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#grundsicherungsleistungen — Public Fediverse posts

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  1. CDU fordert Verfassungsänderung, um #Totalsanktionen möglich zu machen

    In den öffentlichen Debatten wird immer klarer, dass 100%-Sanktionen im Sozialrecht verfassungsrechtlich nicht zulässig sind. Dies wurde auch von Tacheles in seiner Stellungnahme im Gesetzgebungsverfahren zum Haushaltssicherungsgesetz herausgearbeitet. Nun fordert heute der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Jens Spahn, eine Verfassungsänderung zur rechtssicheren Verschärfung von Sanktionen im Bürgergeld. Er sagt: "Wenn hier eine generelle Streichung durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht gedeckt ist, sollten wir eben die Verfassung ändern.".

    Die Unverfrorenheit und Arroganz der Unionsspitzenvertreter ist ungeheuerlich und demokratiegefährdend!

    Das Bundesverfassungsgericht hat seine Entscheidung zu Sanktionen auf die Normen des Grundgesetzes gestützt, die überhaupt nicht veränderbar sind, da sie den Kern der freiheitlich demokratischen Grundordnung ausmachen.

    Das Bundesverfassungsgericht vom 05. November 2019 zum Aktenzeichen 1 BvL 7/16:

    „Die zentralen verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Ausgestaltung staatlicher #Grundsicherungsleistungen ergeben sich aus der grundrechtlichen Gewährleistung eines menschenwürdigen #Existenzminimum​s (Art. 1 Abs. 1 [Menschenwürde] in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG [#Sozialstaatsprinzip]). Gesichert werden muss einheitlich die physische und soziokulturelle #Existenz. Die den Anspruch fundierende #Menschenwürde steht allen zu und geht selbst durch vermeintlich „unwürdiges“ Verhalten nicht verloren.“

    Genau um populistischen bis diktatorische Übergriffe vorzubeugen, haben die Mütter und Väter des Grundgesetzes die so genannte #Ewigkeitsgarantie in das #Grundgesetz eingefügt. In Artikel 79 Abs. 3 GG steht:

    „Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.“

    Wir fragen uns also: Was genau möchte Herr #Spahn denn nun an der Verfassung ändern? Das Prinzip der Menschenwürde abschaffen? Oder das #Sozialstaatsprinzip? Obwohl beides überhaupt nicht geändert werden kann. Oder geht es doch nur um #Wahlkampf und billige #Hetze auf Kosten der #Arme​n?

    Der Vorstoß von Jens Spahn, das Grundgesetz zu ändern und soziale #Grundprinzipien zu beschneiden, zeigt einmal mehr die rücksichtslose #Agenda der #CDU. Die CDU möchte weiter Druck auf die #Ampel ausüben, dabei rechtsstaatliche Grundsätze aushöhlen und das Land immer weiter nach rechts treiben.

    trueten.de/archives/13065-CDU- #Sanktionen #Hartz4 mus weg! #Bürgergeld

  2. CDU fordert Verfassungsänderung, um #Totalsanktionen möglich zu machen

    In den öffentlichen Debatten wird immer klarer, dass 100%-Sanktionen im Sozialrecht verfassungsrechtlich nicht zulässig sind. Dies wurde auch von Tacheles in seiner Stellungnahme im Gesetzgebungsverfahren zum Haushaltssicherungsgesetz herausgearbeitet. Nun fordert heute der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Jens Spahn, eine Verfassungsänderung zur rechtssicheren Verschärfung von Sanktionen im Bürgergeld. Er sagt: "Wenn hier eine generelle Streichung durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht gedeckt ist, sollten wir eben die Verfassung ändern.".

    Die Unverfrorenheit und Arroganz der Unionsspitzenvertreter ist ungeheuerlich und demokratiegefährdend!

    Das Bundesverfassungsgericht hat seine Entscheidung zu Sanktionen auf die Normen des Grundgesetzes gestützt, die überhaupt nicht veränderbar sind, da sie den Kern der freiheitlich demokratischen Grundordnung ausmachen.

