#brox — Public Fediverse posts
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#Unterscheidung von #Willenserklärung, #Realakt und #Geschäftsähnliche #Handlung;
#Willenserklärung bzw. #privatrechtlicher #Rechtsakt: #Äußerung eines auf einen #Rechtserfolg #gerichteten #Willen;
#Realakt: #Rechtserfolg #kraft #Gesetzes bei #Erfüllung von #Bedingungen, #unabähngig von der #Erklärung eines #Willens;
#Geschäftsähnliche #Handlung: #Rechtsfolge der #Willensäußerung / #Mitteilung #muss nicht #gewollt sein.
#Brox, #Walker: #Allgemeiner #Teil des #BGB, S. 48f.
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#Tatbestandsvoraussetzungen der #Willenserklärung und #Folge des #Fehlens von #Elementen des #Inneren #Tatbestand;
#WE: auf #Rechtsfolge #gerichtet.
#Unterscheidung in #innerer und #äußerer #Tatbestand;
#Handlungswille: #Wille mit #Bezug zur #Handlung
#Erklärungswille: #Wille mit #Bezug zur #Erklärung
#Geschäftswille: #Bezug zum #konkreten #Rechtsgeschäft, #Wille, eine #bestimmte #Rechtsfolge herbeizuführen.
#Brox, #Walker - #Allgemeiner #Teil des #BGB, S. 44ff.
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#Tatbestandsvoraussetzungen der #Willenserklärung und #Folge des #Fehlens von #Elementen des #Inneren #Tatbestand;
#WE: auf #Rechtsfolge #gerichtet.
#Unterscheidung in #innerer und #äußerer #Tatbestand;
#Handlungswille: #Wille mit #Bezug zur #Handlung
#Erklärungswille: #Wille mit #Bezug zur #Erklärung
#Geschäftswille: #Bezug zum #konkreten #Rechtsgeschäft, #Wille, eine #bestimmte #Rechtsfolge herbeizuführen.
#Brox, #Walker - #Allgemeiner #Teil des #BGB, S. 44ff.
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#Schuldverhältnis
#Zwang zur #Organisation#Weiter #Sinn
#Rechtsverhältnis zwischen mind. zwei #Personen
#Organismus aus dem sich #Forderungen / #Einzelanspruch und #Pflichten ergeben können#Enger #Sinn
#Recht auf #Leistung, den #einzelnen #schuldrechtlichen #Anspruch, = #Forderung des #Gläubigers gegen den #Schuldner#Unterscheidung zu #Gefälligkeitsverhältnis: keine #Verpflichtung die #versprochene #Gefälligkeit zu #erbringen
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#Unterscheidung von #Vertrag und #Rechtsgeschäft
#Vertrag als #Bedingung der #Möglichkeit von #Güterverteilung in #Selbstverantwortlichkeit; #Dokumentenform der #Aufzeichnung einer #Beschwörungsformel des Do ut des.
#Rechtsgeschäft als #rechtliche #Abstraktion des #Vertrages seiner #Form einer #Vernetzung von #Willenserklärungen mit einem #Rechtserfolg.
#Brox, #Walker: #Allgemeiner #Teil des #BGB, S. 39f. und 49f.
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#Willenserklärung #Definition;
Die #WE ist eine #private #Willensäußerung, die auf die #Erzielung einer #Rechtsfolge #gerichtet ist.
#Rechtsfolge #erzielen: Die #WE ist die #Äußerung eines auf einen #Rechtserfolg #gerichteten
#Willens;#Brox, #Walker: #Allgemeiner #Teil des #BGB, S. 44
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#Willenserklärung als #Abstraktion zu einer #Klasse von #Individualien im #Sinn #Poppers, die auch als #Individualbegriff in #Rechtsgeschäften eine #Kategorie #sui #generis #bilden;
#Willentliche #Handlung ist im #rechtlichen #Sinn insofern #rechtliche #Fiktion.
