#auslegung — Public Fediverse posts
Live and recent posts from across the Fediverse tagged #auslegung, aggregated by home.social.
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Ehrlich gesagt halte ich #Vance sogar für gefährlicher als #Trump. Denn Vance ist nicht so bescheuert, sich für den #Messias zu halten. Stattdessen wurde er von seinem Milliardärs-Förderer #Thiel als #Katechon in Stellung gebracht. #Bibel #Auslegung #Dualismus #Rechtsdualismus #Reichslehre #USA #Religionswissenschaft #Politikwissenschaft
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Ehrlich gesagt halte ich #Vance sogar für gefährlicher als #Trump. Denn Vance ist nicht so bescheuert, sich für den #Messias zu halten. Stattdessen wurde er von seinem Milliardärs-Förderer #Thiel als #Katechon in Stellung gebracht. #Bibel #Auslegung #Dualismus #Rechtsdualismus #Reichslehre #USA #Religionswissenschaft #Politikwissenschaft
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Ehrlich gesagt halte ich #Vance sogar für gefährlicher als #Trump. Denn Vance ist nicht so bescheuert, sich für den #Messias zu halten. Stattdessen wurde er von seinem Milliardärs-Förderer #Thiel als #Katechon in Stellung gebracht. #Bibel #Auslegung #Dualismus #Rechtsdualismus #Reichslehre #USA #Religionswissenschaft #Politikwissenschaft
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Bearbeitet:
Der Unterschied zwischen teleologischer und deontologischer Ethik
#aktionismus #auslegung #deontologisch #kriegsdienst #militaerparade #steuererleichterung #teleologischDer Unterschied zwischen teleologischer und deontologischer Ethik
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#news ⚡ Abtreibung: Schwarz-Rot streitet über Auslegung des Koalitionsvertrags: Zwischen Union und SPD ist wohl ein Konflikt über die Auslegung des Koalitionsvertrages zum Thema Abtreibungen entbrannt. Das berichte... https://hubu.de/?p=288001 | #abtreibung #auslegung #koali
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An der #Auslegung hängt potenziell die #Mehrheit, und es ist ziemlich blöd, wenn das #Verfassungsgericht dann 3 Jahre später entscheiden muss, dass sie falsch war, und weitere 2 Jahre später, ob die #Ministerpräsidentenwahl trotzdem gültig war. Aber wahrscheinlich gibts hier noch die Chance, es rechtzeitig zu reparieren. Dass die #AfD so weit überhängt, ist nicht mehr allzu wahrscheinlich. Auch wegen dem #Einzelbewerber, wo der Effekt viel einfacher zu haben ist. [9/9]
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An der #Auslegung hängt potenziell die #Mehrheit, und es ist ziemlich blöd, wenn das #Verfassungsgericht dann 3 Jahre später entscheiden muss, dass sie falsch war, und weitere 2 Jahre später, ob die #Ministerpräsidentenwahl trotzdem gültig war. Aber wahrscheinlich gibts hier noch die Chance, es rechtzeitig zu reparieren. Dass die #AfD so weit überhängt, ist nicht mehr allzu wahrscheinlich. Auch wegen dem #Einzelbewerber, wo der Effekt viel einfacher zu haben ist. [9/9]
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09.08.2024
Der Umbau des Dreiecks Funkturm ist eines der umfangreichsten #Straßenbauprojekte in Berlin. Von der heutigen #Autobahn soll nichts übrig bleiben. 25 Brücken werden abgerissen und neu aufgebaut, auch die Anschlussstelle #Messedamm entsteht neu. Der Umbau ist der zuständigen Projektgesellschaft #Deges zufolge notwendig, weil die #Infrastruktur alt und nicht auf die heutigen #Verkehrsmengen ausgelegt ist. Doch bis zum Start der #Bauarbeiten wird es noch länger dauern als eigentlich geplant
[…]
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12.07.2024
https://www.morgenpost.de/berlin/article406784270/strassenbahn-zum-ostkreuz-kommt-das-projekt-jetzt-voran.html
Seit […]
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23.05.2024
Vorbemerkung […]
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13.02.2024
Frage […]
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Nach dem ersten kühleren Monat unsere Bilanz zur #Auslegung der #Wärmepumpe :
Auch am kältesten Tag mit -2°C war unser Wärmebedarf "nur" 65kWh/Tag. Da ist noch gut Luft zu unseren maximal verfügbaren 110 kWh/Tag, die unsere 5kW-WP theoretisch leisten kann.