    Das Bundesverfassungsgericht vom 05. November 2019 zum Aktenzeichen 1 BvL 7/16:

    „Die zentralen verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Ausgestaltung staatlicher #Grundsicherungsleistungen ergeben sich aus der grundrechtlichen Gewährleistung eines menschenwürdigen #Existenzminimum​s (Art. 1 Abs. 1 [Menschenwürde] in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG [#Sozialstaatsprinzip]). Gesichert werden muss einheitlich die physische und soziokulturelle #Existenz. Die den Anspruch fundierende #Menschenwürde steht allen zu und geht selbst durch vermeintlich „unwürdiges“ Verhalten nicht verloren.“

    Genau um populistischen bis diktatorische Übergriffe vorzubeugen, haben die Mütter und Väter des Grundgesetzes die so genannte #Ewigkeitsgarantie in das #Grundgesetz eingefügt. In Artikel 79 Abs. 3 GG steht:

    „Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.“

    Wir fragen uns also: Was genau möchte Herr #Spahn denn nun an der Verfassung ändern? Das Prinzip der Menschenwürde abschaffen? Oder das #Sozialstaatsprinzip? Obwohl beides überhaupt nicht geändert werden kann. Oder geht es doch nur um #Wahlkampf und billige #Hetze auf Kosten der #Arme​n?

    Der Vorstoß von Jens Spahn, das Grundgesetz zu ändern und soziale #Grundprinzipien zu beschneiden, zeigt einmal mehr die rücksichtslose #Agenda der #CDU. Die CDU möchte weiter Druck auf die #Ampel ausüben, dabei rechtsstaatliche Grundsätze aushöhlen und das Land immer weiter nach rechts treiben.

    trueten.de/archives/13065-CDU- #Sanktionen #Hartz4 mus weg! #Bürgergeld

  3. CDU fordert Verfassungsänderung, um #Totalsanktionen möglich zu machen

    In den öffentlichen Debatten wird immer klarer, dass 100%-Sanktionen im Sozialrecht verfassungsrechtlich nicht zulässig sind. Dies wurde auch von Tacheles in seiner Stellungnahme im Gesetzgebungsverfahren zum Haushaltssicherungsgesetz herausgearbeitet. Nun fordert heute der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Jens Spahn, eine Verfassungsänderung zur rechtssicheren Verschärfung von Sanktionen im Bürgergeld. Er sagt: "Wenn hier eine generelle Streichung durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht gedeckt ist, sollten wir eben die Verfassung ändern.".

    Die Unverfrorenheit und Arroganz der Unionsspitzenvertreter ist ungeheuerlich und demokratiegefährdend!

    Das Bundesverfassungsgericht hat seine Entscheidung zu Sanktionen auf die Normen des Grundgesetzes gestützt, die überhaupt nicht veränderbar sind, da sie den Kern der freiheitlich demokratischen Grundordnung ausmachen.

    Das Bundesverfassungsgericht vom 05. November 2019 zum Aktenzeichen 1 BvL 7/16:

    „Die zentralen verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Ausgestaltung staatlicher #Grundsicherungsleistungen ergeben sich aus der grundrechtlichen Gewährleistung eines menschenwürdigen #Existenzminimum​s (Art. 1 Abs. 1 [Menschenwürde] in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG [#Sozialstaatsprinzip]). Gesichert werden muss einheitlich die physische und soziokulturelle #Existenz. Die den Anspruch fundierende #Menschenwürde steht allen zu und geht selbst durch vermeintlich „unwürdiges“ Verhalten nicht verloren.“

    Genau um populistischen bis diktatorische Übergriffe vorzubeugen, haben die Mütter und Väter des Grundgesetzes die so genannte #Ewigkeitsgarantie in das #Grundgesetz eingefügt. In Artikel 79 Abs. 3 GG steht:

    „Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.“

    Wir fragen uns also: Was genau möchte Herr #Spahn denn nun an der Verfassung ändern? Das Prinzip der Menschenwürde abschaffen? Oder das #Sozialstaatsprinzip? Obwohl beides überhaupt nicht geändert werden kann. Oder geht es doch nur um #Wahlkampf und billige #Hetze auf Kosten der #Arme​n?