#Individualie #Universalie;
#Individualbegriff #Universalbegriff#Brox, #Walker: #Allgemeiner #Teil des #BGB, S: 43
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#Willenserklärung als #Abstraktion zu einer #Klasse von #Individualien im #Sinn #Poppers, die auch als #Individualbegriff in #Rechtsgeschäften eine #Kategorie #sui #generis #bilden;
#Willentliche #Handlung ist im #rechtlichen #Sinn insofern #rechtliche #Fiktion.
#Individualie #Universalie;
#Individualbegriff #Universalbegriff#Brox, #Walker: #Allgemeiner #Teil des #BGB, S: 43
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Meint #begrifflich nicht etwa das #Recht, #Verträge #inhaltlich #frei zu #gestalten (#Gestaltungsrecht), sondern, #private
#Lebensverhältnisse durch #Vertrag zu #gestalten.#Abschlussfreiheit und #Gestaltungsfreiheit als #Differenzierung #innerhalb von #Vertragsfreiheit.
#Unterscheidung zu #Vertragsfreiheit - #Gefälligkeitsfreiheit (So?);
#Reflexionswert #Kontrahierungszwang
Vgl. #Gefälligkeitsverhältnis;
#Begriff#Brox, #Walker: #Allgemeiner #Teil des #BGB, S. 41
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#Rücktritt vom #Kaufvertrag nach § 346 #BGB als #Beispiel für #Relevanz #historischer #Auslegung. #Rechtsfolge im #wörtlichen #Sinn ist #Zurückgewähren bereits #empfangener #Leistungen; Die #Frage nach #zahlen müssen des #Kaufpreises, bevor dieser #zurückgewährt werden kann ist (dem #Wortsinn nach) nicht umfasst.
#Wörtlich #Historisch #Gesetzesauslegung #Auslegungsmethode
#Brox, #Walker - #BGB #Allgemeiner #Teil, S. 35
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#Unterscheidung von #Müssen und #Sollen hinsichtlich ihrer #Ermöglichungsbedingung.
#Verweis auf #sachliche #Bedingung für den #Umgang mit dem #Reflexionswert Nicht-#Müssen und Nicht-#Können.
#Relevanzkriterium: #Rechtsfolge bei #Nichtbeachtung / #Missachtung von #Mussvorschrift: #Nichtigkeit;
#Unterscheidung #Mussvorschrift und #Sollvorschrift;
#Brox, #Walker - #BGB #Allgemeiner #Teil, S. 34
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#Hinweis auf #Internationales #Privatrecht #IPR;
Art. 3-46e #EGBGB: #Kollisionsnormen, die zum #IPR #zugehörig sind; Betrifft #Gegenstand #räumlichen #Geltungsbereichs der #Privatrechtsnormen;
#Bezeichnung #irreführend: #Hinweis auf #Fehlen eines #supranationalen #Zwangsmechanismus zur #Durchsetzung von #Ordnung #jenseits #autonomer #Rechtssubjekte im #Sinn des #Völkerrechts.
#Brox, #Walker - #BGB #Allgemeiner #Teil, S. 28f.
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#Hinweis auf das #Zivilgesetzbuch der #DDR: #ZGB.
#Einführung am 1.01.1976#Legitimation #zurückgehend auf #Kritik Anton #Mengers am #BGB: "Das #Bürgerliche #Recht und die #besitzlosen #Volksklassen. Eine #Kritik des #Entwurfs eines #Bürgerlichen #Gesetzbuches für das #Deutsche #Reich" 1890.
#Zivilgesellschaft #Bürgertum #Proletariat #Besitztum
#Brox, #Walker - #BGB #Allgemeiner #Teil, S. 27
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#Zwang zur #Bestimmtheit der #Auslegung von #Recht zum #Schutz #gesellschaftlicher #Institutionen
#Unterscheidung von #zwingendem #Recht, #Ius #Cogens und #Dispositivem #Recht, #ius #dispositivum
#Nachgiebiges #Recht kann #ausgeschlossen oder #abgeändert werden
#Pflicht zur #ehelichen #Lebensgemeinschaft §1353 Abs. 1 #BGB; #Schutz der #Institution der #Ehe; #Füreinander #Verantwortung #tragen
#Unterscheidung
#ius #humanum // #ius #divinum#Brox #Walker #BGB #Allgemeiner #Teil, S.22f.
