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  1. Wer dein Gesicht scannt

    LinkedIn, Etsy, Roblox: Wer dein Gesicht scannt, wenn du dich online verifizierst

    Beim Verifizieren des eigenen Profils oder Alters auf vertrauten Plattformen geben Nutzende sensible biometrische Informationen an dritte Unternehmen weiter. Eines dieser Unternehmen ist das US-amerikanische Persona, dessen Prüfungen weit über bloße Identitätskontrollen hinausgehen.

    Drei Jahre lang verkauft Johanna digitale Nähanleitungen auf Etsy, einem beliebten Online-Marktplatz für Kunsthandwerk und hochwertige Waren. Vor einigen Wochen fordert Etsy sie auf, ihre Daten zu bestätigen. „Ok, Etsy will sicherstellen, dass die Daten aktuell sind“, denkt sie. Als sie jedoch ein Foto von ihrem Ausweis hochladen und ein Live-Selfie von sich machen soll, bricht sie den Vorgang sofort ab, erzählt Johanna.

    Johanna, die in Wirklichkeit anders heißt und anonym bleiben möchte, wird nicht nur deshalb stutzig, weil sie ihre sensiblen biometrischen Daten preisgeben soll. „Ich habe noch einen der letzten Personalausweise ohne Fingerabdruck, kaufe schon seit über zwanzig Jahren nicht mehr bei Amazon und habe noch nie ein Foto von mir irgendwo hochgeladen“, erzählt sie.

    Johanna stellt bei Nachforschungen außerdem fest, dass nicht Etsy selbst, sondern eine andere ihr gänzlich unbekannte Firma diese Daten erheben und verarbeiten soll: Persona Identities, Inc, mit Sitz in San Francisco, Kalifornien. Persona ist der externe Dienstleister, den Etsy damit beauftragt hat, die Identität von Verkäufer*innen wie Johanna zu verifizieren.

    Immer mehr digitale Plattformen kontrollieren die Identität oder das Alter ihrer Nutzer*innen. Oder besser gesagt: Sie lassen es kontrollieren. Eines der Unternehmen, das sich darauf spezialisiert hat und von dieser Entwicklung profitiert, ist Persona. Seine Technologien sind mittlerweile in vielen Branchen im Einsatz: Finanzdienstleistungen, Online-Marktplätze, Videospiele, Lernplattformen oder Soziale Medien. Auch an einem Verfahren für Alterskontrollen in Australien, wo seit letztem Herbst ein Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige gilt, ist Persona beteiligt.

    Der Trend zu Identitäts- und Alterskontrollen wirft grundsätzliche Fragen auf: Wenn wir unsere Gesichter – wie wir das etwa von einer biometrischen Kontrolle am Flughafen oder der Eröffnung eines neuen Bankkontos kennen – nun auch scannen lassen müssen, um selbst gemachte Kunst zu verkaufen, mit Freund*innen zu chatten oder Online-Spiele zu spielen, macht es das Internet tatsächlich sicherer? Lassen sich Deepfakes, Bots und gestohlene Identitäten mit biometrischen Kontrollen kommerzieller Anbieter bekämpfen, die biometrische Daten von Millionen von Menschen sammeln und damit zu einem begehrten Ziel für Hacker*innen und Identitätsdiebstahl werden? Und welche Auswirkungen hat die konkrete Umsetzung solcher Kontrollen – von Datenschutz bis zu politischen Fragen, wenn unsere persönlichen Informationen in den Händen von US-Unternehmen liegen?

    Gesichtszüge, der Abstand zwischen den Augen, die Form des Kinns und andere biometrische Merkmale gehören zu den sensibelsten personenbezogenen Informationen überhaupt. Anders als ein Passwort oder eine PIN kann man sie nach einem Datenleck nicht einfach zurücksetzen oder neu vergeben. Gleichzeitig werden Datenlecks solcher sensibler Informationen immer mehr Teil unseres Alltags – wie zuletzt in Polen, wo Gesundheitsdaten von rund 19 Millionen Menschen kompromittiert wurden, oder nach einem Datenleck von biometrischen Informationen im Jahr 2019, bei dem eine Million Fingerabdrücke und Daten zur Gesichtserkennung offen im Netz standen.

    Über 1 Milliarde Verifizierungen

    Etsy, LinkedIn, Reddit, Roblox, OpenAI mit ChatGPT sowie seit neustem Anthropic mit Claude. Das sind nur einige Beispiele für Plattformen des modernen digitalen Lebens, die die Identität oder das Alter ihrer Nutzenden von Persona verifizieren lassen. Sie gehören zu den mittlerweile mehr als 4.000 Unternehmen, die solche Kontrollen über Persona abwickeln. Vergangenes Jahr hat Persona die Marke von einer Milliarde Verifizierungen überschritten.

    Ihren Shop hat Johanna ins Leben gerufen, noch bevor Etsy im Jahr 2024 die biometrische Identitätskontrolle über Persona zur Bedingung für eine Shop-Eröffnung machte. Damals habe sie eine Kopie ihres Führerscheins hochgeladen. „Das barg für mich ein geringes Risiko“, erinnert sie sich. Im Frühjahr hat der US-amerikanische Online-Marktplatz sodann damit begonnen, einige bereits aktive Verkäufer*innen in der EU zur Bestätigung ihrer Daten aufzufordern. So traf es auch Johanna und ihren Shop.

    Anlass sind offenbar Fake-Shops, die auf Etsy billig produzierte Massenware vertreiben und diese als handgemachte Unikate deklarieren. Laut eigenen Angaben möchte Etsy durch die Datenüberprüfungen gegen Betrug vorgehen und gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen. Auf unsere Frage, was der konkrete Anlass für die Verifizierungen bereits bestehender Verkäufer*innen ist, hat Etsy nicht reagiert. Neben der Abfrage nach Steuer- und Kontodaten gehört auch die Prüfung der Identität durch Persona dazu.

    Wer steckt hinter Persona?

    Seit der Gründung im Jahr 2018 ist Persona enorm gewachsen. Gegründet haben das Unternehmen zwei frühere Mitbewohner: Rick Song, ehemals Softwareentwickler beim US-amerikanischen Zahlungsdienstleser Square im Bereich der Identitätsbetrugsbekämpfung, und Charles Yeh, ehemals Softwareentwickler bei Dropbox.

    Die Firma konnte nicht zuletzt dank der Risikokapitalgesellschaft „Founders Fund“ expandieren, die unter anderem von Peter Thiel gegründet wurde. Der rechtsautoritäre Tech-Milliardär ist Mitbegründer des Überwachungs- und Datenanalyseunternehmens Palantir. Sein Founders Fund ist neben anderen Risikokapitalgesellschaften ein wichtiger Geldgeber von Persona: Mehrere Investitionsrunden in Höhe von insgesamt 350 Millionen US-Dollar führte der Founders Fund mit an. Nach der letzten Finanzierungsrunde ist der Wert von Persona auf zwei Milliarden US-Dollar geklettert.

    Persona hat jegliche Verbindungen zu Palantir und der US-Regierung bestritten und beteuert, dass Thiel weder direkt in den Geschäftsbetrieb noch in Entscheidungen der Firma involviert sei. Wie viele Firmenanteile der Founders Fund an Persona hält, ist nicht öffentlich bekannt. Auf unsere Frage, wie viel strategischen Einfluss die Risikokapitalgesellschaft auf die Firma ausübt, wollte Persona nicht öffentlich antworten – ebenso wie auf viele weitere Fragen, die wir dem Unternehmen gestellt haben.

