home.social

#koalitionsvertrag — Public Fediverse posts

Live and recent posts from across the Fediverse tagged #koalitionsvertrag, aggregated by home.social.

  1. @Josteglitz

    Ja & ich erlaube mir, darauf hinzuweisen, dass mit dieser Vorherrschaft der Parteien - Exekutive & Konzern - Publikative unser Grundgesetz und die Gewaltenteilung auf den Kopf gestellt wird. In den USA kritisieren wir ja die Präsidialverwaltung & die Tech-Konzerne, die Kongress (Legislative) & Justiz (Judikative) angreifen - und bei uns in Deutschland soll das super sein?

    Ich finde die parlamentarische Demokratie unseres Grundgesetzes weit besser als das Parteivorsitzenden-Gewürge, das sich seit 1961 in Deutschland mimetisch entwickelt hat. Als CDU-Stadtrat in Filderstadt hatte ich selbst noch ein faires Miteinander der Gewalten ohne Parteien-Übermacht und überzogene Fraktionsdisziplin erlebt. Und werde also weiterhin für unser #Grundgesetz plädieren!

    #Deutschland #USA #Gewaltenteilung #Exekutive #Legislative #Judikative #Publikative #Koalitionsvertrag #Koalitionsausschuss #Fraktionsdisziplin #Fraktionszwang

    scilogs.spektrum.de/natur-des-

  2. MaithinkX - "Die größten Mythen der Energiewende"


    #ZDFNeo brachte gestern abend die Wiederholung einer Sendung von Mai Thi Nguyen-Kim aus dem Jahr 2024 über Vorurteile gegenüber der #Energiewende zdf.de/video/shows/mai-think-x .

    Das mag jetzt nicht mehr aktuell erscheinen. Weil die neue #Bundesregierung ausreichend klimawandel-ignorant ist, gibt es keine medialen Diffamierungen in bezug auf ihre #Klimaschutzpolitik. Das war vor ein paar Jahren während der #AmpelRegierungszeit anders
    energie-experten.org/fileadmin .

    Das Problem des fortschreitenden Klimawandels erledigt sich aber mit Verschweigen nicht.

    Die jetzige Regierung kann ihr Vorhaben "Wir werden das Heizungsgesetz abschaffen" aus dem #Koalitionsvertrag koalitionsvertrag2025.de/sites trickreich umsetzen:
    Das Gebäudeenergiegesetz wird umbenannt in Gebäudemodernisierungsgesetz und erfährt dabei wohl irgendwelche noch unbekannte (kleine?) Änderungen.
    Das merkt sicher niemand.


    Wer auch nur mit dem Gedanken spielt, ob es sinnvoll ist, sich eine #Wärmepumpe zuzulegen, erfährt bei MaithinkX u.a. eine wesentliche Zahl: 300%. Das ist die #Effizienz einer üblichen #LuftWasserWärmepumpe. Das heißt: Eine elektrische #Kilowattstunde reinstecken und drei Kilowattstunde #Wärme rausholen. #Heizungen, die #Kohle/#Öl/#Gas/#Holz verbrennen, liefern immer weniger als 100% der reingesteckten Energie, die im Brennstoff steckt.

    Unsere persönlichen Stromrechnungen (Haushalts- und Wärmepumpenstrom 2025) kamen vorgestern an.

    Haushalt 586,41€ bei 1234kWh
    Wärmepumpe 918,61€ bei 2650kWh

    Diese Zahlen verschleiern einen Punkt: Unsere #Solarthermieanlage (Baujahr 1998) wird über die Wärmepumpe mit Strom versorgt und von dieser gesteuert. Sie liefert also im Sommer Wärme fürs Wasser, die sonst von der Wärmepumpe hätte erzeugt werden müssen/können; die #Solarthermie bezieht Strom, der früher im Haushaltsstrom enthalten war.
    Deshalb läßt sich unsere Konstellation kaum mit anderen vergleichen.

    Unser langjähriger #Stromversorger (Vorsicht: Schleichwerbung) @ews hat für dieses Jahr die Senkung der Arbeitspreise für Haushalts- und Wärmepumpenstrom um ein paar Cent pro kWh angekündigt. Wer auf niedrige Strompreise Wert legt, wird sicher einen billigeren Jakob finden.

