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#bundesjustizministerium — Public Fediverse posts

Live and recent posts from across the Fediverse tagged #bundesjustizministerium, aggregated by home.social.

  1. Erfreuliche News zur #Petition
    #Gewaltschutz im #Familiengericht JETZT!
    Petitionsausschuss empfiehlt #Bundesjustizministerium die Petition bei der Reform des #Kindschaftsrechts zu berücksichtigen!
    Auch wenn es noch genauere Regelungen brauche, müssten die Gerichte schon jetzt die #Istanbulkonvention berücksichtigen und dürften sie nicht ignorieren.
    Bitte weiter unterzeichnen, falls noch nicht gemacht:
    c.org/5JjRY6hgqt

  2. Erfreuliche News zur #Petition
    #Gewaltschutz im #Familiengericht JETZT!
    Petitionsausschuss empfiehlt #Bundesjustizministerium die Petition bei der Reform des #Kindschaftsrechts zu berücksichtigen!
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  3. Erfreuliche News zur #Petition
    #Gewaltschutz im #Familiengericht JETZT!
    Petitionsausschuss empfiehlt #Bundesjustizministerium die Petition bei der Reform des #Kindschaftsrechts zu berücksichtigen!
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  4. “Keine verfassungskonforme Ausgestaltung möglich”

    Zivilgesellschaft warnt vor Plänen für KI-Fahndung

    Amnesty International, Chaos Computer Club und weitere Organisationen fordern den Stopp neuer Befugnisse für Sicherheitsbehörden. Die geplanten Systeme zur biometrischen Suche und automatisierten Datenanalyse bedrohten Datenschutz, Versammlungsfreiheit und informationelle Selbstbestimmung.

    Die Pläne der Bundesregierung, die Befugnisse für Sicherheitsbehörden bei der digitalen Fahndung auszuweiten, gefährden Grundrechte. Zu diesem Schluss kommen mehrere zivilgesellschaftliche Organisationen in ihrer gemeinsamen Stellungnahme zu den Gesetzentwürfen aus dem Bundesjustiz- und Bundesinnenministerium. „Wir betonen, dass eine grundrechtskonforme Ausgestaltung dieser Befugnisse auch durch Nachbesserungen im Verfahrensrecht nicht erreichbar wäre“, heißt es in der Stellungnahme: „Die genannten Mängel sind keine bloßen Ausgestaltungsfehler, sondern symptomatisch für das strukturelle Defizit des gesamten Regelungsvorhabens.“

    Die Organisationen, darunter Amnesty International und der Chaos Computer Club, bemängeln unter anderem das Fehlen eines richterlichen Vorbehalts, die ungenügende Transparenz für Betroffene und unzureichende Dokumentation der Arbeitsweise der KI-Systeme. Es fehlten zudem Einschränkungen bei Form und Umfang der einbezogenen Daten und bei den Analysemethoden. Ferner drohten schwerwiegende Grundrechtseingriffe durch Privatunternehmen.

    In der Konsequenz empfiehlt die Stellungnahme die vollständige Rücknahme der Gesetzesentwürfe und stattdessen ein gesetzliches Verbot „biometrischer Massenerkennungssysteme“ sowie verbindliche Regeln zu Transparenz, Kontrolle und Haftung für die algorithmische Datenanalyse.

    Wer im Internet zu sehen ist, ist betroffen

    Die Bundesregierung will der Polizei erlauben, für die Strafverfolgung und Terrorismusbekämpfung künftig das Internet nach Gesichtern zu durchsuchen. Ein Fahndungsfoto soll dafür mit allen im öffentlichen Internet auffindbaren Gesichtern biometrisch abgeglichen werden können. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) und Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) haben sich dazu auf mehrere Gesetzentwürfe geeinigt.

    Das Bündnis kritisiert, damit würde de facto die Infrastruktur für eine flächendeckende Verfolgbarkeit der Bevölkerung geschaffen. Der Einsatz von KI-Systeme wie PimEyes oder Clearview AI für die biometrische Fahndung bezeichnet die Stellungnahme als Eingriff „in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung aller Menschen ein, die im Internet Fotos, Videos und andere Inhalte mit biometrischen Merkmalen veröffentlichen, ohne dass diese dafür einen Anlass gegeben hätten“. Mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung sowie dem Recht auf den Schutz personenbezogener Daten sei dies nicht vereinbar.