    Der Vorstoß von Jens Spahn, das Grundgesetz zu ändern und soziale #Grundprinzipien zu beschneiden, zeigt einmal mehr die rücksichtslose #Agenda der #CDU. Die CDU möchte weiter Druck auf die #Ampel ausüben, dabei rechtsstaatliche Grundsätze aushöhlen und das Land immer weiter nach rechts treiben.

    trueten.de/archives/13065-CDU- #Sanktionen #Hartz4 mus weg! #Bürgergeld

  4. CDU fordert Verfassungsänderung, um #Totalsanktionen möglich zu machen

    In den öffentlichen Debatten wird immer klarer, dass 100%-Sanktionen im Sozialrecht verfassungsrechtlich nicht zulässig sind. Dies wurde auch von Tacheles in seiner Stellungnahme im Gesetzgebungsverfahren zum Haushaltssicherungsgesetz herausgearbeitet. Nun fordert heute der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Jens Spahn, eine Verfassungsänderung zur rechtssicheren Verschärfung von Sanktionen im Bürgergeld. Er sagt: "Wenn hier eine generelle Streichung durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht gedeckt ist, sollten wir eben die Verfassung ändern.".

    Die Unverfrorenheit und Arroganz der Unionsspitzenvertreter ist ungeheuerlich und demokratiegefährdend!

    Das Bundesverfassungsgericht hat seine Entscheidung zu Sanktionen auf die Normen des Grundgesetzes gestützt, die überhaupt nicht veränderbar sind, da sie den Kern der freiheitlich demokratischen Grundordnung ausmachen.

    Das Bundesverfassungsgericht vom 05. November 2019 zum Aktenzeichen 1 BvL 7/16:

    „Die zentralen verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Ausgestaltung staatlicher #Grundsicherungsleistungen ergeben sich aus der grundrechtlichen Gewährleistung eines menschenwürdigen #Existenzminimum​s (Art. 1 Abs. 1 [Menschenwürde] in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG [#Sozialstaatsprinzip]). Gesichert werden muss einheitlich die physische und soziokulturelle #Existenz. Die den Anspruch fundierende #Menschenwürde steht allen zu und geht selbst durch vermeintlich „unwürdiges“ Verhalten nicht verloren.“

    Genau um populistischen bis diktatorische Übergriffe vorzubeugen, haben die Mütter und Väter des Grundgesetzes die so genannte #Ewigkeitsgarantie in das #Grundgesetz eingefügt. In Artikel 79 Abs. 3 GG steht:

    „Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.“

    Wir fragen uns also: Was genau möchte Herr #Spahn denn nun an der Verfassung ändern? Das Prinzip der Menschenwürde abschaffen? Oder das #Sozialstaatsprinzip? Obwohl beides überhaupt nicht geändert werden kann. Oder geht es doch nur um #Wahlkampf und billige #Hetze auf Kosten der #Arme​n?

    Der Vorstoß von Jens Spahn, das Grundgesetz zu ändern und soziale #Grundprinzipien zu beschneiden, zeigt einmal mehr die rücksichtslose #Agenda der #CDU. Die CDU möchte weiter Druck auf die #Ampel ausüben, dabei rechtsstaatliche Grundsätze aushöhlen und das Land immer weiter nach rechts treiben.

    trueten.de/archives/13065-CDU- #Sanktionen #Hartz4 mus weg! #Bürgergeld

  5. CDU fordert Verfassungsänderung, um #Totalsanktionen möglich zu machen

    In den öffentlichen Debatten wird immer klarer, dass 100%-Sanktionen im Sozialrecht verfassungsrechtlich nicht zulässig sind. Dies wurde auch von Tacheles in seiner Stellungnahme im Gesetzgebungsverfahren zum Haushaltssicherungsgesetz herausgearbeitet. Nun fordert heute der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Jens Spahn, eine Verfassungsänderung zur rechtssicheren Verschärfung von Sanktionen im Bürgergeld. Er sagt: "Wenn hier eine generelle Streichung durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht gedeckt ist, sollten wir eben die Verfassung ändern.".

    Die Unverfrorenheit und Arroganz der Unionsspitzenvertreter ist ungeheuerlich und demokratiegefährdend!

    Das Bundesverfassungsgericht hat seine Entscheidung zu Sanktionen auf die Normen des Grundgesetzes gestützt, die überhaupt nicht veränderbar sind, da sie den Kern der freiheitlich demokratischen Grundordnung ausmachen.