    Hauptsache:
    WEG VON FOSSILEN HEIZUNGEN!

    Der Klimawandel erledigt sich wirklich nicht durch Verschweigen oder Befolgen der Tips von Schwätzern. Wenn Präsident Donald der Allerletzte auf großer Bühne Märchen erzählt br.de/nachrichten/deutschland- , greifen deutsche #Klimawandelleugner das gerne auf und bescheinigen ihm einen "gesunden Menschenverstand" eike-klima-energie.eu/2025/09/ .


    Bei der Recherche nach etwas Speziellem bin ich auf ein #Peertube-Video gestoßen, in dem taz-Klima-Redakteur Jonas Waack mit Luisa Neubauer über das Nicht-Thema #Klima bei der letzten Bundestagswahl spricht tube.taz.de/w/t2rptoU1ohu62RKX (Dauer fast eine Stunde).

    Wer es 'ausgewogen' mag, kann auf Peertube auch anderes finden: Die Lüge vom menschengemachten Klimawandel. tube.infrarotmedien.de/w/fLtbE (47 min.)
    Viel Vergnügen!


    #MaithinkX #MaiThiNguyenKim
    #Klimawandel
    #klimawandelignorant
    #HabecksHeizHammer
    #Heizungsgesetz #Gebäudeenergiegesetz #Gebäudemodernisierungsgesetz
    #JonasWaack #LuisaNeubauer

  3. Habe auf Einladung des #Weltethos - Institut an der Universität #Tübingen über "Mehr #Grundgesetz wagen" gesprochen.

    Denn ab 1961 wurden durch den ersten Parteien - #Koalitionsvertrag die gewählten Abgeordneten des deutschen #Bundestag praktisch gleichgeschaltet & entmachtet.

    Die Parteien - #Konkurrenzdemokratie funktionierte dabei noch als #Fernsehdemokratie, zerfällt nun aber unter den Bedingungen der #Digitalisierung. #Politikwissenschaft #Medienethik (2/2) youtube.com/watch?v=BeGhV302gR4

  4. Weitere Nullrunde bei der Grundsicherung droht

    Die Daten zur Fortschreibung der #Regelbedarfe 2026 liegen nunmehr vor. Daraus resultiert nach eigenen Berechnungen nach 2025 eine weitere #Nullrunde - wenn die #Bundesregierung nicht noch die gesetzlichen Grundlagen ändert. Für Millionen von #Leistungsberechtigten in der #Grundsicherung droht nach 2025 eine weitere Nullrunde. Dies ergibt sich aus den mittlerweile vorliegenden Daten zur Preis- und #Lohnentwicklung, die für die Fortschreibung der #Regelbedarfe zu Grunde zu legen sind (s.u.). Unmittelbar betroffen wären davon über sieben Millionen Menschen, die #Bürgergeld, #Grundsicherung im Alter und bei #Erwerbsminderung, #Sozialhilfe und sog. #Analogleistungen nach dem #AsylbLG beziehen. Zudem sind die #Schulbedarfe im Bildungs- und Teilhabepaket an die Entwicklung der Regelbedarfe gekoppelt und werden daher nicht an die #Preisentwicklung angepasst. Im Ergebnis erleiden die Leistungsberechtigten einen weiteren #Kaufkraftverlust - sie werden ärmer.

    Die Bundesregierung hat sich in ihrem #Koalitionsvertrag vorgenommen, "den Anpassungsmechanismus der Regelsätze in Bezug auf die #Inflation auf den Rechtsstand vor der #Corona-Pandemie zurückzuführen". Die Änderungen durch die #Bürgergeldreform will die Bundesregierung wieder aufheben. Sofern die Bundesregierung diese Absicht kurzfristig umsetzt, damit sie bereits bei der Fortschreibung 2026 geltendes Recht wird, könnte die Nullrunde noch vermieden werden. In diesem Fall wären die geltenden Regelbedarfe nach dem Mischindex aus Preis- und Lohnentwicklung um 2,2 Prozent anzuheben. Der Regelbedarf für eine alleinlebende Erwachsende würde 2026 dann 575 Euro statt 563 Euro betragen, d.h. 12 Euro im Monat oder 144 Euro im Jahr mehr. Analog würden auch die anderen Regelbedarfe im Bürgergeld für weitere Erwachsene sowie #Kinder und #Jugendliche und die Schulbedarfe um 2,2 Prozent angehoben werden.

