#versammlung — Public Fediverse posts
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Krach gegen Nazis #Versammlung mit mobiler Bühne in Form eines dreiachsigen Doppeldeckers (Bus)
Ort: Leopoldplatz, 13347 #Berlin
Beginn: 12.9. 11:00 Uhrhttps://berlin.de/polizei/service/versammlungsbehoerde/versammlungen-aufzuege/index.php/detail/115
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#Hinweis auf #Begriff der #Polizeifestigkeit von #Versammlungen, der auf Gerhard #Anschütz zurückgehe.
Der #Grundrechtsschutz von #Versammlungen in #Form der #Versammlungsfreiheit erfordert #Spezifizierung eines #Gesetzes im #Unterschied zum #allgemeinen #Polizeirecht und #Ordnungsrecht.
Gerhard #Anschütz: #Staatsrechtslehrer und führender #Kommentator der #Weimarer #Verfassung #WRV
https://versammlungsrecht.org/polizeifestigkeit-von-versammlungen/
#Vorlesung #Einführung in das #Kirchenrecht, Stephan #Muckel, 11.05.2021
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#Versammlungsfreiheit nach #Art. 8 #Grundgesetz
#Sachliche #Reichweite #umfasst #gesamten #Ablauf von #Planung bis #Abbau, sog. #Werkbereich und #Wirkbereich.
Ebenfalls #besondere #Kleidung, jedoch nicht #Vermummung, also eine #Verhinderung des #Erkennen der #Person. § 17 a Abs. 1 #VersG.
#Corona #Maske #Ausnahme von der #Ausnahme? #Möglich, dass #Maske #zugelassen sein muss, weil sonst #Versammlung #verboten sein #müsste.
#Vorlesung 5,1 vom 26.04.21 #Grundrechte, Angelika #Nußberger
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#Versammlungsfreiheit nach #Art. 8 #Grundgesetz
#Sachliche #Reichweite #umfasst #gesamten #Ablauf von #Planung bis #Abbau, sog. #Werkbereich und #Wirkbereich.
Ebenfalls #besondere #Kleidung, jedoch nicht #Vermummung, also eine #Verhinderung des #Erkennen der #Person. § 17 a Abs. 1 #VersG.
#Corona #Maske #Ausnahme von der #Ausnahme? #Möglich, dass #Maske #zugelassen sein muss, weil sonst #Versammlung #verboten sein #müsste.
#Vorlesung 5,1 vom 26.04.21 #Grundrechte, Angelika #Nußberger
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#Unterscheidung von #Interaktion und #Kommunikation in #Bezug zu #grundgesetzlich #gewährleisteter #Versammlungsfreiheit nach Art. 8 GG
Eine #Versammlung setzt #körperliche #Versammlung der #Teilnehmer voraus. Die #körperliche #Versammlung #begründet die #Schutzwürdigkeit (doppelt).
Thorsten #Kingreen, Ralf #Poscher - #Grundrechte #Staatsrecht II, #Lehrbuch, Rn. 813, S. 346
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Der #Besuch #kultureller und #sportlicher #Veranstaltung ist dann eine #Versammlung i.S.v. Art. 8 GG, wenn eine #innere #Verbindung mit #anderen vorliegt.
Das #Zusammenkommen mit #anderen ist bei #bestimmten #Veranstaltungen von #besonderer #Bedeutung;
Treten #Teilnehmer nicht als #Akteure, sondern als bloße #Konsumenten in #Erscheinung, bilden sie keine #Versammlung.
Thorsten #Kingreen, Ralf #Poscher, #Grundrechte #Staatsrecht II #Lehrbuch; S. 345, Rn. 812