    Selbst Personen, die ohne ihr eigenes Zutun im Hintergrund von öffentlich zugänglichem Bildmaterial auftauchten, drohe so die Verarbeitung ihrer biometrischen Daten. Indirekt werde damit auch die Meinungs- und Versammlungsfreiheit eingeschränkt: Wer befürchten muss, aufgrund der Teilnahme an einer Versammlung biometrisch erfasst zu werden, verzichte möglicherweise gänzlich – es drohe ein Abschreckungseffekt, der die Wahrnehmung der eigenen Grundrechte verhindere.

    Empirische Daten zeigten zudem, dass insbesondere People of Color häufig zu Unrecht von polizeilichen Maßnahmen betroffen seien. Es drohe damit eine Gefährdung des Diskriminierungsverbots.

    KI-Systeme sollen polizeiliche „Super-Datenbank“ schaffen

    Ein weiterer Gesetzesentwurf sieht eine automatisierte Datenanalyse mittels KI-Systemen wie Palantir vor. Massenhafte Datenbestände der Bundes- und Landespolizeibehörden sollen dafür zusammengeführt und algorithmisch ausgewertet werden – unabhängig vom Einzelfall. Die Daten von Opfern, Zeug:innen und gänzlich unbeteiligten Personen würden dann Teil derselben „Super-Datenbank“. Das Resultat wären tiefgreifende Persönlichkeitsprofile auf der Basis algorithmisch ausgewerteter massenhafter Datenbestände.

    Eine solche Analyse ermögliche Schlussfolgerungen, „die weit über die ursprünglichen Erhebungszwecke der analysierten Daten und auch über das Ziel der eigentlichen Suchanfrage an das Analysesystem hinausgehen“, heißt es in der Stellungnahme: „Solche Systeme sind strukturell fehleranfällig, intransparent und diskriminierungsfördernd. Dies gilt in verstärktem Maße für KI-Systeme, die auch nach Einführung weiterhin selbstlernend sind und in den Entwürfen nicht ausgeschlossen werden.“

    Das Vorhaben der Bundesregierung knüpft an die Debatte um das sogenannte Sicherheitspaket im Herbst 2024 an. Die damalige Ampel-Regierung scheiterte mit ihren Plänen, weil den Ländern die geplanten Überwachungsbefugnisse nicht weit genug gingen.

    Die Europäische Union verbietet laut KI-Verordnung eigentlich die massenhafte Verarbeitung von Gesichtsbildern zu biometrischen Datenbanken. Die aktuellen Entwürfe der Bundesregierung stellen demnach einen Versuch dar, das EU-Verbot zu umgehen. Auch die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) kritisiert die Gesetzesinitiativen zur Erweiterung digitaler Ermittlungsbefugnisse und kommt dabei ebenfalls zu dem Schluss: „In der vorgesehenen Form sind diese Befugnisse nicht mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben vereinbar. Sie gefährden die verfassungsrechtlich geschützten Rechte Unbeteiligter erheblich.“

    Denis Glismann ist von April bis Juni 2026 Praktikant bei netzpolitik.org. Er schließt aktuell seinen Master in Politikwissenschaft an der FU Berlin ab. Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

  5. Das deutsche Patent- und Markenamt (DPMA)
    – Aushängeschild deutscher Innovationsfähigkeit –
    Beim elektronischen Rechtsverkehr noch im vorigen Jahrtausend?

    Beim elektronischen Rechtsverkehr setzt das DPMA und das Bundesjustizministerium noch immer auf Jahrzehnte alte Technik aus dem vorigen Jahrtausend – Telefax und Signaturkarte –, während andere deutsche, europäische und internationale Behörden in diesem Bereich bereits zum Teil seit über 30 Jahren mit modernen Kontomodellen sowie Einfachzertifikation mit 2fa arbeiten.

    © 2026 by Mauritius Stein

    Vorgeschobenes Argument für die Lösung mit der sogenannten "Signaturkarte" war von Anfang an und ist heute die rechtssichere Identifikation der handelnden Personen vor dem Amt. Unbeantwortet blieb allerdings stets die Frage, was die Patenteinreichung per Telefax – Vorgängertechnik der Online-Lösung mit Signaturkarte – sicherer macht. Und das DPMA zeigt bei Design und Markenanmeldungen, dass es auch anders geht.

