#teil — Public Fediverse posts
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#Französische #Kolonien werden zu #ÜberseeDépartements
Nach dem #ZweitenWeltkrieg wollen die #Bewohner einiger #französischer #Kolonien #keine #Unabhängigkeit, sondern #Teil #Frankreichs werden – mit vollen #Bürgerrechten. Am 19. März 1946 wird entschieden: Vier Kolonien werden zu #Départements.
https://www.deutschlandfunk.de/19-03-1946-franzoesische-kolonien-werden-zu-uebersee-d-partements-100.html -
#Französische #Kolonien werden zu #ÜberseeDépartements
Nach dem #ZweitenWeltkrieg wollen die #Bewohner einiger #französischer #Kolonien #keine #Unabhängigkeit, sondern #Teil #Frankreichs werden – mit vollen #Bürgerrechten. Am 19. März 1946 wird entschieden: Vier Kolonien werden zu #Départements.
https://www.deutschlandfunk.de/19-03-1946-franzoesische-kolonien-werden-zu-uebersee-d-partements-100.html -
Ladies Dortmund ❤ Bordell Massagehaus Nr. 3Massagehaus Nr. 3 | Dortmund | 0231-58079165
Ein unvergesslicher Abend im Massagehaus Nr. 3 in Dortmund Letzte Woche zog es mich mal wieder in die pulsierende Stadt Dortmund, und ich konnte der Versuchung nicht widerstehen, dem bekannten Massagehaus Nr. 3 einen Besuch abzustatten. Schon beim Betreten des Hauses wurde ich von einem angenehmen, warmen Ambiente empfangen, das sofort eine entspannte Stimmung verbreitete. Die Räumlichkeiten sind sauber und gepflegt, jedes Detail scheint mit Bedacht gestaltet, um den Gästen ein Gefühl von Wohlbehagen zu vermitteln. Die internationale Besetzung der Damen im Massagehaus Nr. 3 ist ein wahrer Genuss für die Sinne. Hier trifft man auf charmante Schönheiten aus aller Welt, jede mit ihrem ganz eigenen Reiz und ihrer individuellen Art, einen Mann zu verzaubern. Ich wurde von einer atemberaubenden Dame mit exotischem Flair empfangen, deren Lächeln allein schon mein Herz schneller schlagen ließ. Ihre sanften Berührungen und ihre gekonnte Art, Spannung und Entspannung miteinander zu verbinden, waren einfach unvergleichlich. Die Atmosphäre im Haus lädt dazu ein, den Alltag hinter sich zu lassen und sich ganz dem Moment hinzugeben. Die Zimmer sind stilvoll eingerichtet, mit gedämpftem Licht und dezenter Musik im Hintergrund – perfekt, um sich fallen zu lassen. Jede Begegnung hier fühlt sich wie ein kleines Abenteuer an, bei dem man sich voll und ganz verwöhnen lassen kann. Die Damen verstehen es, auf die Wünsche ihrer Gäste einzugehen, und schaffen es, eine besondere Verbindung aufzubauen, die sowohl sinnlich als auch respektvoll ist. Was die Stadt Dortmund angeht, so ist sie für mich immer wieder eine Reise wert. Die Mischung aus industrialer Geschichte und moderner Lebendigkeit macht sie zu einem spannenden Ort. Ob man tagsüber den berühmten Westfalenpark erkundet oder das bunte Treiben in der Innenstadt genießt – Dortmund hat für jeden etwas zu bieten. Besonders die Nähe zum Ruhrgebiet verleiht der Stadt einen rauen, aber herzlichen Charme, der sich auch im Nachtleben widerspiegelt. Und genau hier setzt das Massagehaus Nr. 3 einen glanzvollen Akzent: Es ist der perfekte Ort, um den Tag auf eine sinnliche und entspannte Weise ausklingen zu lassen. Wer also in Dortmund unterwegs ist und nach einem Ort sucht, an dem man sich rundum verwöhnen lassen kann, sollte unbedingt dem Massagehaus Nr. 3 eine Chance geben. Für Terminvereinbarungen oder weitere Informationen steht das Haus unter der Nummer 0231-58079165 zur Verfügung. Ich für meinen Teil freue mich schon jetzt auf meinen nächsten Besuch – dieses Erlebnis bleibt definitiv in Erinnerung!