Dabei gehen wir von max. 22h Heiz- und 2h WW-Betrieb aus. -
Nach dem ersten kühleren Monat unsere Bilanz zur #Auslegung der #Wärmepumpe :
Auch am kältesten Tag mit -2°C war unser Wärmebedarf "nur" 65kWh/Tag. Da ist noch gut Luft zu unseren maximal verfügbaren 110 kWh/Tag, die unsere 5kW-WP theoretisch leisten kann.
Dabei gehen wir von max. 22h Heiz- und 2h WW-Betrieb aus. -
Nach dem ersten kühleren Monat unsere Bilanz zur #Auslegung der #Wärmepumpe :
Auch am kältesten Tag mit -2°C war unser Wärmebedarf "nur" 65kWh/Tag. Da ist noch gut Luft zu unseren maximal verfügbaren 110 kWh/Tag, die unsere 5kW-WP theoretisch leisten kann.
Dabei gehen wir von max. 22h Heiz- und 2h WW-Betrieb aus. -
In #Hessen war insbesondere strittig, ob es in dem Zustand noch einer #Auslegung zugänglich ist oder nicht. Der #StGH hat das bejaht, aber seine Sicht der Entstehungsgeschichte trifft wohl nicht zu. Insbesondere verwendet er ein falsches #Zitat. Der heutige Zustand ist anders als behauptet nicht schon 1980 bei der Umstellung auf #HareNiemeyer herbeigeführt worden, sondern erst 1988. Im Bild der wahre Stand von 1980. Das heute fehlende »mathematische« ist erst 1988 rausgeflogen. [5/11]
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In #Hessen war insbesondere strittig, ob es in dem Zustand noch einer #Auslegung zugänglich ist oder nicht. Der #StGH hat das bejaht, aber seine Sicht der Entstehungsgeschichte trifft wohl nicht zu. Insbesondere verwendet er ein falsches #Zitat. Der heutige Zustand ist anders als behauptet nicht schon 1980 bei der Umstellung auf #HareNiemeyer herbeigeführt worden, sondern erst 1988. Im Bild der wahre Stand von 1980. Das heute fehlende »mathematische« ist erst 1988 rausgeflogen. [5/11]
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In #Hessen war insbesondere strittig, ob es in dem Zustand noch einer #Auslegung zugänglich ist oder nicht. Der #StGH hat das bejaht, aber seine Sicht der Entstehungsgeschichte trifft wohl nicht zu. Insbesondere verwendet er ein falsches #Zitat. Der heutige Zustand ist anders als behauptet nicht schon 1980 bei der Umstellung auf #HareNiemeyer herbeigeführt worden, sondern erst 1988. Im Bild der wahre Stand von 1980. Das heute fehlende »mathematische« ist erst 1988 rausgeflogen. [5/11]
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In #Hessen war insbesondere strittig, ob es in dem Zustand noch einer #Auslegung zugänglich ist oder nicht. Der #StGH hat das bejaht, aber seine Sicht der Entstehungsgeschichte trifft wohl nicht zu. Insbesondere verwendet er ein falsches #Zitat. Der heutige Zustand ist anders als behauptet nicht schon 1980 bei der Umstellung auf #HareNiemeyer herbeigeführt worden, sondern erst 1988. Im Bild der wahre Stand von 1980. Das heute fehlende »mathematische« ist erst 1988 rausgeflogen. [5/11]
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02.11.2023
https://www.morgenpost.de/berlin/article239934710/Strassenbahn-zum-Ostkreuz-Verfahren-stoc … „Straßenbahn zum Ostkreuz: Verfahren stockt weiter, aus Berliner Morgenpost“ weiterlesen
