zu #lesen als: dürfen #verboten werden - ebenfalls als #Eingriff zu werten;
-> #Regelungen die #Ausübung der #Vereinigungsfreiheit #behindern
-> #Gesetzliche #Anforderungen an eine #Vereinsgründung
-> #Faktische #Beeinträchtigung, z.B. #Unterwanderung -
#Entwicklung im #Naturrechtsdenken der #Stoa: #Strikte #Regelungen, #strenges #Recht, neben dem #naturrechtlichen #Ideal aufgrund der #Notwendigkeit von #Rechtsetzung im #historisch #gewachsenen #Kontext der #Entfernung vom #Paradiessischen #Idealzustand
Im #Zwischenmenschlichen #Verkehr, #Verkehrsrecht, #überwiegt #naturrechtliche #Vorstellung; #Prinzip #Vertrauensschutz
#Vorlesung #Römische #Rechtsgeschichte #Avenarius, 7. Sitzung
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#Grundgesetzliches #Verfassungsprinzip der #Säkularität des #Staates
Art. 137 Abs. 1 #WRV i.V.m. Art 140 #GG
Es besteht keine #Staatskirche#Empanzipation des #Staates von der #Kirche und #umgekehrt
#Unterscheidung zu #Laizismus: #Prinzip #strenger #Trennung zwischen #Religion und #Staat;
#Unterscheidung zum #heiligen #römischen #Reich #deutscher #Nationen1871: noch keine #Regelung;
Erst ab 1919 #geregelt Art. 137 Abs. 1 #WRV -
... in den #Worte(n) des #Bundesverfassungsgericht(s) (!) dazu #verpflichtet, in #grundlegend(en) #normativ(en) #Bereich(en), zumal im #Bereich der #Grundrechtsausübung, soweit diese #staatlich(er) #Regelung #zugänglich ist, alle #wesentlich(en) #Entscheidung(en) #selbst zu treffen.
#Fußnote 5: #BVerfGE 49, 89 (126). Vgl. auch #BVerfGE 98, 218 (251); #BVerfGE 101, 1 (34).
Hans-Jürgen #Papier
#Verfassungsrecht(liche) #Perspektive(n); https://www.bpb.de/apuz/314341/verfassungsrechtliche-perspektiven -
#Hinweis auf #Parlamentsvorbehalt: #BVerfGE 61, 260/275; 95, 267/307
In #grundlegend #normativ(en) #Bereich(en), wie der #Ausübung derjenigen #Grundrecht(e), die #staatlich(er) #Regelung #zugänglich ist, müssen #wesentlich(e) #Entscheidung(en) vom #Gesetzgeber selbst getroffen werden.
#Verbot von #Delegieren; #Delegation
Thorsten #Kingreen, #Stellungnahme als #Sachverständiger zum #Entwurf eines #Gesetz(es) zur #Priorisierung bei der #Schutzimpfung gegen #Corona
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Ein #institutioneller #Anleger oder institutioneller #Investor ist ein Anleger, dessen #Kapitalanlagen so hoch sind und/oder so häufig vorkommen, dass dafür ein in #kaufmännischer Weise eingerichteter #Geschäftsbetrieb erforderlich ist. Gegensatz ist der #Privatanleger.
#Notwendigkeit #rechtlicher #Regelung als #Basis für #Ansprechbarkeit, als #Verhandlungsbasis, entspricht der #Fortsetzung der #Kommunikation eines #funktional #differenzierten #Systems.
#ahgz, 12.09.2020, S. 1