#kirchenrecht — Public Fediverse posts
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Zwischen #Recht und #Tradition: Die #Wahl ins Bischofsamt des Katholischen Bistums der #Altkatholiken in Deutschland
www.alt-katholisch.de/die-wahl-ins... #altkatholisch #Kirche #aksynode #Kirchenrecht #Synodalität #Konfessionskunde -
Nicht heimlich, sondern diskret – Wochenrückblick KW 9/2026
https://artikel91.eu/2026/02/27/nicht-heimlich-sondern-diskret-wochenrueckblick-kw-9-2026/ -
Can.7 #CIC: Ein #Gesetz tritt ins #Dasein, indem es #promulgiert wird.
Can.8 §2 #CIC: #Partikulare #Gesetze werden auf die vom #Gesetzgeber #bestimmte #Weise #promulgiert
Can.9 #CIC: #Grundsatz #Rückwirkungsverbot#Rechtsquelle #Gesetzliche #Sanktionen:
#Wesen von #Rechtsordnungen #Rechtsfolgen zu #formulieren
#Unterscheidung #strafrechtlicher und nicht #strafrechtlicher #Sanktionen
#Strafrecht Can.1311ff. #CIC -
#Hinweis auf #Begriff der #Polizeifestigkeit von #Versammlungen, der auf Gerhard #Anschütz zurückgehe.
Der #Grundrechtsschutz von #Versammlungen in #Form der #Versammlungsfreiheit erfordert #Spezifizierung eines #Gesetzes im #Unterschied zum #allgemeinen #Polizeirecht und #Ordnungsrecht.
Gerhard #Anschütz: #Staatsrechtslehrer und führender #Kommentator der #Weimarer #Verfassung #WRV
https://versammlungsrecht.org/polizeifestigkeit-von-versammlungen/
#Vorlesung #Einführung in das #Kirchenrecht, Stephan #Muckel, 11.05.2021
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#Hinweis auf #Begriff der #Polizeifestigkeit von #Versammlungen, der auf Gerhard #Anschütz zurückgehe.
Der #Grundrechtsschutz von #Versammlungen in #Form der #Versammlungsfreiheit erfordert #Spezifizierung eines #Gesetzes im #Unterschied zum #allgemeinen #Polizeirecht und #Ordnungsrecht.
Gerhard #Anschütz: #Staatsrechtslehrer und führender #Kommentator der #Weimarer #Verfassung #WRV
https://versammlungsrecht.org/polizeifestigkeit-von-versammlungen/
#Vorlesung #Einführung in das #Kirchenrecht, Stephan #Muckel, 11.05.2021
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#Verfassungsprinzip der #religiösen und #weltanschaulichen #Neutralität des #Staates
Art. 137 Abs. 1 #WRV i.V.m. Art 140 #GG
Es besteht keine #StaatskircheArt. 4 Abs. 1 #GG
Die #Freiheit des #Glaubens, des #Gewissens und die #Freiheit des #religiösen und #weltanschaulichen #Bekenntnisses sind #unverletzlich.Art. 4 Abs. 2 #GG
Die #ungestörte #Religionsausübung wird #gewährleistet.#Religionsverfassungsrecht Stefan #Muckel
#Einführung in das #Kirchenrecht -
Wenn jemand meint #Steuerzahlung #verweigern zu können, weil er mit #Gewissensgründen nicht #vereinbaren kann, wie die #Steuer #verwendet wird, kann er sich nicht auf seine #Gewissensfreiheit nach #Art. 4 Abs. 1 GG berufen, weil die #Verwendung der #Steuern aus seiner #Steuerzahlung nicht in den #Verantwortungsbereich des #Einzelnen fällt.
Stefan #Muckel, #Vorlesung #Religionsverfassungsrecht, #Einführung in das #Kirchenrecht, 04.05.2021