    Johanna hat der Kapitalgeber aber in ihrem Entschluss bekräftigt, die Identitätskontrolle mit Persona nicht durchzuführen: „Ich werde meine persönlichsten Daten wie Gesichtsbiometrie und Ausweisdokumente nicht über Etsy an eine Firma geben, mit der Peter Thiel zu tun hat“, erklärt sie. Da Etsy nicht zulässt, den Shop ohne die geforderte Identitätskontrolle weiterzubetreiben, hat sie sich entschieden, Etsy zuvorzukommen und ihren Shop zu schließen. „So viel kann ich bei Etsy gar nicht verdienen, dass es mir das wert ist.“ Für sie war der Shop „eine schöne Möglichkeit, ein passives Einkommen zu generieren“. Pläne, ihre digitalen Nähanleitungen woanders zu vertreiben, habe sie nicht.

    „Ich musste von meinem Ersparten leben“

    Janine hingegen hat ihren Etsy-Shop zum Beruf gemacht. Sie ist nicht nur Verkäuferin in Vollzeit und lebt seit mehr als einem Jahrzehnt von den Einnahmen, die sie aus dem Verkauf von Kurzwaren für Bastelarbeiten erzielt. Sie ist auch Starverkäuferin: Ihr Shop trägt ein besonderes Abzeichen, da sie sich durch kontinuierlich gute Bewertungen hervorgetan hat. Der kleine lila Stern neben ihrem Shop-Namen soll den Käufer*innen auf den ersten Blick Zuverlässigkeit und Vertrauen signalisieren.

    Als Etsy Janine zur Verifizierung ihrer Daten auffordert, kann sie das nachvollziehen. „In einem geschäftlichen Verhältnis möchte man wissen, wer gegenüber sitzt und ob das auch wirklich die Person ist.“ Fake-Shops, die den besonderen Charakter von Etsy schädigen, machten ihr selbst zu schaffen und haben negative Auswirkungen auf die Kund*innen, erklärt sie.

    Janine macht sich also für die Verifizierung bereit. Foto vom Ausweis hochladen, ein Echtzeit-Selfie aufnehmen, fertig – Personas Identitätskontrolle soll in wenigen Klicks erledigt sein. Die Gesichtserkennungssoftware extrahiert die Gesichtsmerkmale aus dem Ausweisfoto und dem Selfie und vergleicht diese Gesichtsgeometrie miteinander. So will Persona sicher stellen, dass das Gesicht zu der Person auf dem Ausweis gehört.

    Allerdings scheitert Janine bereits am ersten Schritt. Jedes Mal, wenn sie ein Foto von ihrem deutschen Ausweis oder Reisepass hochlädt, erklärt Persona ihre Dokumente für nicht gültig. Nach „unzähligen verzweifelten“ Versuchen wendet sie sich an den Kundensupport von Etsy. Doch dann findet sie sich in einer „KI-Loop der Hölle“ wieder, erzählt Janine. Mehrere Wochen lang versucht sie vergeblich, zu einem echten Menschen im Support durchzukommen. Auch die Legal Abteilung von Etsy kontaktiert sie – wieder ohne Erfolg.

    Schließlich tritt die von Etsy angekündigte Frist ein: „Etsy hat meinen Shop dann einfach in den Ferienmodus geschickt“, erzählt Janine. „Meine ganzen Produkte waren unsichtbar. Es war praktisch nur noch eine Art digitale Visitenkarte von mir da“. Zwei Monate lang befindet sich Janines Shop im Ferienmodus, zwangspausiert. Für sie bedeutet das einen kompletten zweimonatigen Verdienstausfall. „Ich musste von meinem Ersparten leben und auch meine Krankenkasse davon bezahlen“, erzählt sie weiter.

    Erst nachdem ein Anwalt Etsy in Janines Namen kontaktiert, reagiert der US-amerikanische Konzern. Sie solle die Identitätsverifizierung noch mal machen, lautet die Antwort. Diesmal funktioniert es. Was zuvor schiefgelaufen war, weiß sie nicht. 30 Tage mehr und Etsy hätte ihren Shop geschlossen.

    Weder eine Entschädigung noch eine Entschuldigung hat Janine bis heute erhalten. Janine heißt in Wirklichkeit anders. Aus Angst, dass Etsy ihren Shop wegen dieses Artikels sperren könnte, will sie anonym bleiben.

    „Ich wollte das blaue Häkchen auf LinkedIn“

    Die Identitätsverifikation wird so zur Arbeitsvoraussetzung auf Etsy: Bis Anfang 2027 wird der Konzern die Verifizierungswelle in der EU fortsetzen.

    Nicht immer geht es bei Identitätskontrollen um so etwas Essenzielles wie den Lebensunterhalt und wirtschaftliche Teilhabe. Und sie ist nicht immer verpflichtend. Auf dem Berufsnetzwerk LinkedIn etwa soll das blaue Häckchen nach der Verifizierung signalisieren, dass hinter dem Profil wirklich die Person ist, für die man sich ausgibt – und nicht etwa ein Fake-Profil oder ein*e falsche*r Personalvermittler*in.

    LinkedIn betont, die Verifizierung durch Persona sei vollständig freiwillig, die Datenverarbeitung beruht also auf der Einwilligung der Nutzenden. Gleichzeitig wirbtdie Tochterfirma von Microsoft damit, dass verifizierte Mitglieder im Durchschnitt 60 Prozent mehr Profilaufrufe erhalten und das Engagement um 50 Prozent steigern. Diese Anreize zeigen offenbar Wirkung: Seitdem LinkedIn die Verifizierung im Jahr 2024 eingeführt hat, haben sich nach Angaben von LinkedIn weltweit mehr als 100 Millionen Nutzende verifiziert.

    Unter ihnen ist auch der Zürcher Mastodon-Nutzer, der sich „rogi“ nennt und in einem Blog namens „The Local Stack“ über „Überwachungskapitalismus“ schreibt. „Ich wollte das blaue Häkchen auf LinkedIn“, schreibt rogi. „Dann tat ich, was wahrscheinlich sonst kaum jemand tut: Ich habe mir die Datenschutzerklärung und die Nutzungsbedingungen durchgelesen“, erklärt er. Und zwar die von Persona, nicht die von LinkedIn. Sein Beitrag ist viral gegangen und hat eine breite Debatte darüber ausgelöst, was mit den persönlichen Informationen von LinkedIn-Nutzenden tatsächlich passiert.

    Was passiert, wenn man auf „Verifizieren“ klickt?

    Persona erfasst laut den Datenschutzbestimmungen für die LinkedIn-Verifizierung den vollständigen Namen, den Personalausweis samt Foto, ein Echtzeit-Selfie, die daraus extrahierte biometrische Gesichtsgeometrie, Ausweisnummer, Geschlecht, Nationalität, Geburtsdatum, Alter, E‑Mailadresse, Telefonnummer, Postanschrift, IP-Adresse, Gerätetyp, MAC-Adresse, Browser, Betriebssystemversion, Sprache sowie Standortdaten, die aus der IP-Adresse abgeleitet werden.

