#wrv — Public Fediverse posts
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https://www.wacoca.com/news/2510676/ ホンダ「カクカクSUV」超タフ仕様! ド迫力の"MUGEN"ロゴ&リアスポイラーがカッコいい! 「WR-V」スポーティな無限パーツ発売! – くるまのニュース #Business #BusinessNews #SUV #WRV #カスタム/チューニング #ニュース #ビジネス #ホンダ
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#Gemein machen mit einer #Abrede als #Verweigerung eines #Anspruchs;
#Forderung nach einem #Recht, z.B. #sinnvolle #Beschäftigung, #erscheint als #hoffnungsloses #Unterfangen;Der #sozialstaatliche #Gestaltungsauftrag, ist ggü #sozialer #Grundrechte in #WRV zu #Gunsten von #Abwehrrechten #unterrepräsentiert;
#intertemporale #Freiheitssicherung; #Flickschusterei; #Sozialstaatsprinzip
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#Gemein machen mit einer #Abrede als #Verweigerung eines #Anspruchs;
#Forderung nach einem #Recht, z.B. #sinnvolle #Beschäftigung, #erscheint als #hoffnungsloses #Unterfangen;Der #sozialstaatliche #Gestaltungsauftrag, ist ggü #sozialer #Grundrechte in #WRV zu #Gunsten von #Abwehrrechten #unterrepräsentiert;
#intertemporale #Freiheitssicherung; #Flickschusterei; #Sozialstaatsprinzip
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#Leistungsrechte
#status #positivus
-> #Ansatz der #Notwendigkeit des #Schaffens der #Voraussetzungen für #Freiheit#Beispiel: #Meinungsfreiheit kann nur ausgeübt werden unter den #Bedingungen von #Bildung, #Informationen, etc.
Im #Unterschied zur #WRV im GG bis auf #einzelne #Ausnahmen kein #Wortlaut für sog. #soziale #Rechte;
#Rechtsprechung: #Existenzminimum #BVerfGE 125, 175
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#Leistungsrechte
#status #positivus
-> #Ansatz der #Notwendigkeit des #Schaffens der #Voraussetzungen für #Freiheit#Beispiel: #Meinungsfreiheit kann nur ausgeübt werden unter den #Bedingungen von #Bildung, #Informationen, etc.
Im #Unterschied zur #WRV im GG bis auf #einzelne #Ausnahmen kein #Wortlaut für sog. #soziale #Rechte;
#Rechtsprechung: #Existenzminimum #BVerfGE 125, 175
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#Gleichheit im GG
Art 3 Abs 1 #Allgemeiner #Gleichheitssatz
Art 3 Abs 2 #Gleichberechtigung #Mann und #Frau / #Förderauftrag#Diskriminierungsverbote:
Art 3 Abs 3 #Spezielle
Art 6 Abs 5 - #eheliche / #uneheliche #Kindern
Art 33 Abs 1-3 #Öffentliches #Amt, #Staatsbürgerrechte
Art 21 iVm Art. 3 Abs 1 #Chancengleichheit der #Parteien
Art. 38 Abs 1 S. 1, 2 #Wahlrecht, #Gleichheit #Abgeordneter
Art. 136 Abs 1, 2 #WRV #Weltanschauliche #Neutralität -
#Gleichheit im GG
Art 3 Abs 1 #Allgemeiner #Gleichheitssatz
Art 3 Abs 2 #Gleichberechtigung #Mann und #Frau / #Förderauftrag#Diskriminierungsverbote:
Art 3 Abs 3 #Spezielle
Art 6 Abs 5 - #eheliche / #uneheliche #Kindern
Art 33 Abs 1-3 #Öffentliches #Amt, #Staatsbürgerrechte
Art 21 iVm Art. 3 Abs 1 #Chancengleichheit der #Parteien
Art. 38 Abs 1 S. 1, 2 #Wahlrecht, #Gleichheit #Abgeordneter
Art. 136 Abs 1, 2 #WRV #Weltanschauliche #Neutralität -
#Schutz von #Ehe, #Familie und nicht #eheliche #Kinder
Art. 6 GG#Frage nach #Grenzen des #Verfassungswandels vor dem #Hintergrund #dynamischer #gesellschaftlicher #Entwicklung.