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@samuelmumm @tessarakt @energisch_ @wilkozicht @pistolenkind85 Drum schreib ich auch »faktisch«. Und das ist der Punkt, wo ich dann auch mit »Hampti-Dampti« komm. Dass es nur 1 richtige #Subsumtion gibt, ist gerade in solchen Fällen bloß #Fiktion. Und davor kommt noch die #Auslegung der Norm, auf die ich mich bezogen hab. Dass es da mehrere vertretbare geben kann, ist auch in der Theorie anerkannt (und hier sind sie mit der deklarierten Änderung der #Rechtsprechung auch real vorhanden). [1/3]
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Gute #Übersicht zu den #Entscheidungen des #EuGH zur #Auslegung der #DSGVO
Alles neu macht der Mai: Entscheidungswelle beim EuGH
von RAin Dr. Kristina Schreiberhttps://digitalisierungsrecht.eu/alles-neu-macht-der-mai-entscheidungswelle-beim-eugh/
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Zur #Auslegung des #Verbraucherbegriffs
Die von der Person mit dem Abschluss des Vertrags verfolgten gegenwärtigen oder zukünftigen Ziele sind zu berücksichtigen, und zwar unabhängig davon, ob die Person ihre Tätigkeit in einem Arbeitsverhältnis oder selbständig ausübt.
Der bei Vertragsschluss von der Person bei Vertragspartner erweckte Eindruck kann berücksichtigt werden.EuGH, Urteil vom 09.03.2023, C‑177/22
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#Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur #Auslegung des Begriffs " #berechtigtes_Interesse " im Sinne von Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO
EuGH, Rechtssache C-621/22
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@osos_austria @chbmeyer
Jede #Aufsichtsbehörde wendet die #DSGVO (und einschlägiges nationales Recht) zunächst selbstständig an. Das bekommen die andere Aufsichtsbehörden mit und orientieren sich. Werden dann Unterschiede bei der #Auslegung der DSGVO erkennbar, gibt der europäische #Datenschutz Ausschuss eine einheitliche Linie vor.Braucht seine Zeit, passt aber. 👍
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@osos_austria @chbmeyer
Jede #Aufsichtsbehörde wendet die #DSGVO (und einschlägiges nationales Recht) zunächst selbstständig an. Das bekommen die andere Aufsichtsbehörden mit und orientieren sich. Werden dann Unterschiede bei der #Auslegung der DSGVO erkennbar, gibt der europäische #Datenschutz Ausschuss eine einheitliche Linie vor.Braucht seine Zeit, passt aber. 👍
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"Demgemäß ging auch die Literatur nach Inkrafttreten des Reichsstrafgesetzbuchs davon aus, dass § 278 StGB ein materiell unrichtiges Gesundheitszeugnis voraussetzt (etwa Olshausen, Kommentar zum Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich, 4. Aufl., 1892, § 278 Anm. 1; Frank, Das Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich, 5. Aufl., 1908, § 278 Anm. I).
bb) Im Hinblick auf seinen Schutzzweck hat allerdings die Rechtsprechung schon vor über 80 Jahren den Anwendungsbereich des § 278 StGB ausgeweitet. Die Strafnorm solle nämlich die Beweiskraft ärztlicher Zeugnisse für Behörden sichern."
Da steht tatsächlich "vor über 80 Jahren"
Ich hatte ja in meiner Studienzeit ja mal das Glück, in einem #StGB-Kommentar aus dem Jahr 1942 stöbern zu können. Ich lass das mal wirken.