    Mit dem ERVDPMAV (Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr beim Deutschen Patent- und Markenamt) hat man dann Erfordernisse festgeschrieben, welche die Signaturkarte rechtfertigen sollten, weil das EUIPO und die WIPO Marken- und Designs allerdings einfacher zur Anmeldung annimmt, hat man sich dann – um nicht völlig abgehängt zu werden – für diese zwei Schutzrechtsarten ebenfalls für einfachere Anmeldungen geöffnet.

    So wird nicht nur ein teures System von Software und IT-Ausstattung beim DPMA für Patentanmeldungen und sonstige amtliche Eingaben aufrecht erhalten, sondern auch der Online-Zugang zu den Dienstleistungen des Amtes einer breiteren Öffentlichkeit vorenthalten.

    Die Entwicklung des elektronischen Rechtsverkehrs beim DPMA ist ein typisches Beispiel, wie verkrustete und archaische Strukturen im deutschen Behördensystem den technischen Fortschritt aushebeln und das gesamtgesellschaftliche Fortkommen hemmen. Ein Blick über den Tellerrand würde genügen, um das zu erkennen.

    #Behördendigitalisierung #Digitalisierung #Innovationen #Patente #Marken #Design #DPMA #EUIPO #WIPO #Bundesjustizministerium

    @BMDS

  6. Ein Gesetz stürzt noch kein Patriarchat

    Gewalt gegen Frauen: Das geplante Gesetz gegen digitale Gewalt schließt längst überfällige Strafbarkeitslücken. Doch auf einem Verbot für sexualisierte Deepfakes kann sich die Bundesregierung nicht ausruhen, so lange die meisten Fälle nicht mal bis zur Anklage kommen.

    Jetzt kommt es also endlich, das Gesetz gegen digitale Gewalt, an dem das Justizministerium bereits seit fünf Jahren arbeitet, das schon zu Ampelzeiten versprochen wurde und dann versandete. Am Freitag hat Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) angekündigt, den Entwurf noch diese Woche vorzulegen. Er soll in den kommenden Tagen innerhalb der Bundesregierung abgestimmt werden.

    Die sexualisierten Deepfakes, über die derzeit ganz Deutschland spricht, nachdem die Schauspielerin Collien Fernandes ihren Fall öffentlich machte, sie sollen damit unter Strafe gestellt werden.

    Nicht nur das Verbreiten und Teilen, sondern schon das Erstellen solcher Aufnahmen wird dann in Deutschland verboten. Und auch viele weitere Schutzlücken zu bildbasierter Gewalt soll das Gesetz schließen, etwa zu heimlichen Aufnahmen in Umkleiden und Saunen oder dem ungefragten heimlichen Filmen eines bekleideten Hinterns – unglaublich, aber all das war bislang nicht explizit strafbar.

    Jurist*innen und Betroffene weisen seit Jahren auf diese Ungerechtigkeiten hin. Sie sind nicht nur den Betroffenen kaum vermittelbar, sondern allen, die zurecht fragen, welchen Wert sexuelle Selbstbestimmung in einem Land hat, in dem solche Übergriffe erlaubt ist. Es ist gut, dass das deutsche Strafrecht sie in Zukunft klar verbietet, auch wenn die Reaktion reichlich spät kommt.

    Was ist mit den restlichen 97 Prozent?

    Gleichzeitig könnte man, wenn man der Justizministerin derzeit zuhört, meinen, damit sei es schon getan.

    Das ist es leider nicht. Nur sehr wenige Betroffene von sexualisierter Gewalt zeigen diese derzeit an. Bei digitaler Gewalt liegt der Anteil bei 2,4 Prozent. Das zeigt eine kürzlich erschienene Studie von Bundesfamilienministerium, Bundesinnenministerium und Bundeskriminalamt.

    Der mit Abstand größte Teil der Menschen bringt die Fälle also nicht zur Polizei, es folgen nie Ermittlungen oder Anklagen einer Staatsanwaltschaft deswegen. Was die Frage aufwirft: Was ist denn mit den restlichen 97,6 Prozent?

    Natürlich kann es sein, dass die Anzeigequote steigt, wenn Betroffene davon ausgehen, dass ihre Anzeigen eine größere Chance für eine Strafverfolgung bieten. Dass mutmaßliche Täter*innen nicht so leicht davon kommen. Dass ihre Schilderungen von der Polizei verstanden und ernst genommen werden und auch vor Gericht. Hier muss der Staat daran arbeiten, dass seine Behörden bei einer Anzeige wegen digitaler und sexualisierter Gewalt nicht als Hindernis und Schikane wahrgenommen werden, sondern als Unterstützung.