    Die Nullrunden werden teilweise als gerechtfertigt angesehen, weil die Anpassungen unmittelbar nach der Einführung des Bürgergelds zu hoch ausgefallen seien. Dem widerspricht der Paritätische aus folgenden Gründen:

    * Mit dem Bürgergeldgesetz hat die Bundesregierung anerkannt, dass angesichts der dynamischen Preisentwicklung insbesondere bei Energie und Lebensmitteln die bestehende Formel keine zeitnahe Anpassung erlaubt. So blieb der Regelbedarf 2022 trotz ansteigender Inflation nahezu unverändert (+0,76 Prozent). In den drei Jahren 2021 bis Ende 2023 haben die Leistungsbeziehenden in der Grundsicherung bzw. im Bürgergeld massive Kaufkraftverluste erlitten. In der Gesamtbetrachtung sind die Anpassungen auch 2023 und 2024 nicht zu hoch ausgefallen, vielmehr wurden Kaufkraftverluste seit 2021 (teilweise) kompensiert. Die Kaufkraftverluste sind bis heute noch nicht ausgeglichen.

    * Die Leistungsberechtigten haben seit Jahrzehnten von dem erheblichen Wohlstandsgewinn nicht profitiert – so die Ergebnisse von Benjamin Held und Irene Becker (2025, S. 14f). Die jüngsten Erhöhungen seien eine verspätete Reaktion auf den Inflationsschub infolge des russischen Angriffs auf die Ukraine. Lediglich für 2024 sei es zu einem spürbaren Anstieg gekommen, der im Kern vorherige Verluste ausgleicht. Im Ergebnis liegt der Regelbedarf 2025 preisbereinigt auf dem Niveau von 1995 (Indexwert: 101).

    * Die Leistungen der Grundsicherung liegen deutlich unterhalb der Armutsrisikoschwelle. Die Armutsschwelle liegt nach den Angaben des Statistischen Bundesamts für 2024 bei 1.381 Euro für einen Single-Haushalt. Der durchschnittliche SGB-II-Bedarf einer alleinlebenden Leistungsberechtigten lag 2024 in der Summe bei 1007 Euro (563 Euro Regelbedarf und 444 Kosten der Unterkunft und Heizung). Es besteht mithin eine Lücke bis zum Erreichen der Armutsschwelle in Höhe von über 350 Euro. Die Grundsicherungsleistungen lindern existenzielle Not. Sie sind aber nicht armutsfest.

    * Menschen, die mit Bürgergeldleistungen leben müssen, kommen mit dem Geld nicht aus, um ein menschenwürdiges Leben zu finanzieren. Dies hat etwa jüngst eine Studie von Sanktionsfrei mit über 1.000 befragten Leistungsberechtigten gezeigt. Danach geben drei Viertel der Befragten an, dass das Geld nicht ausreicht, um ein würdevolles Leben zu führen. Nicht einmal Grundbedürfnisse können zuverlässig befriedigt werden. Nur jede zweite befragte Person gibt an, dass alle im Haushalt satt werden; über die Hälfte der Eltern gibt an, beim Essen zugunsten der Kinder zu verzichten.

    Der Paritätische hat in einer Expertise eine alternative Regelbedarfsberechnung vorgelegt, die bei der Ermittlung insbesondere eine sachgerechte Referenzgruppe zugrunde legt und auf willkürliche Kürzungen verzichtet. Auf der Grundlage dieser Expertise hält der Paritätische aktuell einen Regelbedarf von 813 Euro für eine Erwachsene für sachgerecht und im Ergebnis für armutsvermeidend.