#Strafrecht #1942
#Auslegung
#Gesundheitszeugnis
#Grundgesetz
#Art103Abs2
#Corona -
CW: Ich nutze meine Tröte und Twitter,daher bin ich nicht immer an meiner Tröte oder Twitter
3.Dass #DB der größte #Logistik #Transporteur ist in #EU! Mittlerweile & zum falschen Börsengang,kommt jetzt noch hinzu! Nichts in die Infrastruktur, also einseitige #Auslegung d. #Konzern, zeigt das Sie es sich zu einfach machen, @[email protected] Schuld zu geben zum 9€ #Ticket @[email protected]
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#Praktische #Rezeption in #Deutschland
#Problem der #Sinnhaftigkeit einer #geltenden #Vorschrift;
#Interpretation des #Ssp #LdR 52 §1 so, dass #Erbschaft nicht erfasst ist, sondern nur #Schenkung; Eigentlich #sinnwidrige #Auslegung; Andernfalls #Inkohärenz mit #römischen #Recht und #Widerspruch zu #kirchlichem #Machtanspruch;
#Statutentheorie;
#Quaestio entspricht #Leitsatz;#Sachsenspiegel;
#Durchsetzung #römischen #Rechts;#Deutsche #Rechtsgeschichte
02.11.21 Hans-Peter #Haferkamp -
#Praktische #Rezeption in #Deutschland
#Problem der #Sinnhaftigkeit einer #geltenden #Vorschrift;
#Interpretation des #Ssp #LdR 52 §1 so, dass #Erbschaft nicht erfasst ist, sondern nur #Schenkung; Eigentlich #sinnwidrige #Auslegung; Andernfalls #Inkohärenz mit #römischen #Recht und #Widerspruch zu #kirchlichem #Machtanspruch;
#Statutentheorie;
#Quaestio entspricht #Leitsatz;#Sachsenspiegel;
#Durchsetzung #römischen #Rechts;#Deutsche #Rechtsgeschichte
02.11.21 Hans-Peter #Haferkamp -
Petrus #Abaelardus
† 21. April 1142Ein Schritt zur #Auflösung #dogmatischer #Starrheit in #kirchlichen #Lehren war Abaelards #Schrift #Sic et #non.
#Auslegung iSv. #Interpretation #religiöser #Schrift als #Ursprung der #Dogmatik der #Jurisprudenz;
#Dogma #SicEtNon #Abaelardus #Theologie #Scholastik #Zeittafel
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Petrus #Abaelardus
† 21. April 1142Ein Schritt zur #Auflösung #dogmatischer #Starrheit in #kirchlichen #Lehren war Abaelards #Schrift #Sic et #non.
#Auslegung iSv. #Interpretation #religiöser #Schrift als #Ursprung der #Dogmatik der #Jurisprudenz;
#Dogma #SicEtNon #Abaelardus #Theologie #Scholastik #Zeittafel
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#Auslegungsmethode im #öffentlichen #Recht im #Bereich #Grundrechte
1) #Auslegung des #Grundgesetz als #hierarchisch #vorgeordneter #Verfassungstext
-> #Schutzbereich; #Eingriff / #Beeinträchtigung; #Rechtfertigung / #Schranken / #Schrankenschranken;2) #Auslegung #gesetzlichen #Bestimmung bzw. #inwieweit diese iS ihrer #Auslegung (nicht) im #Einklang mit den #Grundrechten sind;
vgl. #Regeln der #Gesetzesauslegung
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#Auslegungsmethode im #öffentlichen #Recht im #Bereich #Grundrechte
1) #Auslegung des #Grundgesetz als #hierarchisch #vorgeordneter #Verfassungstext
-> #Schutzbereich; #Eingriff / #Beeinträchtigung; #Rechtfertigung / #Schranken / #Schrankenschranken;2) #Auslegung #gesetzlichen #Bestimmung bzw. #inwieweit diese iS ihrer #Auslegung (nicht) im #Einklang mit den #Grundrechten sind;
