#teil — Public Fediverse posts
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https://www.europesays.com/at/112572/ Apple Watch Series 11 erreicht Rekordtiefpreis nach Patent-Sieg #Apple #AT #Austria #GesundheitsSensoren #Neuausrichtung #Österreich #PatentSieg #Patentstreit #Rabatte #Rekordtiefpreis #Science #Science&Technology #Series #Technik #Technology #Teil #Watch #Wissenschaft #Wissenschaft&Technik
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https://www.europesays.com/at/62689/ PayPal Aktie: Bitterer Index-Abstieg ( Finanztrends) #AT #Austria #Business #Companies #Companies&Markets #Der #Für #Index #Markets #Märkte #Montag #Österreich #PayPal #Quittung #Rauswurf #S&P #Seit #Talfahrt #Teil #Tiefpunkt #Unternehmen #Unternehmen&Märkte #USBörsenliga #Woche #Zahlungsdienstleister
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#Französische #Kolonien werden zu #ÜberseeDépartements
Nach dem #ZweitenWeltkrieg wollen die #Bewohner einiger #französischer #Kolonien #keine #Unabhängigkeit, sondern #Teil #Frankreichs werden – mit vollen #Bürgerrechten. Am 19. März 1946 wird entschieden: Vier Kolonien werden zu #Départements.
https://www.deutschlandfunk.de/19-03-1946-franzoesische-kolonien-werden-zu-uebersee-d-partements-100.html -
#Französische #Kolonien werden zu #ÜberseeDépartements
Nach dem #ZweitenWeltkrieg wollen die #Bewohner einiger #französischer #Kolonien #keine #Unabhängigkeit, sondern #Teil #Frankreichs werden – mit vollen #Bürgerrechten. Am 19. März 1946 wird entschieden: Vier Kolonien werden zu #Départements.
https://www.deutschlandfunk.de/19-03-1946-franzoesische-kolonien-werden-zu-uebersee-d-partements-100.html -
#Institutionen des #Justinians genauso #aufgebaut wie
#Institutionen des #Gaius;#Zweiter #Teil der #Justinianischen #Sammlung nach #Digesten;
#Versuch der #Grundlegung der #Juristenausbildung durch #Übernahme des #historischen #Vorbild.#Dritter #Teil: #Codex. #Ausdruck für #Buchform; #Sammlung von #Kaiserkonstitutionen: #Kaiserlich #gesetzte #Regelungen seit 2. Jhd. n.Chr.
#Späterer #Begriff:
#Corpus #Iuris #Civilis#Vorlesung #Römische #Rechtsgeschichte, #Avenarius, 2. Sitzung
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#Institutionen des #Justinians genauso #aufgebaut wie
#Institutionen des #Gaius;#Zweiter #Teil der #Justinianischen #Sammlung nach #Digesten;
#Versuch der #Grundlegung der #Juristenausbildung durch #Übernahme des #historischen #Vorbild.#Dritter #Teil: #Codex. #Ausdruck für #Buchform; #Sammlung von #Kaiserkonstitutionen: #Kaiserlich #gesetzte #Regelungen seit 2. Jhd. n.Chr.
#Späterer #Begriff:
#Corpus #Iuris #Civilis#Vorlesung #Römische #Rechtsgeschichte, #Avenarius, 2. Sitzung
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#Objektive #Erfolgszurechnung
#DefinitionEin #Erfolg ist #zurechenbar, wenn er das #Endglied eines #schadensträchtigen #Verlaufs ist, der durch #richtiges #Verhalten hätte #vermieden werden #können und #sollen.
Für die #Bestrafung wegen #vollendeten #Delikts muss sich ein #schadensträchtiger #Verlauf #zugetragen haben, dessen #Vermeidung ex #ante #Legitimationsgrund der #übertretenen #Verhaltensnorm war.
#Freund, #Rostalski - #Strafrecht #Allgemeiner #Teil, S. 77 f.
