#ewigkeitsgarantie — Public Fediverse posts
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@rav-ev.bsky.social Die #Bundesrepublik Deutschland ist ein #Rechtsstaat. Das steht im #Grundgesetz und unterfällt der #Ewigkeitsgarantie.
Warum verhält sich sich die deutsche #Bundesregierung an dieser Stelle nicht so?
Wird das eines Tages ein internationaler #Strafgerichtshof aufarbeiten müssen?
Viel besser wäre es, den Betroffenen jetzt Recht angedeihen zu lassen.
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Der haushaltspolitische Sprecher der #FDP-Fraktion im #Bundestag und #Jurist Otto #Fricke stellt die #Schuldenbremse auf eine Ebene mit dem ebenfalls im #Grundgesetz geregelten Verbot der #Todesstrafe. Ich halte diesen Vergleich politisch für töricht. Zudem steht das Verbot unter der „#Ewigkeitsgarantie“ von Art. 79 Abs. 3. Sie könnte selbst mit ⅔ Mehrheit nicht eingeführt werden.
https://www.ardaudiothek.de/episode/politik/fricke-fdp-brauchen-faire-haushaltskompromisse/rbb24-inforadio/13509405/ -
Der haushaltspolitische Sprecher der #FDP-Fraktion im #Bundestag und #Jurist Otto #Fricke stellt die #Schuldenbremse auf eine Ebene mit dem ebenfalls im #Grundgesetz geregelten Verbot der #Todesstrafe. Ich halte diesen Vergleich politisch für töricht. Zudem steht das Verbot unter der „#Ewigkeitsgarantie“ von Art. 79 Abs. 3. Sie könnte selbst mit ⅔ Mehrheit nicht eingeführt werden.
https://www.ardaudiothek.de/episode/politik/fricke-fdp-brauchen-faire-haushaltskompromisse/rbb24-inforadio/13509405/ -
Der haushaltspolitische Sprecher der #FDP-Fraktion im #Bundestag und #Jurist Otto #Fricke stellt die #Schuldenbremse auf eine Ebene mit dem ebenfalls im #Grundgesetz geregelten Verbot der #Todesstrafe. Ich halte diesen Vergleich politisch für töricht. Zudem steht das Verbot unter der „#Ewigkeitsgarantie“ von Art. 79 Abs. 3. Sie könnte selbst mit ⅔ Mehrheit nicht eingeführt werden.
https://www.ardaudiothek.de/episode/politik/fricke-fdp-brauchen-faire-haushaltskompromisse/rbb24-inforadio/13509405/ -
Der haushaltspolitische Sprecher der #FDP-Fraktion im #Bundestag und #Jurist Otto #Fricke stellt die #Schuldenbremse auf eine Ebene mit dem ebenfalls im #Grundgesetz geregelten Verbot der #Todesstrafe. Ich halte diesen Vergleich politisch für töricht. Zudem steht das Verbot unter der „#Ewigkeitsgarantie“ von Art. 79 Abs. 3. Sie könnte selbst mit ⅔ Mehrheit nicht eingeführt werden.
https://www.ardaudiothek.de/episode/politik/fricke-fdp-brauchen-faire-haushaltskompromisse/rbb24-inforadio/13509405/ -
Der haushaltspolitische Sprecher der #FDP-Fraktion im #Bundestag und #Jurist Otto #Fricke stellt die #Schuldenbremse auf eine Ebene mit dem ebenfalls im #Grundgesetz geregelten Verbot der #Todesstrafe. Ich halte diesen Vergleich politisch für töricht. Zudem steht das Verbot unter der „#Ewigkeitsgarantie“ von Art. 79 Abs. 3. Sie könnte selbst mit ⅔ Mehrheit nicht eingeführt werden.
https://www.ardaudiothek.de/episode/politik/fricke-fdp-brauchen-faire-haushaltskompromisse/rbb24-inforadio/13509405/ -
CDU fordert Verfassungsänderung, um #Totalsanktionen möglich zu machen
In den öffentlichen Debatten wird immer klarer, dass 100%-Sanktionen im Sozialrecht verfassungsrechtlich nicht zulässig sind. Dies wurde auch von Tacheles in seiner Stellungnahme im Gesetzgebungsverfahren zum Haushaltssicherungsgesetz herausgearbeitet. Nun fordert heute der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Jens Spahn, eine Verfassungsänderung zur rechtssicheren Verschärfung von Sanktionen im Bürgergeld. Er sagt: "Wenn hier eine generelle Streichung durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht gedeckt ist, sollten wir eben die Verfassung ändern.".
Die Unverfrorenheit und Arroganz der Unionsspitzenvertreter ist ungeheuerlich und demokratiegefährdend!
Das Bundesverfassungsgericht hat seine Entscheidung zu Sanktionen auf die Normen des Grundgesetzes gestützt, die überhaupt nicht veränderbar sind, da sie den Kern der freiheitlich demokratischen Grundordnung ausmachen.
Das Bundesverfassungsgericht vom 05. November 2019 zum Aktenzeichen 1 BvL 7/16:
„Die zentralen verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Ausgestaltung staatlicher #Grundsicherungsleistungen ergeben sich aus der grundrechtlichen Gewährleistung eines menschenwürdigen #Existenzminimums (Art. 1 Abs. 1 [Menschenwürde] in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG [#Sozialstaatsprinzip]). Gesichert werden muss einheitlich die physische und soziokulturelle #Existenz. Die den Anspruch fundierende #Menschenwürde steht allen zu und geht selbst durch vermeintlich „unwürdiges“ Verhalten nicht verloren.“
Genau um populistischen bis diktatorische Übergriffe vorzubeugen, haben die Mütter und Väter des Grundgesetzes die so genannte #Ewigkeitsgarantie in das #Grundgesetz eingefügt. In Artikel 79 Abs. 3 GG steht:
„Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.“
Wir fragen uns also: Was genau möchte Herr #Spahn denn nun an der Verfassung ändern? Das Prinzip der Menschenwürde abschaffen? Oder das #Sozialstaatsprinzip? Obwohl beides überhaupt nicht geändert werden kann. Oder geht es doch nur um #Wahlkampf und billige #Hetze auf Kosten der #Armen?
Der Vorstoß von Jens Spahn, das Grundgesetz zu ändern und soziale #Grundprinzipien zu beschneiden, zeigt einmal mehr die rücksichtslose #Agenda der #CDU. Die CDU möchte weiter Druck auf die #Ampel ausüben, dabei rechtsstaatliche Grundsätze aushöhlen und das Land immer weiter nach rechts treiben.
https://www.trueten.de/archives/13065-CDU-fordert-Verfassungsaenderung,-um-Totalsanktionen-moeglich-zu-machen.html #Sanktionen #Hartz4 mus weg! #Bürgergeld
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#Menschenwürde
Art. 1 GG#Ewigkeitsgarantie Art. 79 Abs. 3 GG:
#Konkrete #Bedeutung für das, was Art. 1 GG betrifft:
-> #Modifikation durch #Verfassungsänderung #unzulässig;
#Lösungen für #Probleme, die unter Art. 1 #subsumiert werden, sind dem #verfassungsändernden #Gesetzgeber #entzogen;
-> #Schutzbereich ist #Teil der #Verfassungsidentität
-> #Begrenzung des #Anwendungsvorrangs des #Unionsrechts