#Dortmund #Innenstadt #Damen #0231_58079165 #Teil #rundum #Stadt #Art #Nr_ #Bordell #Westfalenpark #Charme #Erlebnis #Massagehaus #freue #Massagehaus_Nr_3 #Wünsche #Abend #Dortmundladies #Ruhrgebiet #Mann #Flair #Weise - Mehr Ladies in Dortmund
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#Spahn, Dem glaubt doch keiner mehr, erst trifft er sich mit #Trumps Buddys, um beim #Projekt2025 der #HeritageFundation, #abzuschreiben, dann wird ein #teil #umgesetzt: #Entwicklungshilfe kürzen, #Sozialstaat einstampfen, den #rechten #Aufwind geben mit ihrer #beschissenen #Politik. Und jetzt will er gegen die #AFD #kämpfen❓️🤬
Ne 2029 werden die mit der AFD #koalieren da wette ich drauf❗🤬 Lasst euch nicht verarschen #CDU #CSU & #AFD müssen weg, auf EWIG ❗❗ -
#Spahn, Dem glaubt doch keiner mehr, erst trifft er sich mit #Trumps Buddys, um beim #Projekt2025 der #HeritageFundation, #abzuschreiben, dann wird ein #teil #umgesetzt: #Entwicklungshilfe kürzen, #Sozialstaat einstampfen, den #rechten #Aufwind geben mit ihrer #beschissenen #Politik. Und jetzt will er gegen die #AFD #kämpfen❓️🤬
Ne 2029 werden die mit der AFD #koalieren da wette ich drauf❗🤬 Lasst euch nicht verarschen #CDU #CSU & #AFD müssen weg, auf EWIG ❗❗ -
#Spahn, Dem glaubt doch keiner mehr, erst trifft er sich mit #Trumps Buddys, um beim #Projekt2025 der #HeritageFundation, #abzuschreiben, dann wird ein #teil #umgesetzt: #Entwicklungshilfe kürzen, #Sozialstaat einstampfen, den #rechten #Aufwind geben mit ihrer #beschissenen #Politik. Und jetzt will er gegen die #AFD #kämpfen❓️🤬
Ne 2029 werden die mit der AFD #koalieren da wette ich drauf❗🤬 Lasst euch nicht verarschen #CDU #CSU & #AFD müssen weg, auf EWIG ❗❗ -
#Polen gehöre seit elf #Jahrhunderten zu #Europa, seit der #Herrscher #Mieszko sich #taufen ließ sei es #Teil #römisch #christlicher #Kultur;
#Römisch #Katholisch als #Überbleibsel #kohärenter #Identitätskonstruktion in #Bezug auf #kulturelle #Identität; #Heimat
#Zeit, 14.10.21, #Politik, S.5, #Interview Matthias #Krupa mit LWitold #Waszczykowski - Was soll daran #falsch sein?
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#Unterscheidung von #Willenserklärung, #Realakt und #Geschäftsähnliche #Handlung;
#Willenserklärung bzw. #privatrechtlicher #Rechtsakt: #Äußerung eines auf einen #Rechtserfolg #gerichteten #Willen;
#Realakt: #Rechtserfolg #kraft #Gesetzes bei #Erfüllung von #Bedingungen, #unabähngig von der #Erklärung eines #Willens;
#Geschäftsähnliche #Handlung: #Rechtsfolge der #Willensäußerung / #Mitteilung #muss nicht #gewollt sein.
#Brox, #Walker: #Allgemeiner #Teil des #BGB, S. 48f.