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#Prüfungspunkt
#Tatbestandsmäßige #Handlung#Jenseits der wenigen #Fälle, in denen #Handlungsbegriff (->) #relevant ist, idR in #Fallbearbeitung nicht weiter zu #erwähnen
#Grundlegend #theoretische #Erwägung (2):
#Unterscheidung von #Rechtsgüterschutz und #Sonderverantwortlichkeit#Schutzinteresse eines #Rechtsgutes als #Causa ex #post; #Besondere #Verantwortlichkeit als #Rechtsschutz ex #ante;
#Freund, #Rostalski - #Strafrecht #Allgemeiner #Teil, S. 56 f.
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#Expressive #Retributive #Straftheorie
#Unterscheidung von #Verhaltensnorm und #Sanktionsnorm;
Die durch #Sanktionsnorm #angeordnete #Sanktionierung dient #rechtlicher #Wiederherstellung des #status #ante #delictum: #Strafe als #Vergeltung #kommunikativen #Verhaltens #entgegen einer #Verhaltensnorm, die der #Aufrechterhaltung des #status #quo #dient und auf #Schutz eines #Rechtgutes #zielt.
#Freund, #Rostalski - #Strafrecht #Allgemeiner #Teil, S. 53
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§ 276 II #BGB
#Fahrlässig handelt, wer die im #Verkehr #erforderliche #Sorgfalt außer #Acht lässt.
#Vorlesung 06 19.04.21 #Allgemeiner #Teil des #Bürgerlichen #Rechts #Kaufvertrag, #Prütting
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#Unterscheidung von #Willenserklärung, #Realakt und #Geschäftsähnliche #Handlung;
#Willenserklärung bzw. #privatrechtlicher #Rechtsakt: #Äußerung eines auf einen #Rechtserfolg #gerichteten #Willen;
#Realakt: #Rechtserfolg #kraft #Gesetzes bei #Erfüllung von #Bedingungen, #unabähngig von der #Erklärung eines #Willens;
#Geschäftsähnliche #Handlung: #Rechtsfolge der #Willensäußerung / #Mitteilung #muss nicht #gewollt sein.
#Brox, #Walker: #Allgemeiner #Teil des #BGB, S. 48f.
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#Hinweis auf #Herrenreiter #Fall;
#Richterliche #Rechtsfortbildung im #Zivilrecht zum #Schutz des #allgemeinen #Persönlichkeitsrechts
#Art. 2 Abs. 1 iVm. Art. 1 Abs. 1 #GG#Anspruchsgrundlage #Schadensersatz § 823 Abs. 1 #BGB: #Sonstiges #Recht;
#Art und #Umfang § 249 Abs. 2 #BGB#Geldbetrag statt #Herstellung
§253 #BGB Abs. 2: #APR nicht #erfasst, jedoch #gängige #Rechtsprechung#BGHZ 26, 349
https://de.wikipedia.org/wiki/Herrenreiter-Fall
#Prütting 07 20.04.21 #Allgemeiner #Teil des #Bürgerlichen #Rechts
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#Diskriminierungsverbote
Art. 3 Abs. 2 und 3 GG
#Gleichheit#Vorschlag der #Formulierung für Art. 4 Abs. 2 GG: #Männer und #Frauen sind #gleichberechtigt von Dr. Elisabeth #Selbert;
#Diskussion im #Parlamentarischen #Rat wegen #Sorge der #Verfassungswidrigkeit großer #Teile des #bürgerlichen #Rechts; #BGB;
#Frist bis 1953 zur #Umarbeitung des #BGB; Erst 1957 neues #Gleichberechtigungsgesetz;#Anpassung #Eherecht und #Familienrecht erst 1977;
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Die #rechtliche #Missbilligung #bestimmter #Verhaltensweisen durch #Sanktionierung der #Nichteinhaltung der #Verhaltensnorm bzw. #Abweichung von der #Verhaltensnorm, müsse auf eine für den #Betroffenen #verfügbaren #Beurteilungsbasis #Bezug #nehmen, um eine #verhaltensleitende #Funktion zu #übernehmen.