    Die öffentlich zur Schau gestellte Zufriedenheit der Justizministerin, bei der es nun klingt als hätte ihre Regierung mit dem Gesetzentwurf quasi schon das Patriarchat halb in die Knie gezwungen: Vor allem Fachleute teilen sie nicht. Sie verweisen stattdessen auf all die vielen Hebel, die darüber hinaus umgelegt werden müssen.

    „Dann schäme ich mich noch mehr“

    Was Menschen – oder sagen wir es gleich, es sind ganz überwiegend Frauen und Mädchen – fühlen und denken, wenn sie ein sexualisiertes Deepfake von sich im Internet entdecken, beschreibt etwa die Moderatorin Lola Weippert in der Dokumentation, die Collien Fernandes vor zwei Jahren für das ZDF gedreht hat.

    Auf die gefälschten Videos von ihr angesprochen sagt Weippert: „Ich schäme mich, dass es so etwas überhaupt gibt. Und dann schäme ich mich noch mehr, wenn ich denke, wie viele Menschen das sehen und denken, das ist echt. Und ich kann nichts dagegen tun.“

    Die Betroffenen fühlen Scham, viele sprechen von Panik, fragen sich, wer die Bilder kennt oder was passiert, wenn Auftrag- und Arbeitgeber*innen, Familie, Freunde diese finden. Sie fürchten um ihre Jobs, ihre Einkommen. Die psychischen und körperlichen Folgen, der Stress, die Angst, sie sind ähnlich wie bei anderen Gewalterfahrungen, der Körper unterscheidet da nicht.

    In so einer Situation brauchen Betroffene vor allem praktische und sofortige Unterstützung. Wie können sie dafür sorgen, dass Bilder oder Deepfakes gelöscht werden? Dass sie aus den Suchmaschinen verschwinden? Welche Aussichten hat es überhaupt, Anzeige zu erstatten und wie müssen sie dafür Beweise sichern?

    Recht auf Beratung für Betroffene? Ab 2032.

    Dazu gehört juristische Beratung, aber auch psychologische Hilfe. Die Stellen, die solche Hilfe aber anbieten, sind in Deutschland chronisch unterfinanziert. Sie müssen um Stellen und Mittel kämpfen, wissen oft nicht, wie es zum Jahresende finanziell weitergeht. Das Gewalthilfegesetz, das die Bundesregierung vor einem Jahr verabschiedet hat, soll die Beratung in solchen Fällen zu einem Recht machen. Dieser Rechtsanspruch: Er greift ab dem Jahr 2032.

    Eine Bundesregierung, die ihre Bürger*innen vor Gewalt schützen will, kann sich nicht auf einer reichlich späten Verschärfung des Strafrechts ausruhen. Tech-Oligarchen haben Technologien entwickelt, die es möglich machen, mit ein paar Klicks und wenigen Wortendie sexuelle Selbstbestimmung eines anderen Menschen zu verletzen.

    Sie dürfen damit nicht durchkommen und die EU hat bereits Mittel, um sie damit auch nicht durchkommen zu lassen. Weitere Werkzeuge sind in Arbeit. Aber so lange die Technologien in der Welt sind und es auch bleiben werden, so lange das Patriarchat weiterhin stabil und breitbeinig steht, muss die Bundesregierung so schnell wie möglich für das absolute Minimum sorgen: Dass diejenigen, die den Schaden tragen, wenigsten die Hilfe und Unterstützung bekommen, die sie brauchen.

    Chris Köver recherchiert und schreibt über Migration, biometrische Überwachung, digitale Gewalt und Jugendschutz. Recherche-Anregungen und -Hinweise gerne per Mail oder via Signal (ckoever.24). Seit 2018 bei netzpolitik.org. Hat Kulturwissenschaften studiert und bei Zeit Online mit dem Schreiben begonnen, später das Missy Magazine mitgegründet und geleitet. Ihre Arbeit wurde ausgezeichnet mit dem Journalistenpreis Informatik, dem Grimme-Online-Award und dem Rainer-Reichert-Preis zum Tag der Pressefreiheit. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), BlueSky, Mastodon, Signal: ckoever.24. Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

  7. Biometrische Fotofahndung

    Rechtlich fragwürdig: Bundesregierung will biometrische Fotofahndung im Netz

    Die Polizei soll künftig Fahndungsfotos mit allen im Internet verfügbaren Bildern abgleichen dürfen. In der EU sind die technischen Grundlagen für diese Fotofahndung eigentlich verboten. Dennoch will die Bundesregierung Ermittlungsbehörden genau das nun erlauben.