    Erläuterung: Zur Berechnung der Fortschreibung der Regelbedarfe 2026:

    Die Fortschreibung der Regelbedarfe für die Grundsicherungsleistungen orientiert sich nach § 28a SGB XII an zwei zentralen Faktoren: der regelbedarfsspezifischen Preisentwicklung und der Entwicklung der Nettolöhne. Die Daten für die Berechnung der Fortschreibung liegen vor und wurden von der Paritätischen Forschungsstelle für die Ermittlung der Fortschreibung genutzt. Eine offizielle Auswertung durch das BMAS - ein Entwurf für eine Regelbedarfsfortschreibungsverordnung 2026 - liegt aktuell noch nicht vor. Die Daten für die Preisentwicklung finden sich hier und die Informationen für die Nettolohnentwicklung finden sich in der Statistik zur Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (hier).

    Die Daten werden in einem gesetzlich festgelegten mathematischen Verfahren kombiniert. Durch die Bürgergeldreform wurde das Verfahren ergänzt, um eine zeitnahe Anpassung an die Preisentwicklung zu realisieren. Dafür wurde eine sog. "ergänzende Fortschreibung" eingeführt (vgl. § 28a SGB XII und detailliert in der Begründung zur sog. Regelbedarfsfortschreibungsverordnung 2025, Bundesratsdrucksache 453/24). Daraus ergibt sich die folgende Berechnung:

    Wichtig: Der Ausgangswert der Fortschreibung sind nicht die geltenden Regelbedarfe, sondern "die nicht gerundeten Eurobeträge, die sich aus der Fortschreibung des Vorjahres ergeben haben" (§28a Abs. 2 Satz 2 SGB XII). Diese Werte sind in dem Entwurf der erwähnten Verordnung in der Begründung ausgewiesen (Bundesratsdrucksache 453/24, S. 13). Dieser Wert liegt etwa für eine alleinstehende Erwachsene bei 535,50 Euro und nicht bei 563 Euro. Dieser Unterschied ergibt sich aus zwei Faktoren. Zunächst wird die ergänzende Fortschreibung aus dem Vorjahr nicht mitgerechnet. Zudem wird die Wirkung der Bestandschutzklausel (§28a Abs. 5 SGB XII) aus dem Vorjahr nicht berücksichtigt. In einem ersten Rechenschritt wird dieser Wert mit dem etablierten Mischindex aus Preis- und Lohnentwicklung in einem Verhältnis von 70 zu 30 fortgeschrieben. Daraus ergibt sich eine Anpassung von 2,2 Prozent. In einem zweiten Schritt werden die Ergebnisse mit der "ergänzenden Fortschreibung" kombiniert, die die Preisentwicklung des 2. Quartal im laufenden Jahr ins Verhältnis zum Vorjahr setzt. Diese ergänzende Fortschreibung beträgt 1,8 Prozent.

    Die resultierenden Werte liegen unterhalb der geltenden Regelbedarfe. Für eine alleinlebende Erwachsene (Regelbedarfsstufe 1) ergibt sich rechnerisch ein Wert von 557 Euro. Der aktuelle Regelbedarf liegt allerdings bei 563 Euro. Aufgrund der sog. Bestandschutzklausel (§28a Abs. 5 SGB XII) bleiben die Regelbedarfe daher unverändert. Im Ergebnis gibt es aufgrund der geltenden Rechtslage eine Nullrunde - obwohl die Preise weiter angestiegen sind und weiter ansteigen werden.

    Quelle: Pressemitteilung @paritaet , 25. August 2025

    #IchBinArmutsbetroffen

  5. Ja, @ElisabethK - seit dem in einer Notsituation gegen das #Grundgesetz durchgesetzten #Koalitionsvertrag von 1961 geht es mit der #Kultur im deutschen #Bund leider abwärts. Die heute gescheiterte #Richterwahl ist 1 Desaster.

    Meist wird unter #Fraktionszwang verstanden, dass sich gewählte Abgeordnete einer #Fraktion anschließen sollen - was ich noch erträglich finde. Die #Fraktionsdisziplin bedeutet aber, dass die #MdB nach Partei-Vorgaben abstimmen. Das geht gar nicht! scilogs.spektrum.de/natur-des-

  6. (1/2) Am Beispiel #Stromnetzausbau haben die Ökonomen Patrick Kaczmarczyk und Tom Krebs in einer von uns geförderten Studie berechnet, welche Finanzierung die effizientere und damit für Privathaushalte und stromverbrauchende Unternehmen günstigere ist.

