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#lehrbuch — Public Fediverse posts

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  1. Lehrbuch-Tipp aus unserem Fachbereich: „Audiovisuelles Übersetzen. Ein Lehr- und Arbeitsbuch“ von Prof. Dr. Heike Elisabeth Jüngst.

    Das Buch behandelt Themen, wie Untertitelung, Synchronisation, Voice-over sowie barrierefreie Angebote wie Audiodeskription und Untertitel für blinde, seh- und hörbehinderte Zuschauer.

    Perfekt für alle, die in Studium oder Beruf mit Untertiteln, Hörfilmen & Co. arbeiten (oder einsteigen) wollen.

    #fachuebersetzen #THWS #Lehrbuch

    (Foto von Pauline Schubert)

  2. Lehrbuch-Tipp aus unserem Fachbereich: „Audiovisuelles Übersetzen. Ein Lehr- und Arbeitsbuch“ von Prof. Dr. Heike Elisabeth Jüngst.

    Das Buch behandelt Themen, wie Untertitelung, Synchronisation, Voice-over sowie barrierefreie Angebote wie Audiodeskription und Untertitel für blinde, seh- und hörbehinderte Zuschauer.

    Perfekt für alle, die in Studium oder Beruf mit Untertiteln, Hörfilmen & Co. arbeiten (oder einsteigen) wollen.

    #fachuebersetzen #THWS #Lehrbuch

    (Foto von Pauline Schubert)

  3. Lehrbuch-Tipp aus unserem Fachbereich: „Audiovisuelles Übersetzen. Ein Lehr- und Arbeitsbuch“ von Prof. Dr. Heike Elisabeth Jüngst.

    Das Buch behandelt Themen, wie Untertitelung, Synchronisation, Voice-over sowie barrierefreie Angebote wie Audiodeskription und Untertitel für blinde, seh- und hörbehinderte Zuschauer.

    Perfekt für alle, die in Studium oder Beruf mit Untertiteln, Hörfilmen & Co. arbeiten (oder einsteigen) wollen.

    #fachuebersetzen #THWS #Lehrbuch

    (Foto von Pauline Schubert)

  4. Der #Besuch #kulturell​er und #sportlich​er #Veranstaltung ist dann eine #Versammlung i.S.v. Art. 8 GG, wenn eine #innere #Verbindung mit #andere​n vorliegt.

    Das #Zusammenkommen mit #andere​n ist bei #bestimmt​en #Veranstaltungen von #besondere​r #Bedeutung;

    Treten #Teilnehmer nicht als #Akteur​e, sondern als bloße #Konsument​en in #Erscheinung, bilden sie keine #Versammlung.

    #Interaktion

    Thorsten #Kingreen, Ralf #Poscher, #Grundrecht​e #Staatsrecht II #Lehrbuch; S. 345, Rn. 812

  5. Der #Besuch #kulturell​er und #sportlich​er #Veranstaltung ist dann eine #Versammlung i.S.v. Art. 8 GG, wenn eine #innere #Verbindung mit #andere​n vorliegt.

    Das #Zusammenkommen mit #andere​n ist bei #bestimmt​en #Veranstaltungen von #besondere​r #Bedeutung;

    Treten #Teilnehmer nicht als #Akteur​e, sondern als bloße #Konsument​en in #Erscheinung, bilden sie keine #Versammlung.

    #Interaktion

    Thorsten #Kingreen, Ralf #Poscher, #Grundrecht​e #Staatsrecht II #Lehrbuch; S. 345, Rn. 812