    Außerdem verfolgt Persona, wie die Nutzenden die Verifizierung durchlaufen – etwa wie lange sie dafür brauchen und ob sie Informationen per Copy-and-Paste einfügen. Neben der physiologischen Biometrie des Gesichts erfasst Persona also auch sogenannte verhaltensbiometrische Daten.

    Zusätzlich behält sich Persona vor, Daten über Nutzende aus einem „globalen Netzwerk vertrauenswürdiger Datenquellen von Drittanbietern“ zu beziehen und abzugleichen: behördliche Datenbanken, nationale Ausweisregister, Kreditauskunfteien, Versorgungsunternehmen, Mobilfunkanbieter und Postadressdatenbanken. „Ich habe meinen Reisepass gescannt, um ein Häkchen zu erhalten, und Persona hat einen Hintergrundcheck durchgeführt“, kommentiert rogi in seinem Beitrag dazu.

    „Geht weit über eine einfache Identitätsprüfung hinaus“

    Der CEO von Persona Rick Song hat auf die Vorwürfe in der Recherche reagiert und unter anderem erklärt, dass Ausweise europäischer Nutzer*innen nicht für KI-Training verwendet würden. Die entsprechende Passage, dass „berechtigte Interessen“ Persona dazu legitimieren, Ausweis-Bilder zur Verbesserung der Dienste zu nutzen, hat Persona aus der Datenschutzrichtlinie entfernt. Sie findet sich auf einer archivierten Version der Seite. Außerdem würden laut Song biometrische Daten sofort nach der Verarbeitung gelöscht und andere personenbezogene Daten maximal 30 Tage gespeichert.

    Michael Mrak vom Verein österreichischer betrieblicher und behördlicher Datenschutzbeauftragter kommt zu der Einschätzung, dass das Ausmaß der Datensammlung und ‑Verarbeitung „weit über das hinausgeht, was für eine einfache Identitätsprüfung erforderlich wäre“. Außerdem sagt er: „Ein Häkchen auf LinkedIn wiegt grundrechtlich nicht schwer genug, um diesen Umfang an Datenverarbeitung zu rechtfertigen“.

    Nach der Verifizierung erhält LinkedIn wiederum nach Einwilligung der Nutzer*innen einige der Daten von Persona. Dazu gehören der vollständige Name, die Art des amtlichen Ausweises und die ausstellende Behörde sowie gegebenenfalls die Telefonnummer. Biometrische Daten sowie Fotos aus dem Ausweis gehören laut LinkedIn nicht dazu. Wie lange das Karriere-Netzwerk die Daten speichert, dazu wollte sich der Sprecher auf unsere Anfrage nicht äußern.

    Etsy hingegen informiert darüber, dass biometrische Daten von Verkäufer*innen bis zu einem Jahr lang gespeichert werden – von Persona. Auch Etsy selbst geht nicht leer aus. Das Selfie und das Ausweisbild bewahrt Etsy 6 Jahre lang nach Schließung des Shops auf.

    269 Hintergrundchecks und 3 Jahre Speicherfrist

    Im Februar hatte Song alle Hände voll damit zu tun, auf harsche Kritik zu reagieren. Denn parallel zur Kontroverse um LinkedIn entfaltete sich eine weitere um Personas Alterskontrollen auf Discord in Großbritannien. Sicherheitsforscher*innen entdeckten ein Frontend von Persona im Netz, das Persona später als Testumgebung bezeichnete.

    Der Fund offenbarte, dass Persona bis zu 269 verschiedene Prüfungen durchführen kann: darunter das Gesicht mit Fotos im Internet sowie in behördlichen Datenbanken, Fahndungslisten und Listen politisch exponierter Personen abgleichen, auf negative Medienberichte scannen sowie jeder Person einen Risikowert zuweisen.

    Persona hat daraufhin klargestellt, dass keine Partnerplattform alle 269 Hintergrundchecks durchführt. Sie stellten lediglich eine Auswahl an möglichen Überprüfungen dar und würden nicht auf jede einzelne Person angewendet. Monate später ließ Persona den eigenen Quellcode von der unabhängigen IT-Security-Firma Trails of Bits prüfen. Dort heißt es: „Die 269 Check sind ein konfigurierbares Menü und nicht universell angewandt.“ Welche Abgleiche des Gesichts und persönlicher Informationen mit welchen Datenbanken wann greifen, legt Persona nicht offen.

    Discord hat die Zusammenarbeit mit Persona nach der einmonatigen Testphase im Frühjahr beendet. Man habe als neuen Maßstab gesetzt, dass „Altersschätzung anhand des Gesichts […] vollständig auf dem Gerät selbst durchgeführt werden muss“. Persona erfülle diese Anforderungen nicht. Reddit und Roblox nutzen Personas Alterskontrollen weiterhin. Die persönlichen Informationen, die Persona möglicherweise bei einer Alterskontrolle sammelt und auswertet, ähneln denen, die bei einer Identitätskontrolle von LinkedIn-Nutzer*innen erfasst werden.

    „Die Angaben von Persona sind sehr vage“, sagt Felix Mikolasch gegenüber netzpolitik.org. Er ist Datenschutzjurist bei der Wiener Datenschutzorganisation Noyb. Es sei unklar, welche Daten wann konkret verarbeitet werden. Die vollständige Liste aller möglichen Daten wirke äußerst umfangreich. „Eine so umfangreiche Datenverarbeitung dürfte kaum oder nur sehr, sehr selten verhältnismäßig sein, um Alter oder Identität zu bestätigen“, sagt Mikolasch weiter.

    Biometrische Daten von 75 Millionen Kindern und Jugendlichen

    So verlangt die beliebte Videospiel-Plattform Roblox seit Anfang des Jahres eine Alterskontrolle, um chatten zu können. Roblox nutzt die Alterskontrolle von Persona außerdem, um Spielende in Altersgruppen einzusortieren und ihnen altersbasierte Konten zuzuweisen.

    Entweder schätzt Persona das Alter anhand des Gesichts oder liest es aus dem Ausweis aus, wobei auch bei dieser Ausweisverifizierung ein Selfie her muss. Wer die Alterskontrolle nicht macht, kann bei Roblox nur auf ein eingeschränktes Spielangebot zugreifen. Auf diese Weise werden Millionen von Spieler*innen faktisch in den Biometrieprozess gedrängt.

    Nach Angaben der Gaming-Plattform gegenüber netzpolitik.org haben bereits 57 Prozent der weltweit täglichen Nutzenden die Altersverifikation abgeschlossen. Bei 132 Millionen aktiven Nutzenden täglich bedeutet es, dass sensible biometrische Daten von rund 75 Millionen Spieler*innen an Personas Infrastruktur übertragen wurden ― die meisten davon dürften Kinder und Jugendliche sein.

    Gefragt nach konkreten Speicherfristen, schweigt sich der Spieleanbieter aus: „Unser Anbieter Persona löscht Bilder und Videos, sobald sie sicher verarbeitet wurden“, sagte eine Sprecherin auf Anfrage von netzpolitik.org. Biometrische Daten insbesondere von Minderjährigen unterliegen einem besonderen Schutz. Versteckt im Kleingedruckten auf der Hilfeseite zur Ausweisverifizierung sowie in der Datenschutzrichtlinie von Roblox findet sich der Hinweis, dass Persona biometrische Daten bis zu 30 Tage lang speichere. Andere Plattformen benennen wiederum andere Fristen. Für Reddit etwa spricht Persona von einer automatischen Löschung nach drei Tagen.