    Die Bundesregierung will der Polizei erlauben, für die Strafverfolgung und Terrorismusbekämpfung künftig das Internet nach Gesichtern zu durchsuchen. Ein Fahndungsfoto soll dafür mit allen im öffentlichen Internet auffindbaren Gesichtern biometrisch abgeglichen werden können. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) und Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) haben sich dazu vergangenen Donnerstag auf drei Gesetzentwürfe geeinigt.

    Biometrische Gesichtserkennung beruht darauf, dass jedes Gesicht einzigartige Merkmale hat, etwa den Abstand von Augen, Nasenspitze und Kinn. Diese Merkmale lassen ich vermessen und als Daten darstellen, das sogenannte Template. Diese Templates werden dann automatisiert miteinander verglichen.

    Sicherheitspolitiker*innen fordern den Einsatz dieser Fahndungsmethode spätestens seitdem Journalist*innen Ende 2023 das untergetauchte mutmaßliche ehemalige RAF-Mitglied Daniela Klette aufspürten. Sie verwendeten dafür die kommerzielle Gesichtersuchmaschine PimEyes und fanden Bilder von Klette, die unter neuer Identität in Berlin lebte.

    Allerdings verbietet die KI-Verordnung der Europäischen Union, Gesichtsbilder aus dem Internet wahllos einzusammeln und daraus biometrische Datenbanken zu erstellen. Die Ministerien wollen dieses Verbot offenbar gezielt umgehen. Sie betonen, dass für das Auslesen der Daten keine KI-Systeme genutzt würden. Außerdem würden beim geplanten „Ad-hoc-Vergleich“ keine Daten dauerhaft gespeichert. Wie dies technisch umgesetzt werden soll, geht aus den Gesetzentwürfen nicht hervor.

    Das Vorhaben knüpft an die Debatte um das sogenannte Sicherheitspaket im Herbst 2024 an. Damals scheiterte die Ampel-Regierung mit ihren Plänen, weil den Ländern einige der geplanten Überwachungsbefugnisse nicht weit genug gingen.

    Insgesamt bringt die Bundesregierung jetzt drei Gesetzentwürfe auf den Weg. Bundesjustizministerin Hubig stellte die geplanten Änderungen in der Strafprozessordnung (StPO) vor. Parallel kommen aus dem Bundesinnenministerium zwei Entwürfe mit vergleichbaren Befugnissen für die Polizeibehörden des Bundes.

    Wie der biometrische Abgleich funktionieren soll

    Laut den Plänen aus dem Justizministerium soll die Polizei die biometrische Fahndung einsetzen dürfen, um die Identität oder den Aufenthaltsort von Beschuldigten oder Zeug*innen festzustellen. Erlaubt sein soll das beim Verdacht einer Straftat von erheblicher Bedeutung – das sind etwa Mord und Vergewaltigung, aber auch Steuerhinterziehung, Geldwäsche oder Drogendelikte.

    Einen Abgleich mit „öffentlich zugänglichen Echtzeitbildern“ schließt das Gesetz explizit aus. Außerdem darf der Abgleich nur auf Anordnung einer Staatsanwaltschaft erfolgen. Sollte der Einsatz keine Ermittlungsansätze, also Treffer, ergeben, müssen die Daten nach dem Abgleich wieder gelöscht werden.

    Keine Datenbank mit Milliarden von Gesichtern

    Um im öffentlichen Internet nach Personen suchen zu können, müssen Ermittlungsbehörden die öffentlich im Netz verfügbaren Fotos von Gesichtern zunächst durchsuchen, sammeln und in Templates umrechnen. Dabei entsteht eine Datenbank mit den biometrischen Entsprechungen von möglicherweise Milliarden von Gesichtern.

    Das Ministerium betont, dass diese Vergleichsdatenbank bei dem geplanten „Ad-hoc-Abgleich“ nicht dauerhaft gespeichert würde. Die Templates müssten stattdessen für jeden Abgleich neu erstellt werden. Damit sei die „Erstellung einer dauerhaften Datenbank, die aus dem Internet erhobene Lichtbilder und/oder zugehörige Templates vorhält, […] ausgeschlossen“.