#Freund, #Rostalski
#Strafrecht
#Allgemeiner #Teil S. 91 f. -
Da ich ja seit Launch des #rossana Journals hier immer die neuen #Artikel unter dem rossana-Hashtag toote, dachte ich, es wäre hilfreich, hier regelmässig auch mal das #Team hinter rossana vorzustellen :-)
Denn man findet darüber, was #rossana ist, folgendes:
"rossana ist einzigartig – aber nicht allein. Wir sind #Teil einer breiteren #Bewegung. Darum arbeiten unsere Autor:innen und #Redakteure in unterschiedlichen Bereichen, die von der #LINKEN über #Stadtteilläden bis hin zu #Gewerkschaften reichen. Wir suchen auch die #Zusammenarbeit mit anderen, ob #Zeitungen und #Zeitschriften, #Denkfabriken oder losen #Arbeitszusammenhängen."Also, los gehts mit:
Thomas #Goes, von dem der letzte neue Artikel war:
"Thomas Goes engagiert sich in der LINKEN, ist Teil des #Netzwerk|es 'Organisieren Kämpfen Gewinnen' und setzt sich für eine bewegungsorientierte sozialistische Politik ein. Er wuchs in Ostfriesland in einer Arbeiter:innenfamilie auf, hatte das Glück, ein Abitur machen zu dürfen, und studierte anschließend Soziologie, Politik und Geschichte. Er arbeitet zu Klassenanalyse und Neuen Rechten." -
Da ich ja seit Launch des #rossana Journals hier immer die neuen #Artikel unter dem rossana-Hashtag toote, dachte ich, es wäre hilfreich, hier regelmässig auch mal das #Team hinter rossana vorzustellen :-)
Denn man findet darüber, was #rossana ist, folgendes:
"rossana ist einzigartig – aber nicht allein. Wir sind #Teil einer breiteren #Bewegung. Darum arbeiten unsere Autor:innen und #Redakteure in unterschiedlichen Bereichen, die von der #LINKEN über #Stadtteilläden bis hin zu #Gewerkschaften reichen. Wir suchen auch die #Zusammenarbeit mit anderen, ob #Zeitungen und #Zeitschriften, #Denkfabriken oder losen #Arbeitszusammenhängen."Also, los gehts mit:
Thomas #Goes, von dem der letzte neue Artikel war:
"Thomas Goes engagiert sich in der LINKEN, ist Teil des #Netzwerk|es 'Organisieren Kämpfen Gewinnen' und setzt sich für eine bewegungsorientierte sozialistische Politik ein. Er wuchs in Ostfriesland in einer Arbeiter:innenfamilie auf, hatte das Glück, ein Abitur machen zu dürfen, und studierte anschließend Soziologie, Politik und Geschichte. Er arbeitet zu Klassenanalyse und Neuen Rechten." -
Ladies Dortmund ❤ Bordell Massagehaus Nr. 3Massagehaus Nr. 3 | Dortmund | 0231-58079165
Ein unvergesslicher Abend im Massagehaus Nr. 3 in Dortmund Letzte Woche zog es mich mal wieder in die pulsierende Stadt Dortmund, und ich konnte der Versuchung nicht widerstehen, dem bekannten Massagehaus Nr. 3 einen Besuch abzustatten. Schon beim Betreten des Hauses wurde ich von einem angenehmen, warmen Ambiente empfangen, das sofort eine entspannte Stimmung verbreitete. Die Räumlichkeiten sind sauber und gepflegt, jedes Detail scheint mit Bedacht gestaltet, um den Gästen ein Gefühl von Wohlbehagen zu vermitteln. Die internationale Besetzung der Damen im Massagehaus Nr. 3 ist ein wahrer Genuss für die Sinne. Hier trifft man auf charmante Schönheiten aus aller Welt, jede mit ihrem ganz eigenen Reiz und ihrer individuellen Art, einen Mann zu verzaubern. Ich wurde von einer atemberaubenden Dame mit exotischem Flair empfangen, deren Lächeln allein schon mein Herz schneller schlagen ließ. Ihre sanften Berührungen und ihre gekonnte Art, Spannung und Entspannung miteinander zu verbinden, waren einfach unvergleichlich. Die Atmosphäre im Haus lädt dazu ein, den Alltag hinter sich zu lassen und sich ganz dem Moment hinzugeben. Die Zimmer sind stilvoll eingerichtet, mit gedämpftem Licht und dezenter Musik im Hintergrund – perfekt, um sich fallen zu lassen. Jede Begegnung hier fühlt sich wie ein kleines Abenteuer an, bei dem man sich voll und ganz verwöhnen lassen kann. Die Damen verstehen es, auf die Wünsche ihrer Gäste einzugehen, und schaffen es, eine besondere Verbindung aufzubauen, die sowohl sinnlich als auch respektvoll ist. Was die Stadt Dortmund angeht, so ist sie für mich immer wieder eine Reise wert. Die Mischung aus industrialer Geschichte und moderner Lebendigkeit macht sie zu einem spannenden Ort. Ob man tagsüber den berühmten Westfalenpark erkundet oder das bunte Treiben in der Innenstadt genießt – Dortmund hat für jeden etwas zu bieten. Besonders die Nähe zum Ruhrgebiet verleiht der Stadt einen rauen, aber herzlichen Charme, der sich auch im Nachtleben widerspiegelt. Und genau hier setzt das Massagehaus Nr. 3 einen glanzvollen Akzent: Es ist der perfekte Ort, um den Tag auf eine sinnliche und entspannte Weise ausklingen zu lassen. Wer also in Dortmund unterwegs ist und nach einem Ort sucht, an dem man sich rundum verwöhnen lassen kann, sollte unbedingt dem Massagehaus Nr. 3 eine Chance geben. Für Terminvereinbarungen oder weitere Informationen steht das Haus unter der Nummer 0231-58079165 zur Verfügung. Ich für meinen Teil freue mich schon jetzt auf meinen nächsten Besuch – dieses Erlebnis bleibt definitiv in Erinnerung!
#Dortmund #Innenstadt #Damen #0231_58079165 #Teil #rundum #Stadt #Art #Nr_ #Bordell #Westfalenpark #Charme #Erlebnis #Massagehaus #freue #Massagehaus_Nr_3 #Wünsche #Abend #Dortmundladies #Ruhrgebiet #Mann #Flair #Weise - Mehr Ladies in Dortmund
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#Rechtsordnung #Europas / #Europarecht
#Unterscheidung von #primären und #sekundären #Rechtsquellen
#Primärrecht: EU-#Vertrag (#Basis) und #AEUV: #Vertrag über #Anwendung des #europäischen #Rechts. #Enthält #zentrale #Grundrechte
#Sekundäres #Recht: #Unterscheidung von #Verordnungen und #Richtlinien
#Verordnungen: #Geltung #unmittelbar.
#Richtlinien: #Umsetzung in #nationales #Recht#Vorlesung 02
#Allgemeiner #Teil des #Bürgerlichen #Rechts am Bsp #Kaufvertrag, #Prütting -
#Unterscheidung von #Recht mit #Telos der #Gerechtigkeit und #Sitte mit #Telos der #Sittlichkeit.
#Unterscheidung von #Ordnungen entlang ihrer #Ausrichtung. Das was hier als #Recht oder #Sitte #verstanden wird, ist jeweils ein #Kriterium das etwas mit #Befriedung im #Sinn von #Narkotisierung zu tun haben könnte. #Frage wäre was #eigentlich im #Moment der #Verwirklichung der #Ordnung im #Sinn ihrer #funktionalen #Differenzierung passiert.
#Brox #Walker - #Allgemeiner #Teil es #BGB, S. 3
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dolo agit qui petit quod statim redditurus est
#Beispiel #Eigentumsvorbehalt: #Eigentumsverhältnis bleibt so lange #bestehen, bis letzte #Rate #bezahlt wird. Vor der letzten #Rate kommt der #Eigentümer zum #Besitzer und verlangt #Herausgabe der #Sache nach § 985; #Eigentlich #Herausgabeanspruch aber s.o.
#Anwendungsfall vom #Grundsatz #Treu und #Glauben nach § 242 #BGB
#Vorlesung 05 19.04.21 #Allgemeiner #Teil des #Bürgerlichen #Rechts #Kaufvertrag, #Prütting
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#Tatbestandsvoraussetzungen der #Willenserklärung und #Folge des #Fehlens von #Elementen des #Inneren #Tatbestand;
#WE: auf #Rechtsfolge #gerichtet.
#Unterscheidung in #innerer und #äußerer #Tatbestand;
#Handlungswille: #Wille mit #Bezug zur #Handlung
#Erklärungswille: #Wille mit #Bezug zur #Erklärung
#Geschäftswille: #Bezug zum #konkreten #Rechtsgeschäft, #Wille, eine #bestimmte #Rechtsfolge herbeizuführen.