    Bis 2037 droht ein gesamtwirtschaftlicher Verlust von insgesamt 220 Milliarden Euro, wenn die im #Koalitionsvertrag angekündigten Vorhaben umgesetzt würden. Wie sich der Betrag zusammensetzt, lest ihr hier: boeckler.de/de/pressemitteilun

  7. Guten Morgen - Tässle Kaffee ☕️?

    Sogar #Qualitätsmedien haben die Alternativen des #Grundgesetz zu einem Parteien - #Koalitionsvertrag falsch dargestellt. Nach der medialen #Polarisierung im #Bundestagswahl2025 samt der Fixierung auf #Migration bei Verkennung von #sozialen Themen sowie der #Klimakrise als #Wasserkrise sogar im #ÖRR schaue ich verstärkt auf die medialen & politischen Schatten der #Konkurrenzdemokratie … 🤔🔥🇩🇪🇫🇷🇮🇹🇦🇹🇺🇸🇮🇱🇬🇧🇧🇷🇦🇷🇰🇷 scilogs.spektrum.de/natur-des-

  8. CW: Politik

    #CCC fordert #Notbremse für den #Überwachungskatalog im #Koalitionsvertrag

    "CDU, CSU und SPD lassen alle Hemmungen fallen. Sie planen #Massenüberwachung auf gleich drei Ebenen: #Telekommunikation's-, #Autokennzeichen- und #Biometriedaten. Die alten und neuen riesigen #Datenhalden sollen mit „automatisierter Datenrecherche und -analyse“ [ #Palantir von #Thiel] durchkämmt werden dürfen."

    #ProfessionellAngepisst 🔥🔥🔥
    ccc.de/de/updates/2025/ueberwa

  9. Ich weiß nicht warum, aber der #überwachungskatalog im #Koalitionsvertrag lässt mich an die #Phantasien in der #smartcity - Charta 2017 denken.

    Abgesehen vom Jubel über den Geldwert der Daten, steht da auch sowas:

    "... Da wir genau wissen, was Leute tun und möchten, gibt es weniger Bedarf an Wahlen, Mehrheitsfindungen oder Abstimmungen. Verhaltensbezogene Daten können Demokratie als das gesellschaftliche Feedbacksystem ersetzen. .." (S.43)

    annaelbe.net/bilder_smartCity/

    #1984 #demokratie #daten

  10. #Koalitionsvertrag: Wirtschaft hoffnungsvoll, #Entsetzen bei Bürgerrechtlern

    "Der Chaos Computer Club verlangt gar eine "#Notbremse für den #Überwachungskatalog im Koalitionsvertrag" und kritisiert Pläne für #Massenüberwachung auf drei Ebenen. Dabei bezieht sich der Verein auf angekündigte Maßnahmen zur Sammlung von #Telekommunikations-, #Autokennzeichen- und #Biometriedaten: "Ob man im Netz kommuniziert, Auto fährt oder Fotos mit Gesichtern ins Netz stellt: All das..."
    heise.de/news/Koalitionsvertra

  11. #CCC fordert #Notbremse für den #Überwachungskatalog im #Koalitionsvertrag

    "Dieser Koalitionsvertragsentwurf zeigt, dass die schwafeligen Worthülsen der „#Souveränität“ bei der „#Digitalisierung“ bloße #Augenwischerei sind. Diese soll es offensichtlich nur noch für US-amerikanische #Techkonzerne geben: Mit dem Mantra, uns zu einer „#KI-Nation“ zu mutieren..."

    ccc.de/de/updates/2025/ueberwa

  12. Entlastungen: Was bedeutet der Koalitionsvertrag fürs Konto?

    Ob Steuern, Rente, BAföG, Strom, Gas, Flugtickets oder Pendlerpauschale: Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD geht es auf vielen Seiten ums Geld. Was bedeutet das konkret für Verbraucher?