    Allerdings steht das so nicht explizit im Gesetzentwurf. Dieser legt nur fest, dass die „beim Abgleich erhobenen und verarbeiteten Daten“ im Anschluss „unverzüglich“ zu löschen sind, wenn sie für die weiteren Ermittlungen nicht relevant sind. Die Referenzdatenbank selbst erwähnt der Text nicht explizit.

    EU-KI-Verordnung: Warum das Vorhaben problematisch ist

    Hinzu kommt: Artikel 5 der KI-Verordnung verbietet „das Inverkehrbringen, die Inbetriebnahme […] oder die Verwendung von KI-Systemen, die Datenbanken zur Gesichtserkennung durch das ungezielte Auslesen von Gesichtsbildern aus dem Internet oder von Überwachungsaufnahmen erstellen oder erweitern“.

    Aus Sicht von Dirk Lewandowski ist die Sache damit eindeutig. Der Professor für Information Research & Information Retrieval an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg hat für die Organisation AlgorithmWatch ein Gutachten erstellt. Darin kommt er zu dem Schluss, dass die KI-Verordnung es „ausnahmslos“ verbiete, „durch ein anlassloses Scraping von Gesichter-Aufnahmen Datenbanken zur Gesichtserkennung aufzubauen“.

    Ohne eine solche Referenzdatenbank könne der Abgleich nicht sinnvoll duchgeführt werden. Laut Lewandowski scheitere ein solches Vorhaben damit rechtlich wie praktisch.

    Bundestagsgutachten: Wie das Verbot umgangen werden könnte

    Ein Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages kommt allerdings zu einem leicht anderen Schluss. Demnach verbiete die KI-Verordnung nicht den Aufbau einer Datenbank, sondern nur das „ungezielte Auslesen von Gesichtsbildern mittels KI […], da es die Privatsphäre und den Datenschutz der Betroffenen erheblich beeinträchtigt und das Gefühl ständiger Überwachung erzeugt“.

    Das in der KI-Verordnung festgelegte Verbot gelte demnach nur dann, wenn die Strafverfolgungsbehörden die Datenbanken mit Hilfe von KI-Systemen erstellen. Werden dafür keine solchen Systeme verwendet, greife die Verordnung nicht. Die Kernfrage sei also, „ob – und wenn ja, wann – bei dem biometrischen Abgleich mit Bildern aus dem Internet KI ins Spiel kommt“.

    Datenbanken von Bildern aus dem Internet könnten auch ohne Künstliche Intelligenz erstellt werden, schreiben die Wissenschaftlichen Dienste weiter. So können beispielsweise Bilder mit herkömmlichen Methoden aus dem Netz heruntergeladen und dann in einer Datenbank gespeichert werden.

    „Der Einsatz von KI ist also nicht zwingend erforderlich, um einen biometrischen Abgleich mit Bildern aus dem Internet durchzuführen“, so das Fazit der Wissenschaftlichen Dienste, sondern es komme „auf die konkrete Ausgestaltung und technische Umsetzung des in den Gesetzesentwürfen vorgesehenen biometrischen Abgleichs an“.

    Ministerium geht durch die Hintertür

    Das Justizministerium argumentiert in die gleiche Richtung. In der Gesetzesbegründung schreibt das Ministerium, ein Verbot durch die KI-Verordnung gelte nicht, „sofern für das Auslesen der Daten keine KI-Systeme eingesetzt werden“.

    Diese Auslegung vertritt auch die EU-Kommission in ihren Leitlinien zur Einhaltung der Verbote aus der KI-Verordnung. Die Sichtweise würde allerdings bedeuten, dass auch andere Datenbanken zur Gesichtersuche, etwa von kommerziellen Anbietern wie PimEyes und Clearview, in der EU nicht verboten wären.

    Damit würde die Kommission explizit die erklärte Absicht des EU-Parlaments umgehen. Dieses hatte bei den Verhandlungen um die KI-Verordnung auf das Verbot bestanden, weil mit der Gesichtersuche die Anonymität im öffentlichen Raum bedroht wird und es die gesellschaftlichen Auswirkungen einer solchen Überwachungsmöglichkeit fürchtete.