    Persona wirbt mit deutscher Jugendschutz-Zertifizierung

    In Deutschland hat die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) Personas Konzept für das „Tool zur Alterseinschätzung mittels künstlicher Intelligenz“ 2024 als geeignet bewertet. Persona präsentiert das Logo der Behörde auf der eigenen Webseite.

    In ihrer Bewertung beschreibt die KJM Personas Technologie als ein neuronales Netzwerk, das mittels einer Vielzahl von Gesichtsbildern dazu trainiert wurde, das Alter anhand biometrischer Daten einzuschätzen. Maßgeblich für die Positivbewertung ist, ob die Technologie eine „geschlossene Benutzergruppe für Erwachsene“ sicherstellen kann. In anderen Worten, ob sie Kinder ausschließen und gefährdende Inhalte nur Erwachsenen zugänglich machen kann.

    Im Antrag habe Persona damals angegeben, die Datenrechte der betroffenen Personen zu beachten, sagte eine KJM-Sprecherin auf Anfrage von netzpolitik.org. Bei Personas Alters- und Identitätsverifikation ist „weder ein Vorhalten von Daten noch ein Datenbankabgleich erforderlich“ und „findet ausweislich des zur Bewertung vorgelegten Antrags auch nicht statt“, so die Sprecherin weiter. Die für die Altersschätzung erforderlichen Daten würden nach Abschluss des Vorgangs gelöscht, hieß es damals außerdem im Antrag.

    Im Widerspruch zum europäischem Datenschutz

    Joris Leander Kanowski und Michael Kolain vom Zentrum für Digitalrechte kritisieren, dass entgegen dem Prinzip „Privacy by Design“ Nutzende nicht kontrollieren können, wer in welchem Umfang auf ihre Daten zugreifen kann. Denn Persona legt die Daten an eine Reihe weiterer Tech-Unternehmen offen, die sie ebenfalls verarbeiten ― wiederum im Auftrag von Persona. Insgesamt zählt Persona 17 solcher Subunternehmen, darunter die KI-Unternehmen Anthropic, OpenAI und Groqcloud. An welche dieser Unternehmen Daten von Nutzer*innen geschickt werden, ist aus der veröffentlichten Liste nicht ersichtlich. Unter den Aufgaben, die die Subunternehmen ausführen, finden sich etwa Kreditkarten-Verarbeitung, Bildverarbeitung oder Datenbankdienste. Mit einer Ausnahme aus Kanada haben alle diese Subunternehmen ihren Hauptsitz in den USA.

    Es bleibe unklar, auf welchen Rechenzentren und in welchen algorithmischen Systemen die Daten der Nutzer*innen zirkulieren, so Kanowski und Kolain weiter. „Das hat mit informationeller Selbstbestimmung nichts mehr zu tun“.

    Laut Datenschutzjurist Felix Mikolasch steige dadurch außerdem das Risiko, dass die Daten für andere Zwecke als nur die Verifizierung von Alter oder Identität weiterverwendet werden. „Ob das geschieht, ist für Nutzende und für uns, zumindest derzeit, kaum nachvollziehbar“. Hinzu komme das Risiko, dass ein Unternehmen die Daten unabsichtlich öffentlich macht oder US-Behörden darauf zugreifen.

    Sind biometrische Daten in den USA überhaupt sicher?

    Damit spricht Mikolasch den Konflikt zwischen europäischem Datenschutz und der US-amerikanischen Gesetzgebung, dem sogenannten CLOUD Act, an. Im Kern geht es darum, dass US-Sicherheitsbehörden wie FBI, NSA, CIA und Co. sich Zugriff auf sensible Daten europäischer Bürger*innen verschaffen können. Auf Verlangen der Behörden müssen US-Unternehmen die Daten europäischer Nutzer*innen herausgeben, selbst wenn sie diese in Rechenzentren innerhalb der EU speichern.

    Laut Mikolasch sind persönliche Informationen europäischer Nutzer*innen in den USA nicht sicher. Denn für die Übermittlung personenbezogener Daten in das Land sei „derzeit kein angemessenes Schutzniveau vorhanden“, sagte der Jurist gegenüber netzpolitik.org. Das Data Privacy Framework, das Abkommen zwischen der EU und den USA, das den Datentransfer regelt und auf das sich Persona bezieht, bietet laut dem Juristen „keinen wirklichen Schutz“.

    Das Problem ist laut Noyb umso akuter, als dass die US-amerikanische Aufsichtsbehörde FTC, die die Einhaltung der Datenschutzpflichten durch Unternehmen überwachen und durchsetzen soll, nun direkt Trump untersteht. Das hat der Oberste Gerichtshof der USA Ende Juni entschieden. Die Unabhängigkeit dieser Behörde ist aber eine wichtige Voraussetzung für den transatlantischen Datendeal. Damit ist das rechtliche Konstrukt, das den Schutz biometrischen Daten europäischer Nutzer*innen garantieren soll, noch mehr in Frage gestellt, als es ohnehin schon war.

    Nicht-biometrische Alternativen und öffentlicher Druck sind notwendig

    Persona unterhält seit letztem Jahr neben einem Sitz in London auch einen Sitz in Dublin. Auch wenn die irische Datenschutzbehörde für ihre Zurückhaltung gegenüber Big Tech bekannt ist: zumindest rechtlich ist damit ein Zugriff auf das Unternehmen und seinen Umgang mit persönlichen Informationen europäischer Nutzer*innen möglich. Damit die Behörde aktiv wird, braucht es öffentlichen Druck.

    Es gehört nicht nur zu Personas Geschäftsmodell, sensible biometrische Daten von Nutzer*innen zu verarbeiten. Anbieter von biometrischen Kontrollen wie Persona sowie Plattformen, die solche Kontrollen einführen, leisten auch der Normalisierung derartiger Verfizierungsmethoden im Internet insgesamt Vorschub.

    Solange es keine verbindlichen Regelungen für Identitäts- und Alterskontrollen gibt, werden Unternehmen wie Persona den nachvollziehbaren Wunsch nach vertrauensvoller Kommunikation und verlässlichem Online-Handel mit Slogans wie „Das Internet menschlich halten“ nutzen, um biometrische Kontrollen als Versprechen gegen KI-Fakes, Bots und Betrug zu verkaufen.

    Solange Nutzer*innen zu biometrischen Kontrollen faktisch gezwungen werden, bleibt ihnen die Wahl, entweder ihre Biometrie gegenüber US-Unternehmen preiszugeben oder – wie Johanna – die Plattformen zu verlassen oder nur eingeschränkt zu nutzen. Letztlich mit der Konsequenz, dass sie von essenziellen digitalen Diensten ausgeschlossen sind. Menschen, die auf die Dienste nicht verzichten wollen oder können – wie Janine – müssen ihre sensibelsten persönlichen Informationen gegenüber kommerziellen Unternehmen offenlegen. Sie müssen dann mit der Angst leben, dass ihre sensibelsten persönlichen Informationen in einem Datenleck offengelegt werden können.

    Um Menschen nicht vor diese Wahl zu stellen, müssen Plattformen nicht-biometrische Alternativen anbieten und auf diese mindestens genauso prominent hinweisen wie auf biometrische Kontrollen.