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09.10.21 #Filmabend mit #Immanuel - #Dredd (2012);
#Zynismus als #Reaktion auf die #Unterlegenheit von #Welt gegenüber dem #selbstgestellten #Anspruch an sich #selbst als einem #Teil von #Welt; Das #Selbstbild, dessen #Bestandteil eine #Perspektive von #Welt / #Realität beinhaltet, wurde als #naiv in #Erfahrung gebracht; #Zynismus ist eine #Autoimmunreaktion auf die #eigene #Naivität;
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Wenn ein #Teil der #Einwohner eine #fremde #Macht #anrufen, lässt sich auf eine #schlechte #Verfassung schließen, weil eine gute #Verfassung #Konflikte als #Teil des #Staates #verinnerlicht und in ein #Verfahren #verfasst;
#Staat; #Rechtsstaat
#Legitimation; #Institutionalisierung #Institution #Institutionencharakter#Machiavelli - #Discorsi, S.40f.
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#Besondere #Diskriminierungsverbote
Art. 3 Abs. 3 GGFrage nach #Katalog an #Merkmalen: Kein #Numerus #Clausus;
-> #Staatsangehörigkeit
Aufnahme des #Kriteriums als #Problem, weil die #Differenzierung nach #Staatsangehörigkeit #Teil der #Grundrechte ist.Dennoch #Subsumption unter Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG: #Strenger #Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nach #neuer #Formel;
(2/3)
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#Diskriminierungsverbote
Art. 3 Abs. 2 und 3 GG
#Gleichheit#Vorschlag der #Formulierung für Art. 4 Abs. 2 GG: #Männer und #Frauen sind #gleichberechtigt von Dr. Elisabeth #Selbert;
#Diskussion im #Parlamentarischen #Rat wegen #Sorge der #Verfassungswidrigkeit großer #Teile des #bürgerlichen #Rechts; #BGB;
#Frist bis 1953 zur #Umarbeitung des #BGB; Erst 1957 neues #Gleichberechtigungsgesetz;#Anpassung #Eherecht und #Familienrecht erst 1977;
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#Mangel an #Anerkennung als #Phänomen der #Krise in der #Spätmoderne;
#Unterscheidung #kollektiver und #individueller #Defiziterfahrung. Das #Erleben von #Wertschätzung ist für den #Einzelnen #Teil von #Interaktion in der #Familie, #Geringschätzung #Teil von #Öffentlichkeit.
#FAS, 8.03.20, #Soziale #Systeme, Gerald #Wagner, #Fiese #Behörden
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#Tatbestandsvoraussetzungen der #Willenserklärung und #Folge des #Fehlens von #Elementen des #Inneren #Tatbestand;
#WE: auf #Rechtsfolge #gerichtet.
#Unterscheidung in #innerer und #äußerer #Tatbestand;
#Handlungswille: #Wille mit #Bezug zur #Handlung
#Erklärungswille: #Wille mit #Bezug zur #Erklärung
#Geschäftswille: #Bezug zum #konkreten #Rechtsgeschäft, #Wille, eine #bestimmte #Rechtsfolge herbeizuführen.
#Brox, #Walker - #Allgemeiner #Teil des #BGB, S. 44ff.
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#Tatbestandsvoraussetzungen der #Willenserklärung und #Folge des #Fehlens von #Elementen des #Inneren #Tatbestand;
#WE: auf #Rechtsfolge #gerichtet.
#Unterscheidung in #innerer und #äußerer #Tatbestand;
#Handlungswille: #Wille mit #Bezug zur #Handlung
#Erklärungswille: #Wille mit #Bezug zur #Erklärung
#Geschäftswille: #Bezug zum #konkreten #Rechtsgeschäft, #Wille, eine #bestimmte #Rechtsfolge herbeizuführen.
#Brox, #Walker - #Allgemeiner #Teil des #BGB, S. 44ff.