vgl. #Regeln der #Gesetzesauslegung
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#Beginn der #Grundrechtsfähigkeit
#Grundrechtsmündig ist ein #Minderjähriger nur dann, wenn er die #erforderlichen #körperlichen und #geistigen #Fähigkeiten verfügt, um die #grundrechtliche #Freiheit #ausüben zu können
#Forderung nach #Kindergrundrechten setzt an #Formalisierung dessen an, was bislang durch #Auslegung #ermittelt wird
#Allgemeine #Grundrechtslehren; #Mündigkeit; #Grundrechtsmündigkeit; #Grundrechtsträger
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#Beginn der #Grundrechtsfähigkeit
#Grundrechtsmündig ist ein #Minderjähriger nur dann, wenn er die #erforderlichen #körperlichen und #geistigen #Fähigkeiten verfügt, um die #grundrechtliche #Freiheit #ausüben zu können
#Forderung nach #Kindergrundrechten setzt an #Formalisierung dessen an, was bislang durch #Auslegung #ermittelt wird
#Allgemeine #Grundrechtslehren; #Mündigkeit; #Grundrechtsmündigkeit; #Grundrechtsträger
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#Objektive #Grundrechtsgehalte
#Grundrechte als #objektive #Wertentscheidungen
#Entwickelt von Konrad #Hesse
#Verfassung als #rechtliche #Grundordnung des #Gemeinwesens#Anwendung des #Gedankens des #Grundgesetzes als #objektiver #Wertentscheidung für die #Rechtsordnung: #Auslegung der #zivilrechtlichen #Gesetze vor dem #Hintergrund der #Wertentscheidungen des GG
#BVerfGE 7, 198 #Lüth #Urteil vom 15.01.1958 -
#Objektive #Grundrechtsgehalte
#Grundrechte als #objektive #Wertentscheidungen
#Entwickelt von Konrad #Hesse
#Verfassung als #rechtliche #Grundordnung des #Gemeinwesens#Anwendung des #Gedankens des #Grundgesetzes als #objektiver #Wertentscheidung für die #Rechtsordnung: #Auslegung der #zivilrechtlichen #Gesetze vor dem #Hintergrund der #Wertentscheidungen des GG
#BVerfGE 7, 198 #Lüth #Urteil vom 15.01.1958 -
#Begriff der #Nötigung
§240 StgBAbs. 1 Wer einem #Menschen #rechtswidrig mit #Gewalt oder durch #Drohung mit einem #empfindlichen #Übel zu einer #Handlung, #Duldung oder #Unterlassung #nötigt, wird... #bestraft;
#Abhängigkeit vom #Begriff von #Gewalt: #vergeistigter #Gewaltbegriff des #BVerfG wurde von ihm wieder #verworfen;
#Gesetzlichkeitsgrundsatz aus 103 Abs. 2 hat das #Analogieverbot zur #Konsequenz: #Wortlaut als #Grenze der #Auslegung; #Wortlautgrenze
Vgl; 1 BvR 388/05 -, Rn. 1-46
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#Begriff der #Nötigung
§240 StgBAbs. 1 Wer einem #Menschen #rechtswidrig mit #Gewalt oder durch #Drohung mit einem #empfindlichen #Übel zu einer #Handlung, #Duldung oder #Unterlassung #nötigt, wird... #bestraft;
#Abhängigkeit vom #Begriff von #Gewalt: #vergeistigter #Gewaltbegriff des #BVerfG wurde von ihm wieder #verworfen;
#Gesetzlichkeitsgrundsatz aus 103 Abs. 2 hat das #Analogieverbot zur #Konsequenz: #Wortlaut als #Grenze der #Auslegung; #Wortlautgrenze
