#unverletzlich — Public Fediverse posts
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Jeder, der einen #Angriff auf einen politischen Gegner mit einem gehässigen »D-Day« - Kommentar abfeiert, hat selbst einen.
Einen »D-Day« … mit »D« wie in »Depp«. Wir greifen den politischen Gegner nicht körperlich an. Artikel 2, Absatz 2, Grundgesetz unserer #Republik.
«Jeder hat das #Recht auf Leben und körperliche #Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist #unverletzlich.»
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#Freiheit der #Person
Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG
Art. 104 GGDie #Freiheit der #Person ist #unverletzlich
Art. 104 #Besonderer #Schutz gegen #Verhaftung und #Festsetzung
-> #grundrechtsgleiches #Recht#Schutzbereich: #Unterscheidung von #Freiheitsentziehung und #Freiheitsbeschränkung
#Mehrebenensystem:
Art. 5 Abs. 1 #EMRK: #Einwirkung auf #Auslegung GG:
#Katalog von #Bedingungen iSv #Fallgruppen für #Eingriffe
-> #Maßstab für #Sicherungsverwahrung -
#Eigentumsgarantie
Art. 14, 15 #GG#Grundrechtliche #Wirtschaftsverfassung
#Zusammenhang von #Schutz des #Erwerbs durch Art. 12 #GG und
#Schutz des #Erworbenen nach Art. 14 #GG
#Enger #Zusammenhang: #Besonderer #Schutz für #Erworbenes#Deklaration der #Menschenrechte von 1789
Art. 17: #Eigentum als #unverletzliches und #geheiligtes #Recht, das #niemandem #genommen werden kann;
#Unterscheidung von #geheiligt und #verdammt -
Kann ein #Arbeitgeber durch sein #Weisungsrecht / #Direktionsrecht nach § 611a Abs. 1, S. 2,3 #BGB und § 106 #GewO einen #Arbeitnehmer zu #Homeoffice #verpflichten?
Kann ein #Unternehmen darüber #verfügen, wie ich meine #Privatwohnung nutze?
#Grundrecht auf #Ungestörtheit in #privater #Wohnung:
Art. 13 Abs. 1 #GG Die #Wohnung ist #unverletzlich;In #Krisenfällen kann es zu #Erweiterung des #Weisungsrecht kommen nach § 241 Abs. 2 #BGB #Nebenpflicht
#Arbeitsvertragsrecht #Körner 20.05.21
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#Verfassungsprinzip der #religiösen und #weltanschaulichen #Neutralität des #Staates
Art. 137 Abs. 1 #WRV i.V.m. Art 140 #GG
Es besteht keine #StaatskircheArt. 4 Abs. 1 #GG
Die #Freiheit des #Glaubens, des #Gewissens und die #Freiheit des #religiösen und #weltanschaulichen #Bekenntnisses sind #unverletzlich.Art. 4 Abs. 2 #GG
Die #ungestörte #Religionsausübung wird #gewährleistet.#Religionsverfassungsrecht Stefan #Muckel
#Einführung in das #Kirchenrecht