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#Menschenwürde
Art. 1 GG#Ewigkeitsgarantie Art. 79 Abs. 3 GG:
#Konkrete #Bedeutung für das, was Art. 1 GG betrifft:
-> #Modifikation durch #Verfassungsänderung #unzulässig;
#Lösungen für #Probleme, die unter Art. 1 #subsumiert werden, sind dem #verfassungsändernden #Gesetzgeber #entzogen;
-> #Schutzbereich ist #Teil der #Verfassungsidentität
-> #Begrenzung des #Anwendungsvorrangs des #Unionsrechts -
#Arbeitsdefinition für #Fahrlässigkeit iSv #StGB
#Fahrlässig #verhält sich, wer #angesichts der von ihm #vorgefundenen #Sachlage, die nach seinem #individuellen #Verhältnissen #vorhersehbare, #vermeidbare und von #Rechts wegen zu #vermeidende #Möglichkeit der nicht #gerechtfertigten #Tatbestandsverwirklichung [bei #gegebener #Sonderverantwortlichkeit)] #schafft oder nicht #abwendet;
#Verhalten #Schaffen #Abwenden #Definition
#Freund, #Rostalski
#Strafrecht
#Allgemeiner #Teil S. 203 -
#Arbeitsdefinition für #Fahrlässigkeit iSv #StGB
#Fahrlässig #verhält sich, wer #angesichts der von ihm #vorgefundenen #Sachlage, die nach seinem #individuellen #Verhältnissen #vorhersehbare, #vermeidbare und von #Rechts wegen zu #vermeidende #Möglichkeit der nicht #gerechtfertigten #Tatbestandsverwirklichung [bei #gegebener #Sonderverantwortlichkeit)] #schafft oder nicht #abwendet;
#Verhalten #Schaffen #Abwenden #Definition
#Freund, #Rostalski
#Strafrecht
#Allgemeiner #Teil S. 203 -
Die #rechtliche #Missbilligung #bestimmter #Verhaltensweisen durch #Sanktionierung der #Nichteinhaltung der #Verhaltensnorm bzw. #Abweichung von der #Verhaltensnorm, müsse auf eine für den #Betroffenen #verfügbaren #Beurteilungsbasis #Bezug #nehmen, um eine #verhaltensleitende #Funktion zu #übernehmen.
#Freund, #Rostalski
#Strafrecht
#Allgemeiner #Teil S. 91 f. -
#Berechtigung eines #endgültigen #rechtlichen #Missbilligungsurteils über das #Verhalten #erfolgt durch #positive #Feststellung des #Fehlens von #Rechtfertigungsgründen nach #Untersuchung
#Prinzip der #Wahrung des #überwiegenden / #höherrangigen #Interesse #ergeben. § 34 #StGB
#Unterfall: #Rechtfertigung aus #mangelndem #Interesse an #rechtlicher #Missbilligung; #Verdachtsstrafe
#Freund, #Rostalski
#Strafrecht
#Allgemeiner #Teil S. 88ff. -
-> #Zuordnung von #Verhaltensfolge und #Fehlverhalten;
Das #Fehlverhalten, also der #Verstoß gegen eine #Verhaltensnorm im #Unterschied zur #Sanktionsnorm, ist zu #bestimmen, um die #Voraussetzungen zur #Zuordnung #spezifischer #Folgen des #Fehlverhaltens zu #erarbeiten.
Ein #schadensträchtiger #Verlauf muss sich #ereignet haben, der durch #richtiges #Verhalten hätte #vermieden werden #können und #sollen.
#Freund, #Rostalski - #Strafrecht #Allgemeiner #Teil, S. 77
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#Unterscheidung von #tatbestandsmäßiger #Verhaltensfolge und #sonstiger #gleichwertiger #Tatumstände;
Der #Tatumstand ist die #Folge des #tatsächlichen #erfolgreichen #Verhaltens und damit als #zusätzliche #Sanktionserfordernis #Kontrollinstanz für den #Erfolgssachverhalt im #Sinn der #Verhaltensnorm.
#Kontrolle; #Feedback; #Kohärenz;
#Freund, #Rostalski - #Strafrecht #Allgemeiner #Teil, S. 79 f.
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#Objektive #Erfolgszurechnung
#DefinitionEin #Erfolg ist #zurechenbar, wenn er das #Endglied eines #schadensträchtigen #Verlaufs ist, der durch #richtiges #Verhalten hätte #vermieden werden #können und #sollen.