#WRV: #Besonderer #Schutz #Ehe als #Grundlage der #Erhaltung und #Vermehrung der #Nation.
#Reinerhaltung, #Gesundung und #soziale #Förderung als #Aufgabe des #Staats und der #Gemeinden. -
#Schutz von #Ehe, #Familie und nicht #eheliche #Kinder
Art. 6 GG#Frage nach #Grenzen des #Verfassungswandels vor dem #Hintergrund #dynamischer #gesellschaftlicher #Entwicklung.
#WRV: #Besonderer #Schutz #Ehe als #Grundlage der #Erhaltung und #Vermehrung der #Nation.
#Reinerhaltung, #Gesundung und #soziale #Förderung als #Aufgabe des #Staats und der #Gemeinden. -
Keine #Explizierung in #WRV und #EMRK;
#Frage nach #Wirtschaftsordnung des #GG, und darüber #Prägung des #Berufsumfeldes#BVerfGE 4,7,17 #Investitionshilfe
#Grundgesetz #garantiert weder die #wirtschaftspolitische #Neutralität der #Regierungsgewalt und #Gesetzgebungsgewalt noch eine nur mit #marktkonformen #Mitteln zu #steuernde #Soziale #Marktwirtschaft#Wirtschaftspolitische #Neutralität: #Einschränkung durch #freie #Berufswahl
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Keine #Explizierung in #WRV und #EMRK;
#Frage nach #Wirtschaftsordnung des #GG, und darüber #Prägung des #Berufsumfeldes#BVerfGE 4,7,17 #Investitionshilfe
#Grundgesetz #garantiert weder die #wirtschaftspolitische #Neutralität der #Regierungsgewalt und #Gesetzgebungsgewalt noch eine nur mit #marktkonformen #Mitteln zu #steuernde #Soziale #Marktwirtschaft#Wirtschaftspolitische #Neutralität: #Einschränkung durch #freie #Berufswahl
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#Schranken
#Religionsfreiheit, #Gewissensfreiheit, #GlaubensfreiheitArt. 4 Abs. 1 und 2 #GG: #vorbehaltlos;
#Interpretation Art. 136 Abs. 1 #WRV #überlagert von #Vorbehaltlosigkeit Art. 4 #GG#Schranken als #Ausnahmen:
Art. 136 Abs. 3 S. 2 #GG: #Recht, nach #Religionszugehörigkeit zu #fragen
Art. 137 Abs.3 #GG: #Ordnung #eigener #Angelegenheiten #Schranken #allgemeiner #Gesetze-> #praktische #Konkordanz
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#Schranken
#Religionsfreiheit, #Gewissensfreiheit, #GlaubensfreiheitArt. 4 Abs. 1 und 2 #GG: #vorbehaltlos;
#Interpretation Art. 136 Abs. 1 #WRV #überlagert von #Vorbehaltlosigkeit Art. 4 #GG#Schranken als #Ausnahmen:
Art. 136 Abs. 3 S. 2 #GG: #Recht, nach #Religionszugehörigkeit zu #fragen
Art. 137 Abs.3 #GG: #Ordnung #eigener #Angelegenheiten #Schranken #allgemeiner #Gesetze-> #praktische #Konkordanz
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#Negative #Religionsfreiheit / #Glaubensfreiheit
#Normierung
Art. 4 #GG
Art. 7 Abs.3 S. 3 #GG
Art. 140 #GG iVm 136 III #WRV
Art. 140 #GG iVm 136 IV #WRV
Art. 140 #GG iVm 141 #WRV#Exemplarisch #BVerfGE 93, 1
#Kruzifix im #Klassenzimmer#Freiheit, #kultischen #Handlungen eines nicht #geteilten #Glaubens #fernzubleiben. Aber kein #Recht, von #fremden #Glaubensbekundungen, #kultischen #Handlungen und #religiösen #Symbolen #verschont zu bleiben.
