#gewohnheitsrecht — Public Fediverse posts
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#Materielles #Recht: #Inhaltliche #Festsetzungen;
#Formelles #Recht: #Durchsetzung; #Prozessuales #RechtPaul #Laband
#Formelles und #Materielles #Gesetz: #Gesetz als #Abgrenzung zum #Gewohnheitsrecht
#Formelles #Gesetz: #Beteiligung der #Legislative am #Gesetz iSv. #Zustimmung der #Volksvertretung; #Autorität der #Quelle#Materiell: #Rechtsverbindlicher #Rechtssatz
#Normentheorie; #Wesentlichkeitstheorie; #Budgetkonflikt
22.10.21 #Vorlesung #Rechtstheorie
Johanna #Croon-#Gestfeld -
#Verbot #strafbegründenden und #strafschärfenden #Gewohnheitsrechts;
#Allgemeine #Lehren seien #Ausdruck von #Gewohnheitsrecht;
#Fahrlässigkeit (§ 15 #StGB - #vorsätzliches und #fahrlässiges #Handeln) ist nirgends #gesetzlich #bestimmt / #definiert;
#Einwilligungslehre, § 228 bei #Körperverletzung, nirgends #definiert, #Rechtfertigung für alle #Delikte;
#Gesetzlichkeitsgrundsatz
#Auslegung #Auslegungslehre#Rostalski - #Vorlesung #Strafrecht I, 03a
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Der #Gesetzlichkeitsgrundsatz nach Art. 103 Abs. 2 #GG, § 1 #StGB hat einen #fragmentarischen #Charakter des #Strafrechts zur #Folge, weil durch ihn #gebunden wird:
#Analogieverbot
#Rückwirkungsverbot
#Verbot von #Gewohnheitsrecht
#Verbot #unbestimmter #Gesetze#Fragment; #Ermächtigungsgrundlage für #Verfolgung
Nulla #crimen sine #lege
Nulla #poena sine #legeFranz von #Liszt: #Strafgesetzbuch als #Magna #Charta des #Verbrechers
#Rostalski #Vorlesung #Strafrecht I - 03a
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#Gesetzlichkeitsgrundsatz, Art. 103 Abs. 2 #GG, § 1 #StGB
#Bindungen des #Gesetzlichkeitsgrundsatz:
#Analogieverbot, #Rückwirkungsverbot, #Verbot von #Gewohnheitsrecht, #Verbot #ubestimmter #Gesetze;#Konsequenz: #Fragmentarischer #Charakter des #Strafrechts;
#Notwendigkeit der #Verbesserung durch #Lernerfahrungen in #Form von #Rechtsfortbildung - #Gesetzgebung.#Rostalski - #Strafrecht I
#Vorlesung 02 -
Bernhard #Windscheid
1817 - 1892#Systematiker der #Pandektenwissenschaft;
#Unterscheidung von #Pandektensystem und #Pandektenwissenschaft;
#Pandektenwissenschaft als #Reentry der #Pandekten in ihr #System im #Unterschied zur #Exegese der #Pandekten um ein #System aus ihnen zu #gewinnen.#Lehrbuch des #Pandektenrechts
#Wegbereiter des #BGB; #Verhältnis #Recht und #Gewohnheitsrecht
#Vorlesung #Römische #Rechtsgeschichte #Avenarius, 4. Sitzung
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Georg Friedrich #Puchta
#Lehrbuch der #Pandekten 1838 - erstes #geschlossenes #Lehrbuch des #Privatrechts der #Historischen #Schule.
#Ausgeprägte #Begriffliche #Strenge; #Systematisches #Ordnungsideal der #Rechtssicherheit und #Regelhaftigkeit;
#Methode #Abgrenzung #Spezifizität der #Verhältnisse
#Begriffsjurisprudenz #Jurisprudenz
Weiteres #Werk: Das #Gewohnheitsrecht
(2 Bde. 1828/37)#Vorlesung #Römische #Rechtsgeschichte #Avenarius, 4. Sitzung
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Georg Friedrich #Puchta
#Lehrbuch der #Pandekten 1838 - erstes #geschlossenes #Lehrbuch des #Privatrechts der #Historischen #Schule.
#Ausgeprägte #Begriffliche #Strenge; #Systematisches #Ordnungsideal der #Rechtssicherheit und #Regelhaftigkeit;
#Methode #Abgrenzung #Spezifizität der #Verhältnisse
#Begriffsjurisprudenz #Jurisprudenz
Weiteres #Werk: Das #Gewohnheitsrecht
(2 Bde. 1828/37)#Vorlesung #Römische #Rechtsgeschichte #Avenarius, 4. Sitzung
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#Bundesverfassungsgericht: Für #Wahrheitsfindung sei #ruhiger und #geordneter #Ablauf #erforderlich.
#Erforderlichkeit #Wahrheit #Verfahren
#Institutionalisierung diene dem #Gewinnen #persönlicher #Distanz, die für #objektive #Entscheidung #notwendig sei.
#BVerfGE 28, 21 (26);
#Köhler #BGB #Allgemeiner #Teil, §1 #Recht- und #Rechtsquellen; Rn. 5-10;