    Timur Vorkul ist seit September 2025 Volontär bei netzpolitik.org. Er hat Sozialwissenschaften und Kulturanthropologie studiert und zuletzt für den MDR gearbeitet. Neben seinem Volontariat macht er Beiträge für den Fernsehsender KiKA. Er interessiert sich für staatliche Überwachung, Migrationsregime und Ungleichheit. Kontakt: E-Mail (OpenPGP). Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

  2. Eine Tagesordnung, die auch aus der Feder von George Orwell stammen könnte:
    - Mittwoch, 19 Uhr: Ausweitung der Befugnisse für die Strafverfolgung inkl. automatische #Datenanalyse und Abgleich von #Biometriedaten
    - Donnerstag, 19:40 Uhr: Einführung eines zentralen Registers für Ausländervereine
    - 21:40 Uhr: Erfassung biometrischer Daten im Ausländerzentralregister
    - Freitag, 12:30 Uhr: Reform des Bundespolizeigesetzes inkl. #Staatstrojaner, #Onlinedurchsuchung und Zugriff auf #Fluggastdaten

  3. Keine Weitergabe von Biometriedaten an Flugunternehmen

    Das Bundesministerium für Verkehr will mit dem Gesetz zur Ermöglichung der digitalen Fluggastabfertigung #Flugunternehmen Zugriff auf staatlich erhobene #Biometriedaten wie Gesichtsbilder, geben.

    Wir haben die Chance genutzt eine Stellungnahme an das #BMV zu schicken und haben diese hier für euch veröffentlicht.

    dresden.datenpunks.de/posts/20

    #Datenpunks #Dresden #DatenpunksDresden #dpd #Datenschutz

  4. Die Bundesregierung will für weniger Wartezeit am Flughafen Biometriedaten an Unternehmen weitergeben

    Habt ihr mitbekommen, dass die #Bundesregierung #Biometriedaten an Flugunternehmen geben will, damit die mit dem biometrischen Foto vom Ausweisdokument schneller die Leute beim Check-in abhandeln können und dadurch nach Prognosen 8 min Wartezeit pro Person sparen können? Alles sehr absurd und dystopisch. Zu dem Gesetzesentwurf kann noch bis 10. April Stellung genommen werden. Die Stellungnahme muss per E-Mail an das Referatspostfach [email protected].

    Mal so als Hinweis, falls noch wer mitmachen will.

    Hier drei weiterführende Links dazu:

    netzpolitik.org/2026/flugreise

    bmv.de/SharedDocs/DE/Anlage/Ge

    bmv.de/SharedDocs/DE/Gesetze-2

  5. Biometrische Fotofahndung

    Rechtlich fragwürdig: Bundesregierung will biometrische Fotofahndung im Netz

    Die Polizei soll künftig Fahndungsfotos mit allen im Internet verfügbaren Bildern abgleichen dürfen. In der EU sind die technischen Grundlagen für diese Fotofahndung eigentlich verboten. Dennoch will die Bundesregierung Ermittlungsbehörden genau das nun erlauben.

    Die Bundesregierung will der Polizei erlauben, für die Strafverfolgung und Terrorismusbekämpfung künftig das Internet nach Gesichtern zu durchsuchen. Ein Fahndungsfoto soll dafür mit allen im öffentlichen Internet auffindbaren Gesichtern biometrisch abgeglichen werden können. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) und Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) haben sich dazu vergangenen Donnerstag auf drei Gesetzentwürfe geeinigt.

    Biometrische Gesichtserkennung beruht darauf, dass jedes Gesicht einzigartige Merkmale hat, etwa den Abstand von Augen, Nasenspitze und Kinn. Diese Merkmale lassen ich vermessen und als Daten darstellen, das sogenannte Template. Diese Templates werden dann automatisiert miteinander verglichen.

    Sicherheitspolitiker*innen fordern den Einsatz dieser Fahndungsmethode spätestens seitdem Journalist*innen Ende 2023 das untergetauchte mutmaßliche ehemalige RAF-Mitglied Daniela Klette aufspürten. Sie verwendeten dafür die kommerzielle Gesichtersuchmaschine PimEyes und fanden Bilder von Klette, die unter neuer Identität in Berlin lebte.

    Allerdings verbietet die KI-Verordnung der Europäischen Union, Gesichtsbilder aus dem Internet wahllos einzusammeln und daraus biometrische Datenbanken zu erstellen. Die Ministerien wollen dieses Verbot offenbar gezielt umgehen. Sie betonen, dass für das Auslesen der Daten keine KI-Systeme genutzt würden. Außerdem würden beim geplanten „Ad-hoc-Vergleich“ keine Daten dauerhaft gespeichert. Wie dies technisch umgesetzt werden soll, geht aus den Gesetzentwürfen nicht hervor.

    Das Vorhaben knüpft an die Debatte um das sogenannte Sicherheitspaket im Herbst 2024 an. Damals scheiterte die Ampel-Regierung mit ihren Plänen, weil den Ländern einige der geplanten Überwachungsbefugnisse nicht weit genug gingen.

    Insgesamt bringt die Bundesregierung jetzt drei Gesetzentwürfe auf den Weg. Bundesjustizministerin Hubig stellte die geplanten Änderungen in der Strafprozessordnung (StPO) vor. Parallel kommen aus dem Bundesinnenministerium zwei Entwürfe mit vergleichbaren Befugnissen für die Polizeibehörden des Bundes.

    Wie der biometrische Abgleich funktionieren soll

    Laut den Plänen aus dem Justizministerium soll die Polizei die biometrische Fahndung einsetzen dürfen, um die Identität oder den Aufenthaltsort von Beschuldigten oder Zeug*innen festzustellen. Erlaubt sein soll das beim Verdacht einer Straftat von erheblicher Bedeutung – das sind etwa Mord und Vergewaltigung, aber auch Steuerhinterziehung, Geldwäsche oder Drogendelikte.

    Einen Abgleich mit „öffentlich zugänglichen Echtzeitbildern“ schließt das Gesetz explizit aus. Außerdem darf der Abgleich nur auf Anordnung einer Staatsanwaltschaft erfolgen. Sollte der Einsatz keine Ermittlungsansätze, also Treffer, ergeben, müssen die Daten nach dem Abgleich wieder gelöscht werden.

    Keine Datenbank mit Milliarden von Gesichtern

    Um im öffentlichen Internet nach Personen suchen zu können, müssen Ermittlungsbehörden die öffentlich im Netz verfügbaren Fotos von Gesichtern zunächst durchsuchen, sammeln und in Templates umrechnen. Dabei entsteht eine Datenbank mit den biometrischen Entsprechungen von möglicherweise Milliarden von Gesichtern.

    Das Ministerium betont, dass diese Vergleichsdatenbank bei dem geplanten „Ad-hoc-Abgleich“ nicht dauerhaft gespeichert würde. Die Templates müssten stattdessen für jeden Abgleich neu erstellt werden. Damit sei die „Erstellung einer dauerhaften Datenbank, die aus dem Internet erhobene Lichtbilder und/oder zugehörige Templates vorhält, […] ausgeschlossen“.

    Allerdings steht das so nicht explizit im Gesetzentwurf. Dieser legt nur fest, dass die „beim Abgleich erhobenen und verarbeiteten Daten“ im Anschluss „unverzüglich“ zu löschen sind, wenn sie für die weiteren Ermittlungen nicht relevant sind. Die Referenzdatenbank selbst erwähnt der Text nicht explizit.