    Das Bundesverfassungsgericht vom 05. November 2019 zum Aktenzeichen 1 BvL 7/16:

    „Die zentralen verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Ausgestaltung staatlicher #Grundsicherungsleistungen ergeben sich aus der grundrechtlichen Gewährleistung eines menschenwürdigen #Existenzminimum​s (Art. 1 Abs. 1 [Menschenwürde] in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG [#Sozialstaatsprinzip]). Gesichert werden muss einheitlich die physische und soziokulturelle #Existenz. Die den Anspruch fundierende #Menschenwürde steht allen zu und geht selbst durch vermeintlich „unwürdiges“ Verhalten nicht verloren.“

    Genau um populistischen bis diktatorische Übergriffe vorzubeugen, haben die Mütter und Väter des Grundgesetzes die so genannte #Ewigkeitsgarantie in das #Grundgesetz eingefügt. In Artikel 79 Abs. 3 GG steht:

    „Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.“

    Wir fragen uns also: Was genau möchte Herr #Spahn denn nun an der Verfassung ändern? Das Prinzip der Menschenwürde abschaffen? Oder das #Sozialstaatsprinzip? Obwohl beides überhaupt nicht geändert werden kann. Oder geht es doch nur um #Wahlkampf und billige #Hetze auf Kosten der #Arme​n?

    Der Vorstoß von Jens Spahn, das Grundgesetz zu ändern und soziale #Grundprinzipien zu beschneiden, zeigt einmal mehr die rücksichtslose #Agenda der #CDU. Die CDU möchte weiter Druck auf die #Ampel ausüben, dabei rechtsstaatliche Grundsätze aushöhlen und das Land immer weiter nach rechts treiben.

    trueten.de/archives/13065-CDU- #Sanktionen #Hartz4 mus weg! #Bürgergeld

  6. Stellungnahme des Paritätischen Gesamtverbands zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer #Kindergrundsicherung

    Der #Gesetzesentwurf zur Einführung einer Kindergrundsicherung reformiert die soziale Absicherung von #Kinder​n und #Jugendliche​n. Bislang unabhängige #Leistungen sollen gebündelt und neu organisiert werden.

    In die neue Kindergrundsicherung gehen insbesondere das #Kindergeld, der #Kinderzuschlag und die #Grundsicherungsleistungen nach SGB II und XII ein. Auch die Leistungen zur Förderung für #Teilhabe und #Bildung werden in Zukunft primär über die Kindergrundsicherung geregelt. Im Ergebnis bewirkt der vorliegende Entwurf nach Einschätzung des Paritätischen keine nennenswerte Verringerung der #Kinderarmut in Deutschland, sondern vielmehr einen erheblichen Ausbau der beteiligten #Verwaltungsbehörden zur Umsetzung der Leistung. Die Kindergrundsicherung bündelt bestehende Ansprüche, ohne das #Leistungsniveau spürbar zu verbessern.

    (...)

    trueten.de/archives/12907-Stel #Bürokratie

  7. #Fachkräftemangel: Potentiale heben

    (...) Wie wenig es um #Inklusion der #Beschäftigten geht, kann man am Umgang mit #Behindertenwerkstätten sehen. Der #Referentenentwurf zur Förderung eines »inklusiven Arbeitsmarkts« sieht lediglich vor, dass die Möglichkeit, Mittel der #Ausgleichsabgabe auch für »Einrichtungen zur #Teilhabe schwerbehinderter Menschen am #Arbeitsleben – insbesondere für #Werkstätten für #behinderte Menschen« – zu verwenden, gestrichen werden soll. Verbesserungen der #Arbeitsbedingungen in den Werkstätten sind vorerst trotzdem nicht geplant.

    Einen #Anspruch auf #Mindestlohn gibt es hier nicht. Der #Verdienst ist so niedrig, dass die Betroffenen aufstocken müssen. Laut #Bundesarbeitsministerium lag das monatlich verfügbare #Einkommen von #Werkstattbeschäftigten mit #Rentenanspruch im Jahr 2019 bei durchschnittlich 1.046 Euro und von Werkstattbeschäftigten mit Anspruch auf #Grundsicherungsleistungen bei 973 Euro. (...)

    jungewelt.de/artikel/441376.fa

    #Bundesregierung fördert #Ausbeutung statt #Inklusion