    ➡️ tagesschau.de/wirtschaft/verbr

    #Koalitionsvertrag #Konto #Steuer #Einkommen #Geld #Flugtickets #Pendlerpauschale #Rente #Strompreis #Gaspreis

  13. Im Koalitionsvertrag 2025 von #cdu und #spd versteckt sich eine Überwachungshölle für die Gesellschaft. Biometrischer Abgleich öffentlicher Internetdaten. Datenrecherche mit #Palantir, ein Register psychisch "auffälliger" Menschen, Vorratsdatenspeicherung, Massenbiometrie und Überwachungskapitalismus. Kompletter Artikel beim CCC

    ccc.de/de/updates/2025/ueberwa

    #Vorratsdatenspeicherung #Palantir #lassdichueberwachen #Koalitionsvertrag #Notbremse @ccc

  14. Der #CO2Preis steigt ab 2025 wieder etwas an.⛽️

    n-tv.de/wirtschaft/Warum-Tanke

    Das bedeutet möglicherweise, aber nicht zwangsläufig, höhere #Kosten an der #Zapfsäule und beim #Heizen.

    Aus den steigenden Einnahmen könnte ein #Klimageld finanziert werden, doch #ChristianLindner (#FDP) hat dieses Ziel aus dem #Koalitionsvertrag nicht umgesetzt.

    #Spritpreise #Heizkosten #Klimawandel #Energiewende

  15. Info vom Paritätischen: "Das Chancen-Aufenthaltsrecht in der Beratungspraxis

    Bereits im November 2021 wurde mit dem #Koalitionsvertrag der #Ampelkoalition die Einführung eines Chancen-#Aufenthaltsrechts angekündigt. Dieses sollte der bisherigen Praxis der „#Kettenduldungen“ entgegengesetzt werden und geduldeten Personen die Möglichkeit bieten, anhand einer „Aufenthaltserlaubnis auf Probe“ die Voraussetzungen für einen längerfristigen Aufenthalt zu erfüllen. Trotz der im Koalitionsvertrag recht konkret benannten Voraussetzungen für das beabsichtigte Aufenthaltsrecht, dauerte es noch über ein Jahr bis das politische Vorhaben gesetzlich umgesetzt wurde. Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts am 31.12.2022 wurde schließlich in § 104c #AufenthG die gesetzliche Grundlage für eine entsprechende #Aufenthaltserlaubnis geschaffen.

    Auch wenn der Paritätische Gesamtverband die Einführung des Chancen-Aufenthaltsrechts grundsätzlich begrüßt, ist festzuhalten, dass hinsichtlich der Ausgestaltung noch Raum für Verbesserungen besteht. Entgegen des gesetzgeberischen Ziels ist eine dauerhafte Abschaffung von „Kettenduldungen“ durch das Chancen-Aufenthaltsrecht in seiner gegenwärtigen Form nicht zu erwarten, unter anderem aufgrund der #Stichtagsregelung, der einmaligen #Erteilungsdauer von 18 Monaten und der Tatsache, dass das Chancen-Aufenthaltsrecht Ende 2025 wieder außer Kraft tritt. Diese und weitere Einschränkungen sollten im Rahmen künftiger Reformen abgeschafft und somit auch langfristig Möglichkeiten eröffnet werden, die #Integrationsleistungen aller Menschen durch Zugang zu #Bleiberechtsregelungen anzuerkennen.

    Die vorliegende #Arbeitshilfe soll Berater*innen dabei helfen, ihre Klient*innen sowohl hinsichtlich der #Antragstellung wie auch mit Blick auf den Übergang in die Bleiberechtsregelungen zu begleiten. Die Broschüre ist entsprechend bewusst praxisnah gestaltet worden und enthält zahlreiche Tipps und Hinweise für die Beratungspraxis. Sie stellt zunächst ausführlich dar, was hinsichtlich der Erteilungsvoraussetzungen des § 104c AufenthG sowie der Antragstellung zu beachten ist und behandelt anschließend vor allem die Voraussetzungen, Besonderheiten und Schwierigkeiten bei einem Übergang in die Bleiberechtsregelungen der §§ 25a und 25b AufenthG."

    Download (PDF): der-paritaetische.de/fileadmin #Flucht #Migration

  16. Der erste schwarz-grüne Koalitionsvertrag in Nordrhein-Westfalen ist unterzeichnet. Zuvor hatten Parteitage von CDU und Grünen die Vereinbarung abgesegnet. Am Dienstag soll der Ministerpräsident gewählt werden.
    Jetzt amtlich: schwarz-grüner Koalitionsvertrag ist unterzeichnet