Vgl; 1 BvR 388/05 -, Rn. 1-46
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#Rechtsschutzgarantien
#JustizgrundrechteÜberblick #Regelungen GG
Art. 19 Abs. 4 GG: #Rechtsweggarantie
Art. 101 GG: #Recht auf #gesetzlichen #Richter
Art. 103 Abs. 1 GG: #Recht auf #rechtliches #Gehör
Art. 103 Abs. 2 GG: #Nulla #poena #sine #lege
Art. 103 Abs. 3 GG: #Verbot der #Doppelbestrafung#Auslegung des #Begriff der #öffentlichen #Gewalt bei Art. 19 Abs. 4 #abweichend von #sonstiger #Verwendung im GG;
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#Rechtsschutzgarantien
#JustizgrundrechteÜberblick #Regelungen GG
Art. 19 Abs. 4 GG: #Rechtsweggarantie
Art. 101 GG: #Recht auf #gesetzlichen #Richter
Art. 103 Abs. 1 GG: #Recht auf #rechtliches #Gehör
Art. 103 Abs. 2 GG: #Nulla #poena #sine #lege
Art. 103 Abs. 3 GG: #Verbot der #Doppelbestrafung#Auslegung des #Begriff der #öffentlichen #Gewalt bei Art. 19 Abs. 4 #abweichend von #sonstiger #Verwendung im GG;
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#Rechtsschutzgarantien
#JustizgrundrechteArt. 6 #EMRK #Fair #Trial
#Recht auf #Verhandlung vor #unabhängigen und #unparteiischen auf #Gesetz #beruhendem #Gericht in #fairem #Verfahren, #öffentlich und #innerhalb #angemessener #Frist-> #Entscheidend für #Auslegung #Grundgesetz
#Strafverfahren
#Garantie als #unschuldig zu #gelten bis zum #Beweis der #Schuld; #Gelegenheit #Vorbereitung auf #Verteidigung -
#Rechtsschutzgarantien
#JustizgrundrechteArt. 6 #EMRK #Fair #Trial
#Recht auf #Verhandlung vor #unabhängigen und #unparteiischen auf #Gesetz #beruhendem #Gericht in #fairem #Verfahren, #öffentlich und #innerhalb #angemessener #Frist-> #Entscheidend für #Auslegung #Grundgesetz
#Strafverfahren
#Garantie als #unschuldig zu #gelten bis zum #Beweis der #Schuld; #Gelegenheit #Vorbereitung auf #Verteidigung -
#Gleichheit; #Gleichheitssatz
Art. 3 Abs. 1 GG#Rechtfertigung von #Ungleichbehandlung durch #Verwaltung und #Gerichte
-> #Gleichmäßige #Vollziehung der #Gesetze
Bei #zwingendem #Recht #grundsätzlich kein #Problem; #Ausnahme: #Willkür
Aber: #Selbstbindung der #Verwaltung bzgl. #Ermessen und #Auslegung #unbestimmter #Rechtsbegriffe
-> #Gleichmäßige #Entscheidung über #Rechtsstreitigkeiten -
#Gleichheit; #Gleichheitssatz
Art. 3 Abs. 1 GG#Rechtfertigung von #Ungleichbehandlung durch #Verwaltung und #Gerichte
-> #Gleichmäßige #Vollziehung der #Gesetze
Bei #zwingendem #Recht #grundsätzlich kein #Problem; #Ausnahme: #Willkür
Aber: #Selbstbindung der #Verwaltung bzgl. #Ermessen und #Auslegung #unbestimmter #Rechtsbegriffe
-> #Gleichmäßige #Entscheidung über #Rechtsstreitigkeiten -
#Freiheit der #Person
Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG
Art. 104 GGDie #Freiheit der #Person ist #unverletzlich
Art. 104 #Besonderer #Schutz gegen #Verhaftung und #Festsetzung
-> #grundrechtsgleiches #Recht#Schutzbereich: #Unterscheidung von #Freiheitsentziehung und #Freiheitsbeschränkung
#Mehrebenensystem:
