#grundgesetzlich — Public Fediverse posts
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#Konservativismus als #Phänomen hat seinen #strukturellen #Ursprung in der #Beschränkung der #Überprüfung #grundgesetzlicher #Rechtsstaatlichkeit auf #bloße #Zurückverfolgbarkeit auf #Entscheidungen des #Souverän
#Gewährung der #Einschätzungsprärogative für #Exekutive und #Perpetuierung #kirchlicher #Interessen trotz #Widersprüchlichkeit als #Beispiele
#Phänomenologie; #Konservativ; #Staatstheorie
#SZ, 27.09.21, Das #politische #Buch, S.30, Wolfgang #Janisch - Die #Bremser aus #Baden
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#Konservativismus als #Phänomen hat seinen #strukturellen #Ursprung in der #Beschränkung der #Überprüfung #grundgesetzlicher #Rechtsstaatlichkeit auf #bloße #Zurückverfolgbarkeit auf #Entscheidungen des #Souverän
#Gewährung der #Einschätzungsprärogative für #Exekutive und #Perpetuierung #kirchlicher #Interessen trotz #Widersprüchlichkeit als #Beispiele
#Phänomenologie; #Konservativ; #Staatstheorie
#SZ, 27.09.21, Das #politische #Buch, S.30, Wolfgang #Janisch - Die #Bremser aus #Baden
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Wenn eine #falsche #Tatsachenbehauptung #Grundlage für die #Äußerung einer #Meinung ist iSv #untrennbar
#miteinander #verbunden kann #FakeNews vom #Schutzbereich der #Meinungsfreiheit #umfasst sein#Voraussetzung für #grundgesetzlichen #Schutz: Nicht #bewusst, sondern #fahrlässig oder #unbewusst #falsch.
#Frage nach #Sorgfaltsmaßstab#Unterscheidung von #Meinungsfreiheit und #Wissenschaftsfreiheit
#BVerfGE #NJW 2018, 2858 ff. #Leugnung des #Holocaust
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#Staatlicher #Eingriff in das #Recht auf #Leben nach Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG
#Grundsätzlich #möglich im #Sinn des #Gesetzesvorbehalt nach Art. 2 Abs. 2 S. 3 im #Unterschied zu Art. 1 Abs. 1 S. 1 Alt. 1.
#Insofern ist #staatlich #praktizierte #Folter #grundgesetzlich nicht #möglich, ein #finaler #Rettungsschuss (#Erschießen eines #Geiselnehmer) jedoch schon.
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#Recht auf #Leben und #körperliche #Unversehrtheit
#Unterscheidung #Schutzpflicht und #Abwehrrecht
#Schutzpflicht des #Staates ist #grundsätzlich #unbestimmt im #Unterschied zur #Funktion von #Grundrechten als #subjektive #Abwehrrechte
#Frage nach #Anspruch auf #strafrechtliche #Verfolgung #Dritter wegen #grundgesetzlicher #Schutzpflicht
#BVerfGE 115, 118 (159) #Luftsicherheitsgesetz
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#Unterscheidung von #Abwehrrecht, #Schutzpflicht / #Schutzrecht und #Gleichheitsrecht am #Beispiel des #Art 2 Abs. 2 #GG.
#Formulierungen als #Hinweise:
#gegen #staatliche #Eingriffe: #Hinweis auf #Abwehrrechtliche #Dimension;
zu #schützen: #Hinweis auf #Schutzpflicht
#gleich #wertvoll: #Gleichheitsrechtliche #Dimension
#Verfassungsrecht #Jurisprudenz #Systematik
#Vorlesung 8,1
11.5.21 #Grundrechte #Nußberger