    EU-KI-Verordnung: Warum das Vorhaben problematisch ist

    Hinzu kommt: Artikel 5 der KI-Verordnung verbietet „das Inverkehrbringen, die Inbetriebnahme […] oder die Verwendung von KI-Systemen, die Datenbanken zur Gesichtserkennung durch das ungezielte Auslesen von Gesichtsbildern aus dem Internet oder von Überwachungsaufnahmen erstellen oder erweitern“.

    Aus Sicht von Dirk Lewandowski ist die Sache damit eindeutig. Der Professor für Information Research & Information Retrieval an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg hat für die Organisation AlgorithmWatch ein Gutachten erstellt. Darin kommt er zu dem Schluss, dass die KI-Verordnung es „ausnahmslos“ verbiete, „durch ein anlassloses Scraping von Gesichter-Aufnahmen Datenbanken zur Gesichtserkennung aufzubauen“.

    Ohne eine solche Referenzdatenbank könne der Abgleich nicht sinnvoll duchgeführt werden. Laut Lewandowski scheitere ein solches Vorhaben damit rechtlich wie praktisch.

    Bundestagsgutachten: Wie das Verbot umgangen werden könnte

    Ein Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages kommt allerdings zu einem leicht anderen Schluss. Demnach verbiete die KI-Verordnung nicht den Aufbau einer Datenbank, sondern nur das „ungezielte Auslesen von Gesichtsbildern mittels KI […], da es die Privatsphäre und den Datenschutz der Betroffenen erheblich beeinträchtigt und das Gefühl ständiger Überwachung erzeugt“.

    Das in der KI-Verordnung festgelegte Verbot gelte demnach nur dann, wenn die Strafverfolgungsbehörden die Datenbanken mit Hilfe von KI-Systemen erstellen. Werden dafür keine solchen Systeme verwendet, greife die Verordnung nicht. Die Kernfrage sei also, „ob – und wenn ja, wann – bei dem biometrischen Abgleich mit Bildern aus dem Internet KI ins Spiel kommt“.

    Datenbanken von Bildern aus dem Internet könnten auch ohne Künstliche Intelligenz erstellt werden, schreiben die Wissenschaftlichen Dienste weiter. So können beispielsweise Bilder mit herkömmlichen Methoden aus dem Netz heruntergeladen und dann in einer Datenbank gespeichert werden.

    „Der Einsatz von KI ist also nicht zwingend erforderlich, um einen biometrischen Abgleich mit Bildern aus dem Internet durchzuführen“, so das Fazit der Wissenschaftlichen Dienste, sondern es komme „auf die konkrete Ausgestaltung und technische Umsetzung des in den Gesetzesentwürfen vorgesehenen biometrischen Abgleichs an“.

    Ministerium geht durch die Hintertür

    Das Justizministerium argumentiert in die gleiche Richtung. In der Gesetzesbegründung schreibt das Ministerium, ein Verbot durch die KI-Verordnung gelte nicht, „sofern für das Auslesen der Daten keine KI-Systeme eingesetzt werden“.

    Diese Auslegung vertritt auch die EU-Kommission in ihren Leitlinien zur Einhaltung der Verbote aus der KI-Verordnung. Die Sichtweise würde allerdings bedeuten, dass auch andere Datenbanken zur Gesichtersuche, etwa von kommerziellen Anbietern wie PimEyes und Clearview, in der EU nicht verboten wären.

    Damit würde die Kommission explizit die erklärte Absicht des EU-Parlaments umgehen. Dieses hatte bei den Verhandlungen um die KI-Verordnung auf das Verbot bestanden, weil mit der Gesichtersuche die Anonymität im öffentlichen Raum bedroht wird und es die gesellschaftlichen Auswirkungen einer solchen Überwachungsmöglichkeit fürchtete.

    Fachleute für den Schutz von Grundrechten weisen bereits seit Jahren auf die Gefahren hin, die mit der biometrischen Gesichtersuche einhergehen: Die biometrischen Merkmale eines Gesichtes sind unveränderlich. Mit Hilfe der Suche lassen sich Fotos einer Person im Internet finden – und darüber indirekt wahrscheinlich auch ihr Name, der Arbeitgeber oder der Wohnort. Ein Schnappschuss reicht dafür aus.

    Das erhöht nicht nur das Risiko für Stalking, sondern kann dazu führen, dass man sich auch auf einer Demonstration, bei einem Arztbesuch oder in anderen Situationen ständig beobachtet fühlt und sein Verhalten entsprechend anpasst. Der Chaos Computer Club spricht in einer Stellungnahme von der „Idee einer allgegenwärtigen Überwachung und Datenrasterung, der niemand mehr ausweichen kann“.

    Die Ministerien haben die Gesetzentwürfe jetzt an die Länder geschickt. Auch Verbände können jetzt bis Anfang April ihre Kritik und Verbesserungsvorschläge zu den Vorhaben einreichen – einiges davon könnte in die Entwürfe einfließen. Eines des Gesetze benötigt zudem die Zustimmung des Bundesrates.

    Daniel Leisegang ist Politikwissenschaftler und Co-Chefredakteur bei netzpolitik.org. Zu seinen Schwerpunkten zählen die Gesundheitsdigitalisierung, Digital Public Infrastructure und die sogenannte Künstliche Intelligenz. Daniel war einst Redakteur bei den “Blättern”. 2014 erschien von ihm das Buch »Amazon – Das Buch als Beute«; 2016 erhielt er den Alternativen Medienpreis in der Rubrik “Medienkritik”. Er gehört dem Board of Trustees von Eurozine und dem Kuratorium der Stiftung Warentest an. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon, Bluesky, Threema ENU3SC7K, Telefon: +49-30-5771482-28‬ (Montag bis Freitag, jeweils 8 bis 18 Uhr). Chris Köver recherchiert und schreibt über Migration, biometrische Überwachung, digitale Gewalt und Jugendschutz. Recherche-Anregungen und -Hinweise gerne per Mail oder via Signal (ckoever.24). Seit 2018 bei netzpolitik.org. Hat Kulturwissenschaften studiert und bei Zeit Online mit dem Schreiben begonnen, später das Missy Magazine mitgegründet und geleitet. Ihre Arbeit wurde ausgezeichnet mit dem Journalistenpreis Informatik, dem Grimme-Online-Award und dem Rainer-Reichert-Preis zum Tag der Pressefreiheit. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), BlueSky, Mastodon, Signal: ckoever.24. Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

  6. Nicht mit diesen Schuhen!

    US-Algorithmen als Grenzhüter: Automatisierte Urteile über #EU Reisende möglich.

    Ein Entwurf zum Austausch von #Biometriedaten mit den #USA lässt zu, dass Software bald allein über die Einreise entscheidet – trotz massiver Datenschutzbedenken.

  7. Kenia – keine Totalerfassung

    Huduma Namba: Wie Kenias Zivilgesellschaft die Totalerfassung der Bevölkerung bekämpfte

    Mit radikaler Verweigerung brachte die kenianische Zivilgesellschaft eine geplante Mega-Datenbank ihrer Regierung zu Fall. Wie das gelang und warum der Kampf noch nicht gewonnen ist, berichtete Inklusionsaktivist Mustafa Mahmoud Yousif auf dem 39. Chaos Communication Congress in Hamburg.