Art. 5 Abs. 1 #EMRK: #Einwirkung auf #Auslegung GG:
#Katalog von #Bedingungen iSv #Fallgruppen für #Eingriffe
-> #Maßstab für #Sicherungsverwahrung -
#Freiheit der #Person
Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG
Art. 104 GGDie #Freiheit der #Person ist #unverletzlich
Art. 104 #Besonderer #Schutz gegen #Verhaftung und #Festsetzung
-> #grundrechtsgleiches #Recht#Schutzbereich: #Unterscheidung von #Freiheitsentziehung und #Freiheitsbeschränkung
#Mehrebenensystem:
Art. 5 Abs. 1 #EMRK: #Einwirkung auf #Auslegung GG:
#Katalog von #Bedingungen iSv #Fallgruppen für #Eingriffe
-> #Maßstab für #Sicherungsverwahrung -
#Allgemeine #Handlungsfreiheit
Art. 2 Abs. 1 GG#Wortlaut nicht #aussagekräftig: #Recht auf #freie #Entfaltung der #Persönlichkeit
#Mögliche #Auslegung:
-> #Programmsatz (-)
-> #Beschränkung auf #Kernbereich der #Persönlichkeitsentfaltung (-)
-> #BVerfG: #Auffanggrundrecht: #Subsidiär zu #anderen #Grundrecht (+)#Grundsatzentscheidung #BVerfGE 6, 32 ff. #Elfes
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#Allgemeine #Handlungsfreiheit
Art. 2 Abs. 1 GG#Wortlaut nicht #aussagekräftig: #Recht auf #freie #Entfaltung der #Persönlichkeit
#Mögliche #Auslegung:
-> #Programmsatz (-)
-> #Beschränkung auf #Kernbereich der #Persönlichkeitsentfaltung (-)
-> #BVerfG: #Auffanggrundrecht: #Subsidiär zu #anderen #Grundrecht (+)#Grundsatzentscheidung #BVerfGE 6, 32 ff. #Elfes
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#Allgemeine #Handlungsfreiheit
Art. 2 Abs. 1 GGEs ist #alles #erlaubt, was nicht #ausdrücklich #verboten ist und nicht #grundsätzlich #verboten, was nicht #besonders #erlaubt wurde
#Grundrechtsschutz für #Banalitäten?
-> #Reiten im #Walde
#BVerfGE 80, 137#Problematik der #Auslegung des #Wortlaut von Art. 2 Abs. 1 GG
-> #Mehrheitsmeinung: Ja, #vorbehaltlich Art. 2 Abs. 1 HS. 2 GG: #Rechte #Anderer, #Ordnung, #Sitte -
#Allgemeine #Handlungsfreiheit
Art. 2 Abs. 1 GGEs ist #alles #erlaubt, was nicht #ausdrücklich #verboten ist und nicht #grundsätzlich #verboten, was nicht #besonders #erlaubt wurde
#Grundrechtsschutz für #Banalitäten?
-> #Reiten im #Walde
#BVerfGE 80, 137#Problematik der #Auslegung des #Wortlaut von Art. 2 Abs. 1 GG
-> #Mehrheitsmeinung: Ja, #vorbehaltlich Art. 2 Abs. 1 HS. 2 GG: #Rechte #Anderer, #Ordnung, #Sitte -
#Inwieweit kann die #Verfassung als #elastisches #Korsett #verstanden werden?
#Notwendigkeit der #Auslegung von #Begriffen, die #dynamischen #Änderungen #unterworfen sind, ohne als #Richter #gesetzeskorrigierend tätig zu werden.
#Auslegung #contra #legem ist ein #Verstoß gegen die #Gesetzesbindung eines #Richters nach Art. 20 Abs. 3 GG und den #Grundsatz der #Gewaltenteilung nach Art. 20 Abs. 2 S. 2 GG
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#Inwieweit kann die #Verfassung als #elastisches #Korsett #verstanden werden?
#Notwendigkeit der #Auslegung von #Begriffen, die #dynamischen #Änderungen #unterworfen sind, ohne als #Richter #gesetzeskorrigierend tätig zu werden.