#Brox, #Walker - #Allgemeiner #Teil des #BGB, S. 44ff.
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#Willenserklärung #Definition;
Die #WE ist eine #private #Willensäußerung, die auf die #Erzielung einer #Rechtsfolge #gerichtet ist.
#Rechtsfolge #erzielen: Die #WE ist die #Äußerung eines auf einen #Rechtserfolg #gerichteten
#Willens;#Brox, #Walker: #Allgemeiner #Teil des #BGB, S. 44
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#Rücktritt vom #Kaufvertrag nach § 346 #BGB als #Beispiel für #Relevanz #historischer #Auslegung. #Rechtsfolge im #wörtlichen #Sinn ist #Zurückgewähren bereits #empfangener #Leistungen; Die #Frage nach #zahlen müssen des #Kaufpreises, bevor dieser #zurückgewährt werden kann ist (dem #Wortsinn nach) nicht umfasst.
#Wörtlich #Historisch #Gesetzesauslegung #Auslegungsmethode
#Brox, #Walker - #BGB #Allgemeiner #Teil, S. 35
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#Unterscheidung von #Müssen und #Sollen hinsichtlich ihrer #Ermöglichungsbedingung.
#Verweis auf #sachliche #Bedingung für den #Umgang mit dem #Reflexionswert Nicht-#Müssen und Nicht-#Können.
#Relevanzkriterium: #Rechtsfolge bei #Nichtbeachtung / #Missachtung von #Mussvorschrift: #Nichtigkeit;
#Unterscheidung #Mussvorschrift und #Sollvorschrift;
#Brox, #Walker - #BGB #Allgemeiner #Teil, S. 34
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im #BGB als #Unterscheidung zum #ius #aequuum; #billiges #Recht, womit #Normen gemeint sind, die #wertausfüllungsbedürftigen #Tatbestand #enthalten oder bzgl. #Rechtsfolge #Ermessensspielraum #zulassen; #Unterscheidung zum #Naturrecht mit dem im #römischen #Recht von #strengem #Recht unterschieden wurde durch #Kulturbezug statt #Naturbezug der #Verwendung;
#Referenz zu #Zeit und #Wandel; #Wertung, #Normativität
#Brox, #Walker #BGB #Allgemeiner #Teil, S. 22
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1. #Konkrete #Fragestellung:
Wer will was von wem woraus?
2. #Anspruchsgrundlage
3. #Feststellung #rechtlicher #Tatbestandsmerkmale; keine vgl. #Gegenrechte
4. #Feststellung des #Sachverhalts
5. #Subsumtion im #Wege des #logischen #Schlusses, #Syllogismus
6. #Rechtsfolge #ermitteln; #Ergebnis#Prütting 07; 20.04.21
#Allgemeiner #Teil des #Bürgerlichen #Rechts #Kaufvertrag -
#Anspruchsgrundlagen #ausgezeichnet durch #Konditionale #Struktur
§823 Abs.1 #BGB; Wenn... dann #Rechtsfolge: #Verpflichtung zum #Schadensersatz
Weist #Reihe von #Begriffen auf
idR. im AT #erläutert#Normanwendung: #Suche nach #Anspruchsgrundlage zur #Ermöglichung der #Rechtsfolge, die laut #Fragestellung #gewünscht ist
2. #Schritt: #Anspruchsvoraussetzungen durch #Hilfsnormen #prüfen, die diese #erläutern
#Prütting 07
20.04.21
#Allgemeiner #Teil des #Bürgerlichen #Rechts #Kaufvertrag -
#Zwang zur #Bestimmtheit der #Auslegung von #Recht zum #Schutz #gesellschaftlicher #Institutionen
#Unterscheidung von #zwingendem #Recht, #Ius #Cogens und #Dispositivem #Recht, #ius #dispositivum
#Nachgiebiges #Recht kann #ausgeschlossen oder #abgeändert werden
#Pflicht zur #ehelichen #Lebensgemeinschaft §1353 Abs. 1 #BGB; #Schutz der #Institution der #Ehe; #Füreinander #Verantwortung #tragen
#Unterscheidung
#ius #humanum // #ius #divinum#Brox #Walker #BGB #Allgemeiner #Teil, S.22f.
