#kirchenrecht — Public Fediverse posts
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#Buchtipp: Michael Kehren, »Nicht vom Himmel gefallen. Die Wahl von Personen in das Bischofsamt in #altkatholisch em #Kirchenrecht und ökumenischem Umfeld« www.alt-katholisch.de/shop/geschic... #Altkatholiken #aksynode #Konfessionskunde #Theologie #Synodalität #Ökumene
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Zwischen #Recht und #Tradition: Die #Wahl ins Bischofsamt des Katholischen Bistums der #Altkatholiken in Deutschland
www.alt-katholisch.de/die-wahl-ins... #altkatholisch #Kirche #aksynode #Kirchenrecht #Synodalität #Konfessionskunde -
@BlumeEvolution @pia_ranha @Sabine1963 @Momobab @silberspur
#Schisma #schismatisch #Kirchenrecht #Piusbruderschaft #Vatikan
"...Die angekündigten Bischofsweihen der Piusbrüder sind ein schismatischer Akt, stellte der Vatikan klar. Doch nicht nur Weihespender und -empfänger handeln schismatisch, betont der Kanonist Matthias Pulte..."
https://katholisch.de/artikel/69246-kirchenrechtler-pulte-piusbruderschaft-als-ganzes-schismatisch
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Dieser Artikel erschien schon vor einigen Tagen in der "Westfalenpost", ich habe aber versäumt, ihn zu posten - was ich hiermit nachhole. #Kirche #Katholisch #Orden #Schwestern #Nonnen #Goldenstein #Salzburg #Österreich #Kloster #Altenheim #Vatikan #Rom #Papst #SocialMedia #Pause #Kirchenrecht
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Meine kirchenrechtliche Einschätzung zur Causa der drei rebellischen Nonnen von Goldenstein: „Die Schwestern wurden komplett über den Tisch gezogen!“ #Kirche #katholisch #Orden #Ordensfrauen #Kloster #Ordensschwestern #Nonnen #Goldenstein #Salzburg #Österreich #Kirchenrecht #Justiz #Machtmisbrauch
#237 Die Nonnen von Goldenstei... -
#Verfassungsprinzip der #religiösen und #weltanschaulichen #Neutralität des #Staates
Art. 137 Abs. 1 #WRV i.V.m. Art 140 #GG
Es besteht keine #StaatskircheArt. 4 Abs. 1 #GG
Die #Freiheit des #Glaubens, des #Gewissens und die #Freiheit des #religiösen und #weltanschaulichen #Bekenntnisses sind #unverletzlich.Art. 4 Abs. 2 #GG
Die #ungestörte #Religionsausübung wird #gewährleistet.#Religionsverfassungsrecht Stefan #Muckel
#Einführung in das #Kirchenrecht -
Wenn jemand meint #Steuerzahlung #verweigern zu können, weil er mit #Gewissensgründen nicht #vereinbaren kann, wie die #Steuer #verwendet wird, kann er sich nicht auf seine #Gewissensfreiheit nach #Art. 4 Abs. 1 GG berufen, weil die #Verwendung der #Steuern aus seiner #Steuerzahlung nicht in den #Verantwortungsbereich des #Einzelnen fällt.
Stefan #Muckel, #Vorlesung #Religionsverfassungsrecht, #Einführung in das #Kirchenrecht, 04.05.2021