#Auslegung #contra #legem ist ein #Verstoß gegen die #Gesetzesbindung eines #Richters nach Art. 20 Abs. 3 GG und den #Grundsatz der #Gewaltenteilung nach Art. 20 Abs. 2 S. 2 GG
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§ 227 #StGB
#Körperverletzung mit #Todesfolge#Besonderheit bei #Prüfung: #Zurechnung iSv #Spezifischer #Gefahrverwirklichungszusammenhang
#Zusammenhang zwischen #Tod und #besonderer #Gefährlichkeit der #Körperverletzung
#Letalitätslehre: #Realisierung der in einer an sich #tödlichen #Verletzung #angelegten #Todesgefahr; #Restriktive #Auslegung #aufgrund #hohen #Strafrahmens;
a.A.: #Unmittelbarkeitszusammenhang;
a.A.: #grobe #Fahrlässigkeit -
§ 227 #StGB
#Körperverletzung mit #Todesfolge#Besonderheit bei #Prüfung: #Zurechnung iSv #Spezifischer #Gefahrverwirklichungszusammenhang
#Zusammenhang zwischen #Tod und #besonderer #Gefährlichkeit der #Körperverletzung
#Letalitätslehre: #Realisierung der in einer an sich #tödlichen #Verletzung #angelegten #Todesgefahr; #Restriktive #Auslegung #aufgrund #hohen #Strafrahmens;
a.A.: #Unmittelbarkeitszusammenhang;
a.A.: #grobe #Fahrlässigkeit -
#Celsus: #Anerkennung der #Auslegung des #Gesetzes nach dem #Sinn im #Unterschied zur #Auslegung nach dem #sprachlichen #Wortsinn;
#Überschreitung #klassischer #Ansichten der #Proculianer; #Aufnahme von #Naturrechtsdenken der #Sabinianer;
#Ius est #Ars #Boni et #Aequi; #Recht als #Kunst des #Guten und #Gerechten; #Digesten 1,1,1 pr.#Auslegung nach #Sinn und #Zweck;
#Römische #Rechtsgeschichte #Avenarius, 11. Sitzung
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#Celsus: #Anerkennung der #Auslegung des #Gesetzes nach dem #Sinn im #Unterschied zur #Auslegung nach dem #sprachlichen #Wortsinn;
#Überschreitung #klassischer #Ansichten der #Proculianer; #Aufnahme von #Naturrechtsdenken der #Sabinianer;
#Ius est #Ars #Boni et #Aequi; #Recht als #Kunst des #Guten und #Gerechten; #Digesten 1,1,1 pr.#Auslegung nach #Sinn und #Zweck;
#Römische #Rechtsgeschichte #Avenarius, 11. Sitzung
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#Berufsfreiheit
#Rechtfertigung von #Eingriffen in die #Berufsfreiheit, #Schranken#Auslegung der #Schranken #entspricht nicht dem #Wortlaut von Art. 12 Abs. 1 #GG;
Art. 12 Abs. 1 #GG ist #einheitlich #Grundrecht der #Berufsfreiheit#Regelungsvorbehalt des Art. 12 Abs. 1 S. 2 #GG wird auf #Berufswahlfreiheit #ausgedehnt;
#Wertung von #geregelt werden als #einfacher #Gesetzesvorbehalt; #Zitiergebot des Art. 19 Abs. 1 S. 2 #GG #entfällt (!); -
#Berufsfreiheit
#Rechtfertigung von #Eingriffen in die #Berufsfreiheit, #Schranken#Auslegung der #Schranken #entspricht nicht dem #Wortlaut von Art. 12 Abs. 1 #GG;
Art. 12 Abs. 1 #GG ist #einheitlich #Grundrecht der #Berufsfreiheit#Regelungsvorbehalt des Art. 12 Abs. 1 S. 2 #GG wird auf #Berufswahlfreiheit #ausgedehnt;
#Wertung von #geregelt werden als #einfacher #Gesetzesvorbehalt; #Zitiergebot des Art. 19 Abs. 1 S. 2 #GG #entfällt (!); -
#Wichtige #Probleme bei der #Auslegung der #Glaubensfreiheit & #Religionsfreieit:
#Interpretation als #einheitliches #Grundrecht
#Definition von #Religion
#Abgrenzung von #forum #internum und #forum #externum