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#Zwang zur #Bestimmtheit der #Auslegung von #Recht zum #Schutz #gesellschaftlicher #Institutionen
#Unterscheidung von #zwingendem #Recht, #Ius #Cogens und #Dispositivem #Recht, #ius #dispositivum
#Nachgiebiges #Recht kann #ausgeschlossen oder #abgeändert werden
#Pflicht zur #ehelichen #Lebensgemeinschaft §1353 Abs. 1 #BGB; #Schutz der #Institution der #Ehe; #Füreinander #Verantwortung #tragen
#Unterscheidung
#ius #humanum // #ius #divinum#Brox #Walker #BGB #Allgemeiner #Teil, S.22f.
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im #BGB als #Unterscheidung zum #ius #aequuum; #billiges #Recht, womit #Normen gemeint sind, die #wertausfüllungsbedürftigen #Tatbestand #enthalten oder bzgl. #Rechtsfolge #Ermessensspielraum #zulassen; #Unterscheidung zum #Naturrecht mit dem im #römischen #Recht von #strengem #Recht unterschieden wurde durch #Kulturbezug statt #Naturbezug der #Verwendung;
#Referenz zu #Zeit und #Wandel; #Wertung, #Normativität
#Brox, #Walker #BGB #Allgemeiner #Teil, S. 22
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#Unterscheidung einer #Anspruchsgrundlage
#Entweder #Rechtsgeschäftliche #Handlungen oder #gesetzliche #Regeln
#Rechtsgeschäfte:
- #geschlossener #Vertrag
- #einseitige #Willenserklärung
- #vertragsähnliche #Ansprüche#gesetzliche #Regeln:
- #Dinglicher #Anspruch: z.B. #Herausgabeanspruch §985;
- #Deliktisch 823 ff.
- #Bereicherungsrechtliche #Ansprüche insb. §812#Vorlesung 06 19.04.21 #Allgemeiner #Teil des #Bürgerlichen #Rechts #Kaufvertrag, #Prütting
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#Auslegung von #Normen;
#Gesetzesauslegung nach #Savigny; #Anerkannter #Auslegungskanon:#Grammatische #Auslegung - #Wortlaut
#Historische #Auslegung - #Entstehungsgeschichte
#Systematische #Auslegung - #Normzusammenhang
Teleologische #Auslegung - #Sinn und #Zweckvgl. #Unterscheidung zur #Auslegung von #Rechtsgeschäften §§ 133, 157 #BGB;
#Prütting 07, #Übersicht V
20.04.21
#Allgemeiner #Teil des #Bürgerlichen #Rechts #Kaufvertrag -
#Mangel an #Anerkennung als #Phänomen der #Krise in der #Spätmoderne;
#Unterscheidung #kollektiver und #individueller #Defiziterfahrung. Das #Erleben von #Wertschätzung ist für den #Einzelnen #Teil von #Interaktion in der #Familie, #Geringschätzung #Teil von #Öffentlichkeit.
#FAS, 8.03.20, #Soziale #Systeme, Gerald #Wagner, #Fiese #Behörden
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Wenn ein #Teil der #Einwohner eine #fremde #Macht #anrufen, lässt sich auf eine #schlechte #Verfassung schließen, weil eine gute #Verfassung #Konflikte als #Teil des #Staates #verinnerlicht und in ein #Verfahren #verfasst;
#Staat; #Rechtsstaat
#Legitimation; #Institutionalisierung #Institution #Institutionencharakter#Machiavelli - #Discorsi, S.40f.
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#Menschenwürde
Art. 1 GG#Ewigkeitsgarantie Art. 79 Abs. 3 GG:
#Konkrete #Bedeutung für das, was Art. 1 GG betrifft:
-> #Modifikation durch #Verfassungsänderung #unzulässig;
#Lösungen für #Probleme, die unter Art. 1 #subsumiert werden, sind dem #verfassungsändernden #Gesetzgeber #entzogen;
-> #Schutzbereich ist #Teil der #Verfassungsidentität
-> #Begrenzung des #Anwendungsvorrangs des #Unionsrechts -
#Hinweis auf das #Zivilgesetzbuch der #DDR: #ZGB.
