#negativ — Public Fediverse posts
Live and recent posts from across the Fediverse tagged #negativ, aggregated by home.social.
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#Unterscheidung von #Geschäftsmäßigkeit und #Gewerbsmäßigkeit
#Geschäftsmäßigkeit als #unklarer #Rechtsbegriff, der aufgrund der #Klarheit der #Gewerbsmäßigkeit #negativ #definiert wird, wodurch sich durch #Umkehrschluss die #Praxis der #Impressumspflicht und entsprechende #Abmahntätigkeit ergibt.
#Telemediengesetz #Antrag #Bundestag #Abmahnung
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#Unterscheidung von #Geschäftsmäßigkeit und #Gewerbsmäßigkeit
#Geschäftsmäßigkeit als #unklarer #Rechtsbegriff, der aufgrund der #Klarheit der #Gewerbsmäßigkeit #negativ #definiert wird, wodurch sich durch #Umkehrschluss die #Praxis der #Impressumspflicht und entsprechende #Abmahntätigkeit ergibt.
#Telemediengesetz #Antrag #Bundestag #Abmahnung
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#Unterscheidung von #Geschäftsmäßigkeit und #Gewerbsmäßigkeit
#Geschäftsmäßigkeit als #unklarer #Rechtsbegriff, der aufgrund der #Klarheit der #Gewerbsmäßigkeit #negativ #definiert wird, wodurch sich durch #Umkehrschluss die #Praxis der #Impressumspflicht und entsprechende #Abmahntätigkeit ergibt.
#Telemediengesetz #Antrag #Bundestag #Abmahnung
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#Unterscheidung von #Geschäftsmäßigkeit und #Gewerbsmäßigkeit
#Geschäftsmäßigkeit als #unklarer #Rechtsbegriff, der aufgrund der #Klarheit der #Gewerbsmäßigkeit #negativ #definiert wird, wodurch sich durch #Umkehrschluss die #Praxis der #Impressumspflicht und entsprechende #Abmahntätigkeit ergibt.
#Telemediengesetz #Antrag #Bundestag #Abmahnung
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obiter dictum / ratio decidendi
Wenn im #Gerichtsurteil eine #Erwähnung, wie der #Umstand der #Möglichkeit #negativer #Zinsen auf #Darlehen, platziert ist, dann ist daraus kein #Entscheidungsgrund abzuleiten, wenn sie die #rechtliche #Begründung der #Gerichtsentscheidung nicht trägt, sondern nur geäußert wurde, weil sich die #Gelegenheit bot.
#Richterrecht; #Unterscheidung;
#NJW 2021, 881 (Heft 13), #Privatdozent Benedikt #Strobel - Die #Rechtsnatur der sogenannten #Negativzinsen
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obiter dictum / ratio decidendi
Wenn im #Gerichtsurteil eine #Erwähnung, wie der #Umstand der #Möglichkeit #negativer #Zinsen auf #Darlehen, platziert ist, dann ist daraus kein #Entscheidungsgrund abzuleiten, wenn sie die #rechtliche #Begründung der #Gerichtsentscheidung nicht trägt, sondern nur geäußert wurde, weil sich die #Gelegenheit bot.
#Richterrecht; #Unterscheidung;
#NJW 2021, 881 (Heft 13), #Privatdozent Benedikt #Strobel - Die #Rechtsnatur der sogenannten #Negativzinsen