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#Zwang zur #Bestimmtheit der #Auslegung von #Recht zum #Schutz #gesellschaftlicher #Institutionen
#Unterscheidung von #zwingendem #Recht, #Ius #Cogens und #Dispositivem #Recht, #ius #dispositivum
#Nachgiebiges #Recht kann #ausgeschlossen oder #abgeändert werden
#Pflicht zur #ehelichen #Lebensgemeinschaft §1353 Abs. 1 #BGB; #Schutz der #Institution der #Ehe; #Füreinander #Verantwortung #tragen
#Unterscheidung
#ius #humanum // #ius #divinum#Brox #Walker #BGB #Allgemeiner #Teil, S.22f.
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im #BGB als #Unterscheidung zum #ius #aequuum; #billiges #Recht, womit #Normen gemeint sind, die #wertausfüllungsbedürftigen #Tatbestand #enthalten oder bzgl. #Rechtsfolge #Ermessensspielraum #zulassen; #Unterscheidung zum #Naturrecht mit dem im #römischen #Recht von #strengem #Recht unterschieden wurde durch #Kulturbezug statt #Naturbezug der #Verwendung;
#Referenz zu #Zeit und #Wandel; #Wertung, #Normativität
#Brox, #Walker #BGB #Allgemeiner #Teil, S. 22
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im #BGB als #Unterscheidung zum #ius #aequuum; #billiges #Recht, womit #Normen gemeint sind, die #wertausfüllungsbedürftigen #Tatbestand #enthalten oder bzgl. #Rechtsfolge #Ermessensspielraum #zulassen; #Unterscheidung zum #Naturrecht mit dem im #römischen #Recht von #strengem #Recht unterschieden wurde durch #Kulturbezug statt #Naturbezug der #Verwendung;
#Referenz zu #Zeit und #Wandel; #Wertung, #Normativität
#Brox, #Walker #BGB #Allgemeiner #Teil, S. 22
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#Möglichkeit der #grundlosen #Erwerbung von #Rechten zum #Strukturschutz, also #Schutz von #Erwartungen;
#Eigenheit im #BGB im #Unterschied zum #Römischen #Recht, nach dem #niemand mehr #Rechte auf einen #anderen #übertragen konnte, als er selbst hat.
#Teilnahme am #Rechtsverkehr als #schutzwürdiges #Rechtsgut.
#Brox, #Walker ,#BGB #Allgemeiner #Teil, S. 18f.
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#Unterscheidung von #Recht mit #Telos der #Gerechtigkeit und #Sitte mit #Telos der #Sittlichkeit.
#Unterscheidung von #Ordnungen entlang ihrer #Ausrichtung. Das was hier als #Recht oder #Sitte #verstanden wird, ist jeweils ein #Kriterium das etwas mit #Befriedung im #Sinn von #Narkotisierung zu tun haben könnte. #Frage wäre was #eigentlich im #Moment der #Verwirklichung der #Ordnung im #Sinn ihrer #funktionalen #Differenzierung passiert.
#Brox #Walker - #Allgemeiner #Teil es #BGB, S. 3
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#Unterscheidung von #Recht mit #Telos der #Gerechtigkeit und #Sitte mit #Telos der #Sittlichkeit.
#Unterscheidung von #Ordnungen entlang ihrer #Ausrichtung. Das was hier als #Recht oder #Sitte #verstanden wird, ist jeweils ein #Kriterium das etwas mit #Befriedung im #Sinn von #Narkotisierung zu tun haben könnte. #Frage wäre was #eigentlich im #Moment der #Verwirklichung der #Ordnung im #Sinn ihrer #funktionalen #Differenzierung passiert.
#Brox #Walker - #Allgemeiner #Teil es #BGB, S. 3