Für die #Bestrafung wegen #vollendeten #Delikts muss sich ein #schadensträchtiger #Verlauf #zugetragen haben, dessen #Vermeidung ex #ante #Legitimationsgrund der #übertretenen #Verhaltensnorm war.
#Freund, #Rostalski - #Strafrecht #Allgemeiner #Teil, S. 77 f.
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#Kausalität im #Fall von #Unterlassung
#Definition des #Kausalitäts - #Feststellungsverfahren:
#Quasi - #kausal oder #ursächlich i.w.S. ist das #Unterlassen einer #Handlung, wenn der #Erfolg bei #Vornahme der #erwarteten #Handlung mit an #Sicherheit #grenzender #Wahrscheinlichkeit #entfallen wäre.#Freund, #Rostalski - #Strafrecht #Allgemeiner #Teil, S. 76
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#Prüfungspunkt
#Tatbestandsmäßige #Handlung#Jenseits der wenigen #Fälle, in denen #Handlungsbegriff (->) #relevant ist, idR in #Fallbearbeitung nicht weiter zu #erwähnen
#Grundlegend #theoretische #Erwägung (2):
#Unterscheidung von #Rechtsgüterschutz und #Sonderverantwortlichkeit#Schutzinteresse eines #Rechtsgutes als #Causa ex #post; #Besondere #Verantwortlichkeit als #Rechtsschutz ex #ante;
#Freund, #Rostalski - #Strafrecht #Allgemeiner #Teil, S. 56 f.
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#Prüfungspunkt
#Tatbestandsmäßige #Handlung#Jenseits der wenigen #Fälle, in denen #Handlungsbegriff (->) #relevant ist, idR in #Fallbearbeitung nicht weiter zu #erwähnen
#Grundlegend #theoretische #Erwägung:
#Zusammenhang des #Verhalten eines #Täters mit dem #Rechtsgut einer #Sanktionsnorm iSv. #intendierten #Schutz von #Leben #Körper #Freiheit #Vermögen#binär #gegeben / nicht #gegeben.
#Schutzinteresse als #Causa ex #post
#Freund, #Rostalski - #Strafrecht #Allgemeiner #Teil, S. 53f
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#Prüfungspunkt
#Tatbestandsmäßige #Handlung#Jenseits der wenigen #Fälle, in denen #Handlungsbegriff (->) #relevant ist, idR in #Fallbearbeitung nicht weiter zu #erwähnen
#Grundlegend #theoretische #Erwägung:
#Zusammenhang des #Verhalten eines #Täters mit dem #Rechtsgut einer #Sanktionsnorm iSv. #intendierten #Schutz von #Leben #Körper #Freiheit #Vermögen#binär #gegeben / nicht #gegeben.
#Schutzinteresse als #Causa ex #post
#Freund, #Rostalski - #Strafrecht #Allgemeiner #Teil, S. 53f
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#Expressive #Retributive #Straftheorie
#Unterscheidung von #Verhaltensnorm und #Sanktionsnorm;
Die durch #Sanktionsnorm #angeordnete #Sanktionierung dient #rechtlicher #Wiederherstellung des #status #ante #delictum: #Strafe als #Vergeltung #kommunikativen #Verhaltens #entgegen einer #Verhaltensnorm, die der #Aufrechterhaltung des #status #quo #dient und auf #Schutz eines #Rechtgutes #zielt.
#Freund, #Rostalski - #Strafrecht #Allgemeiner #Teil, S. 53
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#Leistunsgsausschluss bei #Leistungspflicht in #Person;
#Anspruch #entstanden?
§§611, 611a
#Anspruch #erloschen?
§275 (-)
#Durchsetzbar?
§275 III - #Persönliche #Leistungspflicht: §613#Abwägung #Rechtsgüter: #Einhaltung von #Verträgen; #pacta #sunt #servanda;
#Gewissensfreiheit;#Gegenleistung #Vergütung: §611 Abs. 1 Hs. 2;
#Anspruch auf #Gegenleistung #entfällt iFv §326 Abs. 1 #BGB#Haferkamp, #Vorlesung #Schuldrecht #Allgemeiner #Teil am #Beispiel des #Kaufvertrages 29.07.21
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#Leistunsgsausschluss bei #Leistungspflicht in #Person;
#Anspruch #entstanden?