    Fachleute für den Schutz von Grundrechten weisen bereits seit Jahren auf die Gefahren hin, die mit der biometrischen Gesichtersuche einhergehen: Die biometrischen Merkmale eines Gesichtes sind unveränderlich. Mit Hilfe der Suche lassen sich Fotos einer Person im Internet finden – und darüber indirekt wahrscheinlich auch ihr Name, der Arbeitgeber oder der Wohnort. Ein Schnappschuss reicht dafür aus.

    Das erhöht nicht nur das Risiko für Stalking, sondern kann dazu führen, dass man sich auch auf einer Demonstration, bei einem Arztbesuch oder in anderen Situationen ständig beobachtet fühlt und sein Verhalten entsprechend anpasst. Der Chaos Computer Club spricht in einer Stellungnahme von der „Idee einer allgegenwärtigen Überwachung und Datenrasterung, der niemand mehr ausweichen kann“.

    Die Ministerien haben die Gesetzentwürfe jetzt an die Länder geschickt. Auch Verbände können jetzt bis Anfang April ihre Kritik und Verbesserungsvorschläge zu den Vorhaben einreichen – einiges davon könnte in die Entwürfe einfließen. Eines des Gesetze benötigt zudem die Zustimmung des Bundesrates.

    Daniel Leisegang ist Politikwissenschaftler und Co-Chefredakteur bei netzpolitik.org. Zu seinen Schwerpunkten zählen die Gesundheitsdigitalisierung, Digital Public Infrastructure und die sogenannte Künstliche Intelligenz. Daniel war einst Redakteur bei den “Blättern”. 2014 erschien von ihm das Buch »Amazon – Das Buch als Beute«; 2016 erhielt er den Alternativen Medienpreis in der Rubrik “Medienkritik”. Er gehört dem Board of Trustees von Eurozine und dem Kuratorium der Stiftung Warentest an. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon, Bluesky, Threema ENU3SC7K, Telefon: +49-30-5771482-28‬ (Montag bis Freitag, jeweils 8 bis 18 Uhr). Chris Köver recherchiert und schreibt über Migration, biometrische Überwachung, digitale Gewalt und Jugendschutz. Recherche-Anregungen und -Hinweise gerne per Mail oder via Signal (ckoever.24). Seit 2018 bei netzpolitik.org. Hat Kulturwissenschaften studiert und bei Zeit Online mit dem Schreiben begonnen, später das Missy Magazine mitgegründet und geleitet. Ihre Arbeit wurde ausgezeichnet mit dem Journalistenpreis Informatik, dem Grimme-Online-Award und dem Rainer-Reichert-Preis zum Tag der Pressefreiheit. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), BlueSky, Mastodon, Signal: ckoever.24. Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

  8. #panorama3 31.01.26
    #bundesjustizministerium sagt: dazu steht nichts im #koalitionsvertrag 🤔 Wenn wir schon so weit sind dass die #justiz sich an einem Koalitionsvertrag ausrichtet oder dahinter versteckt 🫣 #JustizVersagen #politikversagen Da wundert es mich auch nicht mehr wenn es Menschen gibt die die #bundesrepublik nicht anerkennen 🤔

  9. Bisher kommen Cyberkriminelle "viel zu oft davon", sagt Justizministerin Hubig. Sie will stärker gegen Kinderpornografie, Online-Betrug und strafbaren Hass im Internet vorgehen. Jetzt legt die Regierung dafür den Grundstein.#Politik #Internetkriminalität #Cyberkriminalität #Internetnutzung #StefanieHubig #Bundesjustizministerium
    Monatelanges Speichern von Daten: Hubig will mehr Kontrolle im Internet
  10. „Mögliche Gefahr für unsere Demokratie“: Bundesjustizministerin Hubig für ernsthafte Prüfung eines AfD-Verbots

    tagesspiegel.de/politik/moglic

    > Die SPD-Politikerin sieht in der AfD „mögliche Gefahr für unsere Demokratie“. Sie fordert Bundestag und Bundesrat auf, die Diskussion über ein Verbot ebenfalls zu führen.

    #depol
    #FckAfD :FCKAFD: #AfDVerbot
    #bundesjustizministerium #SPD #bundestag

  11. Bundesjustizministerium startet Onlineportal für Klagen von Fluggästen

    Mit ein paar Klicks zur Entschädigung: Das wünschen sich viele Passagiere, deren Flug stark verspätet war oder ganz ausgefallen ist. Das Justizministerium hat jetzt eine Onlineplattform für Fluggastrechte eingerichtet.

