#regelung — Public Fediverse posts
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Könnten wir in NRW bald später in die Sommerferien starten? Das schlägt die Bildungsministerin vor. Die Chancen sind aber gering.#Schulferien #Sommerferien #Regelung #NRW #Bayern #Feller
Spätere Sommerferien in NRW? Bayern lehnt einen Tausch ab -
#Wendung gegen den #Rechtspositivismus durch das #Abstellen auf #Zwecke hinter den #Regelungen.
Rudolf von #Jhering
1818 - 1892
Der #Zweck im #Recht#Begründung der #Rechtssoziologie
#Wertungsjurisprudenz
#Zweckjurisprudenz
#Interessenjurisprudenz#Jurisprudenz;
#Vollendung und #Überwindung der #historischen #Rechtsschule#Vorlesung #Römische #Rechtsgeschichte
#Avenarius, 4. Sitzung -
#Begegnung mit #Leonie;
#Gespräch über #Zudringlichkeit in #Bezug auf #Regelung von #Interaktion als #Maßnahme gegen die #Verbreitung von #Corona; #Flexibilität durch #unsichtbar machen einer #Haltung in #Bezug auf #Zwang iSv. #Organisationszwang;
#Brunch bei #VillaKalka; #Besuch bei #Leonie in #Buchforst, mit #Finn und #Loui; #Besorgungen im #Obi #Baumarkt, #Currywurst mit #Pommes und #Chillen.
01.09.21
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#Rechtsschutzgarantien
#JustizgrundrechteÜberblick #Regelungen GG
Art. 19 Abs. 4 GG: #Rechtsweggarantie
Art. 101 GG: #Recht auf #gesetzlichen #Richter
Art. 103 Abs. 1 GG: #Recht auf #rechtliches #Gehör
Art. 103 Abs. 2 GG: #Nulla #poena #sine #lege
Art. 103 Abs. 3 GG: #Verbot der #Doppelbestrafung#Auslegung des #Begriff der #öffentlichen #Gewalt bei Art. 19 Abs. 4 #abweichend von #sonstiger #Verwendung im GG;
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Art. 8 GG #Versammlungsfreiheit
Art. 9 Abs. 1 #Vereinigungsfreiheit
Art. 9 Abs. 3 #Koalitionsfreiheit#Koalitionsfreiheit
Art. 9 Abs. 3 GG#Sachlicher #Schutzbereich
#Gewährleistungen-> #Subjektives #Abwehrrecht gegen #staatliche #Beeinträchtigungen
-> #Objektiver #Gealt
#Mindestmaß an #Regelungen, um von #Koalitionsfreiheit #Gebrauch machen zu können#Eingriff
#Mindestlohn
#Bedingungen #öffentlicher #Ausschreibungen -
Das #Eherecht der #Klassik, #Zeit bis 250 n.Chr. kannte #frei #scheidbare #Konsensehen
#Konsens #bedeutet #Übereinstimmung des #Willens beider #Seiten; #Grundlage der #bestehenden #Ehe;
#Wegfall des #Willens konnte #erklärt werden, #Konsens konnte also #weggefallen sein. Es brauchte zur #Scheidung nichts weiter#Neuinterpretation der #Regelungen des #Römischen #Rechts im #Hochmittelalter im #Lichte #neuer #Verhältnisse
#Vorlesung #Römische #Rechtsgeschichte #Avenarius 3. Sitzung
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#Grundgesetzliches #Verfassungsprinzip der #Säkularität des #Staates
Art. 137 Abs. 1 #WRV i.V.m. Art 140 #GG
Es besteht keine #Staatskirche#Empanzipation des #Staates von der #Kirche und #umgekehrt
#Unterscheidung zu #Laizismus: #Prinzip #strenger #Trennung zwischen #Religion und #Staat;
#Unterscheidung zum #heiligen #römischen #Reich #deutscher #Nationen1871: noch keine #Regelung;
Erst ab 1919 #geregelt Art. 137 Abs. 1 #WRV -
#Institutionen des #Justinians genauso #aufgebaut wie
#Institutionen des #Gaius;#Zweiter #Teil der #Justinianischen #Sammlung nach #Digesten;
#Versuch der #Grundlegung der #Juristenausbildung durch #Übernahme des #historischen #Vorbild.#Dritter #Teil: #Codex. #Ausdruck für #Buchform; #Sammlung von #Kaiserkonstitutionen: #Kaiserlich #gesetzte #Regelungen seit 2. Jhd. n.Chr.
#Späterer #Begriff:
#Corpus #Iuris #Civilis#Vorlesung #Römische #Rechtsgeschichte, #Avenarius, 2. Sitzung