§§611, 611a
#Anspruch #erloschen?
§275 (-)
#Durchsetzbar?
§275 III - #Persönliche #Leistungspflicht: §613#Abwägung #Rechtsgüter: #Einhaltung von #Verträgen; #pacta #sunt #servanda;
#Gewissensfreiheit;#Gegenleistung #Vergütung: §611 Abs. 1 Hs. 2;
#Anspruch auf #Gegenleistung #entfällt iFv §326 Abs. 1 #BGB#Haferkamp, #Vorlesung #Schuldrecht #Allgemeiner #Teil am #Beispiel des #Kaufvertrages 29.07.21
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#Gegenleistung im #Fall der #Unmöglichkeit der #Restleistung im #Fall einer #Teilleistung;
#Soweit #Teilbarkeit nach #faktischer #Möglichkeit und nach #Parteiwillen #bejaht:
#Berechnungsgrundlage der #Gegenleistung nach §326 Abs. 1 S. 1 HS. 2 iVm § 441 Abs. 2; #Dreisatz:
#Mindestpreis = #Wert der #Teilleistung #geteilt durch #Wert der #Gesamtleistung #multipliziert mit dem #ursprünglichen #Kaufpreis#Haferkamp, #Vorlesung #Schuldrecht #Allgemeiner #Teil am Bsp. #Kaufvertrag 29.07.21
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#Unterscheidung von #Verhaltensunrecht und #Erfolgsunrecht.
Im #Unterschied zum #Verstoß gegen #deliktsspezifische #Verhaltensnormen werden die #Bedingungen zur #Voraussetzung der #Strafbarkeit beim #Erfolgsunrecht um die #Herbeiführung von #Konsequenzen jenseits des #Verhaltens des #Täters #erweitert.
#Freund, #Rostalski - #Strafrecht #Allgemeiner #Teil, S. 50
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#Rücktritt als #Gestaltungsrecht, mit dem die #Umwandlung eines #Schuldverhältnis in ein #Rückgewährschuldverhältnis durch #empfangsbedürftige #Willenserklärung #exnunc #geschieht.
§ 346 Abs. 4 #BGB: Neues #Schuldverhältnis mit dem die #Möglichkeit des #Leistungsstörungsrechts #eröffnet wird: § 812 Abs. 1 S. 2 #BGB - #Herausgabeanspruch / #Bereicherungsrecht #ausgeschlossen;
#Haferkamp, #Schuldrecht #Allgemeiner #Teil, 14.06.21
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#Unterscheidung von #Bedingung und #Befristung;
#Bedingung: #Künftiges #ungewisses #Ereignis;
#Befristung: #Künftiges #gewisses #Ereignis;
#Unterscheidung von #aufschiebende und #auflösende #Bedingung: § 158 #BGB;
#Haferkamp, #Schuldrecht #Allgemeiner #Teil, 14.06.21
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#Anspruchsgrundlage für #Aufwendungsersatz § 284 #BGB;
Früher ging #Rechtsprechung #regelmäßig von #Rentabilitätsvermutung aus, wonach #Aufwendung als #vermuteter #Schaden #behandelt wurde;
#Zusätzliche #Anspruchsgrundlage seit #Schuldrechtsreform: #Aufwendung im #Vertrauen auf #Erhalt der #Leistung bei #Vorliegen der #Voraussetzungen für #Schadensersatz #statt #Leistung §§ 280 I, III, 283 S. 1 #BGB nach § 284 #BGB;
#Haferkamp, #Schuldrecht #Allgemeiner #Teil, 14.06.21
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#Unterscheidung von #Aufwendungsersatz und #Schadensersatz
#Frage nach #Schaden:
§ 249 Abs. 1 #BGB
#Vergleich #Hypothetische #Lage ohne #Leistungsstörung mit #realen #Lage mit #Leistungsstörung: #Differenzhypothese zur #Schadensermittlung#Frage nach #Aufwendungen:
#Freiwillige #Vermögensopfer, die der #Gläubiger im #Vertrauen auf #ordnungsgemäße #Vertragsdurchführung gemacht hat; #frustriert#freiwilliges / #unfreiwilliges #Opfer
#Haferkamp, #Schuldrecht #Allgemeiner #Teil, 14.06.21
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#Unterscheidung von #Vertrag und #Rechtsgeschäft
#Vertrag als #Bedingung der #Möglichkeit von #Güterverteilung in #Selbstverantwortlichkeit; #Dokumentenform der #Aufzeichnung einer #Beschwörungsformel des Do ut des.
