#gesetzesauslegung — Public Fediverse posts
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#Juristische #Argumentationsformen
#argumentum e #simile
#argumentum e #contrario
#argumentum a #fortiori
#argumentum a #minore ad #maius
#argumentum a #maiore ad #minus
#argumentum ad #absurdum#Teleologische #Reduktion
#Teleologische #Extension#Argument #Argumentation #Argumentieren
#Auslegungsmethode / #Regeln der #Gesetzesauslegung; #Rechtsfigur
#Vorlesung 4,1 vom 19.04.21 #Grundrechte, #Nußberger
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#Juristische #Argumentationsformen
#argumentum e #simile
#argumentum e #contrario
#argumentum a #fortiori
#argumentum a #minore ad #maius
#argumentum a #maiore ad #minus
#argumentum ad #absurdum#Teleologische #Reduktion
#Teleologische #Extension#Argument #Argumentation #Argumentieren
#Auslegungsmethode / #Regeln der #Gesetzesauslegung; #Rechtsfigur
#Vorlesung 4,1 vom 19.04.21 #Grundrechte, #Nußberger
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#Auslegungsmethode im #öffentlichen #Recht im #Bereich #Grundrechte
1) #Auslegung des #Grundgesetz als #hierarchisch #vorgeordneter #Verfassungstext
-> #Schutzbereich; #Eingriff / #Beeinträchtigung; #Rechtfertigung / #Schranken / #Schrankenschranken;2) #Auslegung #gesetzlichen #Bestimmung bzw. #inwieweit diese iS ihrer #Auslegung (nicht) im #Einklang mit den #Grundrechten sind;
vgl. #Regeln der #Gesetzesauslegung
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#Auslegungsmethode im #öffentlichen #Recht im #Bereich #Grundrechte
1) #Auslegung des #Grundgesetz als #hierarchisch #vorgeordneter #Verfassungstext
-> #Schutzbereich; #Eingriff / #Beeinträchtigung; #Rechtfertigung / #Schranken / #Schrankenschranken;2) #Auslegung #gesetzlichen #Bestimmung bzw. #inwieweit diese iS ihrer #Auslegung (nicht) im #Einklang mit den #Grundrechten sind;
vgl. #Regeln der #Gesetzesauslegung
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#Rücktritt vom #Kaufvertrag nach § 346 #BGB als #Beispiel für #Relevanz #historischer #Auslegung. #Rechtsfolge im #wörtlichen #Sinn ist #Zurückgewähren bereits #empfangener #Leistungen; Die #Frage nach #zahlen müssen des #Kaufpreises, bevor dieser #zurückgewährt werden kann ist (dem #Wortsinn nach) nicht umfasst.
#Wörtlich #Historisch #Gesetzesauslegung #Auslegungsmethode
#Brox, #Walker - #BGB #Allgemeiner #Teil, S. 35
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#Rücktritt vom #Kaufvertrag nach § 346 #BGB als #Beispiel für #Relevanz #historischer #Auslegung. #Rechtsfolge im #wörtlichen #Sinn ist #Zurückgewähren bereits #empfangener #Leistungen; Die #Frage nach #zahlen müssen des #Kaufpreises, bevor dieser #zurückgewährt werden kann ist (dem #Wortsinn nach) nicht umfasst.
#Wörtlich #Historisch #Gesetzesauslegung #Auslegungsmethode
#Brox, #Walker - #BGB #Allgemeiner #Teil, S. 35
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#Auslegung von #Normen;
#Gesetzesauslegung nach #Savigny; #Anerkannter #Auslegungskanon:#Grammatische #Auslegung - #Wortlaut
#Historische #Auslegung - #Entstehungsgeschichte
#Systematische #Auslegung - #Normzusammenhang
Teleologische #Auslegung - #Sinn und #Zweckvgl. #Unterscheidung zur #Auslegung von #Rechtsgeschäften §§ 133, 157 #BGB;
#Prütting 07, #Übersicht V
20.04.21
#Allgemeiner #Teil des #Bürgerlichen #Rechts #Kaufvertrag -
#Geschichte des #Verhältnisses der #Gerichtbarkeiten von #BVerfG und #EGMR
#BVerfGE #Görgülü; (14.10.2004)
Zur #Bindung an #Gesetz und #Recht nach Art. 20 Abs. 3 #GG gehört die #Berücksichtigung der #Gewährleistungen der #Konvention zum #Schutz der #Menschenrechte und #Grundfreiheiten und der #Entscheidungen des #EGMR im #Rahmen #methodisch #vertretbarer #Gesetzesauslegung.
Aber: Kein #Verzicht auf #Souveränität
#Vorlesung 7,3
3.5.21 #Grundrechte #Nußberger -
#Geschichte des #Verhältnisses der #Gerichtbarkeiten von #BVerfG und #EGMR
#BVerfGE #Görgülü; (14.10.2004)
Zur #Bindung an #Gesetz und #Recht nach Art. 20 Abs. 3 #GG gehört die #Berücksichtigung der #Gewährleistungen der #Konvention zum #Schutz der #Menschenrechte und #Grundfreiheiten und der #Entscheidungen des #EGMR im #Rahmen #methodisch #vertretbarer #Gesetzesauslegung.
Aber: Kein #Verzicht auf #Souveränität
#Vorlesung 7,3
3.5.21 #Grundrechte #Nußberger -
#Auslegungsmethoden für das #Grundgesetz / #Verfassungsauslegung
#Regeln der #Gesetzesauslegung#Grammatische
#Wortlaut der #Norm; #Frage nach #Möglichkeit #contra #legem: #Abwegige #Auslegung bis auf #Ausnahmen nicht #möglich. #Bsp für #Ausnahme #Art. 19 III GG i.Z. #Europarecht#Systematische
#Logik; #Stellung im #Gesamtgesetz einer #Vorstellung als #Gesamtsystem#Historische
#Wille des hist #Gesetzgebers#Vorlesung 4,1 vom 19.04.21 #Grundrechte, #Nußberger
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#Auslegungsmethoden für das #Grundgesetz / #Verfassungsauslegung
#Regeln der #Gesetzesauslegung#Grammatische
#Wortlaut der #Norm; #Frage nach #Möglichkeit #contra #legem: #Abwegige #Auslegung bis auf #Ausnahmen nicht #möglich. #Bsp für #Ausnahme #Art. 19 III GG i.Z. #Europarecht#Systematische
#Logik; #Stellung im #Gesamtgesetz einer #Vorstellung als #Gesamtsystem#Historische
#Wille des hist #Gesetzgebers#Vorlesung 4,1 vom 19.04.21 #Grundrechte, #Nußberger