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#Negative #Religionsfreiheit / #Glaubensfreiheit
#Normierung
Art. 4 #GG
Art. 7 Abs.3 S. 3 #GG
Art. 140 #GG iVm 136 III #WRV
Art. 140 #GG iVm 136 IV #WRV
Art. 140 #GG iVm 141 #WRV#Exemplarisch #BVerfGE 93, 1
#Kruzifix im #Klassenzimmer#Freiheit, #kultischen #Handlungen eines nicht #geteilten #Glaubens #fernzubleiben. Aber kein #Recht, von #fremden #Glaubensbekundungen, #kultischen #Handlungen und #religiösen #Symbolen #verschont zu bleiben.
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#Staatsleistungen an die #Religionsgesellschaften nach Art. 138 #WRV iVm Art. 140 #GG.
#Ursprung:
1801 #Friede von #Lunéville zwischen #Frankreich und dem #Heiligen #Römischen #Reich unter #Kaiser #Franz II.Folge: #Säkularisation; #Enteignungen von #Kirchenländereien. U.a. #Kirchenstaaten in #Köln, #Mainz und #Trier hörten auf zu #existieren. #Kirche hatte fortan keine #Mittel mehr um ihren #Auftrag zu #erfüllen.
Seitdem: #Staatsleistungen ca. 550 Mio pro Jahr.
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#Staatsleistungen an die #Religionsgesellschaften nach Art. 138 #WRV iVm Art. 140 #GG.
#Ursprung:
1801 #Friede von #Lunéville zwischen #Frankreich und dem #Heiligen #Römischen #Reich unter #Kaiser #Franz II.Folge: #Säkularisation; #Enteignungen von #Kirchenländereien. U.a. #Kirchenstaaten in #Köln, #Mainz und #Trier hörten auf zu #existieren. #Kirche hatte fortan keine #Mittel mehr um ihren #Auftrag zu #erfüllen.
Seitdem: #Staatsleistungen ca. 550 Mio pro Jahr.
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#Hinweis auf #Begriff der #Polizeifestigkeit von #Versammlungen, der auf Gerhard #Anschütz zurückgehe.
Der #Grundrechtsschutz von #Versammlungen in #Form der #Versammlungsfreiheit erfordert #Spezifizierung eines #Gesetzes im #Unterschied zum #allgemeinen #Polizeirecht und #Ordnungsrecht.
Gerhard #Anschütz: #Staatsrechtslehrer und führender #Kommentator der #Weimarer #Verfassung #WRV
https://versammlungsrecht.org/polizeifestigkeit-von-versammlungen/
#Vorlesung #Einführung in das #Kirchenrecht, Stephan #Muckel, 11.05.2021
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#Hinweis auf #Begriff der #Polizeifestigkeit von #Versammlungen, der auf Gerhard #Anschütz zurückgehe.
Der #Grundrechtsschutz von #Versammlungen in #Form der #Versammlungsfreiheit erfordert #Spezifizierung eines #Gesetzes im #Unterschied zum #allgemeinen #Polizeirecht und #Ordnungsrecht.