    Hoffnung in verzweifelten Zeiten zu stiften ist keine leichte Aufgabe, das macht Mustafa Mahmoud Yousif gleich zu Beginn seines Vortrags klar. Und doch hat sich der Menschenrechtsaktivist genau das vorgenommen. Er ist nach Hamburg auf den 39. Chaos Communication Congress gekommen, um von der Kraft der Zivilgesellschaft zu berichten und Mut zu machen. Er spricht über den erfolgreichen Protest einer Bürger:innenbewegung gegen ein digitales Identifikationssystem in Kenia.

    Das Problem mit dem „Huduma Namba“ genannten System ist schnell umrissen: In einer riesigen zentralen Datenbank wollte die kenianische Regierung 2019 die Bevölkerung erfassen. Diese sollte zahlreiche Angaben über sie beinhalten, von Größe, Alter, Landbesitz und Stammeszugehörigkeit über Einkommens- und Bildungslevel bis zu Angaben über Familienangehörige. Auch biometrische Daten und DNA sollten erfasst werden.

    Nur wer registriert ist, sollte Zugang zu staatlichen Leistungen bekommen, etwa sein Kind auf eine Schule schicken können. Die Regierung wollte sich zudem das Recht einräumen, Daten mit autorisierten Stellen zu teilen – auch mit Unternehmen, fürchtete die kenianische Zivilgesellschaft. Mit den umfangreichen Daten könnten zudem Profile von Personen erstellt werden, so die Sorge. In einem Land, in dem staatlichen Stellen nicht zu trauen sei, eine echte Gefahr, so der Ko-Vorstandsvorsitzende des Instituts für Staatenlosigkeit und Inklusion.

    Koloniales Echo

    Huduma Namba sollte zur „einzigen Quelle der Wahrheit“ über die Menschen in Kenia werden, erklärt Yousif. Und das in einem Land, das unter britischer Kolonialherrschaft alles andere als gute Erfahrungen mit Identitätssystemen gemacht hat. Denn für die Kolonialherren war die Identitätskontrolle ein Herrschaftsinstrument, mit dem sie die unterdrückte Bevölkerung spalten und in ihrer Bewegungsfreiheit einschränken konnte.

    Die Briten hätten das Land in 42 Regionen für 42 Stämme geteilt, mit der Hauptstadt Nairobi als 43. Bezirk. Schwarze Menschen, so Yousif, mussten jederzeit Ausweisdokumente, die sogenannten Kipande, bei sich tragen und der Polizei vorlegen. Die Dokumente enthielten Angaben über die Identität der Personen, wo sie lebten und in welchen Gebieten sie sich aufhalten durften. „Sie haben die Menschen in Ethnien und Bezirke unterteilt, damit sie nicht gemeinsam aufbegehren können“, so Yousif.

    Im digitalen Zeitalter seien Daten zum neuen Rohstoff geworden, der nicht mehr in klassischen Minen, sondern beim Data Mining gewonnen wird. Statt auf Datenminimierung zu setzen, wie es aus Perspektive des Datenschutzes geboten wäre, habe die kenianische Regierung bei „Huduma Namba“ deshalb auf Datenmaximierung gesetzt.

    In einer übereilten Roll-out-Phase von nur sechs Monaten habe die kenianische Regierung versucht, die Bevölkerung zur Registrierung zu drängen. Gerade ohnehin marginalisierte Gruppen, etwa Menschen ohne gültige Dokumente, seien jedoch gefährdet gewesen, zurückgelassen zu werden, kritisiert Yousif. Kinder, deren Eltern teils kenianische Staatsangehörige und geflüchtete Personen seien, wären auf Dauer als Geflüchtete registriert und dem Risiko der Staatenlosigkeit ausgesetzt worden.

    Radikale Verweigerung

    Weil es an einer politischen Opposition zu dem Projekt fehlt, habe es an der Zivilgesellschaft gelegen, Widerstand zu organisieren. Zahlreiche Nichtregierungsorganisationen hätten sich zusammengeschlossen, um in Sozialen Medien gegen den ID-Zwang mobil zu machen.

    Insbesondere die junge Generation sei auf die Kampagne angesprungen. „Sie hatten das Gefühl, dass sie in ein System gezwungen werden, bei dem nicht Menschen, sondern Unterdrückung im Mittelpunkt stehen.“ Die Antwort darauf war radikale Verweigerung: Als die Regierung damit gedroht habe, nicht-registrierte Menschen des Landes zu verweisen, trendete der Hashtag #deportme, also „schiebt mich ab“. Zum Schlachtruf der Bewegung wurde der Slang-Begriff „Hatupangwingwi“, das in etwa „Wir lassen uns nichts vorschreiben“ bedeutet.

    Auch traditionelle Medien hätten das Thema und dem Protest zu mehr Wucht verholfen. NGOs klagten zudem auf Basis des neuen kenianischen Datenschutzgesetzes. Mit Erfolg: Das Verfassungsgericht erklärte die Datenbank für ungültig, unter anderem, weil eine Datenschutz-Folgenabschätzung fehlte. Erhobene DNA-Daten dürfen zudem nur dann genutzt werden, wenn entsprechende Schutzvorkehrungen getroffen werden.

    2022 wählten die Menschen in Kenia eine neue Regierung, die einen Neuanfang versprach und erstmalig Vertreter:innen der Zivilgesellschaft mit an den Tisch holte.

    Der Kampf geht weiter

    Doch damit endete der Kampf für Mustafa Mahmoud Yousif und seine Mitstreier:innen nicht. Auch die neu aufgesetzte Datenbank „Maisha Namba“ soll umfangreiche Daten über die Menschen Kenias enthalten. Auch hier fehlen der Zivilgesellschaft ausreichende Schutzmechanismen, um Bürger:innen vor Profilbildung und Diskriminierung zu schützen.

    Doch Yousif gibt die Hoffnung nicht auf. Immerhin: Statt einer überhasteten Registrierungsphase werden Menschen Stück für Stück und ab Geburt registriert. Und die Verantwortlichkeiten für das Projekt sind jetzt klarer geregelt, sagt der Aktivist. „Wir wissen jetzt, wen wir verklagen müssen.“

    Ingo Dachwitz ist Journalist und Kommunikationswissenschaftler. Seit 2016 ist er Redakteur bei netzpolitik.org und u.a. Ko-Host des Podcasts Off/On. Er schreibt häufig über Datenmissbrauch und Datenschutz, Big Tech, Plattformregulierung, Transparenz, Lobbyismus, Online-Werbung, Wahlkämpfe und die Polizei. 2024 wurde er mit dem Alternativen Medienpreis und dem Grimme-Online-Award ausgezeichnet. Ingo ist Mitglied des Vereins Digitale Gesellschaft sowie der Evangelischen Kirche. Seit 02/2025 ist sein Buch erhältlich: “Digitaler Kolonialismus: Wie Tech-Konzerne und Großmächte die Welt unter sich aufteilen” Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon, Bluesky, FragDenStaat. Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

    Über Ingo Dachwitz - netzpolitik:

    Unter der Kennung "Gastautor:innen" fassen wir die unterschiedlichsten Beiträge externer Quellen zusammen, die wir dankbar im Beueler-Extradienst (wieder-)veröffentlichen dürfen. Die Autor*innen, Quellen und ggf. Lizenzen sind, soweit bekannt, jeweils im Beitrag vermerkt und/oder verlinkt.

