#schranke — Public Fediverse posts
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Der #Stadtrat tagte: Die #Schranke am #Lauerschen Weg soll endlich durch #Poller ersetzt werden + Video
https://www.l-iz.de/politik/brennpunkt/2026/05/der-stadtrat-tagte-schranke-lauerscher-weg-endlich-durch-poller-ersetzt-video-656072
#Leipzig #srle #Cossi -
Weil eine Schranke an einem Bahnübergang zerstört ist, sichern Bahnübergangsposten seit einem halben Jahr die Straße.#WDR #Regio-Beitrag #Dortmund #Münster #Selm #Bahn #Schranke #Bahnübergang #Unmut #NRW
Schrankenwärter von Selm: Seit einem halben Jahr sorgt Provisorium der Deutschen Bahn für Unmut -
Wir haben eindeutig einen #MaximaleventualbedarfsPKW. Ein #Kombi mit #Anhängerkupplung.
#Sofa, #Schränke, #Urlaub mit Kind und #Hund, 3m lange Rohre … erprobt.
Im #Alltag natürlich nur für 1,x #Personen genutzt, also völlig #überdimensioniert. Wobei … bei der immer mehr zunehmenden Aggression im #Straßenverkehr ist es angenehm eine #KnautschZone um sich herum zu haben.
Ich vermisse manchmal die Zeit mit #CarSharing - je nach Zweck das passende #Auto und spontaner Wechsel, wenn man es bei #Ikea mal wieder übertrieben hat.
Ach so, bevor jetzt alle eine falsche Vorstellung haben, es ist (nur) ein #Skoda #Fabia.
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#Auslegungsmethode im #öffentlichen #Recht im #Bereich #Grundrechte
1) #Auslegung des #Grundgesetz als #hierarchisch #vorgeordneter #Verfassungstext
-> #Schutzbereich; #Eingriff / #Beeinträchtigung; #Rechtfertigung / #Schranken / #Schrankenschranken;2) #Auslegung #gesetzlichen #Bestimmung bzw. #inwieweit diese iS ihrer #Auslegung (nicht) im #Einklang mit den #Grundrechten sind;
vgl. #Regeln der #Gesetzesauslegung
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Art. 10 GG
#Briefgeheimnis, #Postmeldegeheimnis, #Fernmeldegeheimnis#Rechtfertigung von #Eingriffen in den #Schutzbereich
Art. 10 Abs. 2 S. 1 GG
-> #Einfacher #Gesetzesvorbehalt#Anforderungen an die #Normenbestimmtheit und #Normenklarheit #streng (!)
#Vereinbarkeit mit dem #Übermaßverbot; #Schutz des #allgemeinen #Persönlichkeitsrechts
-> #Übertragung der #Schranken, die für #Eingriff in #Computergrundrecht #entwickelt wurden (#BVerfG)
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Art. 8 GG #Versammlungsfreiheit
Art. 9 Abs. 1 #Vereinigungsfreiheit
Art. 9 Abs. 3 #Koalitionsfreiheit#Koalitionsfreiheit
Art. 9 Abs. 3 GG#Streikverbot für #Beamte;
#Verfassungsrechtliche #Schranke Art. 33 Abs. 5
-> #Sachlicher und #persönlicher #Schutzbereich Art. 9 Abs. 3 GG #eröffnet
-> #Eingriff wegen #Streikverbot#Rechtfertigung:
#Grundsätze: #Alimentationsprinzip, #Treuepflicht, #Lebenszeitprinzip -
Art. 8 GG #Versammlungsfreiheit
Art. 9 Abs. 1 #Vereinigungsfreiheit
Art. 9 Abs. 3 #Koalitionsfreiheit#Koalitionsfreiheit
Art. 9 Abs. 3 GG#Schranken
#Anwendung der #Schranken des Art. 9 Abs. 2 GG auf #KoalitionsfreiheitNein
-> #Systematische #Stellung
-> #Telos der #BeschränkungJa
#Koalitionsfreiheit als #Unterfall der #Vereinigungsfreiheith.M. #Vorbehaltlos
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Art. 8 GG #Versammlungsfreiheit
Art. 9 Abs. 1 #Vereinigungsfreiheit
Art. 9 Abs. 3 #Koalitionsfreiheit#Rechtfertigung von #Eingriffen in den #sachlichen #Schutzbereich;
-> #Apriori kein #Gesetzesvorbehalt;
-> #Vereinsverbot Art. 9 Abs. 2 GG als #verfassungsimmanente #Schranke#Verbot als #schwerster #Eingriff #restriktiv zu #handhaben; #Mildere #Mittel haben #Vorrang;
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#Unverletzlichkeit der #Wohnung
Art. 13 GG#Eingriff in den #Schutzbereich
Jede #staatliche oder dem #Staat #zurechenbare #Beeinträchtigung der #räumlichen #Privatsphäre durch #körperliches oder #unkörperliches #Eindringen gegen den #Willen des #Berechtigten.
#Intrusives #Eindringen; #Durchsuchung, #Lauschangriff; #Infiltration
#Differenzierung von #Eingriffsarten durch #Reform 1998;
#Art der #Schranke durch #Eingriffsart #bestimmt;
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#Schranken und #Schrankenschranken der #Kommunikationsfreiheiten des #Art. 5 #GG
Art. 5 Abs. 1 S. 3 GG: #Zensurverbot als #Schrankenschranke
Art. 5 Abs. 2 GG: #Allgemeine #Gesetze, #Gesetzliche #Bestimmungen zum #Schutz der #Jugend, #Recht der #persönlichen #Ehre;
Art. 5 Abs. 3 S. 2 GG: #Verfassungstreue
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Der #Grundrechtseingriff IV
Die #Schranken des #vorbehaltlosen #Grundrechts, also dem #Grundrecht, das nicht mit einem #geschriebenen #Gesetzesvorbehalt #ausgestattet ist, ergeben sich aus #anderen #Grundrechten.
Sog. #verfassungsimmanente #Schranken. #Ungeschriebene #Schranken, die sich aus der #systematischen #Auslegung des #Grundgesetzes ergeben im #Sinn der #Einheit der #Verfassung.
#Schrankenschranke #Grundrechtsschranke
#Vorlesung 6,3 27.04.21 #Grundrechte #Nußberger