#Rechtsgeschäft als #rechtliche #Abstraktion des #Vertrages seiner #Form einer #Vernetzung von #Willenserklärungen mit einem #Rechtserfolg.
#Brox, #Walker: #Allgemeiner #Teil des #BGB, S. 39f. und 49f.
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#Trennungsprinzip
#Form des #privatrechtlichen #Vertrages ist die #Unterscheidung von #Verfügungsgeschäft und #Verpflichtungsgeschäft.#Abstraktionsprinzip als #Verstärkung der #Trennung: #Verfügung und #Verpflichtung haben #unabhängig voneinander #bestand, da es sich jeweils um ein #Rechtsgeschäft handelt.
#Verpflichtung = #Causa / #Kausalgeschäft
#Vorlesung 04 13.04.2021
#Allgemeiner #Teil des #Bürgerlichen #Rechts am Bsp #Kaufvertrag, #Prütting -
#Willenserklärung #Definition;
Die #WE ist eine #private #Willensäußerung, die auf die #Erzielung einer #Rechtsfolge #gerichtet ist.
#Rechtsfolge #erzielen: Die #WE ist die #Äußerung eines auf einen #Rechtserfolg #gerichteten
#Willens;#Brox, #Walker: #Allgemeiner #Teil des #BGB, S. 44
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#Willenserklärung als #Abstraktion zu einer #Klasse von #Individualien im #Sinn #Poppers, die auch als #Individualbegriff in #Rechtsgeschäften eine #Kategorie #sui #generis #bilden;
#Willentliche #Handlung ist im #rechtlichen #Sinn insofern #rechtliche #Fiktion.
#Individualie #Universalie;
#Individualbegriff #Universalbegriff#Brox, #Walker: #Allgemeiner #Teil des #BGB, S: 43
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#Willenserklärung als #Abstraktion zu einer #Klasse von #Individualien im #Sinn #Poppers, die auch als #Individualbegriff in #Rechtsgeschäften eine #Kategorie #sui #generis #bilden;
#Willentliche #Handlung ist im #rechtlichen #Sinn insofern #rechtliche #Fiktion.
#Individualie #Universalie;
#Individualbegriff #Universalbegriff#Brox, #Walker: #Allgemeiner #Teil des #BGB, S: 43
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Meint #begrifflich nicht etwa das #Recht, #Verträge #inhaltlich #frei zu #gestalten (#Gestaltungsrecht), sondern, #private
#Lebensverhältnisse durch #Vertrag zu #gestalten.#Abschlussfreiheit und #Gestaltungsfreiheit als #Differenzierung #innerhalb von #Vertragsfreiheit.
#Unterscheidung zu #Vertragsfreiheit - #Gefälligkeitsfreiheit (So?);
#Reflexionswert #Kontrahierungszwang
Vgl. #Gefälligkeitsverhältnis;
#Begriff#Brox, #Walker: #Allgemeiner #Teil des #BGB, S. 41
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#Rücktritt vom #Kaufvertrag nach § 346 #BGB als #Beispiel für #Relevanz #historischer #Auslegung. #Rechtsfolge im #wörtlichen #Sinn ist #Zurückgewähren bereits #empfangener #Leistungen; Die #Frage nach #zahlen müssen des #Kaufpreises, bevor dieser #zurückgewährt werden kann ist (dem #Wortsinn nach) nicht umfasst.
