#auslegungsmethode — Public Fediverse posts
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#Juristische #Argumentationsformen
#argumentum e #simile
#argumentum e #contrario
#argumentum a #fortiori
#argumentum a #minore ad #maius
#argumentum a #maiore ad #minus
#argumentum ad #absurdum#Teleologische #Reduktion
#Teleologische #Extension#Argument #Argumentation #Argumentieren
#Auslegungsmethode / #Regeln der #Gesetzesauslegung; #Rechtsfigur
#Vorlesung 4,1 vom 19.04.21 #Grundrechte, #Nußberger
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#Auslegungsmethode im #öffentlichen #Recht im #Bereich #Grundrechte
1) #Auslegung des #Grundgesetz als #hierarchisch #vorgeordneter #Verfassungstext
-> #Schutzbereich; #Eingriff / #Beeinträchtigung; #Rechtfertigung / #Schranken / #Schrankenschranken;2) #Auslegung #gesetzlichen #Bestimmung bzw. #inwieweit diese iS ihrer #Auslegung (nicht) im #Einklang mit den #Grundrechten sind;
vgl. #Regeln der #Gesetzesauslegung
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Der #Streit als #juristisches #Problem
#Problemstellungen:
- #Unklare #Definitionen
- #Ausfüllungsbedürftige #Merkmale
- #Rechtsfortbildung
-> #Ungeschriebene #Tatbestandsmerkmale
-> #Teleologische #Reduktion
-> #Analogien#Perspektivität als #Lösung durch #Vertretbarkeit einer #Lösungsansicht iSv #Legitimität von #Argumentation
#Gutachten #Gutachtenstil #Medienwechsel #Buchdruck #Streitdarstellung #Auslegungsmethode
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Der #Streit als #juristisches #Problem
#Problemstellungen:
- #Unklare #Definitionen
- #Ausfüllungsbedürftige #Merkmale
- #Rechtsfortbildung
-> #Ungeschriebene #Tatbestandsmerkmale
-> #Teleologische #Reduktion
-> #Analogien#Perspektivität als #Lösung durch #Vertretbarkeit einer #Lösungsansicht iSv #Legitimität von #Argumentation
#Gutachten #Gutachtenstil #Medienwechsel #Buchdruck #Streitdarstellung #Auslegungsmethode
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#Rücktritt vom #Kaufvertrag nach § 346 #BGB als #Beispiel für #Relevanz #historischer #Auslegung. #Rechtsfolge im #wörtlichen #Sinn ist #Zurückgewähren bereits #empfangener #Leistungen; Die #Frage nach #zahlen müssen des #Kaufpreises, bevor dieser #zurückgewährt werden kann ist (dem #Wortsinn nach) nicht umfasst.
#Wörtlich #Historisch #Gesetzesauslegung #Auslegungsmethode
#Brox, #Walker - #BGB #Allgemeiner #Teil, S. 35
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#Rücktritt vom #Kaufvertrag nach § 346 #BGB als #Beispiel für #Relevanz #historischer #Auslegung. #Rechtsfolge im #wörtlichen #Sinn ist #Zurückgewähren bereits #empfangener #Leistungen; Die #Frage nach #zahlen müssen des #Kaufpreises, bevor dieser #zurückgewährt werden kann ist (dem #Wortsinn nach) nicht umfasst.
#Wörtlich #Historisch #Gesetzesauslegung #Auslegungsmethode
#Brox, #Walker - #BGB #Allgemeiner #Teil, S. 35
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#Rechtsvergleichende #Auslegung als besondere #Auslegungsmethode.
Entsprechend #gesellschaftlicher #Primärdifferenzierung müssten sich in #unterschiedlichen #Rechtsordnungen #gleichartige #Regelungsmuster #finden, so dass #Regelungslücken in der eigenen #Rechtsordnung durch #Rechtsvergleich #geschlossen werden können müssten
#Plädoyer durch Peter #Häberle für #Rechtsvergleichung als fünfte #Auslegungsmethode.
#Vorlesung 4,1 vom 19.04.21 #Grundrechte, #Nußberger
https://de.wikipedia.org/wiki/Vergleichende_Rechtswissenschaft
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#Auslegungsmethoden für das #Grundgesetz / #Verfassungsauslegung
#Regeln der #Gesetzesauslegung#Grammatische
#Wortlaut der #Norm; #Frage nach #Möglichkeit #contra #legem: #Abwegige #Auslegung bis auf #Ausnahmen nicht #möglich. #Bsp für #Ausnahme #Art. 19 III GG i.Z. #Europarecht#Systematische
#Logik; #Stellung im #Gesamtgesetz einer #Vorstellung als #Gesamtsystem#Historische
#Wille des hist #Gesetzgebers#Vorlesung 4,1 vom 19.04.21 #Grundrechte, #Nußberger
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#Auslegungsmethoden für das #Grundgesetz
#Übung zu #Fallbearbeitung in #Arbeitsgemeinschaft zu Art. 54 Abs. 2 S. 2
#Auslegung der #anschließenden #Wiederwahl. #Gesetzeskommentar zu GG gibt zwar #Falllösung vor, #entscheidend jedoch #Begründung entlang #Auslegung nach #Jurisprudenz.
#Vorlesung 4,1 vom 19.04.2021 #Grundrechte, Angelika #Nußberger
#Jarass #Pieroth GG #Kommentar Art 54, 9. Auflage 2007
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#Auslegungsmethoden für das #Grundgesetz
#Übung zu #Fallbearbeitung in #Arbeitsgemeinschaft zu Art. 54 Abs. 2 S. 2
#Auslegung der #anschließenden #Wiederwahl. #Gesetzeskommentar zu GG gibt zwar #Falllösung vor, #entscheidend jedoch #Begründung entlang #Auslegung nach #Jurisprudenz.
#Vorlesung 4,1 vom 19.04.2021 #Grundrechte, Angelika #Nußberger
#Jarass #Pieroth GG #Kommentar Art 54, 9. Auflage 2007