  8. CW: Politik

    #CCC fordert #Notbremse für den #Überwachungskatalog im #Koalitionsvertrag

    "CDU, CSU und SPD lassen alle Hemmungen fallen. Sie planen #Massenüberwachung auf gleich drei Ebenen: #Telekommunikation's-, #Autokennzeichen- und #Biometriedaten. Die alten und neuen riesigen #Datenhalden sollen mit „automatisierter Datenrecherche und -analyse“ [ #Palantir von #Thiel] durchkämmt werden dürfen."

    #ProfessionellAngepisst 🔥🔥🔥
    ccc.de/de/updates/2025/ueberwa

  9. #DE

    CCC fordert Notbremse für den Überwachungskatalog im Koalitionsvertrag

    "CDU, CSU und SPD lassen alle Hemmungen fallen. Sie planen #Massenüberwachung auf gleich drei Ebenen: Telekommunikations-, Autokennzeichen- und #Biometriedaten. Die alten und neuen riesigen Datenhalden sollen mit „automatisierter Datenrecherche und -analyse“ durchkämmt werden dürfen. Staatliches #Hacken soll ebenfalls ausgeweitet werden.

    Der Koalitionsvertrag, den die schwarz-schwarz-rote Regierung abschließen will, strotzt so vor Überwachungsvorhaben, dass jeder Einzelne betroffen sein wird. Ob man im Netz kommuniziert, #Auto fährt oder Fotos mit Gesichtern ins Netz stellt: All das soll massenhaft aufgezeichnet und bei Bedarf ausgewertet werden."

    (...)

    ccc.de/de/updates/2025/ueberwa

    "Der #CCC ruft daher SPD-Mitglieder dazu auf, den Koalitionsvertrag abzulehnen. Die Abstimmung läuft vom 15. bis 29. April und ist, Stand jetzt, das einzige wirkliche Hindernis, das die Koalition noch verhindern könnte." (t.me/jugendinfo/6709)

    #uberwachen #surveillance #vorratsdatenpeichung #biometry #spd @SPDde @CCC

  10. #Koalitionsvertrag: Wirtschaft hoffnungsvoll, #Entsetzen bei Bürgerrechtlern

    "Der Chaos Computer Club verlangt gar eine "#Notbremse für den #Überwachungskatalog im Koalitionsvertrag" und kritisiert Pläne für #Massenüberwachung auf drei Ebenen. Dabei bezieht sich der Verein auf angekündigte Maßnahmen zur Sammlung von #Telekommunikations-, #Autokennzeichen- und #Biometriedaten: "Ob man im Netz kommuniziert, Auto fährt oder Fotos mit Gesichtern ins Netz stellt: All das..."
    heise.de/news/Koalitionsvertra

  11. #Australien hat gestern ein neues #Socialmedia-#Gesetz auf den Weg gebracht, das es Jugendlichen unter 16 Jahren künftig verbieten soll, soziale Netzwerke wie #TikTok, #Facebook oder #Instagram zu nutzen - so sinnvoll der Vorstoß inhaltlich zunächst auch scheinen mag, ist die Crux definitiv das damit verbundene Verfahren der Online-#Verifikation, denn hierzu sollen womöglich auch #Biometriedaten genutzt werden. Für TRT World habe ich eine kurze Einschätzung abgegeben: intrapol.org/2024/11/22/austra

  12. Damals, 2023, als die SPD noch #Bürgerrechtspartei war... *schwärm*

    Anträge zum ordentlichen Bundesparteitag der SPD

    "Antrag EU28: Europäische #Biometriedaten nicht an US-Behörden weitergeben"

    "...keine bundesweiten zentralen #biometrischeDatenbanken aufzubauen bzw. bestehende nicht zu erweitern. Wir setzen uns auf europ. Ebene für eine entsprechende Wertung ein. Internationale Abkommen sollten entsprechende Datensammlungen auch nicht über die #Hintertür ermöglichen."
    parteitag.spd.de/fileadmin/par

  13. Einmal alles bitte! WTF?!? 😠

    US-Behörden bestehen auf #Zugang zu EU-#Biometriedaten: Verhandlungen beginnen

    "Die #USA lassen nicht locker bei den Forderungen nach "kontinuierlichen und systematischen Transfers" von Daten zu #Fingerabdrücken und weiteren #biometrischen #Merkmalen."
    heise.de/news/Neue-Verhandlung

  14. Der Kelber-Tätigkeitsbericht sollte ein Weckruf für die Ampel sein, etwa bei #Biometriedaten im Pass oder Ausweis, bei der Geheimdienste-Aufsicht, beim #Transparenzgesetz und bei #Chatkontrolle bundestag.de/presse/hib/kurzme

  15. Alleingang in Brüssel:
    #EU-Kommission prüft Zugriff auf #Biometriedaten durch US-#Polizei

    US -Behörden wollen #Fingerabdrücke und #Gesichtsbilder in insgesamt 40 Staaten abfragen, die meisten davon in #Europa. Mit einem Kniff setzt sich die EU-Kommission an die Spitze der Gespräche über das Vorhaben.

    Die kluge Idee kam aus #USA
    dhs.gov/visa-waiver-program-re

    Recherchiert von:
    netzpolitik.org/2023/alleingan

  16. Unser Webinar zu #Datenschutz und dem Recht am eigenen Bild ist jetzt als Aufzeichnung online:
    sds-links.de/DaM-Recht-am-Bild
    #DatenschutzAmMittag

    Die Präsentation von Dr. Diana Ettig (Spirit Legal) ist verlinkt.

    Danke für die Fragen aus der Praxis zu: #Widerruf der #Einwilligung, Brillen als #Gesundheitsdaten, #Fotos von Kindern und Jugendlichen, #Biometriedaten uvm.

    #TeamDatenschutz #Kunsturhebergesetz #DSGVO

  17. #fedilz #digitalebildung
    Aus dem Lehrplan PoWi in Hessen: "Anhand aktueller Fragen und Auseinandersetzungen sollen deren grundsätzlichen Strukturen verdeutlicht werden."
    Wie intensiv werden #Datenschutz #chatkontrolle, #biometriedaten im Unterricht behandelt? Und gibt es Unterstützung vom KuMI?

  18. Heute ab 20 Uhr ist wieder @digiges - Abend @cbase & im Stream!
    Mit @matthimon: US-Regierung fordert Direktzugriff auf europäische #Biometriedaten
    Volker Grassmuck: EuGH-Urteil zu #Uploadfiltern
    Kurzvorträge: Kampagne „#Chatkontrolle Stoppen!“, @PrototypeFund & @digiges!

    Und am 10. September ab 20 Uhr: DigiGes Benefiz Lounge @cbase!

    Alle Infos: digitalegesellschaft.de/2022/0
    #NPA119

  19. Heute #PersoOhneFinger ab 15 Uhr auf der @PrivacyWeek:

    Lightning Talk zur geplanten #Fingerabdruck-Pflicht in neuen Personalausweisen in Deutschland. Wobei die Grundlage eine EU-Verordnung ist, die für alle Länder gilt! fahrplan.privacyweek.at/pw20/t #pw20 #biometriedaten /f

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