#Einführung am 1.01.1976#Legitimation #zurückgehend auf #Kritik Anton #Mengers am #BGB: "Das #Bürgerliche #Recht und die #besitzlosen #Volksklassen. Eine #Kritik des #Entwurfs eines #Bürgerlichen #Gesetzbuches für das #Deutsche #Reich" 1890.
#Zivilgesellschaft #Bürgertum #Proletariat #Besitztum
#Brox, #Walker - #BGB #Allgemeiner #Teil, S. 27
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#Besondere #Diskriminierungsverbote
Art. 3 Abs. 3 GGFrage nach #Katalog an #Merkmalen: Kein #Numerus #Clausus;
-> #Staatsangehörigkeit
Aufnahme des #Kriteriums als #Problem, weil die #Differenzierung nach #Staatsangehörigkeit #Teil der #Grundrechte ist.Dennoch #Subsumption unter Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG: #Strenger #Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nach #neuer #Formel;
(2/3)
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#Bundesverfassungsgericht: Für #Wahrheitsfindung sei #ruhiger und #geordneter #Ablauf #erforderlich.
#Erforderlichkeit #Wahrheit #Verfahren
#Institutionalisierung diene dem #Gewinnen #persönlicher #Distanz, die für #objektive #Entscheidung #notwendig sei.
#BVerfGE 28, 21 (26);
#Köhler #BGB #Allgemeiner #Teil, §1 #Recht- und #Rechtsquellen; Rn. 5-10; -
#Unterscheidung von #Interessentheorie, #Subjektionstheorie und #Sonderrechtstheorie.
#Frage nach der #Möglichkeit der #Bestimmung eines #Begriffs von #öffentlichem #Recht: Die #Subjektionstheorie, die nach einem #Überordnungsverhältnis bzw. #Unterordnungsverhältnis zwischen #Staat und #Privatrechtssubjekt #differenziert, #versage am #öffentlich #rechtlichen #Vertrag nach §54 #VwVfG.
Reinhard #Bork: #Allgemeiner #Teil des #Bürgerlichen #Gesetzbuchs, S. 9
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#Anspruchsgrundlage für #Aufwendungsersatz § 284 #BGB;
Früher ging #Rechtsprechung #regelmäßig von #Rentabilitätsvermutung aus, wonach #Aufwendung als #vermuteter #Schaden #behandelt wurde;
#Zusätzliche #Anspruchsgrundlage seit #Schuldrechtsreform: #Aufwendung im #Vertrauen auf #Erhalt der #Leistung bei #Vorliegen der #Voraussetzungen für #Schadensersatz #statt #Leistung §§ 280 I, III, 283 S. 1 #BGB nach § 284 #BGB;
#Haferkamp, #Schuldrecht #Allgemeiner #Teil, 14.06.21
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#Prüfungspunkt
#Tatbestandsmäßige #Handlung#Jenseits der wenigen #Fälle, in denen #Handlungsbegriff (->) #relevant ist, idR in #Fallbearbeitung nicht weiter zu #erwähnen
#Grundlegend #theoretische #Erwägung:
#Zusammenhang des #Verhalten eines #Täters mit dem #Rechtsgut einer #Sanktionsnorm iSv. #intendierten #Schutz von #Leben #Körper #Freiheit #Vermögen#binär #gegeben / nicht #gegeben.
#Schutzinteresse als #Causa ex #post
#Freund, #Rostalski - #Strafrecht #Allgemeiner #Teil, S. 53f
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#Prüfungspunkt
#Tatbestandsmäßige #Handlung#Jenseits der wenigen #Fälle, in denen #Handlungsbegriff (->) #relevant ist, idR in #Fallbearbeitung nicht weiter zu #erwähnen
#Grundlegend #theoretische #Erwägung:
#Zusammenhang des #Verhalten eines #Täters mit dem #Rechtsgut einer #Sanktionsnorm iSv. #intendierten #Schutz von #Leben #Körper #Freiheit #Vermögen#binär #gegeben / nicht #gegeben.
#Schutzinteresse als #Causa ex #post
#Freund, #Rostalski - #Strafrecht #Allgemeiner #Teil, S. 53f
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§ 903 S. 1 #BGB
Der #Eigentümer einer #Sache kann, soweit nicht das #Gesetz oder #Rechte #Dritter #entgegenstehen, mit der #Sache nach #Belieben #verfahren und #andere von jeder #Einwirkung #ausschließen.
