#betrieblich — Public Fediverse posts
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Schwebebahn mit Top-Werten im Juni – Verfügbarkeit bei mehr als 99 Prozent
Mit einer Gesamt-Systemverfügbarkeit der Schwebebahn von 99,4 Prozent blicken die Wuppertaler Stadtwerke (WSW) auf einen …
#Wuppertal #Deutschland #Deutsch #DE #Schlagzeilen #Headlines #Nachrichten #News #Europe #Europa #EU #4 #99 #Betrieb #betrieblich #Betriebsunterbrechungen #Germany #Gesamt #Hohe #längeren #Nordrhein-Westfalen #Schwebebahn #Systemverfügbarkeit #Verfügbarkeit #WSW
https://www.europesays.com/de/1163427/ -
Schwebebahn mit starker Betriebsbilanz in 2025
Die hohe Quote bestätige die technische und betriebliche Stabilität dieses einzigartigen Ö…
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https://www.europesays.com/de/715152/ -
§ 7 Abs. 1 S. 1 #Mindesturlaubsgesetz für #Arbeitnehmer
Bei der #zeitlichen #Festlegung des #urlaubs sind die #Urlaubswünsche des #Arbeitnehmers zu #berücksichtigen, es sei denn, dass ihrer #Berücksichtigung #dringende #betriebliche #Belange oder #Urlaubswünsche #anderer #Arbeitnehmer, die unter #sozialen #Gesichtspunkten den #Vorrang #verdienen, #entgegenstehen.#Urlaubsplanung #Urlaubswunsch #Urlaub
#Bundesurlaubsgesetz
#Körner #Vorlesung #Arbeitsvertragsrecht 27.05.21 -
§ 7 Abs. 1 S. 1 #Mindesturlaubsgesetz für #Arbeitnehmer
Bei der #zeitlichen #Festlegung des #urlaubs sind die #Urlaubswünsche des #Arbeitnehmers zu #berücksichtigen, es sei denn, dass ihrer #Berücksichtigung #dringende #betriebliche #Belange oder #Urlaubswünsche #anderer #Arbeitnehmer, die unter #sozialen #Gesichtspunkten den #Vorrang #verdienen, #entgegenstehen.#Urlaubsplanung #Urlaubswunsch #Urlaub
#Bundesurlaubsgesetz
#Körner #Vorlesung #Arbeitsvertragsrecht 27.05.21 -
#Entschädigung nach #Infektionsschutzgesetz für #Arbeitnehmer im #Fall der #Verordnung einer #Quarantäne
#Relevanz, weil #Tatbestandsvoraussetzung der nicht #erheblichen #Zeit des §616 #BGB idR. #überschritten wird
#Unterscheidung von #staatlicher #Entschädigung und #betrieblicher #Lohnfortzahlung
§ 56 Abs. 1 S. 3 #IfSG;
#Entschädigung erhält nicht, wer durch #Inanspruchnahme einer #Schutzimpfung #Absonderung hätte #vermeiden können -
#Entschädigung nach #Infektionsschutzgesetz für #Arbeitnehmer im #Fall der #Verordnung einer #Quarantäne
#Relevanz, weil #Tatbestandsvoraussetzung der nicht #erheblichen #Zeit des §616 #BGB idR. #überschritten wird
#Unterscheidung von #staatlicher #Entschädigung und #betrieblicher #Lohnfortzahlung
§ 56 Abs. 1 S. 3 #IfSG;
#Entschädigung erhält nicht, wer durch #Inanspruchnahme einer #Schutzimpfung #Absonderung hätte #vermeiden können