    ➡️ tagesschau.de/wirtschaft/verbr

    #Fluggastrechte #Bundesjustizministerium

  12. Handelsregister.de posaunt unter anderem sensible Daten aus. Das Bundesjustizministerium will deshalb die Abfragen zukünftig einschränken.
    Private Daten im Handelsregister: Justizministerium will reagieren
  13. Die geplante digitale Videodokumentation von Strafprozessen zieht Kritik auf sich. Die Hilfsorganisation Weißer Ring warnt vor möglichen Folgen für die Opfer.
    Geplante Videodokumentation von Strafprozessen stößt auf Kritik
  14. Datenschutzbeauftragte und die Bundesregierung sehen das Problem, dass auf handelsregister.de zu viele Daten abrufbar sind. Nun arbeiten sie an einer Lösung.
    Redseliges handelsregister.de: Bundesjustizministerium gegen Abschaltung
  15. Von Chan-jo Jun @Anwalt_Jun: ".. Erwiderung von Twitters Anwälten .. bestätigt sich unser schlimmster Verdacht. #Twitter hat mit @bmj_bund, @MarcoBuschmann angeblich einen Deal gemacht, dass Twitter § 3b #NetzDG (#Gegenvorstellungsverfahren) nicht beachten muss." Quelle: twitter.com/Anwalt_Jun/status/ ? Erst Gesetz, und dann hingemauschelt, dass es für ausländischen Konzern in Deutschland einfach mal nicht gilt? Warum? #HauptsacheMaßnahme #Augenwischerei #Bundesjustizministerium #BMJ

  16. " @correctiv_org und Stern haben die Strategien der #Väterrechtler analysiert und interne Dokumente aus dem #Bundesjustizministerium ausgewertet. Daraus ergibt sich, wie intensiv organisierte Väterrechtler auf Regierungsebene lobbyieren."

    correctiv.org/aktuelles/haeusl

  17. Das #Bundesjustizministerium plant ein Gesetz gegen „#DigitaleGewalt“. In den Stellungnahmen zu den Eckpunkten des Plans fordern Verbände und Zivilgesellschaft vor allem eins: dass das Ministerium klar definiert, was damit gemeint ist.
    Die geplanten #AccountSperren und das neue #Auskunftsverfahren, aber auch die Ausdehnung auf jegliche Verletzung von absoluten Rechten stehen in der Kritik.

    netzpolitik.org/2023/kritische

  18. Die Organisation HateAid berät Betroffene von Online-Hass. Sie soll laut den Haushaltsplänen keine Fördermittel vom Justizministerium mehr bekommen.
    Beratungsarbeit von HateAid in Gefahr: Kein Geld gegen den Hass
  19. Das #Bundesjustizministerium plant ein Gesetz gegen #DigitaleGewalt, aber es ist schwer, darin nicht vor allem die vielen Lücken zu sehen. @sebmeineck und ich haben mit Fachleuten gesprochen und zusammengetragen, was tatsächlich helfen würde.

    netzpolitik.org/2023/digitale-

  20. Weichen wurden von #Justizminister #Buschmann gestellt für eine Bereinigung von Gesetzen bzw #Gesetzestexten aus der #NS Zeit.

    Der Ursprung des Paragraf 265a (erschleichen einer Leistung)i stammt aus der #NS-Zeit, wie das #Bundesjustizministerium auf Nachfrage bestätigte. Das Gesetz gilt für #Schwarzfahrer. Ob das gleich mit geändert wird ?

    22.02.23
    juedische-allgemeine.de/politi

  21. Was ist denn nun die Freiheit? Floskel des Jahres oder Gebot der Stunde, wie die FDP meint? Eine frei erfundene Homestory.
    Die Wahrheit: Meine Freiheit, die ich meine
  22. Das Bundesumweltministerium ist nicht mehr für Klimaschutz zuständig, aber künftig für Verbraucherschutz. Die designierte Ministerin Steffi Lemke hat nun entschieden, wer ihre beiden Staatssekretärsposten übernehmen soll.
    Regierungsbildung: Designierte Umweltministerin Lemke besetzt Staatssekretärsposten
    #SteffiLemke #Bundesjustizministerium #Umweltministerium #SvenjaSchulze #JochenFlasbarth #Deutschland