#Eigentum ist #Herrschaftsrecht über eine #Sache;
#Unterscheidung zu #Besitz
§ 854 Abs. 1 #BGB #Tatsächliche #Gewalt über die #Sache#Vorlesung 07 20.04.21 #Allgemeiner #Teil des #Bürgerlichen #Rechts #Kaufvertrag, #Prütting
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#Anspruchsgrundlage
#Beispiel § 958 #BGB
Der #Eigentümer kann von dem #Besitzer die #Herausgabe der #Sache #verlangen.#Aber: § 986 Abs. 1 S. 1 ... kann #verweigern, wenn er... dem #Eigentümer #gegenüber zum #Besitz #berechtigt ist.
(#Frage nach #Recht zum #Besitz auf #Zeit).
#Anspruch / #Ansprüche #wesentlich für #Fallbearbeitung im #Zivilrecht / #Privatrecht.
#Vorlesung 03 13.04.2021 #Allgemeiner #Teil des #Bürgerlichen #Rechts am Bsp #Kaufvertrag, #Prütting
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#Gegenleistung im #Fall der #Unmöglichkeit der #Restleistung im #Fall einer #Teilleistung;
#Soweit #Teilbarkeit nach #faktischer #Möglichkeit und nach #Parteiwillen #bejaht:
#Berechnungsgrundlage der #Gegenleistung nach §326 Abs. 1 S. 1 HS. 2 iVm § 441 Abs. 2; #Dreisatz:
#Mindestpreis = #Wert der #Teilleistung #geteilt durch #Wert der #Gesamtleistung #multipliziert mit dem #ursprünglichen #Kaufpreis#Haferkamp, #Vorlesung #Schuldrecht #Allgemeiner #Teil am Bsp. #Kaufvertrag 29.07.21
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3 #zentrale #Anspruchsgrundlagen im #BGB:
#Herausgabe nach §985, #Beseitigungsanspruch / #Unterlassungsanspruch nach §1004, #Anspruch auf #Schadensersatz § 823 Abs. 1
#Eigentum ist ein #absolutes #Recht, d.h. es #wirkt #gegenüber #jedermann. #jeden
#Vorlesung 03 13.04.2021 #Allgemeiner #Teil des #Bürgerlichen #Rechts am Bsp #Kaufvertrag, #Prütting
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09.10.21 #Filmabend mit #Immanuel - #Dredd (2012);
#Zynismus als #Reaktion auf die #Unterlegenheit von #Welt gegenüber dem #selbstgestellten #Anspruch an sich #selbst als einem #Teil von #Welt; Das #Selbstbild, dessen #Bestandteil eine #Perspektive von #Welt / #Realität beinhaltet, wurde als #naiv in #Erfahrung gebracht; #Zynismus ist eine #Autoimmunreaktion auf die #eigene #Naivität;
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#Unterscheidung von #Recht mit #Telos der #Gerechtigkeit und #Sitte mit #Telos der #Sittlichkeit.
#Unterscheidung von #Ordnungen entlang ihrer #Ausrichtung. Das was hier als #Recht oder #Sitte #verstanden wird, ist jeweils ein #Kriterium das etwas mit #Befriedung im #Sinn von #Narkotisierung zu tun haben könnte. #Frage wäre was #eigentlich im #Moment der #Verwirklichung der #Ordnung im #Sinn ihrer #funktionalen #Differenzierung passiert.
#Brox #Walker - #Allgemeiner #Teil es #BGB, S. 3
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-> #Zuordnung von #Verhaltensfolge und #Fehlverhalten;
Das #Fehlverhalten, also der #Verstoß gegen eine #Verhaltensnorm im #Unterschied zur #Sanktionsnorm, ist zu #bestimmen, um die #Voraussetzungen zur #Zuordnung #spezifischer #Folgen des #Fehlverhaltens zu #erarbeiten.
Ein #schadensträchtiger #Verlauf muss sich #ereignet haben, der durch #richtiges #Verhalten hätte #vermieden werden #können und #sollen.
#Freund, #Rostalski - #Strafrecht #Allgemeiner #Teil, S. 77