#Wörtlich #Historisch #Gesetzesauslegung #Auslegungsmethode
#Brox, #Walker - #BGB #Allgemeiner #Teil, S. 35
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#Unterscheidung von #Müssen und #Sollen hinsichtlich ihrer #Ermöglichungsbedingung.
#Verweis auf #sachliche #Bedingung für den #Umgang mit dem #Reflexionswert Nicht-#Müssen und Nicht-#Können.
#Relevanzkriterium: #Rechtsfolge bei #Nichtbeachtung / #Missachtung von #Mussvorschrift: #Nichtigkeit;
#Unterscheidung #Mussvorschrift und #Sollvorschrift;
#Brox, #Walker - #BGB #Allgemeiner #Teil, S. 34
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#Hinweis auf #Internationales #Privatrecht #IPR;
Art. 3-46e #EGBGB: #Kollisionsnormen, die zum #IPR #zugehörig sind; Betrifft #Gegenstand #räumlichen #Geltungsbereichs der #Privatrechtsnormen;
#Bezeichnung #irreführend: #Hinweis auf #Fehlen eines #supranationalen #Zwangsmechanismus zur #Durchsetzung von #Ordnung #jenseits #autonomer #Rechtssubjekte im #Sinn des #Völkerrechts.
#Brox, #Walker - #BGB #Allgemeiner #Teil, S. 28f.
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#Hinweis auf das #Zivilgesetzbuch der #DDR: #ZGB.
#Einführung am 1.01.1976#Legitimation #zurückgehend auf #Kritik Anton #Mengers am #BGB: "Das #Bürgerliche #Recht und die #besitzlosen #Volksklassen. Eine #Kritik des #Entwurfs eines #Bürgerlichen #Gesetzbuches für das #Deutsche #Reich" 1890.
#Zivilgesellschaft #Bürgertum #Proletariat #Besitztum
#Brox, #Walker - #BGB #Allgemeiner #Teil, S. 27
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#Zwang zur #Bestimmtheit der #Auslegung von #Recht zum #Schutz #gesellschaftlicher #Institutionen
#Unterscheidung von #zwingendem #Recht, #Ius #Cogens und #Dispositivem #Recht, #ius #dispositivum
#Nachgiebiges #Recht kann #ausgeschlossen oder #abgeändert werden
#Pflicht zur #ehelichen #Lebensgemeinschaft §1353 Abs. 1 #BGB; #Schutz der #Institution der #Ehe; #Füreinander #Verantwortung #tragen
#Unterscheidung
#ius #humanum // #ius #divinum#Brox #Walker #BGB #Allgemeiner #Teil, S.22f.
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#Zwang zur #Bestimmtheit der #Auslegung von #Recht zum #Schutz #gesellschaftlicher #Institutionen
#Unterscheidung von #zwingendem #Recht, #Ius #Cogens und #Dispositivem #Recht, #ius #dispositivum
#Nachgiebiges #Recht kann #ausgeschlossen oder #abgeändert werden
#Pflicht zur #ehelichen #Lebensgemeinschaft §1353 Abs. 1 #BGB; #Schutz der #Institution der #Ehe; #Füreinander #Verantwortung #tragen
#Unterscheidung
#ius #humanum // #ius #divinum#Brox #Walker #BGB #Allgemeiner #Teil, S.22f.
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im #BGB als #Unterscheidung zum #ius #aequuum; #billiges #Recht, womit #Normen gemeint sind, die #wertausfüllungsbedürftigen #Tatbestand #enthalten oder bzgl. #Rechtsfolge #Ermessensspielraum #zulassen; #Unterscheidung zum #Naturrecht mit dem im #römischen #Recht von #strengem #Recht unterschieden wurde durch #Kulturbezug statt #Naturbezug der #Verwendung;
#Referenz zu #Zeit und #Wandel; #Wertung, #Normativität
#Brox, #Walker #BGB #Allgemeiner #Teil, S. 22