Gerhard #Anschütz: #Staatsrechtslehrer und führender #Kommentator der #Weimarer #Verfassung #WRV
https://versammlungsrecht.org/polizeifestigkeit-von-versammlungen/
#Vorlesung #Einführung in das #Kirchenrecht, Stephan #Muckel, 11.05.2021
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#Verfassungsprinzip der #religiösen und #weltanschaulichen #Neutralität des #Staates
Art. 137 Abs. 1 #WRV i.V.m. Art 140 #GG
Es besteht keine #StaatskircheArt. 4 Abs. 1 #GG
Die #Freiheit des #Glaubens, des #Gewissens und die #Freiheit des #religiösen und #weltanschaulichen #Bekenntnisses sind #unverletzlich.Art. 4 Abs. 2 #GG
Die #ungestörte #Religionsausübung wird #gewährleistet.#Religionsverfassungsrecht Stefan #Muckel
#Einführung in das #Kirchenrecht -
#Verfassungsprinzip der #religiösen und #weltanschaulichen #Neutralität des #Staates
Art. 137 Abs. 1 #WRV i.V.m. Art 140 #GG
Es besteht keine #StaatskircheArt. 4 Abs. 1 #GG
Die #Freiheit des #Glaubens, des #Gewissens und die #Freiheit des #religiösen und #weltanschaulichen #Bekenntnisses sind #unverletzlich.Art. 4 Abs. 2 #GG
Die #ungestörte #Religionsausübung wird #gewährleistet.#Religionsverfassungsrecht Stefan #Muckel
#Einführung in das #Kirchenrecht -
#Grundgesetzliches #Verfassungsprinzip der #Säkularität des #Staates
Art. 137 Abs. 1 #WRV i.V.m. Art 140 #GG
Es besteht keine #Staatskirche#Empanzipation des #Staates von der #Kirche und #umgekehrt
#Unterscheidung zu #Laizismus: #Prinzip #strenger #Trennung zwischen #Religion und #Staat;
#Unterscheidung zum #heiligen #römischen #Reich #deutscher #Nationen1871: noch keine #Regelung;
Erst ab 1919 #geregelt Art. 137 Abs. 1 #WRV -
#Grundgesetzliches #Verfassungsprinzip der #Säkularität des #Staates
Art. 137 Abs. 1 #WRV i.V.m. Art 140 #GG
Es besteht keine #Staatskirche#Empanzipation des #Staates von der #Kirche und #umgekehrt
#Unterscheidung zu #Laizismus: #Prinzip #strenger #Trennung zwischen #Religion und #Staat;
#Unterscheidung zum #heiligen #römischen #Reich #deutscher #Nationen1871: noch keine #Regelung;
Erst ab 1919 #geregelt Art. 137 Abs. 1 #WRV -
#Grundrechte in der #Weimarer #Reichsverfassung #WRV von 1919 in #Form von #sozialer #Grundrechte: #Normative #Beschreibung des #Wirtschaftslebens; #Recht auf #angemessene #Wohnung; #Schutz für bestimmte #Personengruppen
vgl #Sozialstaatsprinzip im #Grundgesetz
#Aktives und #passives #Wahlrecht für #Frauen in #Deutschland ab 1919
#Vorlesung 2,3 vom 13.04.2021 #Grundrechte, Angelika #Nußberger
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#Grundrechte in der #Weimarer #Reichsverfassung #WRV von 1919 in #Form von #sozialer #Grundrechte: #Normative #Beschreibung des #Wirtschaftslebens; #Recht auf #angemessene #Wohnung; #Schutz für bestimmte #Personengruppen
vgl #Sozialstaatsprinzip im #Grundgesetz
#Aktives und #passives #Wahlrecht für #Frauen in #Deutschland ab 1919
#Vorlesung 2,3 vom 13.04.2021 #Grundrechte, Angelika #Nußberger
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Die #GroKo sollte sich einen Ruck geben und mitmachen! @bstrasser @ch_buchholz @larscastellucci @groehe @ruppert_stefan #Staatsleistungen #Art140 #Art138 #WRV
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RT @hmheinig
#Staatsleistungen sind ablösen (Art. 140 GG/Art. 138 WRV) - ein ausgewogener und zielführender Gesetzesvorschlag von FDP, Grünen und Linkspartei war diese Woche in der 1. Lesung im BT. Hatte im März dazu was geschrieben für @christundwelt https://www.zeit.de/2020…
https://twitter.com/hmheinig/status/1324646910158868483